Diskussion:Quasipfarrei

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hvs50 in Abschnitt "Curatie"
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Rektoratspfarrei

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Danke für den Artikel. Ich hatte gestern nach dem Begriff (s. o.) gesucht. --Michael Reschke 12:19, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Könntest du LThK? präzisieren? Von wem stammt der Artikel, wo genau finde ich ihn? --Michael Reschke 12:34, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Der Artikel im LThK stammt von dem Mainzer Kirchenrechtler Georg May. Er findet sich unter dem Stichwort Pfarrvikarie. Mir erschien jedoch der Oberbegriff des CIC als Artikellemma passender, weil sich alle diese Ersatzformen von Pfarreien darunter subsumieren lassen.--Moguntiner 20:11, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe es in den Artikel eingebaut. --Michael Reschke 22:47, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

515 § 1 CIC

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Pfarreien sind nach can. 515 § 1 CIC immer auf Dauer zu errichten. wie verträgt sich das denn mit dem Bistumsprozess? --Symposiarch 10:51, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Es bedeutet nicht, dass Pfarreien nie mehr aufgehoben werden können. Es heißt, dass Gemeinden nicht vorläufig oder auf Zeit zur Pfarrei erhoben werden können. Es darf auch nicht abssehbar sein, dass die Pfarrei in näherer Zukunft nicht mehr Bestand haben wird.--Moguntiner 12:12, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich dachte schon Mutter Kirche meint damit ewig - Danke --Symposiarch 12:21, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist halt auf ewig angelegt, ob's auch so lange dauert ist dann wieder 'ne andere Frage ;-).--Moguntiner 19:41, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Missionspfarrei

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In kirchlichen Chroniken aus der Diaspora taucht immer wieder der Begriff Mission(spfarrei) auf. Kann man den Ausdruck einfach als weiteres Synonym für Quasipfarrei hier einfügen und dann entsprechend verlinken, oder ist das was ganz anderes? --Rabanus Flavus (Diskussion) 08:24, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

In der Tat. Missionsstationen, auch "Missionsstellen" (ich überblicke die Situation nach der Reformation in Norddeutschland, vor allem im Bereich der Franziskaner) waren Pastorationsstellen in Gebieten mit geringem katholischem Bevölkerungsanteil. Die Seelsorger waren meist Ordensleute. Die Orden übernahmen Missionsstationen in benachbarter Lage oder aber im Abstand von einer Tagesreise zwischen zwei Klöstern, die aus einer Wohnung und einem Gottesdienstraum bestanden. Die Franziskaner-Missionsstationen (und ihre Kirchen) erhielten 1777 durch päpstliche Breve dieselben Ablässe wie die Klöster (Kreuzweg, Portiunkula-Ablass). Manchmal waren mit der Missionsstation auch Pfarrrechte verbunden. In Preußen wurden ab 1815 in der Regel die Missionsstationen in reguläre Pfarreien umgewandelt, vielfach verblieb der Priester (meist jetzt säkularisiert und Diözesanpriester) auf seinem Posten. (Steht so in meiner unveröffentolichten Diplomarbeit von 1973; Quelle: Franz Wilhelm Woker: Geschichte der norddeutschen Franziskaner-Missionen der Sächsischen Ordens-Provinz vom hl. Kreuz. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte Norddeutschlands nach der Reformation. Freiburg 1880.) Ist das jetzt eine "Quasi-Pfarrei"? Kirchenrecht war nie meine starke Seite. --Der wahre Jakob (Diskussion) 08:57, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Na das ist doch schon Stoff genug für einen eigenen Artikel! :) Rabanus Flavus (Diskussion) 10:07, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
@ Jakob: Hinsichtlich des Status der Missions"pfarrei" käme es darauf an, ob dieser irgendwo speziell rechtlich geregelt war. Falls nicht, müsste diese Seelsorgseinrichtung gemäß ihrer Verfassung unter die im kanonischen Recht existenten Formen (Pfarrei, Kuratie, Lokalie etc) subsumiert werden. Missionspfarreien mit einem Priester als eigenem Hirten wären sicher eine Ersatzform der Pfarrei wie eine Vikarie, Kuratie etc. Falls aber kein Priester da ist oder eine wechselnde Betreuung durch reisende Priester erfolgt ist, könnte man mE nicht mehr von einer Ersatzform der Pfarrei sprechen. Das bedürfte aber noch der genaueren Prüfung. Es könnte ja beispielsweise sein, dass die Diasporabistümer ihre Missionsstationen aufgrund kirchenpolitischer Opportunität mit einem "höheren" rechtlichen Status ausgestattet haben, damit diese den protestantischen Gemeinden rechtlich ebenbürtig sind.--Moguntiner 10:22, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Jaja, das System war ziemlich uneinheitlich und wegen Flexibilität unstet, sicherlich auch von Bistum zu Bistum verschieden und abhängig vom Naturell des jeweiligen Missionars, der örtlichen Katholiken und der Ordens- und Bistumsobrigkeit. Irgendeine kanonische Rechtsform gab es sicher jeweils, aber die festzustellen ist nicht immer einfach, und das Ganze ist nicht verallgemeinerbar. --Der wahre Jakob (Diskussion) 12:06, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Und dazu kommt noch, dass die Chronisten auch nicht immer terminologisch sattelfest waren, ganz im Gegensatz zu uns Wikiperten :) Rabanus Flavus (Diskussion) 14:20, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

"Curatie"

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Auf der Suche nach Kuratie wurde ich hierher weitergeleitet und bin verwirrt. In einem Ortsverzeichnis von Mähren (1854) gibt es eine Spalte „Gehört zur Curatie / Náleží k duchovní správě“; damals scheint also mit Curatie nicht eine „Quasipfarrei“ sondern die Pfarrei selbst bezeichnet worden zu sein. Könnte ein Kundiger dazu - also zur geschichtlichen Entwicklung des Begriffs - noch etwas beitragen? --Hvs50 (Diskussion) 09:45, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten