Diskussion:Europäischer Zahlungsraum/Archiv/1

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Das kann ja wohl nur ein Scherz sein. Das Lemma sollte glasklar Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum oder ist das hier die englische Wikipedia. Likedeeler 21:50, 30. Mär. 2007 (CEST)

Warum das Englische nicht wort-wörtlich übersetzen: "einheitlicher Euro-Zahlungsraum"? Vorteil: kürzer und damit prägnanter. 14:10, 04. Mär. 2008 (CEST)
Weil es eine offizielle Übersetzung gibt?!? --ALE! ¿…? 17:43, 4. Mär. 2008 (CET)
Außerdem: Zahlungsverkehr ist etwas anderes als Zahlungen. Deshalb ist die Bezeichnung Euro-Zahlungsverkehrsraum eindeutig präziser. Die Engländer haben den Nachteil, dies in ihrem Sprachgebrauch nicht zu differenzieren. Christian.Engel 18.4.2012 (14:44, 18. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Teilnehmerländer

Gibt es einen bestimmten Grund für die letzten Änderungen? Im Moment steht da sowas wie "Vorraussichtlich 31 Länder und zwar die folgenden 30" und im nächsten Absatz "Vorraussichtlich auch die Schweiz". Wenn es einen Grund gibt, warum die Schweiz extra aufgeführt wird, sollte das weiter ausgeführt werden. Inbesondere ob die "weniger vorraussichtlich" teilnimmt als die anderen 30 Länder. Wenn das nicht gegeben ist, sollte mMn auf eien vorherige Version revertiert werden. --GluonBall 13:02, 30. Nov. 2007 (CET)

Die Schweiz hat noch immer nicht die Rechtsvorschriften für SEPA in nationales Recht umgesetzt. Solange dies nicht passiert ist, ist die Schweiz noch kein "richtiges" SEPA-Mitglied. Ich hab den Artikel entsprechend ergänzt. --Rosion 18:35, 30. Nov. 2007 (CET)

Die Schweiz ist offizielles Mitglied im SEPA, und zwar schon seit dem 8. März 2006, als der Plenary des European Payments Council die so genannte "Resolution: Participation of Banks in Switzerland in SEPA Payment Schemes" angenommen hat.

Auch wenn inzwischen die meisten Schweizer Banken an SEPA teilnehmen, die Schweizer Regierung hat SEPA noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Damit haben die Schweizer Banken das Recht aber nicht die Pflicht, an SEPA teilzunehmen - im Gegensatz zum Rest der EU + EWR. --Rosion 19:09, 4. Mär. 2008 (CET)

Die Gebiete Saint-Pierre und Miquelon sind auch Teilnehmerländer von SEPA. In der bestehenden Auflistung fehlen diese. Es sind Gebiete die nicht zum Gebiet der Europäischen Union gehören, aber der EURO die Währung ist. Siehe auch Französische_Überseegebiete unter Collectivité d’outre-mer (COM). (nicht signierter Beitrag von 84.60.195.56 (Diskussion) 15:21, 9. Jul 2011 (CEST))

Änderungen für den Verbraucher?

Was ändert sich für den Verbraucher? IBAN/BIC gibt es ja schon länger. Ich habe die Vorteile bisher noch nicht verstanden. 84.173.232.252 11:41, 25. Jan. 2008 (CET)

  • So wie ich das verstanden haben, soll es nach einer Übergangszeit keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und EU-Überweisungen mehr geben, d.h. es Formular, Onlinebanking etc. werden vereinheitlicht. --Nbruechert 14:03, 25. Jan. 2008 (CET)
Hoffentlich kann man dann national noch die Kontonummer als Kurzform benutzen, den die IBAN kann sich keiner merken. An die BIC könnte ich mich nach etwas Training noch erinnern :-) 84.173.232.252 23:19, 25. Jan. 2008 (CET)
Für den IBAN muss man sich neben der bisherigen BLZ und Kontonummer zusätzlich die 2 Prüfziffern merken und ob eine kurze Kontonummer links oder rechtsbündig eingestellt wird (z.B. DEppbbbbbbbbkkkkkkkk00 für 8 stellige Kontonummer). Ein Vorteil des IBAN ist das einheitliche Prüfverfahren zur Erkennung von Zahlendrehern usw. --ChrFranke 10:45, 31. Jan. 2008 (CET)
Passt vielleicht auch hierhin: Weiß jemand, wozu bei der EU-Überweisung die BIC überhaupt gebraucht werden soll? Eigentlich ist durch meine IBAN mein Konto doch eindeutig definiert. Soll die BIC zusätzlich gegen Verwechselungen/Schreibfehler schützen? Ist sie evtl. nur optional? Oder gibt es gar keine technischen, "nur" juristische Gründe? --GluonBall 12:20, 31. Jan. 2008 (CET)
@ChrFranke: Die Kontonummer ist in der IBAN immer rechtsbündig - also DEppbbbbbbbb00kkkkkkkk !
@GluonBall: In Deutschland identifiziert die IBAN tatsächlich jedes Konto eindeutig. In den anderen Ländern wäre ich mir da nicht so sicher. Da hat nämlich jedes Land seine eigene Systematik. Aus diesem Grund sind IBAN und BIC immer zwingend anzugeben, "leider" (wohl aus juristischen Gründen) auch in Deutschland. --Rosion 18:52, 31. Jan. 2008 (CET)
Nein, die Lage der Kontonummer im IBAN ist mW nicht festgelegt (sonst bitte Quelle angeben). Insbesondere, wenn eine Kontonummern in 2 Varianten gültig ist, muss man wissen, welche davon im IBAN verwendet werden muss. Beispiel: Bei 7-stelligen Kontonummern der Commerzbank wird intern die Geschäftsart 00 (Giro) angehängt (0123456700), man merkt sich aber normalerweise die Form 1234567. Im IZV (z.B. DTA) können beide Varianten verwendet werden. Die eingesetzte Prüfzifferberechnungsmethode (hier Nr. 13) ist entsprechend ausgelegt. Für den IBAN ist aber nur die Kontonummer mit angehängter 00 gültig. --ChrFranke 13:52, 2. Feb. 2008 (CET)
Also das mit dem IBAN-Schema von der Commerzbank kann ich nicht glauben. Deutsche Kontonummern erscheinen immer RECHTSBÜNDIG in der IBAN und im Ausland habe ich noch kein Land gesehen, wo die Nummern nicht rechtsbündig in der Iban landen. -- 79.221.127.104 03:40, 22. Jun. 2011 (CEST)
Die Kontonummer ist (unabhängig von SEPA) "immer" rechstbündig. Die liegt daran, dass es auch schon jetzt für die Kontonummern Prüfziffernverfahren gibt und diese die Kontonummer linksbündig mit Nullen auffüllen bis die 10 Stellen erreicht sind. Wobei es einige Verfahren gibt, die mal so und mal so die Ziffern verschieben, bis die Prüfziffer stimmt. Das liegt einerseits am Erfindungsreichtum der Software-Entwickler bei den Instituten, andererseits auch an Fusion von Banken, die dann zu ganz "dubiosen" Prüfalgorithmen führten :-)
Gruß Ingo -- Istiller 12:57, 28. Nov. 2011 (CET)
Und nochwas: Die Iban ist so definiert, dass sie ein Konto immer eindeutig identifizieren soll. Allerdings enthalten IBANs in manchen Ländern leider nicht genügend Routing-Informationen, um auch Geld zum jeweiligen Konto zu befördern. Man muss sich das ganze so vorstellen, als hätte jemand sich ein Postleitzahlensystem für ganz Deutschland ausgedacht, und jeder wüsste seine eigene Postleitzahl, aber niemand (auch nicht die Post selber) hat eine Karte/Liste/wasauchimmer wo die Postleitzahlen alle verzeichnet sind, sodass die Post bei einem Brief nicht weiß, wohin sie ihn zustellen soll, solange man nciht Bundesland, REgierungsbezirk usw. mit angibt. Genauso schaut es in SEPA aus: IBANs werden nach einem nationalen Schema zusammengebastelt und um GEld per SEPA zu überweisen braucht die BAnk einfach die SWIFT-BIC um die Bank zu erreichen. Die SWIFT-BIC aus der IBAN zu ermitteln haut aber nicht hin, weil dafür JEDE europäische Bank bei JEDER Überweisung in IRGENDEIN SEPA-Land in der Lage sein müsste, AUTOMATISCH die SEIFT-BIC zu ermitteln. Dafü® müsste JEDE BAnk den nationalen Aufbau von ALLEN europäischen IBANs kennen und dann ein Bankenverzeichniss mit nationalen BLZ und SWIFT-BICs für ALLE europäischen Länder im Computer haben. Diesen Aufwand will man den Banken nicht aufzwingen, schon gar nicht automatisiert. DEshalb wird es dabei bleiben, dass man die SWIFT-BIC mit angeben muss. FEhlt diese, kann man sie unter http://iban-rechner.de ermitteln. -- 79.221.127.104 03:40, 22. Jun. 2011 (CEST)
Laut einem "Experten" der Verbraucherzentrale (Schonfrist für Iban, die Schreckliche) benötigt man den BIC nur für Auslandsüberweisungen. Inlands-SEPA benötige kein BIC, da in der IBAN ja schon alle nötigen Informationen hinterlegt sind. Ich kann das auch noch nicht ganz glauben und werde mich mal umhören.
Gruß Ingo -- Istiller 12:57, 28. Nov. 2011 (CET)
So, der Bundesverband der Banken hat geantwortet: Es bleibt den einzelnen Instituten überlassen, ob sie für Inlandsüberweisungen den BIC vorschreiben oder nicht. Mal wieder sehr verbraucherfreundlich, diese "einheitlichen Regelungen" :-)
Gruß Ingo -- Istiller 19:10, 29. Nov. 2011 (CET)

Also laut EU-Verordnung, die jetzt unterzeichnet wurde ist IBAN-only (also nur die IBAN, ohne BIC) ab 01.02.2014 füe DE/DE-Zahlungen verbindlich. Für DE/ Non-DE Zahlungen wird IBAN-only ab 01.02.2016 verbindlich. D.h. bis dahin wird die Kreditwirtschaft und z.B. die EZB ein Directory für alle BICs entwickeln und den Banken zur Verfügung stellen müssen. (nicht signierter Beitrag von 195.14.220.219 (Diskussion) 20:27, 18. Mär. 2012 (CET))

Unterschiedliche Währungen

Warum heißt das Ding eigentlich „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“? Wenn ich nach Großbritannien oder in die Schweiz eine Überweisung tätige, muss der Betrag immer noch in eine andere Währung umgerechnet werden. Darüber finde ich im Artikel überhaupt nichts. Zu welchem Kurs und mit oder ohne welche Umrechnungsgebühren und Prozentaufschläge läuft das ab? Wie kann man dabei sagen, der SEPA führe dazu, „dass es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt“? Eine verlustbehaftete Währungsumrechnung ist doch ein Unterschied. --androl ☖☗ 17:34, 8. Jul. 2008 (CEST)

Mit SEPA kann man nur in Euro überweisen, auch nach GB und Schweiz. Man kann sich allerdings bei fast jeder Bank ein Fremdwährungskonto anlegen, was sich für exportierende Firmen natürlich auszahlt.
Wenn du Geld überweist, dann musst du dich (unabhängig davon, in welcher Währung die beiden involvierten Konten laufen) immer für eine Währung entscheiden, in der die Überweisung ausgeführt werden soll. Wenn du zum Beispiel von einem Euro-Konto auf ein Schweizer-Franken-Konto überweist, dann kannst du die Überweisung in Euro oder in Schweizer Franken ausführen. Im ersteren Fall tut die Zielbank umrechnen, im letzteren FAll die Ausgangsbank. Du kannst auch eine Währung benutzen, die weder die Währung des Ausgangs- noch des Zielkontos ist. Beispiel: Überweisung von einem Euro-Konto auf ein anderes Euro-Konto in türkischer Lira (macht zwar keinen Sinn, aber es geht theoretisch). In diesem Fall müssen beide Banken umrechnen. DAs ganze wird noch komplizierter vor dem Hintergrund, dass man ein Bankkonto nicht zwingend in der jeweiligen Landeswährung einrichten muss, sondern, dass manche Banken auch sog. Fremdwährungskonten anbieten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine Inlandsüberweisung in ausländischer Währung i.d.R. teurer ist als eine Inlandsüberweisung in der Landeswährung. Die SEPA-Mitgliedschaft der teilnehmenden nicht-Euro-Länder ist nur für Euro-Zahlungen gedacht, d.h. z.B. damit jemand, der in UK wohnt, z.B. Waren, die er aus dem Euro-Ausland bestellt hat, bezahlen kann. Man kann auf diese Weise auch Euro-Beträge innerhalb und zwischen SEPA-nicht-Euro-Ländern bewegen. Außerdem erhalten die Banken in den teilnehmenden nicht-Euro-Ländern so die Möglichkeit, Euro-Konten für ausländische und inländische Kunden anzubieten, die einem Euro-Konto in der Euro-Zone (zumindest was die Erreichbarkeit fü® Transaktionen angeht) in nichts nachstehen. (Dies gilt nicht für Konten in der Schweiz und Monaco, da diese von EWR-Staaten aus teilweise nur zum Auslandstarif zu erreichen sind.) Somit wird der Euro de facto zu einer Zweitwährung für die nicht-Euro-Länder in Europa. -- 79.221.127.104 04:40, 22. Jun. 2011 (CEST)
Sorry, SEPA-konforme Zahlungen, also auch Überweisungen, sind immer in Euro. Zahlungen von und nach CH und GB müssen daher immer bei der Bank in CH/GB in die lokale Währung umgerechnet werden. Dafür dürfen sie keine Umrechnungsgebühren berechnen. Christian.Engel 18.4.2012 (15:22, 18. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Update

Macht es Sinn, hier die Unterschiede dt. Lastschrift zu SEPA-Lastschrift zu erwähnen/erklären? Hier im Artikel oder im LAstschriftartikel? Gruß 217.150.152.145 09:25, 25. Okt. 2010 (CEST)

Ich bin dafür, diese Unterschiede bei der Lastschrift einzuarbeiten. Im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum geht es aus meiner Sicht um das große Ganze. Daher eher nebenan, wo ja schon ein Abschnitt besteht. Gruß, Rob IrgendwerBlamiere dich täglich... 09:43, 25. Okt. 2010 (CEST)

Montenegro?

Schnell herausgenommen, aber mit welchem Grund? --Chrizz! 17:19, 23. Mai 2011 (CEST)

Montenegro, Kosovo und Andorra benutzen den Euro unilateral. Das bedeutet, dass diese Staaten sich einfach Euro-Scheine und -Münzen besorgt haben und diese ohne einen Segen der EZB einfach benutzen. Diese Staaten sind nicht Teil von SEPA. Sie gehören nicht zur EU, nicht zum EWR und auch nicht zur Euro-Zone. Sie unterliegen auch nicht der Europäischen Zahlungsdienstrichtlinie. Im Gegensatz dazu gibt es SAn Marino, Monaco und den VAtikan. Diese Staaten benutzen den Euro bilateral, das heißt mit Segen aus Frankfurt. Sie dürfen auch eigene Münzen prägen. DAbei gehören diese Staaten aber nciht zur EU oder zum EWR (d.h. Überweisungen dorthin kosten nach wie vor den Auslandstarif). Monaco gehört allerdings zu SEPA. Und dann ist da noch die Schweiz, die den Euro nicht eingeführt hat, nicht zur Eu und nicht zum EWR, aber dann doch zu SEPA gehö®t. -- 79.221.127.104 04:53, 22. Jun. 2011 (CEST)
Habe Montenegro wieder eingetragen. DAss Montenegro nicht zu Sepa gehört und den Euro benutzt, ist ja schließlich korrekt. -- 79.221.127.104 05:09, 22. Jun. 2011 (CEST)
Ach ja, dass Montenegro den Euro benutzt steht schon Im Artikel zu Montenegro und dass sie nciht zu SEPA gehören ist schon hinreichend klar, dafür braucht es nciht noch eine extra Quelle. -- 79.221.127.104 05:12, 22. Jun. 2011 (CEST)

Mitglieder des Deutschen SEPA-Komitees

Unter "Organisation" - "Nationale Ebene (in Deutschland)" wird ein Herr Clemens Graf von Waldburg-Zeil, Vorsitzender des Vorstandes Deutsches Rotes Kreuz e.V., als Mitglied des Deutschen SEPA-Komitees aufgeführt. Ich habe eine Liste der Mitglieder dieses Komitees auf die Schnelle nicht finden können; aber ich bezweifle doch stark, dass ein Rot-Kreuzler dort, jedenfalls in dieser Eigenschaft, Mitglied ist. Jemand Findigeres könnte das aktuelle Mitgliederverzeichnis finden und den Artikel entsprechend aktualisieren sowie eine Fußnote einfügen. -- 134.155.99.72 22:40, 5. Okt. 2011 (CEST) Doch, der DRK-Mensch sitzt da drin - stellvertretend für den gemeinnützigen Sektor, der ein erhebliches Transaktionsvolumen im Zahlungsverkehr hat (v. a. Spenden), aber nicht über dieselbe Verhandlungsmacht verfügt, wie andere große Lastschrifteinreicher (z. B. Versicherungen und Energieversorger). (nicht signierter Beitrag von 193.158.227.62 (Diskussion) 19:20, 15. Sep. 2012 (CEST))

Bild: unmotivierte Punkte

Auf dem Bild oben rechts, dass eine Karte des SEPA darstellen soll, sind unmotivierte Punkte : 4 farblose in Nrditalien/Suedfrankreich, ein farbiger in der Schweiz. Die Punkte sind nicht dokumentiert.

Eine Legende fehlt fürwahr. Die Punkte symbolisieren offensichtlich die Zwergstaaten: Andorra, San Marino, Vatikan, Monaco und Liechtenstein (grün). Meine Vermutung: Diese Staaten (ausser Liechtenstein) beteiligen sich nicht an Gesprächen, sondern sind gewillt das ihren Protektoren zu überlassen. PS: Wie wär's mit anmelden und unterschreiben? --Friedels 10:35, 29. Mär. 2007 (CEST)

ähm... Jungs ne bunte Schweiz?! Wake up god damit

So wie es hier [1] steht, wäre die Schweiz auch dabei, also korrekt angemalt. Ebenso Liechtenstein. Über die anderen vier Zwergstaaten steht dort nichts.. --GluonBall 15:58, 30. Mär. 2007 (CEST)

Dann fehlt aber, wie auch in zitiertem PDF erwähnt, Slowenien, was ja seit 1. Januar 2007 die Währung Euro führt.--Karsten Tinnefeld 15:31, 15. Apr. 2007 (CEST)

Was ist eigentlich mit den Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Alderney, ...), die ja in der Vergangenheit immer gerne Sonderlocken bekommen haben?--Karsten Tinnefeld 15:31, 15. Apr. 2007 (CEST)

Hier fehlt ein Update, Monaco ist seit 2009 mit dabei -- 194.173.70.7 15:32, 12. Apr. 2010 (CEST)

Das Bild stimmt immernoch nicht. Liechtenstein ist zwar inzwischen blau, weil es voll und ganz bei Sepa dabei ist. Monaco und die Schweiz sind zwar bei Sepa dabei, gehören aber nicht zum Anwendungsgebiet der EWR-Preisverordnung, womit eine Überweisung in die betreffenden Länder in Euro zum Auslandstarif berechnet werden kann. Daher würde ich hier eine andere Farbe für angebracht halten, obwohl blau formal richtig ist. Nicht korrekt ist, dass San Marino und der Vatikan ebenfalls blau sind. Hallo? Diese beiden Länder haben zwar den Euro, nehmen aber genauso wie die unilateralen Teilnehmer Andorra, der Kosovo und Montenegro NICHT(!) an Sepa teil. Der Vatikan hat noch nicht einmal einen nationalen Iban-Standard, der für Sepa aber erforderlich wäre. -- 2001:A60:18EE:1100:C1FC:37C6:9363:5413 21:40, 20. Nov. 2012 (CET)

Zugriff der USA auf alle SEPA-Zahlungen

Kann dazu bitte nochmal jemand ausführlichere Informationen einpflegen? Ein SWR-Link war tot, den habe ich entfernt.

Im Artikel ist die Rede von "Da der SEPA auf dem SWIFT-System aufbauen soll[...]". Da SEPA ja nun schon im Betrieb ist, sollte doch irgendwie festgestellt werden können, ob nun SEPA von SWIFT betrieben wird oder nicht!?

Das stimmt natürlich nur sehr eingeschränkt. SEPA wird von sogenannte PEACHs gecleart, da gibt es derzeit nur die EBA, die sich im Besitz der europäischen Banken befindet. Es gibt weiterhin nationale Clearing-Stellen, die an die EBA angeschlossen sind wie zum Beispiel der EMZ-Clearer der Bundesbank. Der einzige Punkt, in dem SWIFT Karten im Spiel hat, ist die reine Datenübertragung via SWIFTnet Fileact. Aber auch hierzu gibt es alternative Wege - wie zum Beispiel das EBICS der Bundesbank. Ich entferne den Hinweis. --Adent 01:20, 31. Mai 2008 (CEST)

"SEPA auf dem SWIFT-System aufbauen", "SEPA von SWIFT betrieben": Holla, liebe Leute, hier geht aber einiges durcheinander! Ein Dienstleister kann ja wohl kaum eine Verordnung betreiben.

  • SWIFT ist ein Dienstleister, der ein weltweites, logisches Netz betreibt, mit dem Zahlungen elektronisch übertragen werden. Sitz des Unternehmens: Brüssel, Belgien. Auch wenn die USA ursprünglich die Idee mit ins Leben gerufen haben, tatsächlich nutzen heute die US-amerikanischen Banken und Corporates SWIFT wesentlich weniger als die Europäer. (Wieso also eigentlich: "Zugriff der USA auf alle SEPA-Zahlungen?")
Das mit dem "Zugriff der USA auf alle SWIFT-Zahlungen" kommt daher, dass bei SWIFT früher alle Zahlungen redundant durch zwei REchenzentren liefen. Eines davon steht in Belgien, das andere stand in den USA. Irgendwann ist dann herausgekommen, dass das Department of Homeland Security der Vereinigten Staaten ziemlich fleißig auf die Daten zugegriffen hat, die vom US-Rechenzentrum von Swift verarbeitet wurden. Wohlgemerkt, hierzu gehörten auch Überweisungen innerhalb Europas und innerdeutsche Eilüberweisungen, nicht nur Transaktionen mit Bezug zu den USA, womit der Zugriff lt. Safe-Harbor-Abkommen auch in den USA europäischem Recht unterliegt. Diesseits des Atlantiks war man darüber nicht gerade erfreut, und man hat bei Swift die Konsequenzen gezogen: Das ehemalige US-SWIFT-Rechenzentrum wurde in die Schweiz verlegt. Die EU-Kommission wiederum, die eigentlich dankbar sein müsste für diesen Schachzug, hat in Reaktion darauf angeordnet, dass die europäischen Swift-Daten zur Terrorismusbekämpfung weiterhin an die USA übermittelt werden müssen. Mit Sepa hat all das aber in der TAt wirklich nichts zu tun - denn Sepa geht auch ohne Swift -- 2001:A60:18EE:1100:C1FC:37C6:9363:5413
  • Gleichzeitig hat sich im Sprachgebrauch sowohl für das Netz als auch für den Service sowie dessen Schnittstellen und Formate die Bezeichnung "SWIFT" eingebürgert.
Ich glaube, daher rührt das auch, dass die Leute glauben, dass Sepa irgendwas mit Swift zu tun hätte - denn für Sepa braucht man (noch) den sog. SWIFT-BIC, und da denkt jeder natürlich gleich, das ganze wird von Swift abgewickelt. -- 2001:A60:18EE:1100:C1FC:37C6:9363:5413 22:00, 20. Nov. 2012 (CET)
  • SEPA ist eine Verordnung, gültig in einem bestimmten geografischen Bereich, eben dem "Single Euro-Payment Area", was nur in etwa der EURO-Zone entspricht. Sie schreibt vor, wie bargeldlose Zahlungen durchzuführen sind.
  • EBA ist ein Dienstleister, ein sogenannter PEACH, also ein Clearing-House, bei dem SEPA-konforme (!) Zahlungen gecleart werden können.

Alles klar? Christian.Engel 18.4.2012 (15:22, 18. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Termine

Lt. SEPA-Richtlinien müssen die Lastschriften fristgerecht bei den Banken eingereicht werden, das heißt innerhalb einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen vor dem Fälligkeitstermin. Dazu finde ich im Artikel nichts, aber es scheint fakt zu sein. D.h. dies dürfte das Aus für viele kleinere und größere Vereine bedeuten, wenn man die Kassenführung nicht an professionelle Inkassounternehmen auslagert. Zudem können vielleicht Altfälle für eine Übergangszeit über die nationale Lastschriftabwicklung funktionieren, aber bei Neumitgliedern wohl kaum mehr. Ich für meinen Teil werde alle drei Kassierposten bei den anstehenden Vorstandswahlen zur Verfügung stellen. So etwas tue ich mir nicht an. Aber das ist wohl gewollt, wie man überall bestrebt ist, das Ehrenamt durch Gängelung (Haftungsverschärfungen, div. Nachweise und Führungszeugnisse) abzuschaffen.--93.207.190.199 14:11, 3. Dez. 2012 (CET)

Die meisten Vereine haben als einzigen Lastschrifteinzug die jährlichen Beiträge. Diese müssen ca. 6 Tage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank per Online-Banking eingereicht werden. Wie das im Detail funktioniert und mit welcher Software, das wird jedem Verein von seiner Hausbank erklärt. Ein Anruf bzw. ein Blick auf die jeweilige Homepage genügt oft schon. Für kleine Vereine ist das nicht tragisch. Größere Vereine bzw. vor allem Firmen, sollten den Umstellungsaufwand jedoch nicht unterschätzen und sich rechtzeitig informieren. Die Übergangszeit läuft bis zum 1.2.2014. Ab dem 1.2.2014 gibt es keine nationalen Lastschriften mehr, sondern nur noch SEPA-Lastschriften. Gruß --Rosion (Diskussion) 19:17, 5. Dez. 2012 (CET)
Ich habe heute auch Post von der Bank bekommen. Zumindest interpretiere ich den Sachverhalt aufgrund der Informationen so, das eine Onlinebuchung nicht mehr möglich sein wird. Zudem sind Erst- und Einmallastschriften anders zu behandeln als wiederkehrende Lastschriften. Monatliche Abbuchungen sind unerwünscht. Lastschriftmandate sind bei Rückgabe sowohl meiner Bank als auch der des Zahlungspflichtigen vorzulegen. Ich vermute, dass da eventuell rechtliche Folgen entstehen können. Als Kassier von 2 Vereinen bin draussen. Ich bin doch kein Narr und mache den Zirkus irgenwelcher Eurobürokratenhengste mit, und risikiere hier womöglich Rechtsfolgen.--84.138.121.116 13:34, 15. Dez. 2012 (CET)
Es sind künftig ausschließlich Online-Buchungen bei Lastschriften möglich. Wiederkehrende Lastschriften haben eine kürzere Vorlagefrist. Monatliche Abbuchungen sind kein Problem. Bei Rückgaben müssen keinerlei Mandate vorgelegt werden. Für Vereinskassiere birgt SEPA nach meinem Wissen keine schlimmen Rechtsfolgen. Zumindest bei meiner Bank ist das so. Am besten, du frägst deine Bank mal, persönlich! Gruß --Rosion (Diskussion) 19:12, 15. Dez. 2012 (CET)

Lemma

Das Ding heißt "Single EURO Payments Area", nicht "Single EUROPEAN Payments Area". (Quelle: europeanpaymentscouncil. Wie ändert man das, ohne die History des Artikels kaputtzumachen? Muss das Lemma überhaupt Englisch sein? 81.173.134.203 21:36, 10. Okt. 2006 (CEST)

XML und Datenformate

Es fehlt m.E. der explizite Hinweis, dass ein xml-Format die derzeit gängigen Formate (DTAUS/DTAZV) langfristig ablösen soll. Der Deutschen liebstes Austauschformat wird sterben! (Und viele Unternehmen sind sich dieser Konsequenz nicht bewusst: In ein paar Jahren ist nix mehr mit den guten alten Verfahren. Man muss sich mit SEPA auseinander setzen, ob man will oder nicht.) (nicht signierter Beitrag von 84.58.158.52 (Diskussion) 21:14, 13. Mär. 2007 (CET))

Hier wiegelt ja der zentrale Kreditausschuss ab und sagt, dass erst mal die gängigen Formate bestehen bleiben. Erst mal ist aber natürlich relativ.--Karsten Tinnefeld 15:31, 15. Apr. 2007 (CEST)

Zu den Datenformaten gibt es inzwischen Fortschritte: Beim ZKA findet sich: "Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen „Spezifikation der Datenformate“ Version 2.2 vom 29. 10. 2007 Final Version." unter http://www.ebics-zka.de/dokument/pdf/Anlage%203-Spezifikation%20der%20Datenformate%20-%20Version%202.2%20Endfassung%20vom%2029.10.2007.pdf . --[Benutzer: DerKetzer 20071203 1549h] (nicht signierter Beitrag von DerKetzer (Diskussion | Beiträge) 15:49, 3. Dez. 2007 (CET))

Schleichwerbung

Hallo, mir scheint es problematisch, dass die Hälfte der Quellen auf die Seiten des gewerblichen Anbieters Van Den Berghe verweisen, der ganz offenbar auch weite Teile des Artikels geschrieben und die Homepage seiner Firma in den Fußnoten als "Seite eines Zahlungsverkehrsspezialisten" verlinkt hat. Schlage vor, das zu ändern, zumal es ausreichend gute Fachliteratur zur SEPA sowie Informationsseiten neutraler Institutionen (Bundesbank, EPC, EU usw.) gibt. (nicht signierter Beitrag von 88.73.9.159 (Diskussion) 19:16, 13. Sep. 2012 (CEST))

Hm, sehe ich auch so, der Ref wurde ja nun schon umbenannt. Finden sich denn ähnliche Quellen so dass diese ganz ersetzt werden kann? SDI Fragen? 13:04, 14. Sep. 2012 (CEST)
Auf den Seiten sind ja nur die Fach-Informationen zu finden, die Verlinkungen auf Bundesbank und EPC gibt es auch parallel zu den von van den Berg zur Genüge. In den Wiki-Regeln steht, dass keine Produktbeschreibung auf der Seite, die als Fußnote hinzugefügt wurde zu finden sein soll und dies entspricht auch der Realität, sonst wären die Kömmentare nicht angenommen und zugelassen. Der Tatsache entspricht auch der Fakt, dass Herr van den Berg ein bekannter Koryphäe ist, der seit mehr als 25 Jahre Erfahrung im Zahlungsverkehr hat und teilveise an den Änderungen der Regularien bezüglich SEPA-Rahmenbedingungen beteiligt ist.--Ephexis (Diskussion) 07:44, 29. Jan. 2013 (CET)
Wenn es offizielle Quellen gibt (Bundesbank etc.), sollten diese und nur diese verwendet werden. Wir haben für das Thema keine Quellennot, jedes einzelne Feld wird zur Genüge über die offiziellen Kanäle beschrieben. Aus diesem Grund sehe ich keinen Anlass, Drittquellen zu nutzen. Gruß, SDI Fragen? 10:38, 29. Jan. 2013 (CET)
Die offizielle Quellen bieten aber nicht die Informationen in so einem Umfang, so detailiert, gebündelt und aktuell, wie die hier diskutierte Seite an. Besonders gibt es keine offiziellen Quellen zu den technischen Realisierung der Interbankenkommunikation (weil es bis jetzt keine einheitlich etablierten Standards gibt, das war ja auch teilweise der Grund wieso jetzt auf SEPA umgestellt wird), hier kann man durch die Seite von der Inseiderwissen und der langjehrigen Erfahrung der IT Spezialisten profitieren. Die Links haben Recht als zusätzliche Informationsquelle angesehen zu werden, genauso wie die anderen bestimmt auch die offiziellen, die übrigens auch eingestellt wurden. Ist es nicht der Sinn und Zweck der Wiki-Gründung? --Ephexis (Diskussion) 09:23, 30. Jan. 2013 (CET)
Wir wollen hier das etablierte Wissen zu dem Thema abbilden, dazu gehört aus meiner Sicht nicht die Darstellung von technischen Merkblättern oder anderen, rein technischen Internas. Das ist übrigens auch ein Problem, das ich in der aktuellen Version des Artikels sehe. Teilweise erfolgt eine Detaildarstellung, die es Ottonormalnutzer kaum erlaubt, den eigentlichen Hintergrund verständlich rüberzubringen, siehe auch Diskussion:Einheitlicher_Euro-Zahlungsverkehrsraum#Verständnis. Gruß, SDI Fragen? 10:52, 30. Jan. 2013 (CET)
Zu viel Information ist nicht das Problem, sondern deren Anwendung. Das richtige Info-Nutzung und Info-Einordnung kann nur dann erfolgen, wenn man sich damit intensiv auseinandersetzt und sich auch aktiv informiert. Eine kritisch geäußerte Meinung kann nicht als Maßstab für den Informationsgehalt benutzt werden. Je mehr verschiedene Quellen und Informationen, desto mehr Chancen für die, die sich damit auseinander setzten, sich einen fassetenreichen Bild zu dem Thema zu schaffen oder sich weiter zu informieren. --Ephexis (Diskussion) 12:16, 30. Jan. 2013 (CET)

Float

Was bitte ist ein Float bei Überweisungen? --Flominator 12:41, 10. Jan. 2013 (CET)

Das ist die zeitliche Differenz zwischen Gutschriftstag beim Empfänger und Belastungstag des Zahlungspflichtigen. Gruß, SDI Fragen? 14:02, 10. Jan. 2013 (CET)
Wird leider weder hier, noch in Float, in Überweisung (Zahlungsverkehr) und in Lastschrift erwähnt. Sollte man das ändern? Gibt es einen deutschen Begriff dafür? --Flominator 13:04, 13. Jan. 2013 (CET)
Das hatte ich gesehen und mir erstmal eine Notiz gemacht. Ob das tatsächlich ein etablierter Begriff ist, will ich erstmal noch genauer recherchieren. Zu deutsch kommt dem wohl Wertstellungsdifferenz oder so näher. Die Klärung muss ich aber etwas verschieben, Zeitprobleme. Gruß, SDI Fragen? 13:43, 13. Jan. 2013 (CET)
Noch am recherchieren? ;)
Gruß, Ciciban (Diskussion) 15:08, 6. Mär. 2013 (CET)
Nö, ehrlich gesagt, verdrängt ;-) Ich mach mich mal dran. SDI Fragen? 15:44, 6. Mär. 2013 (CET)
Erledigt, muss aber noch ausgebaut und weiter bequellt werden. SDI Fragen? 18:42, 6. Mär. 2013 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. SDI Fragen? 18:42, 6. Mär. 2013 (CET)
*bows* — Ciciban (Diskussion) 10:14, 7. Mär. 2013 (CET)

Update

Nun haben wir es amtlich: Neues SEPA-Verfahren wird am 2. November 2009 gestartet --JARU Ansprache   Bewertung 00:39, 14. Okt. 2009 (CEST)

Verständnis

Der Artikel ist in keinster Weise geeignet, den Sachverhalt allgemeinverständlich darzulegen. In dieser Fassung ist er ziemlich wertlos. Als ehemaliger Bankkaufmann ist mir nicht klar, was die Sepa-Lastschrift ist, und wie sie umgesetzt werden soll. Auch Nachfragen bei Banken erzeugen nur Achselzucken.--79.221.67.118 19:26, 28. Okt. 2012 (CET)

Dem kann ich nur zustimmen. Ich hatte allerdings gedacht, dass ich den Artikel nicht verstehe, weil ich kein Bankkaufmann bin. Jedenfalls kein einziges Kriterium der Allgemeinverständlichkeit (WP:OMA) eingehalten.--08:49, 19. Jan. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 78.34.106.228 (Diskussion))
Anscheinend ist keiner in der Lage, das allgemeinverständlich auszuformulieren. Ich für meinen Teil werde, das Ehrenamt Kassier im Herbst bei den Neuwahlen hinschmeissen. Nach Auskunft der Bank steht man da plötzlich in der Haftung, wenn man Abbuchungstermine verpasst oder sonst nicht einhalten kann.

Ich habe immer noch nicht verstanden, was SEPA eigentlich ist. Könnte bitte jemand, der das weiß, den Artikel so schreiben, dass auch ein "Normalo" das verstehen kann? (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 07:46, 18. Apr. 2013 (CEST))

Fuer "Normalos" sind eigentlich nur 2 Dinge relevant (soweit ich es verstanden habe) : 1. muss man bei SEPA versuchen, statt BLZ und Kontonummer eine 22-stellige (international bis zu 34-stellige) Zahlenfolge fehlerfrei abzutippen - ohne Clipboard ist das nahezu unmoeglich da das Auge keine Orientierungspunkte hat (wie z.B. die 2er-/3er-Gruppen bei BLZ oder Trennzeichen bei Kontonummern). Man hat also bei SEPA den Menschen schlicht vergessen und nur die EDV betrachtet. 2. wird der EU-interne Zahlungsverkehr kostenmaessig auf das Niveau des nationalen Zahlungsverkehrs gesenkt, SEPA ist also nicht nur negativ zu sehen. -- 84.44.190.50 18:19, 18. Aug. 2013 (CEST)

=> Ich bin Freiberuflerin und höre immer wieder, dass für Unternehmer/innen andere, weiter gefasste Regelungen gelten,als für EndverbraucherInnen. Nachdem ich die ganzen Informationen meines Buchhaltungssoftwareanbieters schon nicht verstanden habe, bin ich voller Hoffnung auf die wikipedia-Seite gegangen, um hier, wie immer alle Informationen noch mal verständlich aufgegliedert und "übersetzt" zu finden. Aber siehe da, auch hier verstehe ich nichts. Ist das denn alles wirklich so kompliziet? Ich will doch nur wissen, was ich ab wann machen muss, was ich in meine Rechnungen eintragen muss, was ich meinen KundInnen mitteilen muss (ab wann müssen sie die neuen Angaben nutzen?) Vielen Dank schon mal, an diejenigen, die den Artikel überarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 2003:4C:6F24:4201:D46C:ECFB:1671:30FE (Diskussion | Beiträge) 08:26, 31. Aug. 2013 (CEST))

Bei unserer Firma werden die Bankdaten _vorhandener_ Kontoverbindungen (z.B. fuer Einzugsermaechtigungen) unternehmensseitig konvertiert, ohne dass der Kunde etwas liefern muss. Nach der Umstellung muss der Kunde die Daten nach dem neuen (SEPA-) Format liefern. Dauerauftraege konvertiert sviw. das Geldinstitut. An das wuerde ich mich an Deiner Stelle auch mit Fragen wenden, ich denke, dass die gerne bereit sind, guten Kunden auf die Spruenge zu helfen und dass sie auch auf eine Flut von Anfragen - soweit moeglich - eingestellt sind. -
Ich habe uebrigens eben eine Rechnung aus Schweden per SEPA bezahlt, da wurde die angegebene IBAN abgelehnt. Ausgehend von meiner eigenen IBAN bei der gleichen schwedischen Bank habe ich auf Verdacht 2 Nullen mehr mittenrein gebaut und schwupps, hat die Pruefsumme gestimmt. Die Unternehmen (bzw. in diesem Fall die Kommune) haben z.T. also selbst auf ihren eigenen Rechnungsformularen nicht im Griff, die ganzen Nullen abzuzaehlen. -- 195.14.244.38 15:16, 22. Sep. 2013 (CEST)

Ist es wirklich so, wie mir gerade scheint, dass der abbuchende Gläubiger nicht namentlich erkennbar ist, sondern nur über eine seltsame Gläuiger-ID-Nummer und eine ebenso obskure Mandarsreferenznummer? Das sollte dann auch unbedingt in den Text mit rein. Zur allgemeinen Verständlichkeit: Beispielsweise steht im Text, dass SEPA-Lastschriften immer autorisiert sind, während Einzugsermächtigungen immer unautorisiert sind. Das sollte vielleicht in eigenen Wikipedia-Artikeln erläutert werden. (nicht signierter Beitrag von 93.132.39.49 (Diskussion) 11:46, 14. Nov. 2013 CET)

Mehrere Unklarheiten

Im Artikel gibt es mehrere Unklarheiten oder nicht erklärte Begriffe. Ich führe mal ein paar auf, bei denen der Sachverhalt im Artikel ausgeführt werden solle, damit der Text Oma-tauglich wird (geordnet nach Auffinden im Artikel, nicht nach Relevanz). Vielleicht gibt das ein wenig Inspiration für kleinere Überarbeitungen ;)

  • Abschnitt: Problemstellung und Ziel:
    • "die benötigte Schnittstellenanzahl zwischen den ZV-Systemen werden durch den Einsatz des XML-Formats (SCT, SDD und später auch AZV) reduziert" - Was ist SCT, SDD und co? Gibt es dazu Artikel?
  • Abschnitt:Gesetzliche Rahmenbedingungen
    • "Die Einreichung von Überweisungen und Lastschriften erfolgt im pain-Format." - was ist pain, was ist camt (das ebenfalls erwähnt wird)? Gibt es dazu irgendwo Artikel?
    • "Ab dem 1. Februar 2016 gilt IBAN-only für alle Zahlungen." - In anderen Artikel (u.a. zum BIC selbst) steht, dass immer die Kombination genutzt wird. Doch nicht der Fall? Wieso ist das bisher dann überhaupt so?
    • "Das Konto muss für Lastschriften hinsichtlich Betrag, Periodizität und Zahlungsempfänger gesperrt werden können." - was heißt das?
    • "Verwendung des Lastschrifttyps (First, Recurrent, One-Off, Final)" und danach "Regeln zur Festlegung des Lastschrifttyps (FRST, RCUR, OOFF, FNAL)" - was bedeuten diese Typen?
    • "Pflicht zur Pre-Notification des Kontoinhabers" - für englischsprachige denkbar, was gemeint ist. Aber auch nur für die. Wie sieht die "Notification" aus, Fristen?
    • "Festlegung des Zeichensatzes (die bestehende Umlautproblematik wird durch die ab 4. November 2013 geltenden neuen XML-Schemadateien behoben)," - welche Problematik?
  • Abschnitt: Behandelte Themenbereiche - SEPA-Lastschrift-Verfahren
    • "Die SEPA-Lastschrift SDD (SEPA Direct Debit) ist keine Sichtlastschrift." - Was bedeutet "Sichtlastschrift", dass sie sofort ausgeführt wird bei Einreichung?
    • "Der Lastschrift sind jene Angaben der Mandatsversion mitzugeben..." - Da zu diesem Zeitpunkt Mandate noch nicht erklärt wurden, ist der ganze Punkt sehr verwirrend. Vllt. könnte man das besser formulieren oder ein Beispiel bringen (oder auf Erklärung weiter unten verweisen).
    • Ich nehme an, die Vorschriften sind für die Bank (zb Prüfung der Unterschrift)? Wenn ja, für welche (die des Zahlungsempfängers oder die, des zu belastenden Kontos?)?
    • "Ab November 2012 ist optional eine Vorlauffrist von einem Tag sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgelastschrift möglich." - Einen zwischen Einreichen und Ausführung? Lastschrift sagt hierzu noch 5 Tage. Sollte dort dann geändert werden. Hier dafür allgemein die Fristen erwähnt werden (nicht nur, dass es welche gibt, sondern wie lang sie sind). In Zusammenhang mit den 5-Tages-Fristen stelle sich nämlich auch die Frage nach der Auswirkung auf Zahlungen an Ladenkassen.

--StYxXx 15:07, 2. Nov. 2013 (CET)

Ich schließe mich dem an und setze den Unverständlich-Baustein. Insbesondere der Abschnitt zur Lastschrift enthält zahlreiche nicht geläufige Begriffe und kann so von einem Durchschnittsleser nicht verstanden werden, obwohl fast jeder von der Thematik betroffen ist und daher Hilfe im Artikel sucht. --Superbass (Diskussion) 23:35, 18. Nov. 2013 (CET)
  • Abschnitt: Behandelte Themenbereiche: "5.4 SEPA-Mandate": Hier hätte ich mir zu erfahren gewünscht, wie genau ich Mandate erteilen kann. Kann ich festlegen, dass eine Firma jede Abbuchung, z.B. aus verschiedenen Verträgen, separat vornehmen muss und nicht alle zusammen in eine Lastschrift verwursten darf? (nicht signierter Beitrag von 77.4.173.219 (Diskussion) 01:39, 16. Dez. 2013 (CET))

Ich schließe mich an und frage mich, warum die Einzugsermächtigung, mit der jeder etwas anfangen kann, nun offenbar "Mandat" heißt. Den Begriff hätte man beibehalten können, die hier dargetsellten Unterschiede, die ich zum großen teil nicht vertstehe, hätte man auf die Einzugsermächtigung auch anweden können. Offenbar EU-Scheiße hoch drei. (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 07:10, 11. Dez. 2013 (CET))

Grundlegende Überarbeitung - Bitte um Hilfe

In den letzten Tagen habe ich angefangen, den Artikel grundlegend zu überarbeiten. Wahrscheinlich morgen werde ich mich um das Kapitel "Behandelte Themenbereiche" kümmern (nochmal ein komplizierter Brocken).

Für die Überarbeitung der Kapitel "Vorgehensweise" (bis Lemmaende) würde ich um Hilfe bitten - ich werde das zeitlich nicht schaffen. FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 19:09, 25. Dez. 2013 (CET)

So: fertig. Es wäre schön, wenn sich noch jemand für das Kapitel "Vorgehensweise" und f.f. findet - der "Unverständlich"-Baustein ist aber bereits jetzt nicht mehr nötig. FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 18:49, 28. Dez. 2013 (CET)
Sieht doch schon ganz gut aus.
Das mit dem Kapitel "Vorgehensweise" stimmt in der Tat noch nicht ganz :-)
Es werden eben nicht sämtliche Zahlungsströme auf SEPA umgestellt. Verbraucher können weiterhin belegbehaftet "alte" Überweisungen einreichen. Und Nischenprodukt sind auch nicht betroffen.
Muss mal sehen, wie man das kurz und knackig formulieren kann
Gruß Ingo -- Istiller (Diskussion) 19:28, 28. Dez. 2013 (CET)

Lastschrift nur vorgemerkt

In letzter Zeit sind mir Lastschriften aufgefallen, die nicht wie gewohnt mit Wertstellung, sondern nur als vorgemerkt im Kontoauszug auftauchen und im Saldo nicht eingerechnet sind. Wenn ich also wissen will, wieviel ich am Geldautomaten holen kann ohne in Soll zu geraten, muss ich Kopfrechnen. Liegt das an SEPA? -- Heribert3 (Diskussion) 14:05, 12. Jan. 2014 (CET)

Nein, das gab’s „immer“ schon, mir zumindest seit vielen Jahren im Online-Banking geläufig.
Diese Diskussionsseite dient übrigens nicht dem Gespräch über SEPA sondern über den Wikipedia-Artilkel namens SEPA. Für allgemeine Wissensfragen ist die Wikipedia:Auskunft gedacht. Einen schönen Restsonntag wünscht —[ˈjøːˌmaˑ] 16:15, 12. Jan. 2014 (CET)

San Marino

San Marino ist seit 11. Dezember 2013 Mitglied im SEPA-Zahlungsgebiet. --H.A. (Diskussion) 15:16, 17. Jan. 2014 (CET)

Hab Mut ... rein damit, und noch ne Quelle dazu :-)
Da wir geschäftlich mit San Marino zu tun haben, haben dies uns sowohl unser Geschäftspartner in San Marino auch als unsere Hausbank (Sparkasse) bestätigt. Es kann aber bei Online-Überweisungen noch Probleme geben, da noch nicht alle Systeme San Marino als SEPA-Mitglied führen. --H.A. (Diskussion) 16:27, 17. Jan. 2014 (CET)
Ich finde leider nur Quellen, die eine generelle SEPA-Zahlungsabwicklung per SEPA-Standard mit San Marino belegen. Aber keine Quellen, die die Mitgliedschaft San Marinos belegen (und diese ist etwas anderes, als die reine Transaktionsabwicklung). Es wäre schön, wenn sich hier noch eine Quelle finden ließe. --Friedrich Graf (Diskussion) 19:49, 17. Jan. 2014 (CET)

Überflüssige Informationen

Auf meinen Rechnungsvordrucken muss ich meine Bankverbindungen angeben. Dabei darf ich in Zukunft den Namen des Institutes weglassen. Er würde den Kunden nur verwirren. Damit geht aber auch der kundenfreundliche Service mehrerer Bankverbindungen verloren. - Zusätzlich darf ich auch den BIC weglassen, wenn ich nur inländische Kunden mit inländischen Bankkonten habe. Außerdem ist der BIC ab 2016 sowieso überflüssig. Warum werden diese beiden wichtigen Punkte nicht kommuniziert? Sogar Bankmitarbeiter wissen das nicht. Oder habe ich Unrecht? - Wie viele Ziffern hat die IBAN in anderen Ländern? Kann ich die IBAN selbst aus Bankleitzahl und Kontonummer generieren? Welche Regeln sind dabei besonders bei kurzen Kontonummern zu beachten? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:34, 10. Jan. 2014 (CET)

Hallo Hartwig. Grundsätzliche Informationen zu SEPA gehören unbedingt in den Artikel, und jetzt ist er nicht perfekt. Wenn du also einen konkreten Forulierungsvorschlag hast, dann trau dich bitte. Wir dürfen nur nicht die Grenze zu einem Ratgeber überschreiten, denn das möchte Wikipedia unbedingt vermeiden. FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 09:35, 10. Jan. 2014 (CET)

Ich traue mich nicht. Man warf mir schon einmal Vandalismus auf einem Gebiet vor, auf welchem ich mich sicher fühle. Ich merke nur, dass sich niemand wirklich auskennt. So haben zwei Behörden meine IBAN falsch ermittelt. Die vielen Nullen vor und nach der Kontonummer hatten sie verwirrt. Der falsche Sicherheitscode passte zur falschen IBAN. Die Non Profit Organisations befürchten Spendenrückgänge, weil kein Spender IBAN und BIC der Spendenkonten auswendig lernen will. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:53, 10. Jan. 2014 (CET)

Schau dir bitte den Umfang dieses Kapitels an - ist das, was du schreiben willst, umfangreicher? --Friedrich Graf (Diskussion) 12:29, 10. Jan. 2014 (CET)

Ich fühle mich nicht kompetent, bin nur Volkswirt und Arzt. Ich kann nur fragen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:31, 10. Jan. 2014 (CET)

Nee - das ist die falsche Einstellung. "Was man mit dem Herzen tut, tut man gut" - das gilt auch für dich. Und dieses Thema interessiert dich, also wirst du dir Mühe geben. Die Kollaboration wird dafür sorgen, das die Schwächen deiner Arbeit ausgeglichen werden. Du mußt nur die Regeln dieser Zusammenarbeit akzeptieren. Und an dieser Stelle werde ich dich unterstützen.
Also: wie umfangreich sind deine Änderungsideen? --Friedrich Graf (Diskussion) 12:40, 10. Jan. 2014 (CET)

Scio nescio. "Offenbar ist die BIC weitgehend überflüssig. Die IBAN ist in Österreich kürzer als in Deutschland." Mehr kann ich nicht sagen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:55, 10. Jan. 2014 (CET)

  1. Das BIC überflüssig ist, stellt eine Meinungsäußerung dar und dar als solche nicht in Wikipedia stehen.
  2. Das die IBAN in Österreich kürzer ist, steht bereits im Artikel "IBAN". In unserem Lemma (SEPA) wird darauf verlinkt.

... macht noch etas anderes Sinn? FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 14:26, 10. Jan. 2014 (CET)

"Wenn Absender und Empfänger Konten bei deutschen Banken haben, ist die Angabe von BIC und Bankname nicht erforderlich." Aber ich weiß nicht, ob es Ausnahmen gibt. Vielleicht akzeptieren manche Bankmitarbeiter auf einem Dorf einen handschriftlich ausgefüllten Beleg ohne BIC nicht, weil sie das System nicht verstanden haben. Bei den Bankautomaten ist bei meiner Bank bei Inlandsüberweisungen die Eingabe von Bankname und BIC sogar technisch unmöglich. Ich bin aber vorsichtig mit solchen allgemeinen Äußerungen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:56, 10. Jan. 2014 (CET)

Dein Satz habe ich eingefügt, da er mir aufgrund der gesetzlichen Reglungen zwingend erscheint. Da ich deine Unsicherheit nicht widerlegen kann, habe ich den Satz relativiert.
... das hättest du auch selbst machen können: trau dich!
FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 16:20, 10. Jan. 2014 (CET)Herzlichen Dank! --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 19:36, 10. Jan. 2014 (CET)

"Kann ich die IBAN selbst aus Bankleitzahl und Kontonummer generieren?"

Hiervon ist wohl dringend abzuraten, siehe IBAN.
Ich schreib noch was zur Diskussion:IBAN.
-- Heribert3 (Diskussion) 18:59, 11. Jan. 2014 (CET)

Soeben lese ich im Schalterraum meiner Hausbank den folgenden Aushang: "Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Inlandsüberweisungen ohne BIC möglich! Zur Ausführung von SEPA-Überweisungen innerhalb Deutschlands ist die Angabe des BIC nicht erforderlich. Deshalb genügt die Eingabe der IBAN. Der BIC wird deshalb bei der Erfassung einer Überweisung nicht abgefragt. Ihre Deutsche Bank". Hätte man das nicht schon vor zwei Jahren kommunizieren können? Ebenso wird auch der Name des Geldinstituts nicht abgefragt. Also sind meine oben am 10.1.2014 beschriebenen Vermutungen richtig. Alle Rechnungsformulare können jetzt erneut neu gedruckt werden.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:07, 16. Feb. 2014 (CET)

Hallo Hartwig, ... deine Hausbank liegt schlicht falsch. Seltsame Bedingungen und falsche Informationen sind ja bei Banken eher die Regel, als die Ausnahme. Das reicht von Hunderttausenden Falschberatung vor der Finanzkrise, über die Hypo bis hin zu den Problemen bei der SEPA-Umstellung. Diese "systemrelevanten" Serviceeinrichtungen pressen nur Geld aus ihren Kunden - Kompetenz und Informiertheit sieht anders aus. --Friedrich Graf (Diskussion) 10:21, 16. Feb. 2014 (CET)
P.S.: Meine Deutsche-Bank-Filiale hat übrigens ein Schild über den Automaten zu hängen "die Angabe der BIC ist für Inlandsüberweisungen nicht nötig". Schaun wir mal, wie sich das entwickelt.
Wieso die Rechnungsformulare neu drucken? Du hast jetzt halt eine BIC auf den Formularen stehen, die im innerdeutschen Zahlungsverkehr überflüssig ist. Es schadet aber auch nichts, wenn sie da steht, oder wenn ein Kunde, der von "IBAN-only" noch nichts gehört hat, sie bei der Überweisung mit angibt. Noch zu der Frage "hätte man das nicht schon vor zwei Jahren kommunizieren können?": Leider hat sich die Kreditwirtschaft erst sehr spät dazu durchgerungen, innerdeutsch IBAN-only zuzulassen. Das Verfahren ist erst seit 1.2.14 möglich. Echoray (Diskussion) 13:11, 16. Feb. 2014 (CET)

Sie haben den Text meiner Hausbank nicht richtig gelesen. Offenbar ist der Text meiner Filiale mit dem Text Ihrer Filiale identisch. Meine neuen Rechnungsformulare habe ich im Oktober 2013 gleich ohne BIC gedruckt. Bislang hatte ich von etwa 200 Rechnungen drei telephonische Rückfragen, davon eine ziemlich aggressive. Das innerdeutsche IBAN-only war bei der Deutschen Bank schon vermutlich seit zwei Jahren genauso wie heute. Zumindest trat zum 1.2.2014 keine Änderung ein.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 14:10, 16. Feb. 2014 (CET)

Wie gesagt: Banken sind in solchen Dingen nur bedingt kompetent. Was (ausdrücklich) nichts mit den Leuten vor Ort zu tun hat, sondern mit den hierarchischen Strukturen der Bank. Und bei denen gilt nur Gewinn, Rendite, Profit und ganz am Schluß Kundenservice und Vernunft. Als Kunde kann man genauso mit einer Wand reden - die Chance, das diese zuhört, ist höher.
Es wäre schön, wenn es anders wäre. In diesem Sinne ... --Friedrich Graf (Diskussion) 09:29, 17. Feb. 2014 (CET)

Generelle Definition

Hier steht ".... ist ein Projekt zur Vereinfachung von bargeldlosen Zahlungen." Das stimmt so nicht wirklich. Es ist eigentlich eine VEREINHEITLICHUNG (und dadurch auch Beschleunigung) der Zahlungen im SEPA-Raum. Vereinfacht werden die Zahlungen zumindest national nicht (Zahlende müssen ja schließlich mit BIC/IBAN umgehen und Lastschrifteinreicher zusätzlich noch Gläubiger-ID besorgen und Mandatsreferenz fristgerecht mitteilen). Gruß, ----Alecconnell (Diskussion) 08:14, 7. Feb. 2014 (CET)

Ja, ist richtig. Hab ich geändert. FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 11:00, 7. Feb. 2014 (CET)

Der Artikel bedarf wirklich einer gründlichen Überarbeitung. Fachlich kann ich das gar nicht genau beurteilen, vom Wortlaut her ist es jedenfalls so verständlich wie die Rückseite eines Bescheides vom Finanzamt. Ein größerer Teil der bisherigen Autorenschaft ist vermutlich vom Fach und hat dementsprechend auch die zugeh. Behördensprache verwendet. Auch lese ich in den Formulierungen, daß die Autoren Befürworter/innen von diesem neuen Verfahren sind, was sich in dem Euphemismus "Vereinfachung" widerspiegelt. Das ist es (für Bürger und Unternehmen) sicher nicht, wenn man Presse und übrigens auch Kabarettisten liest und anschaut, die die ellenlangen Zeichenkolonnen verspottet haben. Es mag für die Banken und Behörden einfacher sein, aber deshalb in der WP von Vereinfachung zu sprechen, halte ich eben für einen Euphemismus. --janra 00:41, 9. Feb. 2014 (CET)

Hallo Janra! Da nonverbale Kommunikation breits bei eindeutig erscheinenden Sätzen mehrdeutig ist, bitte ich dich um einen klareren Ausdruck. Wolltest du eben Vorschläge machen, Verdächtigungen/Vermutungen aussprechen, jemand angreifen, ein Statment abgeben oder eine Frage stellen? FG, --Friedrich Graf (Diskussion) 09:49, 9. Feb. 2014 (CET)

Prüfziffern

dienen zur Vereinfachung bzw. Vermeidung von Zahlendrehern: Diese konnten bereits nach Einführung der EDV vor 50 Jahren i.d.R. nicht vorkommen, da auch seinerzeit die früheren Kontonummern durch eine Prüfziffer ergänzt wurden. mfG hopman --95.223.120.154 10:18, 14. Feb. 2014 (CET)

1983 habe ich zum Studienbeginn ein Konto eröffnet, aber die Prüfziffer ist erst später angehängt worden. -- Heribert3 (Diskussion) 12:57, 14. Feb. 2014 (CET)
Ende der 60er Jahre war ich bei der Sparkasse. Umstellung der Buchführung und Konten auf EDV (Lochkarten u.ä.), Konto 4 erhielt hinten die Prüfziffer 2, Konto 234 eine leichte! Prüfziffer 5, mein Konto 11619 wurde zu 10011619 3, u.s.w.u.s.f. (hopman) (nicht signierter Beitrag von 95.223.120.154 (Diskussion) 13:38, 14. Feb. 2014 (CET))

Fehler in Kapitel 7

In Deutschland sind die letzten zehn Stellen der IBAN immer die alte Kontonummer. 2 Buchstaben + 2 Prüfziffern + 8 Stellen der Bankleitzahl + 10 Ziffern der Kontonummer = 22 Stellen. Jede Kontonummer muss also für die IBAN zehnstellig sein. Und da liegt das Problem der Umstellung. Falsch ist die Behauptung, dass die alte Kontonummer immer linksbündig mit Nullen aufgefüllt wird. Meine alte sechsstellige Kontonummer bekommt zum Beispiel vorne und hinten jeweils zwei Nullen zugefügt. Die Kontonummer meines zweiten Bankkontos war schon immer zehnstellig, sodass kein neues Problem entstand. Wenn man dabei einen Fehler macht, dann ist auch die zweistellige Prüfzahl falsch. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:06, 22. Mär. 2014 (CET)

Es gab früher auch einstellige Kontonummern, z.B. Kto. Nr. 4, die seinerzeit bei Einführung der EDV die Prüfziffer 2 hintendran bekam. Solche Konten Nr. 42 gibt es noch und Überweisungen darauf funktionieren auch noch. Bekommen solche Konten nun acht Nullen vorangestellt oder vorne und hinten jeweils vier Nullen zugefügt? Kleines Bonmot aus meiner Lehrlingszeit bei der Bank: "Als erstes lernt man bei der Bank den Respekt vor den Nullen!" (hopman --95.222.93.226 16:49, 22. Mär. 2014 (CET))

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 06:27, 1. Mai 2014 (CEST)

erledigtErledigt MfG Harry8 13:04, 1. Mai 2014 (CEST)

Was passiert, wenn IBAN nur bzgl. der Prüfziffern falsch ist?

Nur die beiden auf DE folgenden Prüfziffern kann man als Normalverbraucher nicht selbst generieren, wohingegen die folgenden 18 Stellen der IBAN ja Bankleitzahl und Kontonummer direkt wiedergeben. Da für "Otto Normalverbraucher" die alten Überweisungsverfahren, die ja ohne Prüfziffer auskommen, noch bis Februar 2016 gültig bleiben, liegen die beiden Fragen nahe:

  • Warum geht es nicht länger?
  • Und was ist speziell der Effekt einer falschen IBAN, wenn der Fehler sich nur auf die beiden Prüfziffern bezieht, also nur auf die ersten zwei Ziffern von 20?

- Besten Dank im Voraus für die Beantwortung dieser beiden Fragen, Meier99 (Diskussion) 18:47, 18. Feb. 2014 (CET)

Zu Frage 1: Weil es sehr teuer für die Firmen ist, zwei Verfahren gleichzeitig zu betreiben. Selbst müssen die Firmen nämlich bereits ihren Zahlungsvekehr mit Sepa abwickeln und haben Millionen in die EDV-Umstellung investiert. Zeitgleich müssen sie aber ein zweites System aufrechterhalten, da ihre Kunden ihre Rechnungen noch herkömmlich überweisen können.
Das ist mir nicht klar. Wenn das Bankinstitut vom alten Format auf IBAN mit oder ohne BIC automatisch konvertiert (und dabei Prüfziffern stets korrekt erzeugt), sieht das doch beim Empfänger gleich aus? -- Heribert3 (Diskussion) 22:16, 18. Feb. 2014 (CET)
Auf Rechnungen muss alt und neu angedruckt werden, Überweisungsvordrucke (Zahlscheine) müssten für Privatpersonen im alten und für Firmen im neuen Format bereitgestellt werden. Durch den doppelten Ausweis der Bankverbindung auf den Rechnungen sind falsch ausgefüllte Belege (alte Daten in neuen Belegen und umgekehrt) an der Tagesordnung, die zu verzögerten Zahlungseingängen führen. Und nicht zuletzt sind auch Banken Firmen, deren Kosten die deutsche Volkswirtschaft belasten. (Nicht alle Banken sind böse, vor allem die kleinen Volks-, Raiffeisenbanken und Sparkassen können nichts für die Finanzkrise). Gib dir einen Ruck, und stell deinen Zahlungsverkehr morgen auf Sepa um, und du hilfst uns allen ein wenig. ;-) Gruß --Rosion (Diskussion) 22:25, 19. Feb. 2014 (CET)
Zu Frage 2: Ist irgendwo auch nur ein einziges der 22 IBAN-Zeichen falsch, so kommt die Überweisung zurück. Gruß --Rosion (Diskussion) 21:38, 18. Feb. 2014 (CET)

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist doch fast 1. Auch wenn man also ganz langsam und sorgfältig vorgeht, macht man fast mit Sicherheit mindestens eines der 22 Zeichen falsch. Schneller und genauer können das nur Spezialisten, die wie Musikssolisten täglich üben, damit sie in Form bleiben. Im alten Verfahren funktionierte das Ganze - nachträglich aus sehr gutem Grund - doch ganz gut durch Aufteilung in zwei relativ kurze Zahlen (Bankleitzahl, 8 Stellen, bzw. Kontonummer, 6 Stellen). Die muss man getrennt lassen und darf sie nicht in einer Ziffernfolge vereinen. (Nur die Trennung entspricht doch der Naturgesetzlichkeit, dass der Mensch nur wenige Bits auf einmal aufnehmen kann. Jeder Pädagoge weiß das doch oder sollte es wissen: Am schwersten ist eine Sache, wenn man noch gar nichts durchschaut. - Hier hat man es, um des Perfektionismus willen, dem Kunden unabsichtlich so schwer wie möglich gemacht. Hoffentlich ist das Kind aus dem Brunnen, in den es gefallen ist, noch zu retten; das dürfte nicht ganz einfach sein. Versuchen wir es trotzdem! - MfG, Meier99 (Diskussion) 18:05, 21. Feb. 2014 (CET)
Lieber Meier, ich kann deine Argumente nicht ganz nachvollziehen. Ja, auch meine IBAN ist 5 Stellen länger als kombinierte BLZ/Kto-Nr. Ja und? Ich kann mir schließlich auch zwölfstellige Telefonnummern ohne weiteres merken. Gerade meine IBAN merk ich mir als aus drei Teilbereichen bestehend: DE+Prüfziffern, BLZ, 0+Kontonummer. Ich glaube, alle, die dazu fähig waren, sich die alten Daten zu merken (die man ja letztendlich eh nur gemeinsam abruft) können sich auch die neuen merken. Im Übrigen sind Kontonummern nur selten sechs Ziffern kurz: Meine hat neun gehabt, ich kenne auch zehnstellige. Bis zu zehn waren vorgesehen, und höchstens sehr kleine Banken haben nur wenige Stellen hergenommen.
Ich habe auch noch nie eine IBAN (oder eine Kombination aus Kto-Nr/BLZ) falsch eingegeben. Der Clou ist, einmal beim eintragen langsam vorzugehen/zu vergleichen, und nachher noch einmal zu kontrollieren. Genau das gleiche Vorgehen, das sich auch für die traditionellen Kto-Nr/BLZ empfohlen hat. Für alle, die noch Schwierigkeiten beim merken haben, ist die IBAN auch nochmal auf der EC-Karte abgedruckt.
Übrigens ist das deutsche BLZ/Kto-Nr-Prinzip im europäischen Ausland nicht weit verbreitet. In Finnland, zum Beispiel, hat es eine lange Nummer, die in der Mitte einen Bindestrich gehabt hat, gegeben. Ich vermute, dass dort damals schon in der »Konto«-Nummer eine BLZ-artige Information eingebaut war.
Zusammengefasst bin ich ganz froh, dass das »Kind« im »Brunnen« ist, auch wenn ich den Vergleich nicht gutheißen kann, da er ja was negatives impliziert ;) – Ichs Meinung 15:53, 25. Mai 2014 (CEST)

Erweiterungsmöglichkeiten

Nach dem Vorigen ist doch folgende Erweiterungsmöglichkeit naheliegend: Man benutzt dynamische IBANs (das betrifft z.B. die ersten zwei Spalten der 22-spaltigen IBAN, also etwa, indem man etwa die ersten zwei Zeichen erweitert und offenlässt (etwa DE für Deutschland (fest!) wird gegebenenfalls zu DE-SKR-UK (variabel!) für eine Uberweisung in Schwedenkronen von DE nach UK). Man könnte stattdessen auch einfach die jetzige Rubrik "Überweisungsbetrag in €" des Standardformulars entsprechend erweitern. Diese Erweiterung müsste doch leicht möglich sein. Sie entspricht dem, was es früher schon einmal gab, vor 2002.

Das gegenwärtige System scheint IMHO darauf hinauszulaufen, dass ein politischer Druck dahingehend erzeugt wird, dass alle beteiligten Länder letztlich den € als interne Währung übernehmen, zumindest als Zweitwährung, wie früher in Österreich, als dort noch der Schilling die Erstwährung und die DM die Zweitwährung war.

Ist das klug? - MfG und Dank für das Vorige. Meier99 (Diskussion) 12:53, 20. Feb. 2014 (CET)

Wann war denn die DM in Österreich Zweitwährung? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 13:37, 20. Feb. 2014 (CET)
Nur inoffiziell, aber sehr effektiv! Touristen konnten in Österreich in den 70er-, 80er- und 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts überall und jederzeit kleinere und mittelgroße Rechnungen, z.B. in Gaststätten und Geschäften, besonders in Sachen "Skilauf", in DM bezahlen, was bayerische Tagestouristen aus München und Umgebung sehr gerne ausnützten. Dabei wurde ein individueller Wechselkurs benutzt, der jahrzehntelang etwa 7:1 betrug (7 Schillinge = 1 DM).
Die Österreicher hatten noch andere Besonderheiten: Z.B. war das Brixental - und andere Gebiete - jahrelang während der österreichischen "Energieferien" im Februar/März so in der Hand holländischer Reiseunternehmen, dass die dortigen Werbetafeln voller holländischer Werbung waren (wohlgemerkt: holländische Großplakatwerbung im österreichischen Brixental). Globalisierung im Europa der VorEUROzeit! - MfG, Meier99 (Diskussion) 20:39, 20. Feb. 2014 (CET)
Besonders effektiv zu Kohls Zeiten, als er im Urlaub in Österreich schwarz Schilling (oder Schwarz-Schilling?) umtauschen konnte ...(hopman)
Nein, ich glaube nicht, dass es klug ist.
  1. ist ja die IBAN das Zielkonto. Also wenn ich nach Dänemark überweisen möchte, steht in der IBAN nur DK – das DE hat da nichts verloren (sonst müsste man ja jetzt komische Konstruktionen wie DE-DE oder so hernehmen). Das ist wie ein Navi, dem du nur ein Ziel eingibst. Der Ausgangsort darf/kann/soll ganz woanders stehen.
  2. so verlockend es ist, die Währung gleich dort mit anzugeben, sie hat in der IBAN nichts verloren. Sie muss an anderer Stelle im Überweisungsträger auftauchen. Ich persönlich finde es auch schade, dass Überweisungen nach SEPA immer auf Euro lauten (ich wollte schon mal einen exakten Betrag in SEK nach Schweden überweisen, was unter SEPA leider so nicht geht; man muss den Euro-wert schätzen). Aber andererseits übernimmt der Euro weltweit (!) die Rolle einer Leitwährung, wie der US-Dollar. Beispiel: In gefühlt jeder deutschen Bank, die ausländisches Geld ausgibt, kann man ohne weitere Vorbestellungen geringe Dollarmengen umtauschen, während Pfund, Kronen, etc. bestellt werden müssen. Dementsprechend hat man auch relativ schnell einen Dollarkurs parat, und kann viel schnell umrechnen. Gleiches mit dem Euro in Nicht-Euro-Ländern. Dein DM-in-Österreich-Vergleich hinkt übrigens sehr. Im Lichte der Erfahrungen von 1938–1945 hat in Österreich und von Österreich niemand gefordert, die de-facto-Zweitwährung zur offiziellen Währung zu machen. Weder Norwegen noch die Schweiz können von irgendwelchen Organisationen, in denen sie nicht Mitglied sind, gezwungen werden, deren Währungen einzuführen.
  3. Wenn hunderte Menschen, die eine gemeinsame Sprache sprechen, an die selbe Stelle in Urlaub fahren, dann wäre es blöd von Firmen, die diese Zielgruppe ansprechen möchten, nicht direkt dort am Urlaubsort in der Fremdsprache zu werben. Ich wäre mir ziemlich sicher, dass auf Mallorca deutsche Werbung ebenso zu finden wäre ;) – Ichs Meinung 16:08, 25. Mai 2014 (CEST)

Umstellung von Überweisungsvorlagen im Onlinebanking

Ich musste feststellen, dass sowohl bei Sparkasse und Volksbank die im Onlinebanking abgespeicherten Überweisungsvorlagen bei der automatischen Umstellung "verhunzt" wurden, da die Zeilenumbrüche bei mehreren Betreffszeilen verlorengegangen zu sein scheinen. Insbesondere habe ich auch mal die erste Zeile freigelassen, um dort Platz zu haben, aber der Rest ist dann alles irgendwie hochgerutscht. -- Heribert3 (Diskussion) 22:25, 18. Feb. 2014 (CET)

Dass die Umstellung oft zu seltsamen Ergebissen geführt hat, ist richtig. Der Grund ist, im bisherigen System gibt es insgesamt 14 Zeilen a 27 Zeichen im Verwendungszweck, im neuen jedoch insgesamt nur noch 140 Zeichen in einem einzigen Feld, also viel weniger. Passt dieser lange Verwendungszweck nicht in eine Zeile auf dem Kontoauszug wird am Ende der Zeile einfach abgeschnitten und in der nächsten Zeile weitergeschrieben. Bei der Umstellung wurden, um Platz zu sparen, Leerzeichen und Zeilenumbrüche einfach weggelassen. Bei Verwendungszwecken mit mehr als 140 Zeichen wurde dieser oft abgeschnitten. Da hilft wohl nur manuelles Nacharbeiten. Gruß --Rosion (Diskussion) 22:38, 19. Feb. 2014 (CET)
Nicht nur solche Probleme gibt es beim online-banking: Eine Falschparkerin konnte lt. Volksbank ihr Knöllchen mit den "alten" Daten: Kontonummer und BLZ der begünstigten Gemeinde nicht mehr begleichen. Kann das behoben werden? (hopman) (nicht signierter Beitrag von 95.223.120.154 (Diskussion) 16:12, 20. Feb. 2014 (CET))
Wenn die alten Daten stimmen, können die auch von allen Banken in Sepa konvertiert und damit verarbeitet werden. Gruß--Rosion (Diskussion) 21:04, 20. Feb. 2014 (CET)
Geht offiziell nur bis Februar 2016. Aber warum nicht auch länger, wenn jemand noch genügend viele alte Formulare besitzt? Oder werden die ausgefüllten Formulare ab Febr. 2016 nicht mehr angenommen? Das stellt sich die EZB derzeit so vor, kann ich aber nicht glauben, wo doch 2017 Wahlen sind. - MfG, Meier99 (Diskussion) 21:38, 20. Feb. 2014 (CET)

Völlig daneben bei SEPA ist auch, dass man bei einer Aufforderung an die unsägliche 22-stellige IBAN (die Schreckliche) -z.B.: DE 9540 1553 6604 1206 22 03 zu überweisen, dann garnicht weiß, an welche Bank bzw. Sparkasse an welchem Ort! (das kann Itzehoe, aber auch Oberstdorf oder Kleinkleckersdorf o.a. sein) das Geld überhaupt hingeht. Aber es gibt ja das "Bankgeheimnis"!. (hopman --95.222.93.226 08:23, 22. Mär. 2014 (CET)) Das stimmt so nicht. Die alte BLZ ist in der IBAN immer nach der Prüfzahl enthalten. Es gibt gedruckte Bücher, in denen man von der BLZ auf den Institutsnamen schließen kann. Das nennt man inverse Suche. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:09, 22. Mär. 2014 (CET)

Okay, wenn man im EDV-Zeitalter noch "gedruckte Bücher" zur Hand hat. Aber es befremdet schon, wenn man z.B. in Todesanzeigen neben Empfänger der Spende nur noch die IBAN (unterschiedlich oder überhaupt nicht getrennt) - ohne Namen der empfangenden Bank (evtl. in Italien pp.) - zzgl. BIC stehen hat.

Kann man diese "gedruckten Bücher" evtl. nicht ins Internet stellen? Dann entfällt die inverse Suche. m.f.G. hopman (--95.222.93.226 16:38, 22. Mär. 2014 (CET))

Kann man und hat man! Siehe Hauptartikel, "Einige Banken ..."! - MfG, Meier99 (Diskussion) 21:38, 16. Mai 2014 (CEST)
Man kann auch einfach im Internet danach suchen, man wird fündig werden. Es gibt ausreichend Nachschlagewerke ;) Außerdem erkennt man an der IBAN sehr gut, ob das Geld nach Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, Italien, Griechendland, … geht; wozu gibt es denn ganz am Anfang das Länderkürzel? – Ichs Meinung 15:58, 25. Mai 2014 (CEST)

EPC XML-Schemata ?

Wo gibt es die im Artikel angesprochenen XML-Schemata von EPC? Ich kenne diese nur entweder direkt bei ISO oder bei den Clearing Häusern wie EBA oder BBk. Außerdem gibt es für die Kunde-Bank-Beziehung sehr wohl XML-Schemata bei ISO. --Chrizz! 10:39, 17. Mai 2011 (CEST)

Message Types im Interbankenverkehr

Im Interbankenverkehr gibt es nicht nur PACS sonder auch CAMT Formate. --Chrizz! 10:40, 17. Mai 2011 (CEST)

Abschnitt Problemstellung und Ziel – POV?

„Nachteilig sind nicht nur die extreme Länge der neuen Codes, was zwar durch vorgefertigte Überweisungsformulare berücksichtigt werden kann, sondern auch die Übertragung des Risikos auf den Kunden. So können bei fehlerhafter IBAN Gelder fehlgeleitet werden, die unter Umständen nur mehr mit individuellen rechtlichen Schritten zurückgeholt werden können, oder bei Sitz des Geldempfängers im Ausland eventuell gar nicht mehr.

Auch die umfangreichen Vorschriften und Einschränkungen beim Lastschrifteinzug sind negativ zu werten. So muss die Einzugsermächtigung in jedem Falle schriftlich vorliegen und entsprechende, sogenannte Mandate vorab avisiert werden, was mit Mehrkosten verbunden ist. Zudem müssen Vorlauffristen eingehalten werden und seit 1. Februar 2014 sind Erfassungen von Mandaten nur noch mit IBAN möglich. Änderungen am Mandat bedingen daher eine erneute schriftliche Einholung von Lastschriftmandaten im neuen Format.“

Diese Absätze riechen für mich doch sehr stark nach POV, aber ich bin mir nicht sicher genug, um einen POV-Baustein einzufügen.

  1. extreme Länge?
  2. Übertragung des Risikos auf den Kunden? Meines Erachtens war auch bei Kto-Nr./BLZ das Risiko bei Kunden. Hat er sich vertippt, und ist etwas korrektes rausgekommen (was ohne Prüfziffern auch mE viel einfacher passieren kann als mit), geht sein Geld an Empfänger unbekannt, und sie steht vor dem gleichen Problem.
  3. Warum ist es negativ, wenn die Einzugsermächtigung schriftlich vorliegen muss? Ich als Kunde fühle mich persönlich dadurch sicherer …
  4. Mussten im alten System keine Vorlauffristen eingehalten werden? Wenn nein, warum?
  5. Ist das negativ, wenn es für Lastschriften keine Sonderregelungen gibt? Warum?
  6. »Änderungen am Mandat bedingen daher eine erneute schriftliche Einholung« – ja das hoffe ich doch! Am Ende ändert jemand einfach die IBAN, dass ich belastet werde?
Ichs Meinung 16:20, 25. Mai 2014 (CEST)
Ich sehe das wie Du. Speziell zu dem Punkt mit der Fehlleitung: Es ist schon sehr kurios, dass das als Nachteil des SEPA-Verfahrens gewertet werden soll. Die IBAN hat eine zweistellige Prüfziffer. Wer es schafft, sich so zu vertippen, dass die zweistellige Prüfziffer trotzdem gültig ist, hat echt den Hauptpreis gezogen. --Echoray (Diskussion) 19:08, 25. Mai 2014 (CEST)

Liebe Wikianer-Aufpasser!

Wäre hier nicht das Anlegen des üblichen strengen Maßstabes gut? Die Erläuterungen sind doch überwiegend Bankwerbeschriften und keineswegs erhellend in Bezug auf: Organisation, Ablauf, Vorschriften, Überweisungswege und Kosten, Überweisungsdauer etc. Der Beitrag ist nicht am Niveau der Wikipedia. Leider kann ich selbst nichts beitragen, da ich kein hieb- und stichfestes Fachwissen habe. Aber irgendwer wird's doch haben?--Hollnsteiner (Diskussion) 06:07, 19. Okt. 2014 (CEST)

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Hallo Leute, ich muss da auch mal meinen Senf zugeben ;) Ich selbst arbeite in einer Bank (Kreditabteilung). Fakt ist, durch die SEPA-Umstellung gab es viel Chaos und m.E. ist das auch noch nicht ausgestanden. Das Thema ist und bleibt wohl auch noch etwas länger ein komplexes Thema. Generell muss ich sagen, dass ich nicht denke, dass der betroffene Absatz nicht neutral ist. Gerade durch dieses Chaos bei der Umsetzung sind vor allem Kunden, aber auch teilweise Bankmitarbeiten bei diesem Thema verunsichert.

Zu 1-Länge: ja, die IBANs sind lang, aber eigentlich muss sich der Kunde (im Normalfall) nur ein DE und eine zweistellige Prüfziffer mehr merken. Der Rest setzt sich aus BLZ und Kontonummer zusammen. Was ich da wesentlich irritierender Finde, sind die 5, 6 oder 7 zeiligen Verwendungszwecke auf den Kontoauszügen. Mit diesen Angaben kann kein Kunde etwas anfangen. Ich bezweifel auch, dass Firmenkunden damit etwas unternehmen. Der selbst hinzugefügte SVWZ ist m.E. das einzige, womit man etwas anfangen kann.

Zu 2- Risiko: Ich bin auch der Meinung, dass das System BLZ und Kto. höheres Risikopotenzial bietet. Spätestens, wenn die Geschäftsbanken nur noch IBANs annehmen und keine Umwandlung von BLZ und Kto. zu IBAN mehr machen, wird das Risiko einer Fehlüberweisung sehr stark sinken, das es halt aus 00-99 (oder 01-99?) nur eine richtige Prüfziffer für eine bestimmte BLZ/Kto-Kombination gibt.

Zu 3-schriftlich: Sehe ich wie Jan G. Das Risiko von abgegebenen Lastschriftmandaten wird reduziert, da neben schriftlich natürlich auch die Unterschrift drauf sein muss.

Zu 4-Fristen: Im alten System gab es generell keine Fristen. Wenn damals eine Lastschrift eingereicht wurde, konnte sie noch heute oder spätestens morgen ausgeführt werden. Die einzigen Fristen sind die Laufzeiten, bis die Lastschrift am Konto des Zahlungspflichtigen angekommen ist (z.B. heute bei der Bank eingereicht, morgen ausgeführt, 2 Tage später beim Zahlungspflichtigen) sowie die 6-Wochen-Widerrufsfrist. Diese ist auf 8 Wochen verlängert, gut für den Zahlungspflichtigen. Allerdings ergeben sich mit den SEPA-Fristen im Lastschriftbereich etliche Probleme. Bei mir im Kreditbearbeitungsbereich z.B.: Kunde möchte, dass ich eine Sondertilgung von seinem Girokonto einziehe, dass nicht bei uns geführt wird. Gem. SEPA muss ich eine 7-Tages-Frist einhalten. D.h. wenn mir heute der Auftrag des Kunden vorliegt, muss die Lastschrift +7 Tage terminiert werden. Ist das kundenfreundlich und tatsächlich so von den Erfindern gewollt? Zudem ergeben sich Probleme, wenn ein Mandat geändert werden soll, weil beispielsweise das Girokonto, von dem die mtl. Raten eingezogen werden, aufgelöst wurde. Kunde teilt uns dies am 30. eines Monats mit. Rate wird per 01. des Folgemonats eingezogen. Auch hier muss die +7 Tage-Frist eingehalten werden. Ich weiss also, dass die Lastschrift wg. Konto erloschen nicht eingelöst wird, darf aber aufgrund SEPA die Lastschrift nicht kurzfristig ändern.

Zu 5-Änderung: s. 3.

So zumindest wird das bei uns gehandhabt. Ich möchte nicht ausschließen, dass der ganze SEPA-Zirkus bei uns zu steng gehandhabt wird. Aber generell würde ich es unterschreiben, dass es für den Privatkunden ehr aufwendiger als einfach wird. Ähnlich sehe ich das bei kleinen und mittelständigen Unternehmen.

M.E. kann der POV-Baustein raus (evtl. könnte der Abschnitt allgemein überarbeitet werden, aber neutral finde ich ihn schon). Für einen Großteil der Kontoinhaber ist es definitiv aufwendiger, aber sicherer. Greetje (Diskussion) 22:55, 6. Jan. 2015 (CET)

Resümee

Ein „Resümee“ gehört nicht in eine Enzyklopädie.

Die Vokabel Resümee selbst könnte man im Artikel in der Tat streichen.--johayek (Diskussion) 11:07, 14. Apr. 2015 (CEST)

Und warum eine Standard-Überweisung durch SEPA erschwert wird, müsste eh erklärt und belegt werden. Ich sehe nicht, wo SEPA eine Standard-Überweisung erschwert.

--Graf Westerholt (Diskussion) 10:10, 14. Apr. 2015 (CEST)

Die Bemerkung zur Erwschwerung der Standard-Überweisung (im Artikel) hat wirklich nicht Hand und Fuß, ist nicht erkläutert, ist nicht belegt, und ich kann auch beim besten Willen nicht sehen, warum das so sein sollte. Ich unterstütze die diesbezügliche Streichung. --johayek (Diskussion) 11:07, 14. Apr. 2015 (CEST)

Anmerkungen vom 16.02.2012

Hi,

mir fehlen hier im wesentlichen 2 Punkte: zum einen die SDD B2B, also Firmenkundenlastschrift!http://www.ubs.com/ch/de/swissbank/business_banking/cash_management/abroad/sepa/direct_debit.html

und zum zweiten ist der untere Absatz falsch: die nationalen Lastschriften gelten weiterhin, nur neue Lastschriften im SEPA-Format müssen die Mandatsvorschriften beeinhalten. Also: nationale Lastschriften haben weiterhing bestand (Kontinuitätsregel)

Vielleicht könnte das jmd. hier darstellen helfen. (nicht signierter Beitrag von 195.14.220.219 (Diskussion) 21:42, 18. Mär. 2012 (CET))

Info seitens der Bank muß alles umgestellt werden. Abbuchung müssen ab 1.2.2014 den neuen Regeln entsprechen: Lastschrift-ID, Mandatsnummer, IBAN und BIC. So auch ein Artikel in unserer Zeitung:WEr das nicht hat, hat keine Chance.

IBAN-Diskriminierung / gelöschter Beitrag

Ein in der Praxis häufig auftretendes Problem bei grenzüberschreitenden Zahlungen / Lastschriften ist die "IBAN-Diskriminierung", die in meiner Bearbeitung beschrieben wurde:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=SEPA&diff=145431842&oldid=145431519

Ich hatte leider keine ausreichenden Quellen angegeben, sodass meine Bearbeitung gelöscht wurde. Ich möcht allerdings jetzt zwei Fundstellen nachreichen:

Kann man aufgrund dieser Quellen meine Bearbeitung wiederherstellen?

Beste Grüße

--Papachiuk (Diskussion) 12:18, 5. Okt. 2015 (CEST)

Hallo, ich störe mich hier an der Formulierung "häufige auftretendes Problem", denn dann dürften deutlich mehr Quellen zu finden sein. Wenn Du das abschwächst zu "in einigen Fällen", kann das meintewegen wieder rein ;-) Also z.B. "In einigen Fällen wird das SEPA-Verfahren noch nicht vollständig unterstützt. Beispielsweise ist in manchen Eingabemasken das "DE" für eine deutsche IBAN fest vorbelegt, so dass keine Konten aus anderen SEPA-Ländern angegeben werden können".

Viele Grüße, --Nobody Perfect (Diskussion) 14:06, 6. Okt. 2015 (CEST)

Hallo Nobody Perfect,

Ok, einverstanden. Da ich keine Statistik kenne, werde ich »häufig« weglassen.

Beste Grüße

--Papachiuk (Diskussion) 11:53, 7. Okt. 2015 (CEST)

BITKOM Forderungskatalog

BITKOM Forderungskatalog - ich verstehe nicht, was der BITKOM Forderungskatalog in diesem Artikel für eine Aussage haben soll - dieser stellt Forderungen eines Interessensverbandes in nahezu jeden Artikel bei WIKIPEDIA, der mit SEPA zu tun hat. Er liefert zum eigentlichen Lemma keine Aussage, sondern ist vielmehr geschickte Werbung für die BITKOM und einen Zahlungsplattformanbieter.

Ich schlage vor, diesen Verweis zugunsten einer höheren Sachlichkeit zu entfernen. Die SEPA Regularien sind objektiv nur in den EPC Rulebooks zu erhalten, der BITKOM Forderungskatalog hat für das Verfahren - wie es ist - keinerlei Relevanz. (nicht signierter Beitrag von JMiddle (Diskussion | Beiträge) 13:53, 17. Okt. 2012 (CEST))

Teilnehmer und Bisschen-Teilnehmer

Haber mal eine Tabelle angelegt, wo eingetragen ist, welche Gebiete bei Sepa teilnehmen und welche nur so bisschen dabei sind. Das ganze ist ziemlich unübersichtlich, weil es bei den bisschen-Teilnehmern verschiedene Kategorien gibt - so nimmt die Schweiz z.B. an Sepa teil, nicht aber am Euro. Dafür ist Montenegro beim Euro dabei, nicht aber bei Sepa usw. Die Tabelle gibt es hier: Benutzer:2001:A60:18EE:1100:C1FC:37C6:9363:5413/SEPA -- 2001:A60:18EE:1100:BCD8:7918:A3ED:ABDF 02:43, 24. Nov. 2012 (CET)

Schriftform

Im Artikel stand bis gerade, es müsse schriftlich erteilt werden. Ich konnte auf der entsprechenden Seite dazu nichts finden. Auch das BAFIN hat wohl nichts entsprechendes gefunden (http://www.haerting.de/neuigkeit/das-schriftlichkeitserfordernis-der-sepa-lastschrift). Da ich auch schon mehrfach per Fax und im Internet SEPA-Lastschrift-Mandate erteilt habe (und sogar schon per Telefon!?) scheint es mir entweder regelmäßige Rechtsverletzungen zu geben oder die BAFIN hat recht :) - so in der Verordnung das doch stehen sollte bitte mal sagen wo genau! Danke ...Sicherlich Post 11:37, 6. Mär. 2017 (CET)

da ich gerade noch etwas recherchiert habe setze ich noch einen Link hinzu (Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 7. Juni 2014, S. 1061-1108. Prof. Thomas Hoeren) kommt da zu dem Schluss: SEPA-Lastschrift kann aus rechtlicher Sicht im Internet erteilt werden); link ...Sicherlich Post 12:18, 6. Mär. 2017 (CET)

Clearinghaus?

„Allgemein wird mit einer Konsolidierung der einzelnen Clearing-Organisationen gerechnet. Es gibt heute bereits ein pan-europäisches automatisiertes Clearinghaus (PE-ACH)..." - was bitteschön ist ein „Clearinghaus“? Wo steht es? Ist das eine Art Kläranlage? Das wäre vielleicht etwas seltsam. Aber gerade dann müsste man es erclearen... Verwirrt: -Shoshone (Diskussion) 22:42, 16. Sep. 2013 (CEST)

Englische Wörter, die im Deutschen etwas Anderes bedeuten

Im 2. Bild werden die englischen Wörter „migrieren“ und „Migration“ verwendet. Diese beiden Wörter sind direkt aus der EU-Verordnung 120/2012 übernommen. Die hat immerhin 44 Seiten. Das versteht niemand, wie die anderen englischen Wörter auch.

Im SEPA-Begleitgesetz vom 3.4.2013, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 8.4.2013 sind die einzelnen Gesetze aufgeführt, die geändert wurden. Das SEPA-Begleitgesetz fehlt im Wikipedia-Artikel. Wenn man darin liest geht es um eine Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Damit sollen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts getroffen werden. 217.229.100.249 19:58, 25. Sep. 2013 (CEST)

Das Oma-Vorgehen

Ich versuche mal mitzuhelfen, das Swift-Abkommen samt Sepa-Zahlverfahren wikigerecht zu verbessern, so daß ich es wenigstens selbst verstehen kann. Da ich mich an das Thema herantaste, bitte ich um Nachsicht und um Mithilfe. Auch, wenn ich womöglich fachlich daneben liege, weil ich irgendwas noch nicht gelesen habe. Ganz besonders benötige ich administrative Hilfe - aber die klappt hier im Handumdrehen!

Mein erster Vorschlag ist also, den Suchbegriff Sepa-Zahlverfahren reinzubringen. 'sepa' taucht öfter auf und damit auch unter. Das ist aber der Begriff, der verbreitet ist.--Kreisquadrat (Diskussion) 20:08, 23. Nov. 2013 (CET)

Rückgabe von "Mandaten"

Imho sollte über dieses Procedere im edit auch noch einmal ausführlich und allgemein verständlich etwas gesagt werden. Danke. (hopman --95.223.120.154 11:07, 22. Jan. 2014 (CET))

Mandate vs Amazon und PayPal

Amazon und PayPal haben mir noch nie ein Mandat zur Unterschrift vorgelegt, ich habe Ihnen also auch kein solches unterschrieben, und trotzdem buchten sie auch nach dem Übergang zu SEPA weiterhin von den bei ihnen angelegten Bankverbindungen ab – und das tun sie bis heute. Es stört mich auch nicht, solange alles gut geht – und bis heute geht es gut.
Zum rechtlichen Aspekt: Keine Ahnung, ob das nicht auch auf irgend eine Weise durch eine akzeptable Rechtsperspektive getragen ist. Ich vermute mal schon, denn beide Unternehmen haben sicher passende Rechtsauskünfte eingeholt. Den mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten verbundenen Ärger wollen doch beide vermeiden.
Zur technischen Brauchbarkeit von Creditor-ID und Mandatsreferenz:
Bei PayPal finde ich online unter E-Börse, bei der jeweiligen Bankverbindung unter Lastschriftvereinbarung die Mandatsreferenz, die auch SEPA-mäßig jeweils zitiert wird.
Bei Amazon finde ich auch online unter "Zahlungsarten verwalten" die "Mandat Identifikationsnummer", zu jedem "SEPA-Lastschriftmandat" alle möglichen Creditor-IDs, die sie dazu benutzen "können wollen".
Beides finde ich ganz übersichtlich, auch durchaus "maschinenverwendbar", wenn man's mal (von Hand) in seine "Maschinerie" übernommen hat.
Meine "Maschinerie" hilft mir dabei, zur Mandatsreferenz und zur Creditor-ID die Transaktion um Informationen anzureichern, die mir die Plausibilitätsprüfung nach den GoB ermöglichen.
Noch ein paar weitere nützliche Informationen bei Amazon- bzw. PayPal-Banktransaktionen (nicht direkt SEPA also):
Bei Amazon gibt es die "Bestellnr." – sie findet sich auch in den Banktransaktionen und erlaubt es einem, eben die Banktransaktionen und die Bestellung auf Amazon einander eindeutig zuzuordnen.
Etwas Ähnliches gibt es bei PayPal nicht.
Bei PayPal-Banktransaktionen steht in der Mitte der SEPA-Referenz ein Code, der der benutzten Bankverbindung eindeutig zugeordnet ist.
Bei PayPal-Banktransaktionen gibt es kein Merkmal, welches es dem Kontoinhaber ermöglicht, eine PayPal-Transaktion eindeutig zuzuordnen.
Vielleicht nützt das ja jemandem. --johayek (Diskussion) 17:45, 16. Jan. 2015 (CET)

Technische Umsetzung der SEPA-Details – soweit das beim Benutzer / Kontoinhaber ankommt

Die SEPA-Felder (Creditor-ID, Mandatsreferenz, etc.) wurden anscheinend nicht zu HBCI- bzw. FinTS-Feldern gemacht, sie werden zumindest bei gewissen Banken (wohl eigentlich allen Banken) einfach in die tradtionellen Verwendungszweck-Felder gestopft.
Die "gewissen Banken", von denen ich diese Verfahrensweise gesichert weiß, sind diese: die Postbank, diei Fiducia (als Volksbank/Raiffeisenbank-Dienstleister) und die Berliner Sparkasse.
Verwendungszweck-Felder haben "netto" nur für 27 Zeichen Platz. Und weil "Einreicher-ID" etc. selbst schon genügend lang sind, werden diese Felder umgebrochen und brauchen gelegentlich gleich 3 Verwendungszweck-Felder. Man kann nicht davon ausgehen, dass sie diese Verwendungszweck-Felder auch ganz ausfüllen, um möglichst wenige davon zu beanspruchen. Es gibt auch kein sichtbares Endezeichen, welches signalisiert, dass das SEPA-Feld nun zu Ende ist. Man kann auch nicht alle zu einem einzigen SEPA-Feld gehörigen Verwendungszweck-Felder einfach konkatenieren, manchmal braucht es noch ein Leerzeichen dazwischen, manchmal nicht. Das ist nicht "maschinenfreundlich".
Ich weiß nicht, wie andere Banking-Software damit umgeht, aber Lexware Quicken hat keinen "Beautifier" für die SEPA-Felder, und alle SEPA-Lastschriften sind in Quicken total schwer lesbar. Um sie dem Steuerberater oder dem Finanzamt präsentieren zu können, muss man total viel manuellen Formatierungsaufwand hineinstecken. Eine Nachfrage bei Lexware ergab nur, dass man sich bei Lexware dieses Problems anscheinend gar nicht bewusst ist und vielleicht mal darüber nachdenken wird, da in der Zukunft vielleicht Unterstützung anzubieten.
Ich hole meine Kontoauszüge nicht nur per Quicken. Auf "der anderen Strecke" (Hibiscus/Jameica/…) mache ich Text-Dateien mit selbst-definiertem "Markup" daraus, deswegen weiß ich eben recht genau, was aus FinTS als originäre Felder und was als "nur Textfelder (memo)" kommt.
Bevor ich verarbeitungsmäßig wirklich mit den SEPA-Feldern etwas anfangen kann, muss ich "täglich" ziemlich aufwendig aus den einzelnen, aus dem Umbruch entstandenen memo-Feldern wieder jeweils ein un-umgebrochenes (langes) Text-Feld machen. Manchmal müssen Leerzeichen dazu gegeben werden.
Jede Bank hat ihre eigene Eindeutschung des jeweiligen SEPA-Feldnamens, das macht die maschinelle Verarbeitung auch nicht einfacher.
Die SEPA-Felder hätten auf jeden Fall zu originären FinTS-Feldern gemacht werden müssen, und sie müssten auf jeden Fall auch länger als 27 Zeichen lang sein dürfen. Dieses Umbrechen wirkt steinzeitmäßig.
Die Banken scheuten die Aufgabe der regulären Integration der SEPA-Felder in FinTS, vielmehr luden sie das Problem hauptsächlich auf die Schultern ihrer privaten und Firmen-Kunden. Das ist nicht zufriedenstellend. --johayek (Diskussion) 18:26, 16. Jan. 2015 (CET)

von JøMa gestrichene Bemerkung bzgl. des aufgeblähten Volumens

Ich finde es ziemlich unerträglich, in welch selbstherrlicher Weise [Benutzer:JøMa] diesen Satz strich:

Zudem wird erst jetzt erkennbar, dass aufgrund der umfangreichen Buchungsdaten das Volumen der Kontoauszüge bereits das 3-fache erreicht hat und Schätzungen zufolge sich nochmals verdoppeln wird.

Ich schließe mich diesem Statement durchaus an. Beleg dazu findet jeder, wenn er in seine Kontoauszüge guckt. Warum sich das allerdings nochmals verdoppeln soll, verstehe ich noch nicht. Der anonyme Autor könnte das durchaus hier etwas erklären, vielleicht finden wir ja gemeinsame wasserdichte Formuierungen, die sich JøMa hüten wird, ebenso willkürlich wie zuletzt entfernen. --johayek (Diskussion) 04:21, 23. Mär. 2015 (CET)

@TaxonBot: bzw. "wen es betrifft": Der Link zum Archiv hier oben ("ab 2006" – der erste von den beiden) zeigt nicht auf das Archiv, wohin die alten Abschnitte wirklich verschoben werden, das ist nämlich hier. (Anscheinend hieß dieser Artikel früher SEPA, und das Archiv stammt aus dieser Zeit und wurde beibehalten. Weil der Link nicht stimmt, kann man sich nicht die archivierten Abschnitte anzeigen lassen.) --84.170.245.74 00:10, 11. Mär. 2019 (CET)

krumm schon, aber TaxonBot oder ein anderer Bot haben damit nichts zu tun. Ich hab das mal korrigiert und eine neue Archivseite dazugepackt. Jetzt sollte wieder alles rundlaufen. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 12:33, 11. Mär. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 12:33, 11. Mär. 2019 (CET)

Mitglieder der SEPA & Währungen

In der Übersicht stehen als "Mitglieder" EU+EFTA+Monaco+Schweiz --> Die EFTA hat den Vertrag nicht unterschrieben, sondern die EWR für FL+IS+NO und die Schweiz hat separat unterschrieben. Somit sollten die Mitglieder, obwohl in der Summe identisch, als "EU+EWR+Schweiz+Monaco+SanMarino" dargestellt werden.

Ebenfalls in der Übersicht stehen als "Währungen" alle Währungen der Mitgliedsländer. Die SEPA betrifft jedoch nur den Euro. --> Die jeweiligen nationalen Währungen haben mit der SEPA nichts zu tun und sollten m.E. gelöscht werden.

Dank und Gruss, Christian Funke (nicht signierter Beitrag von Cheknuf (Diskussion | Beiträge) 09:41, 6. Jan. 2016 (CET))

Andorra

In der englischsprachigen Wikipedia und auf manchen Internetseiten wird Andorra als Teilnehmer genannt. Ab 2016??? Wer kann helfen, ob Andorra schon Teilnehmer ist? (nicht signierter Beitrag von 87.79.110.81 (Diskussion) 14:12, 17. Jan. 2016 (CET))

zum Teil veraltet?

Einiges scheint noch aus der Zeit vor der SEPA-Einführung zu stammen.

Etwa wenn das SEPA-Komitee erwähnt wird, das an der Einführung von SEPA arbeitet. Inzwischen ist SEPA eingeführt - hat es sich danach aufgelöst oder hat es jetzt noch irgendwelche Aufgaben? Und was lässt sich über das sagen, was es bisher geleistet hat?

Die "Folgen der SEPA-Einführung" sind anscheinend alles Vorhersagen. Gibt es schon Vergleiche mit der Realität seit 2014/2016?

Gibt es im Standard-Überweisungsformular der Banken immer noch ein Feld für die BIC?

Wär gut, wenn Leute, die sich auskennen, den Text aktualisieren bzw. Klarheit schaffen.

-- 79.192.163.202 13:22, 21. Dez. 2016 (CET)