Zuckmantel (Landschaftsschutzgebiet)

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Landschaftsschutzgebiet „Zuckmantel“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Waiblingen, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 141,231 ha
Kennung 4.19.048
WDPA-ID 326001
Geographische Lage 48° 54′ N, 9° 20′ OKoordinaten: 48° 53′ 58″ N, 9° 20′ 25″ O
Zuckmantel (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Zuckmantel (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 15. November 1979
Verwaltung Landratsamt Rems-Murr-Kreis

Das Gebiet Zuckmantel ist ein vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis am 15. November 1979 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Waiblingen im Rems-Murr-Kreis.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landschaftsschutzgebiet Zuckmantel liegt nordöstlich des Stadtteils Bittenfeld und westlich des Leutenbacher Ortsteils Weiler zum Stein beidseits des oberen Kleewiesenbachs.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft und ihres besonderen Erholungswertes für die Allgemeinheit und die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter in diesem Raum.“[1]

Landschaftscharakter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ostteil des Gebietes ist überwiegend bewaldet, im westlichen Teil befinden sich landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerfluren. Dem Waldrand vorgelagert befinden sich einige Streuobstbestände.

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet wurde im Jahr 1983 durch das Landschaftsschutzgebiet Zuckmantel-Erweiterung nach Osten ergänzt. Innerhalb des Schutzgebiets befinden sich mehrere Naturdenkmale: das Feuchtbiotop „Hammelbrunnen“ im Westen und die Dolinen „Säuloch“ und „Baure-Hanse-Löcher“ im Osten.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Landschaftsschutzgebiet Zuckmantel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis über das Landschaftsschutzgebiet "Zuckmantel" Gemarkung Bittenfeld, Stadt Waiblingen, Rems-Murr-Kreis vom 15. November 1979 (Waiblinger Zeitung vom 28. November 1979), geändert durch VO vom 01.02.1983 (siehe LSG 1.19.056). Abgerufen am 7. Juli 2023.