Benutzer:ChristianRugen/Widerrufsjoker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Wort Widerrufsjoker ist von der deutschen Presse geprägt worden. Es meint die Situation, dass ein Darlehensvertrag mit einer Bank oder Versicherung eine nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht enthält, was dazu führt, dass der Vertrag auch noch lange Zeit nach dessen Abschluss rückabgewickelt werden kann. Wirtschaftliche Folgen sind beispielsweise, dass eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert oder ein neuer Darlehensvertrag zu den aktuellen Konditionen am Markt abgeschlossen werden kann.

Ausgangspunkt ist die Regelung des § 495 Abs. 1 BGB. Danach steht dem Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Diese Widerrufsfrist beträgt im Grundsatz zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst zu laufen, wenn dem Darlehensnehmer eine Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, die dem sog. Deutlichkeitsgebot entspricht. Hinsichtlich solcher Verstöße liegen auch bereits Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor.

Die Durchsetzung des Widerrufsrechts gegenüber der Bank erfordert oftmals anwaltlichen Beistand.