Benutzer:Salud1984/Carsten Jennert

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Carsten Jennert (* 1973 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, der vor allem im EU-Beihilferecht tätig ist. Er ist Lehrbeauftragter und Honorarprofessor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Autor wissenschaftlicher Publikationen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, die insbesondere das ordnungspolitische Verhältnis von hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates untersuchen.

Beruflicher Werdegang

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Abitur (Lörrach 1992) und Zivildienst studierte Jennert Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und absolvierte ab 2000 das Referendariat in Bayern. 2004 wurde er mit einer Dissertation Zum Verhältnis von Europäischem Beihilferecht und mitgliedstaatlicher Daseinsvorsorge promoviert. Von 2007 bis 2023 war er zunächst als Prokurist und sodann als Equity Partner (stimmberechtigter Aktionär) einer Big4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main tätig. 2023 wechselte er als General Counsel und Director HR zu einem Eisenbahnunternehmen (Schienengüterverkehr). Seit 2024 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Frankfurt am Main niedergelassen.

Jennert hält seit 2014 Lehrveranstaltungen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zum EU-Beihilferecht und Zuwendungsrecht, zum Vergaberecht und zu Public Leadership & Administration und wurde dort 2023 zum Honorarprofessor ernannt.[1]

Jennert ist vorwiegend im EU-Beihilferecht tätig, welches durch grundlegende Urteile des Bundesgerichtshofs[2] und das sog. Monti-Paket der Europäischen Kommission[3] ab 2004 einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfuhr.

Ab 2007 war er Mitglied der Arbeitsgruppe Beihilfenrecht des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen, die mit dem 2008 veröffentlichten Leitfaden: EG-Beihilferechtskonforme Finanzierung von kommunalen Leistungen der Daseinsvorsorge[4] eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung des Monti-Pakets und insbesondere des Betrauungsakts [5] im deutschen Recht schuf, die auf Bundes[6]- und Landesebene[7] rezipiert wurde. Zeitlich parallel zum Leitfaden veröffentlichte das Wirtschaftsministerium NRW zusammen mit dem Innenministerium einen Gemeinsamen Runderlass [8], der eine gesonderte Beauftragung des Abschlussprüfers mit der Überkompensationskontrolle nach Art. 6 der sog. Freistellungentscheidung 2005/842/EG als Teil des Monti-Pakets vorsah. Es gab damit den Anstoß zum Prüfungsstandard 700 "Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen", den der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seiner 225. Sitzung am 7.9.2011 verabschiedete.[9] Die für den Abschlussprüfer berufsrechtlich verbindlichen Vorgaben führten zu einer Sensibilisierung der Unternehmen für die Berücksichtigung EU-beihilferechtlicher Sachverhalte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Formulierung des Lageberichts.[10]

2013 - 2016 führte Jennert für den Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.[11] ein Grundsatzverfahren zur Klärung der beihilferechtlichen Rechtmäßigkeit von Verlustübernahmen kommunaler Träger zugunsten ihrer Krankenhäuser[11][12] welches der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. März 2016 (Az: I ZR 263/14)[13] letztinstanzlich entschied.

Ab 2013 war er Mitglied des sog. Beihilfeteams der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz[14], das mit der Europäischen Kommission über Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz zugunsten des Regionalflughafens Frankfurt-Hahn verhandelte. Mit den Genehmigungsentscheidungen SA.21121 und SA.32833 der Europäischen Kommission vom 1.10.2014 [15] wurde ein vorläufiger Abschluss des jahrelangen, wesentlich von der Deutschen Lufthansa AG betriebenen Prüfverfahrens gefunden und der Weg frei gemacht für die Entschuldung und den anschließenden Verkauf[16] der mehrheitlich im Landesbesitz stehenden Betreibergesellschaft Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.[17] Nachdem ein erster Verkauf scheiterte, weil das chinesische Bieterkonsortium SYT den Kaufpreis nicht überwies[18], kam es zum öffentlichkeitswirksamen Zerwürfnis mit dem Berater KPMG[19] und einem gescheiterten Misstrauensantrag der Opposition gegen Ministerpräsidentin Malu Dreyer [20]. Im anschließenden zweiten Privatisierungsverfahren erwarb die ebenfalls chinesische HNA-Gruppe 2017 82,5% der Anteile vom Land Rheinland-Pfalz [21][22]; das Land Hessen behielt seine 17,5%-Beteiligung[23]. Bedingt u.a. durch die Corona-Krise meldete die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Oktober 2022 Insolvenz an[24] und wurde im Sommer 2023 an die Triwo AG des Unternehmers Peter Adrian verkauft.[25] Die beihilferechtlichen Verfahren wurden final erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2022 in der Rechtssache C-594/19 P[26] abgeschlossen, mit dem er die Klage der Deutschen Lufthansa AG gegen die Entscheidungen der Kommission vom Oktober 2014 endgültig abwies.

2021 klagte die Johannesbad Rehakliniken GmbH & Co. KG als Betreiberin der Johannesbad-Therme in Bad Füssing gegen die Umlagefinanzierung der niederbayrischen Thermen[27] und wurde dabei durch den Rechtsanwalt und früheren CSU-Politiker Dr. Peter Gauweiler vertreten.[28] Angesichts zahlreicher Thermal- und Heilbäder in nahezu allen Bundesländern war die Beihilferechtskonformität der Finanzierung von erheblicher Bedeutung für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Die parallel angerufene EU-Kommission bestätigte die Position des Bezirks Niederbayern, dass Gesundheitsdienstleistungen durch die Verabreichung von Thermalwasser als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft und als solche durch Umlagen der kommunalen Träger finanziert werden dürften.[29][30]

2023 wechselte Jennert als General Counsel und Leiter HR zur Helrom GmbH. Das Eisenbahnunternehmen mit Sitz in Frankfurt bietet mit einer innovativen horizontalen Umschlagtechnologie Punkt-zu-Punkt-Verbindungen für den Transport von Sattelaufliegern im regulierten Schienengüterverkehr (AEG, ERegG) an.

Publikationen (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Kapitel 11, Europäisches Beihilfenrecht, in Pache/Knauff (Hrsg.) Europäisches öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Auflage, Stuttgart 2024[31]
  • Final report: Retrospective evaluation of state aid rules for RDI and the provisions applicable to RDI state aid of the GBER applicable in 2014–2020 (Co-Autor)[32]
  • EU-beihilfenrechtliche Risiken der Auslastung kommunaler Infrastrukturen in Weiß (Hrsg.), Kommunales EU-Beihilfenrecht, Berlin 2018 (mit Robert Böttner)[33]
  • Die Teststellung im Vergabeverfahren, Vergaberecht 2016, 174 (mit Anne Kristin Werner)
  • Handbuch Europäisches Beihilferecht für Kommunen und kommunale Unternehmen (Herausgegeben zusammen mit Land Hessen und den Hessischen kommunalen Spitzenverbänden)[34]
  • Der EuGH überdehnt die Bindungswirkung der Verfahrenseröffnung im Beihilferecht, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2014, S. 1 (mit Tobias Traupel)
  • EU-Beihilferecht und Seehafeninfrastruktur, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2013, S. 414 (mit Sebastian Eitner)
  • Kommentierung Art. 1-12 Gruppenfreistellungsverordnung in Birnstiel/Bungenberg/Heinrich, Europäisches Beihilfenrecht, Kommentar, Baden-Baden 2013 (Co-Autor)[35]
  • Zum Umgang mit beihilferechtlichen Risiken bei (öffentlichen) Unternehmen, Die Wirtschaftsprüfung 2012, 1187 (mit Martin Tölle, Ivo Hillesheim und Thorsten Hauptmann)
  • Unternehmensbesteuerung im Lichte des EU-Beihilferechts, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2011, 305 (mit Benedikt Ellenrieder)
  • Staat oder Markt: Interkommunale Zusammenarbeit im Spiegel des Vergaberechts, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht 2010, 150
  • Beendigungspflicht für vergaberechtswidrige Verträge, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht 2007, 555 (mit Robert Räuchle)
  • Vorgaben des EG-Vertrags für den Abschluss von Trinkwasserkonzessionen unter besonderer Berücksichtigung des Art. 86 EG, Zeitschrift für Wasserrecht 2007, 65
  • Wirtschaftliche Tätigkeit als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des europäischen Wettbewerbsrechts, Wirtschaft und Wettbewerb 2004, 37
  • Die zukünftige Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, 936

OGND: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/PPNSET?PPN=895174839&INDEXSET=21

VIAF: http://viaf.org/viaf/3446150264374205860008

DDB: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/person/gnd/1137879076


  1. Universität Speyer: Speyerer Journal Nr. 42, Wintersemester 2022/23, Seite 8, Honorarprofessur für Dr. Carsten Jennert. In: https://www.uni-speyer.de/. Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, November 2022, abgerufen am 6. Juni 2024.
  2. BGH, Urteil vom 4.4.2003, V ZR 314/02 [1] (Durchführungsverbot als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB), vom 6.11.2008, III ZR 279/07 [2] (Notifizierungspflicht als staatliche Kardinalspflicht) sowie vom 10.2.2011, I ZR 136/09 [3] (Durchführungsverbot als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB).
  3. Europäische Kommission: Staatliche Beihilfen: Kommission schafft mehr Rechtssicherheit bei der Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. In: Presseamt der Europäischen Kommission, https://commission.europa.eu/index_de. Europäische Kommission, 15. Juli 2005, abgerufen am 6. Juni 2024 (englisch, deutsch, französisch).
  4. Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie: Leitfaden: EG-Beihilfenrechtskonforme Finanzierung von kommunalen Leistungen der Daseinsvorsorge. In: Europäische Kommission - Generaldirektion Wettbewerb. Europäische Kommission, Mai 2008, abgerufen am 6. Juni 2024.
  5. Art. 106 Abs. 2 AEUV, aus der Praxis siehe etwa Betrauungsakt der Landeshauptstadt Wiesbaden [4] und Betrauungsvereinbarungen des Landes Sachsen-Anhalt [5]
  6. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Häufig gestellte Fragen zur Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts bei der Kulturförderung, Mai 2011, S. 24ff. [6]
  7. Bayern: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10. März 2010, Az. IB4-1512.5-9, Ziffer 9.1.2 [7] Rheinland-Pfalz: Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz, Handreichung zum Europäischen Beihilferecht, 2020, Seite 195, [8] Schleswig-Holstein: Innenministerium, Rundschreiben vom 10.07.2012, Az: IV 305-163.101-§ 86, [9]
  8. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen: Regelmäßige Kontrollen nach Artikel 6 der Freistellungsentscheidung der Kommission vom 28. November 2005 (2005/842 EG) zur Vermeidung von Überkompensationen bei der Gewährung von Ausgleichszahlungen an bestimmte Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut worden Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie u. d. Innenministeriums vom 30.5.2008. In: Recht.NRW.DE. Land Nordrhein-Westfalen, 9. Juli 2008, abgerufen am 6. Juni 2024.
  9. HFA des IDW: IDW PS 700 zur Prüfung von Beihilfen. Abgerufen am 6. Juni 2024.
  10. Beispielhaft Geschäftsberichte der Deutsche Post DHL Group 2014, S. 90/152/196 [10] 2011, S. 109/215/216; Textziffern 49/51 [11] und 2007, S. 164/Textziffer 41.2 / S. 185/Textziffern 49/50 [12]
  11. Streit um Krankenhaus-Subventionen beschäftigt den BGH. Süddeutsche Zeitung/dpa, 23. März 2016, abgerufen am 6. Juni 2024.
  12. Deutscher Städte- und Gemeindebund: BGH: Kommunale Zuwendungen für Krankenhäuser nicht zu beanstanden. In: https://www.dstgb.de/. Deutscher Städte- und Gemeindebund, abgerufen am 6. Juni 2024.
  13. Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. In: Bundesgerichtshof Entscheidungen. Bundesgerichtshof, 24. März 2016, abgerufen am 6. Juni 2024.
  14. Landtag Rheinland-Pfalz - 17. Wahlperiode: Protokoll der 7. Sitzung des Innenausschusses am 28.09.2016, Seite 6. In: Dokumentenserver des Landtags Rheinland-Pfalz. Land Rheinland-Pfalz, 28. September 2016, abgerufen am 6. Juni 2024.
  15. Europäische Kommission: State aid: Commission adopts a package of decisions regarding public support to airports and airlines in Belgium, Germany, Italy and Sweden. In: Europäische Kommission - Presseamt https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en. Europäische Kommission, 1. Oktober 2014, abgerufen am 6. Juni 2024 (englisch, deutsch).
  16. Manfred Köhler: Flughafen Hahn: Nun soll ein privater Investor ihn retten. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember 2014, abgerufen am 6. Juni 2024.
  17. Vgl. Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom 14.10.2016, „Die Entscheidungen zum Flughafen Hahn sind ein großer Erfolg und ein weiterer wesentlicher Schritt unserer Neuausrichtung. Der Erfolg wurde möglich auch und gerade dank der hervorragenden Unterstützung durch ein Beihilfeteam aus unserer Landesvertretung“, Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 16/79 vom 14.10.2014, Seite 5263 [13]
  18. Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz: Gutachtliche Äußerung gemäß § 88 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung zum Verkaufsprozess der Anteile des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (Az.: 4-P-4750-32-14/2016). In: https://rechnungshof.rlp.de/veroeffentlichungen. Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz, 4. April 2017, abgerufen am 6. Juni 2024.
  19. Julia Schmitt: KPMG verliert Mandat für Flughafen Hahn. In: https://www.finance-magazin.de/. 21. November 2016, abgerufen am 6. Juni 2024.
  20. Landtag Rheinland-Pfalz: Plenarprotokoll 17/9 vom 14.07.2016. In: Landtag Rheinland-Pfalz. Land Rheinland-Pfalz, 14. Juli 2016, abgerufen am 6. Juni 2024.
  21. deutschlandfunk.de: Privatisierung des Airport Hahn - Verkauf im zweiten Anlauf. Abgerufen am 6. Juni 2024.
  22. ZEIT ONLINE: Flughafen Frankfurt-Hahn: Landtag stimmt Flughafenverkauf an Chinesen zu. In: Die Zeit. 26. April 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 6. Juni 2024]).
  23. Business Insider Deutschland: Hessen lässt Notartermin für Verkauf des Flughafens Hahn platzen. 1. März 2017, abgerufen am 6. Juni 2024 (deutsch).
  24. Flughafen Frankfurt-Hahn: Insolvenzverfahren eröffnet. In: Der Spiegel. 2. Februar 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 6. Juni 2024]).
  25. Firma von DIHK-Chef kauft Flughafen Hahn. 4. April 2023, abgerufen am 6. Juni 2024.
  26. CURIA - Dokumente. Abgerufen am 6. Juni 2024.
  27. Heilbäder: Johannesbad-Gruppe klagt gegen Bezirk Niederbayern. 19. Mai 2021, abgerufen am 6. Juni 2024.
  28. Natalie Kettinger, Prof Dr Martin Balle: Gauweiler zum Fall Johannesbad: 'Es geht um Ungleichbehandlung'. 9. Oktober 2021, abgerufen am 6. Juni 2024.
  29. Nach Klage der Johannesbad-Gruppe: Keine Bedenken gegen Umlagefinanzierung. Abgerufen am 6. Juni 2024.
  30. Bezirk Niederbayern: Zuversicht und Sachlichkeit. Bezirk Niederbayern, 7. Juli 2023, abgerufen am 6. Juni 2024.
  31. Eckhard Pache, Matthias Knauff, Matthias Kettemann, Meinhard Schröder, Cornelia Manger-Nestler, Stefan Korte, Ludger Breuer, Amelie Volkert, Stefanie Egidy, Rudolf Mögele, Clara Rauchegger, Tobias H. Irmscher, Carsten Jennert, Roland Schwensfeier, Meryem Vural, Ferdinand Wollenschläger: Europäisches öffentliches Wirtschaftsrecht: Lehr- und Studienbuch anhand der EuGH-Rechtsprechung. 3. Auflage. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2024, ISBN 978-3-17-035186-8 (dnb.de [abgerufen am 6. Juni 2024]).
  32. European Commission. Directorate General for Competition., KPMG., Prognos.: Retrospective evaluation of state aid rules for RDI and the provisions applicable to RDI state aid of the GBER applicable in 2014–2020: final report. Publications Office, LU 2020, doi:10.2763/41435 (europa.eu [abgerufen am 6. Juni 2024]).
  33. Wolfgang Weiß: Kommunales EU-Beihilfenrecht / Speyerer Europarechtstage Aktuelle Fragen des Europäischen Beihilferechts ; herausgegeben von Wolfgang Weiß. In: Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. 2018, abgerufen am 6. Juni 2024.
  34. Hessischer Städtetag: Hessischer Städtetag veröffentlicht Handbuch zum Europäischen Beihilferecht. Abgerufen am 6. Juni 2024.
  35. Europäisches Beihilfenrecht (= NomosKommentar). 1. Auflage. Nomos Facultas.wuv, Baden-Baden Wien 2013, ISBN 978-3-8329-5758-2 (dnb.de [abgerufen am 6. Juni 2024]).