Amtsgericht Gollub

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Das Amtsgericht Gollub war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gollub.

Das königlich preußische Amtsgericht Gollub wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Thorn im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Gollub.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Strasburg den Stadtbezirk Gollub und die Amtsbezirke Friederikenhof, Gajewo, Gollub und Radowisk und Teile der Amtsbezirke Oberförsterei Gollub, Lindhof und Wrotzk.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Gollub neu gebildet und erneut dem Landgericht Thorn zugeordnet.[3]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Gollub. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Golubiu-Dobrzyniu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Golubiu-Dobrzyniu).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 409, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 447 online
  3. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat