Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 41 im Jahr 2015 begonnen wurden.
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Hi,
weiß jemand, was für ein Objekt man hier (Flickr) im Zentrum sieht und was der gesamte Aufbau für ein Experiment ist? Sind die Bilder eigentlich auch schon auf Commons übertragen worden? --StYxXx⊗07:24, 5. Okt. 2015 (CEST)
Ist es legal, Metapedia aufzurufen und darin zu lesen?
Der Artikel ist ja sehr abwertend und das hat mich letztlich neugierig gemacht. Eigentlich würde ich gerne ein paar Stichproben machen, ob das wirklich sooo schlimm ist. Aber ich traue mich nicht recht, weil ich mir nicht sicher bin, ob es überhaupt legal ist, darin zu lesen und ob die Website verboten ist oder eben nicht.
--Bolero 2030 (Diskussion) 07:48, 5. Okt. 2015 (CEST)
Lesen ist legal. Es gibt glaube ich sehr wenig, bei dem schon das Anschauen verboten ist. (Kinderpornos wäre das Beispiel, das mir einfällt.) --Eike (Diskussion) 08:04, 5. Okt. 2015 (CEST)
war da nich mehr der absichtliche Besitz verboten? z. B.: Um der Polizei mal so richtig die modernen Verteilwege aufzeigen zu können, selbst im Interned zu ermitteln...? --Heimschützenzentrum (?) 08:14, 5. Okt. 2015 (CEST)
1. man muss auch bei der Betrachtung damit rechnen, dass irgendein Bedarfsträger die Betrachtung protokolliert und das Protokoll für unbestimmte Zeit speichert und darüber weder Provider noch sonstwen informiert... einige empfinden das wohl schon als Strafe... 2. ansonsten wär da na klar der Besitz durch den Browser-Cache... der könnte strafbar sein... 3. mit dem Urheberrecht isses auch sone Sache... da werden auch Strafen angedroht... --Heimschützenzentrum (?) 11:01, 5. Okt. 2015 (CEST)
Hallo, .. gibt es - ähnlich hier: Scoubidou aber in dicker und länger - auch (preiswerte \ handelsübliche) Kunststoff-Striemen oder ~Kabel zum Flechten, quasi als Weidenzweigersatz? Kabel (Ø 4-6 mm) wär' schon in etwa sehr ähnlich, aber mit mehr Spannkraft, so daß zB ein Korb oder Ball oder Schüssel nicht eindellt, sondern in seine Form zurückspringt. Wo müßt' ich suchen im Baumarkt nach Meterware, .. woanders, .. was Anderes? Weidenzweige brechen mir und bin auch nicht so bewandert in den Techniken, dem Umgang mit der Verjüngung zB - suche daher ein Material, das etwas mehr an Rumgebiege verzeiht udn zum Flechten `besonders´ geeignet ist (auch für Anfänger)? Weiß das jemand :o) --217.84.90.5019:30, 5. Okt. 2015 (CEST)
Wer verkauft einem das Zeug für Hobbyzwecke? (Ich habe so die Vermutung, dass es das gar nicht als Spulenware gibt, sondern das Band endlos direkt in der Anlage die das Korbmöbel herstellt aus Pellets erschmolzen wird.) -- Janka (Diskussion) 22:58, 5. Okt. 2015 (CEST)
Wenn Dir die Weidenzweige brechen, solltest Du sie vielleicht vorher einweichen. Ansonsten fällt mir Wäscheleine ein, aber die ist wahrscheinlich zu schlapp für ein brauchbares Ergebnis. Kabel dürfte zu sehr ins Geld gehen. H07V-U mit 4, 6 oder 10 mm² hat 3,8, 4,3 oder 5,5 mm Außendurchmesser, kostet aber entsprechend. H07V-U 1x4 kostet beispielsweise 2,61 Euro pro Meter. Peddigrohr kostet nur ein Drittel. Die ganzen Bastelläden haben üblicherweise nur Peddigrohr bzw Rattan. --Rôtkæppchen₆₈00:59, 6. Okt. 2015 (CEST)
"Spulenware, Polyrattan (Halbzeug), Wäscheleine, Umreifungsband" .. und, wie es zu kriegen ist! .. extrem hilfreich alles! Vielen, vielen Dank! .. [ will nämlich Jonglierkeulen basteln mit jeweils einem kleinen \ größeren umflochtenen zB Squashball \ Tennisball als Körper ("body") bzw Griff (mit "Knob") .. Mit (zudem lang und dick genugen zusammengesuchten) Zweigen ist es nämlich ein elender Hantier, wenn dann was bricht. ] .. auch gekaufter (schon für den Zweck passend bereits ausgesuchter, zum Verflechten gedachter) Rattan kommt sehr in Frage (da spar' ich schomma Hantier mit falsch selbstausgesuchten Zweigen). --217.84.72.416:27, 6. Okt. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Nur gute Antworten ! Getz' habbich reichlich 'was zum Flechten-Tühfteln :o) --217.84.102.18800:30, 7. Okt. 2015 (CEST)
Etymologie? "Wissenschaft" von der Sinnsuche eines Wortes
Haben wir Flüchtlingszahlen aus den Kriegen im Irak und Afghanistan?
Im Artikel Syrien wird die Einwohnerzahl um die Anzahl der Flüchtlinge ergänzt, so auch im Artikel Bürgerkrieg. Weil es in den anderen Artikeln nicht so ist, gibt es solche Zahlen auch für Irak und Afghanistan? btw. Die VT zu den von den USA gesteuerten Flüchtlingen nach Europa ist spätestens nach der vorletzten South Park Folge hinfällig--Wikiseidank (Diskussion) 09:02, 5. Okt. 2015 (CEST)
Aus Kriegen kann man keine Flüchtlingszahlen haben sondern nur aus Regionen. Die Menschen flüchten ja aus einer Gemengenlage von Motiven, die sich nicht ausschließen. Wenn Krieg das Leben unangenehm macht und zugleich leichte religiöse Verfolgung und obendrein Trockenheit, was ist dann das Motiv? Geht also gar nicht, solche Rechnungen aufzumachen. --Bolero 2030 (Diskussion) 09:15, 5. Okt. 2015 (CEST)
In den Nachrichten kam die Meldung, dass ein Flüchtlingsstrom aus Afghanistan unterwegs sei. Diese würden nun gegen die Kälte rennen. Es läuft ihnen die Jahreszeit davon. --Hans Haase (有问题吗)10:24, 5. Okt. 2015 (CEST)
Ich habe eine Postkarte erhalten, auf der scheinbar die Briefmarke nicht abgestempelt ist. Gegen das Licht gehalten, sieht man drei kleinere farblose Striche, wie eine Markierung mit einer farblosen Leuchtfarbe. Ich habe keine Möglichkeit, die etwaige Fluoreszenz mit einem UV-Gerät zu überprüfen. Weiß jemand, ob diese Methode jetzt von der Deutschen Post als Poststempelersatz eingesetzt wird?
Was du meinst ist wahrscheinlich kein Poststempel sondern eine Markierung mit einem Tintenstrahldrucker, die zur automatischen Sortierung auf das Postgut gedruckt wird. Bisher war die aber in einer orangen Leuchtfarbe.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 14:13, 5. Okt. 2015 (CEST)
Angenommen die Briefmarke klebt da, wo sie hingehört, dann ist der Zielcode üblicherweise auf der gegenüberliegenden Kante der Karte. Er ist also nicht auf der Marke. --88.130.73.3117:20, 5. Okt. 2015 (CEST)
Der Zielcode würde so ja auch nicht funktionieren, da die Briefmarke fluoresziert und so die Fluoreszenztinte des Zielcodes überstrahlt. Aus demselben Grund würde ein fluoreszierender Poststempel oder Poststempelersatz nicht funktionieren. --Rôtkæppchen₆₈17:54, 5. Okt. 2015 (CEST)
Dazu kommt wahrscheinlich noch ein praktischer Grund: Wenn der Stempel unsichtbar ist, steigt das Risiko, dass eine Marke merhfach verwendet wird - ob absichtlich oder unabsichtlich. Das kann die Post ja auch nicht wollen - die 70ct für einen Brief, die sie demnächst haben wollen, erlauben das nicht. --88.130.73.3118:10, 5. Okt. 2015 (CEST)
Also unsichtbar ist die Markierung ja nicht, sonst hätte ich sie nicht gesehen. Auf den ersten Blick sieht die Marke nicht bearbeitet (= „recylebar“ aus), aber im Schräglicht sieht man es doch. Auf dem Untergrund fällt das so wenig auf, da er dort wegen des Bildes nicht weiß ist. Die Striche sehen auch so gleichmäßig aus, dass ich ausschließend möchte, dass irgendjemand die Markierungen manuell mit einem Stift angebracht hat. Die Anordnung der drei Striche ist aber nicht parallel oder sonst irgendwie symmetrisch. --84.135.149.9518:54, 5. Okt. 2015 (CEST)
Es ist duchaus möglich das der Stempel keine Farbe mehr hatte, oder sonst wie was schiefgelaufen ist (Wenn auch sehr unwahrscheinlich). Also der Stempel zwar drauf kam aber eben ohne irgend was dran (oder sehr sehr wenig), dann wäre es mehr eine Prägung, und UV-Licht würde auch nichts nützen. --Bobo11 (Diskussion) 19:18, 5. Okt. 2015 (CEST)
Weltweit größtes Aquarium
Ist das inzwischen in Zhuhai oder kann man die Zahlen so "drehen", dass Atlanta immer noch am größten ist? Gibt es noch andere, die größer sind als Atlanta? --92.202.38.10314:06, 5. Okt. 2015 (CEST)
Nicht ganz getroffen. Schlichtung ist Außergerichtliche Beilegung, die Außergerichtliche Vereinbarung gibt es nur im Familenrechtbereich. Aber die Juristen halten sich oft auch nicht daran.--2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F14:32, 6. Okt. 2015 (CEST)
Abrufstatistik in englischer WP
Bei der deutschen WP ist es einfach: unter jedem Artikel steht der Link "Abrufstatistik". Bei der englischen WP scheint dies zu fehlen und ich habe es auch sonst nicht finden können (ggf. bin ich blind). In Hilfetexten etc. konnte ich keinen Hinweis finden. Danke für Rat!
--F.Blaubiget (Diskussion) 22:39, 5. Okt. 2015 (CEST)
Oder einfach die deutsche URL ummodeln: 1. aus "de" -> "en" machen, 2. englisches Stichwort am Ende ersetzen. Abschicken. --217.84.102.18800:55, 7. Okt. 2015 (CEST)
Nach Geburt zum Finanzamt?
Nachdem man ein Kind beim Standesamt angemeldet hat, werden die Daten ja automatisch an das Finanzamt übermittelt und eine Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Muss man dort trotzdem noch mal selber hingehen um die Lohnsteuermerkmale zu ändern oder geht das auch mittlerweile automatisch?--Trockennasenaffe (Diskussion) 08:48, 6. Okt. 2015 (CEST)
BK Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber die neue Steuerklasse/Freibetrag berücksichtigt und entsprechend weniger Lohnsteuer abzieht. Da musst du nichts beim Finanzamt machen. Ansonsten erfährt das Finanzamt spätestens bei der Steuererklärung vom Nachwuchs. Bist du Selbstständiger oder Freiberufler und du leistest Vorauszahlungen, dann solltest du diese Vorauszahlungen anpassen lassen, das geht nicht automatisch.--2003:68:ED19:4E00:C86C:8343:F6B5:5B6009:09, 6. Okt. 2015 (CEST)
Automatisch kommt nur die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Über Steuer und soziales lebt der Staat von Desinformation, denn er muss sparen. Dumm nur, dass sich diese scheinbaren Vorteile hinterher in der Steuerkasse nicht auszahlen. Das zeigt, dass Deutschland totalitäre Vergangenheiten hatte, aus denen viel Dummheit übernommen wurde. --Hans Haase (有问题吗)09:14, 6. Okt. 2015 (CEST)
Greifen wir in den Müllsack: Der finanzielle Nachteil von Bürgern und Familien kann dazu führen, dass die Kinder nicht studieren und dadurch später finanziell schlechter gestellt sind. Aufgrund der Progression im Steuersatz macht sich das eingangs mehr im Brutto = Steuerkasse als im Netto = ausgezahlten Einkommen bemerkbar. Diese Sparsamkeiten sind es, die den Flughafen BER seit Jahren nicht Einsatzfähig machen. Ich China wäre dafür die Todesstrafe fällig, in den USA Knast, in Deutschland lamentiert man am Fachkräftemangel und verbietet ihnen Korrektheit. Hast Du Fachkräftemangel, die Müllabfuhr sucht! --Hans Haase (有问题吗)09:57, 6. Okt. 2015 (CEST)Ein PA mag nur scheinbar einen Sinn machen, ob man den PA oder seine Ursachen versanden hat.
Wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen erwischt. So ist es mit einen kann auch. Es ist hypothetisch und reicht gerade mal für Schwarzseher (Pessimist) um sich zu befriedigen. --2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F11:18, 6. Okt. 2015 (CEST)
Konkret: Ist der Fragesteller/in ein Mann oder eine Frau? Als Mann: verheiratet? Ergeben sich dann schon Unterschiede. --80.187.99.19223:36, 6. Okt. 2015 (CEST)
Fetischismus in Religionen ist eine Ausprägung des Glaubens, nicht seine Ursache. Diese liegt im fehlenden Wissen (bzw. dessen Nichtakzeptanz). Religiösität ist nicht biologisch bedingt.--Wikiseidank (Diskussion) 14:09, 6. Okt. 2015 (CEST)
Das ist nicht unbedingt korrekt. Es gibt Hinweise darauf, dass Religiosität angeboren sein kann, siehe etwa hier: http://hpd.de/artikel/12219 19:36, 6. Okt. 2015 (CEST)
Gewagte Aussage. Religiosität, bzw. deren Ausprägung und Umsetzung im Leben entsteht durch Sozialisation. Also durch das Erzeihungsumfeld als Kleinkind und Kind. Es gibt Beispiele bei getrennten Zwilligen. Literatur liegt mir nicht mehr vor, sollte aber zu googeln oder zu eruieren sein. --80.187.99.19223:27, 6. Okt. 2015 (CEST)
Zitat: "Die ICRP hält laut Wikipedia ein absolutes Risikomodell für angemessen: das bedeutet, nach Exposition steigt die Mortalitätsrate an, klingt nach einem Peak aber 20 Jahre später wieder auf Spontanrate ab." In diesem Artikel steht weiter, dass die Mortalitätsrate pro Sievert 10Prozent beträgt; sind diese Aussagen noch aktuell?
Ohne Quelle: Man nimmt inzwischen eine kürzere Zeit bis zur Erhöhung des Risikos an. Das Risiko nimmt zwar ab, erreicht aber nicht mehr die Spontanrate. Aus dem Artikel: „In ihrer aktuell gültigen Empfehlung von 2007[3] schätzt die ICRP das zusätzliche individuelle Lebenszeit-Krebsmortalitätsrisiko durch ionisierende Strahlung bei Ganzkörperexposition mit niedriger Einzeldosis auf insgesamt 5 % pro Sv.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 17:27, 6. Okt. 2015 (CEST)
§ 88: Excess leukaemia risks within 5 years of exposure have been observed in the ankylosing spondylitis cohort in the United Kingdom [D53], and there are suggestions of excess leukaemia risks in Hiroshima and Nagasaki within 5 years of the bombings, albeit based on an open city sample that includes some people not resident in the cities at the time of the bombings and with no estimates of dose [F18].
§ 91: The ERRs (excess relative risks) for leukaemia generally peak very shortly after exposure, consistent with the short latency period for this cancer, and then decrease with increasing time after exposure. (Hervorhebungen durch mich.) --BlackEyedLion (Diskussion) 17:40, 6. Okt. 2015 (CEST)
Warum zum Teufel gibt es denn keine Listen mit wirklich brauchbaren Sophie-Germain-Primzahlen?
Solche Primzahlen, genauer die abgeleitete Safe Prime 2p + 1, können für den sicheren Schlüsselaustausch nach Diffie-Hellman oder zur Signatur mit Elgamal benutzt werden.
Zahlen mit etwa 600 Stellen, erscheinen optimal, da sicher und noch mit hinreichend schneller Berechnung der Signatur im Bereich weniger Sekunden auf einem normalen Rechner.
Aber Listen solcher Zahlen gibt es nicht. Entweder sind die Zahlen viel kleiner (total unsicher) oder zu groß (viel zu langsam).
Könnte es nicht sein, dass das Thema einfach ein bisschen zu hoch für Dich ist? Wenn Du es nicht mal schaffst, das richtige Forum für Deine nun schon seit Tagen andauernden Vershlüsselungsfragen zu finden ... --87.163.79.19211:27, 5. Okt. 2015 (CEST)
Uups, ist mir neu, aber mit Wolfram Alpha, Mathematica online, kannst du nachrechnen, dass es eine Primzahl ist und die Safe Prime dazu 2*p + 1 ebenfalls. Der Befehl dazu heißt "factor". (nicht signierter Beitrag von109.90.224.162 (Diskussion) 15:37, 5. Okt. 2015 (CEST))
Begründe, weshalb Schreibtische in der Schule meist so aufgestellt sind, dass das Tageslicht von links einfällt. Für wen ist das ein Problem?
--80.187.103.12613:15, 8. Okt. 2015 (CEST)
Begründe, warum Schüler ihre Hausaufgaben selbst machen sollten. Für wen ist es ein Problem, wenn sie es nicht tun? (Tipp: Es sind weder die Lehrer noch die Eltern.) --Eike (Diskussion) 13:17, 8. Okt. 2015 (CEST)
Das ist ein Problem für den Lehrer, denn für ihn kommt das Licht von rechts, es sei denn er ist Linkshänder. Solche alberne Fragen müsste der oberaufsehende Admin eigentlich doch löschen!?.--2003:68:ED19:2700:4186:F7D9:3EF1:DDDC13:26, 8. Okt. 2015 (CEST)
Damit wird doch unterstellt, dass die Lehrerin noch am antiquierten Frontalunterricht festhält und damit quer zu allen zeitgenössischen pädagogischen Erkenntnissen sich verhält (sic! Mit Dank @Adorno) - also eine völlig unrealistische Annahme! (scnr) -- 217.226.68.5114:11, 8. Okt. 2015 (CEST)
Bei mir in der Schule waren die Schreibtische oft in "U"-Form aufgestellt. Das führt direkt zur Optik: An welcher Stelle müsste man Spiegel aufstellen, um den gleichen Lichteffekt zu erhalten? --mfb (Diskussion) 15:22, 8. Okt. 2015 (CEST)
Wir hatten weiße Resopalschränke und Wände aus Kalksandstein-Sichtmauerwerk. Die haben das Licht auch ohne Spiegel diffus reflektiert. --Rôtkæppchen₆₈16:00, 8. Okt. 2015 (CEST)
Hallo, linkseinfallendes Licht wirft bei Rechtshändern (9x % der Bevölkerung) keinen Schatten auf den Schreibvorgang (nachträglich ergänzt), bei Linkshändern gibt es das Problem des Schattenwurfs, vielleicht hilft das weiter, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 22:24, 8. Okt. 2015 (CEST)
In Ghilts Beitrag mögen vll. zwei Worte fehlen, aber ich hab trotzdem direkt verstanden, was er meint. Stimmt ja auch. --88.130.81.15622:43, 8. Okt. 2015 (CEST)
bin seit fünf jahren antriebslos und stark depressiv,hatte eine 15jahre alte beziehung mit 12jahre alten sohn, seit fünf jahren ist alles vorbei darf mein kind nicht sehen traue mich kaum aus der wohnung es geht mir scheisse,lebe in österreich und bin mittellos,bin 45 jahre und seit 25 jahren auf Harte Drogen
wie kann ich mit diesen symtomen am besten in die unbefristete Pension kommen? bitte geben sie mir einen rat!!!!!
--178.165.128.4713:47, 8. Okt. 2015 (CEST) die wichtigste aller Fragen ist durch mein langes Leben mit der Droge Heroin Kokain und Meth bin ich am Ende meiner Kräften wie kann ich ein Leben führen, dass auch noch wert hat und ohne eine Arbeit, ich höre Arbeit und habe es auch versucht zu Arbeiten (gel.Industriekaufmann bzw.Spediteur) stellt mich die Frage wie kann ich in die Pension denn in Haft gehe ich nicht wieder (3jahre Haft wegen Suchtgift Handel und Missbrauch) ich brauche Ihren Rat!!!
Den Tipp wollte ich auch gerade geben. Die kennen sich sehr gut aus und können Dich auch mit den entsprechenden Stellen vernetzen. 90.184.23.20019:17, 8. Okt. 2015 (CEST)
Falls Du Die Frage ernst meinst und in der beschriebenen Lage bist: Gehe zu Deinem Hausarzt und erkläre ihm: Du hast ein Problem. Falls Du keinen Hausarzt hast, such Dir einen und lasse Dir einen Termin geben (Unwohlsein als Begründung). --80.187.102.7022:34, 8. Okt. 2015 (CEST)
Sorry einen richtig hilfreichen Rat kann dir hier niemand geben. Dafür wissen wir zu wenig über dich und deine genauen Lebensumstände oder deine Krankheit. Die Tatsache das wir das nicht machen können bedeutet aber nicht das es nicht andere Menschen gibt die das machen können. Ich bin mir sicher Österreich hat herrvoragende Beratungsstellen und Mediziner.
Bei den Problemen die du schilderst wäre gegebenfalls ein temporär stationärer Aufentalt unter medizinischer Aufsicht überlegenswert.--92.206.250.21403:36, 9. Okt. 2015 (CEST)
M.E. kann dies alleine aufgrund des Photos nicht beantwortet werden, da es auch schon ein älterer Pilz ist. Bei Dickröhrlingsartigen kann man auch aufgrund einer Verfärbung beim Anschnitt und z.B. einer Geschmacksprobe zwischen den Arten differenzieren, Rosenkohl (Diskussion) 16:42, 5. Okt. 2015 (CEST)
Ich bin da kein Experte, aber ich weiß nicht recht, ob bei einem unbekannten und schon etwas angegrauten Pilz eine Geschmacksprobe die allerbeste Idee ist … Grüße •• hugarheimur21:38, 5. Okt. 2015 (CEST)
Butterpilz oder Gold-Röhrling waren auch mein erster Gedanke. Da das abgebildete Exemplar aber schon ziemlich alt ist, bräuchte man noch weitere Informationen wie z.B. Standort, um den Pilz zu bestimmen. --Potarator (Diskussion) 17:21, 7. Okt. 2015 (CEST)
Frage: Erfolgt in Accra der Personentransport und deröffentlichen Bevölkerung ausschließlich durch Taxen ?
Ich weiss nicht wie es in Accra ist, aber die meisten Menschen in Ostafrika bewegen sich entweder zu Fuss oder per Bus. In anderen Orten ist es ganz anders. Etwa ist es in Kampala sehr üblich, auf Motorrädern mitzufahren. Dominierend auch dort ist der Transport zu Fuss, würde ich behaupten. 90.184.23.20017:56, 5. Okt. 2015 (CEST)
Wobei der Bus für unser Verstätniss eher ein Sammeltaxi ist, als das was wir unter einem Linienbus im Nahverkher verstehen. In Entwicklungsländer sind die "öffentlichen" Verkehrmittel meist in privaten Händen. Soll heissen es gibt keinen von der öffentlichen Hand finazierten Nahverkehr. Das heist im Umkerschluss jemand bietet ein Linien-"Taxi" an, dass in der Regel auch benutz wird (Wenn Preis Leistung stimmt). Je nach Nachfrage kann das ein Motorradrikscha sein, oder ein Kastenwagen oder sogar ein ausgewachsenes Omnibus. --Bobo11 (Diskussion) 19:28, 5. Okt. 2015 (CEST)
Auch hierzulande gibt es genug privaten ÖPNV. Von den sechs in meiner Heimatstadt verkehrenden Busunternehmen im Nahverkehr sind vier privat. Die von ihnen erbrachten Verkehrsleistungen sind allerdings alle von Gebietskörperschaften (Landkreis oder Regionalverband) beauftragt. Es gibt auch ein paar internationale Fernbuslinien, die aber alle von ausländischen Privatunternehmen betrieben werden. --Rôtkæppchen₆₈01:14, 6. Okt. 2015 (CEST)
Rotkäpchen ich red von wirklich privaten Busverkehr. Der Peronstransport-Unternehmen in Afrika hat in der Regel keinen Vertag mit den Behörden. Wenn der was amtliches hat, dann ist das eher so was wie ein Taxilizenz. Das fängt ja schon in Russland an, dass es wirklich private Busunternehmen gibt, die "nur" eine Streckenlizenz haben. Denn Fahrplan und Fahrpreis merh oder weniger frei -sprich nach marktwirtschaftlichen grundsäten- festlegen können. Die zum Teil (oder zumidest Teilstrecken) im direkter Konkurenz zueinander und zum staatlcieh ÖV verkehren. Der staatlich subvenzionierte ÖPNV -so wie wir ihn in DACH kennen- ist ein Luxus der sich nur Industrienationen fläschend deckend leisten können. --Bobo11 (Diskussion) 21:00, 6. Okt. 2015 (CEST)
Aus Dar es Salaam kenne ich so dreirädrige Fahrzeuge, vermutlich das was eben als Motorradrikscha bezeichnet wurde. Leider kann ich mich nich mehr an den Namen erinnern. Aber die sind sehr üblich, aber auch sehr gefährlich. In Kampala wie gesagt normale Motorräder. Man klammert sich hinten an den Fahrer. Noch viel gefährlicher oder besser: Wahnsinn. Ich habe gleich an meinem ersten Tag dort ein Unfallopfer auf der Strasse liegen sehen. 90.184.23.20006:23, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ja genau die Dinger hab ich oben gemeint. Die verkehren aber eben in der Regel mit Fixpreisen (pro Person; A nach B = 3$, bzw. Strecke A-B 3x 3$ = 9 $ (weil drei Plätze)), und nicht nach Taxameterpreisen. Aber eben, gefahren wird dann wenn die 9 $ zusammen kommen (Ob das jetzt der Tourist ist der bereit ist für sich alleine 9 $ zu bezaheln, oder eben 3 Einheimische die jeweils 3 $ bezahlen). --Bobo11 (Diskussion) 17:08, 7. Okt. 2015 (CEST)
14-jähriger allein in den Niederlanden
Moin, ich bin 14, interessiere mich für Züge und wollte deswegen mal kurz in die Niederlande rüber um da mal ein wenig zu gucken. Jetzt meinte jemand, ich bräuchte dafür diese Bescheinigung von den Eltern, jene Versicherung, bla bla bla. Stimmt das denn? Im Internet finde ich nur was zu richtig verreisen, aber ich will ja nur mal kurz auf der anderen Seite Bahn fahren und dann wieder zurück nach Deutschland kommen. -- etrophil4410:13, 6. Okt. 2015 (CEST)
Hast du denn bei deiner Suche Probleme in Sachen "richtig verreisen" gefunden? Ich nämlich nicht - und dann sollte Züge Kucken im Nachbarland ja erst recht gehen... --Eike (Diskussion) 10:24, 6. Okt. 2015 (CEST)
Wenn dich die holländische Polizei aufgreift, hast du wirklich ein Problem. Denn dort gilt die Mitführpflicht für Personalausweise, und als 14-jähriger kannst du noch gar keinen haben. -- Liliana•10:25, 6. Okt. 2015 (CEST)
Und da werden dann alle Kinder - unabhängig davon, ob sie in Begleitung sind oder nicht - verhaftet, weil sie ja auch mit Eltern gegen die Ausweis-Mitführpflicht verstoßen? Krasses Land...! --Eike (Diskussion) 10:42, 6. Okt. 2015 (CEST)
Der Ausweis für die Kinder steht doch im Pass der Mutter drin. Wenn sie natürlich nicht mi dem Reisepass, sondern mit dem Perso anreist, dann ja. Ich weiß aber nicht, wie hoch die Geld- oder Freiheitsstrafe dort ist für dieses Vergehen. -- Liliana•10:48, 6. Okt. 2015 (CEST)
Das ist lange out. Seit 1. Oktober 2007 brauchen Kinder einen eigenen Ausweis (Perso oder Pass), wenn sie verreisen. --Rôtkæppchen₆₈13:01, 6. Okt. 2015 (CEST)
Das besteht keinen Reality-Check. Holländische Kinder dürfen nicht allein zur Schule gehen? Nicht mal mit dem Vater oder der Oma, weil ihr Ausweis "im Pass der Mutter steht"? --Eike (Diskussion) 10:53, 6. Okt. 2015 (CEST)
Die Mitführpflicht gilt in Holland gilt erst ab 14. In Deutschland gibt es den Perso aber erst ab 16, und das ist das Problem. -- Liliana•10:54, 6. Okt. 2015 (CEST)
Service: Zitat aus Personalausweis (Deutschland): "Seit dem 1. November 2007 können Personalausweise für Kinder jeden Alters beantragt werden und dienen bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens als Alternative zum (Kinder-)Reisepass. Kinder können seit dem 1. November 2007 nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden und bestehende Einträge verloren mit dem 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit,[48] weshalb jede Person unabhängig von ihrem Alter ein eigenes Reisedokument benötigt.[49]" -- etrophil4410:58, 6. Okt. 2015 (CEST)
(BK)Wenn Niederländer ab 14 einen Ausweis mit sich führen müssen, dann dürfte das auch für Ausländer gelten. wenn man ganz korrekt ist müssten dann für 14-16jährige Ausländer einen Kinderausweis mit sich führen. Kinder werden in neuen Pässen der Eltern nicht mehr mit eingetragen. Aber das Schengen-Abkommen macht hier evtl. eine Ausnahme.--Antemister (Diskussion) 11:02, 6. Okt. 2015 (CEST)
Auch die niederländische Polizei hält normalerweise niemanden ohne besonderen Anlass an und fragt nach dem Personalausweis. Trotzdem sollte - vor allem für den Fall einer Grenzkontrolle, die immer noch stattfinden kann - ein Ausweispapier mitgeführt werden. Eine Bestätigung der Eltern, dass sie mit der Reise einverstanden sind, schadet nicht. Zumindest im grenznahen Raum wird sie aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit niemand verlangen. Ich würde die Sache ganz entspannt angehen. Sollte wirklich was passieren, werden die niederländischen Polizisten im Zweifel daheim anrufen und den Rest besprechen. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:08, 6. Okt. 2015 (CEST)
Genau - ein bißchen Panikmache schadet nie... Wenn Zügegucken in Rumlungern ausartet oder jemand auf den Gleisanlagen steht, dann kann das ein Problem sein. Ansonsten: Quatsch! --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:27, 6. Okt. 2015 (CEST)
Die Kriterien sind Niederlande und 14-Jähriger und nicht so sehr der fehlende Personalausweis. Im Grenzgebiet Österreich/ Deutschland nimmt man dir eher ab, dass du nur Loks schauen wolltest, in Holland gibt es da schon eher Vorbehalte, ich glaube du weißt, was ich meine. Also nimm den Perso mit und vielleicht sogar Papa oder Mama oder die "Jugenddiskriminierende" Bescheinigung.--2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F11:45, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ich hatte vom Bahnsteigende aus Richtung Strecke fotografiert und war erst vor <5min dort angekommen, also sehr deutlich nix mit "auf Gleisen stehen" oder "rumlungern". Keine Ahnung was die hatten, vielleicht war denen nur langweilig. Und es war auch nicht so schlimm, dass man sich davor fürchten müsste: Wollten halt den Ausweis sehen, über Funk nachfragen ob ich denen bekannt bin (nein), von mir hören, dass ich weiss was da drauf steht, sehen dass ich kein Problem damit habe denen die letzten paar Bilder zu zeigen (ich habe zu schnell weiter geblättert dass man wirklich was drauf hätte erkennen können) und eine eher small-talk-mässige Frage was ich so mache stellen. Die Behauptung war ja gerade, dass die Polizei dabei normalerweise nicht danach fragen würde, und es kann eben doch passieren. Ich würde trotzdem normalerweise ohne Ausweis fahren. Wird schon klappen :-) Wobei ich halt die Niederlande nicht kenne. --nenntmichruhigip (Diskussion) 12:10, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ersatzweise könntest Du Dich in Emmerich und zwischen Emmerich und niederländischer Grenze umschauen. Das ist Deutschland, aber dort verkehren niederländische Züge und deutsche Züge mit niederländischen Lokomotiven. --Rôtkæppchen₆₈13:06, 6. Okt. 2015 (CEST)
Oje: Dann kann man sich nicht mal mehr auf das Auswärtige Amt verlassen, seit der Westerwelle dort weg ist... ;-) Wobei mir neu ist, dass es ein generelles Ausweiskopierverbot gibt. Ich habe mitbekommen, dass es Dritte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr tun dürfen. Für den Ausweisinhaber selbst kenne ich aber keine Beschränkungen. --Rudolph Buch (Diskussion) 15:58, 6. Okt. 2015 (CEST)
Wie machen es dann Deutsche denn, wenn sie in Ländern wie Bolivien oder so herumreisen, wo einem dringend angeraten wird, nur Kopien von Pässen mitzuführen? (EDA beispielsweise empfiehlt Schweizern dies bei bestimmten Ländern ausdrücklich und ich lege auch immer Kopien an wenn ich verreise, egal wohin). --Filzstift✏17:20, 6. Okt. 2015 (CEST)
Dann ist man in Bolivien und damit außerhalb des Geltungsbereiches des PAuswG. Und sowieso interessiert dieser Paragraph keine Privatperson. --FGodard|✉|±17:51, 6. Okt. 2015 (CEST)
Wenn man diese kostenlose Schufa-Auskunft will, verlangen die, dass man eine Kopie des Ausweises mitschickt... --StYxXx⊗22:39, 7. Okt. 2015 (CEST)
Zum Thema: Es gibt doch Schüler, die jeden Tag über die Grenze zur Schule gehen (oder im Sommer ins Schwimmbad, z.B. Kreuzlingen/Konstanz). Dort gibt es auch keine Probleme. Warum soll es dann bei einer "Freizeitreise" plötzlich Probleme geben? Man wird doch höchstens gefragt, was man da tut und bei einer sinnvollen Antwort lassen sie einem in Ruhe. --Filzstift✏17:22, 6. Okt. 2015 (CEST)
So lange der / die 14 jährige Jugendlichen nicht mutterseelenallein um die Welt segeln wollen oder mal eben rüber nach England machen ohne irgendjemandem Bescheid zu sagen... Laura Dekker. --Btr18:06, 6. Okt. 2015 (CEST)
Die Schüler sind dann im unmittelbaren Grenzbereich und können ganz wahrheitsgemäß angeben, dass sie direkt hinter der Grenze wohnen. Die Beschreibung hier klingt anders. Andererseits: Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Polizei nach dem Ausweis fragt, was wird schon passieren? Schlimmstenfalls bestehen sie darauf, dass die Eltern ihr Kind abholen.
Ausweiskopie: Spannend wird es dann, wenn man in Deutschland ist und von ausländischen Stellen nach einer Kopie gefragt wird. --mfb (Diskussion) 18:20, 6. Okt. 2015 (CEST)
Mach mal, wenn Du Dich reif dafür fühlst. Als Erwachsener würde ich Dir abraten, da es hierbei ja ganz andere Gefahren als die Polizei gibt! Allerdings wird Dir von Seiten der Polizei nicht viel passieren. Schlimmstenfalls lassen sie Dich durch Deine Eltern abholen. --80.187.99.19223:33, 6. Okt. 2015 (CEST)
Moin, ich bin vor kurzem unter die "Dampfer" gegangen und hab eine eGo Stabzigarette mit wechselbarem Verdampfer und allem, als Liquid Menthol und Kirsche. So weit so gut, aber ist das normal dass ich die E-Zigge erst "warmpaffen" muss bevor der Dampf nicht mehr im Hals kratzt?
Verdampfer sind neu und Akku voll, daran kann's eigentlich nicht liegen.
Glaube eher dass du dich "warmpaffen" musst, d.h. an das neue Gefühl gewöhnen. E-Zigis sind eine einfache Sache. Liquid erhitzen bis es verdampft und dieses inhalieren. Kenne mich nur mit denen aus welche eine Taste für den Heizvorgang haben. Dort könnte man kürzer oder länger heizen was einen Einfluss haben könnte. Deine Zigi ist doch ohne Taste, oder? --Netpilots✉09:27, 7. Okt. 2015 (CEST)
Das Kratzen im Hals ist der sog "Throat Hit". Versuch mal einen Verdampfer mit anderen Ohm-Werten. Das könnte helfen. Oder ein anderes Liquid, das PG/VG Verhältnis spielt hier wohl auch eine Rolle. Dampfenden Gruß Thogru (Diskussion) 11:25, 7. Okt. 2015 (CEST)
1. Man muss sich dran gewöhnen. Das ist kein Rauch den man inhaliert sondern Dampf. Das fühlt sich für die Lunge erstmal ungewohnt an. 2. Keinen eGo Anfängerblödsinn kaufen, darüber ist man eh schnell hinweg. Gleich einen Batteriepack mit einstellbarer Wattzahl kaufen und dazu ein regelbarer Verdampferkopf wie den Aspire Nautilus. Wenn man vorher geraucht hat spart man die 60 Euro Investitionskosten in ein paar Tagen wieder rein. 3. Auf das Forum von dampfertreff punkt de gehen. Da hängen die "Profis" rum, es wurde jede vorstellbare Frage schon einmal gestellt und es gibt massig Anleitungen. --84.174.72.20714:44, 7. Okt. 2015 (CEST)
Hallo, ich habe gerade einen Telefonanruf getätigt, der offenbar von Dritten aufgezeichnet wurde. Ich habe vom Festnetz aus über die Sparvorwahl 010057 eine Mobilfunknummer angerufen. Der Angerufene sagte nach der Begrüßung zwei Sätze, ich erwiederte etwas und er sagte nochmal zwei Sätze. In der Leitung waren die ganze Zeit über Knackgeräusche und stumme Passagen.
Dann wurden plötzlich seine Sätze wiederholt und ich hörte auch mich wie ein Echo sprechen, das ganze passierte mehrmals. Ich dachte erst, der Angerufene wolle mich veräppeln. Ich habe dann aufgelegt und nochmal neu angerufen. Da war plötzlich alles ganz normal und wir konnten ein normales Telefonat führen. Der Angerufene hat mir glaubhaft versichert, dass er mich nicht auf den Arm nehmen wollte und ganz normal gesprochen hat, bis das Gespräch abbrach. Das heißt, dass das Gespräch irgendwo aufgezeichnet worden sein muss. Wie kann man feststellen, was da passiert ist? Machen Telefongesellschaften das regelmäßig? --2003:76:E6F:E435:954B:BED:2450:6B9611:36, 7. Okt. 2015 (CEST)
Das heißt nicht automatisch, dass das Gespräch aufgezeichnet worden wäre. Telefonate werden heutzutage per IP übertragen. Wenn da etwas mit den Pakten sehr schiefläuft, ist schon vorstellbar, dass dasselbe zweimal beim Empfänger ankommt. --Eike (Diskussion) 11:50, 7. Okt. 2015 (CEST)
Zweimal hätte mich ja nicht gewundert, aber die gesprochenen Sätze kamen mehrmals, sicherlich vier oder fünf mal. Ich dachte erst, der Angerufene sei sturzbesoffen oder unter Drogen, weil immer wieder das gleoiche kam. Im zweiten Telefonat hat sich das aber nicht bestätigt. --2003:76:E6F:E435:954B:BED:2450:6B9612:20, 7. Okt. 2015 (CEST)
Da war eben einer der beteiligten VoIP-Rechner abgestürzt. Das kommt gelegentlich vor. Ich habe bei VoIP-Gesprächen auch schon böse Abstürze erlebt. Gerade bei Gesprächen über alternative Verbindungsnetzbetreiber steigt die Wahrscheinlichkeit für Übertragungsfehler, weil zwischen anrufendem und angerufenem Teilnehmer mehr Netzknoten unterschiedlicher Zuständigkeit liegen. --Rôtkæppchen₆₈12:29, 7. Okt. 2015 (CEST)
Aufgezeichnet wird heute anders. Wenn der am anderen Fernsprecher mit alter Technik aufzeichnet, hörst Du nicht die Hintergrundgeräusche. Knacken kommt von etwas anderem. Hörst Du Dich selbst, sind es Laufzeiten, die zur Echounterdrückung und beim digitalen Komprimieren und Dekomprimieren des analogen Tonsignals entstehen. Zusammen mit Freisprecheinrichtungen und ausgelasteten Leitungen ist das das Vergnügen, dass der Fragesteller hier beschreibt. --Hans Haase (有问题吗)13:20, 7. Okt. 2015 (CEST)
Die vom Fragesteller beschriebenen Knackgeräusche, stumme Passagen und Wiederholungen haben bei VoIP nichts mit Aufzeichnung oder Echounterdrückung zu tun, sondern mit fehlerhaft übertragenen Datenpaketen. Bei VoIP werden zur Bandbreiteersparnis stark komprimierende Codecs verwendet, die bei gestörter Übertragung nicht sofort wieder aufsetzen können. Bei unkomprimierter analoger oder digitaler Übertragung (G.711) knackst es und das wars, bei komprimierenden Codecs ist der Rest des Frames weg oder komplett verzerrt. Stark komprimierende Audiocodecs (CELP u.a.) müssen die zu übertragende Sprache blockweise zwischenspeichern. Bei Übertragungsstörungen kann es durchaus vorkommen, dass so ein Puffer mehrfach übertragen wird. --Rôtkæppchen₆₈15:18, 7. Okt. 2015 (CEST)
Wenn man nicht weiß, ob die Übertragung korrekt funktioniert, warum nutzt man dann nicht zumindest ein Mittel, um zu verhindern, dass dieselbe Information mehrfach wiedergegeben wird? Das geht andernorts doch auch: Bei DVB-T zum Beispiel kann es durch die Umgebung (Landschaft, Häuser usw.) dazu kommen, dass dasselbe Paket mehrfach beim Empfänger ankommt. Genau für diesen Fall werden Metadaten mitgesendet (ich mein bei DVB-T war es ein Zeitstempel), anhand dessen der Empfänger verspätet eintreffende Pakete erkennen kann. Die werden dann einfach ignoriert und gut ist. Warum wird sowas bei VoIP nicht auch gemacht? --88.130.78.18415:50, 7. Okt. 2015 (CEST)
Bestellung vom 08.10./ 14:22
Ich habe gerade meine Bestellung getätigt vermisse aber die 10% Rabatt weil ich mich am 6.10. registrieren ließ.
Guten Abend, wir sind eine wie vegane WG. Wer bei uns wohnt darf kein Fleisch essen. Das Problem ist, dass Tom der vor sechs Monaten eingezogen ist seit kurzem eine Freundin hat die gerne Fleisch ist sie hatte bereits versucht ihr Fleisch bei uns im Kühlschrank zu lagern. Jetzt, habe ich am rausbekommen dass Tom manchmal auch vielleicht Schwester die man mit seiner neuen Freundin Anna zusammen ist. Die Frage ist jetzt recht das bereits aus und Tom aus der WG zu werfen beziehungsweise den Mietvertrag zu kündigen da er sich an eine Vereinbarung der WG nicht mehr hält.Es ist für uns andere Mitbewohner, nicht zu akzeptieren dass er plötzlich anfing Fleisch zu essen. Wer weiß jetzt Rat? (nicht signierter Beitrag von146.60.54.6 (Diskussion) 06:04, 9. Okt. 2015 (CEST))
Nein, das reicht nicht aus. Solche Vertragsklauseln sind Sittenwiedrig. Und haben in unserer tolleranten Gesellschaft auch nix verlohren.--Graf Umarov (Diskussion) 06:45, 9. Okt. 2015 (CEST)
Die Freundin ist also Fleisch. Dann schätze ich mal, Tom ist auch aus Fleisch. Und alle restlichen Bewohner werden wahrscheinlich auch aus Fleisch sein. Wo also ist das Problem? --Heletz (Diskussion) 07:07, 9. Okt. 2015 (CEST)
Mit vereinten Kräften könnte es klappen Tom aus der WG zu werfen, jedoch nicht auf dem Kündigungsweg. Da werden Sie ausgelacht. --DJ07:11, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ja, ich denke auch, daß jetzt ein ziemlich heftiges Mobbing gegen Tom einsetzt. Man schmeißt das Fleisch aus dem Kühlschrank, spricht nicht mehr mit ihm etc. Veganer scheinen besonders intolerante und unnette Menschen zu sein. --Heletz (Diskussion) 07:20, 9. Okt. 2015 (CEST)
Mobbing wäre dann indess ein Kündigungsgrund, ganu wie Fleischvernichtung Sachbeschädigung ist und eine Verurteilung nebst Schadenersatz nach sich zieht. Da geht eine Menge Tofu bei drauf --Graf Umarov (Diskussion) 07:36, 9. Okt. 2015 (CEST)
Um aus dem Anlass die Frage zu verallgemeinern: Was dürfte denn eine WG legitim fordern, was einzuhalten und andernfalls ein Kündigungsgrund ist? Nichtraucher & keine Haustiere sind ja sicherlich zulässig. Aber könnte eine WG von Dazustoßenden Antiheteronormativität oder ein Verbot von Justin-Bieber-Tonträgern einfordern? Was geht, was nicht? --KnightMove (Diskussion) 07:49, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ein generelles Haustierverbot ist nicht zulässig (wie auch andere zu pauschal formulierte Bedingungen). Steht es im Mietvertrag, muss der Mieter sich nicht daran halten. Es gibt z. B. keinen Grund, Fische in einem Aquarium oder Hamster in Käfigen zu verbieten, da diese die Wohnung nicht verlassen. Grundsätzlich gehört auch das Rauchen zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietwohnung und des dazugehörigen Balkons oder der Terrasse (siehe hier). In einem vorgedruckten Mietvertrag wäre also eine Klausel wie "In der Wohnung darf nicht geraucht werden" unzulässig (d. h. der Mieter muss sich nicht dran halten). Individuell vereinbarte Einschränkungen sind aber zulässig. --Blutgretchen (Diskussion) 08:54, 9. Okt. 2015 (CEST)
Nun ja, Tonträger darf man ohnehin nur in Zimmerlautstärke abspielen, also derart, daß sie in anderern Räumen nicht zu hören sind. Bei der Anfertigung von fleischlichem Essen ist das was anderes. Das muß die WG dulden, ertragen (von lat. tolerare "ertragen"). --Heletz (Diskussion) 07:53, 9. Okt. 2015 (CEST)
Hab schon bei Ravensburger angerufen und meine neue Spielidee vorgestellt. "Tom pass auf" das lustige Gesellschaftsspiel rund um ideologische Ernährung. Hütchen in Rot(Fleich) und Grün (Vegan) sowie einen Würfel mit 3 Fleisch sowie 3 Gemüßesorten. Wer das Falsche schnappt ist raus --Graf Umarov (Diskussion) 08:09, 9. Okt. 2015 (CEST)
Es ist fraglich, ob es zumutbar ist, mit Veganern in einer WG zu wohnen oder ob das schon ein Grund ist, sie aus der WG zu werfen, solange sie kein Fleisch essen. --Pölkkyposkisolisti09:50, 9. Okt. 2015 (CEST)
Auf jeden Fall sollte der Fall eindeutig nicht vor Gericht ausgetragen werden. Wegen offensichtlicher Unzurechnungsfähigkeit (→ Veganer...) könnte ansonsten der eigentliche Mietvertrag für nichtig erklärt werden. Dann stünden alle auf der Straße. Besser im kleinen Kreis einigen! --Vertigo Man-iac (Diskussion) 10:01, 9. Okt. 2015 (CEST)
Falls „Tom“ Untermieter eines oder mehrerer Mitbewohner ist, kommt eine ordentliche Kündigung des Untermietvertrags in Betracht, ohne dass dafür ein „berechtigtes Interesse“ dargelegt werden müsste, §§ BGB/549 und/oder BGB/573a. Wieso die Verabredung der Bewohner einer gemeinsamen Wohnung zu veganer Lebensweise innerhalb dieser Wohnung unwirksam sein sollte und Konsequenzen bei Verstoß ausgeschlossen sein sollten, vermag ich allerdings nicht nachzuvollziehen. --Vsop (Diskussion) 10:53, 9. Okt. 2015 (CEST)
Eine Einschränkung hinsichtlich der persönlichen Lebensweise wie Essen ist per se unwirksam. Diese rein sachliche Antwort wurde aber bereits geschrieben.--Heletz (Diskussion) 11:06, 9. Okt. 2015 (CEST)
@Vsop: Du hast zweimal denselben Paragraphen verlinkt.
@Heletz: ... und wie wirkt sich das auf den genannten Paragraphen aus?
Können wir hier bitte sachlich die Frage beantworten, ohne über Veganer herzuziehen? Manche Kommentare sind hier echt unmöglich. Und nein, ich bin kein Veganer. -- Jonathan11:06, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ich versuchs mal: Da jedwelches Essen (auch das von Fleisch oder anderen tierischen Produkten) zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört, kann es nicht pauschal vom Vermieter verboten werden. --Blutgretchen (Diskussion) 11:10, 9. Okt. 2015 (CEST)
So gesehen fände ich es gut, wenn die Sache vor Gericht ginge (auch gegen eine ordentliche Kündigung kann Tom sich natürlich wehren), denn dann dürften sich die veganen Herrschaften vom Richter anhören, daß man einem anderen eben nicht vorschreiben kann, was er zu essen oder nicht zu essen hat. Und sie müßten brav im Saal bleiben dabei. --Heletz (Diskussion) 11:13, 9. Okt. 2015 (CEST)
Wir reden hier von individuellen Vereinbarungen in einer WG unter Mitbewohnern, nicht von einem Mietvertrag (in dem man veganes Essen natürlich nicht vorschreiben kann). Von daher denke ich nicht, dass dein Einwand weiterhilft. -- Jonathan11:17, 9. Okt. 2015 (CEST)
Es ist nunmal nicht möglich, im Bereich der höchstpersönlichen Lebensweise jemandem Vorschriften zu machen. Schon am nächsten Tag kann sich dessen Einstellung geändert haben. Eine solche Vereinbarung ist jederzeit aufkündbar. Nicht aber das Recht dort zu wohnen. --Heletz (Diskussion) 11:25, 9. Okt. 2015 (CEST)
Letzthin wollte ein Vermieter einem Mieter vorschreiben nur im Sitzen zu pinkeln - und ist damit vor Gericht böse auf die Nase gefallen. --Heletz (Diskussion) 12:09, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ok, du hast ihn also nicht gelesen (oder nicht verstanden). Hol das doch bitte nach! Er ist (soweit ich weiß) Fachmann! --Eike (Diskussion) 12:14, 9. Okt. 2015 (CEST)
Stimmt. Einem WG-Untermieter kann schlicht ohne Begründung gekündigt werden, egal, was er isst oder wie er strullt, und ohne Begrüdung kann das auch kein Richter kassieren. --Eike (Diskussion) 12:33, 9. Okt. 2015 (CEST)
Jetzt, habe ich am rausbekommen dass Tom manchmal auch vielleicht Schwester die man mit seiner neuen Freundin Anna zusammen ist. müsste auch nochmal so formuliert werden, das es verständlich ist. Insofern: +1 für "Vor Gericht ziehen", einfach damit das mal ordentlich formuliert wird. --Tbhgeo (Diskussion) 11:53, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ja, es gibt Veganer, die mit Nicht-Veganern zusammenleben und nicht-veganes Essen in der Wohnung dulden.
Wenn die Anwesenheit von Leichenteilen in der Wohnung manche Leute belastet, kann man darauf Rücksicht nehmen. Manche Leute würden zum Beispiel auch nicht gern neben einem Schlachthof wohnen. Das ist nicht rein ideologisch – dass bei anderer Wohnlage die Tiere trotzdem geschlachtet werden, wissen ja alle, sondern eine Frage emotionaler Verfassung. Andere Veganer (mit gleicher Ideologie) kommen mit dem Schlachthof vllt. gut zurecht.
Und selbst wenn es um irgendwelche ideologischen Gespinste geht, dass kein Blut das Geschirr berührt: Darauf muss nicht mit solcher Aggression, wie hier teilweise gezeigt, reagiert werden. Wenn wer auf die Trennung von milchigem und fleischigem Geschirr oder den Verzicht auf Alkohol in der Küche besteht, kann man das auch respektieren.
Ein guter Rat ist wegen der ungrammatischen Formulierung wohl nicht möglich, abgesehen von der Pauschalantwort von Vsop.
Und es hat sofort geklappt. Aber jetzt hast Du´s verraten. Alternativ hätte ich da noch: Ist Milch für Erwachsene eher ungesund? oder Was ist besser: Butter oder Margarine? --Optimum (Diskussion) 16:07, 9. Okt. 2015 (CEST)
Denen würde aber der Aspekt fehlen, dass man gleich die Minderheit mitliefert, auf die dann fröhlich eingehackt werden kann... --Eike (Diskussion) 16:35, 9. Okt. 2015 (CEST)
<quetsch>Stimmt. Gesucht wird also eine Gruppe von Personen, die mit voller Überzeugung komische Sachen machen und schon vom Namen her irgendwie vom anderen Stern zu sein scheinen. Hmm...schwierig...--Optimum (Diskussion) 18:40, 9. Okt. 2015 (CEST)
Die weiter oben aufgeführten Paragraphen treffen hier ja wohl nicht zu. Tom hat ja keine Wohnung gemietet. Er ist einfach ein Mitglied einer WG. Falls Tom allerdings der Vertragspartner des Vermieters sein sollte oder den Mietvertrag zumindest mitunterschrieben haben sollte, gibt es wohl andere rechtliche Voraussetzungen als wenn er einfach Mitglied der WG geworden ist. Falls einem Mitglied der WG allerdings das Eigentum (also das Haus oder die Wohnung als Eigentumswohnung) gehört, ist die Sachlage wiederum anders zu bewerten. MfG Harry816:40, 9. Okt. 2015 (CEST)
Man könnte auf die Idee kommen, daß die WG eine GBR ist. Dies kommt aber nur dann zum Tragen, wenn die WG nach außen auftreten würde. Innerhalb der WG gibt es kein Rechtsverhältnis, keine Gesellschaft usw. Insofern gelten die allgemeinen Regeln des menschlichen Miteinander, die festlegen, was man darf und was nicht. Man darf andere nicht mit übermäßigem Lärm, die eigene Nacktheit oder ander Dinge belästigen, was wieder in Emissionsschutzgesetz, GBR usw. festgelegt ist. Wenn nun jemand streng religiös ist und der Nachbar ständig über Gott lästert, kann ich mir durchaus vorstellen, daß der eine oder andere Richter das als nicht mehr hinnehmbar ansieht. Allerdings ist Religiosigkeit fest in der Gesellschaft verankert und seit Jahrhunderten verbreitet. Dies trifft jedoch nicht auf Veganismus zu. das ist eine Modeerscheiinung der Überflußgesellschaft der letzten paar Jahre. In 100 Jahren könnte das anders aussehen, das weiß niemand. Im Mittelalter hat ja auch niemand in Europa ne Kartoffel gegessen. Falls überhaupt, dann könnte jemand auf die Idee kommen, mit Art. 3(3) GG zu argumentieren. Die Chancen sehe ich selbst bei einem veganen Richter bei nahezu Null. --Pölkkyposkisolisti16:50, 9. Okt. 2015 (CEST)
Wie gesagt, wenn Tom ein Untermieter ist, dann können ihn die Mieter einfach rausschmeißen mit Begründung von Vsop. Wenn Tom selbst Mieter ist, wird es in der Tat schwierig. Ansonsten haben wir nicht genug Infos und die Diskussion besteht sonst nur aus wenig sinnvollen Beiträgen, die sich über Veganer lustig machen. Von daher erledige ich das mal. -- Jonathan17:48, 9. Okt. 2015 (CEST)
Die Begründung von Vsop bezieht sich aber doch auf Mietverhältnisse. Für Untermietverhältnisse gibt es andere Regeln. Wurde z. B. dieser zentrale Satz Wer bei uns wohnt darf kein Fleisch essen schriftlich oder unter Zeugen als essentiell mündlich vereinbart. Das ist nur ein Beispiel. MfG Harry815:25, 10. Okt. 2015 (CEST)
Foto aus einem Wikipedia-Beitrag auf Wikicommons hochladen/ändern
Du kannst es einfach bei Commons hochladen und brauchst sonst nichts weiter beachten. Die identische Datei auf Wikipedia wird dann irgendwann automatisch gelöscht. -- Gerd (Diskussion) 12:40, 9. Okt. 2015 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort! Noch eine weitere Frage: Unter dem gleichen Namen oder nicht? Habe gesehen, daß es da ist. Aber bei meinen hochgeladenen Dateien erscheint es nicht. Ich lade es nochmals hoch. Hat sich somit erledigt. Vielen Dank. --Ceweran (Diskussion) 12:53, 9. Okt. 2015 (CEST)
Wie genau lautet denn dort die Formulierung. Mit Google finde ich vor allem etliche Ärzte, die offenbar ihren Abschluss an einer ungarischen Uni gemacht haben und dies durch den Einschub zwischen Dr. und ihrem Namen verdeutlichen: "Dr. (MU Budapest) Faustus". Meintest Du das? --Zinnmannd17:45, 6. Okt. 2015 (CEST)
Der Titel bedeutet inhaltlich nichts. Überhaupt nichts über das Fachgebiet und die Qualifikation. Er wird von ausländischen Insituten vergeben. Einen medicinae universalis doctor (lat.: Doktor der gesamten Medizin) gibt es nicht mehr. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Mittelalter. Daher dürfte auch die Floskel m.u kommen. --80.187.99.19223:18, 6. Okt. 2015 (CEST)
Doktor der Medizin#Tschechien und Slowakei: Der tschechische und slowakische akademische Grad eines Doktors der Medizin (cs: doktor všeobecného lékařství, doktor medicíny; sk: doktor všeobecného lekárstva, doktor medicíny; la: medicinae universae doctor), abgekürzt als MUDr., wird mit dem Abschluss eines sechsjährigen Studiums der Humanmedizin vergeben.[10][11] Dieser Grad ist ein sogenanntes Berufsdoktorat.[1] --King Rk (Diskussion) 06:50, 8. Okt. 2015 (CEST)
Buntes Ruthenien
Wie kommen Weißrussland, Schwarzrussland, Rotrussland zu ihren Namen (ich meine damit die Farbenvielfalt, nicht den zweiten Namensbestandteil Rus/Russland/Ruthenien/Reußen)? Der Artikel zu Weißrussland erwähnt, bely habe auch die Bedeutung westlich/nördlich gehabt. Gibt es dafür einen Beleg? Lassen sich die anderen Farben auch Himmelsrichtungen zuordnen? Grüße •• hugarheimur22:30, 6. Okt. 2015 (CEST)
Bei den alten Slawen war wohl der Norden weiß, der Süden schwarz, der Westen rot und der Osten grün. Jetzt frag mich aber nicht, wo ich das mal gelesen habe. -- j.budissin+/-22:49, 6. Okt. 2015 (CEST)
Rotrussland scheint anders als mit Himmelsrichtungen erklärt zu werden. Unter Rotburgenland ist von einem „Missverständnis“ die Rede, der Name Tscherwen sei missverstanden worden. Der russische Artikel Червен führt allerdings eine Aussage an, dass dessen Name gerade von einem Wort für Dunkelrot oder Purpur kommt, was figurativ für eine gewisse Schönheit gestanden haben mag. --Chricho¹²³10:38, 7. Okt. 2015 (CEST)
Das ist leicht zu glauben, wenn man an die russischen Wörter красный und красивый denkt (rot und schön). --Snevern11:12, 7. Okt. 2015 (CEST)
Das ist nun aber ein sehr spekulativer Zusammenhang (bzw. wäre eher in einem größeren Zusammenhang von der kulturellen Bedeutung des Rots zu betrachten, als ein Indiz), es geht ja um das Wort червец. --Chricho¹²³11:17, 7. Okt. 2015 (CEST)
Ich bezog mich auf Deine Aussage, wonach ein Wort für Dunkelrot oder Purpur figurativ für eine gewisse Schönheit gestanden haben könne. Bei uns sind "schön" und "rot" nicht unbedingt miteinander assoziiert und werden auch nicht mit ähnlichen oder verwandten Worten beschrieben. --Snevern12:07, 7. Okt. 2015 (CEST)
Красный und красивый stammen zwar tatsächlich von der gleichen Wurzel. Mehr sogar, красный bedeutete ursprünglich auch "schön" (der Rote Platz in Moskau - Красная Площадь - ist eigentlich der Schöne Platz; siehe auch die märchenhafte красна девица (schöne junge Frau)). Aber: es geht ja nicht um красный, sondern um черво(н)ный - im heutigen Russischen ein vergessenes Wort, im Ukrainischen (червоний) bedeutet es immer noch "rot". Mit ist nicht bekannt, dass die Wurzel черв- je ähnlich der Wurzel крас- die Bedeutung "schön" hätte. --AlexmagnusFragen?00:15, 8. Okt. 2015 (CEST)
Auch dir erkläre ich gerne noch einmal, dass ich nie behauptet oder auch nur gedacht habe, красный und червоный wären auf irgendeine Weise miteinander verwandte Worte. Ich habe lediglich erwähnt, dass die offenbar bestehende inhaltliche Verbindung von "schön" und "rot", die oben genannt wurde, auch anhand der Ähnlichkeit des Wortpaares красный und красивый erkennbar ist. In der deutschen Sprache ist mir so eine Assoziation nicht bekannt. Ich hatte nicht die Absicht, lange darüber zu diskutieren. --Snevern09:48, 8. Okt. 2015 (CEST)
Übrigens, der russische Artikel zu Weißrussland (nicht zum Staat, sondern zum mittelalterlichen Begriff) nennt gleich fünf mögliche Interpretationen. Eine davon geht nach Himmelsrichtungen, aber anders als hier gedacht: weiß für Westen, blau (!) für Osten, schwarz für Norden und rot für Süden (warum das südlich von Weißrussland gelegene Schwarzrussland den Norden symbolisieren soll, erschließt mir aber nicht ganz :D). Die anderen vier Interpretationen erklären die übrigen Farben nicht (zumindest Rot in keinem Fall): "weiß" im Sinne von unabhängig (einige Zeit lanf von den Mongolen), "weiß" im Sinne von christlich (demnach war Schwarzrussland da noch heidnisch), "weiß" wegen weißer Haare und/oder Kleidung, und, schließlich, weiß im Sinne von groß/alt... --AlexmagnusFragen?00:42, 8. Okt. 2015 (CEST)
Versteuerung von Auslandseinkommen als Student
Hallo! Ich bin Student und verdiene mir durch Programmierarbeiten für eine britische Firma etwas Geld dazu (über deren Question Marketplace). Bezahlt wurde ich bisher immer über PayPal. Ich bin weder angestellt noch habe ich irgendeinen anderen Vertrag mit der Firma. Meine Frage ist nun, ob und wenn ja wie ich dieses Einkommen melden oder versteuern muss. Ich weiß, dass es Freigrenzen beim Bafög und auch für die allgemeine Steuerfreiheit gibt, aber ich bin nicht sicher, ob das alles in meiner Situation gültig ist und ob ich die Einnahmen nicht trotzdem irgendwo melden muss. Mir ist bewusst, dass die Wikipedia-Auskunft keine verbindliche Rechtsberatung geben kann, aber ich wäre für eine Orientierung sehr dankbar. Viele Grüße, Tom --91.3.192.3014:23, 7. Okt. 2015 (CEST)
Am besten beim Finanzamt fragen. Die sind freundlich und helfen auch. Dann gibt's hinterher keine Probleme mit dem selbständigen Einkommen. --Heletz (Diskussion) 14:33, 7. Okt. 2015 (CEST)
In der Tat ist das recht kompliziert, denn hier muss man u. a. das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Das ist schwierige Materie, da hier das Steuerrecht zweier Staaten berührt wird. -- Liliana•14:39, 7. Okt. 2015 (CEST)
Sachlage: Du bis trotz Student ein Freiberufler, oder wie man in der Branche sagt, Freelancer. Auch diese Einkommen unterliegen der Steuerpflicht, inklusive MW. Du stellst also öfters eine Rechnung und das Britische Unternehmen überweist den geforderten Betrag auf dein Paypal. Das "Etwas" dazuverdiente Geld unterliegt vermutlich der Kleinunternehmerregelung (max.~ 17500,-- Euro jährlich), sodass du keine MW ausweisen/einziehen musst. In dem Fall machst du erst ein Mal nichts und machst nächstes Jahr für Ende Mai eine Einkommensteuererklärung, wo du die Nebeneinkünfte angibst, aber auch nicht vergisst , deine Aufwände/Werbungskosten, wie z.B. Abnützung/Reparaturen Computer etc., auch anzugeben. Und auch eventuelle Steuerabzüge der Briten. Alle Steuerfreibeträge als Student stehen dir weiterhin zu, aber ab 706,-- Monatseinkommen zahlt man Steuer und der Eingangssteuersatz ist 14%. Plötzlich wird man nachdenklich, ob man nicht "umsonst schafft". Je nach Sachlage/ Höhe der Einkünfte und Dauerhaftigkeit legt das Finanzamt dann ggf. Vorauszahlungen und eine Betriebsnummer fest. Bei so Gelegenheitsunternehmer lassen die das aber auch. --2003:68:ED73:3300:7855:62D5:4164:99F815:28, 7. Okt. 2015 (CEST)
Ne muss er nicht. Er muss nur auf der Rechnung schreiben, dass er die Kleiunternehmerregelung in Anspruch nimmt und deswegen keine Mehrwertsteuer einzieht.--2003:68:ED7C:4200:7855:62D5:4164:99F817:16, 7. Okt. 2015 (CEST) Nachtrag: Letzteres muß er nicht, es wird nur empfohlen.
Er ist nur dann freiberuflicher Programmierer, wenn er das Werkstück selbst plant. Führt er nur den Plan eines anderen aus, ist er Gewerbetreibender. Steuerlich macht das bei den kleinen Umsätzen keinen Unterschied, Gewerbesteuer fällt da selten an. Die IHK-Mitgliedschaft kostet Kleinunternehmer praktisch nichts. -- Janka (Diskussion) 16:02, 7. Okt. 2015 (CEST)
Wow, vielen Dank für all die Antworten! Muss ich denn ein Gewerbe anmelden oder kann ich auch als Privatperson so eine Einkommenssteuererklärung machen? Ich stelle auch nicht wirklich Rechnungen, der Preis wird ja von denen festgelegt. 17.500 € jährlich wird mein Einkommen sicher nicht so schnell übersteigen. Viele Grüße, Tom --91.3.192.3017:54, 7. Okt. 2015 (CEST)
Ah, das habe ich nicht gewusst. Also mache ich einfach am Anfang des nächsten Jahres eine Steuererklärung für 2015 (z.B. mit elster-online). Wie muss ich diese Art von Einkünften denn dann deklarieren? Gibt es ein Feld für selbstständige Nebeneinkünfte o.ä.? Viele Grüße, Tom. --91.3.192.3018:29, 7. Okt. 2015 (CEST)
Anlage S ; Einkünfte aus Selbständiger Arbeit. Abgesehen davon sind es auch keine ausländischen Einkünfte und MwSt wird unabhängig von der Kleinunternehmerregelung für Lieferungen an Firmen im EU Ausland auch nicht ausgeweisen , also alles easy --Graf Umarov (Diskussion) 04:11, 8. Okt. 2015 (CEST)
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ob man als solcher angesehen wird, legt das jeweilige Finanzamt fest. Als Dozent ist man Freiberufler. Wenn du ab und zu mal Geld für Unterricht bekommst (auch wenn es sehr wenig ist) solltest du das angeben. --Pölkkyposkisolisti07:09, 8. Okt. 2015 (CEST)
Was ist das?
Hallo, ich bräuchte für die Handlungsbeschreibung in Vuelve – Komm zurück! ein Wort für das, was man im Film zwischen 1:20:36 und 1:22:20 zu sehen bekommt. Achtung: Nichts für schwache Nerven! Die Frau ist schwanger und stürzt vom Turm; was sie dabei verliert, sucht nach einer Bezeichnung; ist es eine Frühgeburt, oder eine Nachgeburt oder sonst irgendwas? Danke für Hinweise--XanonymusX (Diskussion) 11:42, 7. Okt. 2015 (CEST)
Schwer zu sagen, es ist blutig, aber jedenfalls noch nicht annähernd kindähnlich, von daher dürfte Embryo hinkommen. Ich schreib das mal so, aber es klingt in der Handlung irgendwie seltsam.--XanonymusX (Diskussion) 15:58, 7. Okt. 2015 (CEST)
Natürlich klingt das seltsam - weil es das ist! Der Handlung nach könnte das eine überstürzte Geburt oder Sturzgeburt sein, je nachdem wie genau die näheren Umstände sind. --88.130.78.18416:01, 7. Okt. 2015 (CEST)
Hm, man sieht ihr jedenfalls nicht an, dass sie schwanger wäre. Man sieht sie allerdings am Anfang des Films, wie sie mit Übelkeit kämpft.--XanonymusX (Diskussion) 16:35, 7. Okt. 2015 (CEST)
Schon besser, ja. Dann lautet der Satz jetzt Der Junge nimmt ungerührt die blutige Plazenta mit Fötus, die die schwangere Frau verloren hat, an sich … Nicht schön, aber hoffentlich einigermaßen richtig.--XanonymusX (Diskussion) 19:40, 7. Okt. 2015 (CEST)
Zwei Kleinigkeiten: Eigentlich müsste es ja dann "die, die zuvor schwangere Frau verloren hat" heißen. Zweitens wird die Plazenta in aller Regel nicht gleichzeitig, sondern erst nach der Geburt des Kindes geboren. Ich hab keine Ahnung, was dieses Machwerk von Film zeigt und ich weiß auch nicht, inwiefern es den Machern wichtig war, sich an die Realität zu halten. Ob es also stimmt, dass da Fötus und Plazenta geboren wurden, musst du beurteilen. --88.130.78.18420:17, 7. Okt. 2015 (CEST)
Nix da Machwerk, ist ein großes Stück Film! Dass es nicht realistisch ist, glaube ich schon, aber irgendwie muss ich das Zeug ja benennen; ein durchgehendes Thema des Films ist das „Verfaulen“ (von innen heraus) und man sieht auch mehrmals die Mutter, der noch wesentlich mehr blutiges Zeug raushängt (da sind die Organe betroffen). Hat im Übrigen enorme Symbolik … Ich beschränke mich dann einfach auf Fötus. Danke!--XanonymusX (Diskussion) 20:44, 7. Okt. 2015 (CEST)
Ja. Wenn man den Embryo im Film sehen kann, dürfte die 9. Schwangerschaftswoche erreicht sein (Größenwachstum). Damit ist der Embryo zugleich auch Fötus. Sprachlich finde ich Fötus aber besser, weil ich persönlich Embryo eher mit einem sehr frühen Schwangerschaftsstadium verbinde. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:04, 8. Okt. 2015 (CEST)
(BK) Hm, aus Embryo wird irgendwie nicht so richtig deutlich, wie selbiger definiert ist. Und danke auch, jetzt habe ich wieder P.T. im Kopf. Ich hab das nicht mal selber gespielt, sondern nur ein Video angeschaut, und konnte schon drei Tage nicht richtig schlafen … Vorlage:Smiley/Wartung/;) -- HilberTraum (d, m) 17:06, 8. Okt. 2015 (CEST)
Von Embryo spricht man im frühen Stadium, bis die primären Organanlagen vollständig angelegt sind. Danach ist es ein Fetus. Fetus/Fötus wäre demnach eine passende Bezeichnung, denn allein von der Größe her wäre das ganz sicher ein Fetus. --188.107.63.6314:10, 9. Okt. 2015 (CEST)
Geflüchtete mit juristischer Ausbildung (in DE)
Werden Geflüchtete mit juristischer Ausbildung für ihre erste Anhörung seit 2015 (oder früher) durch Behörden in Deutschland besonders lange hingehalten? --C.Koltzenburg (Diskussion) 14:58, 7. Okt. 2015 (CEST)
Das kann ich dir nicht beantworten. Skepsis in Ehren: Ich frage, weil Leute, die hier antworten, manchmal unglaublich viel an Detailwissen haben und es hätte sein können, dass einer schreibt: Guck mal hier [Link]. Könnte auch sein, dass ich diesmal nicht soviel Glück habe, aber vorher wissen kann ich's nicht, also frage ich lieber mal. --C.Koltzenburg (Diskussion) 17:46, 7. Okt. 2015 (CEST)
Falls es um die Anhörung in einem Asylverfahren geht (das geht aus der Frage aber nicht hervor), heißt es dazu im Merkblatt: „Die Anhörung soll wenige Tage stattfinden, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. In Wirklichkeit dauert es oft aber mehrere Monate, bis Ihnen ein Termin für die Anhörung mitgeteilt wird.“ --Pp.paul.4 (Diskussion) 18:25, 7. Okt. 2015 (CEST)
Danke, ja, es erklärt leider noch nicht, warum dieser Mensch im Vergleich zu den anderen, die zeitgleich ihren Antrag stellten, weit überdurchschnittlich lange auf seine erst Anhörung warten muss. Vielleicht liest dies ja noch jemand, der die Eingangsfrage gar nicht so doof findet, fachlich Ahnung hat und nen Tipp zu Fachliteratur parat hat. --C.Koltzenburg (Diskussion) 19:11, 7. Okt. 2015 (CEST)
"Überdurchschnittlich lange im Vergleich zu den anderen, die zeitgleich ihren Antrag stellten" - überdurchschnittlich ist im Vergleich zu allen, im Vergleich zu anderen nur zu einzelnen. Kann beides sein, hat aber miteinander nichts zu tun: Vielleicht wartet er völlig durchschnittlich lange und die anderen waren aus irgendeinem Grund schneller dran? Oder die anderen sind durchschnittlich schnell dran und bei ihm dauert's länger - ein Durchschnittswert entsteht nunmal meist dadurch, dass manche länger und manche kürzer warten. Mit seiner Ausbildung muss das nichts zu tun haben, und ehrlich gesagt erschiene mir das auch widersinnig: Ein juristisch vorgebildeter Mensch kann sich leichter hinsichtlich seiner Rechte schlau machen als ein nicht juristisch vorgebildeter; als Sachbearbeiter würde ich den nicht nach hinten schieben. Eigentlich kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Juristen länger warten als andere. Mir (als Jurist) ist keine entsprechende Quelle oder auch nur ein Hinweis auf so eine Vorgehensweise bekannt, und logisch wär's auch nicht. --Snevern20:19, 7. Okt. 2015 (CEST)
Das schätze ich an Juristen*, sie lesen meist genau ;-) Danke für deine Meinung dazu. Und: Vorgehensweisen müssen mE nicht logisch sein, um Fakt zu sein. --C.Koltzenburg (Diskussion) 15:01, 8. Okt. 2015 (CEST)
Als chronisch fauler Beamter bezweifle ich mal, dass der zuständige Sachbearbeiter mehr als drei Tage vorm Anhörungstermin sich mit der Sache befasst und somit erst zu diesem Zeitpunkt überhaupt Einblicke in den Lebenslauf gewonnen hat. Die Einladung zum Termin ist da schon etwas länger unterwegs.--2.240.127.19800:18, 8. Okt. 2015 (CEST)
Im Jahr 1909 wurde im Umland von Meißen eine großes Manöver der Heeresfeldbahn abgehalten. Einige Fotos, Nachbau: Fotos, Fotos Nr.2. Ich hab hier 79 historische Ansichtskarten, die ich vor dem Upload nach Commons gerne genauer lokalisieren möchte. Dazu bräuchte ich aber eine Karte des Streckenverlaufes der 36,7 km verlegten Schienen. Konnte bisher dazu nix finden. Weiß jemand wo so ein Karte zu finden ist? Vielen Dank. -- sk (Diskussion) 18:42, 7. Okt. 2015 (CEST)
Da würde ich mich als erstes mit Feldbahnmuseen und Modellokbetreibern auseinandersetzen, die haben manchmal unglaublich viel Material und recherchieren Gleisverläufe oft bis ins Detail. --Heletz (Diskussion) 18:50, 7. Okt. 2015 (CEST)
Wenn Molkte dies seinerzeit in seine Sammlung der Generalstabsaufgaben aufgenommen hatte, so such mal da. Beste Grüße --80.187.97.221:17, 7. Okt. 2015 (CEST)
Danke für den Tipp, aber da war nix zu finden. Hab mir die alten Messtischblätter angeschaut, aber die Bahn war halt wirklich nur temporär für ein paar Monate erbaut. Hätte vermutet, das es noch irgendwo frei verfügbar Karten gibt, die ich bloss nicht gefunden habe. Da muss ich mich wirklich mal an die Archive wenden. -- sk (Diskussion) 16:08, 8. Okt. 2015 (CEST)
'Nem Kartografen empfehlen auf Landkarten zu gucken!!! Oje! Dürfte aber wirklich schwierig werden, zumal einige Ortsangaben auf den ersten Blick nicht sehr plausibel sind. Bei der Bw nachzufragen dürfte kaum etwas bringen, als Innentäter kann ich sagen das schon zu Anlagen aus den 1960er Jahren so gut wie nix mehr vorhanden ist. Beste Quelle ist vermutlich das Landesvermessungsamt und ,wenn vorhanden, historische Luftaufnahmen. Ich konnte z.B. mal ermitteln, das eine Grundwasserverunreinigung zwar aus dem Bereich einer Kaserne stammte, der Verursacher aber nicht die Bw sondern die frühere Munitionsfabrik für die Zündnadelgewehre gewesen ist. Auch 150 Jahre alte Zündhütchen sind eine Rüstungsaltlast oder die Athrazen-Belastung auf Kaisers Feldbahnhof wo der Lokführer bei jedem Halt mittels Ölkännchen seine Lokomotive abgeschmiert hat. Bundesarchiv konnte was haben, ist aber ohne Findbuch hoffungslos. MfG--Steiger4 (Diskussion) 16:52, 8. Okt. 2015 (CEST)
Schwarze Löcher - mit Gravitationswellen-Strudel im Kern denkbar?
Hi, .. der Winter naht .. Zeit rumzuspinnen und eines meiner gefürchteten Gedankenspiele hier zu untermauern :o)
Nehmen wir an, im Inneren eines swLoches, der materielle Kern bestünde aus einer Neutronenstern-Hülle mit in dessen Inneren zB ein Quark-Gluon-Plasma bzw ein Quarkstern (aber eben nicht alle Neutronen "verlieren ihre Identität", warum auch, die Äußeren werden ja weniger zusammengepreßt) mit Neutronenstern-Hülle, (s.a. Gravastern). Außerdem - und das ist die Frage, ob das denkbar ist - sollen so starke Gravitationswellen-Strudel entstehen mitten im Kern, im QGP (denn bei Plasma mit festerer Hülle drumrum, rotieren beide ja verschieden schnell), daß dort ein gravitationsschwacher Bereich um den Mittelpunkt entstehtwährend der kugelförmige Gravitationswellen-Strudel eine Schale bildet, die vielleicht bei der Neutronen-Hülle ihr kugelschalenförmiges Gravitationszentrum hat, wahrscheinlich aber nicht ganz so weit vom Mittelpunkt des swLoches weg, also etwas weiter innerhalb der Neutronenhülle, so daß Quark-Gluon-Plasma nahe des Mittelpunktes zu dieser (Gravitationswellen-)Kugelschale angezogen würde? Läßt nun im Zentrum die Gravitation wie beschrieben nach, .. was wird dann aus den Quarks und Gluonen .. müßte sich nicht alles Mögliche aus ihnen bilden können, also nicht zurück zu Neutronen, denn die Gravitation ist ja viel schwächer? .. Hat das jemand verstanden? .. Nochmal, folgende Situation:
Der Massekern eines swLoches besteht aus einer Neutronenstern-Hülle mit Quark-Gluon-Plasma in dessen Inneren,
Gravitationswellen bilden eine Kugelschale, die insgesamt das Gravitationszentrum darstellt, so daß nahe dem Mittelpunkt des swLochs sich die Gravitation, weil in allen Richtungen gleich, aufhebt,
quasi statt eines Massezentrums im Mittelpunkt des swLochs, stattdessen ein kugelschalenförmiges Massezentrum, aufgebauscht weit um den Mittelpunkt herum, so daß auch das Innere, Massen beim Mittelpunkt nach außen(!!) zur Kugelschale streben oder sogar im Mittelpunkt schwerelos(!!) schweben,
Wie geht es weiter, was wird aus den Quarks und Gluonen nahe dem Mittelpunkt bei schwacher Gravitation, was spielt sich beim Mittelpunkt ab? Ergibt das ganze einen Quark-Dynamo? Explodiert die Neutronenhülle? --217.84.84.17420:20, 7. Okt. 2015 (CEST)
Wenn Gravitationswellen um ein swLoch herum strudeln können (und damit die Gravitationsverhältnisses völlig durcheinanderwirbeln), warum dann nicht auch innerhalb eines QG-plasmatischen (nicht-festen) Kerns innerhalb einer Neutronensternhülle? --217.84.84.17401:54, 8. Okt. 2015 (CEST)
Kann sich Gravitation innerhalb des Ereignishorizonts überhaupt nach außen ausbreiten? Sie breitet sich doch auch nur mit Lichtgeschwindigkeit aus, oder? --80.187.102.24407:38, 8. Okt. 2015 (CEST)
So, wie ich es mir vorstelle gäbe es einen weiteren inneren Ereignishorizont zum (von innen gesehen) dann kugelschalenförmigen Gravitations- bzw Massezentrum (weiter weg vom Mittelpunkt) hin .. [217.84° = 217.84°} --217.84.104.13914:48, 8. Okt. 2015 (CEST)
Je nun, .. aber was passiert mit Superfluid & Co., wenn der Gravitationsdruck (durch den es ja in diesem Fall entstanden wäre) großräumig weg ge-kugel-strudelt wird? --217.84.104.13914:52, 8. Okt. 2015 (CEST)
Es "strudeln" gar keine Gravitationswellen umher. Gravitationswellen gibt es nur bei zeitlich veränderlichem Quadrupolmoment, und sowas hat ein Schwarzes Loch nicht (bzw. höchstens für winzige Zeitspannen nach der Bildung oder nachdem signifikant Masse hineingefallen ist). Die allgemeine Relativitätstheorie lässt auch im "Innenraum" eines Schwarzen Lochs keine stabilen Strukturen zu - und sicher keinen Neutronenstern. Vielleicht muss die ART dort durch eine andere Theorie ersetzt werden, aber eine solche gibt es derzeit nicht.
Die Gravitation muss sich gar nicht von innen nach außen ausbreiten, die Masse ist ja schon vor der Bildung eines Schwarzen Lochs da. --mfb (Diskussion) 15:28, 8. Okt. 2015 (CEST)
Das Gravitationszentrum ist die zurechtgewirbelte Gravitations-Kugelschale. Alle Masse strebt zu ihr hin - von Außen, wie von Innen. Im Zentrum der Kugelschale herrscht Schwerelosigkeit(!) (Abstand zur Kugelschale in alle Richtungen gleich).
Ich erinnere mich an ein Bild, wo um ein swLoch Gravitationswellen die Raumzeit ordentlich durcheinanderwirbeln (vielleicht war es ja bei einem Doppelsystem?). Das - bei plasmatischem (quasi-flüssigem) Kern mit `freien´ Rotationsverhältnissen - .. das dann auch im Inneren der Masse .. nicht heftigst (anders, als die feste Neutronenhülle) mitrotierendes QGP im dann gravitationsschwachen Zentralbereich. --217.84.104.13921:19, 8. Okt. 2015 (CEST)
Ja, vermutlich erinnerst du dich an ein Video eines Doppelsystems. Die strahlen Gravitationswellen ab. Zum Rest im Inneren: Unfug. --mfb (Diskussion) 21:34, 8. Okt. 2015 (CEST)
Naja, dann muß eben ein klitzekleines drittes swLoch her das direkt in die verwirbelte Zone gezogen wird .. Spaß. Na gut, dann eben nicht .. Danke für's Lesen! :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Kann weg. Danke! --217.84.74.14720:12, 10. Okt. 2015 (CEST)
Hotelbuchung über einen Vermittler im Internet (hotel.de usw): Buchung erfolgt (angeblich "verbindlich"), aber es kommt keine Antwort (keine Bestätigung) bis zum Tage der Übernachtung; ich hatte auch in der Zwischenzeit keine Chance zum Reklamieren, weil bereits unterwegs und ohne Internet. Also was Neues gebucht und nun bekomme ich vom ersten Hotel eine Rechnung, weil ich nicht storniert habe. Meine Auffassung: "verbindlich" kann erst mit der Bestätigung entstehen (???). Gruß -- Dr.cueppers - Disk.19:39, 5. Okt. 2015 (CEST)
Bei HRS und Booking.com druckt man sich die Bestätigung direkt im Buchungsdialog am Bildschirm aus. Das ist auch sinnvoll, um einen Beleg beim Einchecken an der Rezeption zu haben. Da steht dann auch, dass man bis 18:00 am Anreisetag absagen muss oder man fest gebucht hat (Preisvorteil). Ich meine zwar, dass die auch noch Mails schicken, aber das rechtsgültige Geschäft läuft bereits beim Bestelldialog ab.--2003:68:ED14:E300:8DE8:4F4A:F93E:E15220:05, 5. Okt. 2015 (CEST)
Ja, genau da liegt der Hacken an der Sache. Die Buchung ist eben auch dann rechtsgültig, wenn du eine falsche Mailadresse (z.B. wegen Schreibfehler) angegeben hast. Das Mail also irgendwo im Nirvana verschwand anstelle auf deinem Mailkonto. Entweder man wartet bis das Mail angekommen ist -bis man das Buchungsfester schleist-, oder man druckt die immer Bestätigung gleich von der Webseite aus. Bei Booking.com (und die werden sicher nicht die einzigen sein) kann man die Bestätigung sogar auf das Mobiltelefon leiten lassen. Alternative ist eben Block und Stift womit man sich die Buchungsnummer aufschriebt (Das mach ich regelmässig weil ich, 1. keinen Drucker in die Ferien mitnehme, und 2. oft spontan schon unterwegs mein Ziel ändere). Bist du dir nicht sicher ob Buchung angekommen ist, dann rufst am besten gleich direkt im Hotel an (Die können dir dann schon sagen ob das geklapt hat, und für dich am Tag X ein Bett bereit ist).--Bobo11 (Diskussion) 20:15, 5. Okt. 2015 (CEST)
Was genau es bedeutet, wenn in diesem Dialogfenster steht, dass die Buchung damit "verbindlich" erfolge, ist nicht klar: Es kommt drauf an, was der Anbieter in seinen AGB, zu der Frage schreibt, wann denn genau mit ihm ein Vertrag zustande kommt.
Bei einigen Anbietern ist es so, dass die Bestellung/Buchung nur das Angebot für einen Vertrag ist. Das Angebot kann man bis zur Annahme einfach zurücknehmen - wenn es "verbindlich" sein soll, will der Anbieter offenbar genau das ausschließen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt. Das wird z.B. gemacht, wenn der Anbieter nicht ganz genau weiß, ob er tatsächlich genau das verkaufen kann, was der Kunde haben will (zeitliche Überschneidungen mit anderen Kunden oder dergl.).
Wieder andere prüfen das "live" während der Buchung und der Vertrag kommt wirklich mit dem Klick auf den entsprechenden Button zustande.
Ja das kann man mit den aktuell vorliegenden Infos nicht genau sagen. Aber was man sagen kann ist, dass es für den Vertragsabschluss in der Regel kein Mail braucht. Das ist Mail ist "nur" Servic für den Kunden. Der Vertrag wird in der Regel schon vor dem Absenden des Mails abgeschlossen. Das Wie und Wann genau das der Fall war, den Punkt kann man ohne Zusatzinfos nicht wirklich sagen. Meist kommt danach so was wie „Wir danken für ihre Buchung“ usw. . Und eben auch so ein „Für alle fällige Rückfragen benutzen sie bitte folgende Buchungsnummer XXYXYXYXYX“, gefolgt von Druck- und Versende-Infos. --Bobo11 (Diskussion) 20:50, 5. Okt. 2015 (CEST)
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende, zugangsbedürftige Willenserklärungen zustande; die eine heißt "Angebot", die andere "Annahme". Manchmal ist nicht ganz klar, wo das "Angebot" beginnt: Eine Anpreisung im Katalog ist im juristischen Sinne normalerweise kein solches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein "Angebot" abzugeben (sogenannte "invitatio ad offerendum"). Beim Vertragsschluss im Internet sind im wesentlichen zwei Fallgestaltungen möglich:
1. Variante: Der Kunde gibt ein Angebot ab ("Ich möchte im Hotel X zum Termin Y zum Preis von Z übernachten"), der Anbieter gibt daraufhin eine entsprechende Erklärung ab ("Du kannst im Hotel X zum Termin Y zum Preis von Z übernachten") - und der Vertrag ist geschlossen. Er kommt in dem Moment zustande, in dem dem Kunden die Bestätigung des Anbieters zugeht.
2. Variante: Der Anbieter gibt ein Angebot ab ("Du kannst im Hotel X zum Termin Y zum Preis von Z übernachten"), der Kunde bestätigt das Angebot: Der Klick auf den "Bestellen-Button" enthält dann die rechtsverbindliche Willenserklärung "Ja, ich will im Hotel X zum Termin Y zum Preis von Z übernachten". Damit ist der Vertrag in dem Moment abgeschlossen, wenn dem Anbieter diese Willenserklärung des Kunden zugeht (im Zweifel im Augenblick des Tastendrucks oder unmittelbar danach); einer weiteren Bestätigung, die dem Kunden zugehen müsste, bedarf es dann nicht mehr.
Beides ist möglich und üblich und hängt von der Geschäftspraxis des Anbieters bzw. der Gestaltung seiner Webseite ab. Die Angabe, wonach der Klick auf den "Bestellen"-Button eine verbindliche Bestellung auslöst, deutet aber stark auf Variante 2 hin. --Snevern22:28, 5. Okt. 2015 (CEST)
Nehmen wir mal die Variante 2 "ohne Bestätigung": Ich fahre abends zu dem Hotel: "Wir sind voll belegt, haben deshalb Ihre Buchung nicht bestätigt, tut uns leid". Oder "Sie haben geschrieben, 'bitte keine Treppen' - das geht bei uns nicht, wir haben gar keinen Fahrstuhl; deshalb bekamen Sie keine Bestätigung". Gruß -- Dr.cueppers - Disk.22:43, 5. Okt. 2015 (CEST)
Bei Variante 2 ist der Vertrag auch ohne gesonderte Buchungsbestätigung rechtswirksam zustande gekommen. Da hilft dann auch nicht mehr die Aussage am Empfang, man habe die Buchung ja nicht bestätigt: Das muss man nämlich nicht mehr, der Vertrag ist bereits geschlossen. Wenn trotzdem kein Zimmer mehr frei ist, hat das Hotel überbucht - in der Hoffnung, dass mindestens so viele Besucher stornieren oder wegbleiben wie Zimmer fehlen. Das ist nicht unüblich und funktioniert meist ganz gut, aber natürlich kann es auch mal schief gehen.
Wenn das "Bitte keine Treppen" Bestandteil des Angebots war, muss sich auch die Annahme darauf beziehen. Weicht die Annahme in wesentlichen Punkten vom Angebot ab, kommt kein Vertrag zustande. Dann ist die Annahme als neues Angebot zu verstehen und muss wiederum angenommen werden, damit ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen zustande kommen kann. Auf dem Basar oder Flohmarkt ist das die Regel, im Internet stößt diese Konstruktion dagegen auf praktische Schwierigkeiten, denn das gewählte Internetportal sieht ja regelmäßig gar kein Gegenangebot vor - entweder man nimmt das Angebot an, wie es gemacht wurde, oder man lässt es. Bei Variante 2 macht der Anbieter das "Angebot" im Rechtssinne, und wenn das die Zusage "keine Treppen" enthält, hat man einen Vertrag für eine Übernachtung im Hotel ohne Treppen geschlossen. Da hilft auch der Hinweis am Empfang nicht, man habe die Buchung nicht bestätigt, weil kein Fahrstuhl vorhanden sei - der Vertrag war ja bereits ohne Bestätigung wirksam. Enthielt das Angebot die Zusage "ohne Treppen" dagegen nicht und der Besteller klickt einfach auf den "Bestätigen"-Button, dann kommt der Vertrag ohne diese Sonderregelung zustande. --Snevern23:13, 5. Okt. 2015 (CEST)
Eine Möglichkeit aus der Geschichte heraus zu kommen sehe ich nur, vom Hotel den Nachweis zu verlangen, dass sie tatsächlich einen Schaden hatten, weil sie nachfragende Gäste abweisen mussten, weil das Zimmer vom System für eine andere Vermietung blockiert war und das Zimmer tatsächlich nicht mehr vermietet werden konnte, leer stand. Diese Hotelportale greifen über eine Schnittstelle direkt in das Reservierungssystem des Hotels ein und diese Mahnbriefe/Rechnungen werden mehr oder weniger automatisch vom System generiert. Gerade kleinere Hotels müssen wirtschaftlich denken und setzen da keinen Antwortbrief mehr auf, der mehr als den Zimmerpreis ausmacht.--2003:68:ED19:4E00:C86C:8343:F6B5:5B6009:32, 6. Okt. 2015 (CEST)
Wien besteht aus 23 Bezirken und der 23. Bezirk (1230 Wien) besteht aus 8 Bezirksteilen:
Atzgersdorf 376,42 ha
Erlaa 238,96 ha
Inzersdorf 854,06 ha
Kalksburg 375,70 ha
Liesing 273,82 ha
Mauer 639,57 ha
Rodaun 214,45 ha
Siebenhirten 251,22 ha
Am Beginn des Artikels in https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Flur schreiben Sie:
..." Wiener Flur ist eine Wohnhausanlage im 23. Wiener Gemeindebezirk Liesing an der Porschestraße 13–23. Der von Wiener Wohnen verwaltete Teil der Anlage umfasst 824 Wohnungen und ist damit der größte Gemeindebau in Liesing.
Etwas weiter unten schreiben Sie dann weiter:
..."Die Wohnhausanlage Wiener Flur wurde in den Jahren 1978 bis 1980 im Nordosten des Stadtteils Siebenhirten nach Plänen von Klara Hautmann-Kiss, Rudolf Hautmann und Friedrich Rollwagen errichtet.
Sie widersprechen sich: Oben schreiben Sie die Wohnanlage Wiener Flur liegt in Liesing und unten schreiben Sie die Wohnanlage liegt in Siebenhirten.
Bitte korrigieren Sie das. Toll wäre auf Wikipedia ein Plan, welche Straßen des 23. Bezirkes nun zu welchen Bezirksteilen zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Suntinger
Nein, hat sie nicht: Sie hat nicht angegeben, dass Liesing der Name des 23. Bezirks sei, sondern dass Liesing einer von acht Teilen des 23. Bezirks sei. Und wenn dem so wäre, dann wäre es tatsächlich ein Widerspruch. --Snevern07:14, 9. Okt. 2015 (CEST)
Dem folgt aber der zitierte Satz, in dem Liesing ausdrücklich als der Gemeindebezirk, nicht dessen Bestandteil, ausgewiesen wird. Außerdem hat sie die Liste der Bezirksteile direkt aus Liesing_(Wien)#Bezirksteile kopiert. Warum da noch eine Unklarheit über die Doppelbedeutung von "Liesing" bestand, ist ... eben seltsam. --KnightMove (Diskussion) 07:30, 9. Okt. 2015 (CEST)
Siehe auch Wiener Katastralgemeinden. Alle außenliegende Wiener Bezirke bestehen aus historisch kleinen bis winzigen Dörfern die dann teilweise noch ihren alten Namen beibehalten haben. In den meisten Fällen wurde dann die Bezeichnung des "wichtigsten" Ortes auf den gesamten Bezirk übertragen. Meist (Liesing ist hier eine Ausnahme) sind diese historischen Gemeinden der Bezirke noch in den Bezirkswappen abzulesen. --Cookatoo.ergo.ZooM (Diskussion) 11:21, 9. Okt. 2015 (CEST)
Dimension Expansion
Ich habe einmal gehört, dass einen Datensatz in einem hochdimensionalen Raum darzustellen hilft, die Daten zu sortieren, selbst wenn die Abbildung in diesen Raum sehr kompliziert und zufällig ist. Wie kommt das? Kann mir das jemand intuitiv erklären, oder ein Stichwort geben? Danke!!
Zensus 2011: Anzahl der Konfessionslosen in Weimar
Vor kurzem bin ich durch das Studium dieser Liste zu dem Schluss gekommen, dass meine Heimatstadt Gera gemäß Zensus 2011 unter allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland den höchsten Anteil von Menschen aufweist, die weder der katholischen noch der evangelischen Kirche angehören. Durch eine kleine Diskussion im Internet wurde ich nun darauf aufmerksam gemacht, dass diese Statistik für Weimar sogar 94,1 Prozent an Konfessionslosen nennt. Zugleich gibt es aber auch diese Tabelle, die für Weimar lediglich 69,2 Prozent Konfessionslose ausweist (und sich bzgl. der Zahlen für Protestanten und Katholiken mit der von mir eingangs verlinkten pdf-Tabelle deckt). Für Gera findet man demgegenüber in beiden Tabellen (Tabelle 1, entsprechend der pdf-Daten, und Tabelle 2) nur geringe Abweichungen. Ich verstehe gerade genug, dass jeweils eine der beiden Tabellen irgendwie bereinigt wurde; aber wie kommen (im Fall von Weimar) solche extremen Abweichungen zustande? Liegt da ein Fehler bei der Auswertung des Zensus vor? --slg (Diskussion) 02:15, 9. Okt. 2015 (CEST)
Zur letzten Frage: Der letzte Zensus war methodischer Mist und ist mit früheren Volkszählungen in Qualität und Präzision nicht vergleichbar. Die vielen Klagen dagegen sprechen für sich. --Rôtkæppchen₆₈02:36, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ich habe in dieser Richtung nicht geforscht und auch keine empirischen Daten, wohne aber in Weimar. Die Zahl von 94.4 % kann ich mir beim allerbesten willen nicht vorstellen. --92.206.250.21403:32, 9. Okt. 2015 (CEST)
Weil es glücklicherweise keine Verpflichtung gibt, jedes Urteil ins Netz zu stellen. Wenn Dich ein bestimmtes Urteil interessiert, dann schreib das Gericht an und bitte um eine Kopie. Die bekommst Du dann per Post. --Heletz (Diskussion) 12:17, 9. Okt. 2015 (CEST)
Atome in einem Stecknadelkopf
Graphit
Nur mal angenommen, man könnte einen Stecknadelkopf so vergrößern, dass man einzelne Atome sieht (beispielsweise jeweils auf die Größe eine Stecknadelkopfes), wie groß würde er dann werden? Und da die Atome ja aus einem kleinen, von Elektronen umgebenen Kern bestehen, würde dann - theoretisch - ein einzelnes Atom wie eine kleine feste, sirrende Kugel für uns ausgehen? Oder wie man ich mir die Interaktion zwischen den Atomen optisch vorstellen? Die müssen dann ja irgendwie verbunden sein? Wäre das Holstenbär (Diskussion) 16:09, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ein Eisenatom hat etwa 140 Picometer Radius, ein Stecknadelkopf 1 mm. Das heißt, Du müsstest die Stecknadel etwa siebenmillionenfach vergrößern, damit ein Eisenatom so groß wie ein Stecknadelkopf wird. --Rôtkæppchen₆₈16:20, 6. Okt. 2015 (CEST)
Die Frage, wie ein so stark vergrößertes Atom aussähe, kann man nicht beantworten: Viele Phänomene der Atome finden statt, weil die Atome so klein sind (Unschärfe, Quantensprünge); in der von uns wahrnehmbaren Welt gibt es dafür keine Entsprechungen. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:25, 6. Okt. 2015 (CEST)
Atome sehen nicht aus. Sie und ihre Strukturen sind kleiner als Lichtwellen, können daher mit Licht nicht abgebildet werden. Das einzige was wir haben sind Zahlenmodelle die grafisch abgebildet werden können z. B. der wahrscheinlichste Aufenthaltsraum eines Elektrons in einem kugel- oder keuleförmigen Raum, das bedeutet nicht, dass ein Atom kugelförmig ist.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 16:46, 6. Okt. 2015 (CEST)
Trotzdem kann man doch grob etwas über die Größe des Atomkerns in Relation zum Atom sagen, oder nicht? Ich meine, beim visualisierten "Atomberg" so etwa fußballgroß. 77.177.142.19216:56, 6. Okt. 2015 (CEST)
(BK) Im Rastertunnelmikroskop sehen Atome aus wie Kugeln. Wenn man sie mit bloßem Auge sehen könnte, würde ich vermuten, ihre Oberfläche würde unscharf erscheinen. Die Bewegung der Elektronen wäre für unsere Wahrnehmung sicherlich zu schnell, als daß man sie als Bewegung erkennen würde. Die Schwingungen des Gesamtatoms würden sich bei Vergrößerung mitvergrößern, sprich größere Amplitude, so daß man das dann eher noch sehen könnte. Aber das alles ist natürlich nur eine Gedankenspielerei, weil die Quantenebene und die Ebene unserer Wahrnehmung doch sehr weit auseinanderliegen und man nur wild und phantasievoll spekulieren kann, was bei Vergrößerung passieren könnte;) --94.219.184.2717:04, 6. Okt. 2015 (CEST)
Den Abmelden-Link habe ich mal entfernt, der hilft keinem. Can we see an atom?
Der Größenunterschied zwischen Kern und Hülle ist ca. ein Faktor 100000. Bei unserem Stecknadelkopfberg, bei dem ein Atom so groß wie eine Stecknadel ist, ist ein Atomkern nur 10 Nanometer groß - ca. so groß wie 100 Atome in einer Reihe. Wenn wir einen Kern auf Stecknadelgröße vergrößern wollen, ist ein Atom so groß wie ein Fußballfeld und der Stecknadelkopf hat einen Durchmesser von dreimal der Entfernung Erde/Mond.
Die Wellenfunktion beschreibt die Aufenthaltswahrscheinlichkeit. Innerhalb der Wellenfunktion bewegt sich das Elektron (sonst würde es in den Atomkern stürzen). --BlackEyedLion (Diskussion) 23:19, 6. Okt. 2015 (CEST)
Die Wellenfunktion ist das Elektron - oder zumindest eine vollständige Beschreibung davon. Die de-Broglie-Bohm-Theorie ist hier eine Ausnahme, aber selbst dort interagiert man nur mit der Wellenfunktion. Würde sich irgendwas bewegen, müsste Strahlung ausgesandt werden - und dann müsste das Elektron tatsächlich in den Kern stürzen. --mfb (Diskussion) 15:58, 7. Okt. 2015 (CEST)
Da sacht unsa Atikl aba was anners: Heute ist die Sichtweise bezüglich einer Ausdehnung des Elektrons eine andere: In den bisher möglichen Experimenten zeigen Elektronen weder Ausdehnung noch innere Struktur und können insofern als punktförmig angenommen werden. Die experimentelle Obergrenze für die Größe des Elektrons liegt derzeit bei etwa 10−19 m.
Und ein um den Kern herumflitzendes Elektron müsste ja andauernd beschleunigt werden, damit es sich nicht tangential davonmacht. Ähnlich wie ein Satellit, der durch die Erdbeschleunigung auf eine Kreisbahn gezwungen wird. Dabei müsste es Synchrotronstrahlung aussenden. Macht es aber nicht. Das, was unter Elektron steht, gilt hauptsächlich für freie Elektronen, nicht im Atom gebundene. --Optimum (Diskussion) 21:46, 7. Okt. 2015 (CEST)
Der Vergleich ist schief und ändert nichts an der Gültigkeit der Zitate. Man darf sich Elektronen nicht als Individuen vorstellen, sonst verrennt man sich nur. --84.58.123.12022:32, 7. Okt. 2015 (CEST)
Stimmt. Du hast es ja gerade zitiert: Ein beschleunigtes Elektron - natürlich auch beim Fall der krummlinigen Bewegung - emittiert Photonen. Ein Elektron, das sich innerhalb eines Orbitals bewegen würde, müsste irgendwann mal eine krummlinige Bewgung machen, wenn es das Orbital nicht für immer verlassen wollte. --Optimum (Diskussion) 23:27, 7. Okt. 2015 (CEST)
Der Artikel ist richtig, das Elektron hat keine (heute messbare) intrinsische Größe (so wie sie z. B. ein Proton hat). Seine Wellenfunktion kann dennoch ausgedehnt sein. Jedenfalls ist die Wellenfunktion eines Atoms im Grundzustand statisch, da bewegt sich nichts. --mfb (Diskussion) 23:49, 7. Okt. 2015 (CEST)
Eine Wellenfunktion bildet Bewegung ab, sonst wäre es keine Welle, sondern ein Punkt. Denk mal über den Unterschied zwischen Bewegung und Bewegungsänderung nach. --88.68.82.24510:47, 8. Okt. 2015 (CEST)
Ähm, ja und? Hast Du den Artikel gelesen? Da steht auch nichts gegenteiliges drin. Nochmal: Eine Welle bewegt sich nicht selber, sie ist die Form, die entsteht, wenn sich etwas bewegt. Ändert sich die Bewegung, ändert sich auch die Welle, bleibt die Bewegung gleich, bleibt das auch die Welle. --88.68.82.24521:42, 8. Okt. 2015 (CEST)
Wenn das angeblich überall steht, warum kannst Du dann keinen einzigen Link dazu angeben? Weder hier in der WP, noch im Web? Richard Feynman hat einmal geschrieben: „… es ist sicher zu sagen, niemand versteht Quantenmechanik.“ Möglicherweise bist Du da keine Ausnahme. --188.107.63.6320:51, 9. Okt. 2015 (CEST)
Vorstellungsgespräch
Mal eine kurze Frage: Ich habe jetzt bald mein erstes Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung als Mechaniker. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dort einen Anzug tragen sollte, oder ob dies angesichts des Berufes nicht schon zu förmlich ist und man lieber etwas legeres tragen sollte, etwa Jeans mit Hemd und Jackett.
Ich hab (hier) mal gelesen: Eine Nummer besser als man zur Arbeit kommen würde. Das wär dann wohl eher Jeans und Hemd. --Eike (Diskussion) 11:18, 8. Okt. 2015 (CEST)
Ich würde ne dunkle gute Jeans oder Stoffhose und ein sauberes, gebügeltes (nicht übertrieben edles) Hemd anziehen. Jackett nur wenn du dich darin wohlfühlst. -- Jonathan11:35, 8. Okt. 2015 (CEST)
(BK) So ist es, eine Nummer förmlicher als die übliche Arbeitskleidung. Wenn Du da mit Schlips und Anzug erscheinst, wäre das überzogen. Du solltest aber auch nicht schluderiger angezogen sein als Dein Gegenübe. Jeans ginge, wenn Du eine ordentliche, also keine irgendwie modisch aufgepimpte, hast, also sowas klassisches mit geradem Schnitt wie bspw. eine Levis 501. Mit einer Stoffhose zum Hemd machst Du auch nichts verkehrt und ein legeres Jacket geht immer, gerne auch in Kombination mit einer klassisch geschnittenen Jeans. Stoffhose + Jacket wäre allerdings schon wieder etwas viel des Guten für einen Mechanikerazubi in spe;) Wichtig ist, daß Du Dich in den Klamotten wohlfühlst und nicht irgendwie verkleidet. --88.68.82.24511:48, 8. Okt. 2015 (CEST)
Es kommt auf den Laden, wo du dich bewirbst. Gibt es eine Ausbildungsabteilung und/oder Personalchef, dann ist eher förmliche Ausstattung angebracht. Es muss ja nicht, wie auf einer Beerdigung sein, aber eine Jacke ist notwendig. Stellst du dich beim Firmeninhaber und Meister vor, der selbst im Blaumann daher kommt, dann kannst du auch legerer aussehen.--2003:68:ED19:2700:4186:F7D9:3EF1:DDDC13:36, 8. Okt. 2015 (CEST)
Anzug ist übertrieben, aber Stoffhose, offenes Hemd und Jackett sind angemessen. Du wirst ja vermutlich im Büro und nicht in der Halle befragt. Da solltest du auch zeigen, dass du das "kannst". --Aalfons (Diskussion) 14:05, 8. Okt. 2015 (CEST)
Hallo und viel Glück beim Gespräch. Vor allem solltest Du etwas anziehen, dass Du bereits kennst - also schon öfters getragen hast - und in dem Du Dich wohl fühlst um unbefangen agieren zu können. Jemand der hier zum erstenmal einen Anzug, gar mit Krawatte trägt, wird sich unwohl, neu und befangen fühlen. Sowas kommt rüber. --80.187.102.7018:45, 8. Okt. 2015 (CEST)
Viel wichtiger ist, was und wie du das sagst. "Ey Babo, wie viel Azubis machst du in deiner Abkocherei, kann man da auch mal Gesichtsbuch?" geht halt nicht. Da hör mal lieber auf deine Erzeugerfraktion.--2003:68:ED07:1B00:45FA:2F18:B3C9:85118:39, 9. Okt. 2015 (CEST)
Wie du auf die Idee kommst, dass man einen Menschen, der in der Lage ist, eine Anfrage durchaus elaboriert zu formulieren und sich ernsthafte Gedanken über die Wirkung seines Erscheinungsbilds auf andere macht, davor warnen müsse, wie der blödeste Proll zu reden, ist mir schleierhaft. --Jossi (Diskussion) 21:58, 9. Okt. 2015 (CEST)
Urlaubanspruch bei nicht verlängerung eines Arbeitsvertrags
Angenommen ich verliere meine Stelle zum 31.12 aufgrund der Tatsache dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und ich habe noch 8 Tage Resturlaub, die aber nicht genommen werden weil ich in der Zeit erkanke? Wird dann der Urlaubsanspruch ausgezahlt???--15:05, 8. Okt. 2015 (CEST)
Bundesurlaubsgesetz, § 7 (4): „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ § 9: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 15:16, 8. Okt. 2015 (CEST)
Abgelten heißt nur hier (vorzugsweise) Geld auszahlen, du kannst dir, wenn du einverstanden bist, entsprechende Vermögenswerte als Abgeltung übertragen lassen. Will nur sagen, in der Juristerei ist Abgeltung neben Geldzahlung auch als Vermögensübertragung definiert.--2003:68:ED19:2700:33:560E:C39:1F5622:30, 8. Okt. 2015 (CEST)
Das ist eine nicht praxisrelevante Spitzfindigkeit. Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch ist ein reiner Geldanspruch - so zumindest sieht das der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19.6.2012 (Az. 9 AZR 652/10).
Dass man, wenn beide Parteien sich dahingehend einigen, einen Anspruch auf Zahlung von Geld auch auf anderem Wege erfüllen kann, hat weder mit Urlaubsabgeltung noch mit dem Wort Entgelt etwas zu tun. --Snevern22:51, 8. Okt. 2015 (CEST)
Es gibt durchaus Arbeitnehmer, die zusätzlich zu ihrem Lohn oder Gehalt noch Naturalvergütung bekommen. Der Urlaubsanspruch könnte also im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer auch in Naturalien abgegolten werden. Die meisten Jobcenters sind nämlich nicht in der Lage, eine Naturalvergütung auf ein Aufstocker-Alg-II anzurechnen, was von Aufstockern und deren Arbeitgebern gleichermaßen ausgenutzt wird. --Rôtkæppchen₆₈23:57, 8. Okt. 2015 (CEST)
Heiliger Wiki, der du da bist im Himmel, vergib mir. Ich wollte nur klar machen, dass abgelten nicht ausschließlich Bezahlung in Geld ist, und ich gehe einig, dass der Urlaubsanspruch erst in Geldwert errechnet werden muss, bevor man ihn mindestens gleichwertig in Kartoffeln oder sonst was abgeltet.--2003:68:ED07:1B00:45FA:2F18:B3C9:85119:18, 9. Okt. 2015 (CEST)
Bulgarismus
Hallo, es gibt in vielen anderen Sprachen Germanismen die dort eingeflossen sind. Andererseits gibt es auch Wörter die von Fremdsprachen in das Deutsche übernommen wurden. Im bulgarischen gibt es einige Begriffe die mit dem Deutschen Begriff identisch sind, gibt es konkret auch Begriffe die vom bulgarischen ins Deutsche übernommen wurden (quasi Bulgarismen)? --213.91.213.6611:11, 9. Okt. 2015 (CEST)
Nun sind allerdings weder buggery noch Tschifflick Bulgarismen. Tschifflick ist ein Turzismus, Buggery kommt aus dem englischen/französischen. -- j.budissin+/-15:22, 9. Okt. 2015 (CEST)
Die Einstufung des Wortes Tschifflik will gut überlegt sein. Tschifflik ist ein Eigenname, laut Beleg aus bulgarisch Чифлик entlehnt (vgl. bg:Чифлик). Das englische en:Chiflik (ausführlicher Artikel) oder das französische fr:Tchiflik sind Fachtermini. Eigennamen würde ich nicht als Bulgarismen werten, Fachtermini schon. Wenn ein Wort etwa aus dem Türkischen in das Bulgarische und aus dem Bulgarischen in das Deutsche gelangt, ist es dann ein Turzismus oder ein Bulgarismus? Sagt man überhaupt Bulgarismus, wenn ein Wort aus dem Bulgarischen stammt? Gibt es überhaupt Bulgarismen im Deutschen? --Pp.paul.4 (Diskussion) 21:11, 9. Okt. 2015 (CEST)
Man sagt Bulgarismus, es gibt bestimmt irgendwo welche – ich suche schon den ganzen Tag, bis jetzt ohne Erfolg – und bei der Einordnung von Tschifflik bin ich nicht sicher. Normalerweise gibt es bei Lehnwörtern eine "Gebersprache", das wäre hier das Türkische, weil es sich nicht um ein ursprünglich bulgarisches Wort handelt. Vielleicht gibt es so etwas wie "Transportsprachen", aber da bin ich überfragt. -- j.budissin+/-22:14, 9. Okt. 2015 (CEST)
es gibt natürlich Wörter slawischer Herkunft im Deutschen, wo der Wortstamm im Deutschen und im Bulgarischen derselbe ist, wo aber das Wort nicht aus dem Bulgarischen, sondern aus einer dem deutschen Sprachraum geografisch nähergelegenen Slawischen Sprache ins Deutsche kam. Es gibt sogar Wörter, die zB aus dem Ungarischen einerseits ins Deutsche und andererseits ins Bulgarische gelangten (Palatschinke). Aufgrund der geographischen Nähe könnte man vermuten, dass am ehesten die Donauschwaben Wörter aus dem Bulgarischen übernommen haben, aber außer dem seltenen Hodaia (übers Bulgarische? Oder doch nur direkt aus rumänisch?) find ich auch dort nichts. --Niki.L (Diskussion) 22:55, 9. Okt. 2015 (CEST)
Aha. Danke Concord. Jetzt weiß ich zumindestens wie das heißt. Ich dachte man kann daran evt. das 1. und 2. K.S. ... unterscheiden. Muss wohl nach was anderem ausschau halten. -- sk (Diskussion) 14:49, 9. Okt. 2015 (CEST)
Am leichtesten geht es über die Farben. Aber das ist bei S/W-Aufnahmen naturgemäß schwierig bis unmöglich. Stempelungen der Waffen können helfen oder die Nummern an den Schulterstücken --Heletz (Diskussion) 20:11, 9. Okt. 2015 (CEST)
nachricht der fam.littmann aus bartheln
wer kann mir etwas über die familie littmann aus bartheln bei breslau anno 1893 sagen.habe biografie mit stammbaum gefunden--90.146.126.21214:59, 9. Okt. 2015 (CEST)treml
Über dem linken Fuß erkenne ich "69", als astrologisches Symbol? Ansonsten erscheint mir die Schrift so, als repräsentiere sie symbolisch nichts anders als... Schrift. Aber vielleicht weiß der oben verlinkte Dr. Kanwischer ja mehr, der diese Zeichnung in einen geistigen Zusammenhang mit Albert Camus rückt?! 188.109.67.24123:52, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ich habe das Bild entfärbt und aufgehellt und bei Google search by image ebenfalls beide oben verlinkte Treffer erhalten, mit Tineye ähnlich unergiebig. --Rôtkæppchen₆₈00:06, 10. Okt. 2015 (CEST)
Bitte um Hilfe bei der Entzifferung eines Dokumentes in Kurrentschrift
Hallo, liebe Wikipedianer, ich hoffe, meine Anfage ist nicht zu ungewöhnlich! Ich habe heute in Privatunterlagen daheim ein handschriftlich verfasstes Dokument von 1930 aus Familienbesitz gefunden. Leider ist es in Kurrentschrift geschrieben, die ich nicht lesen kann. Es wäre mir persönlich sehr wichtig, über den Inhalt des Textes Bescheid zu wissen!
Gibt es vielleicht unter den Wikipedianern jemanden Liebenswürdigen, den ich um freiwillige Entzifferung dieses Dokumentes ersuchen dürfte? Vielleicht ist es danach dann auch für irgendein Wiki-Projekt verwendbar/verwertbar! Das Dokument umfasst ca. 1 1/2 A5-Seiten (große Handschrift), der Zeitaufwand für jemanden, der Kurrentschrift lesen kann, wäre sicher sehr gering! Ich würde dem/der Kurrentkundigen das Dokument per E-Mail zukommen lassen! Mit der Bitte um Antwort und freundlichen Grüßen! --Dn@lor_01 (Diskussion) 13:15, 11. Okt. 2015 (CEST)
Man sieht in den Medien immer wieder Karten, laut denen im Jahr 2050 1/3 Deutschlands im Meer versunken ist, weil die Polkappen geschmolzen sind.
Da frag ich mich: Kann man nicht einfach die Deiche erhöhen, um Deutschland zu retten? Irgendwie ist nie von Deichen die Rede, wenn diese Szenarien durchgespielt werden.
Also 1/3 von Deutschland ist extrem unrealistisch. Deiche erhöhen ist teuer, und Wasser kann auch durch Deiche sickern, insbesondere wenn es auf der Meerseite höher ist als auf der Landseite. Und dann brauchen Flüsse viel weiter landeinwärts Deiche, da ihr Wasserspiegel deutlich höher wird. Siehe Niederlande, die einen nennenswerten Anteil ihrer Fläche unter dem Meeresspiegel haben: Es geht, ist aber Aufwand. --mfb (Diskussion) 19:54, 9. Okt. 2015 (CEST)
Teuer ist Vieles, was bedenkenlos finanziert wird. In Holland werden die Deiche angepasst, die haben gar keine Alternative. Probleme: 1. Je höher der Meeresspiegel, umso verheerender wirken sich Deichbrüche aus. 2. Arme Länder können sich die Deiche nicht leisten. --Dioskorides (Diskussion) 20:32, 9. Okt. 2015 (CEST)
Natürlich haben die Holländer eine Alternative: Sie können woanders hingehen. In Europa gibt's ja Personenverkehrsfreiheit. --88.130.81.1823:05, 9. Okt. 2015 (CEST)
Dann werfe ich auch das Nildelta in die Diskussion. Dort werden angeblich durch den Meeresspiegelanstieg in diesem Jahrhundert 40 Millionen Flüchtlinge produziert. Gibt es irgendwo Höhenlinienkarten des Nildeltas, damit man da mal verlässlichere Zahlen hätte? --Pp.paul.4 (Diskussion) 21:21, 9. Okt. 2015 (CEST)
Das hat dort nicht nur mit der Höhe zu tun, sondern vor allem auch damit, dass die Sedimente durch die Stauseen abgefangen werden. Auch ohne Meeresspiegelanstieg würde das Mittelmeer am Delta nagen. -- j.budissin+/-22:18, 9. Okt. 2015 (CEST)
Bei einer Deicherhöhung werden auch die Flanken immer länger, wodurch das Gewicht des Deiches ungefähr quadratisch zunimmt. Der Untergrund vieler Küstengebiete besteht aber nicht aus festem Gestein, sondern aus marinen Sedimenten. Ein schwererer Deich kann darin tiefer einsinken. Bei einer andauernden Druckdifferenz zwischen den Deichseiten tritt außerdem Suffosion auf, d.h. wenn das Wasser auf einer Seite öfter höher steht, entsteht eine Strömung unterhalb des Deiches durch das Erdreich (eine minimale reicht), die kleine Körnchen abtransportiert und den Deich weiter einsinken läßt. Das nächste Problem ist, überhaupt geeignetes Material für den Deichbau zu finden und an den Bauplatz zu transportieren. - In Europa ist das aber wohl alles nur eine Preisfrage, und die Holländer sind wahrscheinlich die Letzten, die untergehen. --Optimum (Diskussion) 04:03, 10. Okt. 2015 (CEST)
Hab ich bei einem klassischen Konzert noch nie gesehen, vielleicht aus akustischen Gründen oder soll die Formation "nach 'was" aussehen? Die Cellisten sitzen aber wiederum. --Bapho (Diskussion) 13:25, 10. Okt. 2015 (CEST)
Dass Cellisten sitzen, ist kaum anders möglich. In unseren Breiten sind „Stehkonzerte“ durchaus verbreitet, es bringt auf jeden Fall mehr Bewegung (und ich zumindest kann im Sitzen wesentlich schlechter spielen als im Stehen).--XanonymusX (Diskussion) 13:39, 10. Okt. 2015 (CEST)
Die sowieso, hier haben wir aber Klaviersolisten (die natürlich sitzen). Erfahrungsgemäß findet man das Stehen eher bei Kammerorchestern als bei Symphonieorchestern (warum auch immer). Und das Sitzen ist hauptsächlich Bequemlichkeit, mehrstündige Konzerte würden wohl nicht nur ältere Orchestermitglieder irgendwann in die Knie zwingen.--XanonymusX (Diskussion) 17:20, 10. Okt. 2015 (CEST)
Es sollte die Devise des sächsischen Kurfürsten August sein. Die wird aber wohl eher nicht hebräisch, sondern lateinisch sein. den Wortlaut weiß ich nicht, konnte ihn auf die Schnelle auch nicht rausfinden, aber das müßte zu machen sein. --Heletz (Diskussion) 22:49, 9. Okt. 2015 (CEST)
In den meisten deutschsprachigen Bibelübersetzungen wird das als "Jahweh/Jehovah ist mein Feldzeichen" wiedergegeben, was bei einer Wetterfahne wie hier ja nicht ohne Sinn ist (bei den Zeugen Jehovas lese ich dafür auch "Signalstange"); daneben gibt's noch die Versionen "... ist meine Zuflucht" oder "...ist meine Erhöhung". --77.179.73.12700:42, 10. Okt. 2015 (CEST)
2.Mose 17,15: „καταφυγή“ (Zuflucht) in der Septuaginta, „exaltatio“ (Erhöhung) in der Vulgata. King James Bibel verzichtete auf eine Übersetzung: „Jehovahnissi“, was vermutlich eine weise Entscheidung war. Feldzeichen/Kriegsbanner passt zwar zu dem vorangegangenen Kampf gegen Amalek und Moses' erhobenen Händen, von denen der Erfolg Israels abhing. Aber da der Ausdruck nur einmal hier in der Bibel steht, schließt diese Interpretation wohl kaum jede andere aus. --Vsop (Diskussion) 09:53, 10. Okt. 2015 (CEST) P.S.: Siehe en:Jehovah-nissi. --Vsop (Diskussion) 11:25, 10. Okt. 2015 (CEST)
Ich kenne auch: Gott ist mein Panier. Aber das schöne Wort ist aus der Mode gekommen und die einfältigen Dresdener lesen dann statt Panier Plaisir (s.o. Link). --G-Michel-Hürth (Diskussion) 16:39, 10. Okt. 2015 (CEST)
Bei Betonfundamenten wird der Stoß durch den Boden übertragen. Das ist eher etwas für den Seismographen und ändert nur das Ausschwingen der Schallquelle. Der niederfrequente Schall und das Beben ist in angrenzenden Häusern zu spüren. Das laute Klingen sind aufeinander schlagende Metallteile. Da Straßenbahnen langsam fahren könne Radreifen benutzt werden. Beim ICE, der schnell fährt, ist das ungeeignet, was sich als Konsequenz in Eschede fatal herausstellte. Dazu kommt, dass diese Schienenfahrzeuge kleinere Serien sind und die Entwicklungskosten dabei auf die Stückzahl höher sind als bei Massenware wie Autos. Zudem sind Schienenfahrzeuge traditionell schwer gebaut. Auch Leichtbauten haben massive Fahrwerke, da ihnen als Nutzfahrzeuge einigen Millionen Kilometer abverlangt werden. Ständiges Schlagen, das der Frequenz einer Radumdrehung entspricht, kommt von durch Beschädigung unrunden Rändern oder Achsen. Das sind versäumte Wartungsarbeiten und führte im Jahr 2009 dazu, dass jemand – wörtlich – ein Rad ab hatte.[8][9] --Hans Haase (有问题吗)12:37, 10. Okt. 2015 (CEST)
BK Das hängt auch vom Wartungszustand der Schienen und der Radsätze ab. Wenn an den Schienen und den Rädern die Unebenheiten nicht mehr heraus geschliffen werden, weil eine Erneuerung ansteht oder aber auch wenn man sparen muss, dann macht die Tram halt einen Lärm. Geh mal nach Berlin am Alex und hör dir die Bahnen neuer Technologie dort an, die müssen laufend bimmeln, weil man sie nicht hört. Traditionell gehen die alten Trams aus Wien nach Kaliningrad zum fröhlichen Rattern und Rumpeln. Vielleicht sind die auch schon dafür vorgesehen.--2003:68:ED35:B300:DDAE:F5CD:9DD5:326E12:52, 10. Okt. 2015 (CEST)
Relativ einfach Stahl-Stahl ist nie leise, da beide Seiten der Berührungsfläche nicht nachgeben, gibt es keine schallschluckende Massnamen am Entstehungsort von sich streifenden Bauteilen (Durchrutschende Räder) oder durch Unebenheiten (Schienestoss) verursachten Schwingungen. Hat es dann irgend wo auch noch ein Resonazkörper (Und diese Frage kann prizipiel mit ja beantwortet werden), nun ja, dann ist der Lärm vorprogramiert. --Bobo11 (Diskussion) 09:51, 11. Okt. 2015 (CEST)
Ich hab den Anfang der 90er Jahre, wenn ich mich recht erinnere (WIMRE), zuerst von ostdeutschen Kabarettisten oder Satirikern gehört/gelesen, aber das muss nicht heißen, dass eine/-r von ihnen ihn auch wirklich erfunden hat. Letztens lief aus Anlass der 25-jährigen Wiedervereinigung auf Phoenix ein Programm der Distel mit Gastauftritten anderer Künstler, ich glaube sogar von 1990, da kam der Spruch WIMRE auch schon. Ein anderer sehr guter Kandidat wäre Ernst Röhl. --Speravir (Disk.)23:36, 10. Okt. 2015 (CEST)
Regine Hildebrandt ist ziemlich sicher auch nicht die Urheberin, sie hat ihn „nur“ gern gebraucht; „der Spruch wird ihr zugeschrieben“ heißt hier, die Autoren haben auch nicht weiter recherchiert. In Bezug auf die Abwandlung: Hast Du da Quellen, die das eindeutig zeigen? --Speravir (Disk.)00:11, 11. Okt. 2015 (CEST)
Bei Tucholsky steht es nicht (Suche in der Gesamtausgabe der Werke und Briefe negativ). Aber dem wird ja, wie dem alten Einstein, alles Mögliche zugeschrieben. --Jossi (Diskussion) 12:19, 11. Okt. 2015 (CEST)
Vom Tucholsky kommt eher "Der Vorteil der Klugheit liegt darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." --62.203.50.17712:39, 11. Okt. 2015 (CEST)
Änderungen eigener Änderungen/Ergänzungen in wikis verfolgen
Gibt es ein Tool, mit dem ich einen Überblick über meine eigenen Änderungen/Ergänzungen und in der Folge das Ändern/Ergänzen/Löschen durch andere verfolgen kann? Ich kann zwar meine eigenen Beiträge in der Wikipedia anzeigen lassen, auch die Versionshistory kann ich ansehen. Was ich nicht (schnell) finden kann, ist eine Änderung, die ich vor längerem vorgenommen habe und wer das geändert bzw. gelöscht hat. Die Suche in den einzelnen Versionen ist sehr mühsam. Gibt es hierfür ein Tool?
--Ceweran (Diskussion) 23:57, 10. Okt. 2015 (CEST)
Du kannst in deinen Benutzereinstellungen festlegen, dass jeder Artikel, den du je bearbeitest, auf deine Beobachtungsliste gesetzt wird. Sobald jemand anderes diesen Artikel ändert wirst du darüber in eben dieser Beobachtungsliste informiert. Nachträglich kannst du jeden beliebigen Artikel rechts oben über das Sternchen auf deine Beobachtungsliste setzen und wieder runternehmen. -- Janka (Diskussion) 01:23, 11. Okt. 2015 (CEST)
Die Beobachtungsliste benutzen (blauer Stern muss im jeweiligen Artikel/Diskussion blau gemacht werden. Dazu oben auf Beiträge, die Liste auf Artikel filtern, Sucha aktualisieren und mit Umschalter (Shift) die Artikel anklicken und beobachten (Stern). In den Einstellungen den unter Helferlein\Navigation den Revisionjumper aktivieren, dann geht es auf einen Klick. Was der Sache noch fehlt, wer in der Beobachtungsliste die letzte Änderung (Unterschied) klickt, markiert den Artikel nicht automatisch als Gelesen in der Beobachtungsliste. Er erscheint weiterhin fett, obwohl die akutelle Version unter den Änderungen dargestellt wurde. --Hans Haase (有问题吗)13:17, 11. Okt. 2015 (CEST)
Danke, seh ich mir mal an. Es geht um einen Artikel, den ich 2008 bearbeitet habe. Da wurde was von mir rausgelöscht, was aber nach wie vor aktuell ist. Da wollt ich nur schauen, was unmittelbar danach geändert wurde. Einfach aus Interesse. Aber danke für die Tips. --Ceweran (Diskussion) 14:02, 11. Okt. 2015 (CEST)
Dann kannst du in der Versionsgeschichte von 2008 schauen. Es gibt auch Tools um zu analysieren wann etwas hinzugefügt wurde, beim Rauslöschen sind die eher unzuverlässig. Stichprobenartig durch die Versionsgeschichte gehen ("war es 2012 noch da? Wenn nein, war es 2010 noch da, wenn ja, war es 2014 noch da? ...") geht mit vertretbarem Aufwand. --mfb (Diskussion) 14:09, 11. Okt. 2015 (CEST)
1. ja, denn: man kann sie auch mit Schmalzsäure gießen... 2. ja, denn: Son bisschen CO2 macht auch nix... 3. es mag jedoch Pflanzen geben, die da etwas stenök sind, was „Säure/CO2 an den Wurzeln“ angeht... welche Pflanzen sollen es denn sein? --Heimschützenzentrum (?) 21:32, 10. Okt. 2015 (CEST) [13]... LOL --Heimschützenzentrum (?) 21:33, 10. Okt. 2015 (CEST)
also beim Bambus kann ich mir nich vorstellen, dass der empfindlich auf etwas Extra-CO2 reagiert... der wächst angeblich schnell und wie Unkraut und ist daher wohl nich sehr zimperlich... --Heimschützenzentrum (?) 01:37, 11. Okt. 2015 (CEST)
Bevor Du mit unabsehbaren Ergebnissen herumexperimentierst, könntest Du dem Wasser das Kohlendioxid durch Erwärmen der Flasche und Schütteln ganz einfach wieder austreiben. --Rôtkæppchen₆₈01:47, 11. Okt. 2015 (CEST)
Es reicht auch, das Wasser in ein Gefäß mit einer großen Öffnung (z.B. ein Glas) zu schütten und eine Zeit lang stehen zu lassen 8ich glaub 2 Stunden müssten reichen)... --MrBurns (Diskussion) 02:28, 11. Okt. 2015 (CEST)
Eine möglichst flache Schale bringt hier die schnellsten Ergebnisse. Je größer die Grenzfläche Luft–Blubberwasser ist, desto schneller verflüchtigt sich das Kohlendioxid. Wärme hilft hierbei, da die Löslichkeit von Gasen in Flüssigkeiten mit der Temperatur abnimmt. --Rôtkæppchen₆₈02:54, 11. Okt. 2015 (CEST)
Es gibt hierfür keinen eigenen Begriff. Dass Coming-out durchaus passen kann, da dieser Begriff mehr umfasst als nur Homosexuelle, wird im ersten Absatz des Artikels deutlich. Bei Homosexualität handelt es sich jedoch um eine sexuelle Orientierung, während Intersexualität eine sexuelle Identität beschreibt. Beides ist also nur bedingt vergleichbar. Die Begriffe Orientierung und Identität werden in diesem Zusammenhang aber, wie in den Artikeln beschrieben, häufig nicht klar voneinender getrennt, was die Thematik nicht unbedingt vereinfacht... --Buchling (Diskussion) 18:11, 11. Okt. 2015 (CEST)
ok, nochmal bitte als klartext: Der Stein stört nur das Messgerät, die elektromagnetischen Wellen, zb bei einem Smartphone bleiben erhalten!? Danke--188.99.171.4721:48, 11. Okt. 2015 (CEST)
Dieses Orgonitteil verzerrt die Magnetfelder. Im Falle des Messgeräts werden die Feldlinien „umgeleitet“, dass mehr Feldlinien durch das Orgonitstück gehen als durch das Messgerät. Der Ferneffekt dieses Teils ist aber vernachlässigbar, weswegen die Kommunikationsfunktionen eines Smartphones (GSM, UMTS; WLAN, Bluetooth) unbeeinflusst bleiben. NFC oder die Aufladefunktion Qi könnte durch das Teil aber gestört werden. --Rôtkæppchen₆₈21:54, 11. Okt. 2015 (CEST)
Wenn man es, wie ich, nicht weiß, hilft doch folgender Gedankengang: Wenn das Ding die Wellen vom und/oder zum Smartphone abhält, funktioniert das Smartphone nicht mehr (also, an sich schon, aber es kommt halt nicht mehr ins Internet und man kann damit nicht mehr telefonieren). Will man das? Wenn ja: Flugzeugmodus aktivieren? --Eike (Diskussion) 22:00, 11. Okt. 2015 (CEST)
eBook-Quote / Lohnt sich ein eBook reader überhaupt?
Ich war schon fest entschlossen mir einen E-Book-Reader zu kaufen. Jetzt musste ich feststellen, dass das Buch was ich als nächstes lesen wollte, nämlich "Origins: Fourteen Billion Years of Cosmic Evolution" von Neil deGrasse Tyson offenbar gar nicht im epub-Format erhältlich ist. Übersehe ich da etwas? Gibt es das vielleicht bei einem ausländischen Anbieter? Oder ist die Auswahl an Büchern in epub tatsächlich stark eingeschränkt? Wer hat da Erfahrungen?--Trockennasenaffe (Diskussion) 09:29, 9. Okt. 2015 (CEST)
Hmm, Google liefert ne Menge Ergebnisse: [14]. Die Legalität und Qualität der Links kann ich nicht beurteilen, aber kriegen tut man das auf jeden Fall. -- Jonathan11:00, 9. Okt. 2015 (CEST)
Mittlerweile gibt es fast alle Neuerscheinungen auch als E-Books. Viele Verlage sind auch dabei, die Backlist als E-Books wieder herauszubringen. Das dauert etwas länger, weil oft noch die Rechte zu klären sind und möglicherweise die Satzdateien nicht mehr existieren. Es gibt also noch gewisse Einschränkungen, doch sind sie nicht groß und verringern sich zusehends. Rainer Z ...11:31, 9. Okt. 2015 (CEST)
Dann frag mal beim Verlag nach. Kommt vielleicht noch als Epub. Ansonsten gibt es einfache Methoden, Kindle-E-Books zu konvertieren, auch mit DRM. Rainer Z ...13:04, 9. Okt. 2015 (CEST)
Es gab mal ein schönes Editorial in der c't, das einfach davon ausgegangen ist, das E-Book wäre zuerst dagewesen. Man stelle sich vor, dann hätte plötzlich jemand Bücher eingeführt, für die Bäume gefällt werden müssen - wie barbarisch...! --Eike (Diskussion) 16:46, 9. Okt. 2015 (CEST)
Das wär ja dann im Mittelalter doof gewesen, weil´s da noch keine Steckdosen gab. Und im dritten Reich hätten sie dann alle E-Books verbrannt? --Optimum (Diskussion) 18:28, 10. Okt. 2015 (CEST)
Ich weiß, dass hier mit die intelligentesten Menschen der Welt bei Wikipedia mitarbeiten, daher eine wichtige Frage: Mein Kollege und ich, wir "verblitzen" uns des öfteren an unseren Rechnern die Augen. Jetzt ist 'verblitzen' ja eher ein Ausdruck aus dem Handwerksbereich des Schweißens (Ich kenne die Witze, wir Beamten "schwitzen" wohl kaum). Aber im Ernst: Manchmal passiert es, das am Rand des Blickfeldes ein extrem helles Leuchten bzw. Pulsieren entsteht, das sich über das halbe Blickfeld erstreckt. Oft sieht man dort dann auch aneinandergereihte Quadrate oder Rauten. Es ist ja bekannt, dass Komputerarbeitsplätze auch gewisse Gefahren bergen und diese arbeitssicherheitstechnisch des öfteren auch einer Überprüfung bedürfen. Das Phänomen hält etwa eine halbe Stunde an, ein weiterarbeiten am Bildschirm ist dann nicht möglich. Wie ist hierfür der Fachausdruck? Wie verhindert man das Ganze? Was tut man wenn es mal wieder passiert ist? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 11:09, 9. Okt. 2015 (CEST)
Einen Fachausdruck für diesen Effekt kenne ich nicht, bloß den Open-Office-Eye und das Sicca-Syndrom, die sich beide auf trockene Augen bzw. ein Brennen beziehen. Aber eventuell hilft dir/euch ja schon, wenn ihr regelmäßig den Blick mal durchs Zimmer oder besser noch aus dem Fenster schweifen lasst. Dass ihr so sehr auf "helleres" aus dem Augenwinkel reagiert, ist übrigens eher ein Zeichen dafür dass euer Arbeitsplatz zu dunkel ist. Also nicht nur manchmal Guck-Pausen einlegen, sondern auch für mehr Licht sorgen... für letzteres ist euer Vorgesetzter Verantwortlich. --141.20.212.14011:20, 9. Okt. 2015 (CEST)
Bei einer Beeinträchtigung meiner Sehfähigkeit würde ich auf der Stelle, ohne weitere Versuche und Fragen zum Facharzt gehen.
Das das von modernen Flachbildschirmen ausgelöst wird, ist mir zwar nicht wahrscheinlich aber -> Facharzt.
Beamte sind ja freiwillig/verpflichtet Teil-Privatpatienten, dass heißt der Fachausdruck für das Problem steht dann hinterher auf der Arztrechnung. Damit kann man dann über die Betriebsmedizin / Arbeitssicherheit / Personalrat ggf. einen speziellen Bildschirm, andere Tätigkeit erwirken. 91.221.59.2411:18, 9. Okt. 2015 (CEST)
Danke für den Tipp! Von Aura kommt man dann schnell auf das Flimmerskotom. Aber, jetzt das weitere Phänomen: Meistens haben mein Kollege und ich das Flimmern gleichzeitig! Das könnte ja fast an eine psychische Störung, ich nenne es mal soziale Erkrankung wie zum Beispiel Koro, erinnern. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 11:53, 9. Okt. 2015 (CEST)
Faszinierend <Augenbrauehochzieh>. Wie "gleichzeitig" treten die Symptome denn auf? Könnte es sein, dass Ihr Euch da gegenseitig hochschaukelt? Vielleicht wäre es ein Versuch wert, beim Auftreten eines Flimmerskotoms, die Zeit und Dauer zu notieren, aber nicht darüber zu sprechen. Am Ende des Tages könntet Ihr vergleichen, ob Ihr wirklich beide betroffen seid. --Zinnmannd12:05, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ich würde euch beiden raten deswegen mal einen Arzt zu fragen. Mir selbst sind diese Phänomene nicht unbekannt , nach 14 Stunden Dota 2 oder Counterstrike sehe ich auch manchmal Lichteffekte , jedoch bei weitem nicht so drastisch wie ihr sie schildert.
Das ist dann bei mir auch oft der Zeitpunkt mit dem spielen aufzuhören da meine Leistung dann recht stark sinkt. So wie bei euch das ich den PC gar nicht mehr benutzen kann ist es jedoch nicht. --93.217.188.24513:07, 9. Okt. 2015 (CEST)
Vorsichtshalber würde ich das beim Neurologen abklären lassen, da gibt es ein paar Differentialdiagnosen, die man ausschließen sollte. --188.107.63.6314:30, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ich sag mal... Ich sitze seit Jahrzehnten viel an Monitoren, und ich hab keine Ahnung, wovon du da redest. Ihr solltet also nicht unbedingt davon ausgehen, dass das "normal" ist. --Eike (Diskussion) 16:38, 9. Okt. 2015 (CEST)
Kann man ziemlich sicher. Ich habe selbst schon Flimmerskotome erlebt. Beim Lesen oder bei der Arbeit am Bildschirm fallen sie besonders störend auf. Ich wüsste aber nicht, dass sie durch Monitore ausgelöst werden. Sehr ungewöhnlich ist das oben angesprochene simultane Auftreten. Davon höre ich hier zum ersten Mal. --Zinnmannd22:48, 9. Okt. 2015 (CEST)
Wie bereits gesagt ich und einige meiner Freunde kennen das Phänomen nach stundenlangen Computerspielen, jedoch bei weitem nicht so stark. Eine vielleicht etwas seltsame Frage, aber kann es sein das es am Monitor selbst liegt ? Habt ihr das auch bei anderen Monitoren/Fernsehgeräten usw?--93.217.153.922:34, 10. Okt. 2015 (CEST)
Also: Ein Flashback kann ausgeschlossen werden, die Beschreibung passt nicht. Also das Phänomen ist bislang bei mir so 8 bis 9 mal, mein Kollege schätzt bei sich 15 mal aufgetreten. In vielleicht der Hälfte Fälle, trat es gleichzeitig auf. Bei uns beiden bis jetzt immer nur im Büro, aber wichtig, das Büro wurde vor 16 Monaten gewechselt. Bei mir ist das Fenster links vom Monitor, beim Kollegen rechts vom Monitor. Dubios gell? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 07:13, 12. Okt. 2015 (CEST)
Festplatte kaputt, Bilder verloren?
Hallo zusammen. Meine externe Festplatte hat den Geist aufgegeben. Sie wird noch erkannt, auch die Ordnerstruktur auf der Platte, allerdings wird in einigen Ordnern (darunter denen mit mehreren Tausend Bildern) kein Inhalt mehr angezeigt. Kann man da selbst noch irgendwas probieren oder muss ich eine teure Firma mit der Datenrettung beauftragen? Danke schonmal, j.budissin+/-18:16, 9. Okt. 2015 (CEST)
Auf keinen Fall schreibende Zugriffe machen. Möglicherweise ist die Platte auch nicht kaputt sondern Teile des Gehäuses. --> Icy Box --Pölkkyposkisolisti18:31, 9. Okt. 2015 (CEST)
Die eigenen Versuche können richtig scheitern. Wenn ein Crash der Köpfe vorliegt, mache nichts und überlege, ob Dir die Datenrettung das wert ist. Hier weiterzumachen mach den Profis die Datenrettung unmöglich. Ist es ein Temperaturproblem, öffne das Umgehäuse der externen Laufwerks, nicht das Laufwerk selbst. Ist das Problem vllt nur das Netzteil, nimm ein geeignetes oder betreibe die Platte am PC-Netzteil. Ist es nur ein Schaden des Dateisystems und die Platte macht keine Verzögerungen, mache ein Abbild auf einer anderen Platte, bevor Du Chkdsk oder ähnliche Tools ausführst. Ist Dir alles egal, versuche mit Linux zu booten und die Platte so zu retten oder zu diagnostizieren. Kommerziell gäbe es noch etwas von Steve Gibson. --Hans Haase (有问题吗)18:38, 9. Okt. 2015 (CEST)
Die NSA ist ein Geheimdienst, kein Backup- oder Cloudanbieter. Selbst wenn die NSA diese Daten vorliegen hätte, würde sie sie auch gegen Bezahlung nicht herausgeben, Das gehört zum Auftrag und Wesen eines Geheinmdienstes. --Rôtkæppchen₆₈19:55, 9. Okt. 2015 (CEST)
Echte "professionelle" Datenrettung willst du für einen Haufen Familienfotos nicht bezahlen. Die Billiganbieter, die sich "Profis" nennen, können auch nicht mehr als der Hacker von umme Ecke. Erste Frage wäre, ob die Platte heruntergefallen ist und oder häufig Klackergeräusche von sich gibt. Wird das verneint, ist mechanisch vermutlich nichts kaputt. Profis verhindern dennoch mit einem Jumper den Spinup für den nächsten Test. Wo man das jumpern muss, sagt einem nur der Hersteller der Festplatte, wenn man denn Profi ist. Wenn die Daten nicht super-hochwichtig sind kann man es darauf ankommen lassen, falls es, wie gesagt, keine komischen Geräusche gibt. Hast du jetzt sowieso schon gemacht. Danach würde man die Smart-Werte der Platte auslesen, um herauszufinden, ob ihr Selbsttest schon vor dem Defekt einen Haufen defekte Sektoren festgestellt hatte. Das geht allerdings nur, wenn die Platte an einen SATA/ESATA-Anschluss angestöpselt ist, aus einem reinen USB-Gehäuse muss man sie dafür ausbauen. Sind keine Sektoren defekt ist es aller Wahrscheinlichkeit nach nur ein Dateisystemdefekt. Die einfachste Möglichkeit, die Daten aus einem defekten Dateisystem zu retten, sind Tools wie PhotoRec. Dafür braucht man dann eine zweite Platte, auf der die rekonstruierten Dateien landen. Wichtig: Die Ordnerstruktur und die Dateinamen sind futsch. -- Janka (Diskussion) 22:26, 9. Okt. 2015 (CEST)
Frag mal bei WMDE bei Masin oder Lydia, wenn sie es selbst nicht können, kennen sie vielleicht jemanden. --Pölkkyposkisolisti22:35, 9. Okt. 2015 (CEST)
Es sind eben keine Familienfotos, viel bezahlen will ich selbstverständlich trotzdem nicht ;) Es klackert nichts, heruntergefallen ist sie auch nicht. Um die Ordnerstruktur und die Dateinamen wäre es nicht schade, Hauptsache, die meisten Bilder könnten gerettet werden. Ehrlich gesagt habe ich heimlich auf den "Hacker von umme Ecke" (Berlin) gehofft, der sich meldet und sagt "Komm vorbei mit dem Ding." Ich hab nämlich absolut keine Ahnung. -- j.budissin+/-22:33, 9. Okt. 2015 (CEST)
Kauf eine gleichgroße Platte und mach mit Linux und dd eine 1:1-Kopie (das dauert etwas), die Du zu Wiederherstellungsversuchen nutzen kannst. Dann musst Du das Original nur einmal anfassen und riskierst so keinen Totalverlust. --Rôtkæppchen₆₈22:55, 9. Okt. 2015 (CEST)
Evebguell tuts auch eine reine Softwarelösung unter Windows. Ich hab mir r-studio gute Ergenisse erzielt, allerdings muss man wenn man mehr als 64 KB wiederherstellen will zahlen. De Preis weiß ich nicht mehr, war aber glaub ich im zweistelligen €- oder $-bereich. Es gab damals von der software 2 versionen (eine für FAT, eine für NTFS). Weitere schreibvorgänge sollte man natürlich nach möglichkeit verhindern, da gibts hardwarelösungen, aber man nan dke HDD auch als nicht-sytenplatte unter Windows einbinden, wenn da sonst keine Software draufschreibt sollte Windoof nicht allzu viel schreiben. Ansonsten könnte man die Software auch in eine Windows Live-CD einbinden (siehe Windows PE) allerdings ist das nicht so einfach, es gibt jedoch anleitungen. --MrBurns (Diskussion) 23:05, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ich würde die Platte keinesfalls ohne Backup an ein Windows stöpseln. Windows schreibt ungefragt, im Gegensatz zu Linux. --Rôtkæppchen₆₈23:15, 9. Okt. 2015 (CEST)
Ja, das ist im Prinzip korrekt. Bei Windows PE glaube ich das aber nicht. Bei nicht-Systemplatten haltet sich ds wohl auch in Grenzen, ich habe gerade eine USB-Platte ausgestöpselt und wieder eingestöpselt und deren S.M.A.R.T.-Wert 241 "Total LBAs Written" blieb konstant (der Zähler funktioniert jedenfalls, er ist schon im Milliardenbereich und entspricht mehreren TB). Daher vielleicht reicht es bei Nicht-Systemplatten, wenn die HDD während dem Boot nicht online ist, damit Windows nicht selbstständig schreibt. Wobei das natürlich auch dateisystemabhängig sein kann, bei meiner externen HDD haben beide Partitionen exFAT. Ansonsten muss jeder selbst entscheidne, wie viels eine Daten wert sind, die Methode, die HDD in Linux zu klonen oder ein Abbild zu erstellen, ist sicherer, aber falls man nicht ohnehin die Kapazitäten dazu zur Verfügung hat auch teurer. Um ein HDD nach dem Boot von Windows verfügbar zu machen reicht ein SATA/eSATA-Kabel oder ein Adapter von USB auf IDE oder SATA. Diese Kabel/Adapter gibts alle schon für einstellige Eurobeträge. --MrBurns (Diskussion) 01:56, 10. Okt. 2015 (CEST)
UPDATE: Das funktioniert erstmal schon ganz gut. Habe ein Image gezogen und bin jetzt mithilfe von PhotoRec bzw. testdisk am Wiederherstellen. Ist ja ein schöner sonniger Tag. 3500 Bilder sind schon wieder da; hoffentlich schafft es den Rest auch noch. Vielen herzlichen Dank euch allen! -- j.budissin+/-17:56, 10. Okt. 2015 (CEST)
Obstfliegen scheinen Essiggeruch zu lieben. Ich frage mich aber, wie die ihren Weg zum Essig finden. Da fliegen nun irgendwelche Geruchstoffe in ihre Nasen. Nungut. Aber woher wissen die, aus welcher Richtung diese Geruchsstoffe kommen? Messen die die Richtung, in der diese Stoffe auf ihre Geruchsrezeptoren aufkommen? Oder messen die den Anteil der Geruchsstoffe pro Sekunde und können an den Veränderungen ableiten, dass sie in die richtige/falsche Richtung fliegen? Was finden die überhaupt an Essig zu geil? 90.184.23.20018:34, 10. Okt. 2015 (CEST)
Ob das Obstfliegen genau so machen weiß ich nicht, aber in der Regel ist die Methode, sich zu bewegen und festzustellen, ob die Konzentration zunimmt oder abnimmt. Zunehmen => weiterfliegen. Abnehmen => Kurve. --mfb (Diskussion) 18:43, 10. Okt. 2015 (CEST)
Obstfliegen dürften zwei nebeneinander liegende Geruchsrezeptoren haben. Das erlaubt, die Richtung, aus der der Geruch kommt, leichter zu ermitteln als durch hin- und herfliegen. Obstfliegen legen ihre Eier bevorzugt in gärendes Obst und Gemüse. Indikatoren dafür sind der Geruch von Alkohol und Essig. Rainer Z ...19:02, 10. Okt. 2015 (CEST)
Das halte ich für nicht richtig. Die unvermeidliche Diffusion der Geruchsmoleküle ergäbe hier nur eine verrauschte Sinnensempfindung. Umherfliegen ist da deutlich zielführender. --Rôtkæppchen₆₈20:14, 10. Okt. 2015 (CEST)
Präzise ist das sicher nicht. Aber es scheint zu funktionieren. Paarige Wahrnehmungsorgane sind ziemlich verbreitet. Rainer Z ...21:11, 10. Okt. 2015 (CEST)
Bei der Taufliege sitzen die Riechorgane in den Fühlern. Technisch möglich ist es also. Beim Menschen ist räumliches Riechen nicht möglich, da beide Nasenlöcher in dieselbe Nasenhöhle münden und von nur einem Riechnerv versorgt werden. --Rôtkæppchen₆₈22:16, 10. Okt. 2015 (CEST)
@:Rotkaeppchen68: Auch die menschliche Nasenhöhle ist durch ein Septum zweigeteilt, es gibt zwei getrennte Riechfelder im oberen Nasengang, die von unterschiedlichen Nervenfasern (Fila olfactoria, in der Gesamtheit als Riechnerv bezeichnet, der ist also auch bei uns paarig) versorgt werden. Daran liegt unser fehlendes räumliches Riechen nicht. Riechen ist sowieso nicht unsere Stärke. --Uwe G.¿⇔?RM09:24, 12. Okt. 2015 (CEST)
Historische Telefonbücher
Ich suche ein altes Telefonbuch, nicht Branchenbuch, etwa 1968/69. Ich habe gegockelt und das gefunden, aber damit komme ich nicht weiter. Ich interessiere mich für die Orte Dietzenbach/Ober-Roden/Nieder-Roden/Urberach, (heutige) Vorwahlen 06074 und 06106. Das Problem ist, ich weiß nicht was ich genau suchen soll, da mir die Einteilung der Telefonbücher zu dieser Zeit nicht bekannt ist. Online wäre natürlich 1. Wahl. Kann mir jemand weiterhelfen? --79.253.29.2911:17, 11. Okt. 2015 (CEST)
Manche Bibliotheken hatten die Mikrofiche-Ausgabe der Telefonbücher zur Einsicht. Ich weiß aber leider nicht, ab wann es Mikrofiche-Telefonbücher gab. Du müsstest herausfinden, ob es 1968/69 schon Telefonbücher auf Mikrofiche gab und welche Bibliothek in Deiner Nähe sie noch im Archiv hat. --Rôtkæppchen₆₈23:41, 11. Okt. 2015 (CEST)
Danke! Stadtarchiv erscheint mir ein guter Tipp. Da werde ich anfangen, vielleicht findet sich ja in einer der drei heutigen Städte ein freundlicher Mitarbeiter. --79.253.55.7508:25, 12. Okt. 2015 (CEST)
Seit 2009: Historische Telefonbücher jetzt online einsehbar. Offenbar eine eine Kooperation zwischen Ancestry und der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und Leipzig sowie durch die Zusammenarbeit mit DasTelefonbuch, aber leider kostenpflichtig. Vielleicht hat sich seit 2009 einiges getan und es wurden nicht nur Großstädte gescannt? Und die DNB in Frankfurt ist doch nur einen Katzensprung entfernt. Dort dürften auch die analogen Originale (die Rede ist im Artikel von 1915 bis 1981) archiviert sein. Warum kommst du damit nicht weiter?... --84.143.254.22514:55, 12. Okt. 2015 (CEST)
Addendum: Hier wird es konkreter: Archiviert wird von der Bayerischen Staatsbibliothek München, der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main und Leipzig, dem Deutschen Museum München, der Museumsstiftung Post und Kommunikation Hamburg, Frankfurt am Main, Nürnberg und Berlin und dem Deutschen Telefonbucharchiv beim Telefonbuch Verlag Hans Müller GmbH & Co in Nürnberg und dem privaten Telefon-Museum in Morbach ([16]). --84.143.254.22515:05, 12. Okt. 2015 (CEST)
Autobatterie Watt berechnen - Formel und leichte Erklärung für den der keine Ahnung hat fehlt
Hallo, ich finde das bei Autobatterien nicht genügend die Formel angesprochen wird.
Denn ich verstehe nur Bahnhof.
Und für leihen ist das nichts.
Was ich suche ist, wenn man die Angabe einer Batterie nimmt, Volt, Ah, A normal Temperatur 15°C. (12V, 215Ah, 1200A)
Wieviel Watt steht mir max. Kurzfristig zur Verfügung und wie lange bedeutet Kurzfristig.
Wieviel Watt steht mir max. Langfristig zur Verfügung und wie lange bedeutet Langfristig.
(Dauerverbrauch für eine Stunde, das die Batterie leer ist),
(Schwankungen außen vor gelassen, es ist klar das eine Batterie nie gleich ist)
Theoretischer möglicher Wert!
"Angenommen" ich möchte ein Kühlschrank als Verbraucher mit hoher Leistung anschließen.
Hier muss noch der Anlaufstrom mit einbezogen werden.
Dafür steht Kurzfristig.
Wieviel Watt könnte der Kühlschrank dauerhaft verbrauchen damit die Batterie in einer Stunde leer währe.
Die Stromangabe auf Autobatterien bezeichnet den sogenannten Kaltstartstrom, der bei -18°C und 3/4 der Nennspannung zumindest 30s lang fließen kann. In deinem Fall ergibt das also eine Kaltstartleistung von 10,8kW, die du 30s lang entnehmen kannst. Bei höherer Temperatur erheblich mehr.
Die Batterie "leermachen" kannst du nur bei einem erheblich geringeren Strom, meist 25A. Diese 25A kann man bei der obigen Batterie 8,6h lang entnehmen. Nimmt man vereinfacht an, dass die Entladespannung konstant bei 12V läge (passt ungefähr), kommt man auf insgesamt 215Ah*12V == 2,6kWh, bei einer Leistung von 25A*12V == 300W. -- Janka (Diskussion) 20:34, 11. Okt. 2015 (CEST)
(BK)Du rechnest Spannung mal Amperestunden geteilt durch Zeit. Bei obigem Akku müsste der Kühli also 12V · 215Ah / 1h = 2580 Watt haben, um den Akku in einer Stunde zu entladen. Mein Kühlschrank nimmt durchschnittlich 17 Watt auf. An Deiner Batterie ließe er sich also 152 Stunden lang betreiben. --Rôtkæppchen₆₈20:36, 11. Okt. 2015 (CEST)
n Blei-Akku soll man nich leer machen, weil er sich dann nich mehr richtig aufladen lässt (oder war das bei LiFePO?)... also nur die Hälfte: oder so... --Heimschützenzentrum (?) 00:44, 12. Okt. 2015 (CEST)
Wenn Du eine Ladeüberwachung hast, kannst Du bis zur Entladeschlussspannung entladen. Die Kapazitätsreserve ist aber bei der Nominalkapazität schon eingerechnet. Je nach Batterie gilt die Nennkapazität bei 1, 3, 5, 10 oder 20stündiger Entladung, genaues siehe Datenblatt. Je schneller Du die Batterie entlädst, desto kleiner ist ihre Kapazität. --Rôtkæppchen₆₈01:16, 12. Okt. 2015 (CEST)
Zumindest für Liechtenstein ist die Antwort ja: [17]. Für die anderen Länder spuckt der Kalender auf Seiten des Bundespräsidialmtes keine Termine aus, das muss allerdings nicht heißen. Der geht nicht sonderlich weit zurück. --Lidius (Diskussion) 08:55, 11. Okt. 2015 (CEST)
Der Vatikan wurde sicher auch schon deutschen Bundespräsidenten besucht. Da ist eher die Frage ob als offizellen Staatsbesuch war oder nicht. Denn der Staatspräsidenz auch nur an einer privaten Audienz vom Papst empfangen worden sein. Also ohen das ganze Staatsempfangs-Klimbim. Gilt in ähnlichem Sinn auch für andere Staaten. Nicht jede Reise des deutschen Staatspräsidenten in ein Land, führt dort zu einem Staatsempfang.--Bobo11 (Diskussion) 09:29, 11. Okt. 2015 (CEST)
Kaum zu glauben, aber hier macht man sich lustig darüber, dass der damalige Präfekt Dino Monduzzi beim Staatsbesuch von Bundespräsident Richard von Weizsäcker im März des Jahres 1994 häufiger mal schnell "eine rauchen" ging und dieses sogar über die Ticker der deutschen Nachrichtenagenturen verbreitet wurde. -- Iwesb (Diskussion) 09:52, 11. Okt. 2015 (CEST)
Eine schwierige Informationslage bzgl. RSM, AND und MC. Jedenfalls stände es dem BP gut an, diese Länder zu besuchen, nicht zuletzt als Zeichen des Respekts vor Ländern wie San Marino (als der ältesten Republik der Welt und der ersten, die die Todesstrafe abgeschafft hat), Andorra (das in fast 800 Jahren keinen Krieg geführt hat) und auch Monaco (wegen seines Engagements für den Schutz der Meere). Doch ist zu befürchten, dass Deutschland (nicht als einziges großes Land) sich zu bedeutend dünkt, um solche Zwerge durch Staatsbesuche die Ehre zu erweisen. 188.109.67.24123:04, 11. Okt. 2015 (CEST)
Danke für die bisherigen Antworten. Vatikanstadt und Liechtenstein sind also eindeutig belegt. Wie aber sieht es mit Monaco, Andorra und San Marino aus? Interessant wären für mich in diesem Zusammenhang auch die Färöer, die zwar aufgrund ihrer Anbindung an Dänemark nicht ganz in die Reihe der Klein(st)staaten passen, aber irgendwie doch dazugehören. 95.90.201.21208:55, 12. Okt. 2015 (CEST)
Sehe gerade: Es gibt Artikel über die Beziehungen zwischen Deutschland und den einzelnen Kleinstaaten:
Staatsbesuche folgen entweder handfesten Interessen (wirtschaftlich, politisch). Wobei das Tagesgeschäft Vertretern der Regierung (Kanzlerin, Fachministern) überlassen ist. In dieser Hinsicht sind die Zwergstaaten (sofern sie nicht Singapur heißen) irrelevant. Oder aber es geht um Symbolik (etwa Respekt für die historische Bedeutung der „Kleinen“, s. o.). Doch diese Aspekte spielen für einen Staat, für den die genannten Länder Kleinstadtgröße haben, keine Rolle. Der Vatikan macht da aus naheliegenden Gründen eine Ausnahme, Liechtenstein ist historisch ein „deutscher Staat“ und damit begünstigt. Die Färöer kommen grundsätzlich für Staatsbesuche nicht in Betracht, weil sie kein souveräner Staat sind. Staatsoberhäupter besuchen Staatsoberhäupter. Übrigens war Herr Gauck im April in einem anderen europäischen Zwergstaat: Malta. 188.109.67.24123:06, 12. Okt. 2015 (CEST) PS: Französische Präsidenten (obwohl Ko-Fürsten von Andorra) besuchen ihre „Untertanen“ ganz selten oder nie. Und Benedikt XIV. war zwar in San Marino, aber nicht auf Staatsbesuch, sondern in pastoraler Mission. Ach ja: Wie oft treffen sich eigentlich Albert II. und Hans-Adam II zum Fürstenbankett?
Mehrere Domains durchsuchen
Mit dem Suchoperator site:..., z.B. site:spiegel.de kann man mit Google eine bestimmte Domain durchsuchen. Wie kann ich (abgesehen von einer zweiten Suche) in zwei Domains nach einem Begriff suchen? Zum Beispiel zusätzlich noch in zeit.de? --88.130.120.5506:59, 11. Okt. 2015 (CEST)
Und mit einer Suchanfrage wie z.B. site:spiegel.de OR site:zeit.de Stichwort kann man sich auch beim normalen Google auf zwei gewünschte Domains beschränken. --Furescht (Diskussion) 09:10, 11. Okt. 2015 (CEST)
Zeit und Spiegel waren nur Beispiele; es sind keine Newsseiten, die auch in Google News wären.
Ich hab ein Problem mit dem Syntax site:spiegel.de OR site:zeit.de Stichwort:
Für ein Stichwort funktioniert das, z.B. site:spiegel.de OR site:zeit.de Merkel ergibt alle Seiten vom Spiegel, auf denen das Wort "Merkel" vorkommt, und alle Seiten von der Zeit, auf denen es vorkommt. Von der Summe kommt das auch hin: Beide Suchanfragen einzeln ergeben in etwa genau so viele Treffer, wie die eine Anfrage mit beiden Domains.
Aber wie mach ich das, wenn ich nach zwei oder mehr Stichworten suchen will? Wenn ich z.B. nach dem Wort Merkel und dem Wort Seehofer suchen will, wie stell ich das an? site:spiegel.de OR site:zeit.de Merkel Seehofer ergibt 0 Treffer... --88.130.107.12716:16, 11. Okt. 2015 (CEST)
Bei mir ebenso. Probier doch mal (site:spiegel.de OR site:zeit.de) (Merkel OR Seehofer), da werden bei mir sogar 416.000 Ergebnisse angegeben. --Furescht (Diskussion) 18:40, 11. Okt. 2015 (CEST)
Hmm, bei mir jetzt auch. Gestern ging das nicht.
Die Trefferzahlen passen dabei auch manchmal nicht: Wenn man mehrere Domains nimmt, dann kommt nicht die Summe der einzelnen Domains raus, sondern weniger. Komisch... --88.130.100.6716:59, 12. Okt. 2015 (CEST)
Die Summe, die Google da angibt ist übrigens nur eine grobe Schätzung. Abweichungen von 10% über verschiedene Tage/Rechenzentren/... würde ich da mindestens einberechnen. --FGodard|✉|±22:05, 12. Okt. 2015 (CEST)
Persil im zweiten Weltkrieg
Was durchlebte die Firma Persil in der Zeit, des zweiten Weltkrieges?
Nirgendwo sind Angaben dazu zu finden.
Wurde es nun verboten oder produzierte die Firma andere Produkte, die für den Krieg wichtig waren ?
Wenn es verboten wurde, warum und von wem wurde es verboten ?
--2003:5F:2204:BFB4:7519:BF12:2ABF:C66311:55, 11. Okt. 2015 (CEST)
Hallo, kann man auf spanischen Autobahnen (Katalonien) auch mit EC-Karte zahlen (oder nur mit Kreditkarte)? Steht das irgendwo im Internet? -- 87.184.90.20812:32, 11. Okt. 2015 (CEST)
Danke - und schade. Ich wollte mich von Visa verabschieden. Ich nutze bereits das französische Liber-t. Kann man es auch auf spanischen Autobahnen einsetzen? Die Homepage der Autopistas sagt "ja", aber bei Liber-t finde ich nichts dazu. -- 87.184.90.20813:35, 11. Okt. 2015 (CEST)
Schon 1991 waren EC-Karte und EC-Scheck in Spanien nahezu unbrauchbar, daran hat sich nichts geändert und das ist weltweit ähnlich. Visa ist am meisten gebräuchlich und in Spanien das Synonym für Bezahlkarten. --Pölkkyposkisolisti16:58, 11. Okt. 2015 (CEST)
Der Unterschied zwischen der damaligen EC-Karte und der heute „EC-Karte“ genannten Maestro-Karte ist groß. Die EC-Karte war ursprünglich nur eine Garantiekarte für Euroschecks, die nur in Deutschland zur nationalen Debitkarte wurde. Mittlerweile wurde die alte EC-Karte aber abgeschafft und durch die originäre Debitkarte Maestro ersetzt. Die Maestrokarte hatte eine Zeitlang noch das alte EC-Logo auf der Rückseite. Mittlerweile ist es ganz verschwunden. --Rôtkæppchen₆₈17:06, 11. Okt. 2015 (CEST)
Stimmt. Ich meinte natürlich die Maestro. Mit der kann man eigentlich überall in Spanien zahlen - auch an den Fahrkartenautomaten in BCN. Aber wie sieht es an den Autobahn-Zahlstellen aus. Meine PIN kann ich ja dort nicht eingeben. -- 87.184.90.20820:17, 11. Okt. 2015 (CEST)
Laut [18] sind auch EMV-Transaktionen möglich. Entweder wird also ohne PIN abgebucht, oder es wird auf die Geldkartenfunktion der Karte zurückgegriffen. Lade Deine Geldkarte also sicherheitshalber mit einem passenden Betrag auf. Den Rest kannst Du dann später auf das Girokonto zurückbuchen. --Rôtkæppchen₆₈20:27, 11. Okt. 2015 (CEST)
Nutzlos. Zitat aus deinem verlinkten Artikel: Die deutsche Geldkarte ist inkompatibel zu elektronischen Geldbörsensystemen in anderen Ländern, auch innerhalb der Eurozone, wie der Quick-Funktion in Österreich.[19] Der Einsatzbereich der Geldkarte ist damit strikt auf Deutschland begrenzt. --Nurmalschnell (Diskussion) 11:32, 12. Okt. 2015 (CEST)
"EC-Karte" und "Maestro" sind nicht dasselbe. Die EC-Karte wurde in Deutschland ab 2007 durch die Girocard ersetzt. Für die Nutzung im Ausland ist eine Girocard meist zusätzlich mit der Maestro- oder V PAY-Funktion ausgestattet. --91.221.59.2911:36, 12. Okt. 2015 (CEST)
Auf meiner Karte ist das Maestro-Logo vorne groß und das Girocard-Logo hinten das kleinste der drei Zusatzlogos Eufiserv, Girocard und Geldkarte. --Rôtkæppchen₆₈11:49, 12. Okt. 2015 (CEST)
Ob das also funktioniert oder nicht, kann nicht völlig klargestellt werden. Was jedoch auf jeden Fall funktioniert, ist eine Visa. Und die funktioniert auch überall in der Welt. Wenn man mit Visa nichts mehr bestellen kann, hat man ein echtes Problem. Maestro ist manchmal möglich, manchmal nicht. --Pölkkyposkisolisti12:07, 12. Okt. 2015 (CEST)
Noch etwas zu Via T und Liber t: Auf der Via-T-Website heißt es, dass Via T auch in Frankreich an den Liber-t- und in Portugal an den Via-Verde-Mautstellen eingesetzt werden kann. Ich vermute hier mal, dass die drei Systeme zueinander kompatibel sind und es der Mautstelle egal ist, ob da eine Liber-t-, Via-T- oder Via-Verde-OBU an den Antennen vorbeifährt. --Rôtkæppchen₆₈13:11, 12. Okt. 2015 (CEST)
Ja, so hatte ich die Via-T-Seite auch verstanden. Aber auf eine schriftliche Anfrage bei Liber-t habe ich heute folgende E-Mail erhalten: "En dehors des frontières françaises, le badge n’est pas accepté. Plusieurs pays européens disposent d’équipement télépéage, mais à ce jour, les systèmes sont incompatibles". War wohl nichts. -- 87.184.64.12819:46, 12. Okt. 2015 (CEST)
Verstehen Sie Spaß- Suche Erklärung für verblüffende Phänomene
Es gibt bei der Fernsehsendung "Verstehen Sie Spaß" einen Film, wo ein Auto in eine Pfütze rollt oder ein Mensch reinspringt und darin komplett verschwindet. Anschließend steigt jemand in die Pfütze und versinkt dabei nur bis zum Knöchel. Wie geht das? Ich könnte man vorstellen, dass eine Platte eingeschoben wird, aber wie schafft man es, den Wasserspiegel dabei genau gleich zu halten, zweitens wie kann die Person dort unten atmen? Sollte es einen 2. Ausgang mit einer Schleuse geben, wäre das ja durch den schwankenden Wasserspiegel auch an der Oberfläche sichtbar, ansonsten, wenn er eine Druckluftflasche dort unten deponiert hat, müsste man die aufsteigenden Luftblasen sehen.
Es gibt auch einen Film, da wird aus einem Tablet alle möglichen Dinge entnommen, zB ein Tennisball. Oder es wird ein Foto von einem Tablett auf ein anderes geschickt. Aber dann merkt man, dass das andere ein normaler Bilderrahmen ist, wo man das Foto in Papierform rausnehmen kann. Wie kann denn in einem Bilderrahmen so plötzlich ein Foto erscheinen?
Danke für alle Antworten, ich habe echt keinen blassen Schimmer.
Das mit der Pfütze wurde vom Sender mal erklärt, vielleicht findet man das noch im Netz. Denkbar wäre eine Plattform, die hochgefahren wird. Das mit dem Tablet sind verschiedene Zaubertricks, die der Künstler selber entwickelt hat und die er nicht verraten wird;) --84.62.227.2418:30, 11. Okt. 2015 (CEST)
Wenn das Wasser sich etwas bewegt, hat die Pfütze sehr quadratisch wirkende Seiten. Eine Platte, die seitlich reingeschoben wird, wäre schnell und würde nicht mehr Wasser verwirbeln als durch das Hineinspringen ohnehin schon geschehen. Atmen ist einfach mit einem nur nach unten hin offenen Element. --mfb (Diskussion) 22:13, 11. Okt. 2015 (CEST)
Man sieht an mehreren Stellen, dass dem wassergefüllten Schacht ständig Wasser zufließt, um die Verluste durch umherspritzendes Wasser auszugleichen. Außerdem reicht eine statische Abdeckung, die den Schacht nur teilweise abdeckt. Es sind alle Teilnehmer bis auf den Taxifahrer eingeweiht, wissen also, wo das Wasser Balken hat und wo nicht. Durch eine Art Taucherglocke kann der getauchte Doppelgänger unter Wasser atmen, ohne Blasen zu erzeugen. --Rôtkæppchen₆₈22:34, 11. Okt. 2015 (CEST)
Einen Balken o.ä. halte ich auch für wahrscheinlich. Wie die das gemacht haben, kann ich auch nicht sagen. Ich hätte kein Loch gegraben, sondern einen Graben. An einem Ende wäre dann das "Loch"; die Mitte wäre abgedeckt und mit Erde getarnt, und das andere Ende wäre hinter einem Sichtschutz (Bauhütte, Dixi, Zaun). Hinter dem Sichtschutz kann dann die Person wieder auftauchen. In dem Video sieht man nämlich immer nur einen kleinen Ausschnitt. Was ca. 5m rechts vom "Loch" ist, ist nicht zu sehen. Ein Graben würde auch den geringen Wasserverlust der "Pfütze" erklären. Aber das ist natürlich TF. ;) --Wicket (Diskussion) 23:01, 12. Okt. 2015 (CEST)
Zigaretten-Rationen beim Militär
Ich weiß nicht, ob man es als Klischee bezeichnen soll, aber in zahllosen Berichten, Romanen und Filmen zu Krieg und Militärdienst taucht immer wieder als Element auf, dass Soldaten regelmäßig mit Zigaretten verpflegt werden. In Einzelfällen geht das sogar soweit, dass die Protagonisten durch den Militärdienst zu Kettenrauchern werden (besonders eindrucksvoll geschildert von Sven Regener in Neue Vahr Süd). Nun die Frage: Warum ist/war das Militär eigentlich so erpicht darauf, Soldaten mit Tabak zu verpflegen? Wollte man gezielt auf Stressabbau durch Nikotinkonsum einwirken, ging es darum, das Hungergefühl zu drücken und so die restlichen Rationen klein zu halten? Oder war das einfach nur eine Freundlichkeit aus Anpassung an gesellschaftliche Gepflogenheiten? -- КГФ, Обсудить!13:15, 10. Okt. 2015 (CEST)
Ich vermute mal stark: Moral der Truppe aufrecht erhalten (bei Laune halten, "Hurra wir haben Zigaretten und dann auch noch für lau"). Hilfe beim Stressabbau ist natürlich auch denkbar. --Bapho (Diskussion) 13:41, 10. Okt. 2015 (CEST) P.S. Bis in die 1970er Jahre gab es für die Seeleute der British Navy sogar tägliche Rumrationen für lau (bei vielen anderen Seestreitkräften auch).
Zitat aus Karl Heinz Roth/Jan-Peter Abraham, Reemtsma auf der Krim (handelt von Tabakproduktion der Deutschen auf der besetzten Krim im Zweiten Weltkrieg):
"Wie kein anderes Genussmittel schien die Inhalationsdroge Zigarette geeignet, Ängste und Nervosität zu besänftigen und im buchstäblich selben Atemzug die Konzentrationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu steigern. Denn ihr Hauptwirkstoff Nikotin aktiviert und sediert nicht nur das Gehirn, sondern hat auch einen Angriffspunkt im vegetativen Nervensystem und unterdrückt Hungergefühle. Wer rauchte, machte sich fit, brachte seinen Stress unter Kontrolle und hungerte nicht oder zumindest weniger, wenn er nicht genug zu essen hatte."
Ja, so ähnlich hatte ich es da oben ja auch vermutet. Aber waren diese Wirkungen damals eigentlich schon bekannt, sodass diese Rationierung bewusst geschehen ist? -- КГФ, Обсудить!14:19, 10. Okt. 2015 (CEST)
Wollte ich gerade schreiben. Zumindest jedem Raucher (und das waren ja damals doch mehr als heute) sollte der Effekt bekannt gewesen sein. -- j.budissin+/-15:34, 10. Okt. 2015 (CEST)
In den 1930er Jahren war Rauchen sehr viel weiter verbreitet als heute. 80 % aller Männer waren Raucher (Geschichte des Tabakkonsums). Eine Zwangsentwöhnung bei Eintritt in die Wehrmacht war daher undenkbar, und weil es an der Front keine Tabakläden gab, wurden Zigaretten eben wie Nahrungsmittel ausgegeben. Die 20 % Nichtraucher bestanden natürlich auch auf ihre Zigaretten-Ration, weil das ein beliebtes Tauschmittel war. Trotzdem waren die negativen Auswirkungen bereits bekannt: Maßnahmen gegen das Rauchen im NS-Staat. --Optimum (Diskussion) 15:52, 10. Okt. 2015 (CEST)
Natürlich richtig, aber das sollte jetzt nicht so verstanden werden, dass es sich insg. um ein Phänomen vergangener Tage handelt. Ich kann es zwar nicht belegen und weiß auch nicht, ob's dazu Statistiken gibt, aber so ziemlich alles in mir kommt zu dem Schluss, dass der Tabakkonsum in den (zumindest Heeres-)streitkräften heute, und zwar i. direkten Ggs. zu früher, bedeutend über dem Durchschnitt der Allgemeinbevölkerung liegen dürfte und zwar auch dann noch, wenn wir nur die männl. Bevölkerung betrachteten. Ein m.E. gutes Indiz dafür ist der Umstand, dass ja auch in Gefängnissen z.B. wesentlich mehr gequalmt wird, wobei gewisse Parallelen beider Mikrokosmen als bekannt vorausgesetzt werden. Mindestens drei davon dürften außerdem eine nicht zu verachtende Rolle spielen, wo's um den Tabakkonsum geht, Stress wurde bereits genannt. Dazu kommt Langeweile (das Leben in der Truppe ist bedeutend fader als oft angenommen) sowie im Hinblick auf die Gesamtheit sicherlich auch gewisse Bildungsdefizite. Da gibt es aber natürlich geogr. Unterschiede, das deutsche Heer hat andere Vorstellungen in Sachen Nachwuchs als meinetwegen die US Army (wo garantiert mehr geraucht wird, als im US-Durchschnitt). Aber das alles wird eine Rolle spielen. Viel mehr noch als Tradition meine ich, denn es werden (heute) die Wenigsten erst in der Truppe anfangen zu rauchen. Die Motivation für großzügige Versorgung dürfte dafür relativ klar sein: alles, was die Männer bei Laune hält und beschäftigt, ist gut. Die spezifischen Effekte des Nikotins sind aus mil. Sicht dagegen eher irrelevant.
Es gab aber auch schon damals® Nichtraucher. Während meiner Zeit als Zivilangestellter der US-Streitkräfte habe ich öfters erlebt, dass nichtrauchende GIs ihre vergünstigt gekauften Zigaretten an Zivilisten weiterverkauft und dabei noch ein paar Dollars oder Deutschmarks verdient haben. Offiziell war das natürlich verboten, aber auch für GIs gab es das Elfte Gebot: Du solst Dich nicht erwischen lassen. --Rôtkæppchen₆₈01:51, 11. Okt. 2015 (CEST)
Soweit es die deutsche Wehrmacht betraf, ging es tatsächlich um die Moral der Truppe. Hitler war Nikotingegner und persönlich gegen die Ausgabe von Rauchwaren an die Soldaten, weil dadurch auch junge Soldaten, die zuvor nicht geraucht hatten, zum Rauchen verleitet würden. Man solle lieber Schokolade an die Truppe ausgeben (Schroeder: Er war mein Chef, S. 142f). Da aber das Gros der Mannschaftsdienstgrade Gewohnheitsraucher war, fürchtete man um die Moral der Truppe und beließ die Nikotinrationen. --DJ03:27, 13. Okt. 2015 (CEST)
Die Zuständigkeit ist hier natürlich extrem zersplittert: BAMF, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden. Ich würde versuchen, über das BAMF und die zuständigen Landesbehörden an Adresslisten zu kommen und dann mal auf Verdacht Infomaterial verschicken. Dazu muss die Website natürlich auch entsprechend erganzt werden, sodass die Multiplikatoren vor Ort sich auch entsprechend informieren und bei Rückfragen an die entsprechenden Stellen verweisen können. Ohne Freiwillige vor Ort ist es wahrscheinlich nicht zu machen, das Anliegen der Kiron an die Zielgruppe heranzutragen. --Rôtkæppchen₆₈00:07, 13. Okt. 2015 (CEST)
Da sich Flüchtlinge heute vorwiegend per Smartphone informieren, halte ich es für sinnvoller, im Internet an den geeigneten Stellen präsent zu sein. Es gibt da sicher eine überschaubare Zahl von relevanten Anlaufstellen für Flüchtlinge. Rainer Z ...11:51, 13. Okt. 2015 (CEST)
Ist es schon Schwarzfahren wenn ich mir vergesse ein Ticket zu kaufen, ich bin erschwischt worden jetzt wollen die 40 €, kann ich argumentieren dass es nicht absicht war also kein Betrug?--Ingo münchen (Diskussion) 17:38, 6. Okt. 2015 (CEST)
Wahrscheinlich nicht. Im Supermarkt würde dir ja auch keiner glauben, wenn du sagst: "Ich wollte wie Ware gar nicht klauen, ich hab nur vergessen zu bezahlen." --176.94.107.14217:42, 6. Okt. 2015 (CEST)
Glaubt man dir höchstens, wenn du die letzten Monate lückenlos eine Zeitfahrkarte hattest. Ging mir nämlich schon mal so, dass ich einfach übersehen habe, dass die Gültigkeitsdauer abgelaufen war.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:46, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ich wurde geblitzt, dabei bin ich nicht absichtlich zu schnell gefahren. Kann ich argumentieren, dass es nicht Absicht war? Nein! --Filzstift✏17:47, 6. Okt. 2015 (CEST)
@Filzstift: Erstens stimmt das nicht: Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz (Absicht) unterschieden, Vorsatz ist im Regelfall doppelt so teuer wie Fahrlässigkeit. Wenn man Dir Vorsatz vorwirft, tätest Du also unter Umständen gut daran zu argumentieren, dass es keine Absicht war. Und zweitens hat das mit dieser Thematik nichts zu tun: Beim Straftatbestand des Erschleichen von Leistungen ist die Absicht Voraussetzung. Wenn sie nicht vorlag, liegt auch keine Straftat vor. Zumindest in der Theorie. Grüße, Yellowcard (D.) 02:07, 7. Okt. 2015 (CEST) PS: Die 40 bzw. 60 Euro dürften allerdings auch ohne Vorsatz und ggf. sogar ohne Fahrlässigkeit fällig werden. Das wäre dann meist Zivilrecht, hat aber mit Geblitztwerden erst recht nichts mehr zu tun.
Danke für den Hinweis. Ich hatte hier eher Übertretungen im Rahmen der Ordnungsbussenverordnung im Hinterkopf. Dort besteht mW nach keine Differenzierung, ob die Handlung vorsätzlich war oder nicht. --Filzstift✏08:10, 7. Okt. 2015 (CEST)
(mehrere BKs) Die 40€ Strafe sind eine Vertragsstrafe (die in den AGB festgelegt ist). Bei Vertragsbruch kann man sich normalerweise nicht auf Vergessen ausreden. Der Supermarktvergleich hinkt etwas, wenn man z.B. eine Zeitkarte hatte und vergessen hat, nach Ablauf ein neues Ticket zu kaufen, halte ich das durchaus für glaubhaft... --MrBurns (Diskussion) 17:48, 6. Okt. 2015 (CEST)
Der Supermarktvergleich hinkt außerdem auch deshalb, weil die Reihenfolge idR eine andere ist: Im Supermarkt nimmt man sich erst die Sachen und bezahlt dann, beim Busfahren bezahlt man dagegen idR zuerst (ob an der Haltestelle, am Anfang des Monats oder beim Bussfahrer) und nutzt danach die Dienstleistung. Man kann in den Supermarkt gehen, sich die Waren anschauen und es ist gar nichts. Geht man aber einfach so in den Bus, dann ist das möglicherweise schon die Beförderungserschleichung. --88.130.118.3518:51, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ich lach mich krank, zumindest bei uns in DE hat das erhöhte Beförderungsgeld soviel mit Vertragsstrafe zu tun, wie eine Kuh mit singen. Dass das in AT eine Vertragsstrafe ist, ist zwar unwahrscheinlich, aber Österreichisches Recht hab ich nicht gehört.--2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F18:43, 6. Okt. 2015 (CEST)
BK zu 88.130...Noch so ein Küchenjurist. Ha, ha. Im echten Leben gibt es wenig Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung. Der Staatsanwalt wird nur auf Anzeige des Beförderungsunternehmens tätig, wenn ausreichende Beweise vorliegen und das ist regelmäßig nur der Fall wenn es sich um einen notorisch wiederholten "Schwarzfahrer" handelt.--2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F19:13, 6. Okt. 2015 (CEST)
Darum geht es nicht. Du hast behauptet, das erhöhte Beförderungsentgelt sei keine Vertragsstrafe. Und das ist falsch. --88.130.118.3519:22, 6. Okt. 2015 (CEST)
Die Frage lässt sich leicht beantworten: Damit du wegen Schwarzfahrens bestraft werden kannst, musst du vorsätzlich (umgangssprachlich gesagt "mit Absicht") schwarzgefahren sein. Bist du das nicht, dann könntest du nur dann dafür bestraft werden, wenn auch fahrlässiges Schwarzfahren strafbar wäre, was es nicht ist. So weit zur Rechtslage.
Im echten Leben werden die Leute in aller Regel dennoch verurteilt und zwar weil man's ihnen nicht glaubt. Vorsatz ist ja was Subjektives, so innen drin, kann keiner sehen. Drum ist es ganz leicht, zu behaupten, den hätte man nicht gehabt - das Gegenteil lässt sich oft kaum nachweisen. Und deshalb behauptet das erstmal jeder. Darf er ja auch; der Angeklagte eines Strafprozesses darf ja alles, auch lügen. Genau das ist auch der Grund, weshalb man seiner Aussage nicht allzu viel Glauben schenkt. --88.130.118.3518:55, 6. Okt. 2015 (CEST)
Zahl einfach und lass es gut sein. Es gab mit sicherheit schon welche, die das bis zum EuGH bringen wollten und am Ende nicht nur mit den Kosten fürs Schwarzfahren dastanden. In jedem Bus und jeder Bahn steht, dass du mit dieser Strafe einverstanden bist, falls du ohne Karte erwischt wirst, das findet sich sicherlich irgendwo in den AGB, die du bei Betreten des Verkehrsmittels akzeptierst. Es gab auch schon Spezialisten, die meinten ab und zu beim Schwarzfahren erwischt werden sei wirtschaftlich günstiger als regelmäßig eine Fahrkarte zu kaufen. Nach einigen Fällen landet das dann als Straftat vor dem Richter. Beförderungserschleichung (Deutschland)--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:08, 6. Okt. 2015 (CEST)
So ist es. Bei der Kontrolldichte, die ich so erlebe, kann sich das zumindest im Nahverkehr definitiv lohnen. Das würde sich natürlich ändern, wenn das auf einmal alle machen, denn dann würde wahrscheinlich auch vermehrt kontrolliert.
Was man als Schwarzfahrer aber tatsächlich versuchen kann, ist die Verfassungsgemäßheit des § 12 EVO, mit dem das erhöhte Beförderungsentgelt in vielen Fällen begründet wird, in Frage zu stellen. Es hat bereits mehrfach Urteile gegeben, in denen die Richter in der in § 12 EVO festgeschriebenen Gleichbehandlung vorsätzlicher mit nicht-vorsätzlichen Schwarzfahrern einen Verstoß gegen Art 3 I GG gesehen haben. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man das ja mal probieren (ohne auch, aber wenn's schiefgeht, kostet das deutlich mehr als 60 €). Und auch das würde nur helfen, wenn man das Gericht davon überzeugen kann, dass man nicht vorsätzlich gehandelt hat. --88.130.118.3519:24, 6. Okt. 2015 (CEST)
Was die Verfahrenskosten angeht: in wie weit wird die denn bei sowas von Rechtsschutzversicherungen übernommen? Es gibt ja auch öfters Fälle, wo sich Gerichte mit noch viel kleineren Beträgen auseianndersetzen müssen, ich glaub nicht dass sich die, die da vor Gericht gehen, das alles selber zahlen, wenn sie verlieren... --MrBurns (Diskussion) 19:19, 6. Okt. 2015 (CEST)
Ich verstehe die Frage nicht wirklich. Oder besser: Ich kann dem gedanklichen Ansatz nicht folgen.
Der Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln geht mit der Nutzung dieser Dienstleistungen einen Vertrag ein, der ihn verpflichtet, vor Fahrtantritt eigenverantwortlich für die Bezahlung zu sorgen. Tut er das nicht, verpflichtet er sich zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Tut er das nicht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, geschieht nichts. Das ist der Deal. Dem hast du zugestimmt.
Zitat: „Beförderungsbedingungen § 1 Geltungsbereich (...) (2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel der Kunde betritt. (...) § 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise (1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. (...) (2) Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben. (...) (3) Ist der Fahrgast bei Fahrtantritt im Besitz eines Fahrausweises, der zu entwerten ist, so hat er die Entwertung unverzüglich und unaufgefordert selbst vorzunehmen (...) (4) Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen bzw. auszuhändigen. (...) Benutzt ein Fahrgast zu einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren. (5) Kommt ein Fahrgast seiner Pflicht nach den Absätzen 2 bis 4 trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes nach § 9 bleibt unberührt. (...) § 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung von erhöhtem Beförderungsentgelt verpflichtet, wenn er 1. sich keinen gültigen Fahrausweis im Sinne des § 6 beschafft hat, 2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann, (...) Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 4 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.“ Das vereinbarte erhöhte Beföderungsentgelt hat mit der strafrechtlichen Seite also nichts zu tun.
Zur Klarheit Ich bin ein begeisterter Vertreter des Nulltarifs. Es gibt bei uns dafür gute Gründe, aber das ist eine völlig andere Diskussion. Hier geht es darum: Wer den Fahrscheinkauf vergessen hat sollte auch zu seiner Verantwortung stehen. Jeder macht mal Fehler und wenn man erwachsen ist steht man dafür gerade. Das ist Teil des aufrechten Gangs. Die Frage der Absicht ist dabei völlig irrelevant. Was soll das denn für eine Logik sein: Ich habe es nicht gewollt und deshalb bin ich es nicht gewesen... Die Verstrickung in Ungewolltes ist doch alltäglicher Teil des Lebens. Sollen jetzt alle Tragödien und Dramen der Weltliteratur umgeschrieben werden? *gruselschauder* --91.44.95.10419:53, 6. Okt. 2015 (CEST)
Bei uns gilt das Verantwortungsprinzip. Wer weder vorsätzlich noch fahrlässig handelt, der muss nur in sehr wenigen Ausnahmefällen eine Verantwortung für die Folgen übernehmen. Wer ohne Vorsatz gehandelt hat, wird strafrechtlich nicht als Schwarzfahrer belangt. Und auch zivilrechtlich ist der Vorsatz oder der fehlende Vorsatz ein entscheidender Faktor: Das geht hier sogar so weit, dass der Vorsatz sogar dort eine Rolle spielt, wo er nicht mal drinsteht. § 12 EVO, eine mögliche Rechtsgrundlage für das erhöhte Beförderungsentgelt, behandelt vorsätzliche Schwarzfahrer genau so wie vorsatzlose: Beide werden gleich behandelt und müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Das Interessante ist: Es gibt durchaus Gerichte, die einen Schwarzfahrer nicht zu dem erhöhten Beförderungsentgelt verurteilt haben, weil er nach Überzeugung des Gerichts vorsatzlos gehandelt hatte. Und das tun diese Gerichte in voller Kenntnis dieser Regelung. Weil sie sie für verfassungswidrig halten. Vorsatz oder nicht ist dabei die entscheidende Frage. --88.130.78.18423:41, 6. Okt. 2015 (CEST)
Du spekulierst mit von dir etwas sorglos gewichteten Urteilen und vermittelst ein völlig falsches Bild. Die Menge der Zahlungen von erhöhtem Beförderungsentgelt ist weitaus höher als die Zahl der weggeklagten Forderungen, oder? Warum? Entschieden ist da garnichts. Die Begründung für erhöhtes Beförderungsentgelt ist ja nicht der § 12 EVO, denn auch das ist nichts als eine gleichartige Regelung, nur eben für den Eisenbahnverkehr. Die Begründung ist auch nicht allein das Ziel einer Bestrafung (eigentlich mehr: einer Abschreckung) sondern mit dem erhöhten Beförderungsentgelt wird (im ÖNPV – allerdings ohne dass sich dieses Argument juristisch auswirkt) auch das Kontrollsystem (über diskutable Kopfprämien) mitfinanziert. Für die Kontrollen gibt es keine Alternative – außer eben Nulltarif. Man sollte also hier nicht so tun, als sei der § 12 EVO schon so gut wie gekippt, wenn nur genug Leute die Klage wagen.
Hier argumentiert 1992 (vor 23 Jahren!) das Amtsgericht (!) Aachen mit dem Verweis „ebenso mit ähnlicher Begründung AG Essen DÖV 1980, 882“ – also Verweis auf das Amtgerichtsurteil AG Essen, Urteil vom 20. Dezember 1979 – 12 C 535/79 von vor 36 Jahren – mit dem Verstoß gegen das Übermaßverbot. Es geht also nicht um einen Grundsatz (wie: Es zahlt künftig nur, wer Lust hat oder die Rechtslage nicht kennt) sondern um Verhältnismäßigkeit. Und in dem damaligen Fall ist darüber hinaus ein Fahrschein sehr wohl vorhanden, das ist damit ein grundsätzlich anderer Fall als der des Fragestellers, Zitat: „wenn ich mir vergesse ein Ticket zu kaufen“. Hier wird im Dezember 2011 nochmal (mit Bezug auf Wikipedia!) auf die Urteile des AG Essen (von 1979) und des AG Aachen von 1992 eingegangen. Aber durchgesetzt hat sich die damalige Skepsis gegenüber dem erhöhtem Beförderungsentgelt doch offenbar nirgendwo, auch wenn hier in der Diskussion der Anschein erweckt werden soll, da sei noch eine Chance. Das riecht stattdessen doch (ohne jetzt die fraglichen Artikel näher zu prüfen) wieder mal nach einem schönen Wikipedia-Mythos... Die Rechtspraxis seit 1992 ist definitiv eine andere als von IP 88.130.78.184 hier dargestellt. Das erhöhte Beförderungsentgelt (im vorliegenden Fall übrigens wohl nach § 9 VO-ABB und nicht § 12 EVO) wird zwar nicht als eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB verstanden, sehr wohl aber als Vertragsstrafe im Sinne eines privatrechtlichen Zahlungsanspruchs. Und das ist nicht unüblich und möglich. Zumindest ist in den letzten Jahrzehnten niemand dabei das wegzuklagen. *Schmunzel* --91.44.95.10401:38, 7. Okt. 2015 (CEST)
Wer keinen gültigen Fahrtausweis zum regulären Tarif gelöst hat, muss einen teureren kaufen und dafür das "erhöhte Beförderungsentgelt" entrichten. Es handelt sich auch dabei um einen - zugegebenerweise teureren - Fahrschein, der für die Fahrt gültig ist. Seine Bereitschaft, in einem solchen Fall einen teureren Fahrschein zu lösen, hat der Fahrgast mit Akzeptanz der Beförderungsbedingungen erklärt. -- Aerocat09:52, 7. Okt. 2015 (CEST)
+1. Man muss hier den strafrechtlichen/OWiG- etc. Aspekt (Beförderungserschleichung) und des zivilrechtlichen Aspekt (erhöhtes Beförderungsentgelt) separat betrachten. Wer eine normalerweise kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür zahlen; wer ohne Ticket in ÖPNV erwischt wird, muss laut Beförderungsbedingungen erhöht nachzahlen, das hat mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit nichts zu tun. Eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung bekommt in der Regel nur, wer mehrfach ohne Fahrschein erwischt wird, weil bei ihm aufgrund der Historie ein vorsätzliches Verhalten unterstellt werden kann. Ein Freund von mir hatte mal ein sehr ärgerliches Problem, weil ihm das Portemonnaie mit allen Ausweisen geklaut wurde und der Dieb dann bei erwischten Schwarzfahrten immer die gestohlene Krankenversicherungskarte als "Ausweis" vorzeigte. Mein Freund bekam die Entgeltrechnungen plus eine Anzeige; zum Glück konnte er das polizeiliche Anzeigeprotokoll vorweisen, in dem u.a. auch die KV-Karte als gestohlen aufgeführt war. Der Dieb hat den Trick dann einmal zu oft praktiziert und wurde prompt geschnappt. Yeah! -- Zerolevel (Diskussion) 10:39, 7. Okt. 2015 (CEST)
Es gibt auch Verkehrsverbünde, in denen die FN nicht zur Weiterfahrt berechtigt. Z.B. Hamburg und Berlin, wenn man nicht mit einer sofortigen Teilzahlung von mindestens 10€ (was bedeuten würde, dass bei vergessener Zeitkarte danach das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast mindestens 3€ zahlen müsste!) einverstanden ist; iirc anderswo selbst bei sofortiger Vollzahlung des EBE. --nenntmichruhigip (Diskussion) 07:35, 8. Okt. 2015 (CEST)
Dass die Frage, ob das erhöhte Beförderungsentgelt für nicht-vorsätzliche Taten nie von einer höheren Instanz geklärt wurde, heißt nicht, dass sich die Meinungen in irgendeiner Hinsicht verschoben hätten. Dass es keine Urteile aus höheren Instanzen gibt, liegt wahrscheinlich einfach daran, dass es nur um 60 € - und früher noch um viel weniger - geht. Das zahlt man einfach und dann ist gut. Und die Verkehrsverbünde haben eh kein Interesse daran, diese Frage klären zu lassen, müssten sie doch dann in Zukunft im schlimmsten Fall ernsthaft Vorsatz nachweisen und wahrscheinlich auch noch auf einen Teil ihrer Einnahmen von Schwarzfahrern verzichten. --88.130.78.18417:15, 7. Okt. 2015 (CEST)
Nun ja in der Schweiz gibt es so eine höchtgerichtliche Klärung UrteilNZZ Beitrag. Die eben auch daraus hinaus lief, dass nun zwischen Schwarzfahren (kein Fahrausweis) und Graufahren (ungenügendem Fahrausweis) unterschieden werden müsse. Beiden aber eine Bearbeitunggebür abverlangt werden dürfe. Das eben der Pausschalbetrag von 80 Franken als Bearbeitunsgbgebür zulässig wäre, dem aber noch eine Fahrpreispauschale zugerechte werden müsse. Und das diese Fahrpreispauschale eben ein schon gelösste (aber ungenügende) Fahrschein mit berücksichtigen müsse. --Bobo11 (Diskussion) 17:25, 7. Okt. 2015 (CEST)
Jetzt wars mir doch zu blöd und ich habe unter Beförderungserschleichung (Deutschland) nachgeschaut. Der BGH hat sich 2009 mit der Frage bereits befaßt (BGH 4 StR 117/08 - Beschluss vom 8. Januar 2009 (OLG Naumburg)) und dort lese ich: „Eine Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.“ (Entscheidungstenor) (...) „Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG. Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99)“ (...) „Die Vorschrift sollte also gerade diejenigen Fälle erfassen, in denen es unklar bleibt, ob der Täter durch täuschungsähnliches oder manipulatives Verhalten Kontrollen umgeht. Der gesetzgeberische Wille ist nicht etwa deswegen unbeachtlich, weil sich die bei Schaffung des Gesetzes bestehenden Verhältnisse insoweit geändert haben, als heute, auch zu Gunsten einer kostengünstigeren Tarifgestaltung, auf Fahrscheinkontrollen weitgehend verzichtet wird (vgl. hierzu Rengier Strafrecht BT I 6. Aufl. § 16 Rdn. 6; Schmidt/Priebe Strafrecht BT II 4. Auflage Rdn. 512). Der Gesetzgeber hat die Bestimmung so weit gefasst, dass sie auch auf neue Fallgestaltungen angewendet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1974 - 4 StR 264/74).“ (...) „Zwei Gesetzesentwürfe scheiterten. Der Gesetzentwurf des Bundesrates (BTDrucks. 12/6484; BTDrucks. 13/374), der für eine Beförderungserschleichung eine Beschränkung des § 265 a StGB auf wiederholtes Handeln oder solches unter Umgehung von Kontrollmechanismen und die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes für erstmaliges Schwarzfahren vorsah, ist nach einer ersten Beratung im Bundestag nicht weiter behandelt worden. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem die Streichung der Alternative "Beförderung durch ein Verkehrsmittel" in § 265 a StGB und die Ersetzung durch einen Bußgeldtatbestand vorsah (BTDrucks. 13/2005), wurde während der Beratungen zum 6. StrRÄndG abgelehnt (BTDrucks. 13/9064 S. 2, 7). Auch die Vorschläge der niedersächsischen Kommission zur Reform des Strafrechts, die eine ersatzlose Streichung des § 265 a StGB gefordert hatte, und der hessischen Kommission "Kriminalpolitik", die eine Ergänzung der dritten Alternative des § 265 a Abs. 1 StGB um das Merkmal der Täuschung einer Kontrollperson vorgeschlagen hatte, gaben dem Gesetzgeber keine Veranlassung zu einer Änderung bezüglich der Beförderungserschleichung.“ Die Sichtweise von IP 88.130.78.184 ist offenbar seine wie auch immer motivierte Privatmeinung und damit ist die Sache für mich erledigt. --91.44.95.10419:22, 7. Okt. 2015 (CEST)
Schön, dass du Ausführungen zu § 265 a StGB gefunden hast. Darum geht es hier aber gar nicht. Mir ging es und geht es ausschließlich um das erhöhte Beförderungsentgelt des § 12 EVO und vergleichbarer Regelungen. Das, was du da kopiert hast, sagt zur Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO nichts aus. Es bleibt dabei, dass die Verfassungsgemäßheit des § 12 EVO für nicht-vorsätzliche Taten nicht abschließend geklärt ist. --88.130.78.18420:07, 7. Okt. 2015 (CEST)
Na klar. Das Web quillt förmlich über von Treffern auf der Suche mit „Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO“. Den einzigen Hinweis verzeichnet juris mit dem Urteil des AG Aachen von 1992 und dann gibts noch eine Übungshausaufgabe auf js-online. Und da geht es wie bereits oben beschrieben um die Verhältnismäßigkeit und nicht das generelle Infragestellen des § 12 EVO oder des § 9 VO-ABB. Das BGH nimmt sich ausführlich der Frage an, ob Vorsatz nachuweisen ist oder nicht. Und bei ca. 200.000 Erhebungen von erhöhtem Beförderungsentgelt pro Jahr kommt seit da einem Vierteljahrhundert niemand auf die Idee, da endlich was wegzuklagen. Das Web quillt ja ebenso förmlich über Berichten über erfolgreiche Widersprüchen gegen erhöhtem Beförderungsentgelt und entprechenden Urteilen. Das kann man nicht wie du lapidar erklären mit „Das zahlt man einfach und dann ist gut.“ Du machst das, was viele tun, die sich hier überheblich aufplustern und Extremzeitraubing betreiben. Du behauptest einfach nur und unternimmst nicht das Geringste, um durch valide Belege für deine Fantasien zu eine Klärung beizutragen. Hör doch einfach mal auf, die Leute für dumm zu verkaufen. --91.44.95.10420:59, 7. Okt. 2015 (CEST)
Niemand zwingt dich, hier zu antworten. Wenn du nicht willst, dann lass es doch einfach.
Und auch diese Ausführungen sind wieder nicht zum Thema. Es geht nicht um irgendwelche Widersprüche, die aus weiß Gott was für Gründen erfolgreich gewesen sein sollen, noch geht es darum, § 12 EVO "generell" in Frage zu stellen. Dass diese Norm für vorsätzlich begangene Verstöße problematisch wäre, habe ich zum Beispiel nie behauptet. Und es geht auch nicht um die Frage, ob in einem konkreten Fall nun Vorsatz nachzuweisen war oder nicht. Die Menge an Fällen verringert nicht für den Einzelnen das Kostenrisiko. Die unbelegte Unterstellung, ein Einzelner würde eher klagen, weil außer ihm ja noch andere betroffen seien, er würde sozusagen als Philantrop für andere klagen, für eine bessere Welt und Weltfrieden, erscheint doch nach allgemeiner Lebenserfahrung eher unwahrscheinlich. Derartige Nebelkerzen ändern aber nichts an den Fakten: Die Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO für nicht-vorsätzliche Taten ist nicht abschließend geklärt. --88.130.116.20521:24, 7. Okt. 2015 (CEST)
"Niemand zwingt dich, hier zu antworten. Wenn du nicht willst, dann lass es doch einfach." - Nun, das ist eine der rätselhaften personifizierenden Standardreaktion, die ich schon seit langer Zeit von dir nicht nur mir sondern auch anderen Autoren gegenüber beobachte, wenn du dich mal wieder argumentativ verrannt hast und in die Metaebene flüchtest. Hast du denn keine Bedenken, dass du dich damit immer mehr in eine Situation manöverierst, in der du nicht mehr so richtig ernstgenommen werden kannst? Ich bin ja nicht der Einzige, demgegenüber du mit der Zeit immer nachhaltiger dein Gesicht verlierst... Solche Sprüche von dir sind doch kein ernsthafter Grund, sich hier nicht mehr zu beteiligen. Ich gehe auf so einen Quatsch normalerweise ja auch nicht ein. Und ich schreibe dir das jetzt auch nicht aus ernster Sorge, denn du bist mir im Grunde herzlich egal. Aber du solltest doch wenigstens wissen, wie du hier wahrgenommen wirst. --84.143.254.22503:47, 12. Okt. 2015 (CEST) (hier auch als 91.44.95.104 unterwegs)
Das ändert nichts daran, dass die Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO für nicht-vorsätzliche Taten nicht abschließend geklärt ist. --88.130.116.20521:24, 7. Okt. 2015 (CEST)
Aus meiner Sicht sind die Fälle besonders pikant, in denen der Fahrgast eine Fahrkarte kaufen wollte, dies aber nicht konnte:
Der einzige Fahrkartenautomat ist defekt: keine Schwarzfahrt (nach Überprüfung).
Der einzige Fahrkartenautomat nimmt meinen Geldschein nicht an, und ich habe nicht genügend Kleingeld: Schwarzfahrt.
Der oder die Entwerter sind defekt: keine Schwarzfahrt (nach Überprüfung).
Ich finde den Entwerter nicht, und die Bahn fährt gleich, ich steige dennoch ein: Schwarzfahrt.
Pikant ist es, wenn im ersten und/oder dritten Fall bei der Überprüfung kein Defekt festgestellt wird. Dann braucht man Zeugen. MfG Harry813:31, 11. Okt. 2015 (CEST)
Es gibt auch große Schwierigkeiten, wenn der Entwerter einen Doppeldruck produziert. Dann gilt man als Schwarzfahrer. Das ist deshalb merkwürdig, weil ja der Entwerter dann dieselbe Zeit doppelt aufgedruckt hat. Man hat also von dem Doppeldruck in dem Fall, dass man ihn bewusst herbeiführt, ja keinen Vorteil. MfG Harry813:34, 11. Okt. 2015 (CEST)
Bei technischen Defekten hast du dich vertraglich verpflichtet, die Entwertung nachzuholen, sobald es möglich ist (i.d.R. ist das die nächste Haltestelle). Wirst du auf dem Weg zur nächsten Haltestelle kontrolliert, hast du den Beförderungsvertrag nicht verletzt. --84.143.254.22503:59, 12. Okt. 2015 (CEST)
Ich halte ja deinen Fall 2, nämlich dass der Automat das Geld nicht annimmt, für einen Unterfall von Fall 1, dem technischen Defekt, denn ein Automat, der ein gültiges Zahlungsmittel nicht als solches erkennt, ist defekt. --88.130.100.6723:23, 12. Okt. 2015 (CEST)
Die letzten zwei Fälle sind keine Fälle. Der Verkehrsträger kann bei defektem Entwerter durchaus manuelle Entwertung verlangen. Zumiundest beim VVS wird das akzeptiert. --Rôtkæppchen₆₈00:15, 13. Okt. 2015 (CEST)
Ich hatte in der jüngsten Deutschen Vergangenheit (alles 2015) folgende Fälle: 1. Eine Mehrfahrtenkarte, die man anachronistisch abstempeln muss, wurde so bestempelt, dass der noch freie Streifen auf der Rückseite auch bedruckt wurde. Dass das dann Spiegelschrift ist, muss man erstmal erkennen. Wenn ich nicht mitzähle und mich auf die Aufdrucke verlasse, verpasse ich dadurch eine Fahrt. Ich habe es gemerkt und den Streifen regulär nochmal verwendet. Das sind dann zwei Aufdrucke, von denen einer der Gegendruck eines vorigen Aufdrucks ist. Durch die Doppelbedruckung aber schwer zu erkennen. Aber nicht mein Fehler. Im Falle des Falles wäre es aufzuschlüsseln gewesen. - 2. Ebenfalls eine solche Mehrfahrtenkarte mit einem ganz schwachen Aufdruck, kaum zu erkenne. Hätte ihn beinahe unversehens nochmal benutzt, wenn ich es nicht zufällig bemerkt hätte. - 3. Hatte beim Einsteigen vergessen, die unmittelbar zuvor am Bahnsteig erworbene Mehrfahrtenkarte zu entwerten. Das kann z. B. durch einen unerwarteten Anruf oder sonstige Ablenkungen geschenen. Ist menschlich. Habe dies erst zu Beginn der Rückfahrt gemerkt. Habe bei dieser dann zweimal abgestempelt (bitte jetzt deswegen keine Klapse oder sowas benachrichtigen...). Ohne Not. Kann mir das in einem zukünftigen Fall der Fälle angerechnet werden? Guter Wille, sozusagen? Ich hatte nachweislich keinen Begleiter, ich bin immer alleine unterwegs, bin bekennender Eremit und Anthropophob. Ich bin oft und heterogen unterwegs, benötige oft zu einer Monatskarte noch Anschlussfahrkarten, sodass ein Versehen bei mir, wenn auch selten, so doch wahrscheinlicher als bei anderen ist. --∫ e π a – MartinKreuzwortKreuzstreit00:39, 13. Okt. 2015 (CEST)
Kann ja sein, dass formaljuristisch einiges von dem, was andere hier geschrieben haben, stimmt. Das Problem ist doch aber, dass diese hochsubventionierten Monopolbetriebe von Verkehrsunternehmen auf ihren Hochglanzbroschüren und Internetauftritten – wie Wirtschaftsunternehmen, die auf Profit angewiesen sind – den "Kunden" Honig ums Maul schmieren und alle möglichen Serviceleistungen andienen. Und dann, wenn dem jahrzehntelangen regelmäßigen „Fahrgast“ mal ein Versehen passiert, wird der dann in schönster Köpenickscher Weise („Gleichbehandlung“) als Verbrecher behandelt mit Datenerfassung, Drohung etc. pp. Verlogene bigotte Bande. Da kommt die wahre Fratze zum Vorschein. Außerdem habe ich noch nie eine Fahrkarte – und schon gar kein „Ticket“ – „gekauft“. Ich habe die immer nur gelöst bzw. herausgelassen. „Gekauft“ habe ich jedesmal die Beförderungsleistung bzw. den -anspruch. Die 20 cm² Papier sind sicher keine 3,80 wert. --∫ e π a – MartinKreuzwortKreuzstreit01:26, 13. Okt. 2015 (CEST)
Beim MVV wird differenziert: Im Falle eines defekten Entwerters muß die Entwertung an der nächsten Haltestelle erfolgen. Dagegen muß bei einem technischen Defekt des Fahrkartenautomaten der Kauf der Fahrkarte nicht an der nächsten Haltestelle sondern nur/erst im Falle des Umsteigens vorgenommen werden. Dahinter steht die Überlegung, daß bei einem Haltestopp genügend Zeit zum entwerten, aber nicht zum Kauf einer Karte bleibt. Wichtig ist, die Kennziffer des Automaten zu notieren. Es genügt nämlich nicht zu behaupten, daß der Automat an einer bestimmten Haltestelle defekt ist (außerdem soll man den Defekt telefonisch melden, die entsprechende Service-Nummer steht ebenfalls auf den Automaten). In München gab es in den vergangenen Jahren einen stetig wachsenden Anteil an Personen die grundsätzlich schwarzfahren und im Falle einer Kontrolle das erhöhte Beförderungsentgeld sofort bar zahlen, wobei dann auf die Feststellung der Personalien verzichtet wird. Bei einer bestimmten Nutzungsfrequenz war dies tatsächlich ökonomischer. Aus diesem Grund wurden die Kontrollen in den Münchner Verkehrsmitteln ab Anfang 2015 massiv erhöht, wobei das zusätzliche Personal großteils über das Arbeitsamt vermittelt wurde. --DJ02:38, 13. Okt. 2015 (CEST)
Im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist eine nachträgliche Entwertung unterwegs oft unmöglich, da sich die Entwerter nur noch selten auf dem Bahnsteig und immer öfter im Zwischengeschoss oder der Bahnsteigunterführung befinden. Bis man da wieder am Bahnsteig ist, ist der Zug weg. Ebensop beim Umsteigen, weil teilweise nur drei Minuten zum Umsteigen zur Verfügung stehen, Rolltreppen überfüllt und Gehtreppen steil und lang sind. In den Au0enbezirken und Vororten sind die Wege zum Entwerter nicht so weit, dafür muss man hier wenn es dumm läuft 30 Minuten auf den nächsten Zug in Richtung Fahrtziel warten. Stadtbahnen und die meisten Omnibusse haben Entwerter an Bord und wenn der Bus keinen Entwerter hat, kann der Busfahrer mit dem Fahrausweisdrucker entwerten. Gelegentlich, wenn der Busfahrer in einem Ersatzfahrzeug ohne Fahrausweisdrucker und Entwerter sitzt und eigentlich Fahrscheine aus einem vorgedruckten Block per Handkasse verkaufen müsste, verweist er auch mal auf Automat oder Entwerter an der Umsteigehaltestelle zur S-Bahn. So spart man zwei Zonen :). --Rôtkæppchen₆₈11:30, 14. Okt. 2015 (CEST)
betriebssysteme in syrien, kuba, nordkorea, ...
das EULA von microsoft besagt, dass in gewisse laender (achse des boesen und so) keine microsoft-produkte ausgefuehrt werden duerfen. was sind also die dort vorherrschenden betriebssysteme? verwenden die alle windows illegal? oder bekommen die besondere windows-versionen von microsoft? fuer apple sollte ja aehnliches gelten. und ich habe noch nichts davon gehoert, dass jene laender linux-hochburgen seien. also, wie machen die das? -- 212.255.18.4916:21, 10. Okt. 2015 (CEST)
Es gibt Leute, die glauben US-Recht gelte auch im Ausland. Sie sind aber in der Minderheit. Wieso sollte z.B. Syrien, gegen das die USA im Moment einen Angriffskrieg führt, das irgendwie respektieren? --192.71.249.8817:30, 10. Okt. 2015 (CEST)
Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst wurde aber auch von Syrien, Kuba und Nordkorea ratifiziert. Insofern gelten die Microsofts Urheberrecht auch in diesen Ländern. Lizenzierung und Nutzung der Software geschieht aber durchaus nach nationalem Recht. Da muss dann auch schon einmal das Urheberrecht hintanstehen. Beispiele sind „illegal“ veränderte Versionen von CP/M, MS-DOS und Windows in Ostblock- und Zweite-Welt-Ländern. Bei CP/M wurde der Original-Sourcecode in der DDR modifiziert und das Ergebnis ohne Original-Urheberhinweis verbreitet. --Rôtkæppchen₆₈ 17:58, 10. Okt. 2015 (CEST
Jupp alles verboten was die machen, bei Microsoft suchen sie auch schon seit Monaten nach Freiwilligen die hinfliegen und das Zeuch beschlagnahmen:-) --Graf Umarov (Diskussion) 18:03, 10. Okt. 2015 (CEST)
Zurückholen ist nicht sehr sinnvoll, da sich der Exporteur nach US-Strafrecht schon mit dem Export strafbar macht, unabhängig davon, ob der Export rückgängig gemacht wird oder nicht. Rechtlich zu belangen ist ohnehin nur der Exporteur. Der Nutzer im Embargostaat wird nicht so doof sein, das Softwareprodukt von einer inländischen Telefonnummer oder IP-Adresse zu aktivieren. Somit können US-Stellen, egal ob staatlich oder privat, effektiv nichts dagegen unternehmen, wenn ihre Software in Embargostaaten genutzt wird. Das einzige Mittel dagegen ist das inländische Strafrecht. Auch von der UN verhängte Embargos lassen sich umgehen, indem das Embargogut über Drittstaaten geliefert wird. Das war zu CoCom-Zeiten Usus. Syrien, Kuba und Nordkorea werden es nicht anders machen. Gerade Nordkorea hat mit China einen Verbündeten, der fremde Urheberrrechte oft ignoriert und das ohne Folgen. --Rôtkæppchen₆₈03:06, 11. Okt. 2015 (CEST)
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Nordkorea die Rechte eines kapitalistischen Konzerns jucken. Und da die Kims ja alle Genies waren oder sind, haben die wahrscheinlich auch das OS selbst programmiert und böse imperialistische Monopolkapitalisten haben es gestohlen.
Was mich eher interessiert: Wie warten die diese Maschinen? Irgend jemand wird ja auch dort mal ins Internet gehen, von offizieller Seite versteht sich.Einen der Diebe hatte man wohl mal verhaftet, aber die Kims konnten wohl ihr Urheberrecht auf DOS und Windows nicht durchsetzen.--IP-Los (Diskussion) 15:01, 13. Okt. 2015 (CEST)
Ob das heute noch so ist weiß ich nihct, aber so vor 10-15 Jahren sollen allenfalls 10-20 % der in weniger entwickleten Staaten Asiens verwendeten westlichen Software korrekt lizenziert gewesen sein. Selbst bei Regierungsstellen soll dass so gewesen sein (wobei mir aber nicht klar ist, wer solche Daten wie erhoben hat). Das dürfte im Falle der einschlägigen Schurkenstaaten auch nicht anders gewesen sein.--Antemister (Diskussion) 23:02, 15. Okt. 2015 (CEST)
Damals gab es auch noch keine richtige Produktaktivierung. Mit einem Produktcode konnte man also eien beliebige Anzahl Installationen vornehmen. Das hat überhandgenommen und deswegen hat Microsoft mit Windows XP die Produktaktivierung eingeführt. Wer keinen Crack hatte oder sich die Originallizenz nicht leisten konnte, hat eben Windows 98SE oder 2000 und Office 2000 verwendet. Teilweise waren die Product Keys sogar zwischen den einzelnen Softwareprodukten austauschbar. Auch gab es damals Kopierschutzmechanismen, die teilweise erschreckend einfach zu umgehen waren. Ich selbst habe beispielsweise eine mit Dongle versehene teure Spezialsoftware innerhalb kurzer Zeit gecrackt und den Workaround auf meiner damaligen Website veröffentlicht. Der Entwickerl dieser Software hat bei der Abfrage des Dongles grobe Fehler gemacht und durch Vergleich der frei kopierbaren limitierten Probeversion ohne Dongle und der Vollversion mit Dongle wurde schnell klar, wie der Dongle abgefragt wurde. Diesen Kopierschutzmechanismus verwendete der Hersteller für mehrere seiner Softwareprodukte. Meinem damaligen Arbeitnehmer hat der Crack auch viel gebracht, denn man ersparte sich, den Dongle von Büro zu Büro zu schleppen und vor Produktiveinsatz der Software erst mal telefonisch herumzufragen, wo denn der Dongle gerade ist. Außerdem habe ich ein Computerspiel gecrackt, wo die Zugangscodes nahezu im Klartext im Programmcode standen. --Rôtkæppchen₆₈00:52, 16. Okt. 2015 (CEST)