Wikipedia:Meinungsbilder/Stärkung der Belegpflicht

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Auf der Seite Wikipedia:Belege ist festgelegt, dass alle nicht-trivialen Aussagen in Artikeln anhand möglichst zuverlässiger Quellen belegt und dadurch nachprüfbar sein sollen. Zur erleichterten Durchsetzung dieser zentralen Regel hält der dritte Punkt unter dem Abschnitt Wikipedia:Belege#Grundsätze Folgendes fest:

Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.“ (auch im Original fettgedruckt und zusammen mit den vorausgehenden Punkten zusätzlich mittels Einrahmung hervorgehoben)

Zuletzt hat sich aber bei der Auseinandersetzung über die Ausspracheangabe für Lithium gezeigt, dass die Berufung auf diese Richtlinie selbst in einem sehr klaren und einfachen Falle nicht unbedingt akzeptiert wird und die wiederholte, ausführlich begründete Entfernung zweifelhafter, unbelegter Information als Führung eines Edit-Wars ausgelegt und entsprechend von Administratoren mit Maßnahmen bis hin zur Benutzersperrung verhindert werden kann (vgl. Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Durchsetzung der Belegpflicht#Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter); sehr ähnlich liegt der Fall im Artikel Graureiher, wo seit Jahren die Entfernung der Qualifizierung als umgangssprachlich für die Bezeichnung Fischreiher trotz fehlendem Beleg verhindert wird. Ich möchte deshalb unter Wikipedia:Belege eine noch deutlichere Formulierung einführen, die ausdrücklich klarstellt, dass die Entfernung von strittiger und zugleich unbelegter Information niemals als Edit-War gilt, wohl aber jegliches mehrmalige Wiedereinfügen einer solchen Angabe ohne Beibringung eines entsprechenden Belegs, und dass eingreifende Administratoren dazu verpflichtet sind, in einer derartigen Situation zugunsten des löschenden Benutzers zu entscheiden.

Initiator
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. --engeltr 10:43, 8. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Michileo (Diskussion) 21:19, 8. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Soccus cubitalis (Diskussion) 23:11, 18. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
  4. --RöntgenTechniker (Diskussion) 23:37, 9. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Vorschlag, über den abgestimmt werden soll[Quelltext bearbeiten]

Dies ist der eigentliche Vorschlag. Es wird zunächst darüber abgestimmt, ob dieses Meinungsbild durchgeführt werden soll und dann, ob dieser Vorschlag angenommen oder abgelehnt werden soll. Es gilt für beide Abstimmungen die Einfache Mehrheit aus mindestens 100 Voten.

Antrag: Unter Wikipedia:Belege#Grundsätze wird folgender Text hinzugefügt:

„Das mehrmalige Wiedereinstellen einer Information ohne Verweis auf einen außerhalb von Wikipedia veröffentlichten Beleg ist als Edit-War zu behandeln, das wiederholte Entfernen einer solchen Information jedoch keinesfalls; im Gegensatz zum sonst bei Edit-Wars vorgesehenen Vorgehen ist es in diesen (und nur in genau diesen) Fällen eingreifenden Administratoren untersagt, den Artikel in einer Version, welche die unbelegte Angabe enthält, zu schützen, den löschenden Benutzer zu sperren oder ihm dies anzudrohen. Keine Rolle spielt dabei, wieviele Benutzer sich für oder gegen das Behalten derselben aussprechen.“

Der erste Satz des zweiten Absatzes im selben Abschnitt wird folgendermaßen ergänzt (neu einzufügende Teile sind unterstrichen):

„Für allgemeinkundige Tatsachen, also solche, die jederzeit leicht belegt werden könnten (Beispiel: Die Erde ist eine Kugel und keine Scheibe), bedarf es keiner eigens im Artikel aufgeführter Herkunftsangabe – es sei denn, der Artikel widmet sich direkt dieser Frage.“

Unter Wikipedia:Edit-War wird folgender Text hinzugefügt:

„Das Vorgehen bei einem Streit um das Einfügen und Entfernen gänzlich unbelegter Angaben ist unter Wikipedia:Belege#Grundsätze näher geregelt.“

Argumente dafür und dagegen[Quelltext bearbeiten]

Pro[Quelltext bearbeiten]

  • Am Gehalt der Regel ändert sich so gut wie nichts, Ziel ist nur eine vollkommen unmissverständliche Formulierung, die einen bisher scheinbar vorhandenen Interpretationsspielraum einschränkt, welcher zur Umgehung der Belegpflicht missbraucht wird. Im Grunde wäre also jede der als Kontra-Argument tauglichen befürchteten Verhaltensweisen schon jetzt durch Wikipedia:Belege gedeckt.
  • Gerade bei längeren Texten ohne Herkunftsangaben stellt sich neben der Frage nach inhaltlicher Zuverlässigkeit auch jene nach einem möglichen Plagiat.
  • Unbelegte Inhalte brauchen keinen Konsens, sondern Belege.

Kontra[Quelltext bearbeiten]

  • Beispielsweise kann bei Umsetzung dieses MB die gesamte Einleitung des Artikels Nordsee, fast der gesamte Artikel zu Tauberbischofsheim und umfangreiche Inhalte in vielen Zehntausend anderen Artikeln großflächig entfernt werden. Ein damit befasster Admin müsste im Zweifel immer und sofort ohne jeglichen Ermessensspielraum zugunsten der Löschung oftmals ganzer Kapitel entscheiden.
  • Willkürlichem Löschen "weil keine Belege angegeben" wird Tür und Tor geöffnet.
  • Es entfällt der Druck auf Beteiligte an einer inhaltlichen Auseinandersetzung, einen Konsens zu finden, da man mit dem Totschlagargument „keine Belege“ bei auslegungsbedürftigen Sachverhalten eine Meinung praktisch unangreifbar durchsetzen kann.
  • Das Verfassen eines enzyklopädischen Artikels ist eine intellektuelle Gesamtleistung. Der Vorschlag basiert dagegen auf der Vorstellung, es handele sich um die Aneinanderreihung von Einzelinformationen, deren Belegung isoliert diskutiert werden könnte (der Vorschlag spricht insofern auch treffend von Informationen, nicht von Wissen). Die sachgerechte Gesamtarbeit wird so erschwert oder unmöglich gemacht.
  • Die Entscheidungen bezüglich Trivialität und Belegtheit werden auf eine sowieso schon ausgelastete Personengruppe geschoben.

Annahme oder Ablehnung, dieses Meinungsbild durchzuführen[Quelltext bearbeiten]

Es wird zunächst nur darüber abgestimmt, ob das Meinungsbild zur Abstimmung zugelassen werden soll oder nicht. Es gilt die einfache Mehrheit aus mindestens 100 Voten.

Ich bin für die Durchführung dieses Meinungsbildes[Quelltext bearbeiten]

  1. ...

Ich bin gegen die Durchführung dieses Meinungsbildes[Quelltext bearbeiten]

  1. ...

Enthaltung bzgl. der Durchführung dieses Meinungsbildes[Quelltext bearbeiten]

  1. ...


Inhaltliche Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

  1. ...

(Status quo ante)[Quelltext bearbeiten]

  1. ...

Enthaltungen bzgl. der inhaltlichen Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

  1. ...
Gültigkeit
Notwendige Antragsmehrheit
Für die Abstimmung über die Wirksamkeit beider Entscheidungen gilt die Einfache Mehrheit aller gültig abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Quorum

Sollte die Gesamtbeteiligung (inkl. neutraler Stimmen) geringer als 100 sein, erklären sich die Initiatoren bereit, das Meinungsbild als ungültig zu erklären.

Stimmen > 50 %
Quorum ≥ 100 Stimmen
Ich bin für die Durchführung des Meinungsbildes 0 0%
Ich bin gegen die Durchführung des Meinungsbildes 0 0%
Summe zählender Stimmen 0 0%
Enthaltung bezüglich der Durchführung des Meinungsbildes 0
Inhaltliche Abstimmung
Notwendige Antragsmehrheit
Für die Abstimmung über die inhaltliche Frage gilt die Einfache Mehrheit aller gültig abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Quorum

Sollte die Gesamtbeteiligung (inkl. neutraler Stimmen) geringer als 100 sein, erklären sich die Initiatoren bereit, das Meinungsbild als ungültig zu erklären.

Stimmen > 50 %
Quorum ≥ 100 Stimmen
0 0%
0 0%
Summe zählender Stimmen 0 0%
Enthaltung bezüglich der inhaltlichen Abstimmung 0

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