Diskussion:Feuerbestattung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lektor w in Abschnitt URV
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Begriffliches Problem

Meines Erachtens bedarf der Artikel einer Überarbeitung.

Heutzutage noch von einer "Leichenverbrennung" zu sprechen, halte ich nicht nur aus pietistischen Gründen für bedenklich, es ist auch sachlich falsch.

Aus diesem Grunde empfiehlt die VDI-Richtlinie 3891, von einem solchen Sprachgebrauch Abstand zu nehmen.

Vgl. im einzelnen den Artikel zu Flamarium.

--FPa 12:40, 3. Sep 2005 (CEST)

Bildgröße der Rückstände

Ich denke schon, daß viele Leute mit frischem Todesfall (welche sich wohl auch hier informieren) nicht unbedingt auf das Bild des Restknochens getoßen werden sollten. In der kleineren Version ist dieser nicht so deutlich zu erkennen, auch wenn der Gesamtstil der Seite evtl. darunter leidet - der Rücksicht auf frische Trauerfälle ist hier aber wohl der Vorrang zu geben. --Benutzer:Ja.stiebing 10:32, 16. Aug 2006 Nachgetragen von /.\ dergreg: 14:27, 16. Aug 2006 (CEST)

Hallo Ja.stiebing, in der heute angewandten Thanatologie ist vermehrt die Bewegung in die Richtung zu finden, dass den Trauernden der Abschied am offenen Sarg ermöglicht wird, es ihnen sogar angeraten wird. Somit wird der Tod den Hinterbliebenen "begreifbarer". Ob sich diese Gleichung nun auf das Bild der Brandrückstände für Dich anwenden lässt sei dahingestellt. Auch bei großer Rücksicht auf trauernde Menschen sollte alles auf dem Bild erkennbar bleiben; eine Enzyklopädie soll dazu beitragen, das unklare, unscharfe, verschwommene in den korrekten Fokus zu rücken. Darum plädiere ich für Beibehalten der Bildgröße und somit ein Stück mehr Klarheit in das "geheimnissvolle" Feld der Obsorge um verstorbene Körper. --/.\ dergreg: 14:27, 16. Aug 2006 (CEST)
Da das Bild jederzeit mit einem einfachem Klick vergrößert werden kann, ist der Klarheit der Enzyklopädie sicherlich kein Abbruch getan?
Evtl. liegt ja auch ein Mißverständnis vor, mir ging es nur um das in dem Artikel eingefügte Thumbnail, nicht um die größere Version...Alexander Stiebing 16:29, 12. Sep 2006 (CEST)

Ruheberg

Warum gibt es eigentlich eine Seite für Ruheberg, aber keine für Friedwald, Ruheforst oder Ruhehain? 89.27.222.171 20:50, 8. Nov. 2006 (CET)

Frist ?

Gibt es nicht auch eine Frist die einzuhalten ist ? Sprich es muß erst eine bestimmte Anzahl an Tagen seit Eintritt des Todes vergangen sein, bevor eine Feuerbestattung vorgenommen werden darf ? Oder bin ich da mal falsch informiert worden ? Rainer E. 20:23, 28. Dez. 2006 (CET)

Einfluss Medikamente

" Der Prozess der Kremation dauert alles in allem in etwa 90 Minuten, jedoch ist dieser Richtwert abhängig von der Körpermasse des Verstorbenen und den Medikamenten, die er in den letzten Lebensmonaten zu sich genommen hat."

Kann mir jemand erklären auf welche Weise Medikamente da einen Einfluss haben sollen?? Information erscheint mir sehr zweifelhaft...‎ 129.69.229.78 13:42, 5. Mär. 2007

Einen möglichen Erklärungsansatz bieten die Erläuterungen in [1] auf Seite 6 ff. --/.\ dergreg: 13:43, 1. Okt. 2007 (CEST)

Thermischer Oxidationsprozess

... habe ich durch "Verbrennung" ersetzt. War die vorige Formulierung ein Scherz? Maikel 16:53, 23. Mär. 2007 (CET)

Verstreuen der Asche

Wolfsfrau9 hat geschrieben, dass das Verstreuen der Asche auf einem Aschenfeld möglich sei und begründet dies mit eigenem Wissen. Meines Wissens dies aber in Deutschland nach wie vor verboten. Kann mir jemand belegen, ob und wo in Deutschland eine solche Möglichkeit besteht. Sonst würde ich das bald ändern. --Uwe Rumberg 21:12, 12. Okt. 2007 (CEST)

Beim Eingeben des Stichwortes "Aschenstreufeld" in Google erscheinen die Friedhofs-Homepages einer ganzen Reihe Gemeinden, die ein solches anbieten, oftmals für anonyme Beisetzungen. Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Länderrecht, daher gibt es wohl Bundesländer, die das Ascheverstreuen ANbieten und andere, die es VERbieten.

Habe auf der Homepage http://www.dauergrabpflege-niedersachsen-sachsen-anhalt.de/doc/content/grabpflege/anonym.html eben folgende Info gefunden: "In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist die Verstreuung von Totenasche auf einem Bereich des Friedhofes zulässig. Hierbei wird die Totenasche aus einem Gefäß im Beisein der Angehörigen oder anonym auf einer bestimmten Fläche verstreut. Das Verstreuungsgelände ist als solches besonders gekennzeichnet, Gedenktafeln oder sonstige Grabmale werden in der Regel nicht aufgestellt werden." In Nordrhein-Westfalen ist es meines Wissens nach seit 2003 erlaubt. --Wolfsfrau9 14:58, 15. Okt. 2007 (CEST)

Danke für die Infos. War mit "Asche" und "verstreuen" bei Google nicht weitergekommen. --Uwe Rumberg 20:26, 16. Okt. 2007 (CEST)

Ablauf

Wenn die Gasbrenner die Geschichte auf 1200 Grad pushen, treffen diese Flammen dann den Sarg oder erhitzen sie nur die Steine drum herum?‎ 92.116.144.96 16:57, 17. Mai 2008

Es werden nur die Steine rund herum erhitzt, erst in der Nachbrennphase werden eventuelle Reste unter Brennereinsatz verbrannt. --/.\ dergreg: 20:11, 17. Mai 2008 (CEST)

Diamanten

Prinzipiell kann die Kremierung auch so geführt werden, dass aus Resten an amorphem Kohlenstoff der Körperasche ein Diamant gezüchtet, also kristallisiert, wird. sollte man vielleicht noch einmal überdenken. (a) Der Diamant wird nicht aus der Asche (die kaum noch Kohlenstoff enthält) gemacht, sondern aus "Spuren" (Traces) der Asche. (b) Die Behauptung, dass der Verstorbene im Diamant ist (der sein Kohlenstoff liess den Diamanten kristallisieren), kann objektiv nicht nachgewiesen werden. Das Patent liegt hier. Wenn man genau liest, wird es interessant bei [0011] immer nur "comprising" ("enthaltend", nicht "consisting of" [= bestehend aus], [0012] erwähnt, dass man alles mögliche dazu mischen darf. [0022] erwähnt "traces" (also "Spuren"), [0035] listet die Komponenten von "Krematoriumsasche", Summe = 100,0 % ... aber wo ist Kohlenstoff? [0050] endlich sagt, was alles noch in den Kochtopf darf. Die Hersteller bieten auch an, einen Diamanten aus dem Haar einer Person oder eines Tieres zu machen. D.h. Die Masse des Steins sind Zusätze von aussen und Kohlenstoff des Verstorbenen ist praktisch nur ein "Schmutzeffekt". Im Patent wird auch ausgiebig die "symbolische Bedeutung" dieses Vorganges erwähnt. Kommerz-Masche. G! G.G. nil nisi bene 09:11, 6. Jan. 2010 (CET)

Schön einen Sachverständigen zu finden: formuliere doch nach Deiner Kenntnis den Absatz entsprechend. --Hochachtungsvoll Ihr ergebener Paule Boonekamp - eine Silbersonne 13:19, 6. Jan. 2010 (CET)
G! Wurde gerade darauf hingewiesen, dass wir Diamantbestattung haben. Werde hier verlinken und dort einarbeiten. \V/ Lebe lang und schreibe viele Artikel! G! G.G. nil nisi bene 14:01, 6. Jan. 2010 (CET)
Aso hatte hier kommentiert. War schon verwundert wo mein Eintrag geblieben war- jetzt weiß ich! Bei Diamantbestattung. Ist ja klar: Überkapazitäten be Diamantpressung gleicher Sinn wie bei zuviel kleine Chips deshalb elektronische Bilderrahmen.Aber zum Kommerz gibt es ja auch einen Artikel bei WP.--Hochachtungsvoll Ihr ergebener Paule Boonekamp - eine Silbersonne 10:20, 7. Jan. 2010 (CET)
Die Kritik im ersten Beitrag ist nicht mehr aktuell. --Lektor w (Diskussion) 16:31, 20. Jun. 2018 (CEST) erledigtErledigt
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CO2-Neutral?

Hallo zusammen, 2 Anmerkungen bzw. Fragen: im ersten Absatz unter 'Prozedur' steht: "Hinsichtlich der Maßstäbe des Umweltschutzes ist das Kremieren bezüglich des Ausstoßes von CO2 neutral." Diesen Satz kann ich nicht nachvollziehen. In vielen Krematorien wird der Ofen mit fossilen Brennstoffen gefeuert. Auch wenn die Brenner nicht den ganzen Prozess lang laufen wird trotzdem "fossiles" CO2 ausgestoßen. Hinsichtlich des Sarges kann man sicher von CO2 neutral sprechen, da die Bäume aus denen der Sarg gefertigt wurde CO2 aufgenommen haben. Aber auch auf den Leichnam trifft CO2-Neutralität nicht zu.--steffke 22:26, 17. Aug. 2011 (CEST)

CO2-neutral steht nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 16:27, 20. Jun. 2018 (CEST) erledigtErledigt
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Zu 2.3 Eigentum

"Trifft der Erblasser allerdings eine Verfügung über solche Metallreste für seine eigene Kremierung, ist der Testamentsvollstrecker juristisch an diese Weisung gebunden." - Es ist doch gar nicht in jedem Erbfall die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers vonnöten oder täusche ich mich da? --Hanny Banny 22:02, 17. Sep. 2011 (CEST)

Ich habe es umformuliert, ohne Testamentsvollstrecker, und schlage Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 16:27, 20. Jun. 2018 (CEST)
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Erdbestattung kontra Totenverbennung

Im Oxident hat die Totenverbrennung keine Tradion. Im Orient gleich gar nicht. Wird der letzte Willen des Toten nach einer Erdbesttung auch von den Sozial- und Ordnugsämtern geachtet, wenn die Angehöhrigen staatliche Hilfe in Anspruch nehen müssen, da sie die Gesamtkosten nicht aufbringen können? Was passiert mit den Urnen und ihrem Inhalt nach Ablauf der Liegezeit?

Die Diskussion über die CO²-Bilanz beim Verbrennen eines Toten ist Geschmack- und Pietätlos! Für mich erfüllt die Totenverbrennung den Straftatbestand "Störung der Totenruhe" und der "Totenschändung"!!!--Kerni53 14:03, 17. Jan. 2012 (CET)

Die ersten beiden Sätze sind Unsinn. Über die CO2-Bilanz steht nichts mehr im Artikel. Die Meinungsäußerung am Ende des Beitrags ist für den Artikel nicht relevant. Ich schlage Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 16:27, 20. Jun. 2018 (CEST)
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Bundes-Immissionsschutzverordnung

Hinsichtlich Umweltaspekten fände ich einen Verweis auf die 27. BImSchV gut. Hier ist die Überwachung der maßgeblichen Emittierten Schadstoffe (CO, organische Verbindungen, Staub und Dioxine/Furane) geregelt. --steffke 22:26, 17. Aug. 2011 (CEST)

Wurde jetzt ergänzt. --Lektor w (Diskussion) 06:40, 22. Jun. 2018 (CEST) erledigtErledigt
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Einleitung

Unter Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche.

Das reicht so nicht. Da fehlt noch ein erklärender Nebensatz. Wenn eine Familie in einem Wohnhaus "verascht" wird, ist das keine Feuerbestattung. GEEZERnil nisi bene 13:40, 22. Okt. 2012 (CEST)
Das Lemma heißt „…bestattung“. Die Leute sind doch nicht blöd.--Turris Davidica (Diskussion) 15:34, 22. Okt. 2012 (CEST)
Die konkrete Aussage, die den dafür bestimmten Ort beschreibt, steht dann im nächsten Satz „...wird dieser Vorgang in Krematorien...“. Ist das nicht ausreichend eindeutig?--Dornfelder71 (Diskussion) 21:29, 25. Okt. 2012 (CEST)
Wer in seinem Wohnhaus verbrennt ist noch lange nicht verascht und eben das kann ein Krematorium leisten. --Paule Boonekamp (Diskussion) 22:35, 25. Okt. 2012 (CEST)
  • Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde.
  • Unter Seebestattung versteht man die Bestattung der sterblichen Überreste eines Verstorbenen auf See.
  • Unter Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche.
Fällt jetzt der Unterschied auf? "Die Leute sind doch nicht blöd." Darüber muss ich jetzt erst mal nachdenken. GEEZERnil nisi bene 11:00, 30. Okt. 2012 (CET)
Und wenn du über das Zitierte einmal nachdenkst, da wirst du finden, daß die Kremation nicht die Bestattung ist. Die Bestattung ist das Einsenken der Urne in die Erde (oder das Einstellen in ein Kolumbarium).--Turris Davidica (Diskussion) 11:31, 30. Okt. 2012 (CET)
Bingo! Die Einleitung reicht so nicht. GEEZERnil nisi bene 12:56, 30. Okt. 2012 (CET)

Den Vorgang des Senkens/Einstellens einer Urne in die Grabanlage nennt man Urnenbeisetzung.--Dornfelder71 (Diskussion) 17:17, 31. Okt. 2012 (CET)

Ganz ist mir das Ansinnen nicht ersichtlich geworden. Der nächste Satz lautet doch: Die Beisetzung der Überreste erfolgt gewöhnlich in einer Aschekapsel.
Das kann man vielleicht schöner ausdrücken, ist doch aber MUMEN genau das.--Turris Davidica (Diskussion) 20:21, 31. Okt. 2012 (CET)
Ich stimme der Kritik von Geezer zu. Ich habe versucht, die Begriffe in der Einleitung differenzierter zu bestimmen (vgl. aktueller Stand). --Lektor w (Diskussion) 11:35, 21. Jun. 2018 (CEST)
Vielen Dank dafür! Jetzt liest sich die Einleitung viel stimmiger und ist m. E. gut verständlich! Grüße Minos (Diskussion) 12:49, 21. Jun. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Kritik z. B. im ersten Beitrag wegen der Definition „Feuerbestattung = Veraschung einer Leiche“ mit schlichter Gleichsetzung „Feuerbestattung = Kremation usw.“ trifft jedenfalls auf die aktuelle Fassung nicht mehr zu. Ich schlage Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 06:10, 28. Jun. 2018 (CEST)
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Artikel: Am Limit: Wiener Krematorium muss nachrüsten

Erschienen in Der Standard (Print) am 31.10.2012, Seite 10 (Chronik), (noch) nicht online auf www.derstandard.at zu finden.

90 min Dauer einer Verbrennung, bei beleibten Menschen auch etwas länger, bei 800 - 1100 °C.

Angaben der Bestattung Wien: In Österreich geht (2011) 35% der Bestattungen eine Einäscherung voraus, 1995 waren es erst 16%. In Wien (2011): nur 26%. n Deutschland (2011) etwa die Hälfte. Erst seit 1963 erlaubt die katholische Kirche die Feuerbestattung.

Bestattung und Friedhöfe Wien: GF Friedrich Fertinger: Bis in die 1980er Jahre mit Gas und Koks beheizt, gab Probleme mit den Abgasen. Nun laufen von 4 Elektroöfen stets 3, im Schichtbetrieb 12 bis 14 Stunden am Tag. Ungestellt werden soll auf Gasbetrieb - bereits international Standard und effizienter, weil ein Gasofen schneller auskühlt.

Das Krematorium in Wien Simmering verbrent auch Leichen aus Niederösterreich (in diesem Bundesland gibt es nur ein Krematorium in St. Pölten) und Burgenland (Bundesland ohne eigenes Krematorium). --Helium4 (Diskussion) 09:19, 31. Okt. 2012 (CET)

So etwas gehört nicht in den Übersichtsartikel Feuerbestattung, in dem es nicht allein um Krematorien geht (dafür gibt es den Hauptartikel Krematorium), wobei es allein in Deutschland weit über 100 Krematorien gibt und weltweit noch viel mehr.
Solche Details gehören gegebenenfalls in einen Artikel über das betreffende Krematorium, also hier in den Artikel Feuerhalle Simmering, der schon Ende 2008 angelegt wurde. Ich habe den Beitrag auf die dortige Diskussionsseite kopiert (Edit) und schlage hier Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 06:21, 28. Jun. 2018 (CEST)
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Widersprüchliche Formulierung?

"Der Verstorbene muss nach den von ihm hinterlassenen Weisungen bestattet werden, die auch den Ort der Kremierung und der Bestattung enthalten können. Solche Weisungen sind unanfechtbar, soweit sie sich im ethischen Rahmen halten. Entgegenstehende Bestimmungen kommunaler Verwaltungen sind unwirksam."

Das hebt aber z. B. die Friedhofspflicht nicht auf? Wenn ich will dass meine Asche bei meinen Kindern im Regal steht, ist das ja auch ethisch vertretbar (finde ich). Verstehe ich da was falsch, oder kann der Satz geändert werden? --Oberpfälzerin (Diskussion) 22:19, 9. Mär. 2016 (CET)

Problematisch war hier der letzte Satz. Er wurde schon vor zwei Jahren gelöscht. Man könnte zwar ausdrücklich hinzufügen, daß gesetzliche Bestimmungen und kommunale Vorschriften nicht mißachtet werden dürfen, aber das versteht sich meines Erachtens von selbst. Ich schlage Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 06:37, 28. Jun. 2018 (CEST)
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Noch eine widersprüchliche Formulierung

„Aufgrund der negativen Haltung der katholischen Kirche gegenüber Feuerbestattungen bis ins 20. Jh. ist der Anteil der Erdbestattungen in den katholisch geprägten Ländern durchwegs höher als in nicht-katholischen Ländern. Erst 1963 gestattete die Katholische Kirche offiziell die Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung. Erd- und Feuerbestattung waren Ursache und Folge von Kommunalisierungen des Bestattungswesens im 19. Jahrhundert.“

Steht zwar genauso in der Quelle, aber das ist doch ein Widerspruch. Weil die katholische Kirche die F. nicht erlaubte, gibt es viele F. in katholisch geprägten Ländern? Könnte das jemand erklären oder diesen Ausschnit entfernen? Die Tatsache, dass es in diesen Ländern viele F. gibt ist ja, laut der Quelle in der Quelle, Fakt, aber die Erklärung bzw. Deutung ergibt für mich keinerlei Sinn --84.104.55.160 21:03, 20. Mär. 2016 (CET)

Bitte lies nochmal, genauer: …ist der Anteil der Erdbestattungen in den katholisch geprägten Ländern durchwegs höher…“. HTH, --Turris Davidica (Diskussion) 09:42, 21. Mär. 2016 (CET)
Für mich macht da eher der letzte Satz nicht so viel Sinn, Erdbestattung gab es ja schon vor der Kommunalisierung? --Oberpfälzerin (Diskussion) 21:43, 29. Mär. 2016 (CEST)
Ja, der letzte Satz war problematisch. Erstens schwer verständlich, wenn nicht unlogisch. Zweitens nicht an der richtigen Stelle. Außerdem soll man nicht einfach wörtlich aus einer Quelle kopieren (das wird übrigens auch im nächsten Abschnitt gesagt, siehe unten). Was mit dem Satz angesprochen wird, habe ich jetzt ausführlicher formuliert, und zwar weiter oben, im Abschnitt zur Geschichte (Edit). --Lektor w (Diskussion) 07:16, 28. Jun. 2018 (CEST)
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URV

Aus einer Quelle wurde fast wörtlich zitiert: [2] Ich habe das geändert. --House1630 (Diskussion) 12:15, 6. Jul. 2016 (CEST)

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