Zivilprozessordnung
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Als Zivilprozessordnung wird allgemein die Kodifikation des für Zivilgerichte geltenden Prozessrechts bezeichnet, in deutschsprachigen Ländern insbesondere
- die deutsche Zivilprozessordnung (Deutschland)
- die Zivilprozessordnung Österreichs, siehe Zivilprozessordnung (Österreich)
- die Zivilprozessordnungen schweizerischer Kantone, siehe Zivilprozessordnung (Schweiz)
Historisch sind
- Codex Iuris Bavarici Iudiciarii, die 1753 eingeführte Zivilprozessordnung für das Kurfürstentum Bayern
- Corpus Juris Fridericianum, die am 26. April 1781 verkündete preußische Zivilprozessordnung
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