Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht/Adminrechte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieses Meinungsbild ruht nach dieser Änderung und der Ankündigung einer zeitnahen Deliberation durch das SG −Sargoth 11:42, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Mit diesem Meinungsbild soll eine Präzisierung des vage formulierten Satzes unter Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Rechte ausformuliert werden.

Derzeit:

Mitglieder des Schiedsgerichts, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht temporär Adminrechte.

Vorschlag:

Mitglieder des Schiedsgerichts, die keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht temporär Adminrechte. Diese Rechte dürfen ausschließlich zum Einsehen gelöschter Seiten und versteckter Bearbeitungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Schiedsrichter genutzt sowie bei Seiten eingesetzt werden, die mit „Wikipedia:Schiedsgericht“ und „Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht“ beginnen.


Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Bei Einrichtung des Schiedsgerichts wurde den Schiedsrichtern zur Ausübung ihrer Tätigkeit Adminrechte zugestanden, es hieß „ (...) allerdings erhalten alle gewählten Mitglieder zur Ausführung ihrer Aufgaben Adminrechte“. Von der Mehrzahl der Schiedsrichter und der Community wurde dieser Satz seitdem bereits wie im Vorschlag präzisiert verstanden. Immer wieder, zuletzt 2018, haben einzelne Schiedsgerichtsmitglieder, die nicht als Admin gewählt waren, ihre Rechte für eindeutig außerhalb eines Schiedsgerichtsverfahrens liegende Aktionen genutzt. Dies betrifft fast nur Verschieben und Schützen eigener Diskussionsseiten oder Entsperrung auf eigenen Wunsch. Trotzdem kann eine Präzisierung sinnvoll sein, um die Schiedsgerichtswahlen deutlicher von regulären Adminwahlen zu trennen und Klarheit zu schaffen. Ein Sanktionskatalog ist nicht vorgesehen, da der Rechtegebrauch außerhalb der Schiedsgerichtstätigkeit sich, wie beschrieben, bisher ausschließlich auf nützliche, aber nicht legitimierte Aktionen erstreckte.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit).
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag, über den mit Annahme oder Ablehnung abgestimmt werden kann. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit).

Initiatoren und Unterstützer[Quelltext bearbeiten]

Initiatoren
Unterstützer
  1. --Michileo (Diskussion) 00:08, 23. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
  2. --Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:05, 23. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
  3. --Frīheidasliova (FRĀGĀ) 16:05, 18. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Formale Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich nehme das Meinungsbild an[Quelltext bearbeiten]

Ich lehne das Meinungsbild ab[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung bezüglich der Annahme[Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung bezüglich des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

zur Diskussionsseite