Amtsgericht Alexandrowo
Das Amtsgericht Alexandrowo war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Alexandrowo.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Hohensalza mit Sitz in Inowrocław (damaliger offizieller Name: Hohensalza) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Alexandrowo wurde das Amtsgericht Alexandrowo als eines von 10 Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2]
1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Amtsgerichts Alexandrowo. Wieder unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Aleksandrowie Kujawskim (1950–1975: Sąd Powiatowy w Aleksandrowie Kujawskim).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat