Diskussion:Lutherkantate

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lektor w in Abschnitt Urheberrecht
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Danke an Überarbeiter Wheeke

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Ihre Ergänzung macht den Text wesentlich aussagekräftiger. --Pankratius (Diskussion) 10:41, 5. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Text

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Der Text beginnt keineswegs mit dem Satz "Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort", wie am Artikelanfang behauptet. --Rabanus Flavus (Diskussion) 19:33, 5. Aug. 2017 (CEST))Beantworten

Das wurde inzwischen korrigiert. --Lektor w (Diskussion) 00:10, 26. Sep. 2022 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Urheberrecht

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Der Text ist übrigens nur halb wiedergegeben, wie man im Youtube-Video sehen kann. Ist er überhaupt gemeinfrei? Andernfalls darf er hier nicht veröffentlicht werden (was m.E. kein großer Verlust wäre). --Rabanus Flavus (Diskussion) 13:56, 5. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Das Libretto stammt von Karl Graf (* 1934) und enthält von ihm paraphrasierte Luther-Zitate sowie eigene Texte. Es ist definitiv nicht gemeinfrei und muss entfernt werden. --FordPrefect42 (Diskussion) 10:56, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Die URL zu youtube ist das Wichtigste Detail im Artikel und stellt m.E. keine URV dar. --Pankratius (Diskussion) 23:15, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Hat denn die Person, welche die Datei hochgeladen hat, die (Interpreten- und Produzenten-)Rechte an der Aufnahme, die sie zum Streamen anbietet?? Martin Sg. (Diskussion) 23:23, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich teile diese Bedenken. Aus dem YouTube-Kanal des Uploaders geht in keinster Weise hervor, dass die Uploads berechtigt wären. Im Gegenteil stammen von dem selben Youtuber auch diverse Videos mit Aufnahmen von John Eliot Gardiner sowie von den Thomanern, an denen er mit Sicherheit keine Rechte hat. Solange der Verdacht der URV besteht, ist eine Verlinkung gem. WP:WEB Einzelrichtlinie #7 nicht möglich. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:57, 13. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Aus diesem E-Mail-Verkehr mit dem Deutschlandfunk abzuleiten, der DLF habe eine "Genehmigung zur Verlinkung mit youtube" erteilt, geht IMHO klar an der Sache vorbei. Die Mitteilung lautet vielmehr "der betreffende YouTube‐Link steht nicht n unserer Verantwortung, folglich können wir hierüber auch rechtlich nicht entscheiden", d.h. DLF sagt, er könne zu diesem Link gar keine Genehmigung erteilen, weil der Link nicht von ihnen stammt. Der folgende Satz "Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Sie für Linksetzungen keine Genehmigung benötigen, wenn aus dem jeweiligen Link hervorgeht, dass dieser zu einer externen Seite führt" ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Erstens scheint es nicht so zu sein, dass die Antwort von einem Anwalt oder Juristen stammt, so dass der Ansprechpartner überhaupt keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann. Zum Zweiten trifft die Aussage nur zu, wenn das Linkziel keinen rechtswidrigen Inhalt darstellt, genau das wird in diesem Fall aber bestritten. Die Rechtsprechung zu Verlinkungen ist meines Wissens noch nicht ganz einheitlich, laut EuGH kann sie verboten sein (in jedem Fall, wenn Gewinnerzielungsabicht gegeben ist), aber unser WP-Reglement ist in jedem Fall klar, dass wir derartige Links nicht zulassen. Und Drittens: selbst wenn der DLF die Rechte für seinen Mitschnitt freigegeben hätte, wären immer noch auch die Rechte der mitwirkenden Musiker betroffen, die jeweils einzeln einer Veröffentlichung entweder im Künstlervertrag oder durch separate Vereinbarung zugestimmt haben müssten. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:05, 21. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

An FordPrefect: Die Verlinkung müsste durch das Schreiben des Deutschlandradio genehmigt sein. Sehen Sie weitere Hindernisse gegen die Verlinkung des Konzertes zu youtube, trotz des Schreibens des Deutschlandradio?--Pankratius (Diskussion) 18:03, 21. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ja. Ich habe das oben bereits ausführlich begründet. --FordPrefect42 (Diskussion) 21:30, 21. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Der YouTube-Link ist nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 00:10, 26. Sep. 2022 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Foto

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Das Foto im Artikel ist identisch mit [1]. Stammt es tatsächlich, wie auf der Bildbeschreibung behauptet, von Benutzer:Pankratius? Andernfalls müsste es gelöscht werden. Bitte daher wenn möglich die Lizensierung klarstellen. --FordPrefect42 (Diskussion) 11:07, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Am Foto habe ich alle Rechte, da ich es selbst angefertigt habe. Pankratius. --Pankratius (Diskussion) 23:10, 6. Aug. 2017 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Danke an Bearbeiter Ford Perfekt

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Danke für den Zusatz der Kantaten-Satzfolge und deren Titel. Damit wird der Artikel aussagekräftiger. --Pankratius (Diskussion) 16:44, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten