Diskussion:Inzest
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Rechtslage in Deutschland (2007–2012)
[Quelltext bearbeiten]Nur vaginaler Verkehr verboten?
[Quelltext bearbeiten]§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei. Was ist beispielsweise mit Analverkehr, bei dem es ebenfalls zur Penetration kommt? Wäre straffrei? --Küfi 21:01, 13. Nov. 2007 (CET)
- Und was ist mit künstlicher Befruchtung zwischen z. B. Bruder und Schwester, die nicht (Vaginal-?)Verkehr miteinander haben? (Ist wohl recht theoretisch, aber denkbar.)
- In Rechtslage in Deutschland wir darauf näher eingegangen! Deswegen waren sich die Richter ja auch nicht einig. Die künstliche Befruchtung ist nämlich nicht in dem Paragraphen verboten, Beischlaf nach Sterilisation ist jedoch verboten...
- Künstliche Befruchtungunter Geschwistern würde wohl gegen den Hypokratischen Eid verstossen und hätte demnach für den Arzt den Verlust der Zulassung zur Folge. --213.55.220.89 14:29, 25. Sep. 2019 (CEST)
- Es muss ja kein Arzt beteiligt sein. Wenn es keinen Vaginalverkehr gab und das Sperma auf indirekte Weise an den Ort der Bestimmung gelangt, dann ist dies derzeit nicht strafbar. Wer Kinder mit einem nahen Verwandten haben will, der kann den Paragraphen also relativ problemlos umgehen. Am besten zwei unabhängige Anwälte der Zeugung beiwohnen lassen, damit der Richter die ungewöhnliche Art der Empfängnis nicht als Schutzbehauptung abtun kann. (nicht signierter Beitrag von 93.200.206.141 (Diskussion) 15:58, 2. Jul. 2020 (CEST))
Verweis auf sog. "Leipziger Kommentar"
[Quelltext bearbeiten]Ich empfehle zu den inzestspezifischen Rechtsfragen, den Leipziger Kommentar der ergänzungshalber heranzuziehen. Der Großkommentar ist eine ergiebige Quelle zu diesen Thema - und differenziert gut. (nicht signierter Beitrag von --88.71.191.223 (Diskussion) 13:07, 25. Aug. 2010 (CEST))
Inzest und sexuelle Selbstbestimmung
[Quelltext bearbeiten]Dem Grundgesetz ist der Ausdruck sexuelle Selbstbestimmng fremd (s. Urteil des BVerfG verkündet am 13.03.2008). Stattdessen gibt es dort den Schutz von Ehe- und Familie (sog. abstraktes Rechtsgut)durch Art. 6 GG und die Generalklausel des allgemeinen Sittengesetzes gemäß Art. 2 GG, wegen der jede Verfassungsklage gegen den § 175 StGB bis zu seiner Abschaffung durch den Gesetzgeber scheiterte. Gibt es in der EMRK den Ausdruck sexuelle Selbstbestimmung? --217.232.227.220 (Diskussion) 23:45, 14. Mär. 2008 (CET)
- Die sexuelle Selbstbestimmung ist aber Teil der menschlichen Privatsphäre und unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gestellt (Vergleiche 2 BvR 392/07 , Absatz 32 und 33.) Das aus Art. 2 GG ein allgemeines Sittengesetz folgert, kann ich nicht nachvollziehen? Bzgl EMRK siehe Sexuelle_Selbstbestimmung#Charta_der_EU. --Zylinder (Diskussion) 11:47, 17. Mär. 2008 (CET)
Homosexuelle Handlungen
[Quelltext bearbeiten]Ich finde, der Artikel sollte auch homosexuelle sexuelle Handlungen mit abdecken, speziell zwischen Männern (da lesbische Handlungen keine natürliche Penetration zulassen, wenn ich da richtig informiert bin :P ). --♫ Paskal ♫ (Diskussion) 01:07, 17. Apr. 2010 (CEST)
- So, jetzt passt auch die Position. --♫ Paskal ♫ (Diskussion) 23:16, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Im Bereich der Strafbarkeit? Ehrlich gesagt dürftest Du da schon am Gesetzestext scheitern, der spricht von "Beischlaf". Da Schutzgut die Volksgesundheit durch Schutz vor nicht inzestgezeugten Kindern sein soll wirst Du homoseuellen Sex da auch nicht hintenrum reinkriegen. Dabei entstehen nämlich nie Kinder. --Mit Grüßen Kriddl (Diskussion) 04:53, 18. Apr. 2010 (CEST)
- Inzest ist in diesem Fall kein Thema, nur bis zum gesetzlich geregelten Alter (D § 174, A, 18) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen.
- Und nur Penetration als Sex zu sehen? Mir kam gerade ein Podcast unter: Lantzschi und Deef reden über Queerness: 2. Teil bei ungefähr 25 min. --Franz (Fg68at) (Diskussion) 01:48, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Warum sollte StGB 173 nicht für zwei Brüder gelten, die Sex miteinander haben? --JMS (Diskussion) 09:39, 13. Apr. 2012 (CEST)
- Weil das nach gesetzlicher Definition kein "Beischlaf" ist. --Roentgenium111 (Diskussion) 16:20, 22. Okt. 2014 (CEST)
- Warum sollte StGB 173 nicht für zwei Brüder gelten, die Sex miteinander haben? --JMS (Diskussion) 09:39, 13. Apr. 2012 (CEST)
Rechtslage außerhalb Deutschlands (2008–2014)
[Quelltext bearbeiten]Straffreiheit in anderen Ländern
[Quelltext bearbeiten]Hierzu bitte einen Nachweis bringen, welche Länder dies sind. --GLGermann (Diskussion) 20:12, 13. Mär. 2008 (CET)
- [http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,7168625,00.html ZDF "heute.de" (u.a._ Frankreich, Russland, China, Türkei, Elfenbeinküste) --GLGermann (Diskussion) 20:17, 13. Mär. 2008 (CET)
Karte über Inzest-Status
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand nach vorbild:
obwohl man es nicht vergleichen kann, eine karte dazu machen? ob es keine straftat ist, zum teil, oder komplett verboten. --Kenji1 (Diskussion) 13:12, 17. Mai. 2008 (CET)
- Das darfst du gerne machen! Vielleicht existiert diese Karte schon in anderen Sprachen?! --Juliabackhausen (Diskussion) 17:05, 18. Nov. 2008 (CET)
- In der englischsprachigen Wikipedia gibt es eine solche Karte. Die ist aber leider sehr unvollständig. --80.108.29.159 (Diskussion) 19:53, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Es gibt in Wikimedia Commons Category:Incest mehrere Karten, wobei Incesto.png auf dem ersten Blick besser gepflegt ist. (Frankreich wieder verboten, mehr Länder aufgenommen.) In der Diskussion zu der hier verwendeten Karte wurden Zweifel an der Akkuratheit der Karte geäußert. Evtl. reicht es einfach, die Karten auszutauschen. --Missl06 (Diskussion) 23:54, 8. Okt. 2012 (CEST)
- also mir ist aufgefallen das auf der Landkarte Albanien und sie albanischen gebiete nicht markiert sind bzw nicht Rot markiert, in Albanien und bei den Albanern allgemein ist Inzest absolut verboten und wurde auch hart bestraft, da bei den Albanern nicht innerhalb der Familie geheiratet werden darf undauch nicht innerhalb des Stammes. Das Heirats verbot im albanischen raum ist sehr ausgeprägt. --Illyrius (Diskussion) 23:19, 7. Dez. 2012 (CET)
Rechtslage in der Schweiz
[Quelltext bearbeiten]Steht das "i.G." für "im Grunde" ? Bitte zur besseren Leserlichkeit ausschreiben! (nicht signierter Beitrag von --141.70.105.6 (Diskussion | Beiträge) 23:48, 23. Sep. 2009 (CEST))
Rechtslage in Schweden
[Quelltext bearbeiten]Wenn ihr euch mal die Schwedische Wikipediaseite http://sv.wikipedia.org/wiki/Incest anseht und übersetzt, dann steht dort, dass nur Halbgeschwister von der Strafbarkeit nicht betroffen sind. Für Vollgeschwister und Eltern/Kind-Beziehungen soll es dort allerdings nicht erlaubt sein. --tose25 (Diskussion) 02:38, 4. Jan. 2014 (CET)
Überkommene Moralvorstellungen in der Wikipedia tradiert? (2008–2012)
[Quelltext bearbeiten]Ich finde interessant, wie sich in diesem Artikel merkwürdige Moralvorstellungen aus vergangenen Jahrhunderten als "allgemeines Wissen" herauszukristallisieren scheinen. Inzest ist das, was eine Gesellschaft als Inzest bezeichnet. Punkt. Und unsere Gesellschaft bezeichnet die Ehe bzw. den Beischlaf zwischen Verwandten vierten (!) Grades (Vetter/Cousine) schon lange nicht mehr als Inzest. Insofern hat die breite Ausführung des Themas Vetternheirat in diesem Artikel nichts verloren. Und insbesondere auch nicht die unterschwellige Behauptung, Verwandtenheirat gehöre verboten, weil sie zu 30-50% schwachsinnige Epileptiker hervorbringe. Wenn eine Frau deutlich über 45 ist, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie bis zu 1:11. Niemand würde aber auf die Idee kommen, bei solchen Ehepaaren den Beischlaf unter Strafe zu stellen. Ebensowenig werden Paare bestraft, die Raucher oder Alkoholiker sind und trotzdem Kinder in die Welt setzen. Auch nicht solche, die nachweislich dominante Gendefekte vererben. Also: der ganze Eugenik-Kram ist als Begründung Unfug und der gesamte Abschnitt "Biologische Aspekte" gehört gestrichen. Das ist hier auch schon mehrfach gefordert worden. Deshalb setze ich das mal um und gucke was passiert. Wenn der Vater mit der minderjährigen Tochter schläft, ist das Kindesmissbrauch und als solcher zu bestrafen (und wenn es "einvernehmlich" ist, kann man davon ausgehen, dass dem Kind die Einsichtsfähigkeit fehlt). Aber unter erwachsenen Geschwistern? Nicht mein Ding, aber muss die Gesellschaft solcherlei sexuelle Eigentümlichkeiten an die Öffentlichkeit zerren und unter Strafe stellen? Wen geht das etwas an? --Rat (Diskussion) 21:25, 27. Feb. 2008 (CET)
- Wenn du die Moral für überkommen hältst, ist das deine Amoral, aber es ist dennoch eine schwache weil subjektive Argumentation. (nicht signierter Beitrag von --188.174.92.148 (Diskussion) 03:43, 5. Feb. 2011 (CET))
- Inzest wird zuweilen offiziell definiert, zum Beispiel in der katholischen Kirche: Inzest ist jede (heterosexuelle) Sünde gegen das sechste Gebot zwischen Personen, zwischen denen ein Ehehindernis wegen Verwandtschaft besteht. Das schließt normale aber meines Wissens nicht entfernte Cousins/inen ein. --93.135.63.86 (Diskussion) 13:38, 28. Mär. 2012 (CEST)
Religionen haben Strafen verschärft? (2008)
[Quelltext bearbeiten]Da heißt es zunächst: "Bei den Römern galten auf Grund der Ablehnung des incestum ... strenge Eheverbote zwischen Verwandten, ... , deren Missachtung mit Zwang zum Suizid bestraft wurde (... auch durch Sturz vom Tarpejischen Fels)." Und danach: "Das Christentum und der Islam haben Inzestverbote und die christlichen reformierten Kirchen haben die Bestrafung von Übertretungen dieser Verbote noch verstärkt." Ja, wie denn? Eine Bestrafung, noch höher als die Todesstrafe? Das sollte mal erläutert werden, wie die Religionen denn die Bestrafung noch verstärken konnten. --Turdus (Diskussion) 16:49, 13. Mär. 2008 (CET)
Unterscheidung negativer – positiver Eugenik erwünscht (2008)
[Quelltext bearbeiten]Eugenik bedeutet „das dirigistische Bestreben nach einer – wie auch immer definierten – ‚Verbesserung‘ des kollektiven Erbgutbestandes einer Population.“ Eine Frage, warum wird diese Aussage hier nicht stärker kritisiert? Definitionen über Eugenik sind nicht universell, wie sie die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik propagiert. Siehe Artikel über Jürgen Habermas: Habermas#Eugenik. (nicht signierter Beitrag von --91.89.156.2 (Diskussion) 23:34, 29. Mai 2008)
- Ich denke, aus dem Kontext ist klar, dass es sich nur um die Definition der DfH handelt. --Zara1709 (Diskussion) 09:02, 30. Mai 2008 (CEST)
- @Zara1709: Hm, da hast du wohl doch recht. Beim ersten durchlesen hatte ich nur so das Gefühl der Autor folge wohl etwas zu undistanziert den Ansichten des DfH. Aber das ist wohl doch nur subjektives Empfinden. Ich persönlich hätte das etwas mehr relativiert. Ich meine, die Aussage, dass hier von einem wissenschaftlichen (und das heisst objektiven) Standpunkt aus das Inzestverbot kritisiert wird, erzeugt in diesem Zusammenhang schon eine gewisse Authenzität. Diese Definition von Eugenik erhält dann einen allgemeingültigen Wahrheitscharakter. --Toma81 (Diskussion) 20:18, 31. Mai 2008 (CEST)
Biologische Aspekte/Probleme (2008)
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt biologische Aspekte enthält sehr viele drastische Aussage, für die ich nirgends Belege finden konnte. Jedoch einige Artikel, die dem widersprechen, was dort steht. Ich denke der ganze Part Bedarf einer Recherche und anschließender Verbesserung und neutralerer Neugestaltung. Wenn für die momentanen Behauptungen dort keine Verweise erbracht werden, sollten sie entfernt werden. --Sithem (Diskussion) 15:11, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Mittlerweile fehlt ein Abschnitt, der nur auf die Biologischen Aspekte eingeht. Diese sind aber bei der Rechtslage in Deutschland mit eingearbeitet, wäre also sowieso doppelt... --Juliabackhausen (Diskussion) 17:05, 18. Nov. 2008 (CET)
- Mir fehlen hier die biologischen Probleme sowie Quellen dazu. Stimmt es, dass es zu behinderung der Kinder führt?
- Wie ist das z.b. bei Onkel und Nichte? Auch verboten und gefährlich? --77.133.150.111 (Diskussion) 22:26, 13. Mär. 2008 (CET)
- Die biologischen Probleme sind jetzt kurz in dem Abschnitt über die aktuelle Debatte in Deutschland dargestellt, auf der Basis einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik. Ich denke, das sollte reichen, deswegen werde ich jetzt den Hinweis entfernen. Natürlich könnte man das noch ausbauen,... --Zara1709 (Diskussion) 20:29, 21. Mai 2008 (CEST)
- Jeder ist eingeladen, einen entsprechenden mit Quellen versehenen Abschnitt zusammenzustellen. Idealerweise Vorschläge dazu hier posten, unter Umständen diskutieren, und dann in den Artikel einbauen. --Juliabackhausen (Diskussion) 17:05, 18. Nov. 2008 (CET)
Inzest schädlich für Nachkommen oder nicht? (2009–2013)
[Quelltext bearbeiten]Hallo, es ist schon arm, dass sich im Inzest-Artikel kein Satz dazu findet, ob und unter welchen Voraussetzungen Inzest nun ein Risiko für die Gesundheit der Nachkommen ist. Levi-Strauss zitiert Studien von E. M. East und Dahlberg aus den 30er Jahren, die es naheliegend machen, dass erst das faktisch geltende Inzestverbot den Inzest gefährlich mache. Wie ist der aktuelle Stand der Forschung? --Jazzman (Diskussion) Student? 17:38, 14. Mär. 2009 (CET)
- Live-Strauss et al. argumentieren da fernab jeder Logik. Heirat zwischen relativ nah verwandten war zu allen Zeiten nichts besonderes, die erhöhte Gefahr von Erbschäden ist aber Fakt. --195.37.186.62 (Diskussion) 15:11, 2. Sep. 2013 (CEST)
unübersichtlich, zu lang und unsensibel ! (2009)
[Quelltext bearbeiten]Recht schnell versinkt dieser Eintrag in Details, die in erster Linie als Munition für die ideologisch aufgeheizten Verfechter der Lager pro- und kontra §173 interessant sind, nicht aber für jemanden, der sich über die Begrifflichkeiten informieren möchte. Das hat nichts mit "umfassender Information" zu tun - es verhindert diese sogar. Mein Vorschlag: die Definition am Anfang ist recht gut - dann geht es ab in den Busch - da sollte eine in der Humangenetik kompetente Person die genetischen Aspekte und ein juristisch Kompetenter den Hintergrund des Urteil von 2008 und die juristisch relevanten Aspekte abhandeln. Der Rest gehört GEKÜRZT.
Statt einer Auflistung, bei welchen brasilianischen Urwaldindianern und grönländischen Inuit es im einzelnen zu Mutter/Sohn-Inzest und bei welchen es zu Geschwisterliebe kommt und welche österreichischen Erzherzöge alle vermutlich wegen ihrer bösen Gene schielten, - auf der Genbaustelle lässt sich vermutlich wenig hartes Datenmaterial erheben - gehört IMHO z.B. hierher, dass ein kompromissloser Wegfall des § 173 zum Beispiel bedeuten würde, dass eine Vierzehnjährige ab sofort in jedem Einzelfall beweisen muss, dass sie von ihrem Vater nicht beschlafen werden wollte. Etwas mehr Sensitivität gegenüber unfreiwilligen Inzestopfern wäre auf der Seite ohnehin angebracht, wenn die diesen Artikel lesen, könnten sie zu der Auffassung gelangen, dass Inzest in den Augen der Schreiber eine Art alternativer Freizeitgestaltung ist.
--141.39.176.46 (Diskussion) 15:19, 5. Aug. 2009 (CEST)
- Quatsch, die Vierzehnjährige wäre auch unabhängig davon strafrechtlich geschützt. Und Inzest ist halt nicht nur ein deutsch-strafrechtliches Phänomen, sondern kulturübergreifend anders. Darth --Kriddl (Diskussion) 16:34, 5. Aug. 2009 (CEST)
- Natürlich ist Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 14-jährigen auch dann verboten, wenn die beiden Personen nicht miteinander verwandt sind, und zwar selbst dann, wenn er konsensuell wäre. (Falls nötig kann ich noch den Gesetzesartikel dazu raus suchen.) Die von 141.39.176.46 vertretene Auffassung macht die von ihm gegen den Artikel vorgebrachte Kritik unglaubwürdig. --Zara1709 (Diskussion) 22:55, 31. Aug. 2009 (CEST)
- Gleich der nächste Paragraph, § 174, verbietet u.A. Sex mit dem eigenen minderjährigen Kind - und es schützt anders als § 173 auch Adoptivkinder und sieht deutlich höhere Strafen vor als der § 173. Ohne enges Verwandtschaftsverhältnis ist "Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 14-jährigen" aber im Allgemeinen NICHT strafbar, sondern nur unter speziellen Bedingungen (wenn z.B. ein Abhängigkeitsverhältnis, eine Zwangslage oder (bei <16 und >21) "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" vorliegt: § 174 und § 182). --Roentgenium111 (Diskussion) 22:35, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Natürlich ist Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 14-jährigen auch dann verboten, wenn die beiden Personen nicht miteinander verwandt sind, und zwar selbst dann, wenn er konsensuell wäre. (Falls nötig kann ich noch den Gesetzesartikel dazu raus suchen.) Die von 141.39.176.46 vertretene Auffassung macht die von ihm gegen den Artikel vorgebrachte Kritik unglaubwürdig. --Zara1709 (Diskussion) 22:55, 31. Aug. 2009 (CEST)
Warum sind Inzest-Pornos erlaubt? (2009)
[Quelltext bearbeiten]Wie kann es eigentlich sein, dass Inzest-Pornos offensichtlich erlaubt sind, wenn doch der (vaginale) Geschlechtsverkehr zwischen in gerader Linie Verwandten verboten ist??? --Lorenzo (Diskussion) 19:29, 21. Aug. 2009 (CEST)
- Weil so-tun-ob halt nicht verboten ist. Du musst tapfer sein: Die Pornodarsteller sind nicht wirklich miteinander verwandt. MfG --Kriddl (Diskussion) 19:23, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Okay, finde ich genauso schrecklich wie diese +18Teens im rosa Kinderzimmer mit Teddy in der Hand, aber aufregen nützt wohl nix. Aber was ist mit Zwillingen? Die können ja schwerlich so tun als ob! Wohl kaum Doppelrollen wie im Lady-Gaga-Video, falls bekannt. --Lorenzo (Diskussion) 02:11, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Das ist ja gerade die Schwierigkeit mit §173 StGB. Er bezieht sich ausdrücklich nur auf "Beischlaf" (alle anderen Artikel beziehen sich auf "sexuellen Handlungen" und ggf. "Beischlaf") und wenn ich das Juristendeutsch richtig verstehe, ist damit nur vaginaler Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau gemeint. Da eineiige Zwillinge meines Wissens immer dasselbe Geschlecht haben geht Beischlaf nach dieser Definition zwischen ihnen nicht. Die Verbreitung von Pornos "wie diese +18Teens im rosa Kinderzimmer mit Teddy in der Hand" ist übrigens inzwischen als Jugendpornographie verboten, außer wahrscheinlich, wenn da ausdrücklich dazu gesagt wird, dass alle Teilnehmer über 18 sind. Sicher bin ich da nicht, ich keine keine Urteile dazu, und such mir den entsprechenden Artikel jetzt auch nicht raus. --Zara1709 (Diskussion) 02:27, 5. Sep. 2009 (CEST)
- Naja, der Hinweis "alle dargestellten Personen sind über 18 Jahren" findet sich aauch offensichtlich erlogen auf wahrscheinlich illegalen preteen-Seiten.
- Aber wenn die Vortäuschung von Preteen-Pornos mit über 18-Jährigen verboten werden kann, dann müsste doch auch die Vortäuschung von Inzest verboten werden können, oder? Ansonsten, danke für die Info. Erwarte auch keine Urteilssuche. --Lorenzo (Diskussion) 03:14, 6. Sep. 2009 (CEST)
- Ich habe doch tatsächlich meine Unterlagen zu dem Thema wiedergefunden. Hier ist der Link zu einen Gutachten: Kriterien der "Scheinminderjährigkeit" im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie. Da wird auch auf eine ganze Reihe von Urteilen verwiesen. Falls sich also jemand juristisch für die Materie interessiert, sollte man hiermit einen Ausgangspunkt für die Recherche haben. --Zara1709 (Diskussion) 23:34, 4. Okt. 2009 (CEST)
Inzest in der Literatur (2009–2012)
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt m.E. Maurice Druon: Les grandes Familles, dreiteiliger Roman:
- 1948: Teil 1 - Les Grandes Familles, Die grossen Familien
- 19??: Teil 2 - La chute des corps, deutsch Der Sturz der Leiber
- ???: Teil 3 - Rendez-vous aux Enfers, deutsch Rendezvous in der Hölle (1966)
--91.65.111.236 (Diskussion) 21:11, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Mir fehlt außerdem ein Hinweis auf die Bibel - die Geschichte von Lot und seinen Töchtern ist definitiv inzestuös. (nicht signierter Beitrag von --89.204.137.68 (Diskussion) 21:41, 14. Feb. 2011 (CET))
- In der Liste fehlt meines Erachtens Heinrich Zilles "Hurengespräche". --93.197.110.59 (Diskussion) 01:54, 26. Feb. 2012 (CET)
Artikel in den Links (2010–2011)
[Quelltext bearbeiten]Weiß jemand was aus diesem Fall geworden ist: Zeit.de 2007: "Inzest"? Ich habe die Bild Zeitung noch nie gekauft oder gelesen und habe deshalb auch keine Ahnung. Ich hätte gerne gewusst wie das Bundeesverfassungsericht geurteilt hat. (nicht signierter Beitrag von --217.85.242.240 (Diskussion | Beiträge) 19:47, 23. Jan. 2010 (CET))
- Hier gibt es einen aktuellen Hinweis darauf: faz.net. Ansonsten kann man hier danach suchen: bundesverfassungsgericht.de
- und findet dies: bvg08-029 --85.179.8.63 (Diskussion) 16:32, 12. Jan. 2011 (CET)
Inzest in der Bibel (2010)
[Quelltext bearbeiten]Dieser Teil sollte mit Kains Frau erweitert werden. Immerhin stammen in dem Märchen alle Menschen von Adam & Eva ab, welche Kains Eltern gewesen sein müssten, wenn ich mich nicht täusche, und da dann Kains Frau in engerer Verwandschaft zu Kain steht... Ich kann nur nicht sachlich darüber schreiben, ich werde dann immer so sarkastisch. :D --188.192.118.216 (Diskussion) 00:15, 17. Mai 2010 (CEST)
Und was ist mit Lot und seinen Töchtern, die sich heimlich von ihm schwängern lassen? 8http://bibeltext.com/genesis/19-30.htm)
Die Widersprüchlichkeit von heutiger Haltung und dem was in der Bibel steht, sollte auf jeden Fall mit aufgenommen werden.--87.176.131.23 19:43, 4. Apr. 2015 (CEST)
Inzest im Islam (2011)
[Quelltext bearbeiten]Dass Inzest im Islam verboten ist, ist zwar richtig, aber dennoch nur bedingt gültig. Insbesondere, wenn man das islamische Inzestverbot mit dem jüdischen vergleicht. Unter nahen Verwandten ist der Verkehr nämlich nicht verboten und das führt zu erheblichen gesundheitlichen Problemen bei den Kindern dieser Verwandtenehen. Die Folgen wurden schon des Öfteren thematisiert, weil die Wahrscheinlichkeit von z.B. geistigen Schäden oder Missbildungen wesentlich höher liegt als bei Normalgeborenen.
Das ist Fakt und um dies zu belegen kann man beispielsweise auf englische oder deutsche Studien oder Berichte wie aus Neukölln (Berlin) zu diesem Thema zurückgreifen. Quellen sind unter anderem: http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/erbkrankheiten/index.jhtml und http://www.independent.co.uk/news/uk/home-news/rape-impossible-in-marriage-says-muslim-cleric-2106161.html und http://www.welt.de/vermischtes/article732888/Wenn_der_Cousin_mit_der_Cousine_schlaeft.html und http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Junge-Tuerkin-kaempft-gegen-Verwandten-Ehen-id178785.html und http://www.tagesspiegel.de/berlin/wenn-cousins-cousinen-heiraten/416332.html und http://www.digitaljournal.com/article/250164 und http://www.reproductive-health-journal.com/content/6/1/17/table/T1 und http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC392897/?page=1 und http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1399-0004.1997.tb02447.x/abstract und http://www.springerlink.com/content/j65457u2532t1751/ und http://www.springerlink.com/content/j65457u2532t1751/ und http://www.dailyestimate.com/article.asp?id=14364 und http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/article697134.ece und http://www.timesonline.co.uk/tol/news/politics/article3342040.ece und viele viele mehr. Diese Thematik nicht mit aufzugreifen ist irreführend, weil Inzest eben nur bedingt verboten ist.
Generation Doof - Tabuthema: Importierte Inzucht.
--Collateral84 (Diskussion) 09:02, 12. Mär. 2011 (CET)
- verwandtenehen-darueber-spricht-und-forscht-man-nicht.
- Inzestuöse Verbindung kommen vor allem in islamischen Ländern überproportional oft vor. Ein dänischer Psychologe meint die Konsequenzen für die westliche Welt in Bezug auf die Präsenz von muslimischen Migranten und deren Privelegierung bei der Migrationspolitik sei verheerend. --Karadordevic (Diskussion) 17:54, 9. Jun. 2011 (CEST)
Lemma / Inzesttabu (2011)
[Quelltext bearbeiten]Es wird von "Inzesttabu" auf "Inzest" weitergeleitet. Der sozialwissenschaftlich durchaus gebräuchliche Begriff "Inzesttabu" kommt dann irgendwann einmal auch im Artikeltext tatsächlich vor, wird aber nirgendwo besonders erläutert. Ich finde aber, dass er wegen seiner weiten Verbreitung bereits im Lemma auftauchen und erläutert werden müsste. Wie anders ist die Weiterleitung begründet?! --meffo (Diskussion) 08:18, 28. Nov. 2011 (CET)
Zahlen, Fakten, Statistiken (2012)
[Quelltext bearbeiten]Es ermangelt diesem Wiki zum Inzest ganz wesentlich der Angabe von Zahlen / Statistiken zum Inzest -Arten / Vorkommen Häufigkeiten bis dann Strafen oder auch Links dorthin. Daß es schon seit Sodom schon immer so war und verboten ist wenig sachdienlich und Verweis auf einschlägige Literatur wie Florence Rush (Incest) Das bestgehütetste Geheimnis - bis hin zu medizinisch nirgends bewiesenen Häufigkeiten von "Schädlichkeiten" / Erberkrankungen. (nicht signierter Beitrag von --91.45.22.133 (Diskussion) 12:10, 12. Apr. 2012 (CEST))
- medizinische Aspekte: [1]; [2] --Speckfett (Diskussion) 18:53, 12. Apr. 2012 (CEST)
- Ich stimme dir vollkommen zu, dass der Artikel auf die medizinischen und genetischen Aspekte des Inzests werden im Artikel weitestgehend unterschlagen. --Speckfett (Diskussion) 18:57, 12. Apr. 2012 (CEST)
- Habe medizinische und genetische Aspekte ergänzt, die ich, wie ich meine, zuvorderst genannt zu werden haben. --Speckfett (Diskussion) 20:53, 12. Apr. 2012 (CEST)
Verurteilungen 2003 (2012)
[Quelltext bearbeiten]Ich habe bei dieser Angabe mal das "westdeutsche Gebiet" herausgenommen. 2003 gab es die DDR nicht mehr, wenn Fälle aus den neuen Bundesländern hinzuzufügen sind, ist das was anderes; andere Gesetze galten da jedenfalls nicht. Die Quellenangabe fehlt noch. (nicht signierter Beitrag von --Mideal (Diskussion) 10:13, 13. April 2012)
Neuen Absatz eingebaut! (2012)
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich habe gerade den absatz eingebaut, unter evolutionshokuspokus:
- Ein 2008 in der Zeitschrift „Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences“ veröffentlichte und auf focus.de dargestellte Untersuchung mit 312 Propanden und einer ebenso starken Kontrollgruppe kam allerdings zu Ergebnissen, die einen angenommenen Westermarck-Effekt mit großer Wahrscheinlichkeit ausschliessen. Das Ergebniss der Untersuchung war, dass sich männliche Partner bei der Partnerwahl optisch an der Mutter orientieren, weibliche dagegen am Vater. Logische Konsequenz hiervon (bedenkt man die Optische Ähnlichkeit von Kindern und Eltern) war, dass auch die selbst Paare untereinander größere Ähnlichkeit aufwiesen als zufällig ausgewählte Personen. Eine optische Ähnlichkeit wurde in der Untersuchung sowohl durch objektive Gesichtsrelationen, als auch durch die Subjektive Einschätzung von Testpersonen definiert.
leider konnte ich die quelle nicht angeben- da ich nicht weiss wie. http://www.focus.de/gesundheit/gesundleben/partnerschaft/partnerwahl-mutter-und-vater-als-vorbild_aid_330288.html danke!" (nicht signierter Beitrag von --88.74.208.223 (Diskussion) 09:52, 6. Jun. 2012 (CEST))
Fehler: Inzest#Verwandtschaftsgrad (2012)
[Quelltext bearbeiten]In folgenden Zeilen gibt es m.E. eine logische Unschärfe. Ich will aber nicht in dem Artikel "rumgurken", weil ich evtl. doch auf dem Schlauch stehe..
Kontext: Cousin & Cousine
Zitat: "In einigen islamisch geprägten Ländern ist eine solche Ehe mit Auflagen verknüpft. So müssen heiratswillige Paare in Saudi-Arabien, ob verwandt oder nicht, sich Gen-Tests unterziehen."
Da sich das aufgrund vorheriger Sätze auf Cousin & Cousine bezieht, wäre "ob verwandt oder nicht" unsinnig, da es ja gerade um diese Sache geht. Wahrscheinlich ist es eher generell so, dass solche Gentests für alle?/ größere Gruppe vorgeschrieben sind, um Sichelzellenanämie usw. vorzubeugen. Eine von beiden Textstellen muss aus logischen Gründen geändert werden. --Zuviele Interessen (Diskussion) 21:37, 26. Nov. 2012 (CET)
Parallelen und Differenzen Inzucht und Inzest (2013)
[Quelltext bearbeiten]Ich weise darauf hin, dass Inzucht sehr häufig im Volksmund als Inzest verstanden und dementsprechend sprachlich verwendet wird. Der Duden nennt denn das auch etwas so: hier 1: http://www.duden.de/rechtschreibung/Inzucht und hier 2: http://www.duden.de/suchen/dudenonline/inzest Das WP dies anders macht ist höchst fragwürdig. Was meinst de Wahrig? --178.197.234.111 (Diskussion) 13:06, 15. Feb. 2013 (CET)
1 defekter Weblink: ZDF
[Quelltext bearbeiten]Von den 3 bereits 2012 gemeldeten defekten Weblinks sowie einem 4. konnte ich 2 ersetzen, der folgende bleibt tot und nicht ersetzbar, ist aber trivial und könnte durch eine ähnliche Meldung ersetzt werden:
- <REF name="ZDF ohneJahr toterLink">
- ZDF – Heute: Bundesverfassungsgericht: Sex zwischen Geschwistern weiter strafbar. [ohne Datum] (abgerufen am 8./9. Juli 2013 = toter Link):
- * http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,7168625,00.html
--Chiananda (Diskussion) 19:24, 9. Jul. 2013 (CEST)
Inzest bei Sigmund Freud
[Quelltext bearbeiten]Inzest ist laut Freud kein Grundtrieb. Den Begriff "Grundtrieb" wird man bei Freud auch nirgendwo finden. Freuds Erklärung für den Inzest ist dass die Eltern sowie die Geschwister die nächsten Personen sind und so der Sexualtrieb, sobald er anfängt sich auf Objekte zu richten, sich natürlicherweise auf die Eltern und dann Geschwister richtet, da dies die nächstliegende Objekte sind. Somit ist der Inzestwunsch ein Grundphänomen, das Inzestverbot hingegen eine der Grundlagen der Zivilisation. Siehe dazu den Artikel Ödipuskonflikt und zahlreiche Quellen in Freuds Werk, z.B. "Totem und Tabu" oder "Der Untergang des Ödipuskomplexes". (nicht signierter Beitrag von --217.162.135.187 (Diskussion) 00:27, 10. Okt. 2013 (CEST))
- Besonders dass hier Freuds Werk "Totem und Tabu" nicht mal erwähnt wird im Artikel, der doch explizit auch das Thema Inzestverbote/-tabus (fett markiertes Wort in der Einleitung) abdecken soll, irritiert mich. Genug rezipiert wurde das Werk/Freud ja wohl. Es galt vielen lange Zeit als das Werk zum Thema Inzest(tabu). Freud selbst hat im Artikel nicht mal einen eigenen Abschnitt, sondern taucht nur mit zwei vagen Sätzen im Abschnitt "Claude Lèvi-Strauss" auf. Äußerst fragwürdig. --2A02:908:1963:180:2131:5AB0:6649:F1A5 13:55, 26. Nov. 2020 (CET)
- Da ist nix "fragwürdig", höchstens mangelhaft, weil niemand bisher die Energie aufgebracht hat, das tiefergehend zu recherchieren und mit vernünftiger Formulierung umseitig einzufügen.
- Deinem Urteilsvermögen trauen ich nicht die Bohne, nachdem du heute mutwillig ein Zitat verfälscht hast, das im Original "Kinder von behandelten Migrantinnen" heißt, ohne dein zugefügtes "ihm". Da interessieren deine Bearbeitungen und Meinungsäußerungen hier und auf Diskussion:Inzucht beim Menschen nicht weiter. --Chiananda (Diskussion) 19:47, 26. Nov. 2020 (CET)
Frage zum Artikel
[Quelltext bearbeiten]In dem Artikel steht: "Zeugen vollbürtige Geschwister Kinder miteinander, ist die Wahrscheinlichkeit, dass wiederum deren Nachkommen (die Enkel der Eltern) zwei Kopien des kranken Gens in sich tragen, um mindestens 25 Prozent höher als im Bevölkerungsdurchschnitt." Verstehe ich das richtig? Wenn die Wahrscheinlichkeit im Bevölkerungsdurchschnitt beispielsweise bei 1% liegt, beträgt sie bei vollgebürtigen Geschwistern 1,25%? --46.115.123.236 (Diskussion) 00:48, 19. Nov. 2013 (CET)
- Es geht nur um das Risiko der Vererbung einer bereits vorhandenen Erbkrankheit (siehe wissensch. Belege beim Abschnitt "Inzucht beim Menschen #Inzucht beim Menschen und Erbkrankheiten"):
- 3 Prozent für nicht blutsverwandte Paare
- 4 Prozent für Cousin–Cousine 2. Grades
- 6 Prozent für Cousin–Cousine 1. Grades
- 10 Prozent für Onkel–Nichte oder Halbgeschwister (Blutsverwandte 3. Grades)
- 50 Prozent für Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder Bruder–Schwester (Blutsverwandte 1. und 2. Grades)
- Ich habe das im Artikel nachgebessert und hoffe, dass es jetzt auch für Laien wie mich verständlicher geworden ist ;) --Chiananda (Diskussion) 14:26, 19. Nov. 2013 (CET)
- Ach, du hast das also verbockt. ^^ Es ist m.E. falsch. Ich hab die Gründe dort auf der Diskussionsseite gerade dargelegt. --2A02:908:1963:180:2131:5AB0:6649:F1A5 16:37, 26. Nov. 2020 (CET)
Halbgeschwister
[Quelltext bearbeiten]Warum sind (auch hierzulande) Beziehungen zwischen Halbgeschwistern verboten / stigmatisiert? Kinder von eineiigen Zwillingen (Cousine und Cousin) haben, obwohl ihre Väter oder Mütter genetisch identisch und sie dann DNS-seitig wie Halbgeschwister sind, keine Restriktionen zu befürchten. (Die Frage stellte sich mir, nachdem ich den Film Lone Star gesehen hatte, in dessen Finale zwei Halbgeschwister zueinander finden.)
Gruß F. (nicht signierter Beitrag von --84.176.4.159 (Diskussion) 12:40, 22. Apr. 2014)
- Weil das Inzesttabu nicht biologisch-medizinisch sondern moralisch begründet ist. Wenn alle Geschlechtsbeziehungen verboten wären, aus denen mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht gesunder Nachwuchs hervorgehen könnte, dann dürften z.B. Alkoholiker und Raucherinnen keine Kinder bekommen. Auch Eltern, die nachweislich defekte Gene vererben, wird die Zeugung weiteren Nachwuchses nicht verboten (man rät ihnen natürlich ab). Auch wenn ein Partner z.B. nach Sterilisation unfruchtbar ist, ändert das nichts an der Strafbarkeit des Beischlafs. Gesetze zur Verhütung erbkranken Nachwuchses hatten wir mal, das ist aber glücklicherweise Vergangenheit. Das Inzesttabu ist wesentlich älter als das Wissen über Vererbungsgänge. Was man unter Inzest versteht, ändert sich je nach Religion und/oder Gesellschaft. Für Katholiken ist auch der Beischlaf zwischen Patenonkel und erwachsenem Patenkind Inzest, auch wenn keine Blutsverwandtschaft besteht ("geistige Verwandtschaft"). Bei den antiken Ägyptern war Geschwisterehe (auch im einfachen Volk) nicht ungewöhnlich. Dafür, dass die, nach dem was man hier liest, eigentlich alle blöd gewesen sein müssten, hat sich diese Kultur doch recht lange gehalten. --Rat (Diskussion) 20:31, 2. Sep. 2014 (CEST)
- Leider begründet das deutsche Verfassungsgericht das Inzestverbot auch mit Eugenik, wie im Artikel erwähnt: "Weiterhin rechtfertige auch der Schutz vor Erbschäden das Inzestverbot." --Roentgenium111 (Diskussion) 10:56, 9. Okt. 2014 (CEST)
Weil das Gesetz es so sagt. So einfach ist das.--MfG Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:39, 9. Okt. 2014 (CEST)
- Das Gesetz sagt eben nichts über das "Warum". (Eine etwaige Gesetzesbegründung von 1871 täte das auch nur bedingt, da sich die Gesellschaft seitdem doch etwas weiterentwickelt hat.) --Roentgenium111 (Diskussion) 16:18, 22. Okt. 2014 (CEST)
Ausmisten
[Quelltext bearbeiten]Ich finde, dass der Artikel in seiner jetzigen Form nicht den hohen Ansprüchen der Wikipedia entspricht. Da werden zu viele Dinge miteinander vermischt, die eigentlich in getrennte Artikel gehören oder zumindest klar abgegrenzt werden müssen. Es müsste also mal gründlich ausgemistet werden.
- Inzest ist eine moralische Kategorie, die ein Verbot des Geschlechtsverkehrs regelt. Daher kann eine in einer anderen Kultur bevorzugte Heiratsform per definitionem kein Inzest sein, denn dort ist es kein Inzest, sondern allenfalls nach unserer (derzeit verbreiteten, deutschen) Vorstellung. Dafür werden in anderen Kulturen Verbindungen als inzestuös bewertet, die bei uns keinen Inzest (mehr) darstellen. Die Geschwisterehe im alten Ägypten ist aus heutiger Sicht Inzest, damals nicht. Die einseitige deutsche Sichtweise verstößt gegen das Neutralitätsgebot der Wikipedia.
- Inzest bzw. Inzesttabu regelt den Geschlechtsverkehr, nicht die Heirat. Natürlich zieht eine Heirat normalerweise den GV nach sich, nach den Moralvorstellungen vieler Gesellschaften darf man überhaupt erst dann, aber Eheverbote und -hindernisse werden schon in anderen Artikeln abgehandelt
- Inzest und Inzucht wird vermischt. Inzucht (Fortpflanzung zwischen verwandten Individuen) hat einen eigenen Artikel. Inzest wird (nach unserem Recht) auch bestraft, wenn keine Kinder gezeugt werden sollen, weil verhütet wird oder sogar wenn ein Partner sterilisiert ist.
- Die eugenische Begründung (" Verhütung erbkranken Nachwuchses" hieß das bei den Nazis) taugt nicht, da dann auch anderen gesellschaftlichen Gruppen der GV verboten werden müsste.
- Unter dem Abschnitt Rechtslage würde ich mir eine Unterscheidung wünschen, ob Inzest nur tabuisiert oder tatsächlich bestraft wird, ob es tatsächlich um Inzest oder Ehehindernisse geht. Und ob es wie bei uns nur um den vaginalen Verkehr geht und andere Formen der Sexualität, wie Anal- und Oralverkehr nicht vom Gesetz abgedeckt sind.
- Den Satz "In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal français von 1810 abgeschafft, aber Inzest mit Minderjährigen 2010 wieder als Straftatbestand eingeführt." halte ich im Sachzusammenhang für irreführend. Hier geht es um die besondere Strafbarkeit von Kindesmissbrauch in der Familie. Das dürfte bei uns auch ohne §173 strafverschärfend sein (hoffe ich mal).
- Vielleicht wäre auch noch interessant zu erwähnen, dass die nach §173 ergangenen Urteile der letzten Zeit einvernehmlichen GV unter erwachsenen (Halb) Geschwistern bestraften, die in getrennten Familien aufgewachsen sind. Wenn Väter ihre Töchter vergewaltigen, greifen andere Paragraphen, die sich konsequenterweise nicht nur auf Vaginalverkehr beschränken.
Meine persönliche Meinung, die natürlich nicht in den Artikel gehört: Man sollte diese Leute in Ruhe lassen. Man kann sich nicht aussuchen, in wen man sich verliebt. Vielleicht mal zur Erweiterung des eigenen Horizonts die Seite hundertdreiundsiebzig.de ansteuern und dann neu nachdenken. --Rat (Diskussion) 00:18, 3. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierte Seite von 2016. Die Domain hundertdreiundsiebzig.de wurde anscheinend aufgegeben. --Rat (Diskussion) 17:55, 2. Jan. 2021 (CET)
September 2014: Ethikrat /Deutscher Justizminister Heiko Maas
[Quelltext bearbeiten]Der deutsche Justizminister Heiko Maas lehnt den Vorschlag des Ethikrates ab.
188.96.229.124 16:25, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Interessant, um nicht zu sagen absurd, ist seine im Artikel genannte Begründung, dass das Inzestverbot von den Gerichten für zulässig erklärt (nicht vorgeschrieben!) wurde. Will er also Gesetze nur noch dann ändern, wenn sie nachweislich gegen die Verfassung oder die Menschenrechtsverordnung verstoßen? Dann wäre die Legislative überflüssig. --Roentgenium111 (Diskussion) 17:30, 25. Sep. 2014 (CEST)
Rechtslage Schweden
[Quelltext bearbeiten]In der Grafik wird Schweden als "Inzest legal" angezeigt. Im schwedischen Strafgesetzbuch heißt es aber unter Chapter 6 Section 6 (Seite 26) http://www.government.se/content/1/c6/02/77/77/cb79a8a3.pdf:
"If a person has sexual intercourse otherwise than as previously provided in this Chapter with his or her own child or its offspring imprisonment for at most two years shall be imposed for sexual intercourse with an offspring. A person who has sexual intercourse with a blood sibling shall be sentenced to imprisonment for at most one year for sexual intercourse with a sibling. The provisions of this Section do not apply to a person who has been made to commit the act by unlawful coercion or other improper means. (Law 1992:147)"
Sollte das geändert werden?
--2A02:8108:200:6C4:543C:435F:6D69:D5EA 14:11, 20. Feb. 2015 (CET)
Ok, wenn die Karte nun ganz entfernt wurde (und es so bleibt), kann der Abschnitt hier auch archiviert werden. --2A02:908:1963:180:2131:5AB0:6649:F1A5 19:45, 26. Nov. 2020 (CET)
Wie sieht es in der Tierwelt aus?
[Quelltext bearbeiten]Kann da bitte jemand, der minimal Ahnung hat, etwas darüber schreiben? (nicht signierter Beitrag von Niklasdercoole (Diskussion | Beiträge) 19:40, 8. Jul 2015 (CEST))
Die "Tierwelt" wäre wohl ein sehr weites Feld, aber vielleicht könnte man etwas über Säugetiere (z.B. Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Mäuse) aussagen, oder zumindest über Primaten (insbesondere Schimpansen?)?--2003:C5:33D3:9C01:BDAC:F8AD:4E8D:D2F2 15:37, 26. Dez. 2017 (CET)
Fehlende Quellen
[Quelltext bearbeiten]Theoriefindung? "So wurde angenommen, dass sich Familienangehörige voneinander sexuell angezogen fühlen, sofern dies nicht durch soziale Einflüsse verhindert werde." Oder wer hat das behauptet? --House1630 (Diskussion) 22:39, 13. Apr. 2016 (CEST)
hochkant=2
[Quelltext bearbeiten]steht in der Welt-Abbildung. Was bedeutet das? Duden Dude (Diskussion) 10:27, 27. Aug. 2016 (CEST)
Tierzuchterkenntnis
[Quelltext bearbeiten]Die Regeln zum Inzest entstammen als Erkenntnis der Schadwirkung von Inzucht beim Tier, was dadurch entstanden sein kann, das Stammbäume eine sehr alte Tradition sind ausser im Monotheismus der sich auf den Glauben an Gott beruft. und nicht auf dem Machtkalkül verbündeter Verwandter.
Inzuchtschäden treten dabei nicht nur bei direkten Verwandten auf, sie entstehen immer dann wenn auf rassische Reinheitsmerkmale hin selektiert wird.
Beim Menschen ist der bekannteste Rassismus dabei obwohl als solcher tituliert, nicht der NS-Rassismus/Inzest oder der Adel, vielmehr die zarathustrische Lehre von Gut und Böse, ebenso die Ideologie einer einzigen Hochikone mit explizit oder wortgerechten aber nicht Sinngerechten Rechtskörpern. (Herrchentreue Befehlsmoral beim Hund)
Damit entwickelt sich ebenfalls der Freudsche Moralimperativ einer ÜberEgoGestalt / Gottesgestalt zu einem Inzestfaktor.
Weitere Faktor sind die Pille mit Gestagenderviaten, da Schwangere eine Tendenz haben sich engverwandte als Familie zu suchen, zumindest im Tierversuch und Probantenversuch mit Schweissbevorzugung und Aversion.
Bedingt könnte man selbst Mode bzw, Modemodelle als Faktor einsetzen, wie es Diktatoren wären, Mode ist aber regulär zu schnellebig um destruktive Auswirkungen entfalten zu können.
--Vidoc-die-Krähe_/()/) (nicht signierter Beitrag von 80.137.27.87 (Diskussion) 11:19, 4. Mär. 2017 (CET))
Meiselman-Studie
[Quelltext bearbeiten]Es wäre klasse, wenn jemand Zeit fände, einmal einen Blick in Karin C. Meiselman: Incest: A Psychological Study of Causes and Effects with Treatment Recommendations (1992) zu werfen. Das scheint zu dem Lemma ein grundlegend wichtiges Werk zu sein. Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 18:58, 20. Aug. 2018 (CEST)
- Wieso scheint das: Weil du es nicht gelesen hast, oder weil Autorin und Buch seit 1978 (sic) allenfalls aufgezählt wurden, aber keine Rezeption erfahren haben? --2003:EE:CBCB:4F00:A1F1:BE4C:4DBA:B820 19:36, 24. Aug. 2018 (CEST)
Unlogischer Lévi-Strauss Abschnitt
[Quelltext bearbeiten]Lévi-Strauss behauptet praktisch, dass Menschen vor der Neuzeit nicht in der Lage waren Erbschäden durch Inzest zu erkennen. Wenn durch Verpaarung von Verwandten öfter missgebildete/kranke Kinder enstehen, dann verbietet man es. Das ist einfach nur gesunder Menschenverstand, dazu braucht man keine neuzeitlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Und wenn die Begründung damals lautete: "Gott mag es nicht wenn ihr euch verpaart, deshalb habt ihr missgebildete Kinder! Deshalb verbieten wir Inzest!" ist es im Endeffekt nichts anderes als das Verbot von Inzest zur Vermeidung von Erbschäden!
Der Abschnitt unter b) erklärt sehr schön warum es neben den Inzest verbietenden Gesellschaften auch Gesellschaften gab in denen Inzest Pflicht war. Ständig Inzest ist viel harmloser als manchmal Inzest. Ergo Verbot oder ständig...
Also falls der Abschnitt nicht falsch übersetzt wurde: er ist in sich nicht logisch.--ImSpessart (Diskussion) 00:30, 10. Jan. 2019 (CET)
Konsenslose Anpassungen
[Quelltext bearbeiten]Warum wurden ohne Konsens Textabschnitte die belegt sind entfernt und das ganze sogar noch gesichtet? --Seeler09 • Leider nicht in Ihrem Land verfügbar • Mitstreiter im Alpinprojekt gesucht 15:39, 8. Jan. 2020 (CET)
- Hi, etwas konkreter bitte mit Diff-Link. Gruß --Zulu55 (Diskussion) 15:45, 8. Jan. 2020 (CET)
- Siehe Historie und Beiträge. --Seeler09 • Leider nicht in Ihrem Land verfügbar • Mitstreiter im Alpinprojekt gesucht 15:49, 8. Jan. 2020 (CET)
- Es geht dir wohl um die Aussage "Viele Migrantenpaare wissen wenig über die Gefahr angeborener Krankheiten." Da bin ich bei der IP: Das wird nirgendwo im zitierten Artikel belegt. Dazu müsste man ja eine Wissensumfrage bei "Migrantenpaaren" und bei "Nichtmigranten" machen und dies Zahlen vergleichen. Was Migrantenpaare genau sind ist auch maximal schwammig. Damit ist die Aussage aus dem Kontext gerissen in der Tat als voruteilsbehaftet/unbelegt fremdenfeindlich zu verstehen und sollte gestrichen werden. Außerdem ist das ein Thema für den Artikel Inzucht beim Menschen --Zulu55 (Diskussion) 15:53, 8. Jan. 2020 (CET)
- Siehe Historie und Beiträge. --Seeler09 • Leider nicht in Ihrem Land verfügbar • Mitstreiter im Alpinprojekt gesucht 15:49, 8. Jan. 2020 (CET)
- Das mag so sein, nur einfach raus nehmen ist nicht im Sinne der Wikipedia. Es wurde ja sicherlich nicht ungeprüft eingesetzt? --Seeler09 • Leider nicht in Ihrem Land verfügbar • Mitstreiter im Alpinprojekt gesucht 15:58, 8. Jan. 2020 (CET)
- Das darfst du bewerten wie du willst. Begründet war die Löschung, von "einfach rausnehmen" kann keine Rede sein. Wenn es jemand drinbehalten möchte müssen Quellen geliefert werden. Mich überzeugen die Gegenargumente. Grüße --Zulu55 (Diskussion) 16:01, 8. Jan. 2020 (CET)
- Hab gerade mal nachgesehen: der Text wurde 2012 ohne Kommentar von Benutzer:Neun-x eingefügt. Dazu vgl. [3] und hier. Gruß --Zulu55 (Diskussion) 16:12, 8. Jan. 2020 (CET)
- Das mag so sein, nur einfach raus nehmen ist nicht im Sinne der Wikipedia. Es wurde ja sicherlich nicht ungeprüft eingesetzt? --Seeler09 • Leider nicht in Ihrem Land verfügbar • Mitstreiter im Alpinprojekt gesucht 15:58, 8. Jan. 2020 (CET)
- Du meinst die Verlinkte Quelle mit genau der Aussage war bzw. ist also Falsch? Zitat: (Inzest: Cousin und Cousine als Eltern Enge Verwandte, die ein Kind zeugen, gehen ein hohes Risiko ein. Viele Migrantenpaare wissen wenig über die Gefahr angeborener Krankheiten. Von Çiğdem Akyol 23. Juli 2012, 17:13 Uhr 287 Kommentare) Also als Beleg ist die Zeit sicherlich Nutzbar, und die Quelle war dort seit 2012, und nun stimmt es nicht mehr? Da Wikipedia gerade leicht Verzögert reagiert kann ich nicht näher drauf eingehen. Aber: Es gibt also die Quelle zu der Behauptung seit 2012. Gegenteiliges müsste damit belegt werden. --Seeler09 • Leider nicht in Ihrem Land verfügbar • Mitstreiter im Alpinprojekt gesucht 16:21, 8. Jan. 2020 (CET)
- Bei aller Liebe und der allgemeinen Tendenz Zeitungsartikel als Quellen in Wikipedia zu benutzen, Zeitungsartikel sind keine zuverlässigen Belege für irgend etwas. Was alleine schon ist "viele", ist das mehr oder weniger als 5? Und dann muss das Gegenteil belegt werden, weil "Die Zeit" nicht zum Boulevard gehört? Sorry, aber der Online Journalismus ist nirgends übermäßig von Qualität geprägt.
- Schau doch mal in die Quelle rein. Das steht zwar dort im Teaser, wird in dem Zeit-Artikel aber gar nicht eingelöst. Ist also eher eine Interpretation des Journalisten. Für solch eine sozialwissenschaftliche Aussage ist ein Zeitungsartikel als Primärquelle in aller Regel ungeeignet. --Zulu55 (Diskussion) 15:29, 9. Jan. 2020 (CET)
- Ich habs rausgenommen. Die Quelle spricht (recht vage) von dem, was eine Ärztin über die Eltern ihrer Patienten macht, im Artikel eine Aussage über alle Migranten.--Kabob (Diskussion) 22:23, 2. Feb. 2020 (CET)
Grafik zu Cousinenheiraten im Islam
[Quelltext bearbeiten]In den umseitigen Miniabschnitt "Islam" hat ein allwissenderzu viel der Ehre --NichtA11w1ss3nd • Diskussion 17:43, 2. Jul. 2020 (CEST) Nutzer kürzlich die weltweite Grafik von Parallelcousinenheiraten im Islam eingefügt. Mir als Betreuer des Artikels "Bint ʿamm" drängt sich da der Versuch von antiislamischer Propaganda auf, weil diese Tradition vorislamisch und nicht religiös begründet ist. Die bevorzugte Heirat der Tochter des Vaterbruders findet sich grundsätzlich in streng patrilinearen Gesellschaften und war Teil der Ausbreitung des Islams bzw. entsprechender Herrschaftsgebiete.
Ich habe die Einfügung revertiert mit dem Kommentar: „Unfug = Cousinen-Heirat (Bint ʿamm) hat rein gar nichts mit Inzest zu tun.“ Das hat der Nutzer seinerseits revertiert – und damit einen Edit-War begonnen, statt hier vorstellig zu werden. Ich werde die Grafik mit dem entsprechenden letzten Satz im Text wieder entfernen, wenn keine überzeugende Argumente für ihren Beibehalt geliefert werden. Gruß --Chiananda (Diskussion) 16:49, 2. Jul. 2020 (CEST)
- Einfach mal im Artikel suchen, wo überall von „Cousin“ und „Cousine“ die Rede ist, und dann nochmal überlegen, ob es sinnvoll ist, hier anderen Nutzern „antiislamischer Propaganda“ anzudeuten. :-) Ich habe übrigens nicht geschrieben, dass diese Praxis laut Koran gefordert wird, sondern nur, dass diese Praxis in der Islamischen Welt/Kultur verbreitet ist. Bei anderen Religionen wird ja auch nicht nur anhand der genauen Texte das Thema betrachtet sondern natürlich auch anhand der jeweiligen kulturellen Bräuche. Und um gerade das besser zu verstehen, hilft die Karte dem Leser sehr gut: Indonesien ist ja beispielsweise auch ein mehrheitlich muslimisches Land, dennoch ist die Cousin-Cousinen-Heirat dort nicht so verbreitet, weil eben nicht alle kulturellen Praktiken der restlichen Islamischen Welt dort Fuß gefasst haben, was vermutlich auch mit der Art der Ausbreitung des Islams nach Indonesien zusammenhängt. Dies heißt natürlich nicht, dass die Cousinenheirat in der restlichen Welt nichts mit der Islamisierung jener Gegenden zu tun hätte. Für diese Differenzierte Darstellung und Information ist also die Karte sinnvoll und zu behalten. --NichtA11w1ss3nd • Diskussion 17:43, 2. Jul. 2020 (CEST)
- Nachtrag: Habe jetzt übrigens noch der Deutlichkeit halber hinterhergeschoben, dass die Tradition vorislamischen Ursprungs ist. --NichtA11w1ss3nd • Diskussion 17:58, 2. Jul. 2020 (CEST)
- Kann man diesen gesamten Themenbereich nicht einfach dem Artikel Verwandtenheirat überlassen? --91.34.34.44 22:17, 24. Nov. 2021 (CET)
Inzucht
[Quelltext bearbeiten]In der Einleitung steht: "Inzest ist thematisch überlappend mit, aber zu unterscheiden von Inzucht beim Menschen, der Fortpflanzung unter Blutsverwandten mit einhergehendem Ahnenverlust. Diese wurde vor allem früher im Rahmen der verbreiteten Verwandtenheiraten im europäischen Hochadel, in abgelegenen ländlichen Gegenden oder in Auslandsgemeinschaften praktiziert und birgt gesundheitliche Risiken."
Dadurch kann der Eindruck erweckt werden, dies sei eine Angelegenheit von "früher". Laut dem Artikel Verwandtenheirat gilt aber: "Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine."
Vielleicht könnte man das hier besser ausdrücken, dass Inzucht bei einem beträchtlichen Teil der Menschheit nach wie vor vorkommt. Wasseralm (Diskussion) 23:12, 12. Nov. 2020 (CET)
- Besser auf die Artikel Inzucht beim Menschen oder Verwandtenheirat verweisen, da steht das nämlich alles schon drin. Beim Inzest geht es um was anderes, und darum sollte es hier im Artikel gehen. --91.34.34.44 22:13, 24. Nov. 2021 (CET)
Verweis auf die Situation in Deutschland in der Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Hallo Chiananda,
diesen Edit habe ich gemacht, weil die deutschsprachige Wikipedia eine Universalenzyklopädie in deutscher Sprache ist und keine Enzyklopädie mit einem Fokus auf Deutschland. Wenn in der Einleitung exemplarisch auf die Situation in Deutschland verweisen wird, ist das noch keine Einordnung, sondern zunächst nur ein willkürlich oder zufällig ausgewähltes Beispiel. Es wird dadurch eine besondere Hervorhebung eines einzelnen Landes geschaffen. Das mag in einem Aufsatz in Ordnung sein, passt aber nicht wirklich für eine Enzyklopädie, in der Inhalte nicht danach aufgeführt werden, was vermutlich einen Großteil der Lesenden am brennendsten interessieren könnte. Somit ist es auch nicht Zweck der Einleitung bestimmte ausgewählte Aspekte hervorzuheben, für den Fall dass „Lesende dazu Informationen suchen“. Diese Funktion erfüllt das Inhaltsverzeichnis. Viele Grüße --Nicor (Diskussion) 13:18, 13. Nov. 2020 (CET)
- Hi, da steht in der Einleitung die Formulierung: „wird von den Rechtsbestimmungen mehrerer Länder als strafbarer Inzest eingestuft“, deshalb hatte ich im Kommentar zu meiner Rücksetzung auf den Zusammenhang hingewiesen: „= "so auch in Deutschland" hat nix zu tun mit "deutschlandlastig", sondern bietet gleich eine entsprechende Einordnung nach der Aussage "mehrerer Länder", verbunden mit einer akbürzenden Verlinkung ("siehe unten"), falls Lesende dazu Informationen suchen“.
- Ich halte es nach wie vor für angemessen, in der deutschsprachigen Wikipedia die fraglichen "mehreren Länder" dahingehend zu spezifizieren, inwieweit D-A-CH-Länder dazugehören. Ich werde umseitig entsprechend noch "Österreich und Schweiz" in die Formulierung aufnehmen und verlinken, um an dieser Stelle das Studieren der Inhaltsangabe abzukürzen. Es stört doch auch niemanden.
- Deine Bezeichnung der Information als „ein willkürlich oder zufällig ausgewähltes Beispiel“ ist ja wohl nicht dein Ernst, oder? In einigen Artikeln habe ich den D-A-CH-Bezug sogar bewusst in der Einleitung angesprochen, um dahingehende Fragen zu kanalisieren.
- Sorry, aber dein Löschenwollen finde ich nicht berechtigt. Gruß --Chiananda (Diskussion) 00:12, 14. Nov. 2020 (CET)
- Was du „Einordnung“ nennst ist in Wirklichkeit lediglich die Nennung von mittlerweile drei Beispielen. Beispiele sind üblicherweise eine subjektive Auswahl und damit nur schwer mit dem NPOV vereinbar. Du fragst mich ob das mein Ernst sei und begründest dein Nicht-Verständnis damit, dass du in anderen Artikeln ebenso vorgegangen bist. Tut mir leid, aber so kann ich nicht verstehen, warum ausgerechnet die Aufzählung der drei deutschsprachigen Länder (und nicht etwa aller oder anderer Länder, die dies betrifft) die richtige und sinnvolle Aufzählung für eine gute Einleitung sein sollte. Kannst du es mir bitte erklären? --Nicor (Diskussion) 19:28, 14. Nov. 2020 (CET)
- Es wird von "mehreren Ländern" gesprochen, und weil die D-A-CH-Länder darunter sind, und weil hier die deutschsprachige Wikipedia ist, kann das selbstverständlich nebenbei erwähnt werden. Gruß --Chiananda (Diskussion) 00:23, 15. Nov. 2020 (CET)
Psychologische, psychotherapeutische und psychoanalytische Defintion von Inzest
[Quelltext bearbeiten]Mathias Hirsch, Psychiater und Psychoanalytiker, unterscheidet in seinem Buch „Realer Inzest“ (1987) eine straftrechtliche und eine psychologische Definition von Inzest. Und zur psychologischen Definition schreibt er:
„Darüber hinaus ist der so verstandene Inzest unscharf abgegrenzt gegenüber sexuellem Mißbrauch von Kindern, er stellt von diesen eine Untergruppe dar. Inzest ist sexueller Mißbrauch in der Familie, er hat spezifische Ursachen und eine bestimmte Funktion innerhalb einer charakteristischen Familiendynamik“ (S. 9)
„Selten wird der vollzogen Beischlaf zum Kriterium gemacht, meist werden dagegen alle sexuellen Handlungen zwischen Familienmitgliedern einbezogen wie gegenseitige Masturbation, hand-genitaler und oral-genitaler Kontakt, Streicheln mit dem Ziel der sexuellen Erregung, Exhibition, voyeuristische Aktivitäten.“ (S. 9)
Dazu gibt es auch “unbewußte inzestuöse Einstellungen“. etc. pp.
In der entsprechenden Literatur umfaßt der Begriff „Inzest“ erheblich mehr Handlungen, als in der extrem engen juristischen Definition, die auf vollzogenen Beischlaf mit Familienmitgliedern (Verwandten) abzielt. Insbesondere bei der Bewertung von sexuellem Kindesmißbrauch spielt das eine große Rolle, denn Tatfolgen sind unmittelbar abhängig von der vorausgehenden Beziehung des Kindes zum Täter. Als „inszestuös“ können im Anschluß an Hirsch, der den weitgehenden Konsens der damaligen Forschungsliteratur wiedergab, alle sexuellen Handlungen zwischen Familienmitgliedern bezeichnet werden.Mr. bobby (Diskussion) 10:48, 1. Aug. 2021 (CEST)
Rechtslage in Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Ich habe während meines Studiums noch gelernt, dass die engste Verwandschaftsbeziehung, die in der BRD erlaubt ist (und z.B. heiraten darf) Cousin - Cousine ist/war. Und selbst dafür war eine extra Genehmigung notwendig, die wohl v.a. geprüft hat, ob eine weitgehende (rechtliche/finanzielle) Unabhängigkeit der Heiratenden gegeben ist (also "Liebesheirat" v.s. "Ich feuer' dich aus dem Familienbetrieb und Großvater enterbt dich, wenn du nicht deine Tochter darauf trimmst, meinen Sohn zu heiraten!").
War aber noch vor 2000, scheint sich mittlerweile geändert zu haben. Im Artikel hab' ich das überlesen, oder steht es da nirgends?
--arilou (Diskussion) 13:57, 4. Okt. 2021 (CEST)
War das ein Jura- oder Theologiestudium? Seit Inkrafttreten des Ehegesetzes 1876 (das 1900 vom BGB abgelöst wurde) sind in Deutschland Eheschließungen zwischen Onkel und Nichte erlaubt. Es bedarf auch keiner besonderen Erlaubnis. Dagegen benötigen im Eherecht der katholischen Kirche auch Cousin und Cousine einen Dispens des Bischofs.--Gesetzesfreak (Diskussion) 21:59, 15. Jun. 2022 (CEST)
Intro
[Quelltext bearbeiten]In der Intro werden einige Dinge vermischt, was ich irritierend finde:
- Die beiden ersten Sätze beschreiben den Sachverhalt, der dritte Satz (zu den Geschwistern) macht dann unvermittelt einen Schwenk zur Rechtslage. Der logische Schluss aus diesen drei Sätzen wäre im Grunde der, dass es sich beim Geschlechtsverkehr unter minderjährigen Geschwistern offenbar nicht um Inzest handelt. Das kann ja nun nicht gemeint sein.
- Die im zweiten Satz enthaltene Wertung finde ich problematisch. Was macht die "stärkste Ausprägung" aus, und wer legt das fest? Ist Inzest unter Geschwistern oder unter Onkel und Nichte irgendwie eine "weniger starke" Ausprägung? Warum, und in welcher Hinsicht? In bezug auf die psychologischen Folgen für das Opfer?
- Im zweiten Absatz springt die Intro unvermittelt zu einem anderen, wenn auch angrenzenden, Thema, der Inzucht, und definiert die gleich nochmal in aller Ausführlichkeit mit. So praktisch das erscheinen mag, diese Definition gehört hier nicht hin, sondern in den Artikel Inzucht. Und Abgrenzungen, Verwechslungsgefahren und Differentialdiagnosen gehören in Artikeln normalerweise in einen späteren Abschnitt und nicht in die Intro, jedenfalls wenn sie ausführlicher dargestellt werden sollen.
--91.34.34.44 21:34, 24. Nov. 2021 (CET) Ein Opfer gibt es beim Inzesttatbestand nicht. Wenn beide über 18 sind, machen sich beide strafbar (sowohl Geschwister als auch Verwandte in gerader Linie). Der Beischlaf zwischen Onkel und Nichte gilt nicht als Inzest (sie dürfen sogar heiraten, vgl. oben). Der Inzest zwischen minderjährigen Geschwistern ist als solcher in Deutschland nicht strafbar. Das ist im Gesetzestext des § 173 nachlesbar.--Gesetzesfreak (Diskussion) 21:59, 15. Jun. 2022 (CEST)
Und ich darf vielleicht mal ergänzen, dass ich einigermaßen entsetzt bin, dass unter "Medizinische Aspekte" dann nur auf "Inzucht beim Menschen" als "Hauptartikel" verwiesen wird. Gut, der Artikel trägt schon einen einschlägigen Lückenhaft-Baustein, aber dass die psychologischen Aspekte so vollkommen außer acht gelassen werden, erschreckt mich jetzt doch. Dass der Artikel in weiten Teilen im Grunde redundant ist zum Artikel Verwandtenheirat anstatt die spezifischen Aspekte des Inzests herauszuarbeiten, passt da ins Bild. --91.34.34.44 22:00, 24. Nov. 2021 (CET)
Posttraumatische Belastungsstörungen?
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist thematisch etwas durcheinander. Das verstehe ich nicht: Inzest führt i. d. R. zu einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, einige Opfer begehen aufgrund der massiven Schädigungen Selbstmord. Kann es sein, dass es in dem Buch von Judith Lewis Herman um sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie geht und nicht um einvernehmlichen Sex? Wieso überhaupt Opfer? --46.78.81.211 06:30, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Das ist eine gute Frage. Laut Titel von Hermans Buch geht es darin jedenfalls nur um Vater-Tochter-Inzest und nicht um Inzest allgemein. Und auf Seite 4 (z.B. über Amazon-Vorschau verfügbar) stellt die Autorin klar, dass es ihr nur um den Inzest zwischen einem (männlichen) Erwachsenen und einem (weiblichen) Kind geht, nicht um den opferlosen einvernehmlichen Inzest zwischen zwei Erwachsenen.--Roentgenium111 (Diskussion) 16:02, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Die posttraumatischen Belastungsstörung kommt wohl eher durch den Missbrauch und ist unabhängig vom Verwantschaftsverhältnis. Konkret: Die posttraumatische Belastungsstörung tritt wohl auch auf wenn es sich um den Stiefvater handelt.
- Ich ersetze den Satz durch einen allgemeineren Hinweis. RM2026 (Diskussion) 16:02, 14. Mär. 2024 (CET)
DDR-Presse: Blutschande vs. Inzest
[Quelltext bearbeiten]hallo, ich kenne mich juristisch nicht aus. in der DDR-presse fand ich ungefähr 100 einträge mit "Blutschande" und etwas über 100 einträge mit "Inzest". die zeitungsartikel über inzest waren vorwiegend feullitonistisch, also etwa buchbesprechungen. die artikel mit blutschande dagegen handelten von strafverfahren. wollte es nur mal anmerken. Maximilian (Diskussion) 14:15, 19. Mai 2024 (CEST)