Gerichtsbezirk Czudyn

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Czudyn
(rumänisch: Ciudeiu)
(ruthenisch: Czudyn)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Storozynetz
Sitz des Gerichts Czudyn (Tschudej)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Czudyn (rumänisch: Ciudeiu; ruthenisch: Czudyn) war ein dem Bezirksgericht Czudyn unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete zentralen Bereich der Bukowina. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina (Oblast Tscherniwzi).

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Das Gebiet um Czudyn war zunächst Teil des Gerichtsbezirks Storozynetz. Erst per 1. Oktober 1913 entstand der Gerichtsbezirk Czudyn, der aus den Gemeinden und Gutsgebieten des Gerichtsbezirks Storozynetz Althütte, Augustendorf, Moldauisch Banilla samt den abgesonderten Gutsgebieten Hnilcze und Koszczuja, Budenitz, Czircsz, Czudan, Davideny, Idzestie, Korczestie, Krasna-Ilsti, Krasna-Putna, Kupka, Neuhütte und Petroutz zusammengeschlossen wurde.[3]

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1907, Nr. 226 „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Czudyn in der Bukowina“ bzw. „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirksgerichtes Czudyn in der Bukowina“