Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Begriffsklärungsseiten mit wenig Artikeln

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Epipactis in Abschnitt Detaillierter abstimmen
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Detaillierter abstimmen[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön wenn man detaillierter abstimmen kann, also entweder selbst angeben kann bis wie viel Bedeutungen eine BKL II zulässig sein soll oder zwischen "zwei Bedeutungen", "drei Bedeutungen" und "vier Bedeutungen" abstimmen kann ("vier Bedeutungen" heißt: Angezeigter Artikel + drei weitere Artikel die in der Hinweisbox genannt werden). --Vanger !!? 00:11, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Irrtum, der derzeitige MB-Text befaßt sich nicht mit der höchstzulässigen Zahl von Einträgen in der BKH-Box, sondern mit der mindestens erforderlichen Zahl von Einträgen als Voraussetzung für die Anlage einer BKS. --Epipactis 01:37, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn ich das ganze noch mal durchlese (ich hatte es eigentlich gelesen, war wohl aber nicht sonderlich konzentriert) fällt mir das auch auf... Eine Entschuldigung meinerseits. --Vanger !!? 03:56, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Dennoch würde ich gerne dafür abstimmen, dass BKS ab 3 Bedeutungen angelegt werden dürfen/sollen/müssen, mit 2 aber nicht.
meint -- Bergi 16:56, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
✓, diese Frage ist soweit ich sehe kürzlich im m.E. noch unabgeschlossenen Diskussionsabschnitt WD:BKL#Zahl anderer Bedeutungen im BKH angesprochen worden und ist nicht Gegenstand dieses Meinungsbildes, Gruß --Rosenkohl 20:23, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
So ist es gegenwärtig. Man muß bei der Formulierung aufpassen. Wenn es zwei Bedeutungen gibt, dann ist eine davon, nämlich die Hauptbedeutung, schon durch das Lemma repräsentiert. Im BKH steht die andere, eine BKS wird nicht erstellt. Wenn es drei Bedeutungen gibt, eine davon ist wieder das Lemma selbst, dann kann man die zwei anderen in den BKH packen und auf die BKS verzichten. Man kann aber auch schon eine BKS anlegen. In dieser BKS stehen dann logischerweise alle drei Bedeutungen, und im BKH nur noch der Verweis auf die BKS.(gestrichen, unzutreffend Epipactis 19:08, 11. Sep. 2010 (CEST)) Bei vier Bedeutungen gibts in jedem Fall eine BKS. (nicht signierter Beitrag von Epipactis (Diskussion | Beiträge) 8. September 2010, 23:04 Uhr)Beantworten
Die Aussage: "Wenn es drei Bedeutungen gibt, eine davon ist wieder das Lemma selbst, dann kann man die zwei anderen in den BKH packen und auf die BKS verzichten. Man kann aber auch schon eine BKS anlegen." stimmt m.E. nach der gegenwärtigen, gestern noch einmal veränderten Regel nicht. Sondern es darf nach der gegenwärtigen Regel im Fall von einer Haupt- und zwei Nebenbedeutungen keine BKS angelegt werden, der BKH soll also alle Bedeutungen enthalten, --Rosenkohl 11:31, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Da hast du recht, ich streiche das mal oben. --Epipactis 19:08, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Unzutreffende Annahme ?[Quelltext bearbeiten]

Der derzeitige Text des MB scheint davon auszugehen, daß es zwei verschiedene Sorten oder Modi der Begriffsklärungsseite gäbe, je nachdem, ob sie im Zusammenhang mit einer Begriffsklärung nach Modell I oder II eingesetzt wird (vgl. Abschnitt Abstimmung/Vorschlag). Tatsächlich gibt es aber nur eine Sorte von Begriffsklärungsseiten, die ohne Unterschied bei beiden Modellen der Begriffsklärung zum Einsatz kommt. Es existiert auch keine nach BKL I und BKL II differenzierende Festlegung hinsichtlich der Zahl der Einträge in einer BKS. Das Anliegen des MB geht also ins Leere. Daß im Zusammenhang mit BKL II tatsächlich auf BKS mit nur zwei oder drei Einträgen verzichtet wird, ist nicht an dieser Anzahl der Einträge festgemacht, sondern ergibt sich anderweitig. --Epipactis 17:38, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Habe die Formulierung verändert. Bin nicht sicher ob damit das von Dir angesprochene Problem gelöst worden ist, anderenfalls bitte es noch einmal zu erläutern oder einfach eine bessere Formulierung auf der Projektseite vorschlagen, Gruß --Rosenkohl 20:23, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Noch ein Hinweis, auf WP:BKL heißt es im Kapitel "Modell 2 (Abk. BKL II): Das Stichwort führt direkt auf den geläufigsten Sachartikel":
"Am Anfang des Artikels zur Hauptbedeutung steht obligatorisch ein spezieller Textbaustein, der Begriffsklärungshinweis (Abk. BKH), der die Verbindung zu den anderen Bedeutungen herstellt. Wenn es von diesen mehrere gibt, dann verweist der BKH auf die entsprechende BKS. Wenn es nur eine oder zwei andere Bedeutungen gibt, dann entfällt die BKS, und der BKH verweist direkt auf den oder die anderen Artikel."
Aus dieser Formulierung, und der Tatsache, daß die Formulierung innerhalb dieses Kapitels steht geht eindeutig hervor, daß eine BKS nur entfällt bei einer oder zwei Nebenbedeutungen, also nur im Fall der BKL II. Im Fall der BKL I soll, so wie ich den bisherigen Regelext verstehe, stets eine BKS angelegt werden, auch bei nur zwei oder drei verschiedenen Bedeutungen, Gruß --Rosenkohl 21:39, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
das ist korrekt, wobei natürlich bei nur zwei bedeutungen die wahrscheinlichkeit, dass eine 1:10 überwiegt, deutlich größer ist: bei dreien muss die ja die hauptbedeutung beide nebenbedeutungungen deutlichst dominieren --W!B: 21:44, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: es gibt gar kein "Verbot" des Anlegens von BKS mit nur zwei oder drei Einträgen im Zusammenhang mit einer BKL II, aber man würde, wenn man es versuchte, vor den Fragen stehen: wozu? und wie? weil doch der/die Einträge schon im BKH verzeichnet sind, und für einen weiteren Eintrag zwecks Verweis auf eine BKS kein Platz mehr darin ist. Es ist also nicht die Zahl der Einträge, sondern ihre explizite Fixierung im BKH, die das Anlegen einer BKS "blockiert". Auch ein ausdrückliches "Erlauben" von kleinen BKS würde sie also noch gar nicht ermöglichen. Damit das Anlegen einer BKS in solchen Fällen möglich bzw. überhaupt sinnhaft wird, müßte es eine Wahlmöglichkeit der Platzierung der Einträge entweder im BKH oder in einer BKS geben. Anschließend könnte diese BKS, wie man hoffentlich nachvollziehen kann, ohne weiteres so klein sein wie sie will, genauso wie bei BKL I. --Epipactis 22:45, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Motive für dieses MB[Quelltext bearbeiten]

Wie wäre es, den Leser auch auf die Hintergründe des MB hinzuweisen? Die angegebenen Gründe für den Vorschlag ("größere Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für die Autoren", "größere Flexibilität", "Anpassung an die Praxis") scheinen eher dazu zu dienen, die Vorgeschichte zu verschleiern … Tatsächlich geht es doch wohl darum, Links auf unliebsame Artikel zu verstecken, wie z.B. den BKL-Hinweis auf Der Stürmer (Band) in Der Stürmer oder den Hinweis auf Eugenik (Band) in Eugenik.
Wenn der MB-Ersteller diese Verweise als Werbung und Propaganda empfindet und dagegen vorgehen will, sollte er das auch deutlich machen. Dazu gehört auch ein Verweis auf die Vordiskussion, insb. auf die Löschprüfung zur Eugenik-BKL und auf Wikipedia Diskussion:Begriffsklärung#Vermeidung von Werbung und Propaganda im Seitenkopf. -- kh80 ?! 23:02, 8. Sep. 2010 (CEST) Und bitte festlegen, in welchen Fällen Ausnahmen erlaubt sein sollen, sonst wird die Sache wie das †-MB schon an der Annahme des Meinungsbildes scheitern.Beantworten

An des Pudels Kern wird schätzungsweise gar kein Weg vorbeiführen, siehe vorigen Abschnitt. WP:BKL ist, denke ich, einigermaßen solide gemauert und hat nicht viele Schlupflöcher, um irgendwas einzuschleusen ohne Farbe zu bekennen. --Epipactis 23:11, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Und was ist am Anlaß jetzt so schlimm. Es geht nicht um Werbung für andere Artikel. Es geht schlicht um so etwas wie Pietät. Besser es geht darum, daß im Kopf eines Lemmas nicht zwingend der Verweis auf ein das Lemma verunglimpfendes Lemma mit völlig anderer Bedeutung stehen soll. Das halte ich für richtig und wichtig. PG 16:44, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Das eigentliche Problem besteht doch darin, daß man bei der ganzen Angelegenheit den Anschein einer Gewissens- und Gesinnungsprüfung nicht los wird, aus der man zudem gar nicht ungeschoren herauskommen kann. Wodurch macht man sich "schuldiger", durch gleichgültiges Tolerieren oder durch inquisitorischen Übereifer? Im Grunde ist die Situation damit schon verdorben und die unterschwellige Zugkraft dieses Motivs "verbrannt". Da es auch noch andere Motive für die gewünschte Regeländerung gibt, würde ich das MB noch nicht ganz verloren geben, allerdings müßten die Karten dabei wirklich auf den Tisch gelegt werden. Eine große Schwäche bleibt: daß es in jedem Fall um subjektive Aspekte geht und nicht um einen handfesten objektiven Nutzen. --Epipactis 21:35, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten