Diskussion:Amtsgericht Aub
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2001:A61:501:BC01:B945:E655:9B4F:BE24 in Abschnitt Bis 1932 oder 1952?
Bis 1932 oder 1952?
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel widerspricht sich da und ich finde auf die Schnelle keine mir zugängliche Quelle, um das aufzuklären.--Berita (Diskussion) 15:28, 5. Dez. 2022 (CET)
- im "Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte", hg. von Wilhelm Volkert, München 1983 (vgl. auf S. 545, 606, 611, XXV), ist unter Verweis auf eine Quelle "H. H. Hofmann/H. Hemmerich - Unterfranken" (1981) behauptet worden, das AG Aub wäre 1950 aufgelöst worden. Das stimmt nicht so recht mit den Angaben im bayer. Ortsverzeichnis von 1952 überein, wo in einer Übersicht der Gerichtsbezirke, vgl. hier und hier das AG Aub nach wie vor als "zur Zeit stillgelegt" bezeichnet wurde und noch keine Aufhebung/Auflösung erwähnt war. - Ein schwieriger Fall. --2001:A61:501:BC01:B945:E655:9B4F:BE24 10:09, 16. Aug. 2024 (CEST)
- würde jedenfalls das Jahr 1932 als verfrüht streichen. Die kriegsbedingte Stillegung (ab ca. 1943 ?) ist anzunehmen. --2001:A61:501:BC01:B945:E655:9B4F:BE24 10:10, 16. Aug. 2024 (CEST)
- es sieht so aus, als ob der unklare Zustand eigentlich erst mit dem Inkrafttreten des Gesetz über die Bestimmung der ordentlichen Gerichte und die Einteilung der Gerichtsbezirke vom 17. November 1956 (GVBl. Nr. 23/1956, S. 221) bereinigt wurde. Denn wie z. B. für die AG Höchstädt an der Donau oder AG Schöllkrippen ist für das AG Aub nach der kriegsbedingten Stillegung ca. 1943 nicht mal ein Zweigstellengericht nachgewiesen. Zwar wurde im Ortsverzeichnis 1952 bei z. B. diesen drei AG noch auf die "derzeitige Stillegung" und die an sich zugehörigen Gemeinden des jeweiligen AG-Bezirks verwiesen, aber große Bedeutung ist dem nicht mehr beizumessen. Nach alledem und in Ansicht der vergleichbaren Fälle scheint ein Enddatum 1943 der vernünftigste Schluss. --2001:A61:501:BC01:B945:E655:9B4F:BE24 10:38, 16. Aug. 2024 (CEST)