Gerichtsbezirk Kotzman

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Der Gerichtsbezirk Kotzman (rumänisch: Coţman; ruthenisch: Kicmań) war ein dem Bezirksgericht Kotzman unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Norden der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil der Sowjetunion bzw. der Ukraine. Es ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi).

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Kotzman aus den Gemeinden Kotzmann, Berhometh am Pruth, Burdey, Chliwesti, Dawidesti, Duboutz, Hawrilesti, Juzenitz, Iwankoutz, Kliwodin, Laszkowka, Luzan, Maletynelz, Alt-Mamajesti, Neu-Mamajesti mit Strilecki Kąt, Nepolokoutz, Orszeny, Oszechlib, Piedekoutz mit Zopeny, Rewakoutz, Rewna, Szjpenitz, Szyszkoulz, Stawczan, Suchowerka, Walawa und Witelowka gebildet wurde. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk dem Landesgericht Czernowitz unterstellt.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Kotzman ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Zastawna den Bezirk Kotzman.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Kotzmann durch die Reform um die Gemeinden Zeleneu mit Plesnitza und Samsonowka sowie das zugehörige Gutsgebiet aus dem Gerichtsbezirk Stanestie erweitert wurde. Gleichzeitig musste der Gerichtsbezirk Kotzman die Gemeinden Alt-Mamajestie, Neu-Mamajestie, Rewna mit Burdei sowie Strilecki-Kut sowie die zugehörigen Gutsgebiete an den Gerichtsbezirk Czernowitz abgeben.[6][7] Per 1. Oktober 1905 wurde der Gerichtsbezirk Zastawna aus dem Bezirk Kotzmann ausgeschieden und zu einem eigenständigen Bezirk, dem Bezirk Zastawna, erhoben, woraufhin der Gerichtsbezirk Kotzmann mit dem gleichnamigen Bezirk deckungsgleich wurde.[8]

Der Gerichtsbezirk Kotzmann wies 1854 eine Bevölkerung von 31.603 Einwohnern auf einer Fläche von 6,8 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 34.681 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 43.131 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 37.997 Ruthenisch (88,1 %) als Umgangssprache angegeben, 4.285 Personen sprachen Deutsch (9,9 %), 74 Rumänisch (0,2 %) und 740 eine andere Sprache (1,7 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 344,84 km² und 24 Gemeinden sowie 22 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 31.603
1869 34.681
1880 37.208 2789 33.261 281 813
1890 40.685 3.684 36.119 50 805
1900 43.131 4.285 37.997 74 740

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel Kimpolung umfasste im Jahr 1900 die 24 Gemeinden Berehomet (Berhometh am Prut), Chliwyschtsche (Chliwestie), Dawydiwzi (Dawidestie), Dubiwzi (Duboutz), Hawryliwzi (Hawrylestie), Iwankiwzi (Iwankoutz), Juschynez (Jużinetz), Kliwodyn (Kliwodin), Kizman (Kotzman), Laschkiwka (Laschkówka), Luschany (Lużan), Maljatynzi (Malatynetz), Nepolokiwzi (Nepolokoutz), Orschiwzi (Oroscheny), Oschychliby (Oschechlieb), Pjadykiwzi (Piedekoutz), Rewakiwzi (Rewakoutz), Schypynzi (Schipenitz), Schyschkiwzi (Schischkoutz), Seleniw (Zeleneu), Stawtschany (Stawczan), Suchowerchiw (Suchowerchów), Waljawa (Walawa) und Wytyliwka (Witelówka).

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b c Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LIII. Stück, Nr. 139: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Zastawna in der Bukowina“