Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Völkerrecht/Personen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Telford Taylor[Quelltext bearbeiten]

Gehört eigentlich auch hier rein, oder? Grüße, Erzer (Diskussion) 14:29, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ich denke schon. Du kannst ihn gern eintragen, bei der Formatierung einfach an den vorhandenen Einträgen orientieren. Und Nachfragen ist eigentlich auch nicht notwendig :). Die Liste erhebt übrigens (zumindestens auf absehbare Zeit) keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder repräsentative Auswahl, nur falls dieser Eindruck entstanden sein sollte. --Uwe (Diskussion) 17:28, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Erledigt. Hatte nur nachgefragt, weil ich mich sonst nicht in WP-Projekten u.ä. bewege - wer weiß, was es da wieder für zig Richtlinien gibt ;) Aber vielleicht schau ich öfters mal hier vorbei. Was ihr so macht erweckt doch einen für WP-Verhältnisse erstaunlich soliden Eindruck! Mein Interessengebiet ist vor allem das Völkerstrafrecht. Erzer (Diskussion) 21:58, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Diplomaten = Personen des Völkerrechts?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen!

Nachdem ich heute Igor Ponomarev, seines Zeichens ein russischer Diplomat, in die Liste eingetragen habe, stelle ich mir die grundsätzliche Frage, ob jeder Diplomat, quasi kraft Amtes, eine Person des Völkerrechts ist. Macht aus meiner Sicht zwar durchaus Sinn, wenn wir aber beispielsweise nur anfangen würden diese Liste hier einpflegen, sprengt das recht bald den Umfang.

Irgendwelche Meinungen? --Teddychen81 (Diskussion) 01:56, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Nun ja, mein Gefühl sagt, dass Personen, die praktisch ausschließlich als Diplomaten tätig waren, nicht mit auf die Liste sollten. Entscheidendes Aufnahmekriterium wären für mich eigenständige Beiträge zur Entwicklung des Völkerrechts, z.B. bei Hochschullehrern durch Lehre oder akademische Schriften oder bei Richtern an internationalen Gerichten durch Rechtsprechung. Sowohl akademische Schriften als auch Urteile sind immerhin anerkannte Rechtsquellen des Völkerrechts, und im Gegensatz zum Vertragsrecht, zum Gewohnheitsrecht und den allgemeinen Völkerrechtsprinzipien tragen sie eine individuelle Handschrift. Für Diplomaten kann ich mir substantielle eigene Beiträge zum Völkerrecht irgendwie schwer vorstellen. Vielmehr handeln sie im Rahmen des Völkerrechts, führen es in der Praxis aus und setzen es um. Selbst wenn sie bei der Aushandlung eines neuen völkerrechtlichen Vertrages mitwirken, bringen sie dort in der Regel keine eigenen Ideen ein. Vielmehr sind sie an die Vorgaben ihres Heimatlandes gebunden, und die dem verhandelten Vertrag zugrundeliegenden Ideen und Konzepte entstammen der Praxis staatlichen Handelns oder dem akademischen Diskurs.
Für die allermeisten Diplomaten dürfte deshalb gelten, dass ihre Rolle bei der Entwicklung des Völkerrechts der von Gerichtsdienern und Rechtspflegern im nationalen Recht entspricht (der Vergleich beabsichtigt wohlgemerkt keine Geringschätzung von Diplomaten, Gerichtsdienern oder Rechtspflegern!). Wobei es natürlich Personen gibt, die während, neben oder nach einer diplomatischen Laufbahn auch substantielle Beiträge zur Entwicklung des Völkerrechts geleistet haben. Viele Diplomaten wechseln irgendwann in den akademischen Bereich, und wenn mich meine Erinnerung an "The International Judge: An Introduction to the Men and Women Who Decide the World's Cases" nicht trügt, sind Diplomaten eine bedeutende Personengruppe bei der Auswahl von internationalen Richtern (sofern sie die Voraussetzungen erfüllen). Nur sollten entsprechende Beiträge klar erkennbar sein und einen wesentlichen Teil des Wirkens ausmachen, also deutlich über "Hat für sein Heimatland A an den Verhandlungen zum Abkommen X teilgenommen und drei Jahre später das Abkommen Y unterzeichnet" hinausgehen. Das schliesst auch den seltenen, aber denkbaren Fall ein, dass ein völkerrechtlicher Vertrag nachweislich und wesentlich die Handschrift eines einzelnen Diplomaten trägt.
Soweit meine Gedanken als diplomatischer und juristischer Laie :). --Uwe (Diskussion) 14:42, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Sehr gut, dann sind wir uns ja (mal wieder) einig. Ganz ähnliche Gedanken habe ich mir nämlich auch gemacht. Als kleines Teufelchen nur folgender Gedanke:
Grundannahme: Der Diplomat setzt lediglich Völkerrecht um (wobei mir ebenfalls die diplomatische Erfahrung fehlt um zu beurteilen, in wie weit bei Verhandlungen auf diplomatischer Ebene Einfluss etwa auf den Inhalt völkerrechtlicher Vereinbarungen genommen wird und damit schon auf dieser Ebene eine erhebliche Einflussnahme im Bereich völkerrechtlicher Rechtsetzung stattfindet).
These: Die Umsetzung des Völkerrechts in die Praxis ist notwendige Zwischenstufe von Rechtsfindung zu Rechtsdurchsetzung. Ohne die Umsetzung in der Praxis wäre das Völkerrecht, wie jedes andere Recht auch, völlig nutzlos. (hätte zumindest den Vorteil, dass man sich über die Durchsetzbarkeit keine Gedanken mehr machen müsste :) ).
Ergebnis: Damit ist der Diplomat nicht nur bloße ausführende Stelle, sondern, wie etwa der Richter im Stadium der Rechtsdurchsetzung, ein entscheidendes Rädchen im Getriebe des Völkerrechts.
Dies gesagt ist jetzt Ende der akademischen Spinnerei und ich würde einen, Deinen Ausführungen oben entsprechenden, Einleitungssatz als Ergänzung der Liste einbauen. :) --Teddychen81 (Diskussion) 19:48, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Naja, die Frage, die für mich am Ende des Tages übrig bleibt, ist folgende: Kann ein Diplomat in seiner Rolle als solcher tatsächlich individuell maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Völkerrechts nehmen, und zwar in einem Umfang, der z.B. mit Hochschullehrern und internationalen Richtern vergleichbar ist? Gestaltet er eine der Rechtsquellen des Völkerrechts wesentlich durch eigene Beiträge mit? Hochschullehrer und internationale Richter unterliegen ja hinsichtlich ihrer Schriften bzw. Urteile keinerlei Weisungen ihres Heimatlandes, sondern "nur" dem vorhandenen Rechtsrahmen und ihrem Gewissen. Demgegenüber sind Diplomaten, denke ich, im Verhältnis zu ihrem Dienstherrn weisungsgebunden und müssen bei der Vertretung der Interessen ihres Heimatlandes im Falle eines Falls gegen ihre eigenen Überzeugungen handeln, anstatt diese umzusetzen. Damit ist (um bei Deinem Bild zu bleiben) ein Diplomat zwar ein Rädchen im Getriebe des Völkerrechts, aber keines, das den Takt oder die Richtung vorgibt. --Uwe (Diskussion) 23:53, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Vereinfachung der Bearbeitung[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

da die Personenliste inzwischen recht umfangreich geworden ist, wäre zu überlegen, wie die Bearbeitung vereinfachen könnte. Mein Vorschlag wäre, die Liste so zu programmieren, dass eine buchstabenweise Bearbeitung möglich wird und man nicht jedesmal die ganze Liste durchscrollen muss, wenn man bei S oder T jemanden eintragen will. Ist das so ohne weiteres umsetzbar und/oder gibt es noch andere Ideen zur Vereinfachung? Gruß --Teddychen81 (Diskussion) 14:04, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Klingt grundsätzlich sinnvoll. Ich selbst müsste mich aber erstmal damit auseinandersetzen (z.B. anhand anderer ähnlich gelagerter Listen anschauen), wie das am besten zu lösen wäre. Wenn Du schon mehr Plan hast: Nur zu :o). --Uwe (Diskussion) 22:33, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hab mich mit ganz einfachen Mitteln mal versucht. Hoffe das passt so. Gruß --Teddychen81 (Diskussion) 10:20, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten