Amtsgericht Culm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Culm war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Culm.

Das königlich preußische Amtsgericht Culm wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Thorn im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Culm.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Culm ohne die Teile, die den Amtsgerichten Briesen und Culmsee zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Culm neu gebildet und erneut dem Landgericht Thorn zugeordnet.[3]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Culm. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Chełmnie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Chełmnie).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 409, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 447 online
  3. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat