Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

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Als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft wird in Bayern, Thüringen und Sachsen der Leiter der Verwaltung einer Verwaltungsgemeinschaft von mehreren Gemeinden bezeichnet.

Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Bayern ist der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Leiter der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft. Er ist in der Regel Bürgermeister einer an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden.

Sachsen und Thüringen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Sachsen und Thüringen ist der Gemeinschaftsvorsitzende ebenfalls Leiter der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft und zuständig für die Organisation des Geschäftsbetriebes. Der Verwaltungsgemeinschafts-Vorsitzende ist vergleichbar mit dem Bürgermeister einer Gemeinde.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]