Wikipedia:Meinungsbilder/Nennung von Mitgliedschaften in Biografie-Artikeln

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Fragestellung[Quelltext bearbeiten]

Welche Vorraussetzungen müssen für die Nennung von Mitgliedschaften der Beschriebenen in Biografie-Artikeln gegeben sein?

Es gibt offensichtlich unterschiedliche Meinungen darüber, wann in Biografieartikeln Mitgliedschaften der beschriebenen Personen genannt werden sollten. Es werden sowohl Positionen vertreten, dass jede belegte Mitgliedschaft als „Teil der Biografie“ an geeigneter Stelle im Artikel genannt werden kann, wenn die betreffende Organisation/Institution an sich relevant ist, als auch, dass nur nach strengsten Maßstäben besondere Mitgliedschaften Erwähnung finden sollten sowie eine Abstufung zwischen den beiden genannten. Über diese verschiedenen Auffassungen ist es bereits zu Editwar mit anschließender langer Diskussion gekommen (dass auch Mitgliedschaften irrelevanter Vereine generell Erwähnung finden können sollten, scheint dagegen indiskutabel), die schwerlich zu einem Ergebnis führen kann, da keine Handlungsrichtlinie bezüglich Nennung von Mitgliedschaften in Biografieartikeln vorzuliegen scheint. So eine scheint aber angesichts der Umstände sinnvoll und machbar.

Erweiterte Kernfrage: Sind Mitgliedschaften als Teil einer Biografie nennbar, sofern sie belegbar und die betreffende Organisation per se relevant ist oder muss für eine Nennung eine hohes Amt innerhalb der Organisationsstruktur hinzukommen oder zumindest ein Bezug zur relevanzbegründenden Tätigkeit der Person vorhanden sein?

Vorschläge (nach zunehmender Begrenzung)[Quelltext bearbeiten]

Voraussetzung: Belegbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Es wird stets eine bekannte Mitgliedschaft aufgeführt. Eine Mitgliedschaft drückt die Übereinstimmung mit den satzunggemäßen Zielen der entsprechenden Vereine aus und gibt somit Auskunft über die Einstellung der Person. Eine genannte Mitgliedschaft etwa in einem Verein sollte dabei immer belegt sein. Dies könnte z.B. durch die eigene Homepage, aber auch durch die Homepage eines Verbandes erfolgen.

Zusätzliche Voraussetzung: Belegbarkeit & Wikipedia-Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Die Nennung der Mitgliedschaft könnte auf diejenigen Organisationen beschränkt werden, die in Wikipedia mit einem eigenen Artikel genannt werden.

Zusätzliche Voraussetzung: Belegbarkeit & Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Für eine Nennung neben dem Beleg der betreffenden Mitgliedschaft der beschriebenen Person ist die Relevanz der jeweiligen Organisation/Institutuion (nach den vorhandenen Relevanzkriterien) von Nöten. Mitgliedschaften von Organisationen/Institutuionen, die nach RK nicht relevant sind, sind nur in gut begründeten Ausnahmefällen zu nennen.

Zusätzliche Voraussetzung: Bezug zur relevanzbegründenden Tätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Eine belegte Mitgliedschaft in einer relevanten Organisation/Institutuion sollte nur genannt werden, wenn sie einen Bezug zur relevanzbegründenden Tätigkeit der beschriebenen Person aufweist. Ansonsten müssen besondere Gründe für eine Nennung vorliegen, zum Beispiel eine „besondere Mitgliedschaft“ oder eine besondere mediale Aufmerksamkeit/vorhandenes öffentliches Interesse in Bezug auf die Mitgliedschaft dieser Person in der betreffenden Organisation/Instituton.

Zusätzliche Voraussetzung: Besondere Mitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

Eine belegte Mitgliedschaft in einer relevanten Organisation/Institutuion sollte nur genannt werden, wenn die betreffende Person eine über bloße Mitgliedschaft hinausgehendes Stellung innerhalb derselben hat, etwa ein höheres Amt innerhalb der Organisationsstruktur. Ansonsten müssen besondere Gründe für eine Nennung vorliegen, zum Beispiel eine besondere mediale Aufmerksamkeit/vorhandenes öffentliches Interesse in Bezug auf die Mitgliedschaft dieser Person in der betreffenden Organisation/Instituton.

Zur Meinungsbildung[Quelltext bearbeiten]

Artikelbeispiele[Quelltext bearbeiten]

Wie verfahren andere Enzyklopädien und Personenlexika?[Quelltext bearbeiten]