Diskussion:Bestätigter Bundesbank-Scheck

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Tronicum in Abschnitt Sprachlinks
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kontobelastung

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel besagt, dass bereits bei Ausstellung das Konto der ausstellenden Bank bei der Bundesbank mit dem Betrag des Schecks (plus Gebühr) belastet wird. Ist das wirklich so? Meines Wissens wird der Betrag auf dem Konto zunächst nur gesperrt, so dass darüber nicht mehr verfügt werden kann; die Belastung erfolgt erst bei Einlösung. Weiß einer näheres? SchnitteUK (Diskussion) 10:39, 31. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Es ist wirklich so, du kaufst ja den Scheck und damit ist das Geld auf deinem Konto nicht mehr vorhanden. Aus Wissen und Erfahrung.--Michael Kramer (Diskussion) 04:12, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Wir reden hier ja aber nicht von deinem Konto bei deiner kontoführenden Bank, sondern von dem Konto deiner kontoführenden Bank bei der Bundesbank. Die Belastung dort erfolgt meines Wissens tatsächlich erst bei Einlösung; zuvor wird der Betrag nur gesperrt. Das kann durchaus Auswirkungen haben, etwa auf Zinszahlung oder Erfüllung der Mindestreserve. SchnitteUK (Diskussion) 14:39, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Fakt: der Geldbetrag ist genau ein mal unterwegs. Es wird zu keinem Zeitpunkt ein zusätzlicher Geldbetrag geschaffen. Er wird dir belastet und deiner Bank ebenso im Austausch gegen den Scheck. Mit der Scheckübergabe (bzw. mit Ausstellung) wird das Geld von der Bundesbank der Hausbank und unmittelbar deinem Konto belastet. Das ist mein Wissen aus Erfahrung aktiv im Bankgeschäft mit diesem Thema. Woher dein Wissen? --Michael Kramer (Diskussion) 14:50, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Nicht gleich so aggressiv bitte. Ein Voranstellen von "Fakt:" vor einer Aussage ist übrigens noch lange kein Beleg: Das "Fakt:"-Argument geht von der falschen Annahme aus, "Geld" sei ein Gut, von dem es nur eine begrenzte Menge gebe, während es in Wahrheit nur eine von einer Bank geschuldete Verbindlichkeit ist. Bei der Ausstellung eines bestätigten Schecks sind zwei voneinander unabhängige Kontobeziehungen im Spiel: Von der Bundesbank zur Geschäftsbank und von der Geschäftsbank zum Kunden. In beiden Beziehungen können durchaus Buchungstermine voneinander abweichen. SchnitteUK (Diskussion) 15:20, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Mon Ami, bin nicht aggressiv aber ich habe meine Erfahrungen in dem Fakt zusammengefasst. Und mal so unter uns: glaubst du im Ernst, dass die Bundesbank die Hausbank oder die Bank dich mit einen Zinsvorteil beglückt? Woher ist dein Wissen? Du sprichst immer nur von "meines Wissen" ... Meines ist praktisch und faktisch begründet. --Michael Kramer (Diskussion) 17:17, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Meines ist darin begründet, dass ich selbst bei der Bundesbank arbeite. SchnitteUK (Diskussion) 19:17, 9. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Die Bundesbank ist groß und hat viele Abteilungen und Niederlassungen mit ganz unterschiedlichen Bereichen. Da ich da auch einige Monate zugebracht habe weiß ich, dass arbeiten dort nicht bedeutet alles zu wissen. Frag doch bitte einfach mal in der entsprechenden Abteilung nach ... könnte ganz einfach sein --Michael Kramer (Diskussion) 07:20, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Und das Angepflaume geht weiter... SchnitteUK (Diskussion) 00:41, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Lemma

[Quelltext bearbeiten]

Obwohl die Überschrift auf LZB-Scheck lautet, kommt im ganzen Text kein mal LZB-Scheck vor - nur BBk-Scheck. Mag ja sein, dass das irgendwie genau das gleiche ist... aber trotzdem ist sowas scheiße. --84.44.200.69 16:17, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Begriff LZB-Scheck wird noch verwendet, offziell heißt er aber nur noch Bbk-bestätigter Scheck. Die Landeszentralbanken wurden 2002 aufgelöst.(nicht signierter Beitrag von 91.21.251.89 (Diskussion) )

Hallo, wenn ich bundesbank.de richtig interpretiere, so müsste das Lemma doch in der Tat auf "Bestätigter Bundesbank-Scheck" angepasst und der Hinweis aufgenommen werden, dass dies früher als "Bestätigter LZB-Scheck" geläufig war? Ein Redirect ist sicherlich auch nicht verkehrt... Kann das jemand machen? Vielen Dank! --78.48.239.206 17:32, 20. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
ich verschiebe es mal ...Sicherlich Post 17:36, 20. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Danke! Ich habe die o. a. Seite noch als Weblink dazugepackt. --78.48.239.206 17:45, 20. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
sehr recht; habe gesichtet :) ...Sicherlich Post 17:48, 20. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ab welcher Höhe?

[Quelltext bearbeiten]

Ab welcher Höhe werden eigentlich solche bestätigten Schecks ausgestellt? Muss man Kunde bei der Bundesbank sein? Hat die Bundesbank überhaupt Privatkunden?-- 80.141.191.254 19:33, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Nein, es gibt keine Privatkunden, diese Schecks werden über andere Banke angefordert und verteilt. Direkt geht nicht. Es gibt keinen Mindest- oder Höchstbetrag. Da bei der Beantragung an der eigenen Hausbank das Geld vom eigenen Konto gleich mitgeschickt wird ist der Scheck automatisch mit entsprechendem Wert gedeckt --Michael Kramer (Diskussion) 09:11, 24. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Es gibt/gab durchaus Nichtbanken mit einem Bundesbankkonto. Die unterschieden sich in der Schreibweise der Kontonummer =Bankleitzahl und natürlich auch im Nummernkreis von Konten der Banken. Die werden strikt auf Guthabenbasis geführt. Hatte in meiner Tätigkeit in der Buchhaltung damals öfter Anrufe, das zwei Aufträge zusammen das Konto um wenige DM überzogen hätten mit der Frag welcher erst morgen/bei Deckung ausgeführt werden sollte. Und das ganz durchaus vorwurfsvoll, wieso wir das nicht bemerkt hätten bei einer Zahlung in USD und der anderen in GBP. Die Ausführung der Zahlung war aber sehr preiswert (Kostenlos?), wenn man von der Unverzinslichkeit absieht, das Konto wurde daher nur gezielt aufgefüllt. --Eingangskontrolle (Diskussion) 13:21, 11. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Geldwäsche

[Quelltext bearbeiten]

Wie verträgt sich diese Zahlungsmethode mit der Legitimations- und Identitätsprüfung? -- 87.183.126.176 23:41, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Wo liegt das Problem? Bei Ausstellung des Schecks dokumentiert die Bank, auf wessen Konto der Scheck gezogen wird. Und beim Einlösen musst du ein Formular ausfüllen und dabei deine persönlichen Daten angeben. Sieh den Scheck einfach nur wie einen großen Geldschein. Etwas anderes ist er nicht. -- Georg4512 15:02, 20. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Wer beantragt diese Schecks

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, also man kann nicht als Privatperson Kunde der Bundesbank werden, nur Banken sind zugelassen. Leider aber gibt es Banken die keinen bestätigten Bundesbank-Scheck vermitteln, wie zum Beispiel die Postbank. Ich denke auch das könnte hier aufgenommen werden oder? --Michael Kramer (Diskussion) 13:10, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Bezeichung

[Quelltext bearbeiten]

Man findet unter der Bezeichnung kaum etwas. --80.123.49.184 08:56, 24. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

was suchst du denn? es ist auch ein sehr spezielles Thema und wird nur selten genutzt (zB Zwangsversteigerung) --Michael Kramer (Diskussion) 09:13, 24. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
[Quelltext bearbeiten]

Die Sprachlinks sind inhaltlich falsch. In anderen Ländern gibt es Schecks die von der ausgebenden Bank garantiert werden. Hier geht es aber um den speziellen Scheck den nur die Deutsche Bundesbank austellt. --Tronicum (Diskussion) 23:43, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten