Diskussion:Trilobular

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Neitram in Abschnitt Bleistift
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Benutzung des korrekten Trademarks und Angabe des Urhebers

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Bzgl. des Artikels "Trilobular" möchten wir, CONTI Fasteners AG Baar/ Schweiz; REMINC Middletown/ US, darauf Hinweisen, das das Wort "TRILOBULAR(R)" ein eingetragenes Markenzeichen von RESEARCH ENGINEERING & MANUFACTURING (REMINC), Inc., 55 Hammarlund Way, Tech II, Middeltown, Rhode Island, US, ist und als ein solches auch dargestellt werden muss. Ist das Anfügen eines (R) an das Wort nicht möglich, so muss im Artikel REMINC/ CONTI als Inhaber der Marke genannt werden.

Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, das die dargestellte Abbildung der TRILOBULAR(R) Geometrie, durch unserer Firma, CONTI Fastener AG Baar/ Schweiz, erstellt wurde und dies ebenfalls im Artikel bzw. in den Detaildaten zum Bild erwähnt werden muss. Belegt werden kann dies von uns, durch verschiedene von uns erstellte, veröffentlichte und mit einem copyright versehene Präsentationen.

Mit besten Grüsse

Matthias Jokisch (nicht signierter Beitrag von 46.14.44.166 (Diskussion) 12:10, 13. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Hi, hier geht es um das Adjektiv und wenn man mal so ein bisschen rumguckt, gibt es doch ziemlich viele Hersteller, die sich erlauben ein Produkt in trilobularer Form herzustellen und das auch so zu bezeichen... Habt Ihr die Geometrie als Markenzeichen eingetragen, wohl nicht. Und Dein geschütztes Markenzeichen hat ausser Dir auf dieser Diskseite niemand verwendet, oder? --He3nry Disk. 12:23, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Dann würden diverse grosse Firmen illegal handeln! Siehe: [1] (Technische Informationen, Seite 54), [2], [3]... Ich denke nicht, dass sich Firmen wie Bossard solche URV erlauben könnten. --Thomei08 ich bin ein Kiwi 14:12, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


Hallo Thomei08, hallo He3nry,

Auf die Antworten nehmen wir wie folgt Stellung: TRILOBULAR® ist eine von REMINC, Research Engineering and Manufacturing Inc., Middletown RI/USA offiziell registrierte Trademark. REMINC hat die Rechte an der Trademark an ihre Schwestergesellschaft CONTI für die Verwendung innerhalb Europas und anderen Regionen weiter lizenziert. Die offzielle Registrierungs-Nummer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien lautet 000668566, gelisted in Klasse 6 (Befestigungsschrauben aus Metall) in verschiedenen Ländern Europas inklusive Deutschland. Wir können das entsprechende Dokument gerne zustellen, falls das erwünscht ist.

Es ist korrekt, dass unsere Trademark im Deutschen dekliniert werden kann und als solche dann auch als trilobulare Form oder trilobulare Geometrie geschrieben wird. Die korrekte Schreibweise ist jedoch „TRILOBULAR®“ Form. Wir weisen unsere deutschsprachigen Hersteller auch auf diesen Umstand hin, was verstanden und akzeptiert wird. Als Inhaber der Trademark „TRILOBULAR®“ sind wir verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte auf eine korrekte Nutzung des Wortes hinzuweisen. Wir können in den allermeisten Fällen belegen, dass wir unsere diesbezüglichen Rechte an der Trademark durchsetzen. Entsprechende Schreiben können wir gerne vorlegen, sollte das notwendig werden. Dass uns und vielen anderen Firmen dies im Zeitalter des Internets nicht immer zeitnah gelingt, überrascht niemanden und wird auch verstanden. In Veröffentlichungen wie von Thomei08, in welchem die deklinierte Form unserer Wortschöpfung und Trademark „TRILOBULAR® benutzt wird, muss jedoch der Hinweis gemacht werden, dass TRILOBULAR® eine durch REMINC, Research Engineering and Manufacturing Inc. registrierte Trademark ist. Es liegt uns daran, diese Angelegenheit gütlich beizulegen, was durch den entsprechenden Vermerk getan werden kann. Wird der entsprechende Hinweis nicht vorgenommen, würden wir „Wikipedia" leider mit rechtlichen Mitteln dazu bringen müssen, diesen Eintrag zu löschen.

Wir bitten daher höflich, eine entsprechende Anmerkung nachträglich noch vorzunehmen und bedanken uns im Voraus für das Verständnis.

Beste Grüsse Matthias Jokisch (nicht signierter Beitrag von 109.81.196.6 (Diskussion) 17:17, 2. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Hallo Matthias
halte dich bitte an die Regeln der Wikipedia, wenn du solche Dinge durchsetzen willst. Wie wäre es z.B. wenn du deine Beiträge signieren würdest? Andres kommt es nicht besonders gut an, wenn man das Recht für andere einfordern will.
Da die Wikipedia keine "Befestigungsschrauben aus Metall" herstellt oder verkaufen will scheint es, dass die WP keine Lizenz braucht. Hier wird kein Produkt beschrieben oder beworben, sondern eine geometrische Form erklärt. Deshalb ist die Wikipedia wahrsch. durch das Zeitrecht geschützt, zumal die Quellen korrekt angeben wurden. Es wird dir auch einleuchten, dass Adjektive in der Wikipedia nicht in Grossbuchstaben und mit (R) dargestellt werden können.
Matthias, ich mache dir folgenden Vorschlag: Stelle doch eine online verfügbar Quelle zur Verfügung, die die Rechte der scheinbar von dir vertretenen Firmen belegen und beschriebt was nach deiner Meinung korrekt sein soll. So kann man im Artikel einen Abschnitt einfügen, der diese etwas sonderbaren Forderungen erklärt. Ohne einen für jeden online einsehbaren Belege würde dies hier gleich wieder entfernt werden, weil es so sonderbar anmutet, wenn man mit anderen öffentlich verfügbare Quellen zum Thema vergleicht.
Füge den Link zu deiner Quelle bitte einfach hier ein. DANKE!
--Thomei08 ich bin ein Kiwi 19:15, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten
PS: Du könntest eine solchen Abschnitt mit der entsprechenden Quelle auch gleich selbst in den Artikel einfügen. Die Wikipedia ist unkaputtbar! --Thomei08 ich bin ein Kiwi 19:25, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo,

http://dl.dropbox.com/u/79529230/EU%20TRILOBULAR%20Certificate.pdf

--Joker0212 (Diskussion) 09:48, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo auch
Leider lassen sich aus diesem Dokument keine Regeln für die Wikipedia ableiten, da in der Wikipedia die Schreibweise in Grossbruchstaben nur von der IP in dieser Diskussion verwendet wurde. Zudem werden weder die Forderungen bezüglich der Darstellung noch der korrekten Erwähnung beschrieben. Somit kann dies auch nicht umgesetzt/im Artikel eingabut werden.
Es ist erstaunlich, dass die weiter oben (von der IP) erwähnten Rechtsinhaber, diese Informationen nicht auf ihrer Homepage hinterlegt haben. (wenn sie - angeblich - so sehr auf Korrektheit bestehen...)
Seiten wie dropbox.com erhöhen die Glaubwürdigkeit nicht gerade.
Das ist alles so schwammig und unbelegt, dass sich mir langsam die Frage stellt, ob hinter den Forderungen der IP wirklich die Rechtsinhaber stehen. Werden hier nicht bald nachvollziehbare Belege für die Forderungen vorgelegt, werde ich die Sache bald als erledigt betrachten. --Thomei08 ich bin ein Kiwi 10:14, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo,

In unseren vorangegangen Schreiben haben wir freundlich um eine eindeutige Darstellung oder Zuordnung des Rechteinhabers unserer Marke TRILOBULRAR® im Zusammenhang mit dem Wikipedia Eintrag gebeten. Die fortlaufende Nutzung unserer Marke in dem Artikel stellt in diesem Zusammenhang eine Verletzung des Europäischen Markenrechtes dar. Im Falle das keine eindeutige Darstellung oder Zuordnung des Rechteinhabers der Marke im Artikel innerhalb der nächsten 5 Werktage erfolgt, werden wir rechtlich Schritte einleiten, mit dem Ziel der Löschung des Artikels durch Wikipedia Deutschland. Sollte eine Bestätigung seitens des Rechteinhabers hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Marke erforderlich sein, anders als im bereits zur Verfügung gestellten Dokument, kann hierzu Research Engineering & Manufacturing Inc. (REMINC) direkt kontaktiert werden. Die Kontaktinformationen sind – Mr. Tim Egan, President REMINC; Tel. +1-491-841-8880, tegan@reminc.net. Dies ist unsere letzte Aufforderung hinsichtlich der eindeutige Darstellung der Markenrechte im betreffenden Artikel. --Joker0212 (Diskussion) 14:39, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich halte nochmals fest: Ausser der IP und Benutzer:Joker0212 weiter oben, nutzte/nutzt niemand diese Marke in der Wikipedia, wie sie im gelinkten Dokument beschieben waren. (Lese oben. Leider führt nun dieser Link auch ins Lehre! Nichts ist nachvollziehbar.) Wenn nicht bekannt ist, was die Forderung ist, kann ihr auch nicht entsprochen werden. Wo ist bitte festegehalten, wie diese "eindeutige Darstellung oder Zuordnung" zu erfolgen haben soll? --Thomei08 ich bin ein Kiwi 15:35, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo,


In der vorangegangenen Kommunikation (siehe unten) haben wir das bereits darauf hinwiesen, das CONTI/ REMINC als Inhaber der Marke im Text oder in einer Fussnote genannt werden muss. Den Link zum Dokument in Dropbox(TM)ist wieder entfernt worden, kann aber bei Bedarf noch einmal zugestellt werden. Ein entsprechender Wortlaut könnte wie folgt aussehen: "TRILOBULAR(R) ist ein durch REMINC, Research, Engineering and Manufacturing INC., eingetragenes und registriertes Markenzeichen."

"Bzgl. des Artikels "Trilobular" möchten wir, CONTI Fasteners AG Baar/ Schweiz; REMINC Middletown/ US, darauf Hinweisen, das das Wort "TRILOBULAR(R)" ein eingetragenes Markenzeichen von RESEARCH ENGINEERING & MANUFACTURING (REMINC), Inc., 55 Hammarlund Way, Tech II, Middeltown, Rhode Island, US, ist und als ein solches auch dargestellt werden muss. Ist das Anfügen eines (R) an das Wort nicht möglich, so muss im Artikel REMINC/ CONTI als Inhaber der Marke genannt werden. Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, das die dargestellte Abbildung der TRILOBULAR(R) Geometrie, durch unserer Firma, CONTI Fastener AG Baar/ Schweiz, erstellt wurde und dies ebenfalls im Artikel bzw. in den Detaildaten zum Bild erwähnt werden muss. Belegt werden kann dies von uns, durch verschiedene von uns erstellte, veröffentlichte und mit einem copyright versehene Präsentationen. Mit besten Grüsse Matthias Jokisch (nicht signierter Beitrag von 46.14.44.166 (Diskussion) 12:10, 13. Apr. 2012 (CEST))

Hi, hier geht es um das Adjektiv und wenn man mal so ein bisschen rumguckt, gibt es doch ziemlich viele Hersteller, die sich erlauben ein Produkt in trilobularer Form herzustellen und das auch so zu bezeichen... Habt Ihr die Geometrie als Markenzeichen eingetragen, wohl nicht. Und Dein geschütztes Markenzeichen hat ausser Dir auf dieser Diskseite niemand verwendet, oder? --He3nry Disk. 12:23, 13. Apr. 2012 (CEST)
Dann würden diverse grosse Firmen illegal handeln! Siehe: [1] (Technische Informationen, Seite 54), [2], [3]... Ich denke nicht, dass sich Firmen wie Bossard solche URV erlauben könnten. --Thomei08 ich bin ein Kiwi 14:12, 13. Apr. 2012 (CEST)

Hallo Thomei08, hallo He3nry, Auf die Antworten nehmen wir wie folgt Stellung: TRILOBULAR® ist eine von REMINC, Research Engineering and Manufacturing Inc., Middletown RI/USA offiziell registrierte Trademark. REMINC hat die Rechte an der Trademark an ihre Schwestergesellschaft CONTI für die Verwendung innerhalb Europas und anderen Regionen weiter lizenziert. Die offzielle Registrierungs-Nummer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien lautet 000668566, gelisted in Klasse 6 (Befestigungsschrauben aus Metall) in verschiedenen Ländern Europas inklusive Deutschland. Wir können das entsprechende Dokument gerne zustellen, falls das erwünscht ist. Es ist korrekt, dass unsere Trademark im Deutschen dekliniert werden kann und als solche dann auch als trilobulare Form oder trilobulare Geometrie geschrieben wird. Die korrekte Schreibweise ist jedoch „TRILOBULAR®“ Form. Wir weisen unsere deutschsprachigen Hersteller auch auf diesen Umstand hin, was verstanden und akzeptiert wird. Als Inhaber der Trademark „TRILOBULAR®“ sind wir verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte auf eine korrekte Nutzung des Wortes hinzuweisen. Wir können in den allermeisten Fällen belegen, dass wir unsere diesbezüglichen Rechte an der Trademark durchsetzen. Entsprechende Schreiben können wir gerne vorlegen, sollte das notwendig werden. Dass uns und vielen anderen Firmen dies im Zeitalter des Internets nicht immer zeitnah gelingt, überrascht niemanden und wird auch verstanden. In Veröffentlichungen wie von Thomei08, in welchem die deklinierte Form unserer Wortschöpfung und Trademark „TRILOBULAR® benutzt wird, muss jedoch der Hinweis gemacht werden, dass TRILOBULAR® eine durch REMINC, Research Engineering and Manufacturing Inc. registrierte Trademark ist. Es liegt uns daran, diese Angelegenheit gütlich beizulegen, was durch den entsprechenden Vermerk getan werden kann. Wird der entsprechende Hinweis nicht vorgenommen, würden wir „Wikipedia" leider mit rechtlichen Mitteln dazu bringen müssen, diesen Eintrag zu löschen. Wir bitten daher höflich, eine entsprechende Anmerkung nachträglich noch vorzunehmen und bedanken uns im Voraus für das Verständnis." --Joker0212 (Diskussion) 16:24, 21. Mai 2012 (CEST)

--Joker0212 (Diskussion) 16:32, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Joker0212
Danke, dass du dich in deiner privanten Diskussion so koorerativ gezeit hast, endlich zu verraten, wie der Hinweis auf diesen Rechtsinhaber auszusehen hat. Leider kann man im Arikeltext immer noch nur Vermuteungen anstellen. Schade! Ev. löscht das alles weider jemand (nicht ich) weil es nicht belegt ist. --Thomei08 ich bin ein Kiwi 16:51, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Wahrsch. hat sich die Sache erledigt... --Thomei08 ich bin ein Kiwi 20:09, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten


Freunde, die Registrierung ist für uns hier ohne jede Bedeutung. Reminc hat eine Gemeinschaftsmarke für Trilobular (No: 000668566)eingetragen, aber nur in der Nizza-Klasse 6 und nur für eine bestimmte Form von Befestigungsschellen. An dem Wort als solchen und insbesondere an der Darstellung des mathematischen/geometrischen Konzepts hat Reminc keinerlei Rechte. Außerdem ist es lustig zu wissen, dass die Marke angefochten wird und derzeit in einem Löschungsverfahren ist. Ansonsten hättet ihr ja auch kein solches Interesse daran hier in der Wikipedia unbedingt an dem Begriff genannt zu werden. Wir sind aber nicht dazu da, in eure Markenauseinandersetzungen verwickelt zu werden. Ich werfe jetzt jede Erwähnung der Marke aus dem Artikel raus. Grüße --h-stt !? 15:15, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Thomei08 ich bin ein Kiwi 17:08, 12. Nov. 2012 (CET)

Be advised that we have attempted a peaceful resolution for the TRILOBULAR(R) trademark infringement by user thomei08. A new complaint has been filed with Wikipedia. We have shown our trademark is currently and officially registered to REMINC and that the drawing used by thomei08 is copyrighted (for many years) by us and thus in copyright violation. The fact that someone has challenged the trademark is irrelevant as no decision has yet been made and we anticipate a positive result. If the acknowledgement to REMINC's ownership is not returned to the article, REMINC will begin the legal proceedings against Wikipedia, thomei08 and now H-stt to not only remove the article, but seek financial damages that you have caused our company. (nicht signierter Beitrag von Tegan (Diskussion | Beiträge) 14:33, 7. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Thomei08 ich bin ein Kiwi 17:08, 12. Nov. 2012 (CET)

Grafik korrekt: Inkreis

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nicht: Innkreis. vgl. Ried im Innkreis. --Helium4 (Diskussion) 05:12, 17. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Danke dir für den Hinweis. Das ist ja mal wirklich ein lustiger Tippfehler. Ich habe es korrigiert. Grüße --h-stt !? 20:04, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bleistift

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Ich habe hier einen Bleistift vor mir liegen, dessen Querschnitt ein Trilobular (statt eines Kreises oder Sechsecks) ist und der dadurch weniger leicht davonrollt. Erwähnenswert? --Neitram  11:54, 8. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Solche Blei- und andere Stifte kenne ich auch. Bist du dir aber ganz sicher, dass es sich im mathematischen Sinn um ein Trilobular handelt? Ich habe grad geschaut, aber leider keinen davon in meiner Schreibtischschublade, so dass ich es nicht selbst prüfen kann. Grüße --h-stt !? 15:56, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Es muss keinesfalls ein exaktes Trilobular im mathematischen Sinn sein, aber es ist m.E. eher ein Trilobular als irgendwas sonst. Es ist übrigens der Faber Castell Grip 2001. --Neitram  09:18, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten