Diskussion:Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg
Fußnoten-Spinnerei
[Quelltext bearbeiten]Diese Aufteilung in Anmerkungen und Nachweise ist weder üblich noch besonders sinnvoll. Darf ich das ändern, ja? In der geistreichen Anmerkung Nr. 1 ist dann auch gleich ein Rechtschreibfehler... --Schoener alltag (Diskussion) 13:03, 8. Dez. 2013 (CET)
- Wie wahr. Einfach grausam. Und dann dieses permanente [Einzelnachweis 1] und [Anmerkung 1]. Nervt total.--Zweedorf22 (Diskussion) 18:14, 22. Jul. 2014 (CEST)
Stil und Belege
[Quelltext bearbeiten]Das ganze klingt eher nach einer Übernahme aus dem unter Lit vermerkten schönen Titel Prinz Schnapps als nach einem enzyklopädischen Artikel (wobei ich die Relevanz nicht bezweifele) und bedarf der gründlichen Überarbeitung. PS. Ich vermute eine URV. Kann das jemand nachprüfen, der Zugang zu Prinz Schnapps hat? --Concord 17:04, 14. Jun. 2011 (CEST)
- der Anfang ist in seiner Originalversion in Teilen URV aus Munzinger.--Concord 03:46, 24. Jun. 2011 (CEST)
- Auch [1] klingt nach URV, enthält aber eigenartige Trennungsfehler, ich sehe mir das heute Abend mal an. Gruß -- Niteshift 07:10, 25. Jun. 2011 (CEST)
- Munzinger, Hamburger Abendblatt, der Abschnitt zur Malerei stammt aus www.m+o+narchieliga.de/imperium/mecklenburg/mecklenburg-geburtstag.htm (die beiden + in der Adresse entfernen, die Adresse kam ohne sie nicht durch den Spamfilter). Andere Passagen sind zwar bei Google (inkl. Buchsuche) nicht auffindbar, allerdings ist nicht auszuschließen, dass der gesamte Artikel in der Anfangsversion aus verschiedenen Quellen zusammenkopiert wurde. Die hier aktiven 79er sowie 83er IPs scheinen einer Person zuzuordnen zu sein. Einige unveränderte Sätze ziehen sich bis zum Schluss durch. Es wäre alles noch zu entfernen bzw. umzuformulieren und die Texte der Versionen dann wegen wahrscheinlicher URV zu verstecken. -- Niteshift 00:16, 26. Jun. 2011 (CEST)
Letzte Vermutung bestätigte sich gänzlich und bis zuletzt waren im Abschnitt "Heirat" noch 1:1-Übernahmen aus externen Quellen vorhanden. Daher war es leider notwendig, alle Texte der bisherigen Versionen zu verstecken. -- Niteshift 23:11, 30. Jun. 2011 (CEST)
aus: Das Amt
[Quelltext bearbeiten]In ISBN 978-3-89667-430-2 findet sich auf Seite 119, Friedrich Franz Erbgroßherzog von Mecklenburg sei bereits 1933 in die Auslandsabteilung (Vorläufer der Auslandsorganisation der NSDAP, Leiter: Ernst Wilhelm Bohle) eingetreten. Bohle empfahl ihn Ende 1933 in einem Brief an Heß, von M. sei "in kluger und geschickter Weise für unsere Idee draußen eingetreten", er habe dort, "wo noch sehr viel deutschnationaler Geist herrscht, heilsam gewirkt." Nicht umgestzt wurde der Plan, v. M. als "ehrenamtlichen Attaché nach Schweden" zu schicken. 1937 plante man, v. M., der "seit 1931 in der NSDAP und seit 1934 der SS angehörte, als SS-Hauptsturmmann dem Reichsminister [des AA] als Adjutant zuzuteilen". (Seite 119)
Ebenfalls ISBN 978-3-89667-430-2 auf Seite 315 erwähnt. Dort geht es um die Durchführung eines Führererlasses vom 19. Mai 1943, demzufolge Personen aus maßgeblichen Stellen entlassen werden werden sollten, wenn sie "international gebunden seien" und dem Hochadel angehörten. Legationssekretär v. Mecklenburg, obwohl Neffe der Königin von Dänemark, diente auf "Anordnung Himmlers bei einer Einheit der Waffen-SS" und wurde wegen seine frühen Verdienste um die Partei nicht entlassen. Dort in der Begründúng steht übrigens v. M. "sei immerhin schon 1931 in die NSDAP und noch vor der Machtergreifung in die SS [also vor 1934 - Gegensatz zu S. 119] eingetreten".(Seite 315). --Holgerjan 18:42, 14. Jun. 2011 (CEST)
In der Sitzung vom 3. August 1946 im "Nürnberger Prozess..." wird v. Mecklenburg kurz erwähnt, alsd Beispiel, dass schon vor 1933 "eine ganze Anzahl Aristokraten und Angehörige deutscher Fürstenhäuser in die SS eingetreten" seien, "so zum Beispiel der Prinz von Waldeck, der Erbgroßherzog von Mecklenburg und so weiter." ISBN 3-7735-2510-9, Band XX, S. 311. --Holgerjan
- Herzlichen Dank. Ich habe es in den Absatz eingearbeitet. --Concord 02:50, 24. Jun. 2011 (CEST)
"Sturmführer der SS"
[Quelltext bearbeiten]Sturmführer gab es AFAIK nur in der SA; s. a. NS-Ranggefüge. --Widerborst 11:43, 29. Jun. 2011 (CEST)
- Stimmt und danke für den Hinweis; korrigiert nach dem Eintrag in Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945, Bd. 3, S. 211-212. --Concord 17:46, 29. Jun. 2011 (CEST)
Aussterben
[Quelltext bearbeiten]Ist es richtig zu sagen, dass das Haus Mecklenburg im Mannesstamm ausgestorben ist? Es gibt ja immerhin bis heute eine Seitenlinie der Strelitzer Großherzöge. Diese hatte zwar auf die Sukzession verzichtet, nicht aber auf die Zugehörigkeit zum Hause selbst. -- Freigut 18:37, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Die Aussage ist richtig! Nachkommen der Linie Mecklenburg-Strelitz erlangten den bürgerlichen Namen (!) "Herzog zu Mecklenburg" erst nach Ende der Monarchie durch Adoption. Natürlich gibt es bis heute (auch) männliche Nachkommen mecklenburgischer Fürsten, aber die zählen genealogisch nicht zum "Mannesstamm" des Geschlechts und wären auch fürstenrechtlich nicht thronfolgefähig. Insofern sind sie für obige Frage nicht maßgeblich. --STA 22:23, 7. Aug. 2011 (CEST)
- Ok. Es heißt ja auch "im DIREKTEN Mannesstamm", und das ist zweifellos richtig formuliert. -- Gruß, Freigut 12:13, 8. Aug. 2011 (CEST)
Zu Herkunft und Jugend
[Quelltext bearbeiten]Dort steht im letzten Satz: "Anschließend studierte er von 1930 bis 1932 Jura ..."
Im Abschnitt "Karriere im Nationalsozialismus" steht: "Während seines Studiums in München ..."
Daraus kann man schließen, dass er in München studierte. Entprechend sollte man Satz wie folgt ergänzen: "... studierte er von 1930 bis 1932 Jura im München ..."
So könnte man auch den Satz "Während seines Studiums in München ...", in dem der Ort München erstmals genannt wird, besser verstehen.
Von: Rolf H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 37.120.13.152 (Diskussion) 11:39, 4. Apr. 2016 (CEST))
Zu Karriere im Nationalsozialismus
[Quelltext bearbeiten]Dort steht im 3. Absatz:
"Da Alexandrine den Kontakt mit ihrem Neffen ablehnte, war die Mission Friedrich Franz ohne Erfolg."
Eine "Mission Friedrich Franz" ist unbekannt.
Vermutlich richtig: "... war die Mission von Friedrich Franz ohne Erfolg."
Von: Rolf H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 37.120.31.163 (Diskussion) 12:01, 5. Apr. 2016 (CEST))
Nachname
[Quelltext bearbeiten]In der Artikeleinleitung heißt es: Auch noch nach 1918 wurde er im allgemeinen Sprachgebrauch als Erbgroßherzog tituliert, obwohl sein gesetzlicher Name seither Herzog zu Mecklenburg lautete. Das ist mit einer Anmerkung versehen, die praktisch das Gegenteil belegt. Gibt es irgendwelche Belege für die Feststellung oder ist das selbst zusammengereimt? Nach den üblichen Regeln der Namensgebung ab 1919 hätte sein bürgerlicher Nachname ja tatsächlich "Erbgroßherzog von Mecklenburg" und eben gerade nicht "Herzog zu Mecklenburg" lauten müssen, weil die Adelstitel ja abgeschafft waren und im Normalfall jeder den bisherigen Titel als bürgerlichen Nachnamen weiterbenutzte, in diesem Fall also "Erbgroßherzog von ...". Da mag es u.U. Ausnahmen und Sonderregeln gegeben haben, aber grundsätzlich ist der Name "Erbgroßherzog von" nach den damaligen republikanischen Regeln logischer und gerade nicht Ausdruck irgendeiner Adelnostalgie. Fällt mir gerade auf, weil es mit Heinrich XLV. Erbprinz Reuß einen ähnlich gelagerten Namensfall gibt, der auch solche Reflexe auslöst, obwohl es sachlich und belegmäßig da ganz klar ist.--Jordi (Diskussion) 01:35, 24. Dez. 2022 (CET)
- Man hat bei den Namensbildung des vormals regierenden Fürstenhauses zu Mecklenburg offenbar davon ausgegangen, dass "Großherzog", "Großherzogin" und "Erbgroßherzog" als quasi Amtsbezeichnungen der alten Zeit betrachtet und zur Namensbildung die Fürstentitel der gesamten Familie (Herzog/Herzogin zu Mecklenburg) benutzt. --- Gruß, STA (Diskussion)). 11:55, 24. Dez. 2022 (CET)
- @Jordi:Erbgroßherzog war ein (informeller) Erstgeburtstitel und war daher abgeschafft. Lediglich der 1918 regierende Großherzog und die Großherzogin durften für ihre Person ihren Titel behalten. Bürgerlicher Name wurde der Name, der allen Familienmitgliedern unterhalb des regierenden Fürsten (und des Erben) zustand, also Herzog/in zu Mecklenburg. --Concord (Diskussion) 15:23, 24. Dez. 2022 (CET) PS: Das war auch bei Reuß so; der gesetzliche/bürgerliche Name aller Angehöriger, auch der von Heinrich XLV. (Reuß jüngere Linie) war fortan Prinz/Prinzessin Reuß. --Concord (Diskussion)
- Meine dringende Empfehlung bei all solchen Fragen wäre es, die Namen bitte einfach so wiederzugeben, wie sie in der gängigen Literatur zur jeweiligen Person überwiegend üblich sind. Spekulationen über den amtlichen Namen sollten unterbleiben, wenn es keinen unmittelbar auf die jeweilige Person bezogenen Beleg dazu gibt! --Stolp (Disk.) 17:16, 24. Dez. 2022 (CET)
- Das wäre in diesem Fall dann in der Tat Friedrich Franz Erbgroßherzog von Mecklenburg wie in Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. --Concord (Diskussion) 17:42, 24. Dez. 2022 (CET)
- @Stolp Es gibt leider beim Umgang mit Namen und Titeln von Mitgliedern ehemaliger regierender Fürstenhäuser in Deutschland keine Einheitlichkeit. In biographischen Nachschlagewerken treten uns solche Namen sehr variantenreich entgegen. Da wird selbst von Adelsexpertren bisweilen in tatsächliche Namensformen und Hötlichkeitsformen unterschieden. Eine Ansetzung als "Mecklenburg, ... von" ist aber definitiv höchst bedenklich. Der Titel "Erbgroßherzog" wurde zudem auch in alter Zeit nur temporär geführt. Gelangte der Inhaber durch den Tod des Vaters zur Regentschaft, titelte er als "Großherzog". Im Landesteil Mecklenburg-Schwerin gab es seit 1837 vier Erbgroßherzöge namens Friedrich Franz, von denen die älteren drei zur Regentschaft gelangten (Nr. II, III, IV der dynastischen Zählung). Eindeutiger wird die Sache so also auch nicht. --- STA (Diskussion)). 19:36, 24. Dez. 2022 (CET)
- @STA: Da möchte ich Dir grundsätzlich zustimmen. Gerade deshalb wäre es wünschenswert, wenn wir bei Wikipedia in solchen Fragen weniger Dogmatismus in Bezug auf unsere selbst fabrizierten Namenskonventionen und mehr am RL der jeweiligen Person orientierten Pragmatismus walten lassen könnten, wenngleich es in manchen Fällen zugegeben fast unmöglich ist, die letzendlich „richtige“ Kombination aus Name und Titel(n) zu finden, wenn es sich in verschiedenen Lebensabschnitten änderte. Bei der hier in Rede stehenden Person mag das auch sehr schwierig sein. Es findet sich z. B. bei Thomas Gehrlein: Das Haus Mecklenburg. Börde-Verlag, Werl 2006, ISBN 978-3-9810315-6-0 auf Seite 25 lediglich folgende kurze Info: Friedrich Franz, geb. 1910, gest. 2001, Erbgroßherzog von Mecklenburg. Ob das dann nach 1918 so auch standesamtlich war oder nicht, erfährt man zumindest dabei nicht. --Stolp (Disk.) 23:55, 24. Dez. 2022 (CET)
- @Stolp Es gibt leider beim Umgang mit Namen und Titeln von Mitgliedern ehemaliger regierender Fürstenhäuser in Deutschland keine Einheitlichkeit. In biographischen Nachschlagewerken treten uns solche Namen sehr variantenreich entgegen. Da wird selbst von Adelsexpertren bisweilen in tatsächliche Namensformen und Hötlichkeitsformen unterschieden. Eine Ansetzung als "Mecklenburg, ... von" ist aber definitiv höchst bedenklich. Der Titel "Erbgroßherzog" wurde zudem auch in alter Zeit nur temporär geführt. Gelangte der Inhaber durch den Tod des Vaters zur Regentschaft, titelte er als "Großherzog". Im Landesteil Mecklenburg-Schwerin gab es seit 1837 vier Erbgroßherzöge namens Friedrich Franz, von denen die älteren drei zur Regentschaft gelangten (Nr. II, III, IV der dynastischen Zählung). Eindeutiger wird die Sache so also auch nicht. --- STA (Diskussion)). 19:36, 24. Dez. 2022 (CET)
- Das wäre in diesem Fall dann in der Tat Friedrich Franz Erbgroßherzog von Mecklenburg wie in Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. --Concord (Diskussion) 17:42, 24. Dez. 2022 (CET)
- @Concord: Ok, aber Primogeniturtitel erlöschen individuell erst mit dem Tode der bisher lebenden Träger*innen (also der Personen, die unmittelbar vor 1919 so tituliert waren),[2] so steht's auch in dem von dir verlinkten Wikipediaartikel. Dass das nur den zuletzt regierenden Titelinhaber beträfe, wäre dann vielleicht etwas Mecklenburg-Spezifisches (kann ja sein, deshalb fragte ich), aber nach den allgemeinen Regeln betraf das die Frauen der Ex-Fürsten (darum "Träger*innen") und nat. auch die ehemaligen Thronerben ("Erbgroßherzog", "Erbprinz") doch genauso. Abgeschafft waren die Primogeniturtitel nur in dem Sinne, dass man nicht mehr "Fürst" oder "Erbprinz" werden konnte, wenn man theoretisch an der Reihe war, seinen Namen also nicht beim Tod des vorherigen "Fürsten" oder "Erbprinzen" ändern konnte. Deshalb hieß bspw. HXLV aus dem Parallelfall auch nach dem Tod seines Vaters (1928) weiter nur "Erbprinz Reuß" (und nicht etwa "Fürst"), was ja noch für das Jahr 1939 auch so belegt ist.
- Sowohl HXLV als auch Friedrich Franz fallen dann (vorbehaltlich irgendwelcher Zusatzinformationen, die ich nicht kenne) genau in diese Lücke der "versteinerten Primogeniturnamen", weil sie vor 1919 tatsächlich der letzte "Erbprinz" bzw. "Erbgroßherzog" waren und nach 1919 dann eben (soweit bekannt und belegbar) auch weiter so hießen.--Jordi (Diskussion) 02:07, 25. Dez. 2022 (CET)
- P.S.: Hier steht es auch so, und diese Auskünfte stammen vom Standesamt und betreffen einen klassischen Wikipediafall, wo die Nachforschungen durch Wikipedianer angestoßen wurden:
- Zitat: In der Weimarer Verfassung von 1919 wurden die Privilegien des Adels aufgehoben. (...) Adelsbezeichnungen wie Prinz von Hohenzollern wurden laut Verfassung zu Familiennamen. Kein Bestandteil: Anredeformen wie Hoheit oder Durchlaucht. (...) Der bis heute gültige Gesetzestext legt fest, dass sogenannte Erstgeburtstitel wie Fürst oder Erbprinz ebenso wenig Namensbestandteil werden. Sie erloschen mit dem Tod des bevorrechtigten Familienmitglieds (Unterstreichung von mir).
- Thronfolgertitel wie "Erbprinz" (oder "Erbgroßherzog") gehörten also ausdrücklich genau wie die Titel der Ex-Regierenden ("Fürst" oder "Großherzog") zu den Erstgeburtstiteln, die von den Trägern, die den Titel vor 1919 hatten, ausnahmsweise und entgegen der Abschaffungsregel (als Nachname) weitergeführt wurden.--Jordi (Diskussion) 02:37, 25. Dez. 2022 (CET)
- Meine dringende Empfehlung bei all solchen Fragen wäre es, die Namen bitte einfach so wiederzugeben, wie sie in der gängigen Literatur zur jeweiligen Person überwiegend üblich sind. Spekulationen über den amtlichen Namen sollten unterbleiben, wenn es keinen unmittelbar auf die jeweilige Person bezogenen Beleg dazu gibt! --Stolp (Disk.) 17:16, 24. Dez. 2022 (CET)
- @Jordi:Erbgroßherzog war ein (informeller) Erstgeburtstitel und war daher abgeschafft. Lediglich der 1918 regierende Großherzog und die Großherzogin durften für ihre Person ihren Titel behalten. Bürgerlicher Name wurde der Name, der allen Familienmitgliedern unterhalb des regierenden Fürsten (und des Erben) zustand, also Herzog/in zu Mecklenburg. --Concord (Diskussion) 15:23, 24. Dez. 2022 (CET) PS: Das war auch bei Reuß so; der gesetzliche/bürgerliche Name aller Angehöriger, auch der von Heinrich XLV. (Reuß jüngere Linie) war fortan Prinz/Prinzessin Reuß. --Concord (Diskussion)
- @STA, hab nochmal nachgeforscht, ein Nachname der umseitigen Person in der Form "Herzog zu Mecklenburg" taucht ausschließlich an Fundstellen auf, die vom umseitigen Wikipediaartikel abhängig sind. Scheint also wirklich Theoriefindung zu sein. Bezüglich "von" oder "zu" habe ich auch gestutzt, die Formulierung "Erbgroßherzog zu Mecklenburg" gibt es jedenfalls definitiv auch, sie taucht aber bzgl. der hier beschriebenen Person nirgendwo auf. Auch die DB kennt als Namensform "Friedrich Franz [Erbgroßherzog] von Mecklenburg-Schwerin", also mit "von" ("Herzog zu Mecklenburg" ohne "Erbgroß-" ist dagg. überhaupt nicht angegeben).[3]
- Bei der Gelegenheit ist mir noch eine falsche Angabe in der Einl. des Artikels aufgefallen, offb. ebfs. Theoriefindung, nämlich dass er "von 1945 bis zu seinem Tod das Oberhaupt des Hauses Mecklenburg-Schwerin" gewesen sei. In der NDB steht dagegen ausdrücklich, dass das nicht der Fall war:
- Friedrich Franz (* 1910) verzichtete auf seine hausrechtlichen Befugnisse, die sein Bruder →Christian Ludwig (* 1912) als Familienoberhaupt wahrnimmt.
- So wird es weiter unten im umseitigen Artikel unter der Überschrift "Heirat" auch einmal angedeutet, aber nicht richtig explizit herausgestellt, sodass die falsche Angabe in der Einleitung den Artikel dominiert und die schwache Richtigstellung im Korpus in der Wahrnehmung verdrängt. Zumal die falsche Angabe in der Einleitung auch mit zwei seriösen, aber offensichtlich trotzdem sachlich falschen Belegen ausgestattet ist (ein deutsches und ein englisches Adelsverzeichnis von 1959 bzw. 1977, wo die NS-Problematik und die Nachricht von dem Verzicht wohl irgendwie nicht angekommen sind).
- Sollte beides berichtigt werden, oder? Danke.--Jordi (Diskussion) 02:13, 27. Dez. 2022 (CET)
- Nochmal zur Verstärkung, auch auf die Gefahr hin, dass das hier zum Monolog ausartet: Die letzten Namen der Brüder vor Abschaffung der Titel sind ja auch auf dem Bild mit der Mutter angegeben, das der Galerie des Artikels beiliegt. Auch da ist eindeutig vom "Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin" die Rede, was demnach nach 1919 auch sein gesetzlicher Nachname war. Die Abschaffung der Primogeniturnamen bedeutete wie gesagt nicht, dass Personen, die solche Titel schon vor 1919 hatten, sie mit dem neuen Namensrecht als Namensbestandteil verloren hätten, wie @Concord dachte, das ist ein Missverständnis. Es bedeutete nur, dass diese Primogeniturnamen keine Bestandteile des Familiennamens wurden, die an etwaige Nachkommen weitergegeben werden konnten. Kinder von Friedrich Franz würden also nie "Erbgroßherzog" geheißen haben (er hatte aber keine). Die in erster Generation betroffene Person selbst behielt den bisherigen Titel aber natürlich trotzdem als ihren persönlichen Nachnamen. Bei den Brüdern hier ist es besonders verwirrend, weil der jüngere Bruder Christian Ludwig ab 1945 familienintern "Chef" wurde, sein Name sich aber dadurch nicht änderte und er weiter nur "Herzog" hieß, während sein älterer Bruder, der hausrechtlich gar keine Sondertitel mehr beanspruchen konnte (weder Groß- noch Erbgroßhzg.), weiterhin unverändert "Erbgroßherzog" hieß. Die Tatsache, dass die Namen belegbar auch so benutzt wurden, bestätigt diesen Sachverhalt m.E. hinreichend, um die Theoriefindung aus diesem Artikel jetzt rausnehmen zu können, wenn ihr einverstanden seid.--Jordi (Diskussion) 12:50, 27. Dez. 2022 (CET)
- Wie sein "gesetzlicher Nachname" lautete und was davon nur umgangssprachliche oder in monaristische Höfflichkeitsformen waren, ist weiterhin unbelegt und nach Sekundärformen nicht eindeutig zu differenzieren. Verbindlich belegbar wäre das nur durch irgendwelche standesamtlichen Dokumente. Im übrigen arbeiten selbst deutsche Standesämter da uneinheitlich. Es gab in Dtl. Gerichtsverfahren, weil ein Bürgerlicher eine Freifrau von geheiratet und den Namen seiner Frau zum gemeinsamen Familiennamen gewählt hatte. Das zuständige Standesamt hatte ihm daraufhin den Familiennamen Freifrau von... beurkundet, den ehemaligen Adelstitel also als Namensbestandteil aufgefaßt, wogegen der Masch (erfolglos) gerichtlich vorging. Nach den altem Regelwerk alphabetischer Katalogisierung (RAK), nach welchem Bibliotheken über Jahrzehnte hinweg gearbeitet haben, erfolgt die Namensansetzung von Fürsten in abweichender Fürstenansetzung ausschließlich bei Regenten und Mitgliedern regierender (!) Fürstenhäuser. Seit dem Ende der Monarchie wird all das auch in Bibliothekskatalogen schwammig und uneinheitlich, wobei Verweisung verschiedener Namensformen den Sucherfolg verbessern. Einen "Großherzog zu ..." oder einen "Ergbroßherzog zu ..." hat es in Mecklenburg aber auch zu monarchischen Zeiten niemals gegeben. In der landeskundlichen Biographik für MV haben wir definiert, dass auch Mitglieder der ehemals regierenden Fürstenhauses in Fürstenansetzung verzeichnet werden, soweit sie vor Ende der Monarchie geboren sind. Insofern sehe ich hier aber auch weiterhin keinen Konsenz für eine Ansetzungsänderung. -- STA (Diskussion)). 14:51, 27. Dez. 2022 (CET)
- Ok, danke, aber ich verstehe nicht, was da jetzt der Einwand sein soll. Alles, was du sagst passt doch überhaupt nicht zu dem jetzigen, weder dem Beleg noch dem Gesetz entsprechenden Lemma, das ausschließlich Wikipedia und keine einzige Bibliothek verwendet, sondern es spricht im Ggt. alles eher für die "Ansetzungsänderung", die auch ich am ehesten vorschlagen würde. Also mal der Reihe nach:
- Der Gesetzestext liegt vor und ist eindeutig (Zsfg. oben aus der Schwäb. Ztg. zitiert, bessere Quellen dazu wie bspw. Gesetzeskommentare etc. wären ebfs. problemlos zu beschaffen). Wie der gesetzliche Nachname lautet, wissen wir also durchaus.
- Das Bsp. mit dem "Herrn Freifrau" ist für den hiesigen Fall wenig aussagekräftig. Es bestätigt höchstens ganz prinzipiell die im Gesetz vorgegebene grundsätzliche Linie, die auch hier anzuwenden wäre (eh. Adelstitel sind Namensbestandteile und werden nachträglich nicht mehr geändert oder angepasst). Die Frage der Geschlechtsangleichung, die in diesem Fall allein strittig war, stellt sich in unserem Fall dagg. überhaupt nicht. Da es sich bei den Betroffenen nicht um vor 1919 geborene Mitglieder regierender Fürstenhäuser handelt, ist auch bzgl. Primogeniturnamen nichts rauszuholen.
- Dass es in Mecklenburg nie einen "Großherzog zu ..." oder "Erbgroßherzog zu ..." gab, wusste ich nicht. Aber das wäre ja dann ein Punkt zu meinen Gunsten und spricht gerade nicht für das jetzige Lemma, sondern stützt die belegte Lesart.
- Wenn ihr in der landeskundlichen Biographik für MV definiert habt, dass Mitglieder der ehemals regierenden Fürstenhäuser "in Fürstenansetzung" (nehme an, du meinst damit: mit Primogeniturnamen) verzeichnet werden, soweit sie vor Ende der Monarchie geboren sind, ist das doch super. Der Mann fällt ja genau in diese Kategorie; das war ja genau mein Anliegen. Damit wäre ja alles in Butter, also nicht nur ein Punkt zu meinen Gunsten, sondern gewissermaßen der Durchbruch. Weiß zwar nicht genau, wer "ihr" seid (also ob das eine Wikipedia-Redaktion ist, die das definiert hat, oder ob du von deinem beruflichen/wissenschaftlichen Arbeitsumfeld sprichst), aber beides fände ich hilfreich.
- Dass die Handhabung dieser Namen bei Bibliotheken und sogar Standesämtern nach dem Ende der Monarchie oft schwammig und uneinheitlich ist und eine gewisse Vielfalt toleriert oder sogar gefördert wird, will ich gar nicht mit Nichtwissen bestreiten, sondern glaube dir das voll und ganz. Aber die Grundzüge sind schon klar, und die umseitige Person taucht in Bibliotheken eben nicht unter dem hier als Lemma verwendeten Namen auf und sollte auch nach dem Gesetz von 1919 nicht so heißen. Von daher ist die zugegebenermaßen oft knifflige und nicht immer hundertprozentig auflösbare Problematik solcher Namen aber jdfs. doch keine Rechtfertigung für ganz aus dem Bauch heraus selbstgebildete und wohl auf einem Missverständnis beruhende Namensversionen wie hier, zumal der Wikipediaartikel damit ganz allein ist, oder nicht?
- Bitte sag mir Bescheid, wenn ich irgendwo einen Denkfehler gemacht habe, aber ich sehe deinen Beitrag eher als Unterstützung denn als Einwand, thx.--Jordi (Diskussion) 22:01, 27. Dez. 2022 (CET)
- Wie sein "gesetzlicher Nachname" lautete und was davon nur umgangssprachliche oder in monaristische Höfflichkeitsformen waren, ist weiterhin unbelegt und nach Sekundärformen nicht eindeutig zu differenzieren. Verbindlich belegbar wäre das nur durch irgendwelche standesamtlichen Dokumente. Im übrigen arbeiten selbst deutsche Standesämter da uneinheitlich. Es gab in Dtl. Gerichtsverfahren, weil ein Bürgerlicher eine Freifrau von geheiratet und den Namen seiner Frau zum gemeinsamen Familiennamen gewählt hatte. Das zuständige Standesamt hatte ihm daraufhin den Familiennamen Freifrau von... beurkundet, den ehemaligen Adelstitel also als Namensbestandteil aufgefaßt, wogegen der Masch (erfolglos) gerichtlich vorging. Nach den altem Regelwerk alphabetischer Katalogisierung (RAK), nach welchem Bibliotheken über Jahrzehnte hinweg gearbeitet haben, erfolgt die Namensansetzung von Fürsten in abweichender Fürstenansetzung ausschließlich bei Regenten und Mitgliedern regierender (!) Fürstenhäuser. Seit dem Ende der Monarchie wird all das auch in Bibliothekskatalogen schwammig und uneinheitlich, wobei Verweisung verschiedener Namensformen den Sucherfolg verbessern. Einen "Großherzog zu ..." oder einen "Ergbroßherzog zu ..." hat es in Mecklenburg aber auch zu monarchischen Zeiten niemals gegeben. In der landeskundlichen Biographik für MV haben wir definiert, dass auch Mitglieder der ehemals regierenden Fürstenhauses in Fürstenansetzung verzeichnet werden, soweit sie vor Ende der Monarchie geboren sind. Insofern sehe ich hier aber auch weiterhin keinen Konsenz für eine Ansetzungsänderung. -- STA (Diskussion)). 14:51, 27. Dez. 2022 (CET)
- Nochmal zur Verstärkung, auch auf die Gefahr hin, dass das hier zum Monolog ausartet: Die letzten Namen der Brüder vor Abschaffung der Titel sind ja auch auf dem Bild mit der Mutter angegeben, das der Galerie des Artikels beiliegt. Auch da ist eindeutig vom "Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin" die Rede, was demnach nach 1919 auch sein gesetzlicher Nachname war. Die Abschaffung der Primogeniturnamen bedeutete wie gesagt nicht, dass Personen, die solche Titel schon vor 1919 hatten, sie mit dem neuen Namensrecht als Namensbestandteil verloren hätten, wie @Concord dachte, das ist ein Missverständnis. Es bedeutete nur, dass diese Primogeniturnamen keine Bestandteile des Familiennamens wurden, die an etwaige Nachkommen weitergegeben werden konnten. Kinder von Friedrich Franz würden also nie "Erbgroßherzog" geheißen haben (er hatte aber keine). Die in erster Generation betroffene Person selbst behielt den bisherigen Titel aber natürlich trotzdem als ihren persönlichen Nachnamen. Bei den Brüdern hier ist es besonders verwirrend, weil der jüngere Bruder Christian Ludwig ab 1945 familienintern "Chef" wurde, sein Name sich aber dadurch nicht änderte und er weiter nur "Herzog" hieß, während sein älterer Bruder, der hausrechtlich gar keine Sondertitel mehr beanspruchen konnte (weder Groß- noch Erbgroßhzg.), weiterhin unverändert "Erbgroßherzog" hieß. Die Tatsache, dass die Namen belegbar auch so benutzt wurden, bestätigt diesen Sachverhalt m.E. hinreichend, um die Theoriefindung aus diesem Artikel jetzt rausnehmen zu können, wenn ihr einverstanden seid.--Jordi (Diskussion) 12:50, 27. Dez. 2022 (CET)