Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht und Vandalismusmeldung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gestumblindi in Abschnitt Archivierung
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Instanzenweg?[Quelltext bearbeiten]

Auf den ersten Blick sieht das nach einem sinnvollen Vorschlag aus. Wie aber passt er in das aktuelle Gefüge des "Wegs durch die Instanzen"? Auf der Seite WP:Sperrprüfung steht: "Übergeordnete und abschließende Instanz für Probleme im Zusammenhang mit Kontensperren ist das Schiedsgericht, siehe dazu Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen." Aktuell ist der Ablauf meines Wissens doch VM - Sperrprüfung - Schiedsgericht, oder? Wie soll das dann in Zukunft sein? Ok, man könnte argumentieren, dass es hier nur um Fälle in der VM geht, die eine entsprechende Vorgeschichte haben, es also nur um eine andere Form der "Anrufung" des SG ist. Wie wird aber sichergestellt, dass nur eine VM mit einer solchen Vorgeschichte beim SG landen? BG, --Leserättin (Diskussion) 09:56, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist eine gute Frage. Meine Vorstellung, als ich dieses MB aufsetzte, war ja, dass das SG für schwierige VM-Fälle (auf Admin-Wunsch) sozusagen die Rolle des Admins übernehmen kann. Es ginge um die VM-Abarbeitung, nicht um eine "vollwertige" SG-Anfrage. Aber wenn es dann eine Sperre verhängt, wird man es ja danach schlecht noch als Revisionsinstanz anrufen können... Hm. Ideen? Gestumblindi 16:36, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wenn es wirklich nur als reiner Admin-Ersatz gedacht ist, würde das dazu führen, dass im Rahmen einer Sperrprüfung ein einzelner Admin den SG-Entscheid wieder revidieren kann, dieser dann aber durch ein reguläres SG-Verfahren ebenfalls wieder revidiert werden kann. Theoretisch kann das SG auch sich selbst revidieren auf diesem Wege.
Das ist also noch ein Grund, weshalb ich den Vorschlag nicht gut finde. -- Chaddy · D 16:50, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Man könnte es vielleicht so lösen, auch wenn es den Vorschlag etwas komplizierter machen würde: "Über die Meldung entscheidet ein Teilgremium von drei Schiedsrichtern. Ihre Entscheidung hat dabei das gleiche Gewicht wie eine administrative Entscheidung über eine Vandalismusmeldung. Im Falle einer Benutzersperre stehen anschliessend die üblichen Revisionsinstanzen wie die Sperrprüfung und eine reguläre Anrufung des Schiedsgerichts offen, wobei die drei Schiedsrichter, die über die VM entschieden haben, in den Ausstand treten müssten." Gestumblindi 16:57, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Bisherige Regeln[Quelltext bearbeiten]

Teilweise ist das "delegieren" in dem Sinne nach den Regeln bereits möglich, siehe meinen Kommentar hier. Viele Grüße, Luke081515 10:12, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Genau das wäre jetzt auch meine Frage gewesen. Möglicherweise müsste die administrative Weitergabe einer VM als Dauerkonfliktmeldung an das SG noch etwas feiner ausgearbeitet (reguliert?) werden, aber grundsätzlich möglich müsste das doch auch schon heute sein, oder? Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 11:31, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ist sie das, und das kann jeder, und muss kein Admin sein. Jeder angemeldete Benutzer kann zu einem Konflikt oder dergleichen eine SGA stellen. Das ist schon heute so. Viele Grüße, Luke081515 12:29, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Okay, danke, also auch ein Admin, der einen Dauerkonflikt erkennt und dessen Lösung nicht in der Entscheidung der gerade aktuell von ihm bearbeiteten VM sieht, sondern die VM zum Anlass nimmt, den Dauerkonflikt beim SG vorzustellen. So weit, so gut. Dann müsste doch nur noch gewährleistet sein, dass ein Admin eine VM auch unentschieden und mit dem Hinweis auf Weitermeldung ans SG schließen darf. Wenn dafür das umseitige Meinungsbild nötig ist - okay. Wenn ein Admin das aber auch schon heute tun darf, dann ist das umseitige MB - so, wie derzeit formuliert - unnötig. Vielleicht kann, sollte oder muss das MB ja nur insoweit erweitert werden, dass dort mitgeregelt wird, dass die anstoßende VM wieder geöffnet werden muss, falls das SG die Anfrage ablehnt ...? (Extra-Pling zur Info an Gestumblindi :-)) Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:22, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Keine Möglichkeit der Ablehnung durch das Schiedsgericht[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Vorschlag insgesamt gut, halte es aber für problematisch, dass das Schiedsgericht die Fälle zugewiesen bekommt und nicht ablehnen kann. Ich gehe davon aus, dass das Schiedsgericht im eigenen Interesse hier konstruktiv mitwirkt und ein Ablehnungsrecht nicht missbrauchen würde. Bei fehlender Ablehnungsmöglichkeit kann es passieren, dass ein Admin ungeeignete Fälle überweist, zumal das die Entscheidung einer einzelnen Person ist. Es gibt nun mal Admins, die das Schiedsgericht prinzipiell ablehnen. Da sollte man der Versuchung, das Schiedsgericht mal so richtig schön in die Pfanne zu hauen, wohl doch besser mit Regeln entgegentreten. MBxd1 (Diskussion) 11:51, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

“Es gibt nun mal Admins, die das Schiedsgericht prinzipiell ablehnen.” Wie bitte? Ich kann mich gar nicht erinnern, das jemals im Bewerbungstext einer Adminkandidatur gelesen zu haben. Und auch dass es Admins gibt, die das Schiedsgericht mal richtig schön in die Pfanne hauen wollen, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Gruß--2A02:8108:473F:4494:E5C5:4E95:6A7D:AF93 16:29, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ähnlich wie der IP über mir war mir der Gedanke, dass Admins eine solche Regelung missbrauchen könnten, um dem Schiedsgericht zu schaden, überhaupt nicht gekommen. Ich halte dies auch für unwahrscheinlich - ihre Wiederwahlstimmen oder ein AP hätten sie damit jedenfalls wohl ganz rasch am Hals. Der Gedanke dahinter, dass das SG solche Fälle nicht ablehnen können soll, hängt auch mit dem gegenüber einer regulären SG-Anfrage vereinfachten Verfahren zusammen, das ich mir vorstelle. Das SG müsste damit nicht erstmal darüber abstimmen, ob es die Anfrage annimmt. Und schnell erledigen kann es sie trotzdem - wie ein Admin eine VM auch sanktionslos für erledigt erklären kann. Gestumblindi 16:41, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Im Gegensatz zur Anfangszeit des SG ist es nicht mehr so ganz opportun, diese Haltung klar erkennbar vor sich herzutragen. Das ändert nichts daran, dass es diese Haltung gibt. Und Du glaubst doch wohl nicht wirklich, dass die eh schon praktisch unwirksamen Mittel AWW und AP da irgendwas ausrichten würden.
Die Schiedsrichter müssen sowieso den Fall erst mal zur Kenntnis nehmen, also spart die wegfallende Annahmeentscheidung fast nichts. Zum vereinfachten Verfahren schreibe ich unten noch was, dadurch bekommt der Vorschlag einen völlig anderen Charakter. MBxd1 (Diskussion) 16:54, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
AWW und AP sind wirkungslos, wenn sie von „Fußgängern“ beantragt werden. Wenn aber mehrere Schiedsrichter (vielleicht sogar das gesamte SG geschlossen) so einen Fall eröffnet, hätte dies schon deutlich mehr Gewicht. Zudem kann das SG auch sofort auf Entzug der Adminrechte entscheiden, aber das dürfte es in den Fall wohl nicht, da befangen. --Indoor-Fanatiker (Diskussion) 07:11, 15. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Eine selten blöde Idee[Quelltext bearbeiten]

Eine VM in einem Dauerkonflikt bedeutet, dass in einem Dauerkonflikt ein akuten Problem aufgetreten ist. Statt eventuell erst einmal das akute Problem zu lösen, soll die Adminschaft (reicht dafür ein Hansel, oder müssen es mehr sein, falls ja, wie viele, und darf der gegebenenfalls auch befangen sein?) das Problem an ein Gremium überweisen, dass sich zwar nicht wehren kann, aber äußerst langsam arbeitet (was machen in der Zwischenzeit die Dauerstreitenden? Wer glaubt, die hielten still, glaubt auch an den Osterhasen...aber selbst eine vorläufige Auflage müsste das SG erst mal beschließen) und in der Vergangenheit Dauerkonflikte auch nicht wirklich nachhaltig entschärft hat (die zahlreichen VM im Umfeld von Stolpersteinlisten und Verstößen gegen SG-Auflagen belegen dieses). Letztendlich möchte der Vorschlag einen zu langsamen Entscheidungsprozess durch einen noch langsameren ersetzten - das ist so effektiv, dass die Überholung der Gorch Fock oder der Bau des BER dagegen Muster an Prozessökonomie sind. -- .Tobnu 13:44, 14. Apr. 2019 (CEST) (Effektiver Gegenvorschlag: Wenn eine VM nicht nach 24 h entschieden werden konnte, ist der Konflikt so tiefliegend, dass Melder und Gemeldeter identische 24 h Sperre bekommen. Bei der nächsten nicht schneller entscheidbaren VM derselben Beteiligten gibt es 48 h, bei der nächsten dann 72 h, also immer einen Tag mehr, bis sich die Parteien von selbst beim SG einfinden)Beantworten

Möchtest Du bitte mal den Vorschlag lesen, bevor Du unqualifiziert rumpolterst? Da steht nicht, dass Admins nicht selbst entscheiden dürften. Admins können an SG überweisen, aber sie müssen nicht. MBxd1 (Diskussion) 13:57, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Darüber hinaus stelle ich mir, wie unter "Hintergrund" beschrieben, ein vereinfachtes und verkürztes Verfahren vor - das SG soll ja keine reguläre Anfrage mit dem ganzen damit verbundenen Aufwand behandeln, sondern "nur" eine VM abarbeiten. Gestumblindi 14:56, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
MMn wäre der Idealfall das die Admins in so einem Fall eine Entscheidung treffen um die "Eskalation" (PA, EW etc.) in dem Fall erstmal zu beruhigen, und den Konflikt, sofern es ein längere ist, an das SG weitergeben würden. Auch wenn man eine SGA Seite erstellen müsste, ja, so bräuchte man einmal die aktuelle Situation beschreiben, die anderen Sichtweisen kommen dann von den Konfliktparteien. Die Admins würden also so schnell das akute lösen, während das SG sich darum kümmert eine langfristige Lösung für das Problem zu finden. Und das ginge heute nach den Regeln schön, es müsste sich nur jemand (muss kein Admin sein) finden, der eine entsprechende SGA aufmacht. Und vielleicht nicht, wenn der Konflikt schon so stark fortgeschritten ist, wie der Stolpersteinfall, weil dann kann man meistens nur noch Schadensbegrenzung betreiben, anstatt den Konflikt zu lösen. Viele Grüße, Luke081515 15:30, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
+1; das, was auf der VM gemeldet wird, ist nicht der Dauerkonflikt selbt, sondern nur ein Syntom davon. Dies sollte wie bisher durch einen Admin geklärt werden. Der eigendliche Dauerkonflikt kann parallel dazu vom SG aufgearbeitet werden. --Morten Haan 🛹 Wikipedia ist für Leser daÜbersichtliche Artikelkriterien 15:41, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
(BK, sry) Tja, aber wie Luke ganz richtig sagt: „… das ginge heute nach den Regeln schon”. Warum, frage ich euch, finden und fanden dann so wenige an Dauerkonflikten Beteiligte den Weg zum SG? (Der Stolperstein-Fall wurde von keinem Konfliktbeteiligten eröffnet, obwohl alle Beteiligten über Jahre nicht müde wurden sich darüber zu beklagen wie belastend der Konflikt für alle(!) ist). Ich würde empfehlen zunächst einmal diese Frage zu klären, bevor ihr das SG als Problemlösung ins Spiel bringt. --Henriette (Diskussion) 16:34, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das Problem, das ich zu lösen versuche, ist dass in solchen Zusammenhängen auch "schnell das Akute lösen" durch Admins nicht immer funktioniert. Darum sollen sie gerade das "Akute", wenn ihnen eine Lösung schwerfällt, ans SG weitergeben können. Dieses muss im Prozess, den ich mir vorstelle, durchaus keine "langfristige Lösung" finden, denn es geht nicht um eine "vollwertige" SG-Anfrage, sondern um die Abarbeitung einer VM durch das SG. Gestumblindi 16:31, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das steht umseitig so nicht, höchstens angedeutet. Dadurch wird der Vorschlag massiv entwertet. Ich hatte das eigentlich so verstanden, dass VMs auf Basis eines Dauerkonflikts nach sankionsloser Schließung (oder auch Sanktionierung des akuten Anlasses) an das SG zur Bearbeitung des Dauerkonflikts weitergegeben werden. So hätte das auch Sinn. Wenn das SG aber nur als Ersatzadmin zur VM-Erledigung herhalten soll für Fälle, für die sich die gewählten Admins zu fein sind, dann ist das einfach nur eine Bankrotterklärung der Adminschaft und kein tragfähiger Vorschlag. MBxd1 (Diskussion) 17:01, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das wäre dann der Vorschlag von Luke081515, wie er ihn auch auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht beschrieben hat: "Jeder Admin oder auch normale Benutzer kann (jetzt schon, ist von den Regeln gedeckt) jederzeit eine SGA stellen, auch wenn er nicht selbst direkt Konfliktbeteiligter ist. Ein Admin könnte also auch, wenn er merkt das er auf VM nicht weiterkommt, die VM erledigen, und eine SGA zu dem Thema einstellen." Dazu bräuchte es aber gar kein Meinungsbild (da, wie Luke schreibt, schon von den Regeln gedeckt), das müsste ein Admin also einfach nur machen, damit kann man sofort anfangen... Wir stehen halt vor der Situation: Mit der administrativen Abarbeitung von VMs, die nicht "klassischen Vandalismus" betreffen, harzt es etwas (ich erkläre mich da auch ausdrücklich für mitschuldig - VM war nie mein Gebiet, ich mache da wenig, es liegt mir nicht so). Und andererseits hat das Schiedsgericht offenbar freie Kapazitäten, die man sinnvollerweise irgendwie nutzen würde. Wenn man nun sagt, dass "SG als Ersatzadmin" eine "Bankrotterklärung der Adminschaft" sei, so ist da sicher etwas dran - aber dann ist das halt so. Wenn aus meinem Vorschlag nichts wird, wird ja auf VM sicher auch nichts besser. "SG als Ersatzadmin" mag unschön sein, aber letztlich geht es doch um das Resultat, und das wären in diesem Fall hoffentlich weniger liegenbleibende VM-Fälle. Gestumblindi 17:12, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Es mag sein, dass Admins auch jetzt schon Fälle ans SG weitergeben können. Faktidch wird es aber nicht gemacht. Der Unterschied wäre die vereinfachte Weitergabe auf Basis der VM ohne Ausarbeitung über eine neue Schnittstelle und die ausdrückliche VM-Erledigung durch Weitergabe als Dauerkonflikt ans SG. Ob das überhaupt ein MB braucht oder im Rahmen bestehenden Spielraums umsetzbar wäre, ist eine andere Frage. Aber die Benutzung des SG zur VM-Erledigung (also genau nicht des Dauerkonflikts wegen) wäre eine negative Entwicklung. MBxd1 (Diskussion) 17:29, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
So wie MBxd1 das eben ausgedrückt hat, hatte ich das MB eh verstanden und oben im Abschnitt "Bisherige Regeln" versucht, zu erörtern, ob und was dann noch im MB überhaupt abgestimmt werden müsste. Um das nochmal ganz deutlich zu sagen: An das SG sollten nur geregelte Anträge gehen, die zwar dann durch VM getriggert sind und eine vereinfachte Eingangsschnittstelle haben könnten, aber ganz normal im SG behandelt werden - so wie jede andere Anfrage auch. Und ja, spätestens mit einem solchen Antrag wäre die VM zu schließen. Dabei sollten wir in der Regel davon ausgehen können, dass es bei einer solchen VM nicht um einen simplen, einmaligen PA geht, sondern die VM Folge eines Dauerkonfliktes ist, wo es weniger drum geht, eine einmalige berechtigte Sanktion gegen den Gemeldeten zu erwirken, sondern eher darum, dem Anderen (mal wieder) eins reinzuwürgen. Daher würde das SG auch nicht die VM entscheiden, denn darin ist ja vielleicht tatsächlich nur der x-te PA oder der x+1-ste EW gemeldet, sondern es würde möglichst den Dauerkonflikt beenden. Eine simple Erweiterung der VM-Entscheider von Admins auf Admins+Schiedsrichter oder simple Verlagerung der VM-Entscheidung von Admins auf Schiedsrichter, wäre auch in meinen Augen, und wie MBxd1 hierdrüber schon sagte, eine negative Entwicklung. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 09:40, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Henriette fragte ja auch schon in diese Richtung (Stolperstein-Fall)..ich möchte das auch fragen, warum wendet sich der Melder einer VM, bzw. zahlreicher VMs in selber Angelegenheit, nicht selbst an das SG, oder auch der Gemeldete? Vielleicht sollten Empfehlungen von den Admins, das SG anzurufen, häufiger ausgesprochen werden. Gruß--2A02:8108:473F:4494:E5C5:4E95:6A7D:AF93 18:01, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich habe zusammen mit DWI beim letzten SG-Treffen ausgewertet, wie Anfragen üblicherweise zu uns kommen. Meistens geht dort eine Wutreaktion eines betroffenen Vorweg. Also quasi "wenn du jetzt das machst, dann mach ich dafür jetzt eine SGA". Das ist auch gleichzeitig ein Problem: Der User der das aus dieser Situation macht erhofft sich eher Genugtuung, oder vielleicht sogar Rache, aber weniger eine langfristige Lösung. Hier kommen die Admins (oder wahlweise) auch normalen Benutzer ins Spiel: Viele Konflikte fordern ihre Opfer außerhalb der Konfliktparteien. Wenn sich zwei dauerhaft zanken, geht das vielen anderen auf die Nerven, die werden dann teilweise mit reingezogen, "Kollateralschaden" quasi. Von diesen Betroffenen oder einem Admin der eine VM zu dem Thema abarbeitet kann jeder quasi sagen: "So kann es nicht weitergehen, hier muss eine Lösung her", und das so quasi an das SG geben. Ich habe zu dem Thema übrigens eine Diskussion gestern auf der AdminCon moderiert, lest euch doch mal dazu das Protokoll durch, denke das ist hilfreich. Viele Grüße, Luke081515 19:28, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich versteh das nicht so ganz: Wenn das SG VM entscheiden soll, dazu bereit ist und Kapazitäten frei hat, warum kann das dann nicht über eine normale Adminkandidatur gehen? Dann ist auch der Wunsch bzw. die Ablehnung der Community abgeklärt. Wäre doch der einfachere Weg, denkt --Hardcorebambi (Diskussion) 20:42, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Klar geht das, es gibt aber auch Benutzer, die wollen keine Ämterhäufung, also wenn wer gleichzeitig Schiri und gewählter Admin ist.
Gäbe es nicht auch die Möglichkeit, dass das SG von sich aus Meldung auf der VM, die aus Dauerkonflikten resultieren, zu einer SGA macht? Die eigendliche Meldung würde dann weiterhin separat von einem gewählten Admin entschieden. Hierfür ist ggf. ein MB nötig. --Morten Haan 🛹 Wikipedia ist für Leser daÜbersichtliche Artikelkriterien 20:53, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Besteht nicht die größere Gefahr der Ablehnung darin, dass A-Rechte ohne Legitimation ausgeführt werden? --Hardcorebambi (Diskussion) 21:07, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Um eine Entscheidung zu finden oder treffen brauchst Du keine Adminrechte. Erst dann, wenn eine Entscheidung umgesetzt werden soll für die man die Rechte benötigt. Das sind halt zwei verschiedene Dinge: Entscheidung finden/treffen – Entscheidung umsetzen; die Umsetzung kann von gewählten Admins übernommen werden (so wie es seit Anbeginn des SG ist). --Henriette (Diskussion) 21:21, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nur kurz und ohne in tiefer in die Materie eingedrungen zu sein: Wie wäre es, die Wendung „…nach eigenem Ermessen“ durch „nach drei Tagen“ zu ersetzen? An der Zahl hänge ich nicht, es könnten auch zwei oder vier…Tage sein. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass Kollegen weitere Verzögerungstendenzen befürchten, komplexere Meldungen würden auch bei „brennenden Fragen“ – diese Dinge schließen einander nicht aus – noch seltener angerührt, weil das SG sich ja ohnehin darum kümmern müsste. Eine Frist könnte die „exekutive“ und „judikative“ Ebene besser verbinden und Anliegen vieler Autoren berücksichtigen, bei unmittelbaren und aktuellen Problemen nicht erst nach vielen Tagen „Hilfe“ zu erhalten.--Gustav (Diskussion) 22:09, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Heiliger Bürokratius[Quelltext bearbeiten]

Gemäss Intro soll auf VM aktuelles Fehlverhalten gemeldet und sanktioniert werden. Eine Meldung die 12, 18 oder gar 24 Stunden und mehr unbearbeitet blieb ist nach dieser Definition auf der Seite WP:VM deplatziert. Die sollte nach einer festgeschriebenen Zeit, unabhängig davon ob jemand noch einmal senft um den momentanen Archivierungszeitraum neu zu starten, schlicht einfach archiviert werden. Diese WP hat die Administratoren, die sie sich gewählt hat. Und wenn sich da keiner mehr traut, durchaus aus nachvollziehbaren Gründen, strittige VMs zu erledigen, soll sie sich andere wählen oder mit dem Status quo als selbstgeschaffen zufrieden sein. --V ¿ 00:50, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Befangenheit[Quelltext bearbeiten]

Ohne jetzt auf andere Schwierigkeiten einzugehen sehe ich ein großes Problem darin, dass eine regelmäßige Bearbeitung von Vandalismusmeldungen durch Schiedsrichter sehr leicht zur Befangenheit eines Großteil des Schiedsgerichts bei einer normalen Schiedsgerichtsanfrage führen kann. Das könnte dann schnell soweit führen, dass eine SG-Anfrage aufgrund von Befangenheit überhaupt nicht mehr bearbeitet werden kann. --Count Count (Diskussion) 14:37, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist nur eine von vielen durchaus möglichen negativen Konsequenzen, wenn das SG in die normale Abarbeitung von VMn eingebunden wird. Deswegen sehe ich persönlich auch nur ausschließlich Wege einer ganz normalen Anfrage an das SG, wo eine VM nicht durch das SG entschieden wird, sondern die VM maximal Anlass (und Grund für eine vereinfachte Eingangsschnittstelle) einer SG-Anfrage ist. Siehe dazu ggf. meine Beiträge in den Abschnitten hierdrüber. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 15:56, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wie bereits erwähnt halte ich diese Umdeutung der SG-Tätigkeit in VM-Abarbeitung für sehr unglücklich. Das Befangenheitsproblem käme noch hinzu. Es entspricht eigentlich auch nicht der Intention des Ansatzes. Wo aus der VM ein Dauerkonflikt zur Bearbeitung rausgelöst wird, handelt es sich eher um typische SG- als Admintätigkeit. Das SG in sich sollte kein Problem mit Befangenheit auch bei mehrfach auftretenden Fällen haben. Man erleichtert sich die Sache wesentlich, wenn man hier von einer SG-Anfrage auf bisher weniger oder nicht üblichem Weg ausgeht und nicht eine neue Zwischeninstanz annimmt. MBxd1 (Diskussion) 00:06, 16. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Count Count: Das Befangenheitsproblem sollte durch die jetzige Form des Vorschlags gelöst sein, indem stets ein Teilgremium von drei Schiedsrichtern über solche Anfragen entscheiden würde. Nur diese drei müssten dann also im Falle einer späteren Behandlung im Rahmen einer "vollwertigen" SG-Anfrage als befangen in den Ausstand treten. Gestumblindi 19:12, 15. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Das Problem wird so verringert, gelöst wird es dadurch meiner Meinung nach nicht. Es ist ja abzusehen, dass vor allem Fälle zu Benutzern, die auch jetzt schon oft als Melder oder Gemeldete auf VM in Erscheinung treten, an das SG weitergeleitet werden. Sollten jetzt mehrfach verschiedene Konstellationen von drei Schiedsgerichtsmitgliedern Fälle abarbeiten, so könnte später in einem Revisionsverfahren durchaus allen Befangenheit vorgeworfen werden, nicht nur denen die die letzte VM entschieden haben. Eine Lösung wäre, Rotation zu verbieten. Aber ich glaube nicht, dass sich drei Schiedsgerichtsmitglieder das durchgängig antun wollten, insbesondere wenn dann ihre Kollegen möglicherweise öfter über ihre Entscheidungen zu befinden haben. --Count Count (Diskussion) 10:28, 16. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Vereinfachung[Quelltext bearbeiten]

Moin, so als schneller Vorschlag: Gestumblindi schreibt ja, das es quasi um eine vereinfachte Anfrage geht, so als Vorschlag:
Wäre es prinzipiell besser, wenn man, anstatt eine neue Seite für eine WP:SGA anzulegen, lediglich einen neuen Abschnitt auf einer Seite anlegt, und erst wenn das SG dann entschieden hat, das die Anfrage angenommen wird, wird das ganze auf eine neue Seite übertragen. Ich denke das könnte dir Hürde senken, eine Anfrage anzulegen. Meinungen? Viele Grüße, Luke081515 23:05, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Es wäre auch eine Möglichkeit auf den Ping zu reagieren. --Itti 23:08, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Öhm, eine Anfrage per Ping auszulösen halte ich für falsch, allein weil dann die Seite nicht unter WP:SG liegt, wir also nicht moderieren dürften, und die Hürde nicht auf 0 liegen sollte. Es geht hier nicht um ein "nachpräzisieren von Auflagen", sondern um eine komplett neue Anfrage, da sehe ich ein Ping als definitiv ungeeignet an. Viele Grüße, Luke081515 23:34, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Luke: „… weil dann die Seite nicht unter WP:SG liegt, wir also nicht moderieren dürften” - was möchtest Du denn moderieren, wenn nur eine vereinfachte Anfrage an das SG gestellt wird? Zudem geht es doch um VMs, die an das SG weitergegeben werden: Allzuviel Zeit werdet ihr nicht haben, um über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Heißt: Großartig Moderationsbedarf entsteht nicht. Wenn doch: Kann das ein Admin übernehmen. --Henriette (Diskussion) 01:19, 16. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Erstens geht es in meinem Vorschlag (das ist vllt nicht ganz rübergekommen) nicht darum VMs zu übernehmen, sondern das VMs abgeschlossen werden, und über den Dauerkonflikt eine SGA aufgemacht wird. Es geht lediglich darum die Einstiegshürde zu senken. Zweitens: Da wo Benutzer kommentieren, da können sie auch Grenzen überschreiten. Und dann sollte man moderieren können. Luke081515 17:02, 16. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Umsetzung der SG-VM-Entscheidung?[Quelltext bearbeiten]

"Die Entscheidung, die das Schiedsgericht fällt, ist anschliessend von einem Admin umzusetzen, soweit dafür Adminrechte notwendig sind. Diese Umsetzung gibt das Schiedsgericht über Wikipedia:Administratoren/Anfragen in Auftrag."
Diese Sätze stehen am Ende des Vorschlags. Das liest sich so, als ob damit die Umsetzung der "normalen" SG-Anfrage gemeint ist. Ich nehme aber an, dass tatsächlich die Umsetzung der SG-VM-Entscheidung konkretisiert werden soll.
Wenn nicht, dann fehlt eine Klarstellung, wie letztere passieren soll. Langer Rede, kurzer Sinn: Die beiden Sätze gehören wohl an das Ende des zweiten Absatzes im Vorschlag. Oder ganz anders? BG, --Leserättin (Diskussion) 07:11, 20. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Leserättin: Du hast ganz recht, ich habe die Sätze gerade wie vorgeschlagen verschoben, so war es gemeint. Dass sie nun an einer etwas unpassenden Stelle standen, kommt von einer Ergänzung des Vorschlags, die ich zwischenzeitlich vorgenommen hatte. Gestumblindi 15:51, 20. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Problem der Revision[Quelltext bearbeiten]

Angenommen wir haben eine VM, die von drei SGlern entschieden wird.

Diese wird dann beim SG als normale Anfrage vorstellig: 10 SGler - 3 SGler - inaktive = moment wohl um die 5, die noch annehmen könnten. Lehnt einer ab, oder ist befangen wird das nix.

Wenn es zwei VMs zu dem Thema gibt wird rotiert, dann sind schon 6 SGler raus. Dann kann es keine Anfrage mehr zu dem Thema geben. Viele Grüße, Luke081515 21:29, 31. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

@Luke081515: Ja, das kann ich ich nachvollziehen. Ich überlege mir Verbesserungsmöglichkeiten für den Vorschlag, die diesen aber möglichst nicht verkomplizieren sollten. Oder hast du gerade eine Idee? :-) Gestumblindi 21:58, 31. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Ich werd mal gerade meine Gedanken dazu aufschreiben, ich hole im Bezug auf den Vorschlag mal etwas weiter aus, folgendes ist aus meiner Sicht an dem Vorschlag noch nicht optimal:
  • Zuerst steht hier, das das SG eine solche Meldung nicht ablehnen kann. Alle Instanzen die mir momentan einfallen (CUA, SP, AP etc.) können Anfragen formal ablehnen, das geht hier dann laut Vorschlag nicht. Ich denke es wäre nicht förderlich wenn solche VMs dann mit einem kurzen Satz rübergeschmissen werden, das könnte dann dazu führen, das unbeliebte Fälle einfach "abgeladen" werden, ohne sich groß Mühe zu machen, ich denke das wäre eher kontraproduktiv. MMn sollten SG und Admins zusammenarbeiten, nicht gegeneinander.
  • Mir gefällt das Konzept nicht, dass eine Entscheidung hier wie eine normale Adminentscheidung behandelt wird, dann könnte es auch einfach ein Gremium aus Admins geben. Meiner Meinung nach sind Admins in Sachen Konflikten für alles zuständig, was schnelle Entscheidung fordert (vereinfacht: A rastet aus und Beleidigt B => A sperren), das SG bisher für komplexe Konflikte. Nun gibt es hier Überschneidungen, Konflikte können auch Ausschreitungen zutage tragen (A und B können sich nicht ausstehen, werden ausfallend, das landet dann auf VM). Man kann in diesen Fällen zum 5x jemanden sperren, ansprechen oder sonstwas. Ich sehe hier keinen Nutzen wenn 3 SGler oder ein Admin das beschließen. Der einzige Unterschied ist, das die meisten SGler keine AWW haben und vermutlich auch kein AP abkriegen könnten. Ich denke es würde eher Sinn machen, wenn man hier in Ruhe den Konflikt beleuchtet (wenn bis dahin es wieder eskaliert ist das wieder ein Fall für Admins auf VM), und dann eine SG-Entscheidung trifft, die den Konflikt befriedet oder eingrenzt.
    • Das ginge auch heute schon, es könnte ein Admin eine VM sanktionslos erledigen, und stattdessen eine SGA einstellen. Die Hürde eine SGA zu stellen ist natürlich nicht die kleinste, bisher aus gutem Grund, z.B. weil sich dann die Antragsteller das eher überlegen, und nicht aus Impuls handeln. Ich denke aber, es wäre weniger ein Problem das für Admins aufzuweichen, die eine vorliegende VM dazu haben.
    • Alternativ könnte dieses MB beschließen, dass ein Admin diesen Fall dann ans SG weiter gibt, und im Prinzip nur das notwendigste ausfüllt, die Hürde für den Admin also gesenkt wird. Die üblichen Informationen wie Problemschilderungen usw. kämen dann von den Konfliktbeteiligen. Diese können dazu natürlich nicht verpflichtet werden, hier gilt aber wie bei normalen SGA: Wer seine Sicht nicht darlegt, dessen Sicht kann ggf. nicht nachvollzogen werden, wodurch die Entscheidung dann ggf. mehr zu seinen Lasten gehen könnte, einfach weil wir auch von außen mit viel Empathie nicht alles nachvollziehen könnten.
    • Insgesamt könnte das eine deutliche Signalwirkung haben. Die aktuellen Dauer-VMs werden derzeit mal mit einer Sperre geschlossen, mal ohne Sanktionen, insgesamt passiert recht wenig. Warum soll sich ein Beteiligter dann ändern, weil er einen Tag Pause machen muss? Der ist doch eher verbissener unterwegs. Wenn er nun stattdessen in Aussicht gestellt bekommt, das das SG sein Handeln sehr kritisch beleutet, und ggf. ihn deutlich einschränkt wenn er sich nicht an Regeln hält, dann könnte das für Konfliktsurfer eher wie ein Damoklesschwert wirken, da benimmt man sich lieber, das will man ja nicht abbekommen.
    • Ich würde für den Fall das das realisiert wird mit einem kurzfristigen Peak bei den Anfragen rechnen, danach sollte sich das normalisieren, auch wegen der oben dargestellten Signalwirkung. Ich denke das können wir als SG verkraften.
    • Für den Fall das dieser Lösungsansatz den ich hier darstelle befürwortet wird, ließe sich prüfen, ob sich das ohne MB und lediglich durch eine Änderung von SGR umsetzen ließe. Es handelt sich hier ja lediglich um ein vereinfachtes Anfragestellen, ohne Kompetenzänderung.
  • Falls Intresse besteht kann ich das Thema mal auf dem SG-Treffen ansprechen, das ist in 2 Wochen, momentan ist das ja nur meine Sicht/Meinung hier. Viele Grüße, Luke081515 03:56, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
@Luke081515: Das sind lesenswerte Anregungen. Dass ich die Möglichkeit einer Ablehnung nicht vorgesehen hatte, hat einerseits (wie ich schon weiter oben schrieb) damit zu tun, dass das Verfahren gegenüber einer regulären SG-Anfrage möglichst vereinfacht und verkürzt sein sollte, also das SG nicht zunächst darüber zu befinden hätte, ob es die Anfrage überhaupt annimmt. Und damit, dass es eine "Vorprüfung" ja schon gibt, indem nur ausdrücklich von einem Admin weitergegebene Meldungen zu behandeln wären. Die trotzdem vorgesehene Möglichkeit einer sanktionslosen Erledigung kommt dabei einer Ablehnung der Anfrage doch fast gleich. Man könnte eine Anfrage auch einfach mit sowas wie "Wir erkennen keinen Handlungsbedarf" erledigen; das ist dann keine formale Ablehnung der Anfrage (sie wurde behandelt, es waren aber keine Massnahmen zu ergreifen), braucht aber auch nicht mehr Zeit. Wenn ihr vom Schiedsgericht aber unbedingt einen zusätzlichen Prüfungsschritt möchtet, würde ich euch aber auch nicht im Wege stehen wollen und könnte mir vorstellen, den Vorschlag entsprechend zu modifizieren. - Deine weiteren Anregungen gehen ja in eine etwas andere Richtung als das, was mir bislang vorschwebte. Für ein vereinfachtes Stellen regulärer SG-Anfragen bräuchte es wohl wirklich kein Meinungsbild. Das ist auch nicht unbedingt eine schlechte Idee. Ich hänge aber halt immer noch etwas an meiner Vision von einem neuen Verfahren der VM-Abarbeitung mit SG-Mithilfe, das nicht die gewisse Trägheit des normalen SG-Prozederes hätte. Wenn ihr das Thema auf dem SG-Treffen besprechen wollt, habe ich natürlich nichts dagegen :-) Gestumblindi 23:49, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi: Danke für deine ausführliche Antwort, ich schreib mal noch meine Gedanken dazu auf:
  • Ich denke eine formale Ablehnung würde von außen anders wahrgenommen werden als "wir sehen da keinen Handlungsbedarf und tolerieren somit ein Verhalten". Klar, in solchen Situationen kann es immer auch angemessen sein trotz formaler Unzulässigkeit dennoch zu agieren, aber andersherum: Wenn ein Admin einen gravierenden Fehler gemacht hat, und der Betroffene ein AP nur mit dem Satz "Das war unfair" aufmacht, würde das denke ich auch keiner 24h stehen lassen, sondern eher Schnelllöschen...
  • Ich würde es nicht als "vereinfachtes Stellen von SGAs" bezeichnen. Das brigt die Gefahr, das es einige voreilig gestellte Anfragen gibt ("Der hat mich mit einer VM genervt, na dann werf ich ihm mal eine SGA an den Kopf"), ich würde stattdessen in Anlehnung an die Arbeitswelt davon sprechen, dass Admins (und auch nur Admins) VMs an das SG "eskalieren" können. Bleibt die Frage, ob so ein Sonderrecht nur für Admins ein MB benötigt oder nicht.
  • Zugegeben, unsere Prozesse sind leider nun mal träge. Wir haben öfter versucht die zu optimieren, wie man aber an den aktuellen Anfragen sieht (da lags ggf. auch an der Urlaubszeit) nicht gerade immer mit Erfolg. Wie ein Kollege mal sagte, das SG arbeitet meistens gefühlt 7x langsamer als der Rest der WP, denn viel tut sich meistens bei den Telkos. Ich sehe da allerdings auch einen Vorteil drin, wie ich ja oben bereits schrieb, setzt die VM vor allem auf schnelle Lösungen, nur mit schnellen Lösungen kann man meistens schlecht einen komplexen Konflikt befriedigen. Ich denke die Stärke unseres Verfahrens liegt darin, dass sich mindestens 5 Leute von verschiedenen Sichtweisen zu einem Thema Gedanken machen, und über eine Lösung diskutieren. Allein diese Woche haben wir zu sechst mehr als eineinhalb Stunden über die Abstimmungspunkte für die beiden Anfragen diskutiert, damit wir auch wirklich keinen Punkt übersehen und die Auflagen so gut wie möglich ihr Ziel erreichen. Ich würde auch dem Konfliktlösungs-Kapazitäten würden dort in Anspruch genommen, wo sie vorhanden sind von der Vorderseite nur bedingt Recht geben: Ja, man kann sich mit einem Konflikt tiefer beschäftigen als die Admins auf VM direkt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das mit drei SGlern so gut geht. Wenn wir uns die letzten Anfragen mal anschauen hatten wir diverse Mittel im Einsatz, um möglichst viele Ansichten von den Beteiligten zu erfahren, oder auch zwischen ihnen zu vermitteln: E-Mails an Beteiligte, Weitere (Experten)meinungen von Dritten, persönliche Gespräche mit Beteiligten oder Dritten, alles etwas was Zeit braucht, mE aber auch die Qualität der Entscheidung deutlich steigert. Ich denke eher nicht, das sich das in einem Dreierverfahren gut umsetzen ließe. Außerdem, was auch die Kontraseite hier erwähnt: Wir arbeiten viel intern aus. Ich denke, jenachdem welche drei Kollegen an der jeweiligen Entscheidung beteiligt sind, würden wir uns trotzdem dennoch gut abstimmen, und damit könnte sich das dann auch wieder verzögern, da ja nicht jeder jeden Tag Zeit hat. Um daher zusammenzufassen: Ich denke die Grundidee deines Vorschlages ist gut, langfristige Konflikte an das SG zu übertragen und die VM somit wieder auf aktuelle Probleme zu fokussieren. Ich denke nur das die Umsetzung in dieser Form nicht das gewünschte erreichen könnte. Ich denke die Entscheidungen würden etwas schneller sein als eine "normale" SG-Entscheidung, allerdings dürfte die Qualität der Entscheidung sich nicht groß von normalen VMs abheben: Es sind nicht viel mehr entscheidende Menschen beteiligt (eine lange VM kommt auch schon mal auf drei Admins), sie tauschen sich höchstens besser aus. Allerdings sind auch die Mittel begrenzt, eine normale VM-Entscheidung hat nun mal weniger Mittel zu Verfügung als ein SG. Das SG ist bei seinen normale Entscheidungen frei in der Wahl der Mittel (..) solange [diese] mit den Grundprinzipien der Wikipedia übereinstimmen.
Ich werde das Thema bei unserem Treffen ansprechen, solange wir dafür Zeit haben, meistens haben wir eher Zeit als Themenmangel ;). Viele Grüße, Luke081515 01:00, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Wir haben nun auf dem SG-Treffen diese Änderung beschlossen, ggf. löst diese das hier dargestellte Problem? Viele Grüße, Luke081515 11:36, 11. Aug. 2019 (CEST)Beantworten


Ankündigung Verschiebung nach eingeschlafene Meinungsbilder[Quelltext bearbeiten]

Die Diskussion ist seit etwa 8 Wochen eingeschlafen, wenn diese in den nächsten 7 Tagen nicht mit dem Ziel der Aktivierung des Meinungsbildes wieder aufgenommen wird, werde ich dies MB nach eingeschlafene Meinungsbilder verschieben. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 01:40, 12. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ein Ping an die Unterstützer Graf Umarov, Valanagut, Adnon, Natsu Dragoneel, WikiBayer, ObersterGenosse, Rax, Der-Wir-Ing, Grim, Oesterreicher12 und Maxl: Das Meinungsbild wäre ja rein formal startbereit. Aber wie schätzt ihr gegenwärtig die Chancen und die Dringlichkeit ein? Die oben von Luke081515 genannte Änderung wurde ja nach Protesten aus der Community doch nicht eingeführt, immerhin wurde aber das Anfrage-Formular vereinfacht. Gestumblindi 21:14, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe schon mal eine VM ans SG weitergereicht: VM -> SG. Beim SG hieß es dann (auch von den Beteiligten), der Konflikt wäre ja nicht so schlimm und eigentlich könne man sich ja arrangieren. Seither ist mir jedenfalls keine weitere VM mit diesen beiden Beteiligten aufgefallen. Ich sehe also keinen Bedarf für eine Regeländerung. Das ist jetzt schon möglich. --Der-Wir-Ing(„DWI“)(Disk) 21:24, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
(nach BK) Da liegt ein Missverständnis vor. Die Möglichkeit zur vereinfachten Anfragestellung für Administratoren bei Dauerkonflikten wurde durchaus eingeführt, siehe Wikipedia:Administratoren/Notizen/Archiv/2019/08#Vereinfachte Schiedsgerichtsanfragen für Dauerkonflikte und Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Anfrageerstellung. Die Eingabemaske befindet sich jetzt allerdings auf Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen. Sie wurde schon einmal benutzt, bei der letztlich abgelehnten Schiedsgerichtsanfrage Konflikt um Fußball. --Count Count (Diskussion) 21:27, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
@Count Count: Hm, komisch: Dort steht das so, aber aus dem VM-Intro wurde es wieder entfernt, siehe Versionsgeschichte. Hängt jetzt also irgendwie in der Luft: Wenn diese Möglichkeit der vereinfachten Anfragestellung definitiv und offiziell ist, gehört sie eigentlich auch wieder in das VM-Intro rein, oder? Gestumblindi 21:34, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Richtig, zumindest ein Hinweis darauf im VM-Intro wäre sinnvoll. --Count Count (Diskussion) 21:46, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, inzwischen gibt es auch den damals (in der VG) geforderten expliziten SG-Beschluss dazu (Spezial:Diff/191238934/next). --Ghilt (Diskussion) 21:56, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Es ist schade, dass gerade dieses Meinungsbild eingeschlafen ist, zumal ja wirklich in der VM-Seite immer mal einiges im Argen liegt. Ich hatte sie längere Zeit beobachtet und immer wieder festgestellt, dass es passieren kann, dass Leute gar keine Gelegenheit kriegen, Stellung zu nehmen, wenn sie gemeldet werden, weil die Meldung innerhalb weniger Minuten schon abgearbeitet und eine Sperre verhängt ist. Meistens kriegt jedenfalls der Melder recht und der eigentliche Sachverhalt wird kaum geprüft. Auch die Tatsache, dass manche Leute die VM-Seite dazu verwenden, eigene Ansichten durchzusetzen (und je besser sie mit den dortigen Admins können, desto besser funktioniert das), das ist auch ein dickes Problem. Da ist vieles, das angepackt werden müsste. Vielleicht geht das ja bei anderer Gelegenheit noch. --Maxl (Diskussion) 21:50, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Die Idee hinter dem MB ist gut, allerdings sollte klarer definiert werden, was einen "schwierigen VM-Fall" darstellt. Zwischen Amtsgericht- und Landgerichtszuständigkeit wird hier in Deutschland nach dem Strafmaß unterschieden. Sollte vielleicht hier eine Klausel eingeführt werden, dass nur zum SG "weitergereicht" werden darf, wenn eine Sperrdauer über einem Monat (oder über drei Monaten?) im Raum steht? Ansonsten würde ich das Meinungsbild gerne gestartet und abgestimmt sehen. --ObersterGenosse (Diskussion) 22:10, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Veschoben nach eingeschlafene Meinungsbilder wie angekündigt. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 22:24, 21. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Da nur wenige Unterstützer hier noch reagiert haben und das vereinfachte Überweisen von Dauerkonflikten an das SG auf Basis einer VM-Anfrage zu funktionieren scheint (kürzlich hat das SG den auf diesem Wege eingereichten Fall Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Dauerkonflikt JEW und Jergen angenommen), denke ich, dass wir das MB tatsächlich, auch wenn es formal startbereit wäre, vorerst "schlafenlegen" können. Sollte jemand anders das Meinungsbild übernehmen und durchführen wollen, würde ich aber auch nicht im Wege stehen. Gestumblindi 12:44, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten

Objektivität braucht Regeln[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich da lese:

  • Noch nicht abgearbeitete Fälle auf Wikipedia:Vandalismusmeldung können von Administratoren nach eigenem Ermessen über eine Meldung auf Wikipedia:Schiedsgericht/Vandalismusmeldung dem Schiedsgericht übertragen werden. Auf Wikipedia:Vandalismusmeldung gilt der Fall damit als erledigt. Das Schiedsgericht hat in der Folge die Aufgabe, diese Meldung abzuarbeiten. Im Gegensatz zu regulären Schiedsgerichts-Anfragen kann es die Anfrage als solche nicht ablehnen, hat jedoch für die Abarbeitung alle Optionen, die dem Schiedsgericht offenstehen – von sanktionsloser Erledigung über eine Ermahnung oder Auflagen bis hin zu einer Benutzersperre. Die Entscheidung, die das Schiedsgericht fällt, ist anschliessend von einem Admin umzusetzen, soweit dafür Adminrechte notwendig sind. Diese Umsetzung gibt das Schiedsgericht über Wikipedia:Administratoren/Anfragen in Auftrag.

Dann scheint mir das wenig ausgegoren, sondern eher nach dem Prinzip, "wie kriegen wir die VM vom Tisch". Es fehlt wohl eher an klaren Kriterien, was eine VM ist.

  • "Das Schiedsgericht hat in der Folge die Aufgabe, diese Meldung abzuarbeiten."?
  • "Im Gegensatz zu regulären Schiedsgerichts-Anfragen kann es die Anfrage als solche nicht ablehnen, hat jedoch für die Abarbeitung alle Optionen, die dem Schiedsgericht offenstehen" ?
  • Alle Möglichkeiten? Im Sinne der Aufwandreduzierung: Abgelehnt!
  • Ganz offenbar kann die vorgeschlagene Regelung nichts lösen, denn offensichtlicher Vandalismus ist leicht zu entschieden. Ganz offenbar jedoch wird der Vorwurf des Vandalismus missbraucht um seine eigene Meinung durchzusetzen. Da werden ganz einfach Beiträge zu Artikeln willkürlich gelöscht, mit "erfundenen" Begründungen, das von Menschen die am Artikel selber beteiligt sind und somit befangen sind, oder von Menschen die sich heraus nehmen inhaltliche Zensur zu betreiben mit der eigenen subjektiven Meinung.
  • Als absolute Pflicht vor dem Löschen eines Beitrages zu einem Artikel, sollte Pflicht bestehen zuerst die Änderung und die beabsichtigte Löschung oder Rückgängigmachung zu diskutieren. Prinzip: Keine Löschung oder Rückgängigmachung ohne Diskussion. Entscheidend sollte dabei sein, wofür es einen Beleg gibt.
  • mfG (nicht signierter Beitrag von 46.223.151.103 (Diskussion) 21:21, 31. Okt. 2019 (CET))Beantworten

Wiederbelebung des MB[Quelltext bearbeiten]

Das MB sollte wiederbelebt werden. Denn momentan ist es doch nach wie vor so, dass es der absolute Regelfall ist, dass VMs nach Gusto eines gerade gut oder schlecht gelaunten Admins nach dem Standgerichts-Prinzip im Alleingang entschieden werden. Ich rede jetzt nicht von den echten "ficken-ficken-ficken-IP-Vandalismen", sondern von den häufigen VMs wg Streitigkeiten von z.T. schon sehr lange aktiven angemeldeten Benutzern untereinander. Diese sollten zumindest von einem kleinen aber mehrköpfigen SG-Gremium und vor allem nicht im Schnellverfahren, also nach einer angemessenen Überlegungszeit von sagen wir mal mindestens 24 Std entschieden werden, um den Entscheidungen im Endefekt wenigstens einen Hauch von Objektivität zu verleihen.--Ciao • Bestoernesto 17:03, 10. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Was Du da jetzt höchst subjektiv als „absoluten Regelfall“ siehst, in Form von VM-Abarbeitung „nach Standgerichtprinzip“ durch „gerade gut oder schlecht gelaunte Admins“, die dann sogar jeden „Hauch von Objektivität“ vermissen lassen, ist weder tatsächlich so der Fall noch umseitig im MB thematisiert ... und damit kein Grund für eine Wiederbelebung des MBs. Zudem ist der aktuelle Stand meines Wissens immer noch so, dass ein Admin auch heute schon verzwickte und aufwendige Fälle ans SG abgeben kann. Weshalb oder worüber dann abgestimmt werden sollte, hat sich mir von Anfang an ein wenig verschlossen. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 18:12, 10. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Was Bestoernesto vielleicht auch nicht klar ist: Jeder, der in einen Konflikt verwickelt ist, kann diesen selbst dem SG vorlegen. Muss man nicht Admin sein. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 01:03, 29. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Lage[Quelltext bearbeiten]

@Gestumblindi: Das SG hat Anfang des Monats wieder die Möglickt zur VM bearbeitung gestrichen. --Oesterreicher12 (Diskussion) 12:57, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten

@Luke081515: Weiss das SG nicht so recht, was es will? Dann muss man sich wirklich einen Neustart dieses Meinungsbildes überlegen... Gestumblindi 19:30, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die Gründe dafür hat der Kollege bereits hier erläutert. Im übrigen würde ich analog zu der Debatte in DE bzgl. COVID ähnliches für richtig halten: Wenn jemand seine Meinung ändert, würde ich nicht behaupten, dass "er nicht so recht weiß, was es will", sondern das er seine Meinung den Umständen anpasst. Würden wir davon ausgehen, dass jemand seine Meinung immer durchziehen müsste, und die dann auch gut sein muss, dann würden wir verlangen, dass sämtliche Entscheidungen die getroffen sind absolut perfekt sind. Ergo: Wir müssten allwissend sein. Sind wir nicht, die damalige Regeländerung war vor allem erstmal eines: ein Versuch.
Der hier umseitig vorgestellte Vorschlag ist aus meiner Sicht jedenfalls in mehreren Punkten nachteilhaft: a) Das SG kann entgegen den üblichen Regeln keine Anfrage ablehnen, b) da die Entscheidung nur "das gleiche Gewicht wie eine administrative Entscheidung über eine Vandalismusmeldung" hat: Was ist dann mit einer Auflage? Hat sie den Grad der Verbindlichkeit einer Admin-Auflage? Dann braucht es kein SG dafür, dann können sich auch andere Admins zusammenschließen. Und wie ist das mit der Letztinstanzlichkeit? c) gehe ich davon aus, das dieses Szenario uns teilweise auch handlungsunfähig machen könnte: Wir sind derzeit 9 (regulär 10), nehmen wir nun an jetzt käme so eine Anfrage zu uns und wir müssten die bearbeiten: Dann sind 3 von uns raus => 9-3 = 6. Jetzt müssten nur zwei an dem Konflikt Befangen/Beteiligt oder auch einfach nur inaktiv sein, und wir wären nicht mehr in der Lage, eine Folgeanfrage zu bearbeiten. Es wirkt auf mich auch komisch, wenn als Pro-Argument aufgeführt wird, das VMs nicht mehr ausgessen werden, dafür gibt es dann eine Gruppe, die verpflichtet dazu ist, sich damit zu beschäftigen, egal was da rein kommt - das finde ich seltsam.
Im übrigen: Admins können weiterhin VMs an das SG geben: Du kannst als Admin jederzeit eine VM schließen. Und du kannst jederzeit als Admin oder als jedes andere Benutzerkonto eine SGA aufmachen. WP:SGR sagt dazu: "Der Ersteller einer Anfrage ist automatisch beteiligt.", du musst dafür folglich keine Konfliktpartei sein. Das ging vor unserer Änderung, das geht auch weiterhin, es dauert nur ein kleinwenig länger. VG, Luke081515 22:08, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Archivierung[Quelltext bearbeiten]

@Gestumblindi: Das MB hat zwar 12 Unterstützer, seit 2020 gab es aber keine Bearbeitung mehr. Ich würde das MB jetzt (zusammen mit den anderen Meinungsbilder von 2019 ohne Aktivität) archivieren, falls du keine Einwände hast. --Count Count (Diskussion) 17:03, 30. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

@Count Count: Nein, ich habe keine Einwände, danke für die Arbeit. Gestumblindi 00:04, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten