Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2019/Januar/15

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Ich schlage vor, die Kategorie umzubenennen, da heutzutage im Gegensatz zu früher keine Stadtrechte mehr verliehen werden. Der Begriff Stadternennung trifft auf alle früheren und heutigen Fälle zu. MfG Harry8 21:48, 15. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Da ich mir nicht sicher bin, wie in unsererm föderalen System Begrifflichkeiten eine Rolle spielen, halte ich dies für Begriffsklauberei und nachfolgend ABM. Nicht verschieben. --Matthiasb – (CallMyCenter) 00:41, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Nicht verschieben. Für die früheren Jahrhunderte handelt es sich um einen klar definierten, vielfach verwendeten Terminus. Die Rückprojektion von heute aus ist anachronistisch.--Meloe (Diskussion) 08:43, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Man sollte aber einen Begriff wählen, der alle Fälle umfasst. Eine Stadtrechtsverleihung an die jüngste NRW-Stadt Jüchen ist nicht korrekt und TF. Jüchen wurde zur Stadt ernannt. Da wurde nichts verliehen (außer der Urkunde). MfG Harry8 10:03, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Heute wäre es "die Verleihung der Bezeichnung Stadt". Sie wird in etlichen Kommunalverfassungen (alle habe ich nicht geprüft) ausdrücklich noch als "Verleihung" bezeichnet. Vgl. dem gegenüber die Ernennung.--Meloe (Diskussion) 13:00, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Es ist keine Verleihung besonderer Rechte. Städte sind in Deutschland heutzutage Gemeinden, die zu Städten ernannt worden sind, falls sie es nicht bereits aus früheren Zeiten waren. Allein die Vergabe des Titels Stadt führt heutzutage nicht zu besonderen oder erweiterten Rechten. Das war früher ganz anders, als Städte besondere Privilegien durch die Verleihung der Stadtrechte erhielten. MfG Harry8 13:06, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
übrigens gibts viele städte, die "von alters her" als stadt gelten, also nie "ernannt" wurden (etwa, wenn sie schon römisch civitas/urbs waren): die angestammten stadtrechte wurden dann meist im spätmittelalter irgendwann nur mit einer urkunde bestätigt. dazu bräuchte es einen sonderast. und vielleicht sollte man von Kategorie:Stadterhebung nach Jahrhundert sprechen, es geht durchwegs um eine kommunalrechtliche hinaufstufung, historisch wie heute (heute gelten für städte neben selbstverwalterischem oft andere baurechtliche kriterien, etwa wohnraumverdichtung, bauwerkshöhen und ähnliche ortsbild-angelegenheiten). und es fragt sich sowieso, inwiefern das nicht wieder mal extrem mitteleuropozentrisch ist, weiß wer, wie stadterhebungen in norwegen, bulgarien, portugal oder den USA ablaufen? von china und uganda ganz zu schweigen. und ob wir römer und griechen miteinbauen, fragt sich auch. --W!B: (Diskussion) 13:46, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Den Begriff Stadterhebung statt Stadternennung finde ich nicht schlecht. MfG Harry8 13:52, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ich sehe folgende Möglichkeiten, den Begriff Stadtrechtsverleihung zu umgehen (alphabetische Reihenfolge):
Stadterhebung
Stadternennung
Stadttitelverleihung
Stadtwerdung
Aber warum sollte man nicht eine ganz andere Lösung anstreben? Für die Unterkategorien wären das beispielsweise
Stadt ab 1926 mit dem Gegenstück
Stadt bis 1974
Hier kommt es nicht auf die Art der Stadtwerdung (und -auflösung) an. Das ist wichtig, wenn man über den deutschen Tellerrand blickt. So kann man beispielsweise auch Schweizer Städte mit einbeziehen. Dort werden Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zu einer Stadt. MfG Harry8 06:31, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
All das ist keine Lösung. Die Verleihung von Stadtrechten war historisch ein äußerst wichtiger Rechtsakt mit gravierenden Konsequenzen für die entsprechende Siedlung. Eine Kategorisierung danach ist unbedingt geboten. Wenn, parallel dazu, eine Kategorisierung ausschließlich für den, ansonsten völlig bedeutungslosen, Beginn der irgendwie nachweisbaren Verwendung der Bezeichnung "Stadt" für erforderlich angesehen wird, müsste es dafür eine eigene Kategorie geben. Für Städte gibt es die verschiedensten Definitionen, unter anderem rechtliche, politische, sozial- und gesellschaftswisenschaftliche. Diese sind nicht deckungsgleich. Eine Siedlung kann die sozialwissenschaftlichen Kriterien einer Stadt (v.a. als Zentralort) erfüllen, ohne als Stadt bezeichnet zu werden, und umgekehrt. Eine Siedlung, der die Stadtrechte verliehen wurden, kann heute ein Dorf, ein Stadtteil oder eine Wüstung sein. Es gab im Reich Industriedörfer mit 100.000 Einwohnern, ohne Stadtrechte. Hier geht es nicht um Lokalpatriotismus, sondern um nachvollziehbare Kriterien. Städte, als autonome Kommunen mit eigenenen Rechten und Selbstverwaltung gab es und gibt es nicht überall, Städte im sozialwissenschaftlichen Sinn hingegen schon (ich wüßte nicht, wer Uruk die Stadtrechte verliehen hätte). Die deutschen Kommunen, denen heute, mit Überreichung einer Urkunde, das Recht zum Führen der Bezeichnung "Stadt" verliehen wird, nehmen an einem bedeutungslosen Akt der politischen Folklore teil. Aber wenigstens ist klar, worauf sich die Kategorisierung bezieht. Es würde m.E. völlig ausreichen, das, ab dem !9. Jh., in der Kategoriendefinition zu erwähnen.--Meloe (Diskussion) 08:13, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Mit Verlaub, aber genau das geht aus meiner Sicht gar nicht. Wenn bereits seit etlichen Jahrzehnten Gemeinden der Titel "Stadt" verliehen (= zuerkannt) wird, ist das in keinem Fall eine Stadtrechtsverleihung; denn diese Städte haben ja keine besonderen Rechte außer, dass sie sich "Stadt" nennen dürfen. Eine Erwähnung in der Kategorienbeschreibung reicht da nmM nicht. MfG Harry8 08:23, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Dann wäre die ökonomischste Lösung, diese Kategore schlicht so zu definieren, dass nach diesem Merkmal dann auch nicht kategorisiert wird. Wenn es sich um einen völlig bedeutungslosen Vorgang ohne Relevanz handelt, ist das schlicht die Konsequenz. Die Kategorisierung wäre dann nur solange weiterzuführen, wie tatsächlich Stadtrechte verliehen worden sind, d.h. bis zum Absolutismus. Wenn jemand danach eine Kategorie für diesen Rechtsakt benötigt, könnte sie, von da an, eben anders heißen. Aber eben nicht rückwirkend für die tatsächlichen Stadtrechte.--Meloe (Diskussion) 08:36, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Da stimme ich mit dir überein, dass die Kategorie für die Städte erhalten bleiben kann, die tatsächlich Stadtrechte erhalten haben. MfG Harry8 09:04, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
und was sind Stadtrechte? ist das recht, sich "stadt" zu nennen, kein "stadtrecht". und in östereich gehen mit der stadterhebung, wie gesagt, noch bis heute gewisse kommunalpolitische sonderechte einher (während "markt" wirklich nurmehr ein ehrentitel ist). ich fürchte, eure basis ist deutschozentrisch bis schwabbelig, denn es gibt auch kein klares ende der "Stadtrechtsverleihung im eigentlichen Sinne", sondern nur ein diffuses konzept für "irgendwo zwischen hochmittelalter und mittlerer neuzeit". das ist zu dünne suppe. wenn ihr euer bauchgefühl spezifizieren wollt, muss man das ganz konkret auf dasjenige staatsgebilde einschränken, in dessen rechtssystem die "stadtrechtsverleihung" stattfindet. sonst bleibt es willkürliches wikispielen. nur, dafür wäre Kategorie:Stadt (Heiliges Römisches Reich), Kategorie:Stadt (Königreich Ungarn) für die verwaltungsgliederung derselben viel sinnvoller. und an Kategorie:Stadtrechtsverleihung nach Jahrtausend (1. + 3.) sieht man, dass wir von heren rechtsgeschichtlichen konzepten weit entfernt sind. für die datierung müssen wir sowieso allgemein bleiben, wie der Gemeindebildung (Kategorie:Gemeinde nach Gründungsjahrhundert), egal, was dann das konkrete darunterliegende konzept der "gemeinde" wäre. dazu analog wäre übrigens Kategorie:Stadt nach Erhebungsjahrhundert (oder so) anzutragen: insellösungen taugen nie was. --W!B: (Diskussion) 10:07, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Die mittelalterliche Stadt im Heiligen Römischen Reich, mit Recht, Rat, Markt und Mauer, ist eine historische Sonderform und nicht in irgendeiner Form ableitbar oder übertragbar auf Stadt, im Sinne einer Ansiedlung mit zentralörtlicher Funktion oder oberhalb einer gewisssen Einwohnerzahl. Sie ist, in Form des Magdeburger Rechts und Lübischen Rechts, auch in Teilen Ostmitteleuropas übernommen worden. Ob eine Königliche Freistadt dasselbe wäre, ist schon schwieriger, zumindest tauchen die, soweit erkennbar, in der Kategorie nicht auf. Worauf die "Stadtrechtsverleihungen" von Städten im Zarenreich zurückgehen, kann ich nicht beantworten. Eine Siedlung kann nur im Zusammenhang mit einer Rechtsordnung zu einer Stadt "ernannt" oder ihr dies "verliehen" werden, insofern sind hier "Insellösungen" zwingend geboten; ansonsten ist es eben eine Stadt oder es ist keine, dies wäre weder an einem Wappen, am Briefpapier der Verwaltung noch gar an einem Jahr festzumachen, sondern an der Wirtschaft. Außer im Falle von Planstädten bestand ja die zentralörtliche Funktion meist schon vorher und wurde dann nachträglich kodifiziert. Eine Statutarstadt (Österreich) gibt es andernorsts eben nicht, aber gewisse, auch hier aus der Zeit im Reich verbliebene Traditionen, nach denen eben Stadtrechte verliehen werden mussten. Was ein Stadtrecht war, ergab sich im Regelfall aus der Zugehörigkeit zu einer der Stadtrechtsfamilien, in dieser Form wurde es ja auch verliehen, wobei die Unterschiede einer Stadt nach Magdeburger, Soester oder anderem Recht meist überschaubar blieben. Die Stadtrechtsverleihungen dieser Art sind exakt, auf den Tag, datierbar. Sie sind auch gegenüber Ortschaften anderen Rechts problemlos abgrenzbar, während die Zentralortfunktion graduell erworben wird und etliche Siedlungen in dieser Hinsicht noch heute Zweifelsfälle sind, von der Geschichte zu schweigen. Ich möchte darauf plädieren, die Kategorie auf genau diese Fälle zu beschränken. Natürlicher Endpunkt wäre, allerspätestens, damit 1806. Mir sind die Probleme bewusst, die sich z.B. durch die preußische Städteordnung ergeben. Ich wäre dennoch für einen klaren Schnitt.--Meloe (Diskussion) 11:42, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
„Stadtwerdung“ ist mMn am neutralsten, Kategorie:Stadt nach Jahrhundert der Stadtwerdung. lG --Hannes 24 (Diskussion) 13:17, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das löst das Problem nicht. Eine Siedlung kann Stadtrechte verliehen bekommen haben, ist aber heute keine Stadt. Sie kann faktisch eine Stadt sein, nur ohne "Stadtrechte". Sie kann, unter Umständen lange Zeit, schon eine Stadt gewesen sein, bevor sie dann nachträglich doch noch die Stadtrechte erhielt, das kann etwa aus der Siedlungsarchäologie hervorgehen. Es braucht ein Kriterium.--Meloe (Diskussion) 13:44, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Die Kategorisierung scheint das letzte Refugium zu sein, in dem man in der WP noch fröhlich Theorien und Begriffe (er)finden kann. Zeigt mir bitte eine Urkunde, auf der steht: "wird zur Stadt ernannt". "Stadtwerdung" ist hingegen ein Prozess, das weiß ich als ehemaliger Stadtplaner am besten, kein Zeitpunkt nach dem man kategorisieren könnte. Vielleicht hatte dein Geschichtsbuch in der Schule, Hannes 24, ebenso wie meines den Untertitel "Vom Werden der Städte"? Ein schöner Titel, aber keine Kategorie. Warum muss man das Bestehende immer ändern, Harry8, ist dir langweilig? --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 14:10, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Weil es (heute) falsch ist. MfG Harry8 15:21, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
wenn man es juristisch korrekt sagen wollte, müsste von Verleihung des Stadtrechtes die Rede sein. Wir reden jetzt natürlich nur vom Europa des Mittelalters, der Neuzeit. „Erlangung des Stadtrechts“ ist auch neutral. Am besten man belässt es (mit dem Wissen der Mangelhaftigkeit des Begriffes). für mich EoD. lG --Hannes 24 (Diskussion) 09:47, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Also TF! MfG Harry8 09:48, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
kollegen, es hat keinerlei sinn, über TF zu reden: um was es geht, ist der zweck der kategorie. wie sie heisst, ist sekundär (übrigens gilt das TF-verbot für kategorien nicht, die sind internes zeug, die basteln wir uns selber, und nennen sie, wie wir wollen. im endeffekt ist kategorisierien immer "TF", weil wir das in der form erfunden haben, und keiner uns sagen kann, wie es geht. natürlich bleiben wir tunlichst der fachkunde und beim fachwortschatz, aber in erster linie sagt der titel nur, was drin ist und was rein soll, und was nicht rein soll): also
  • alle städte dieser welt und aller zeiten (was auch immer das konkret sei), also alles, was in Kategorie:Stadt steht (und datierbar ist) – vorerst etwas al gusto, wen es halt freut, ein ausländisches wort mit "stadt" zu transkipieren, oder einheimische gewohnheiten auf den rest der welt anzuwenden ("wäre stadt, wenn sie im heutigen deutschland liegen würde")
  • alle städte mit einem kommunalrechtlichen bis verfassungsartigen status einer "stadt", welcher form auch immer (weltweit und historisch) – müssen wir uns endlich genau überlegen, welche gemeinde- oder gemeindeverbandsform da rein kommt
  • oder "teutsche städte" und ein bisserl was am rande – als mehr oder minder historische heimatpflegekategorie mit lokalkolorit?
--W!B: (Diskussion) 10:45, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
+1 bevor wir jetzt ein um ein kleines Stückchen besseres Wort finden + eine Menge Arbeit (für das Ändern) einhandeln, können wir das jetzige auch lassen. Man sieht ja schon, dass es keinen idealen Namen gibt, der für alle Situationen (weltweit) passt. --Hannes 24 (Diskussion) 17:14, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Falsches darf auch in einer Kategorie nicht stehen.
Es wurden wohl alle möglichen Städte der Welt eingetragen, natürlich mit Schwerpunkten im D-A-CH-Bereich.
In Deutschland ist Stadt nur noch ein Titel für Gemeinden, die damals tatsächlich die Stadtrechte verliehen bekommen haben, die es heute nicht mehr gibt, und für Gemeinden, die zur Stadt ernannt werden. Da ist Jüchen wohl das aktuellste Beispiel. Aber Stadtrechte hat Jüchen nicht erhalten. Es ist jetzt eben eine Stadt und darf sich auch so nennen.
In den Niederlanden ist Stadt (stad) eine Bezeichnung oder ein Titel für Orte. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um Gemeinden, sondern um Ortsteile.
Um das alles in einer Kategorie korrekt zum Ausdruck zu bringen, denke ich an Kategoriebezeichnungen wie beispielsweise
Stadt ab 1926 mit dem Gegenstück
Stadt bis 1974.
Bei den Unterkategorien sehe ich da eigentlich keine Probleme. Eine Kategorie Stadt ab dem 20. Jahrhundert liest sich nicht so gut. Es ist aber eine Oberkategorie.
Die Änderungen übernimmt übrigens ohne Probleme der Benutzer:TaxonKatBot. MfG Harry8 19:45, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das Problem mit den Fällen im 20. Jahrhundert wäre elegant gelöst, wenn man eine entsprechende Kategoriedefinition anfügt, die erklärt, was gemeint ist. Für die Zeit, in der tatsächlich Stadtrechte verliehen worden sind, wäre es aber eine Verschlimmbesserung. Die Stadtrechtsverleihung war ein Rechtsakt. Sie konnte sich auf eine bereits lange Zeit bestehende Gewerbe- und Marktsiedlung beziehen oder auf eine, mit diesem Akt neu zu begründende Planstadt. Damit liegt, für diesen Rechtsakt, eine datierte Urkunde vor. Für andere urkundliche Erwähnungen als die Stadtrechte hätten wir Kategorie:Ersterwähnung nach Jahr, wobei ggf. unklar ist, ob die so bezeichnete Siedlung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eine Stadt war, aber oft gibt es Fälle, in denen eine Ansiedlung in einer Urkunde, die kein Privileg war, erstmals beiläufig etwa als "civitas" tituliert worden ist. Nur im Zusammenhang mit datierten Urkunden ergibt die Aufsplittung bis auf Jahresebene überhaupt irgendeinen Sinn (ich selbst finde sie auch so über´s Ziel hinausgeschossen). Das Problem ist doch, dass die im Mittelalter so entscheidenden Rechte und Privilegien einer Kommune nicht mit einem Schlag auf einen Ehrentitel zusammengeschmolzen sind, sondern der Übergang graduell war. Dasselbe gilt allerdings für die Anfänge: Neben Siedlungen, bei denen eine Stadtrechtsurkunde auszumachen ist, treten etliche andere, die die entsprechenden Privilegien nach und nach erworben haben. Wenn wir es an der Verleihung der Stadtrechte festmachen wollten, würden auch in Deutschland viele Städte diese Bezeichnung quasi illegal verwenden. Damit bleibt, als einziges halbwegs nachvollziehbares Kriterium, immer wieder nur die Urkunde übrig. Diese wurde, und wird in der öffentlichen Darstellung teilweise bis heute, aus nostalgischen Gründen immer noch "Stadtrechte" genannt. Dabei sollten auch wir es belassen. Weitere Erläuterungen gehören dann in´s Kleingedruckte, d.h. die Kategoriebeschreibung der entsprechenden Jahrhunderte.--Meloe (Diskussion) 17:51, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Nein, die modernen Urkunden sind keine Stadtrechtsurkunden. Siehe dazu beispielsweise die Urkunde von Sankt Augustin. MfG Harry8 19:38, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
"Erst 1969 entstand die Gemeinde Sankt Augustin, die am 6. September 1977 Stadtrechte erhielt", meint man dazu vor Ort (https://www.sankt-augustin.de/cms123/unsere_stadt/) Ich denke, wir dürfen die Bezeichnung dann auch übernehmen Auch wenn sie inhaltlich zweifelhaft ist, ist sie immer noch üblich. Mehr brauchen wir hier nicht.--Meloe (Diskussion) 15:13, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Sie erhielt aber keine Stadtrechte. Zeitungen benutzen den Ausdruck häufiger, aber das ist deshalb nicht per se richtig. Der Text der Urkunde beweist, dass keine Stadtrechte verliehen wurden. MfG Harry8 16:57, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
jetzt sind wir schon wieder bei dem, was was sei, und nicht bei dem, was wir eigentlich kategorisieren wollen. kommen "cities" des angloamerikanischen raume auch rein? London oder City of London? oder beide? erfassen wir für die Türkei nur Şehir, oder auch Belde. für china nur 縣級市, oder auch kleinstädte? --W!B: (Diskussion) 16:28, 20. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Nein, keine von denen, die du benannt hast.
In der Kategorie zum Jahr 2000 sind es (beispielsweise) Städte aus Deutschland, Finnland, Österreich, Polen und Russland, die aufgeführt werden. MfG Harry8 17:02, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das wäre ein Argument dafür, die Kategorie nicht umzubenennen, sondern zu löschen, wegen mangelner Definition und uneindeutiger Verwendung (d.h. verschiedene Autoren verwenden sie schon jetzt in verschiedenem Sinne). Wenn es nur um eine Ersterwähnung geht, hätten wir eine alternative Kategorie. Wenn es um eine Ersterwähnung "als Stadt" ginge, bräuchte es ggf. keine Urkunde, und die Angabe wäre zwingend im Artikel zu belegen. Außerdem bestünde keinerlei Veranlassung, eine Ersterwähnung als Stadt jahresgenau anzugeben. Während die Verleihung der Stadtrechte tatsächlich datiert, und datierbar, ist, ist die reine Ersterwähnung nur dem Zufall der Überlieferung geschuldet und wird in verschiedenen Quellen ggf. anders dargestellt werden. Dazu kommt das oben bereits angesprochene Problem des Rechtsraums. Die sozialwissenschaftliche Definition einer Stadt ist diffus, mit breiten graduellen Übergängen.--Meloe (Diskussion) 08:02, 22. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Deiner Meinung schließe ich mich in diesem Punkt an.
Ich habe auch nichts dagegen, die Lemmata bis zum 18. Jahrhundert zu belassen; denn da waren es ja Stadtrechtsverleihungen.
Bei anderen Kategorienbäumen gibt es das Problem ja auch. Außer in Preußen gab es (mit wenigen Ausnahmen) in den deutschen Ländern bis spätestens zum 31. Dezember 1938 keine Landkreise. Das wird dort respektiert. MfG Harry8 10:07, 22. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
alles noch immer deutschlandlastiges geschwurbel ohne saubere basis, was "Stadtrecht" eigentlich sei (auch, weil der ganze artikel de-lastig ist): in österreich(-ungarn, +tschechien) gab es jedenfalls stadterhebungen im klassischen sinne bis gründung der politischen gemeinden 1848 ff. und die ernennung zur Statutarstadt (Österreich) gibt es bis heute (zuletzt 1964, einige grad aktuell in diskussion): dabei handelt es sich um die erhebungung einer politischen gemeinde in den rang eines politischen Bezirk (Österreich), also noch immer um "Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze" im sinne des artikels Stadtrecht. --W!B: (Diskussion) 12:59, 22. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Nein, die Ernennung zu einer Statuarstadt ist mit der Ernennung zu einer Stadt nicht zu vergleichen. Es sind ja Städte, die zu einer Statuarstadt erhoben werden. Das kann man mit einer Auskreisung einer deutschen Stadt vergleichen, also, wenn eine Stadt kreisfrei wird. MfG Harry8 16:14, 22. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
ja, das ist ein argument. nur, egal was wir hier herumtheoretisieren, als kritierium für die kategorie untauglich. selbst wenn der artikel Stadtrecht bezüglich der abgrenzung etwas taugen würde (was er nicht tut, denn er sagt und nicht, was "stadtrecht" nicht sei), wird keiner das je lesen: heisst, die kollegen werden weiterhin al gusto städte datieren, was verständlich ist. und wer auch immer hier für "nur im eigentlichen sinne" plädiert, wird sicherlich nicht nachputzen. was auch verständlich ist, man müsste bei jeder stadt genau nachlesen. oder im pausch ganze länder ausschliessen, oder sonstwie herumtricksen, dann ist das aber auch wieder willkür. oder ein grenzdatum einführen, ihr wisst ja schon nichtmal für österreich oder die schweiz, bis wann "stadtrecht im eigentlichen sinne" gültig wäre, geschweige denn den rest europas, oder gar der welt.
ich bleib dabei, das funktioniert nur im rahmen nationaler verwaltungsgliederung. datierungskategorien müssen hingegen breit und stabil selbsterklärend aufgebaut sein. --W!B: (Diskussion) 23:08, 30. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ja, also beispielsweise Stadt ab 1989. Da kommt es nicht darauf an, ob besondere Rechte verliehen wurden, ob eine Gemeinde zu einer Stadt ernannt/hochgestuft wurde oder vielleicht wie in der Schweiz durch Überschreiten der 10'000-Einwohner-Grenze zur Stadt wurde. Eine Kategorie mit Stadtrechtsverleihung passt da nicht generell. MfG Harry8 23:32, 30. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das löst ein Problem, schafft aber ein neues (war auch schon angesprochen). Wenn es keine Urkunde gibt, auf die man sich beziehen kann, ist es nicht zu rechtfertigen, das jahresgenau angeben zu wollen. Wenn es nur um Ersterwähnung ginge, könnte man ja einfach die dafür vorgesehene Kategorie verwenden (ich habe bisher noch keine Stadt gesehen, die beide parallel zueinander verwendet hätte, obwohl das sachlich möglich wäre und bestimmt irgendwo auch realisiert ist, aber eben nur als exotische Ausnahme). Wir hätten dann, "Ersterwähnung" (d.h. erste Verwendung des heutigen Namens, möglicherweise als castrum oder als villa), Ersterwähnung "als Stadt" und die formelle "Stadtrechts"urkunde. Wenn das andere Modell niemand verstehen sollte: Dieses würden bestimmt auch nicht mehr Leute verstehen. Ich würde, als Fazit der bisherigen Diskussion, so umdefinieren: Verleihung der Stadtrechte (in der Regel in Form einer entsprechenden Urkunde) im alten Reich (d.h. im Heiligen Römischen Reich). Das wäre erstmal sauber zeitlich definiert. Räumlich wäre es schon etwas kniffliger, aber die (mir völlig bewussten) Zweifelsfälle würden m.E. keinen Schaden anrichten können. Zumindest müssten wir uns nicht fragen, ab wann eine Ansiedlung in China oder im Inka-Reich eine Stadt gewesen ist und warum. Wenn es, für andere Rechts- und Kulturräume ein ähnlich verwendbares Kriterium gäbe, kriegen die eben ihre eigene Kategorie. Das heutige Büttenpapier, das einer Kommune das "Recht" zur Selbstbezeichnung als Stadt zuspricht, ist m.E. nicht wichtig genug, um danach zu kategorisieren. Es wird sowohl in der Wissenschaft wie in der Verwaltung ja auch ignoriert, wenn es um Maße für die Zentralität o.ä. geht. Dem sollten wir uns anschließen.--Meloe (Diskussion) 08:32, 31. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Bei unklaren Gegebenheiten kann man ja die Oberkategorie angeben: Stadt ab dem 14. Jahrhundert. Das mach man bei Personen ja auch so, wenn nichts Genaues bekannt ist: Gestorben (20. Jahrhundert). MfG Harry8 09:36, 31. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
erledigt, wird nicht umbenannt. Der Begriff ist nicht falsch (siehe auch Stadtrecht, erweiterte Definition) und vor allen Dingen die entsprechenden Formulierungen in den Gemeindeordnungen, bspw. GemO für Baden-Württemberg: Die Bezeichnung »Stadt« führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht. Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung »Stadt« an Gemeinden verleihen,...), auch wenn das Recht heute lediglich noch darin besteht, dass sich eine Gemeinde "Stadt" nennen darf. --Septembermorgen (Diskussion) 12:20, 31. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]