Wortzins

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Der Wortzins oder Wohrt-Zins, auch Wurth-Zins oder Wortpfennig sowie lateinisch Census Arearum genannt, war ein jährlich an den Fiskus zu entrichtender Zins. Das mitunter auch als Rutscher-Zins bezeichnete Entgelt musste in zahlreichen Orten Deutschlands, insbesondere in den Ländern von Braunschweig-Lüneburg, von den Besitzern von Häusern und Gütern beziehungsweise für den betroffenen Grund und Boden an den Staat abgeführt werden.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Der Wortzins. In: Brockhaus (Hrsg.): Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch. 1. Auflage. Band 8: Nachträge: M–Z. Kunst- und Industrie-Comptoir, Amsterdam 1809, S. 506 (Digitalisat. zeno.org).