Wilhelm Ludwig Bauer (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wilhelm Ludwig Bauer (* 1753 in Stettin; † 9. Juni 1812 in Insterburg) war ein deutscher Jurist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wilhelm Ludwig Bauer war der Sohn aus der ersten Ehe von Adam Conrad Bauer, pommerscher Salzrentmeister, der ein Haus in Stettin besaß und als vermögend galt.

Er war mit Ernestine (geb. Terpitz)[1] verheiratet, gemeinsam hatten sie einen Sohn.

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er immatrikulierte sich am 16. Oktober 1772[2] für ein dreijähriges Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt an der Oder.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem er seine erste Prüfung am 6. November 1776 absolviert hatte, erhielt er eine Anstellung als Referendar bei der Stettiner Regierung und wurde später Kreisjustizrat in Angerburg. Nachdem er am 20. Mai 1789 zum Assistenzrat am Hofgericht in Bromberg befördert worden war, erhielt er am 6. April 1791 seine Ernennung zum Rat erster Klasse in Insterburg; in Angerburg folgte ihm Friedrich Wilhelm Heinrich Culemann.

Bis Ende 1806 war er beim Hofgericht in Insterburg in der Burg Insterburg tätig und übte als Pupillenrat ein Nebenamt aus, anschließend war er Mitglied des litauischen Oberlandesgerichts und wurde im Juni 1809 zum Oberlandesgerichtsrat ernannt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wilhelm Ludwig Bauer. In: Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806. Walter de Gruyter, 2009, ISBN 978-3-598-44130-1. S. 45 f.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Haude & Spener: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen 20.06.1812. 20. Juni 1812, abgerufen am 13. September 2020.
  2. Ernst Friedländer, Georg Hermann Theodor Liebe, Emil Theuner: Aeltere Universitäts-Matrikeln: Aeltere Universitäts-Matrikeln (1649 - 1811). 1888, abgerufen am 13. September 2020.