Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politiker/Archiv/2021-2

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Relevanzkriterien für Parlamentsausschüsse

Vor kurzem habe ich 2 ziemlich unglückliche Löschanträge auf Parlamentsausschüsse gestellt, siehe: Wikipedia:Löschkandidaten/14. Juli 2021#Parlamentsausschüsse.

Begründet habe diese LAs damit, dass (noch) keine RK für parlamentarische Ausschüsse existieren. Und in der Tat sind die WP:RK an der Stelle etwas lückenhaft. Einzelne Personen (Politiker) sind demnach relevant, wenn sie „Mitglied der Legislative (Abgeordneter des Parlaments auf subnationaler Ebene, beispielsweise Landtagsabgeordneter, […])“ sind.

Für das gesamte Gremium (Parlament) steht dort nur: „Behörden und Ämter auf nationaler Ebene (Bundesebene) sind grundsätzlich relevant.“ Haarspalterisch könnte man jetzt meinen, Behörden bilden ja nur die Exekutive, da gehört das Parlament als Legislative gar nicht dazu. Doch wir wollen nicht pingeliger sein als der Papst, natürlich ist jedes Parlament enzyklopädisch relevant.

Doch wie sieht es mit Unterabteilungen des Parlaments (Ausschüssen) aus? Könnte man vielleicht das Problem hier diskutieren, und im Ergebnis RK erarbeiten, die dann verbindlich auf WP:RK festgelegt werden?

Zu bedenken sind folgende Punkte:

  1. Ausschüsse bestehen i.d.R. nur aus wenigen Politikern. Erreichen sie dadurch die erforderliche Größe für Relevanz?
  2. Über die Gremienarbeit in den Ausschüssen ist wenig bekannt, da diese aus Geheimhaltungsgründen häufig nicht-öffentlich tagen. Entsprechend wenig Subtanzielles kann man in einen Artikel einbauen.
  3. Soll wirklich jeder Ausschuss von jedem Parlament auf der Welt relevant sein? Soll wirklich jeder Ausschuss einer Regional-Duma in einem russischen Oblast einen WP-Artikel bekommen?
    1. Oder soll Relevanz nur für nationale Parlamente gelten, für subnationale Parlamente (z.B. Landtage) jedoch nicht?
    2. Oder nur für Parlamente in deutschsprachigen Staaten oder EU-Staaten, für den Rest der Welt aber nicht? --Indoor-Fanatiker (Diskussion) 04:58, 16. Jul. 2021 (CEST)
Wenn ich mir die Kategorie:Parlamentsausschuss ansehe, dann scheinen wir kein Massenphänomen zu haben, das einer generellen Regelung bedarf. Wir haben ziemlich flächendeckend Ausschüsse im EP, im Bundestag und im US-Kongress. Auf Landesebene haben wir kaum Artikel. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, hier ebenfalls flächendeckend Artikel zu haben. Ich denke, wir haben hier ein großes Risiko nichtssagender oder redundanter Artikel. Wenn wir aber in Einzelfällen interessante Ausschüsse haben, spricht imho nichts dagegen, den Artikel auch zu behalten. In Petitionsausschuss des bayerischen Landtags haben wir z.B. eine interessante Geschichte. Zusammenfassend: Ich halte Einzelfallentscheidungen für sinnvoll.--Karsten11 (Diskussion) 09:21, 16. Jul. 2021 (CEST)
Ich sehe auch keine Notwendigkeit für gesonderte Relevanzkriterien. Es dürfte bei Parlamentsausschüssen eher ein Qualitäts- (weil einfach nichts sinnvolles zu schreiben ist) als ein Relevanzproblem geben. --Mogelzahn (Diskussion) 13:56, 16. Jul. 2021 (CEST)
Und wie sieht es mit „negativen“ RK (Ausschlusskriterien) aus? Auf WP:RK steht z.B. „Alle anderen Feuerwehren, Landes-/Regionalverbände etc. des Technischen Hilfswerkes sind dagegen normalerweise nicht relevant.
Eine vergleichbare Formulierung könnte z.B. lauten: „Abteilungen und sonstige Untergliederungen von Behörden (dazu zählen auch parlamentarische Ausschüsse) sind normalerweise nicht relevant, es sei dem, sie haben eine relevante Geschichte oder sonstige relevanzstiftende Merkmale“. --Indoor-Fanatiker (Diskussion) 22:36, 16. Jul. 2021 (CEST)
Auch dafür sehe ich keine Notwendigkeit. Ich habe das Gefühl Du suchst gerade eine Lösung für ein Problem, dass nicht wirklich vorhanden ist. --Mogelzahn (Diskussion) 08:51, 17. Jul. 2021 (CEST)

Jean Asselborn

Kann bitte mal jemand den Diffamierungsscheiß von der Disk zu seinem Artikel löschen. --2A02:908:C33:8D80:F91B:FFFC:3133:2F57 17:32, 1. Sep. 2021 (CEST)

Frage zum Beruf eines Politikers

In vielen Ländern ist es üblich, dass Menschen des Öffentlichen Lebens (Musiker, Wissenschaftler, Sportler, ...) auch Abgeordnete in Parlamenten sind. In Deutschland nur bei Bundesversammlung (Deutschland) üblich. Wie würde man dann die Einleitung formulieren, falls es außer der Abgeordnetentätigkeit, keine andere Funktion in der Politik (wie Kulturminister) gäbe:

  • ist ein Musikprofessor
  • ist ein Musikprofessor und Mitglied des Parlaments
  • ist ein Musikprofessor, Politiker und Mitglied des Parlaments
  • ist ein Musikprofessor und Politiker

Für alle vier Varianten gibt es Beispiel-Artikel.--Kabelschmidt (Diskussion) 13:11, 1. Okt. 2021 (CEST)

Wikipedia:Formatvorlage Biografie schreibt "Tätigkeiten nur dann, wenn sie enzyklopädisch relevant sind". Das ist daher "ist ein Politiker", wenn es keine anderen Sachen gibt, "ist ein Musikprofessor und Politiker", wenn er in beidem tätig ist. "und Mitglied des Parlaments" kann ergänzt werden, wenn es sinnvoll ist.--Karsten11 (Diskussion) 14:18, 1. Okt. 2021 (CEST)
Parlamentsmitglied ist ja relevant. Aber ist man dann automatisch Politiker? Deine Einschätzung nach ja.--Kabelschmidt (Diskussion) 15:47, 1. Okt. 2021 (CEST)

Gegenfrage:Was ist für dich ein Politiker?--scif (Diskussion) 18:43, 1. Okt. 2021 (CEST)

Von Parteien vorgeschlagene parteilose Kandidaten für das BM-Amt

Hallo, betrifft die Infoboxen in Kommunallemmata mit dem Vermerk BM „N. N. (parteilos für CDU)“, wobei der ursprüngliche Vermerk „parteilos“ um den Zusatz „für CDU“ hier und da erweitert wurde. Unabhängig von der Partei – ist die Nominierung in der IB und bei der Amtsausübung relevant? Helocal z. k. Scheint mir eine Neubildung in IBs zu sein. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 01:11, 11. Okt. 2021 (CEST)

Imho müssen wir hier vier Sachverhalte unterscheiden: Zum einen Bürgermeister mit Parteibuch, die aus taktischen Gründen als "Unabhängiger" antreten und zum anderen Bürgermeister, die tatsächlich parteilos sind, aber de facto für eine Partei antreten, zum Dritten Bürgermeister, die einer Partei angehören, aber von mehreren Parteien unterstützt werden und zuletzt Bürgermeister die Mitglied einer Partei sind, aber gegen den offiziellen Parteikandidaten antreten. Diese Fälle würde ich wie folgt darstellen: 1) "CDU (als Unabhängiger angetreten)", 2) "Parteilos (Kandidat der CDU", 3) "CDU", 4) "CDU (gegen den offiziellen CDU-Kandidaten angetreten)".--Karsten11 (Diskussion) 09:58, 11. Okt. 2021 (CEST)
Danke für die Differenzierung, Karsten11. Hier wäre 2) zutreffend, allerdings ist das betr. Bernburg nur für die Wahl 2014 belegt. Vmtl. erfolgt die OB-Wahl in Sachsen-Anhalt aber nur alle sieben Jahre, da auf der Website sonst keine OB-Wahl dazwischen findet und eine solche davor 2007 stattfand. Dann würde es für 2014 auch belegt zutreffen. Ich schaue mal, was sich da machen lässt. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 13:07, 11. Okt. 2021 (CEST)
Und dann haben wir noch den Fall (wie in Köln), wo die Kandidatin parteilos ist, aber von mehreren Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagen wurde. Da würde ich einfach "parteilos" anfügen. --Mogelzahn (Diskussion) 14:18, 11. Okt. 2021 (CEST)
Ja, danke für den Hinweis, Mogelzahn. Und in Bernburg trat, wie jetzt hier zu sehen, 2014 ein Parteiloser als Kandidat der CDU an, während der Gegenkandidat aus der CDU als Unabhängiger antrat und verlor… Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 15:43, 11. Okt. 2021 (CEST)

Relevanz von Mitgliedern des preußischen Provinziallandtages

Guten Abend, derzeit befindet sich ein Artikel über ein Mitglied des Provinziallandtages in Hannover in der Löschdiskussion. Der LA-Steller begründet dies wie folgt: Mir reicht allerdings "Provinziallandtag" nicht als Legislative, das ist eine Ebene zu niedrig und eben nicht gesetzgebend. Ist das korrekt und sind somit Landtagsmitglieder von preußischen Provinzen nicht automatisch relevant? Danke für die Antwort. --Hejkal (Diskussion) 22:36, 5. Dez. 2021 (CET)

Wir hatten diese Diskussion in den LDs schon mehrfach. Die Rolle der preußischen Provinziallandtage änderte sich im Laufe der Zeit. Bis 1848 ist das imho ganz klar ein Parlament im Sinne unserer RK; ein Parlament, dass ganz Preußen umfasste, gab es ja nicht, auch verwies Preußen in Bezug auf § 13 der Deutschen Bundesakte ganz klar darauf, dass die Provinzialsstände die "landständige Vertretung" seien. Auch hatte der vereinigte Landtag ganz klar den Charakter eines reichsweiten Parlamentes. In der Zeit zwischen Märzrevolution und 1875 ist das so ein Zwitter. Einerseits bestand die Tradition der bisherigen Zeit fort, andererseits gab es nun ja ein landesweites Parlament. Ab 1875 ist das recht klar kein Teil der Legislative mehr. Damit sind die Abgeordneten ab 1875 imho auch nicht mehr automatisch als Abgeordnete relevant. Aber für viele Provinziallandtag gibt es "anerkannte Biographiesammlungen" im Sinne unserer RK. Die Aufnahme dort schafft dann automatisch Relevanz. Das gilt zumindest für Hessen-Nassau, Rheinprovinz, Hannover (für mehr müsste ich nachsehen).--Karsten11 (Diskussion) 14:02, 6. Dez. 2021 (CET)
was die differenzierte Relevanz im Zeitverlauf angeht, stimme ich völlig zu. Dies gilt insbesondere für die Provinziallandtage im Vormärz insbesondere für den/die Vereinigten Landtage. Da waren sie - auch wenn das so nicht unbedingt intendiert war - Gelegenheiten für grundsätzliche Debatten. Daher würde ich auch die Mitglieder für per se relevant halten, anders sieht es nach 1875 oder gar in der WR oder Zeit des NS aus. Dort fehlt jede legislative Qualität und die sonstige Bedeutung war nicht sonderlich hoch --Machahn (Diskussion) 14:48, 6. Dez. 2021 (CET)