Wennemar Heket

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Wennemar Heket (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) war Domherr in Münster.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wennemar Heket entstammte einem Essener Rittergeschlecht und war der Sohn des gleichnamigen Knappen Wennemar Heket und dessen Gemahlin Walburgis. Am 9. Oktober 1413 ordnete der Gegenpapst Johannes XXIII an, das durch den Tod des Domherrn Wernerus de Went frei gewordene münsterische Domkanonikat mit 12 Mark jährlichen Einkünften in Wennemars Besitz zu bringen. Zusammen mit seinen Eltern weilte er am 5. Juni 1416 auf dem Konstanzer Konzil. Wegen seiner Weigerung, das Kapitelstatut über die Präbendenvergabe zu billigen, wurden seine Pfründe am 6. Februar 1432 für verlustig erklärt. Über seinen weiteren Lebensweg gibt die Quellenlage keinen Aufschluss.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]