Wettbewerbsrecht (Europäische Union)

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Das Europäische Wettbewerbsrecht ist ein Teil des EU-Rechts und umfasst neben dem Lauterkeitsrecht das Kartellrecht sowie das Recht der staatlichen Beihilfen, gelegentlich auch das Vergaberecht und das Recht öffentlicher Unternehmen.

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geregelt ist es in Titel VII des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und zwar in Art. 101 bis Art. 105 AEUV das Kartellrecht, in Art. 106 AEUV Bestimmungen über öffentliche und monopolartige Unternehmen und in den Art. 107AEUV bis Art. 109 AEUV das Beihilfenrecht.

Das europäische Vergaberecht stützt sich im Wesentlichen auf Sekundärrecht (die so genannten Vergaberichtlinien). Bestandteil des Europäischen Wettbewerbsrechts ist zudem die präventive Kontrolle von Konzentrationsvorhaben einer bestimmten Größenordnung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt nach der so genannten Fusionskontrollverordnung (Zusammenschlusskontrolle).

Europäisches Lauterkeitsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum europäischen Lauterkeitsrecht gehören die folgenden Rechtsakte:

Darüber hinaus enthalten die folgenden verbraucherschützenden Rechtsakte lauterkeitsrechtliche Vorschriften:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]