Diskussion:Kandidat

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Mautpreller in Abschnitt 3M zu Spitzenkandidaten auf Wahllisten bei Parlamentswahlen
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Quiz-Kandidat[Quelltext bearbeiten]

Sollte man hier nicht vielleicht ausdrücklicher die Bedeutung "Quiz-Kandidat" (im Fernsehen) mit aufnehmen?

Ich habe jetzt den Einleitungssatz Kandidat wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung "Bewerber (um ein Amt), Anwärter" verwendet. ... "Quiz-Kandidat" = Bewerber, Anwärter ... Hafenbar 20:57, 4. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Spitzen Kandidat sollten auch frei Gewählt werden können[Quelltext bearbeiten]

und ob sie Stimmen bekommen ist eine andere Sache und ob sie Gewählt werden vom Volk noch eine andere Sache (nicht signierter Beitrag von 87.184.130.102 (Diskussion) 02:18, 25. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Kandidaten sollten frei gewählt werden[Quelltext bearbeiten]

Jeder Kandidat/in sollte frei gewählt werden können von der liste der Partei oder Kandidaten die keiner Partei angehören sollten allgemein und frei gewählt werden. (nicht signierter Beitrag von 87.184.156.50 (Diskussion) 00:53, 20. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Kandidat sollte auf der Liste der Partei geführt werden[Quelltext bearbeiten]

Jeder Kandidat sollte frei Gewählt werden können und die Kandidaten/in die genug stimmen bekommen haben, sind dann die Mandat träger. (nicht signierter Beitrag von 87.184.156.50 (Diskussion) 00:53, 20. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Spitzenkandidat[Quelltext bearbeiten]

Kopiert von Benutzer Diskussion:Peter Steinberg:

Hallo, kannst Du dir deine dortige Änderung bitte noch mal ansehen. Mir will sich nicht recht erschließen, was mit Dies bedeutet dann meist, dass der Spitzenkandidat das Amt, für das er kandidiert hat, im Falle eines Wahlsiegs gar nicht antreten soll. So werden bei SPD und CDU werden die auf Bundesebene Kanzlerkandidaten grundsätzlich [...] eigentlich gemeint sein könnte ... Danke Hafenbar 21:26, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bei der Bundestagswahl werden die Mitglieder des Bundestags gewählt. Der Bundeskanzler (und alle Minister) dürfen dem Bundestag nicht angehören. Wer also von seiner Partei als (z.B.) Bundeskanzler vorgeschlagen wird und (als Spitzenkandidat) für den Bundestag kandidiert, wird nur „pro forma“ Abgeordneter und gibt sein Abgeordnetenmandat, sobald er als Regierungschef gewählt ist, zurück. (Natürlich darf er vorher noch sich selbst wählen...)

Wenn sich dies dir aus dem Artikel nicht erschließt, müssen wir natürlich überlegen, wie wir es besser formulieren. Hast du vielleicht einen Vorschlag.

Übrigens, was man vielleicht auch noch erwähnen sollte: Auch bei einer Wahlniederlage werden die Spitzenkandidaten in der Regel nicht Bundestagsmitglieder, weil sie dann lieber ihre Ämter auf Landesebene behalten.

-- Peter Steinberg 22:56, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Jetzt verstehe ich auch, was Du meinst. Ist die Grundlage auf Bundesebene Artikel 66 GG: Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben ... ? Gilt das auch immer auf Landesebene ? Ist ein MP also nie MdL ? ... Die Frage ist halt, ob so etwas nicht möglicherweise besser in Bundeskanzler (Deutschland) gehört, die dortige Darstellung ist ja auch nicht ganz vollständig:
Der Bundeskanzler muss weder Mitglied des Bundestages noch einer politischen Partei sein, allerdings muss er das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen. Gemäß dem Grundsatz der Unvereinbarkeit darf er weder ein anderes besoldetes Amt bekleiden noch einen Beruf oder ein Gewerbe ausüben ...
Was die konkrete Formulierung anbelangt, bin ich aber völlig offen. Ich hatte die Textschnipsel ja gerade (hier) zusammengeworfen um (zentrale) Verbesserungen anzustoßen. So wie jetzt sollte der Text aber nicht bleiben, da unverständlich ... Hafenbar 11:50, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Die Rechtsgrundlage habe ich nicht zur Hand, jedenfalls ist es so, auch auf Landes- und sogar auf kommunaler Ebene: Es ist halt zentrale Aufgabe des Parlaments, die Exekutive zu kontrollieren. Wäre (ein kommunales Bespiel) ein Stadtrat zugleich Stadtverordneter, so würde er sozusagen sich selbst kontrollieren. Das widerspräche der Gewaltenteilung, also einem zentralen Bestandteil der fdGO.
In Bundeskanzler (Deutschland) sollte das sicher auch erwähnt werden, aber die eigentümliche Konsequenz, dass Spitzenkandidaten in der Regel Scheinkandidaten sind, gehört m.E. unbedingt in dieses Lemma hier.
Ich denk mal über eine weniger hermetische Formulierung nach und hoffe, dass ich dabei nicht mit den von dir beabsichtigten zentralen Verbesserungen in Konflikt gerate. (Das werden wir aber hinkriegen.)
-- Peter Steinberg 00:13, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Entschuldigung, aber Sie verbreiten einen schrecklichen Unsinn. Selbstverständlich gehören Bundeskanzler/-minister in der Regel dem Bundestag an, es ist auch nicht so, daß das Abgeordnetenmandat während der Wahrnehmung des Regierungsamtes ruht. Ist Ihnen noch nie aufgefallen, daß ein Bundeskanzler oder Minister bisweilen auf einem Abgeordnetensitz Platz nimmt und von dort aus eine Zwischenfrage stellt? Und haben Sie dabei nicht erlebt, wie der gerade eine Rede haltende Abgeordnete oder der Bundestagspräsident ihn leicht süffisant mit "Herr Abgeordneter Schmidt (Kohl, Schröder)" anspricht? Fernsehen, wenn richtig (das heißt klug auswählend und denkend)gemacht, kann bilden!
Oder haben Sie noch nie gesehen, wie ein Bundeskanzler oder Minister bei einer geheimen Abstimmung seinen Zettel in die Urne wirft? Wie soll das wohl gehen, wenn er nicht Abgeordneter ist? Als Schröder durch ein von ihm selbst gewolltes Mißtrauensvotum Neuwahlen herbeiführte, werden er und diverse SPD-Minister in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete gegen sich selbst in ihrer Eigenschaft als Regierungsmitglieder gestimmt haben, weil es ja auf jede Stimme ankam. Bei sehr engen Wahlen zum Bundeskanzler kann es passieren, daß man sich ausrechnen kann, daß der Kandidat - was ja im Prinzip als etwas unvornehm gilt - für sich selbst gestimmt hat (nach meiner Erinnerung war das einmal bei Adenauer der Fall). - Sie sollten, wenn Sie in selbstgewissem Ton sich in der Wikipedia verbreiten, schon ein bißchen mehr Sachkenntnis mitbringen; in diesem Falle würde es schon helfen, nur einmal etwas aufmerksamer am politischen Leben der Bundesrepublik teilzunehmen, Parlamentsdebatten verfolgen usw. Dann könnten Sie den gröblichen Unfug, den Sie behaupten, schon einmal nicht vertreten. In der Schule lernte man - jedenfalls zu meiner Zeit - diese Dinge übrigens auch.
Unglaublich finde ich, daß Sie aus dem Grundgesetz zitieren (was ja löblich ist), das Zitat, obwohl nicht weiter schwierig, nicht verstehen. Denn, wenn es dort heißt, der Bundeskanzler müsse nicht dem Bundestag angehören, dann heißt das doch nicht, daß er es nicht dürfe! Vielmehr dürfen Bundeskanzler/-minister Bundesparlamentarier sein und sind es meistens auch, darüber hinaus dürfen sie sogar auch noch Landtagsabgeordnete sein (was eher selten vorkommt). Sie dürfen hingegen nicht gleichzeitig einer Landesregierung angehören. Soweit mir bekannt, gilt in den Landtagen Analoges; die Regierungsspitzen sind in der Regel auch Landesparlamentarier.
Es ist also auch völliger Quatsch, zu behaupten, daß Spitzenkandidaten regelmäßig Scheinkandidaten seien. Natürlich ist es so, daß sich ein Bundeskanzler wohl kaum so um seinen Wahlkreis kümmern kann, wie es ein einfacher Abgeordneter (jedenfalls theoretisch) tun sollte.
Es ist ja gar nicht ganz dusselig, einen gewissen Widerspruch zwischen dem Prinzip der Gewaltenteilung (Legislative-Exekutive) und dieser Ämterkompatibilität zu sehen, aber im Mutterland der parlamentarischen Demokratie, also Großbritannien, müssen die Minister (inklusive des Prime Minister, der, wie der Name ja sagt, ein Minister, und zwar der Erste, ist) sogar einen Sitz im House of Commons haben. Diese enge Verbindung zwischen Regierung und Parlament drückt sich u. a. auch darin aus, daß es ja im House of Commons keine gesonderte Sitzgruppe für die Regierung gibt, sondern die Kabinettsmitglieder sitzen genau wie die anderen Abgeordneten auf Bänken, allerdings in den ersten Reihen. Dahinter steckt, daß wohl der Gedanke der Trennung von Legislative und Exekutive historisch jünger ist als der der parlamentarischen Demokratie: wenn man direkte Parlamentsherrschaft will, bedarf es theoretisch keiner Trennung von Legislativ- und Exekutivgewalt. Die ergibt sich eigentlich erst aus den Zwängen der Praxis: die Legislatoren müssen einfach die Exekutivfunktionen delegieren; das geschieht letztlich durch die Wahl des Exekutivchefs, der wiederum seine Ressortchefs ernennt (und dabei nicht an ein Votum des Parlamentes gebunden ist!) De facto entsteht damit etwas, was eigentlich dem Urgedanken der parlamentarischen Demokratie zuwiderläuft, nämlich eine Machtkonzentration auf seiten eines bürokratischen Apparates, der Regierung. Wenn nun Teile dieses Apparates, nämlich die Minister, selbst Parlamentarier sind, kann man insofern sagen, daß dies der Idee der parlamentarischen Demokratie eigentlich näherkommt als etwa die norwegische Verfassung, in der nämlich tatsächlich gilt, was Sie fälschlich für Deutschland behaupten: dort dürfen die Minister nicht dem Parlament angehören. (In Schweden und Dänemark hingegen gilt, was auch bei uns der Fall ist, daß sie Abgeordnete sein dürfen und in der Regel auch sind, aber nicht müssen.)
Wer nicht Parlamentarier sein darf ist der Bundespräsident, der ja das Staatsoberhaupt ist. Auch der amerikanische Präsident gehört weder dem Congress noch dem Senate an, man erlebt ihn deshalb niemals von einem Abgeordnetensitz aus sprechend. Sicher hängt dieser Unterschied zwischen Bundeskanzleramt und amerikanischem Präsidentenamt damit zusammen, daß in letzterem ja die Rollen des Exekutivchefs und des Staatsoberhauptes zusammenfallen.
Ich schlage Ihnen dringlich vor, einmal das Grundgesetz genauer und mit eingeschaltetem Verstand zu lesen; außerdem macht es auch guten Sinn, in einer vernünftigen Enzyklopädie (z. B. Brockhaus) die einschlägigen Artikel, auch die über Regierungsformen und -ämter in anderen Ländern zu lesen. Erst danach sollten Sie sich über solche Dinge in der Wikipedia verbreiten, bei Ihrem derzeitigen Wissensstand aber lieber die Finger davon lassen. Das ist ja die Ur-Crux von so etwas wie der Wikipedia: daß dort jeder, der lediglich glaubt, etwas zu wissen, jeden Unsinn verbreiten kann.141.91.129.5 14:52, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Inzwischen hatte mich mich schon genauer informiert. 141.91.129.5 hat recht: Nach übereinstimmender Meinung der Verfassungsrechtler dürfen Regierungsmitglieder dem Parlament angehören. Nach meiner Meinung (aber auf die kommt es ja nicht an) ist das ein Unding unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung; die Machtkonzentration auf Seiten der Executive beklagt auch 141.91.129.5; dass sich daran etwas bessert, wenn die Regierungsmitglieder auch im Parlament mitmischen dürfen, kann ich überhaupt nicht sehen.
Aber egal, es ist so, beim Bundestag und bei den (meisten? allen?) Landesparlamenten. Dass Regierungsmitglieder keine Abgeordnete sein dürfen, steht ja inzwischen auch nicht mehr im Artikel. 141.91.129.5 weiß nun aus seiner Kenntnis von Parlamentsdebatten, dass sie in der Regel auch Abgeordnete sind. Da ist noch einiges zu korrigieren, und das mit der „Scheinkandidatur“ kann so nicht stehen bleiben. (Trotzdem nochmal meine unmaßgebliche Meinung: „Der Regierung angehören“ und „ein Parlamentsmandat (wirklich!) wahrnehmen“ ist praktisch unvereinbar!)
141.91.129.5 hat auch darin recht, dass ich „schon ein bißchen mehr Sachkenntnis mitbringen“ sollte, „etwas aufmerksamer am politischen Leben der Bundesrepublik teilzunehmen, Parlamentsdebatten verfolgen usw.“ Das kann ich aus Zeitgründen (die ja immer auch Gründe der Prioritätensetzung sind) nun mal nicht. Wer meint, dass ich dann „lieber die Finger davon lassen“ sollte, hat ja vielleicht recht, muss sich aber auch mal ansehen, was vorher [[1]] zu dem Thema da stand. Objektiv falsch war das auch. - Wikipedia wird halt nicht dadurch besser, dass man sich wünscht, alle Schreiber sollten hochgradig kompetent sein, sondern indem man in Rahmen seiner Kompetenzen mitmacht!
Wie wäre es damit, 141.91.129.5? – Ihre Mitarbeit wäre für Wikipedia sicher ein riesiger Gewinn, und mit den Änderungen zu den „NSPAP-Kandidaten“ haben Sie ja auch schon begonnen! Da Sie manche meiner Überlegungen als „nicht ganz dusselig“ ansehen, könnte sich da vielleicht von Fall zu Fall sogar eine Zusammenarbeit ergeben. (Ich könnte in Ihrem Bereich zum Beispiel ein bisschen bei den Formalia helfen; erster Tipp: Leerzeichen am Anfang einer Zeile werden von der Sofware ganz falsch verstanden!)
-- Peter Steinberg 00:17, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Die IP 141.91.129.5 gehört Dataport. Unter dieser Adresse gehen, wenn ich recht informiert bin, Hunderte von Nutzern, etwa der Landesregierung (genauer: -verwaltung) Schleswig-Holstein, "ins Netz". Insoweit wird es wohl schwierig, die "Person" 141.91.129.5 zur Mitarbeit zu bewegen. Besser wäre, wenn die Benutzer der Adresse (so wie ich jetzt gerade) sich eigener Accounts bedienen würden, wenn sie redaktionell in Wikipedia aktiv sind. --Swen Wacker 11:50, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Vorweg: Ich habe mir einmal einen account angelegt, aber Benutzername etc. vergessen - beteilige mich gelegentlich an diesem oder jenem Forum und kann mir die ganzen verschiedenen Kennungen nicht merken bzw. verlege die Zettel, wo ich sie mir aufgeschrieben habe. Bitte keine Ratschläge, wie ich mich besser organisieren könnte, es ist mir schlicht nicht wesentlich genug.

Sich mit konstruktiver Kritik in eine Diskussion zu einem Artikel einzuschalten halte ich für einen durchaus sinnvollen Beitrag; ich selbst arbeite in einem Beruf, in dem meine Arbeit ständig - zumeist konstruktiv - kritisiert wird, ich nehme diese Kritik dankbar auf, wenn sie fundiert ist, fühle mich auf jeden Fall stets dazu aufgefordert, genau zu überprüfen, ob der Kritiker tatsächlich recht hat, und ziehe daraus die entsprechenden Konsequenzen. Eine Konsequenz, die ich in der Regel daraus nicht ziehe (nicht nur, weil das meistens auch gar nicht ginge) ist zu sagen: "Dann mach das doch selber, wenn Du meinst, es besser zu wissen." Eine solche Reaktion finde ich typisch für Leute, die mit Kritik nicht vernünftig umgehen können. Davon genug. - Leider sehe ich in dem Artikel immer noch gravierende Fehler. Es ist eben nicht so, daß die Regierungschefs oder Minister nach Amtsantritt ihr Parlamentsmandat zumeist oder auch nur oft niederlegen. Die Regel ist vielmehr, daß sie es behalten. Was die Scheinkandidatur angeht: Auch diese Behauptung ist auch in der abgeschwächten Form nicht haltbar. Gerade vor dem Hintergrund, daß leider sehr, sehr viele "einfache" Bundestagsabgeordnete z. B. sich um ihren Wahlkreis herzlich wenig kümmern, einige dort nicht einmal ein Wahlkreisbüro, das den Namen verdient, unterhalten (sondern nur etwas, was man in der Tat eine Scheinadresse nennen muß, vergleichbar einer Briefkastenfirma), wohl aber die Pauschalbeiträge einkassieren, die ihnen für diese Zwecke gezahlt werden, kann man nicht einmal die an und für sich naheliegende Vermutung als allgemeingültig behaupten, daß ein Regierungsmitglied sich wohl kaum um seinen Wahlkreis kümmern könne wie ein durchschnittlicher Abgeordneter. Da ein Regierungschef oder Minister besondere Möglichkeiten hat, tüchtiges Personal zwecks Wahlkreisbetreuung einzusetzen (ganz korrekt im Wahlkreisbüro, weniger korrekt, indem er auf den Einsatz von eigentlich für andere Zwecke vorgesehenes Partei- und Regierungspersonal zurückgreift), außerdem natürlich die Interessen seines Wahlkreises mit besonderem Nachdruck vertreten kann, ist es durchaus vorstellbar, daß der Wahlkreis durch einen Abgeordneten, der zugleich Minister oder Regierungschef ist, eine wirksamere Vertretung hat als der irgendeines Hinterbänklers (wie es ja die Mehrheit der Abgeordneten sind). Gerade vorgestern wurde in "Panorama" festgestellt, daß der Abgeordnete von Bismarck in seinem Wahlkreis seit 2004 nicht gesehen worden sei, sein Wahlkreisbüro besteht aus einem Schildchen an seinem Herrensitz, und e-mails dorthin werden nicht beantwortet. Ähnliche Beispiele wurden auch dargestellt. Das wird sich gerade ein Minister, dem vom politischen Gegner, aber auch von Neidern innerhalb der Partei besonders auf die Finger gesehen wird, nicht so leicht erlauben.

Also, bei Spitzenkandidaten von Scheinkandidaturen zu sprechen, ist gerade aufgrund der politischen Realität nicht haltbar. Im übrigen fehlt auch der Hinweis darauf, wodurch der Begriff "Spitzenkandidat" begründet ist: nämlich dadurch, daß er an der Spitze der Wahlliste der jeweiligen Partei steht. Das wird ja gemacht, damit es nicht passieren kann, daß ausgerechnet die Galionsfigur(en) in ihrem Wahlkreis unterliegen und die Schmach erleben, nicht einmal in den Bundes(Land)tag gewählt zu werden. Das ist, was man "Absicherung über die Liste" nennt. Wohlgemerkt, um es noch einmal zu betonen: weder der Regierungschef (Bundeskanzler/MP) noch die Minister müssen notwendigerweise dem Parlament angehören, d. h., ein nicht durch einen entsprechenden Listenplatz abgesicherter Parteikandidat für das Bundeskanzleramt, der in seinem Wahlkreis einem Gegenkandidaten unterliegt und es nicht in den Bundestag schafft, könnte trotzdem durch die Parlamentsmehrheit zum Bundeskanzler gewählt werden. Es wäre aber ein schwerer Imageverlust, den von vornherein keine Partei riskiert.

Und schließlich: Eigentlich kann ich nicht finden, daß die Vorstellung weit verbreitet sei, der Bundeskanzler werde direkt gewählt (wie man das üblicherweise nennt); das ist doch wohl nur bei den - zugegebenermaßen viel zu vielen - völlig politisch Ungebildeten der Fall. Wenn man die aber zur Grundlage nähme, müßte man bei fast jeder Sache sagen: "Entgegen weit verbreiteter..." Z. B. beim Bundeskanzler, daß dieser nicht Staatsoberhaupt ist. Z. B. bei der Regierung, daß diese nicht die Gesetze verabschiedet. Eine Enzyklopädie ist doch keine pädagogische Veranstaltung, kein Klippschulunterricht! Bei jeder Nachrichtensendung (wohl selbst im Privatfernsehen) am Tag der Bundeskanzlerwahl ist doch die Bundeskanzlerwahl im Bundestag zu erleben, jeder kann doch sehen und hören, wie der Bundestagspräsident fragt: "Herr/Frau...., nehmen Sie die Wahl an?" Und bei der gescheiterten Wahl von Heide Simonis zur MP von Schleswig-Holstein konnte doch das ganze Volk quälend lange mitbekommen, daß auch die MPs nicht bei der Landtagswahl, sondern erst in der konstituierenden Sitzung des Landtages stattfindet.

Sinnvoll finde ich einen entsprechenden Hinweis, wenn es um den amerikanischen Präsidenten geht. Da hat nämlich eigentlich jeder - sowohl in den USA als auch international - den Eindruck, es handele sich um eine direkte Personenwahl. Was jedoch, hier in der Tat entgegen allem Anschein, nicht zutrifft. Auch der amerikanische Präsident (und der Vizepräsident) wird indirekt gewählt, aber, völlig abweichend von unserer Verfassung, wird er nicht vom Congress, also dem Parlament gewählt, sondern vom sog. Electoral College (Wahlmännerkollegium). Die Wahlmänner sind mitnichten gebunden, den Kandidaten zum Präsidenten/Vizepräsidenten zu wählen, der von ihrer Partei aufgestellt ist. Es gibt also kein imperatives Mandat. Es ist noch nie vorgekommen, daß der Parteikandidat am Ende nicht gewählt wurde, aber es ist eben absolut nicht ausgeschlossen. Denkbar ist immerhin, daß zwischen Volkswahl und Wahl durch das Electoral College (es liegen Tage dazwischen) der Kandidat plötzlich durchknallt und irgendetwas tut, was ihn als Präsidenten unhaltbar macht.(Vorstellbar etwa, daß so etwas wie Clintons Lewinsky-Affäre genau in diesen Tagen auffliegt: dann wäre wahrscheinlich vom Electoral College Al Gore zum Präsidenten gewählt worden.) Das amerikanische System der indirekten Präsidentenwahl führt auch dazu, daß ein Präsident, der gar nicht über die Stimmenmehrheit der allgemeinen Wählerschaft verfügt, ins Amt kommen kann. (Was z. B. bei der französischen Präsidentenwahl ausgeschlossen ist.) Das war im 19. Jh. zweimal der Fall, und es war bei George W. Bush so. Der Grund ist wiederum das Electoral College: Die verschiedenen Bundesstaaten haben -ungefähr ihrer Bevölkerungsstärke entsprechende - unterschiedlich viele Wahlmännerstimmen. Die Partei, die in dem Staat die Stimmenmehrheit erzielt, erhält alle Wahlmännerstimmen. D. h., im Electoral College werden im Normalfall alle diese Stimmen an den entsprechenden Präsidentschaftskandidaten gehen. Wenn nun in einigen sehr bevölkerungsstarken Staaten eine geringe Wahlbeteiligung herrscht und in diesen und den anderen Staaten die Wahlergebnisse sehr knapp beieinanderliegen, kann die Auszählung der Stimmen in der Union (sog. popular vote) insgesamt ergeben, daß der eine Kandidat über eine Mehrheit der Stimmen verfügt, aber dennoch im entscheidenden Electoral College weniger Wahlmännerstimmen hat und folglich nicht zum Präsidenten gekürt wird. Genau dies passierte Al Gore bei seiner Kandidatur gegen Bush. Bei uns ist trotz unserer Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht die Wahl eines Kanzlers, dessen Partei der des Gegenkandidaten in der Bundestagswahl unterlegen ist, erst recht möglich. Wenn ich mich recht erinnere, war das bei Brandt so: die SPD hatte weniger Stimmen als die CDU, aber im Bundestag konnte Brandt zum Kanzler gewählt werden, weil die SPD- und die FDP-Abgeordneten für ihn stimmten und zusammen die Mehrheit gegenüber der CDU hatten. In Frankreich sind solche Konstellationen ausgeschlossen: wenn es mehrere Präsidentschaftskandidaten gibt, findet ja eine Stichwahl zwischen den beiden im ersten Wahlgang führenden Bewerbern statt, und da es sich um eine direkte Wahl handelt, ist auch immer gewährleistet, daß die Stimmenmehrheit beim gewählten Präsidenten liegt. Ich hoffe, ich habe ein paar Hinweise und Anregungen gegeben, wie und wo der Artikel fehlerfreier zu gestalten und zu verbessern ist.141.91.129.5 15:17, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das haben Sie durchaus. Ich sehe das (trotz der teilweise sehr scharfen Worte) als eine konstruktive Kritik und stehe nicht auf dem Standpunkt "Dann mach das doch selber, wenn Du meinst, es besser zu wissen." Allerdings scheint mir, ich habe mich an dem Artikel ein bisschen überhoben, und wünsche, ein Kompetenterer würde sich mal dranmachen. Wenn das nicht geschieht, werde ich es demnächst in Ordnung bringen - und bin mir Ihrer kritischen Begleitung gewiss. Was mir die Arbeit an diesem Artikel schwer macht, ist meine Überzeugung, dass diese unglaubliche (tatsächlich von mir in diesem Punkte bis vor kurzem nicht geglaubte!) Vermischung von Legislative und Exekutive ein Grundübel unseres politischen Systems ist. Aber das gehört wahrscheinlich überhaupt nicht hierher.
Thema: Scheinkandidatur. Sie heben hier sehr stark auf die Frage ab, ob der Abgeordnete seinen Wahlkreis angemessen vertritt. Das scheint mir eine Engführung zu sein, zumal (oder irre ich mich da schon wieder?) nur jeder zweite einen solchen hat. Grundaufgabe des Parlaments ist es IMHO, die Regierung zu kontrollieren. Das können erstaunlicherweise manchmal sogar Abegeordnete der Regierungspartei ein Stück weit leisten. Regierungsmitglieder können es sicher nicht.
Thema: Verbreitete Irrtümer. Über die Frage, ob ein Irrtum verbreitet ist, entscheiden Umfragen. Ich kann da jetzt zwar keine zitieren, kann mich aber sicher erinnern, dass es zum Thema „Kanzlerwahl“ solche gibt - und zwar mit ganz erschreckenden Ergebnissen. Wahrscheinlich wäre es bei den anderen von Ihnen angeführten Fragen nicht viel anders. Aufgabe einer Enzyklopädie ist es, den Zugang zu Wissen zu erleichtern - und zwar für jeden, der solches sucht, unabhängig davon, ob, wie intensiv und bei welchen Sendern er bisher die Nachrichtensendungen verfolgt hat. Und auf der Metaebene: Dass bestimmte Wahlkampfpraktiken bei vielen Leuten bestimmte Irrtümer provozieren, ist eine relevante Information gerade für politisch Informierte. (Sie sollte dann natürlich besser belegt sein, ja doch).
-- Peter Steinberg 23:23, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Herr Steinberg, Sie reagieren sehr konstruktiv und unpolemisch auf meine Kritik; das ehrt Sie, und Sie haben natürlich recht, wenn Sie bezüglich meiner Einlassungen von "sehr scharfen Worten" sprechen - ich muß zugeben, daß Gelassenheit und zurückhaltende Ausdrucksweise nicht gerade meine Stärke sind.

Was den verbreiteten Irrtum angeht: Mein Problem mit dieser - an sich ja überflüssigen Formulierung - ist, daß man, wenn man Konsequenz anstrebt, die ja in einer Enzyklopädie zu den Grundprinzipien gehören sollte, bei zahllosen Aussagen "entgegen einem weit verbreiteten Irrtum" einstreuen müßte. Sie sprechen von "erschreckenden Ergebnissen" bei Umfragen zum Stichwort "Kanzlerwahl", und wir haben ja alle Erinnerungen an entsprechende Umfragen über den Bekanntheitsgrad von höchsten politischen Funktionsträgern und Institutionen der Gegenwart oder Vergangenheit. Mir ist es immer wieder kaum vorstellbar, mit welchem Unwissen man "im Volke" rechnen muß. Aber eben drum müßte man wohl z. B. bei "Bundeskanzler" angeben, daß er "entgegen einem weit verbreiteten Irrtum" nicht das Staatsoberhaupt ist, beim Bundespräsidenten womöglich, daß er nicht der Regierungschef ist, bei Karl dem Großen, daß er nicht "deutscher Kaiser" und auch nicht "Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation" war (weil es weder Deutschland noch das HRRN um 800 gab) usw. usw. Im Grunde reicht es doch, wenn man z. B. sagt, daß der Bundeskanzler nicht durch die Bundestagswahl gewählt wird, sondern nach der Bundestagswahl durch den neu konstituierten Bundestag, und daß es sich somit um eine indirekte Wahl handelt. Einfach, um Inflationierung zu vermeiden, würde ich "entgegen...Ansicht" auf solche Fälle beschränken, in denen der Irrtum nicht nur im bei Straßenbefragungen entblößten Volksmund existiert, sondern auch z. B. in den Medien oder gar Büchern verbreitet wird. Das trifft z. B. auf die amerikanische Präsidentenwahl zu; da ist es ja selbst in amerikanischen Medien gang und gäbe, so zu formulieren, als handele es sich um eine direkte Wahl ("presidential elections"), in europäischen erst recht. (Liegt natürlich daran, daß die Funktion des "electoral college" fast im Verborgenen stattfindet und nur in Ausnahmesituationen tatsächlich Auswirkungen hat.) Mein Vorschlag also: wenn man den Eindruck hat, daß irgendetwas "im Volk" falsch oder unklar gesehen wird, sollte man im Artikel wohl sagen, wie es ist, und ausdrücklich davon abheben, wie es nicht ist, aber die Floskel "entgegen..." meiden, weil sie sonst inflationär werden müßte. In re Trennung Legislative - Exekutive: Ich sehe durchaus Ihren Punkt. Bezüglich des Bundestages kann man - wie ich es oben schon getan hatte - schon argumentieren, angesichts der großen Zahl von Abgeordneten fallen die paar Minister und der Bundeskanzler als Angehörige sowohl der Exekutive als auch der Legislative nicht so ins Gewicht. Problematischer wird es dann natürlich bei den wesentlich kleineren Länderparlamenten, die ja z. T. nicht viel weniger Minister als die Bundesregierung haben, so daß deren Gewicht als stimmberechtigte Abgeordnete dort entsprechend größer ist. Ihr Standpunkt, daß die Grundaufgabe des Parlamentes sei, die Regierung zu kontrollieren, ist zumindest z. T. richtig; nur "z. T." deswegen, weil die entscheidende doch wohl - wie "Legislative" ja ausdrückt ist, Gesetze zu beschließen. Das Parlament repräsentiert den Souverän, das Volk. Ich bin nun weder Historiker noch Verfassungsgeschichtler, erlaube mir aber dennoch die Ansicht, daß die von ihnen in den Vordergrund gestellte Kontrollfunktion des Parlamentes erst eine jüngere Entwicklung in der Demokratiegeschichte ist. Ursprünglich (also in England - wir lassen das antike Griechenland einmal beiseite, weil die dortigen Verhältnisse dann doch gar zu andersartig waren) war wohl der Gedanke, daß das entscheidende Gegengewicht (und damit Kontrollorgan) zur Regierung die Opposition ist, die in einem Zweiparteiensystem (das man in England ja historisch überwiegend hat) immer eine erhebliche Größe hat. Das andere historische Moment ist sicher, daß man von der idealistischen Vorstellung ausging, ins Parlament würden die hervorragendsten politischen Köpfe ihrer Zeit gewählt werden, die auch über besondere persönliche Eigenschaften wie Charakterfestigkeit usw. verfügen würden. Von solchen Voraussetzunge her erscheint es ja als geradezu logisch, daß man wiederum die Regierungsmitglieder aus dieser durch Wahl selegierten Elite rekrutiert.Kurzum, die Verfassungsväter hingen wohl noch sehr stark Vorstellungen des 19. Jh. über den sog. Honoratiorenpolitiker an (meilenweit entfernt vom reinen Interessenvertreter und Parteikarriere-Berufspolitiker), der ins Parlament einziehen würde und von dem es ja geradezu wünschenswert wäre, daß er dann auch Regierungsverantwortung übernähme. Dritten mag auch die idealistische Vorstellung eine Rolle gespielt haben, daß ja der Amtseid die Regierungsmitglieder zu gewissenhaftem und verfassungskonformem Handeln verpflichte. Ich stimme Ihnen natürlich darin zu, daß man von den Regierungsangehörigen in ihrer Rolle als Abgeordnete kaum eine Ausübung der Kontrollfunktion gegenüber der Regierung erwarten kann. Insofern ist die norwegische Verfassung vielleicht in diesem Punkte besser (die ja keine Doppelrolle Minister-Abgeordneter zuläßt). Auf der anderen Seite mag es wünschenswert sein, wenn innerhalb der betreffenden Fraktion ein direkter Austausch zwischen Abgeordneten und Minister stattfinden kann und Interna der Exekutive dort in Beratungen Eingang finden können. Man muß ja sehen, daß unsere parlamentarische Parteiendemokratie zwar einerseits nach dem System der "checks and balances" funktioniert, ihr aber auch ein Kooperations-, nicht primär Konfrontationsmodell zugrundeliegt. Ob also die partielle personelle Vermischung von Exekutive und Legislative ein "Grundübel" unserer Verfassung ist... das mißt dieser Frage meiner Meinung nach zuviel Gewicht bei; wie ich selbst mich dazu stelle, weiß ich gar nicht so recht. Ein bißchen neige ich, glaube ich, wie Sie einer sauberen Trennung zu.141.91.129.3 14:27, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

So, nun habe ich versucht, den Artikel inhaltlich in Ordnung zu bringen, ohne die Problematik, die mir wichtig erscheint, ganz auszublenden.
@141.91.129.3: „In re“ Aufgaben der „Legislative“: Gesetze sind, soweit ich das sehe, Vorschriften für die Regierung und die ihr nachgeordnete Verwaltung (mit Ausnahme der wenigen Strafgesetze - oder hab ich was übersehen?). -- Peter Steinberg 23:00, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Das ist viel zu eng gefaßt. Es sind doch fast alle Lebensbereiche von irgendwelchen Regelungen berührt, d. h. alles, was rechtlich geregelt ist oder irgendwann geregelt werden soll ist Aufgabenfeld der Legislative. Also natürlich alles, was im BGB enthalten ist (worin ja auch steht, wie z. B. ein Kaufvertrag zwischen Personen zustandekommt), Handelsrecht, Umweltrecht, Straßenverkehrsordnung (Entsprechendes für den Wasser- und Luftverkehr), Tierschutz, Personenstandsgesetz usw. usw. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, welche Rechtsbereiche es neben dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem Verwaltungsrecht gibt; es gibt ja noch die Begriffe Öffentliches Recht und Privatrecht, die meines Wissens Oberbegriffe sind, unter die sowohl das Zivilrecht als auch das Verwaltungsrecht fallen, das Strafrecht wohl nicht. Aber, wie gesagt, ich weiß das nicht wirklich. Es gibt ja solch eine Fülle von speziellen Rechtsgebieten (z. B. Verlagsrecht, Versicherungsrecht, Bibliotheksrecht, Archivrecht, Urheberrecht usw.), die ja alle unter die übergeordneten Rechtsgebiete zu subsumieren sind. Nicht zu vergessen natürlich das Verfassungsrecht; das GG ist ja, bis auf wenige Anfangsparagraphen, durchaus mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag änderbar. Auch das internationale Recht ist insofern Gegenstand der nationalen Legislative, als sie es zwar nicht beschließen, aber seine Gültigkeit auch für die BRD anerkennen oder eben ablehnen kann. Wenn ich es recht sehe, kommen internationale Rechtsvorschriften in Form von multinationalen Verträgen zustande, die jeweils in den einzelnen Ländern zu ratifizieren sind. Ähnlich, wie ja auch EU-Recht in den EU-Ländern jeweils in nationales Recht umzusetzen ist. Das gehört ja zu den problematischen Entwicklungen der letzten ca. 20 Jahre, daß immer mehr auch den einzelnen Bürger berührende Bereiche eigentlich in Brüssel beraten und beschlossen und in Bonn bzw. Berlin mehr oder weniger abgenickt werden. Es ist bei uns Bürgern, glaube ich, noch überhaupt nicht genug ins Bewußtsein gedrungen, wie wichtig eigentlich die Vertretung der Bundesrepublik im Europaparlament ist; um die kümmern wir uns viel weniger als um den Bundestag.141.91.129.3 16:05, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Tut mir leid, aber was Sie zum Gegenkandidaten schreiben, halte ich auch für ganz falsch, das scheinen Sie mit dem Zählkandidaten durcheinander zu kriegen. Bei den letzten Bundestagswahlen war z. B. Schröder Spitzenkandidat (Kanzlerkandidat) der SPD, Merkel seine Gegenkandidatin. Die Grünen, die FDP und die PDS waren nach meiner Erinnerung nicht so albern, ihre Spitzenkandidaten als Kanzlerkandidaten auszuloben, weil sich der entsprechende Kandidat ja doch ein wenig lächerlich macht, wenn es von vornherein klar ist, daß er niemals von der Bundestagsmehrheit zum Kanzler gewählt werden würde. Hätte aber z. B. Westerwelle im Wahlkampf den Kanzlerkandidaten gemimt, so wäre auch er ein Gegenkandidat gewesen. Auch bei der Kanzlerwahl im Bundestag hätte er als Gegenkandidat auftreten können. "Gegenkandidat" ist neutral hinsichtlich der Erfolgschancen bei der Wahl. Sobald mehr als ein zulässiger Bewerber um das Mandat oder Amt vorhanden ist, sind sämtliche Bewerber in Relation zueinander Gegenkandidaten. Es ist wohl üblich, bei Wahlen innerhalb eines Vereines oder einer Partei, wenn es um die Wiederwahl eines Vorsitzenden geht, eher den Konkurrenten als Gegenkandidaten zu bezeichnen, aber im Prinzip sind sie ja beide gleichberechtigte Kandidaten für das Amt und konkurrieren gegeneinander um die Gunst der Wahlberechtigten, sind also beide zueinander Gegenkandidaten. War nicht Schröder seinerzeit als Gegenkandidat zu Scharping angetreten? Bei Merkel kommt es mir so vor, als sei es nicht zu einer Kampfabstimmung Schäuble/Merkel gekommen, weil ersterer sich nicht zur Wahl stellte. Ich kann mich aber nicht wirklich daran erinnern. Auf jeden Fall hat "Gegenkandidat" nichts mit einer Favoritenrolle oder ihrem Gegenteil zu tun.

Übrigens stimmt die Erklärung zu den Kandidaten der Theologie meines Wissens auch nicht. Jedenfalls in der ev.-luth. Kirche war und ist die theologische Prüfung am Ende eines Theologiestudiums Voraussetzung für die Übernahme einer "Würde", und die Anwärter auf ein Pastorenamt hießen auch im 19. Jh. noch Kandidaten der Theologie, wie sich auch Juristen, die auf eine Anstellung im Staatsdienst warteten, cand. jur. nannten. Der Gebrauch des Kandidatenbegriffs in akademischen Kreisen ist ziemlich schwierig sauber auseinanderzunehmen, weil es im einzelnen recht schwierig ist, wo es sich lediglich um Jargon (also Studentensprache) handelt und wo man der Bezeichnung zumindest "offiziösen" Charakter beimessen kann. Ich habe gerade mit dem Fall eines Juristen zu tun, der um 1855 heiratete und sich bei dieser Gelegenheit als "Kandidat der Rechte" ins Trauregister eintragen ließ, aber vorher schon einige Jahre als Volljurist im Staatsdienst gestanden hatte. Der Grund ist offenbar, daß er zum Zeitpunkt der Trauung in einem anderen Staats des Deutschen Bundes als Justitiar bei einem Verein angestellt war; die Selbstbezeichnung sollte wohl ausdrücken, daß er sich letzten Endes im Wartestand befand und eine erneute Anstellung im Staatsdienst anstrebte. Wie weit diese Bezeichnung jedoch irgendwie rechtlich geregelt war, ist mir nicht bekannt. Ein Hauptproblem beim akademischen Gebrauch des Kandidatenbegriffes ist, daß er einerseits für jeden Examenskandidaten gebraucht wird, wobei dann wieder zu klären ist, welches Examen gemeint ist. Ich habe z. B. in meiner Studienzeit mitbekommen, daß sich altmodischer Gesonnene und auf Prestige Bedachte in der Philosophischen Fakultät nach der Meldung zum Staatsexamen "cand. phil." nannten, aber wiederum auch Doktoranden, die das Staatsexamen bereits hinter sich hatten (Promotion ohne vorausgegangenes Staatsexamen war jedenfalls in meinen Fächern äußerst unüblich). So ähnlich scheint es im 19. Jh. gewesen zu sein, aber da nannten sich eben auch examinierte Amtsanwärter, die mit der Uni gar nichts mehr zu tun hatten, Kandidaten. Alles recht schwierig auseinanderzudröseln, zumal in den verschiedenen Fakultäten wohl unterschiedlich gehandhabt und obendrein im deutschen Sprachgebiet auch noch durchaus uneinheitlich. Ich kann mir vorstellen, daß es Spezialliteratur darüber gibt, vor allem im hochschul- und bildungsgeschichtlichen Schrifttum, die aber nicht einfach mal so online zu bibliographieren ist. Da muß man schon ein paar Tage im Lesesaal einer guten bestückten UB zubringen. Mehr Aufschluß über die historische Verwendung des Kandidatenbegriffes ist sicher durch Konsultation älterer Enzyklopädien zu erlangen, angefangen beim Zedler, über Ersch-Gruber bis Meyers und Brockhaus' Konversationslexika des 19. und frühen 20. Jh. Gerade Fragen von Titulaturen etc. stellen solche älteren Enzyklopädien häufig sehr eingehend und in der Regel zuverlässig dar.141.91.129.4 17:11, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Noch einmal zu den Kandidaten der Theologie: Diese trifft man ganz besonders im 18. und 19. Jh. häufig an. Das hängt damit zusammen, daß einerseits die Theologie ein typisches "Armeleutestudium" war: begabte Söhne unbemittelter Eltern hatten am ehesten die Chance, z. B. durch kirchliche Förderung hierfür finanzielle Unterstützung zu bekommen; häufig war der Vater selber Pastor. Die Studiengebühren waren wohl auch niedriger als z. B. bei den Juristen und Medizinern (das weiß ich aber nicht genau). Auf jeden Fall wurden verhältnismäßig viele Theologen ausgebildet, fanden dann aber keine Anstellung bzw. erst nach jahrelanger Wartezeit, weil trotz der vielen Dorfkirchen die Anzahl der Pfarrstellen eben doch sehr viel kleiner war als die der Studienabsolventen. Aus diesem Grunde stammten die vor allem im 18. Jh. von adligen und großbürgerlichen Familien beschäftigten Privatlehrer fast immer aus dem Theologenstand, waren solche "Kandidaten der Theologie", die ohne Anstellung irgendwie ihr Brot verdienen mußten, weil sie nicht von ihrem Elternhaus durchgefüttert werden konnten. In Literatenbiographien des 18./19. Jh. ist es geradezu typisch, daß sie zumindest eine Zeitlang sog. "Hofmeister" (d. h. Hauslehrer) waren, und dies ist auch eine der Erklärungen für die ausgezeichnete Bibelfestigkeit so vieler Schriftsteller dieser Zeit. (Da viele ja gar nicht Theologie aus Neigung studiert hatten, sondern nur, weil es das einzige ihnen offenstehende Studienfach war, betätigten sie sich gerne auf anderen Gebieten, am häufigsten auf literarischem.) In hohem sozialem Ansehen standen die Kandidaten der Theologie nicht gerade, weil sie eben in der Regel arme Schlucker waren. Eine häufige Existenzform des Kandidaten der Theologie war auch die des sog. Pfarradjunkten; der junge Theologe war dann Helfer und Vertreter eines in der Regel alten oder kranken Pfarrers (die waren ja auf Lebenszeit angestellt), predigte dann auch und machte unter Umständen die ganze Arbeit alleine, wurde aber von dem Pfarrer bezahlt, so daß auch diese Existenz kümmerlich war, denn die Pfarrer verdienten besonders in kleinen Dörfern auch nicht gerade üppig. Kurzum, die Kandidaten der Theologie waren zumeist arme Hunde, und manch einer wurde entsprechend demoralisiert und verkam, so daß Kandidaten der Theologie auch häufig als Spottfiguren in der Literatur erscheinen.

Der bedeutende Sturm-und-Drang-Dichter Jakob Michael Reinhold Lenz, Jugendfreund Goethes, war selbst Pfarrersohn und verkrachter Theologiestudent und hat ein in der deutschen Literaturgeschichte wichtiges Drama "Der Hofmeister" verfaßt, das von einem in mancher Weise typischen Hauslehrer, der Kandidat der Theologie war, handelt.141.91.129.3 18:02, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Auch die Geschichte mit den Kandidaten zur Aufnahme in die NSDAP war geradezu blödsinnig. Erstens haben die nie so geheißen, sondern es gab - wie bei jeder Partei - den Antrag auf Parteiaufnahme, und nach dem gestellten Antrag war man Anwärter auf Mitgliedschaft in der Partei. Diese Parteianwartschaften gab es zwischen 1933 und 1937 recht zahlreich, weil es nach der Masseneintrittswelle im Gefolge der Machtergreifung, als alle gewissenlosen Opportunisten schnell Karriere machen oder wenigstens Flagge zeigen wollten, einen Aufnahmestop gab. Auch später konnten durchaus längere Anwartschaften vorkommen (weil z. B. die Erbringung des Ariernachweises zeitaufwendig war), so daß nach dem Krieg manch einer - formal korrekt - großartig behaupten konnte, er sei nie in der Partei gewesen und also überhaupt kein Nazi, und dabei natürlich verschwieg, daß er Parteianwärter war und letztlich nur zufällig nicht mehr vor Kriegsende formell in die Partei aufgenommen wurde. Mit ein bißchen Logik (allerdings auch einem Minimum an Wissen, was das Politbüro war) müßte man doch eigentlich auch sehen, daß ein Kandidat für das Politbüro auf einer ganz anderen Ebene als ein Parteianwärter der NSDAP steht (selbst wenn der Kandidat hieße!) und mithin, wenn man schon den Politbürokandidaten meint erwähnen zu sollen, dort der NSDAP-Anwärter überhaupt nichts zu suchen hat. Nur, weil es sich um zwei totalitäre "Parteien" handelt, kann man doch nicht sämtliche Äpfel und Birnen für gleich erklären und in einen Topf werfen!141.91.129.5 15:12, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Thema: Aufgaben des Parlaments: Das ist zu eng gefasst, da haben Sie sicher recht. Trotzdem halte ich es für eine hervorragende Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren, und dies geschieht jedenfalls auch und nicht zuletzt durch Legislatur.
Thema: Gegenkandidat: Das verstehe ich nun gar nicht: „Bei den letzten Bundestagswahlen war z. B. Schröder Spitzenkandidat (Kanzlerkandidat) der SPD, Merkel seine Gegenkandidatin.“ – Spitzenkandidat der SPD, natürlich; Kanzlerkandidat sicher nicht, weil bei der Bundestagswahl nicht der Kanzler gewählt wird. Kanzlerkandidat kann man einzig und allein durch den Vorschlag des Bundespräsidenten werden. Gegenkandidaten sind nach der Verfassung nicht vorgesehen. (Das könnte man in dem Lemma Kanzlerkandidat sicher noch deutlicher darstellen. Dort spukt leider ein „inoffizieller Kanzlerkandidat“ herum, auf den Sie offenbar hier abheben.)
„"Gegenkandidat" ist neutral hinsichtlich der Erfolgschancen bei der Wahl“: – Nach meiner Wahrnehmung des Sprachgebrauchs: nein. Gibt es für ein Amt mehrere Kandidaten in einer Wahl mit offenem Ausgang (was ja in unserer „Konsensdemokratie“ fast überhaupt nicht mehr vorkommt), so kandidieren diese gegeneinander, doch wird man das Wort „Gegenkandidat“ dann kaum für irgendeinen von ihnen verwenden. Dagegen kommt es immerhin noch gelegentlich vor, dass gegen den ursprünglich (von den etablierten Kräften) favorisierten Kandidaten ein Gegenkandidat gesucht und aufgestellt wird. Unter Umständen ist danach der Wahlausgang wieder offen. Dann ist der Gegenkandidat kein Zählkandidat.
Thema: „Kandidat der Theologie“: In diesem Abschnitt habe ich (gottlob!) nicht mitgemischt und werde das auch nicht tun. Überhaupt möchte ich nun wieder lieber in Bereichen arbeiten, wo ich mich besser auskenne. Ich bin nämlich Mathematiker.
-- Peter Steinberg 22:47, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Kanzlerkandidat - Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten[Quelltext bearbeiten]

Leider ist auch die in apodiktischem Ton gemachte Feststellung, Kanzlerkandidat könne man "allein durch den Vorschlag des Bundespräsidenten" werden, falsch. Bitte nachschlagen z. B. in Reinhart Beck, Sachwörterbuch der Politik, 2. Aufl. Stuttgart: Kröner 1986, s. v. "Bundeskanzler". (Darin gibt es übrigens auch einen erhellenden Artikel "Kandidat". - Man sollte generell, wenn man schon meint, in Wikipedia schreiben zu sollen, nicht seine Weisheit aus Wikipedia und anderen im Zweifelsfall durchaus dubiosen Internetquellen beziehen, sondern aus Büchern, die in angesehenen Verlagen erscheinen. Auch dort kann natürlich gelegentlich Quatsch stehen, aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist so gering, wie es menschenmöglich ist.) Man muß begreifen, daß "Kandidat" ein im Vergleich zu "Bundeskanzler", "Bundestagsabgeordneter" usw. informeller Begriff ist (wie übrigens auch "Vizekanzler", den es eigentlich gar nicht gibt, denn das GG kennt dieses Amt nicht, jedenfalls nicht unter dieser Bezeichnung. Der springende Punkt ist, daß jedermann, der sich einer Wahl stellt - gleich welcher Art - ein "Kandidat" ist. Selbst wenn es in irgendeiner Gruppe nur darum geht, wer eine ganz ephemäre Aufgabe übernehmen soll (z. B. Besorgen der Tickets für eine Gruppenreise), sich zwei Leutchen dafür gemeldet haben und man meint, man solle durch Abstimmung darüber entscheiden, wer's denn nun tun solle, hat man es in diesem Moment mit zwei Kandidaten (die eo ipso gleichzeitig Gegenkandidaten sind) zu tun. Wenn die Abstimmung erledigt ist, hat man einen Amtsträger, den "Ticketabholer", dessen Kandidatenschaft damit erloschen ist, und einen gewesenen Gegenkandidaten (da die Abstimmung stattgefunden hat, ist auch seine Kandidatur gegenstandslos geworden und ist auch er kein Kandidat mehr. - Dies nur nebenbei, um noch einmal zur Klärung des Begriffes "Gegenkandidat" beizutragen, über den ja offenbar auch einige Verwirrung herrscht. Bezüglich "Kanzlerkandidat" muß man sich zweitens klar machen, daß es eine politische Realität gibt, die zwar durch die Verfassung (i. e. das GG)gedeckt sein muß, aber die vielen Möglichkeiten, die nach dem GG eigentlich denkbar sind, in der Praxis völlig einengt auf eine Standardprozedur, der seit 1949 routinemäßig gefolgt wird; was aber eben nicht ausschließt, daß unter besonderen Umständen bei der nächsten Regierungsbildung plötzlich anders verfahren wird. Die bestehende Praxis ist die folgende: Jede(r) Bürger(in) der Bundesrepublik kann zum Bundeskanzler gewählt werden. Einzige Voraussetzung ist, daß die Person das passive Wahlrecht besitzt. Damit ist eingeschlossen, daß die Person die dt. Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein muß. Schon hier wird klar, daß die Verfassungswirklichkeit erheblich von der Verfassungsnorm abweichen kann, denn es ist kaum vorstellbar, daß eine 18jährige Person zum Bundeskanzler gewählt wird - so verrückt sind wohl nicht einmal die Millionen Leute, die vor kurzem laut einer Meinungsumfrage Günther Jauch gerne zum Bundespräsidenten gewählt hätten. Also: im Prinzip könnte unsere mediokratisch verblödete Gesellschaft durch ihre Abgeordneten Lena Meyer-Landrut zur Bundeskanzlerin wählen. Das weitere jetzt gemäß der Verfassungswirklichkeit, nicht der Verfassungsnorm, denn es wird zu ausufernd, wenn man all das, was eigentlich durchaus möglich, vielleicht sogar wünschenswert wäre, berücksichtigen wollte: Die stärkste Fraktion (bzw. die Fraktionen, die zusammen eine Regierung bilden wollen) einigen sich intern auf einen Kandidaten für die Bundeskanzlerwahl. Bisher war das immer die Person, die schon bei der Bundestagswahl "als Kanzlerkandidat aufgestellt" worden war (in der Regel hatte sie sich auf einem Parteitag dazu küren lassen, war dann also innerparteilich schon Kandidat für die Kanzlerkandidatur - begriffliche Doppelung mit Absicht - gewesen). Die Person ist dann insofern Kandidat für die Bundeskanzlerschaft, als sie dem Bundespräsidenten vorgestellt wird (das ist nötig, weil theoretisch jeder volljährige deutsche Staatsangehörige, eben Lena Meyer-Landrut, von der Mehrheitsfraktion ausgeguckt werden kann, auch wenn sie parteilos ist - der Bundespräsident kann also theoretisch mit einer Person konfrontiert werden, über die er partout nichts weiß). Der erklärt hat sich dann bisher stets dazu bereit erklärt, diese Person dem Bundestag als Kandidaten für die Bundeskanzlerwahl vorzuschlagen. Im Prinzip kann der Bundespräsident ablehnen und einen ihm geeigneter erscheinenden Kandidaten präsentieren. In der politischen Realität wäre er aber schlecht beraten, wenn er dies täte, denn er muß ja ziemlich fest damit rechnen, daß sein Kandidat bei der Wahl durchfällt, und er würde damit einen Prestigeverlust erleiden. Gleichwohl ist das Präsentationsrecht nicht ohne Sinn und ermöglicht dem Bundespräsidenten unter bestimmten Umständen eben doch eine Einflußnahme: je nach dem Ansehen, daß er selbst genießt, wäre seine Weigerung, den Kandidaten der Fraktion seinerseits als Kandidaten für die Bundeskanzlerwahl vorzuschlagen, auch eine Beschädigung eben dieses Kandidaten. So völlig irreal wäre ja gerade in der Gegenwart das Szenario gar nicht, daß etwa nach der letzten Bundestagswahl die schwarz-gelbe Koalition sich auf Westerwelle als Bundeskanzlerkandidaten geeinigt hätte, etwa weil Merkel plötzlich einen schweren Schlaganfall erlitten und regierungsunfähig geworden wäre und man irgendeinen Kuhhandel mit der FDP gemacht hätte, z. B. Verzicht auf jegliches Ministeramt gegen das Zugeständnis, den Bundeskanzler zu stellen. Dann wäre es m. E. gut möglich gewesen, daß Köhler sich geweigert hätte, Westerwelle dem Parlament vorzuschlagen; er hätte irgendeine Person seiner Wahl, z. B. Joachim Gauck benennen können (Schäuble oder v. d. Leyen hätten ihm ja kaum ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären können, damit hätten sie ja gegen den Konsens ihrer eigenen Fraktion verstoßen). Gauck wäre dann wohl kaum vom Parlament gewählt worden - aber Westerwelle wäre mindestens für das Bundeskanzleramt, womöglich auch überhaupt für ein Regierungsamt, unmöglich geworden. Denn Meinungsumfragen hätten sofort ergeben, daß eine absolut überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, mit Ausnahme der FDP-Wähler, gegen eine Wahl Westerwelles wäre. Unter solchen Bedingungen hätte selbst er doch wohl kaum die Dreistigkeit gehabt, sich erneut dem Präsidenten als Kandidat vorstellen zu lassen. Man sieht also, daß diese Verfassungsbestimmungen gar nicht ganz so rein theoretisch und damit bedeutungslos sind. In der politischen Realität würde der Präsident natürlich vorab der Mehrheitsfraktion signalisieren, daß er nicht einen bestimmten in Frage kommenden Kandidaten nicht akzeptieren würde, so daß das ganze diskret abliefe. - Es besteht ja gerade darin die historische Schuld Hindenburgs von 1933, daß er, der gemäß der Weimarer Verfassung sogar weitreichendere Befugnisse hinsichtlich der Reichskanzlerschaft hatte, sich der NSDAP-Fraktion und ihrer Koalitionäre eben nicht widersetzt hat. Da er im Volk größtes Ansehen genoß, ist es nicht ausgeschlossen, daß er die Reichskanzlerschaft Hitlers hätte verhindern können. Jedenfalls ist der Normalfall, daß der Bundespräsident den ihm vorgestellten Kandidaten dem Bundestag als Kandidaten für die Bundeskanzlerwahl vorschlägt. Als Kanzlerkandidat wird die Person aber schon vorher bezeichnet, u. a. in dem oben zitierten, als kleineres Standardwerk eingeführten Lexikon, nicht nur von schlampig formulierenden Journalisten. -- 141.91.129.4 14:49, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

"Negative" Bedeutungen[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollten auch diverse negative Bedeutungen erörtert werden, weil auch Personen oder Gruppen (im Sport eventuell Teams) als Kandidaten für einen (möglicherweise) eintretenden Negativeffekt (Abstieg in der Karriere oder aus einer Eliteliga bzw. im Sport überhaupt aus einer Liga oder Spielklasse) bezeichnet werden. Vielleicht gibt es dafür bessere (mehr den Kern treffende) Bezeichnungen in solchen Fällen? Ich habe da sogar schon das Wort Delinquent gelesen, wenngleich dieses ja eher auf Kriminalität hinweist.--89.144.225.45 17:09, 24. Jul. 2016 (CEST).Beantworten

Ergänzung für Abschnitt „Gegenkandidat, Zählkandidat“[Quelltext bearbeiten]

Dort werden Gründe aufgezählt, Kandidat(inn)en aufzustellen, die keine realistische Chance auf einen Wahlerfolg haben. Es gibt aber einen weiteren Grund, der dort noch nicht steht, und als Konsequenz des bayerischen Kommunalwahlrechts (siehe dort insbesondere den Abschnitt „Stimmabgabe“) eine praktische Rolle spielt (möglicherweise auch anderenorts).

So wie § 75 der Wahlordnung (siehe auch Art. 35(1) und Art. 34 des Wahlgesetzes) interpretiert wird, kann nämlich ein Teil der Stimmen verlorengehen, wenn die Liste zu kurz ist. Man hat beim Wählen eine bestimmte Anzahl von Stimmen und kann bis zu 3 pro Person häufeln. Zusätzlich zu oder anstelle der Stimmvergabe an Einzelpersonen kann man eine Liste (Partei) als solche ankreuzen („in der Kopfleiste“ laut Wahlordnung), aber auch dann gehen Stimmen verloren, wenn die angekreuzte Liste weniger noch unangekreuzte Zeilen (Kandidaten mal der bei der Listenaufstellung festgelegten Zeilenzahl des jeweiligen Kandidaten, die 1–3 beträgt) hat als man noch Stimmen zur Verfügung hat (noch nicht einzeln vergeben hat). Eine Partei, die realistischerweise unter 33% der Stadtratssitze zu erwarten hat, handelt somit klug, wenn sie mehr Personen aufstellt als sie voraussichtlich Sitze erreichen kann, was die meisten deswegen auch tun (die genug Leute dafür finden). --193.28.249.20 18:34, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten

3M zu Spitzenkandidaten auf Wahllisten bei Parlamentswahlen[Quelltext bearbeiten]

Hier bitte nur 3M zu diesem Edit eintragen. Danke. --Saidmann (Diskussion) 16:37, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die Sache ist reichlich kompliziert. Zum einen gibt es den/die Kandidatin für den Bundeskanzler oder Ministerpräsident, den man schon als Spitzenkand. bezeichnen könnte. Dies kann, muss aber nicht die Nummer 1 einer Wahlliste sein. Bei der Bundestagswahl gibt es zB gar keine bundesweiten Listen. Auch bei der Bayrischen Landtagswahl gibt es mehrere (sieben) Listen aus den Bezirken. Hier bedeutet der Platz 1 der Liste meist wenig. Der grüne Spitzenkandidat in Bayern 2018, er war für die Position des MP vorgesehen, stand auf Platz 2 der Oberbayernliste. Sinn macht eigentlich nur die Nennung durch die Partei oder die Rezeption in den Medien. UNd ja, es kann mehr als einen Spitzenkandidaten geben, wenn dies so nominiert und rezipiert wird.--Nillurcheier (Diskussion) 17:09, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ohne Belege ist die Änderung nicht sinnvoll. Es macht die Sache auch nicht besser, dass auch beim Rest Belege, insbesondere Einzelnachweise fehlen. Die Änderung ist offenbar umstritten, da braucht es halt Nachweise. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:14, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
(BK) Bitte als Kontext Diskussion:Robert_Habeck#Spitzenkandidat_der_Grünen_bei_Landtagswahlen_in_SH_? beachten.
Es wäre gut, hier erst einmal eine Beleglage zu schaffen, anhand der diskutiert werden kann.
Als Beleg, dass der Begriff „Spitzenkandidat“ unabhängig von irgendwelchen Listenplatzierungen und auch kein Begriff aus dem Wahlrecht ist (neben der in der verlinkten Diskussion bereits zitierten Berichterstattung konkret zu Robert Habeck und den Grünen), sei z.B. angeführt
  • Frank Brettschneider: Candidate-Voting. Die Bedeutung von Spitzenkandidaten für das Wählerverhalten in Deutschland, Großbritannien und den USA von 1960 bis 1998 (In: Wahlen und Wähler: Analysen aus der Bundestagswahl 1998, herausgegeben von Hans-Dieter Klingemann und Max Kaase)
Dieser Beitrag beleuchtet die Rolle „Spitzenkandidat“ sowie deren Auswirkungen auf Wahlkampf und -verhalten. Schon die Einleitung und Abschnitt 2 sind ausreichend, um zu erkennen, dass „Spitzenkandidat“ nichts mit der Platzierung auf irgendwelchen Listen oder überhaupt dem Wahlrecht zu tun hat.--Cirdan ± 17:20, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die bisherigen Beiträge entsprechen in keiner Weise der Bitte um 3M. Gefragt war, was KONKRET an meiner Änderung auszusetzen ist - und nichts anderes! Außerdem bedeutet 3M eine Antrage an bislang NICHT an diesem Konflikt Beteiligte. Weitere ungefragte Beiträge bisheriger Konfliktbeteiligter werden ich vollständig entfernen. --Saidmann (Diskussion) 17:56, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo Saidmann, das wirst Du nicht tun. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Du eine "Dritte Meinung", die Du selber einholst, in eigener Person moderieren kannst. Rüste bitte mal verbal ab, damit man hier überhaupt vernünftig reden kann.--Mautpreller (Diskussion) 21:30, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
PS: Ich würde mir ja die ganze Sache angucken und eine Dritte Meinung abgeben, aber ganz gewiss nicht unter einer fetten Überschrift in Versalien von dieser Sorte. Nach dem Motto, wenn ich hier überhaupt was schreibe, bekenne ich mich als "echt" und die anderen sind "unecht". Das mache ich nicht und ich glaube, das wird auch niemand anders machen.--Mautpreller (Diskussion) 21:43, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Mautpreller: Ich habe nichts moderiert. Ich habe eine Stelle auf der Disk aufgemacht, wo Dritte eingeladen sind, eine dritte Meinung zu äußern. Wenn jetzt Akteure der zweiten Meinung kommen und ihren alten Krieg hier fortsetzen, dann ist das 3M-Verfahren sabotiert und kaputt. Was soll man da machen? Willst du es wieder reparieren? Da bin ich gespannt, wie du das machst. --Saidmann (Diskussion) 22:54, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten


Von Saidmann zwischenzeitlich entfernte Beiträge: --Cirdan ± 22:36, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Zum ersten, bitte schrei hier nicht so laut. Zum zweiten, hatte ich zuvor hier nicht mitdiskutiert. Zum dritten, ist schon die Streichung des Wortes "meistens" in deiner Änderung falsch. Zusätzlich habe ich ein Beispiel genannt, dass der "Spitzenkandidat" auf einer Teilliste des Wahlgebiets steht und nicht einmal dort den Platz 1 hat. Einige deiner Änderungen sind auch nur Umformulierungen denen ich neutral gegenüber stehe.--Nillurcheier (Diskussion) 18:19, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Genau, es geht um den ersten Satz. Es ist mitnichten so, dass Spitzenkandidat gleichbedeutend mit dem ersten Platz auf einer Wahlliste ist. Dafür fehlt jeglicher Beleg, während für das Gegenteil (dass nämlich Rolle als Spitzenkandidat und Listenplatz unabhängig sind) diverse Beispiele und Belege existieren, so auch der von mir oben eingebrachte Aufsatz. Ergänzend zu dem von Nillurcheier angeführten Beispiel aus Bayern zitiere ich mich auch gerne hier noch einmal selbst: „Die Verknüpfung von „Spitzenkandidat“ zu „Erster Platz der Landesliste“ existiert nur in deiner persönlichen Wahrnehmung. […] Auch bei der Bundestagswahl 2021 war Habeck, obwohl zusammen mit Annalena Baerbock Spitzenkandidat, in Schleswig-Holstein „nur“ auf Listenplatz 2. Genauso auch Cem Özdemir, der 2017 Spitzenkandidat war und trotzdem „nur“ Listenplatz 2 in Baden-Württemberg ([2]).“ Zahllose weitere Beispiele lassen sich finden. Winfried Kretschmann war zum Beispiel auch mehrfach Spitzenkandidat, obwohl es in Baden-Württemberg gar keine Listenwahl, sondern nur Wahlkreisbewerber gibt. Neben Kretschmann gab es also noch 69 weitere Grüne in einer Position auf dem Wahlzettel, die exakt seiner Position entsprach.--Cirdan ± 19:27, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ich fürchte, Saidmann, du verrennst dich hier. Das Löschen von Beiträgen anderer geht gar nicht. Dein Versuch, zu entscheiden, wer hier schreiben darf, ist eine ganz schlechte Idee und legt eine freiwillige Auszeit nahe.--Nillurcheier (Diskussion) 22:36, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ich fände es ebenfalls gut, wenn wir endlich auf eine enzyklopädische Ebene kommen. Der umseitige Abschnitt ist sicherlich verbesserungsfähig, in jedem Fall brauchen wir ordentliche Belege. Aber es wird mit Revertieren im Artikel oder hier auf der Diskussionsseite nicht zu lösen sein.--Cirdan ± 22:40, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

3M: Swoeit ich erkennen kann, ist "Spitzenkandidat" kein (wahl-)rechtlicher, sondern ein politischer Begriff. Er bezeichnet in erster Linie eine Person, die von einer Partei oder einem Parteienbündnis als (potenzieller) Träger eines Spitzenamts beworben und zur (allgemeinen) Wahl gestellt wird. Das ist ja keine Selbstverständlichkeit. Diese "Personalisierung" der Politik ist zB bei den Grünen anfangs vehement abgelehnt worden. Dort wollte man nicht einen "Spitzenkandidaten", sondern ein Programm zur Wahl stellen. In letzter Zeit scheint der Begriff in der EU mit genau demselben Inhalt als Germanismus in Mode gekommen zu sein, wie man auch beispielsweise hier: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI(2018)630264 sehen kann. Auch da war es eben eine Neuheit, dass die Parteienbündnisse einen "Spitzenkandidaten" zur Wahl stellten.

Bei Listenwahlen wird es häufig so sein, dass der "Spitzenkandidat" zugleich an der Spitze der Liste bzw. einer der Listen angesiedelt ist. Ich kann aber überhaupt keinen Beleg dafür erkennen, dass dies ein Definitionskriterium wäre. Wesentlich ist vielmehr das politische Kriterium, dass die Partei bzw. das Parteienbündnis sich auf eine Person geeinigt hat, die eine politische Spitzenposition einnehmen soll, und in erster Linie diese Person zur Wahl stellt (und nicht in erster Linie ein Kollektiv oder ein Programm).

Entsprechend halte ich von dem hier zur Diskussion gestellten Edit wenig. Es fehlt jeder Beleg dafür, dass die verabsolutierte Definition "erster Platz der Wahlliste" allgemein als gültig angesehen würde. Der Artikel erklärt das Wesen des Spitzenkandidaten nicht gut, das würde aber schlechter ud nicht besser, wenn man auch noch die Relativierungen rausnimmt.--Mautpreller (Diskussion) 19:52, 30. Dez. 2022 (CET)Beantworten