Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2014/April/27

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Entspricht nicht der Übereinkunft, dass eine Fachsortierung von Rechtswissenschaftlern nur in äußerst engen Ausnahmefällen erfolgen soll. Hier konkret stellt sich die Frage, wer hier einsortiert werden soll: Jeder, der mal etwas zum Arzt(haftungs)- Patienten- oder Medikamentenrecht mal was veröffentlicht hat? Dann wären z.B. alle Verfasser von Lehrbüchern zum Besonderen SDchuldrecht relevant (da findet sich stets mindestens was zur Rechtsnatur des Vertrages zwischen Arzt und Patient, die Kommentatoren in BGB-Kommentaren zum Dienstvertrag (und Deliktsrecht) etc. pp. Kurz: Was nun ein "Medizinrechtler" sein soll ist nicht befriedigend abgrenzbar.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 01:13, 27. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ja, da das das einzige Teilgebiet ist, was zudem noch heterogen ist, ist das in der Form unbefriedigend. Ihr werdet aber das gleiche Problem haben wie die Psychologen: es gibt sehr viele :-) Insofern solltet Ihr nachdenken, ob es sinnvolle Unterklassen für die Personen gibt? --Brainswiffer (Disk) 08:05, 27. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Es gab die Diskussion dazu schon vor sehr langer Zeit: Außer in eher seltenen Sonderfällen (Rechtshistoriker, -philosophen und Religionsrechtler) gibt es schlicht keine befriedigende Kategorisierbarkeit. Schon garnicht bei ekkletizistischen Querschnittgebieten wie Medizinrecht.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 09:48, 28. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Befriedigende Kategorisierbarkeit der Rechtswissenschafter (X-Rechtler) gibt es aber in mehreren Fällen. Das Kriterium zum Abgrenzen des X-Rechtlers könnte, zum Beispiel, rein die wissenschaftliche Leistung (Dissertation oder Habilitation, bestimmte Zahl der Monographien) im entsprechenden Rechtsgebiet sein (p.s. X = Straf/Verfassungs/Verwaltungs/Zivil(rechtler)). --Tabbelio (Diskussion) 16:37, 29. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Dann hast Du das Problem der Querschnittler (Umweltrechtler befassen sich miut Umweltverwaltungs, Umweltstrafrecht und Umwelthaftuhngsrecht), Baurechtler mindestens mit dem zivilen und dem öffentlichen Baurecht, Medizinrechtler mit dem zivilen Arzt(haftungs)recht, aber auch dem öffentlichen Berufsrecht etc. pp. Es klappt schlicht nicht (wobei auch noch zweifelhaft ist nach Monographien abgrenzen zu wollen, da kommen Kommentatoren schlicht nicht vor (sind für die Theorie und Praxis allerdings wichtiger).--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 14:02, 1. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
gelöscht, --He3nry Disk. 14:38, 14. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]