Benutzer:Hannewe/Werkstatt

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1. Sonderseelsorge (Artikelentwurf)

Unter Sonderseelsorge oder auch Kategorialseelsorge versteht man die Seelsorge, die sich auf bestimmte Gruppen von Menschen oder auf Menschen mit einem bestimmten Merkmal bezieht. Im Gegensatz zur normalen pfarrlichen Gemeindeseelsorge, die eine ganze Gemeinde umfasst (Territorialseelsorge), richtet sie sich entweder an eine Gruppe innerhalb der Pfarrgemeinde, an Menschen in bestimmten Lebenssituationen oder an eine größere Gruppe außerhalb einer einzelnen Gemeinde, wo sie gemeindeübergreifend wird, wie etwa die Soldaten- oder Gefängnisseelsorge.

Aktuelle staatliche Grundlage der Sonderseelsorge ist Art. 141 WRV in Art. 140 des GG aufgenommen worden, der besagt "Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist"[1]

1.1. Entstehung

In der Geschichte gab es immer schon besondere Formen von Seelsorge für einige Gruppen. Eine der größten Gruppen war und ist die Militärseelsorge. Andere Formen, wie z.B. Jugendseelsorge oder Seelsorge für Seeleute gab es vermutlich in Mischform immer wieder, wie z.B. das Wirken Don Boscos zeigt. Bei den Arbeitsfeldern kommt es naturgemäß zu Überschneidungen mit der territorialen Gemeindeseelsorge, außer in den staatskirchenrechtlich festgelegten Feldern bzw. jenen, wo ein eigener Seelsorger NUR für die Sondergruppe zuständig ist. Oft hat ein Gemeinde-Seelsorger zusätzlich Aufgaben in der Kategorialseelsorge. Ursprünglich bezog sich Sonder-Seelsorge also auf eine besondere Gruppe, die nicht in der Territorial-Gemeinde verankert war. Da heute generell größere Mobilität vorhanden ist und die Bedeutung der Wohnort-Pfarrei sowohl für den Christ persönlich, als auch durch die Veränderungen im strukturellen Bereich abnimmt, gewinnt Kategorialseelsorge auch eine größere Bedeutung. (s.a. Situation in der katholischen Kirche)

1.2. Felder von Sonderseelsorge (Deutschland)

In Deutschland gibt es einige Felder der Kategorialseelsorge, die im Staatskirchenrecht festgelegt sind. Dazu gehört sowohl auf evangelischer, als auch auf katholischer Seite die Militärsseelsorge. Es gibt einen evangelischen und einen katholischen Militärbischof, die jeweils Diözesanbischof (Territorial) aber auch personenbezogen für alle deutschen Soldaten Jurisdiktion haben. Diesen untergeordnet sind jeweils die Leitenden Militärdekane (entsprechend der vier Wehrbereiche) und die Militärdekane und Militärpfarrer im Haupt- und Nebenamt.

Außerdem gibt es im katholischen Bereich einen "Jugendbischof" (derzeit Stefan Oster, Passau), einen "Familienbischof" (derzeit Heiner Koch, Berlin). Entsprechend gibt es auch Seelsorger, die Aufgaben in diesen Bereichen übernehmen. Hier handelt es sich um Arbeitsfelder, die sich mit der normalen Gemeindeseelsorge überschneiden bzw. teilweise innerhalb der Gemeinde stattfinden.

Weitere Arbeitsfelder echter Sonderseelsorge, in vielen Bistümern mit einem eigenen Seelsorgern für die jeweilige Gruppe, sind:

  • Polizei-Seelsorge (diese ist teilweise aus praktischen Gründen in die Militärseelsorge mit eingegliedert, fällt offiziell aber nicht in den Jurisdiktionsbereich der Militärbischöfe)
  • Schausteller-Seelsorge
  • Künstlerseelsorge
  • Seelsorge für Seeleute
  • Gehörlosenseelsorge
  • Gefängnisseelsorge
  • Touristenseelsorge (z.B. deutschsprachige Pfarrer im Ausland)
  • Blindenseelsorge
  • Behindertenseelsorge
  • Seelsorge für bestimmte Sprachgruppen (z.B. Aussiedlerseelsorge oder italienische Mission)
  • Katholische Seelsorge für Roma, Sinti und verwandte Gruppen

Diese Liste ist nicht abschließend. Da es keine klare Abgrenzung von Kategorialseelsorge gibt, kann man sagen, dass alle Seelsorge, die außerhalb von Gemeinde in bestimmten Bereichen oder Gruppen statt findet, Kategorialseelsorge ist.

1.3. Situation in der katholischen Kirche

Im Eigenrecht der katholischen Kirche gibt es eine Art Definition für Sonderseelsorge: Canon 564 definiert den "Cappelanus" als Priester, dem auf Dauer die Seelsorge für irgendeine Gemeinschaft oder Gruppe von Gläubigen anvertraut wird. [2] Zielgruppen sind ursprünglich Personenkreise, die wegen ihrer Lebensumstände nicht an der normalen Gemeindeseelsorge teilnemen können. [3]

Im katholischen Bereich gibt es z.B. Betriebsseelsorge, Hochschulpastoral, Schulseelsorge, Krankenhausseelsorge, City-Seelsorge, Seniorenseelsorge, Notfallseelsorge, Internetseelsorge, Telefonseelsorge. Priester oder Laien nehmen diese Seelsorge haupt- oder nebenamtlich an den Orten wahr, wo Menschen aus bestimmten Bereichen zusammenkommen. Sie verstehen sich als offenes Angebot z.B. für Gespräche, Gottesdienste an die Menschen in ihrem Haupt-Lebensbereich. Kirche versucht damit, die Menschen dort aufzusuchen, wo sie den aktuellen Lebensmittelpunkt haben. In diesen Bereichen ist die Sonderseelsorge nicht unbedingt klar an ein Merkmal geknüpft wie in der obigen Liste. Der Personenkreis ist offener bzw. der Begriff bezieht sich nicht auf die Gruppe für die er statt findet, sondern auf den Ort, wo Seelsorge statt findet. Vermutlich käme kein Mensch auf die Idee, zu einem Gehörlosengottesdienst oder in die italilenische Gemeinde zu gehen, sofern er nicht in irgendeiner Form (z.B. Familienangehörige) einen Bezug dazu hat. Da aber Sonntagsgottesdienste nicht mehr überall in den Gemeinden vor Ort statt finden, gibt es durchaus Einrichtungen, wie Krankenhäuser, wo der Gottesdienst von Personen aus dem Umfeld besucht wird.

Kategorialseelsorge ist daher für katholische Kirche eine Chance, die wenigen vorhandenen Priester und Seelsorger so einzusetzen, dass eine größere Zahl Gläubigen erreicht werden kann, als in der reinen Gemeindeseelsorge.

<references>

https://www.amazon.de/Das-Praxishandbuch-Sonder-Kategorialseelsorge-unterst%C3%BCtzen/dp/3865864015

Neuer Artikel "Eiserne Hand" Bassenheim, bei Wolken

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Die "Eiserne Hand" war ein Gasthaus der an der Gemarkungsgrenze zwischen Bassenheim und Wolken an der von Koblenz nach Polch/ Richtung Mosel verlaufenden L 52 stand. Heute erinnert nur noch ein Straßenname in der Ortsgemeinde Wolken daran.<ref>https://www.strassenkatalog.de/osm/an_der_eisernen_hand,41894337w.htmlReferenzfehler: Ungültige <ref>-Verwendung: „ref“ ohne Inhalt muss einen Namen haben. Zum Gebäudekomplex gehörte das eigentliche Gasthaus

  1. Grundgesetz f.d. Bundesrepublik Deutschland Art. 140
  2. Can 564 CIC
  3. Pree, Helmuth: Kirchenrektor und Seelsorger für besindere Gemeinschaften, in: HdbkathKR 2.Aufl. Regensburg 1999, 539-544, 542.