Zentrale Bußgeldstelle

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zentrale Bußgeldstellen sind in Deutschland für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für eine größere Verwaltungseinheit (meist auf Landesebene) zuständig.

Allgemein üblich ist die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Die Zentralen Bußgeldstellen bilden hier eine Ausnahme.

Landesweite Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:

Bundesweite Zentrale Bußgeldstelle:

  • Bund: Die Bundespolizei hat eine Zentrale Bußgeldstelle zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam eingerichtet. In der Abteilung 7 des Bundespolizeipräsidiums werden an den Dienstorten Schwandorf und Halle (Saale) Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und von den Bundespolizeidirektionen und -inspektionen übermittelte Verfahren weiterbearbeitet. Dabei verfolgt und ahndet die Bundespolizei gemäß § 13 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, u. a. Ordnungswidrigkeiten nach AufenthG, PassG, EBO und OWiG.