Amtsgericht Schubin

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Das Amtsgericht Schubin war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schubin (Provinz Posen).

Das königlich preußische Amtsgericht Schubin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 7 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bromberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichts war Schubin.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Schubin ohne den Teil der den Amtsgerichten Amtsgericht Exin und Labischin zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Znin gehalten.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Schubin neu gebildet, nun aber dem Landgericht Hohensalza zugeordnet.[3]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Schubin. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Szubinie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Szubinie).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 442, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 459 online
  3. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat