Wikipedia:Review/Sozial- und Geisteswissenschaft

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Letzter Kommentar: vor 1 Tag von FWS AM in Abschnitt Rechtsstaat (Schweiz)
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Samuel Kleinschmidt

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Samuel Petrus Kleinschmidt (* 27. Februar 1814 in Lichtenau (Alluitsoq); † 9. Februar 1886 in Nuuk) war ein deutsch-grönländischer Missionar der Herrnhuter Brüdergemeine. Er wuchs in Grönland und Europa auf und verbrachte den Rest seines Lebens in Grönland, wo er sich durch seine Verhaltens- und Ansichtsweisen mit vielen europäischen Kolonialangestellten und Missionaren in Konflikt geriet, während er von der grönländischen Bevölkerung stark geschätzt wurde. Er kann als Universalgenie angesehen werden, der in vielen verschiedenen Bereichen wissenschaftliche Pionierleistungen erbrachte. So schuf er die erste standardisierte grönländische Rechtschreibung, verfasste die bis dahin genaueste Grammatik und das ausführlichste Wörterbuch, auf ihn geht die erste vollständige grönländische Bibelübersetzung zurück, er verfasste mehrere wissenschaftliche Lehrbücher sowie Leselernbücher und nebenher war er vor allem als Hobbymeteorologe und -kartograf tätig.

Samuel Kleinschmidt ist mein persönliches Idol. Er war Deutscher mit großer Liebe zu Grönland und ein Sprachnerd (und meiner Vermutung nach Asperger hehe) mit enormer Bedeutung für die grönländische Sprache. Also kurz gesagt ich :Þ Deswegen habe ich auch viel Liebe in diesen Artikel gesteckt. Henrik Wilhjelm hat eine kolossale Biografie zu ihm geschrieben, aber er ist leider der einzige, der sich so genau mit ihm beschäftigt hat. Der Artikel beruht deswegen nahezu ausschließlich auf seiner Arbeit. Ich hätte gerne mehrere Quellen einbezogen, aber das ist hier leider nicht möglich. Es wäre mir dennoch ein Herzensanliegen, ein blaues L in den Artikel zu bekommen. -- Kenneth Wehr (Diskussion) 10:08, 12. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ein paar Bemerkungen zum Artikel:
  1. In der Einleitung würde ich Europa mit nordeuropäischen Ländern ersetzen. Die Leistungen von Samuel Kleinschmidt würde ich zuerst erwähnen und erst am Schluss seine Auseinandersetzungen im Kontext seiner Zeit erwähnen.
  2. Ersetzen: "Anfangs musste Kleinschmidt vor allem praktische Arbeiten übernehmen wie die Nahrungsversorgung, Bauarbeiten oder Landwirtschaft." Nach: "Anfangs musste Kleinschimdt vor allem praktische Arbeiten in den Bereichen Nahrungsversorgung, Bau und Landwirtschaft übernehmen."
  3. Der Satz "Samuel Kleinschmidt hatte gänzlich andere Voraussetzungen und einen noch andersartigeren Charakter als die anderen Missionare. Wie man bereits in seinen jungen Jahren befürchtet hatte, führte dies zu Autoritätskonflikten" hängt in der Luft. Ich würde ihn streichen.
  4. Der Satz "Die Bevölkerung, die er in Alluitsoq zurückließ, war sehr traurig über seine Versetzung, da sie ihn als einzigen Missionar als einen von ihnen betrachteten." Streichen, dafür vorheriger Satz ergänzen mit: "Kleinschmidt wünschte, versetzt zu werden, obwohl er bei der Bevölkerung von Alluitsoq sehr beliebt war."
  5. Der Satz "Besonders die Einteilung der Bevölkerung in Klassen sorgte für Verwunderung," ist unverständlich. Wie muss man sich die Klassen vorstellen?
  6. Im Satz "dass er nun dem Handel, dessen Personifikation Rink ja war," ist das "ja" unverständlich.
  7. Der Satz "weiter an seinem eigenen Wörterbuch zu arbeiten, das allerdings jetzt Deutsch statt Dänisch sein sollte." Ist damit eine Übersetzung von grönländisch in die deutsche Sprache gemeint?
  8. Der Satz "Es kam zu einem Kampf darum, wer das Recht hatte, sein Wörterbuch drucken zu lassen." Das ist unverständlich wie auch die folgenden. Könnte man es nicht so vereinfachen, dass es in der Folge Auseinandersetzungen zwischen dem Missionskollegium und den Dänen (welche Instanzen genau?) um die beiden Wörterbücher gegeben hatte und in der Folge das Wörterbuch von Samuel Kleinschmidt die Oberhand gewann?
  9. Der Satzteil "der unterbewusst herrnhutisches Gedankengut aufwies" würde ich weglassen. Der erste Teil "war er doch ein äußerst gläubiger und bibeltreuer Mensch" genügt doch.
  10. Im Satz "Obwohl Kleinschmidt zahlreiche Wörter für bis dahin in Grönland unbekannte Dinge erfunden hatte, nahm er die meisten nicht in sein Wörterbuch auf, da sie noch nicht in der Sprache verbreitet waren." wären ein paar Beispiele hilfreich.
  11. "Das Register für das Wörterbuch war für Kleinschmidt nicht wichtig." Der Satz irritiert und sagt eigentlich nichts aus.
  12. "Bereits um 1856 hatte Samuel Kleinschmidt begonnen, die Bibel neu zu übersetzen," Ins Grönländische?
Evtl. wäre ein eigenes Kapitel "Rezeption" hilfreich, um die Leistungen, die im Artikel verteilt aufgeführt werden, zusammenzufassen. Ich würde auch die verschiedentlich aufgeführten Personen in ihren organisatorischen, religiösen oder politischen Rahmen stellen. Manchmal verliert man ein bisschen die Orientierung im übergeordneten Kontext, dem Samuel Kleinschmidt ausgesetzt war. Insgesamt finde ich den Artikel unterhaltsam, manchmal etwas langatmig, aber auf jeden Fall interessant. Die Bilder gefallen mir gut. --Falten-Jura (Diskussion) 09:10, 13. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die Rückmeldung. Ich antworte mal:
  1. Deutschland und die Niederlande sind ja nicht Nordeuropa. Sätze umgestellt.
  2. Okay.
  3. Umformuliert.
  4. Das klingt nach einem Informationsverlust.
  5. Ergänzt.
  6. Umformuliert.
  7. Ja.
  8. Da musst du deine Kritik etwas genauer formulieren. Ich weiß nicht ganz, was du meinst.
  9. Er widersetzte sich den Herrnhutern, aber nicht weil er nicht ihr Gedankengut teilte. Wenn man den Satz weglässt, könnte man meinen, er wäre in seinem Glauben bspw. lutheranisch gewesen.
  10. Ein Beispiel ergänzt. Leider gibt es bei Wilhjelm keine Übersicht über die Wörter, die nicht im Wörterbuch stehen, sondern nur über seine neuen Wörter, die in seinem Wörterbuch stehen.
  11. Wieso?
  12. Ja natürlich.
  13. Genau dafür ist doch das Kapitel "Werk"? Welches Rahmen? Habe ich nicht jeweils erwähnt, welches Amt sie innehatten?
--Kenneth Wehr (Diskussion) 22:06, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab leider schnell aufgegeben, da mir das doch zu viel Text ist (meine Auffassungsgabe scheint mit dem Alter geringer zu werden) aber eine Frage habe ich doch: Wer bezeichnet ihn als Universalgenie? --Erastophanes (Diskussion) 15:09, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zu den Punkten:
1. Ja, aber er war auch nicht in Spanien, Italien, Koratien, etc., sondern nur in einem kleinen Teil von Europa.
8. Mir war der Teil auf Anhieb nicht klar, deshalb habe ich nach einer Vereinfachung gesucht.
11. Er wollte das Register ja schreiben, hatte aber zu wenig Zeit (weiter oben).
13. Werk und Rezeption sind vermischt. Wenn ich eine nachhaltige Leistung betonen möchte, schreibe ich ein eigenes Kapitel Rezeption. Angesichts der vielen Details habe ich zwischendurch den Faden bei den Personen verloren. Ich würde einfach dies bei einem grösseren Sprung wieder in Erinnerung rufen und die Person in einen Rahmen setzen.
Beste Grüsse --Falten-Jura (Diskussion) 19:01, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Zunächst einmal finde ich es sehr bedauerlich, dass die dänische Ausgabe der Biographie Wilhjelms ausgewertet wurde und nicht die deutsche. Das erschwert ein Review. Grundsätzlich fehlen noch reichlich Einzelnachweise und POV-Kenntlichmachungen. Bsp.: Novum für die Sprachwissenschaft, größtes Verdienst, vermutlich als blasphemisch betrachtet, nun ähnlich arrogant und beherrschend wie einst Samuel Kleinschmidts Vater auftrat, einen Herrnhuter Missionar ohne die sonst von diesen bekannte Sturheit, Vermutlich wollte er die Probleme einer Missionarsfamilie vermeiden. Dazu fehlt der historische Kontext, um die Konflikte einordnen zu können: Lebensweise der Herrnhuter Missionare, Konflikte mit den dänisch-norwegischen Missionaren, dänische Ressentiments gegen Deutsche. Haben die Herrnhuter mit ihrer Kirchenzucht und ihrer Lebensweise die indigene Bevölkerung verarmt? Ist das nicht die eigentliche Konfliktlinie?

  • In den 1850er Jahren verschlimmerte sich die Armut in der grönländischen Bevölkerung, vor allem in den Herrnhuter Missionsstationen, obwohl die Jagderträge gut waren und die Preise vorteilhaft. Dies wurde von den meisten der Abhängigkeit von Kaffee zugeschrieben, während Kleinschmidt der Meinung war, dass der Kolonialismus das Problem war. 1855 schlug er vor, sich zum Armenleiter ernennen zu lassen, da er der Meinung war, dass Faulheit und die Möglichkeit, sich problemlos Geld bei den Europäern leihen zu können, die größten Probleme waren.

Welcher Kolonialismus ist nach Kleinschmidts Meinung das Problem? Der dänische? Ist es nicht eher so, dass in den Missionsstationen zu viele Menschen lebten?[1] Andererseits klingt jemand, der Faulheit und Geld leihen als Probleme ansieht, ziemlich kolonialistisch. Kurzum, irgendwie habe ich das Gefühl, dass mehr in der Geschichte steckt und vor allem die Machtbeziehungen hinter der Biographie Kleinschmidts verschwinden, etwa beim Thema der Forstanderskaber.--Assayer (Diskussion) 19:36, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Rechtsstaat (Schweiz)

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Die Rechtsstaatlichkeit ist ein tragender Grundwert der Schweizer Staatsordnung. Während eine Definition des Rechtsstaates nicht möglich ist, lassen sich Teilgehalte bestimmen. Dabei zeigt sich, dass die schweizerische Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich gleich ist wie in den anderen Nationen Westeuropas und dass der Rechtsstaatsgedanke umfassend verwirklicht ist. Im Rechtsstaat sind die Träger der Staatsgewalt an das Gesetz gebunden (Legalitätsprinzip), ihr Handeln kann vor unabhängigen Gerichten angefochten werden, die Staatsmacht ist auf verschiedene Organe verteilt (Gewaltenteilung) und es existieren Grundrechte, die fundamentale Ausprägungen des menschlichen Daseins schützen und deswegen eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Schweiz kennt indes keine Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Akten des Bundesparlaments und der -regierung – ein in vielen anderen Staaten konstitutives Element des Rechtsstaats.

Ich möchte meinen nächsten Artikel zu den Grundfesten des Schweizer Staatsrechts präsentieren. Es handelt sich dabei um das anspruchsvollste Projekt. Wegen der hohen Unbestimmtheit des Begriffs frage ich mich andauernd, ob X oder Y wirklich in den Artikel gehört oder ob Z noch fehlt. Daher würden mich Rückmeldungen sehr freuen. Benutzer:Graf1848, Benutzer:Freigut, Benutzer:Ichigonokonoha, Benutzer:Aschmidt – eure Anmerkungen und Kritik haben mir stets sehr geholfen. Neben der Verbesserung des Artikel ist das Ziel eine Auszeichnungskandidatur.--FWS AM (Diskussion) 16:59, 5. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Lieber @FWS AM, herzlichen Dank für deine Erwähnung – nach meinen jüngsten Erfahrungen mit unseren Auszeichnungen möchte ich mich da aber bis auf Weiteres lieber heraushalten. Bitte habe Verständnis für meine Enthaltung, die keinesfalls persönlich oder deinem Artikel geschuldet ist. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:02, 5. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Lieber @Aschmidt, selbstverständlich verstehe ich deine Enthaltung. Primär geht es jedoch um die Verbesserung der Artikels. Wenn du also diesbezüglich Anmerkungen zu Sprache und Inhalt hast – nur zu! Eine Auszeichnung wäre lediglich the cherry on top. --FWS AM (Diskussion) 19:07, 5. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich werde mir gerne den Artikel genauer durchlesen, ich werde aber wahrscheinlich erst in ein paar Tagen dazu kommen. Was mir aber jetzt schon aufgefallen ist, ist der Verweis am Anfang des historischen Teils. Ich finde den etwas unpassend, denn der Leser, gerade der nicht historisch oder juristisch gebildete, weiß meines Erachtens nicht so sehr, wo er in einem anderen Artikel suchen soll. Ich fände es besser, die wichtigen Informationen auch hier zu finden oder einen Verweis auf konkrete Abschnitte. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:46, 5. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe einige Verweise auf konkrete Abschnitte gemacht. Der Hinweis am Anfang dient mehr als Disclaimer. Ich denke jedoch, man kann vom Leser erwarten wo er suchen soll – immerhin ist der relevante Abschnitt mit Historische Entwicklung überschrieben; ich habe jedoch Hinweise angebracht. --FWS AM (Diskussion) 12:50, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Der Artikel legt die verschiedenen Elemente der Rechtsstaatlichkeit zwar umfassend und damit umfangreich, aber trotzdem übersichtlich und konsistent dar. Der gute historische Überblick macht deutlich, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht ein vom Ideenhimmel gefallenes Dogma ist, sondern historisch geworden (und damit auch veränderbar) ist. Die verschiedenen Elemente der Rechtsstaatlichkeit werden in ihren Zusammenhang gestellt. Diese Zusammenhänge könnten durch eine bessere Vernetzung mit anderen WP-Artikeln (gegenseitige Verweise) noch verdeutlicht werden. Für den praktischen Gebrauch durch den durchschnittlichen WP-Benutzer könnte es nützlich sein, wenn neben Verweisen auf Artikel zu einzelnen Elementen der Rechtstaatlichkeit in diesem Artikel auch die weitgehend noch fehlenden Verweise in jenen Artikeln (z.B. «Verhältnismässigkeitsprinzip» oder «Willkürverbot») auf diesen allgemeinen Artikel angebracht würden. Der Einbau eines Verweises auf den allgemeinen Artikel wäre wertvoll, damit das jeweilige Element der Rechtsstaatlichkeit in seinem grösseren Zusammenhang gesehen werden kann. Beispiel: Im Artikel «Wirkungsorientierte Verwaltungsführung», wo der Zusammenhang mit dem Rechtsstaat nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, sollte auf den Abschnitt «Legalitätsprinzip» im allg. Artikel verwiesen werden. Usw.usf.
Noch drei kritische Hinweise zu einzelnen Aussagen:
Gewaltenteilung, Verhältnis Bundesversammlung – Bundesrat: Die Aussage betr. gegenseitige Gewaltenhemmung («Dieses Verhältnis ist in der Schweiz einseitig zugunsten der Bundesversammlung ausgestaltet») beschränkt sich auf die formalrechtliche Situation. In der Praxis wirkt der Bundesrat dank seiner ungleich stärkeren Infrastruktur sehr effektiv auf das Parlament ein; die Literatur spricht zum Teil sogar von einem Übergewicht des Bundesrates (was für den Zeitraum von ca. 1880 bis 1990 sicher gilt, für die neuere Zeit aber auch zu undifferenziert ist).
Gewaltenteilung in den Kantonen: Ein wichtiges, nicht erwähntes Element ist der Umstand, dass in den Kantonen die Regierungen nicht wie im Bund vom Parlament, sondern vom Volk gewählt werden.
Rechtsstaat in ausserordentlichen Lagen: Die Aussage, «dem Bundesrat ist es untersagt, von der Bundesverfassung abzuweichen» widerspricht in dieser apodiktischen Form der Praxis (siehe die COVID-Krise); dieser Aussage wird teilweise auch in der neueren Lehre widersprochen. Im Artikel «Notrecht» wird das differenzierter dargestellt. --Graf1848 (Diskussion) 18:39, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für deine Hinweise, @Graf1848.
Ad Gewaltenteilung: Ich habe einen EN für die Behauptung angefügt, der wohl die faktischen Gegebenheiten nicht berücksichtigt. Kennst du einige Titel, die das Verhältnis BR-BVers differenzierter aufzeigen? Auf Anhieb wüsste ich nicht, wo anfangen (vielleicht bei Vatter). Die kantonale Situation ergänze ich.
Ad Verweise: Mach ich.
Ad Ausserordentliche Lage: Ich verstehe nicht, wie mir dieser Fehler passieren konnte; Deinen "Notrecht"-Artikel habe ich nicht nur einmal gelesen und selber bin ich Autor des Verordnungs-Artikel, wo ich die Praeter-/Contra-legem-Kontroverse aufzeige. --FWS AM (Diskussion) 21:35, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Antwort auf die Frage von Gnom, die er im Portal „Recht“ gestellt hat, bezüglich „kritischer“, „linker“ Perspektiven: Der Rechtsstaagsbegriff und die -idee werden bis heute nicht vertieft in der Schweiz diskutiert; nur vereinzelt nehmen sich Wissenschaftler des Themas ganzheitlich und ideengeschichtlich an. Ich wüsste auch nicht, wie eine linke Kritik – oder überhaupt eine Kritik – des Rechtsstaats (nicht von Staatlichkeit an sich) aussehen könnte. Wer ist schon gegen Gewaltenteilung und Freiheitsrechte? Es gab jedoch in der Mitte des 20. Jahrhunderts eine Kontroverse zwischen Bäumlin und Kägi bezüglich des law-and-order-Rechtsstaatsverständnisses.--FWS AM (Diskussion) 12:37, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Genau, meine Frage wäre, ob der Artikel ausreichend kritisch mit "patriotischem" Schrifttum umgeht, welches in der Schweiz den besten aller möglichen Rechtsstaaten erkennt. Vielleicht gibt es Veröffentlichungen von Organisationen wie Amnesty, die den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz kritisieren? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:56, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Input, das schaue ich mir an. --FWS AM (Diskussion) 13:37, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe, wie du sehen kannst, einen kurzen Abschnitt mit den Rängen der Schweiz in verschiedenen Rechtsstaatlichkeit-Indizes hinzugefügt. Sehr viel gibt es dazu aber nicht. Nachdem ich den Artikel nochmals durchgegangen war, hatte ich auch nicht das Gefühl, dass er ein Loblied auf den Schweizer Rechtsstaat singe. Das Schrifttum ist nach allem, was ich gelesen habe, mitnichten patriotisch, sondern angemessen differenziert. Viele Staatsrechtler sind eher kritisch; viele, wenn nicht die Mehrzahl, fordern beispielsweise einen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit und bemängeln das Wahlverfahren bei Bundesrichtern.--FWS AM (Diskussion) 08:18, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
"Einzelne Aspekte der schweizerischen Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte, werden von der internationalen Warte kritisiert" ist etwas allgemein und knapp gehalten (und an dieser Stelle ohne Beleg). Vielleicht noch zu ergänzen: Wer hat kritisiert, was genau wird kritisiert, Einzelnachweis... Gestumblindi 18:16, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi: Ich habe einige EN ergänzt. --FWS AM (Diskussion) 15:04, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Danke. Der Abschnitt "Internationale Bewertung" ist allerdings für meinen Geschmack immer noch etwas knapp. Gestumblindi 18:28, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Auch nach meinem Geschmack. Die Literatur gibt jedoch nicht mehr her. --FWS AM (Diskussion) 21:04, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ein sehr langer Artikel. Das wird etwas dauern, den gründlich durchzuarbeiten. Ich melde mich, wenn ich es geschafft habe. --Opihuck 17:13, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

So, jetzt bin ich ihn durch und habe hier und da Anmerkungen gemacht. Jetzt muss ich den Artikel mal in seiner Gesamtheit auf mich wirken lassen. --Opihuck 19:20, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die zahlreichen Korrekturen und das sorgfältige Lesen. --FWS AM (Diskussion) 21:36, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Jetzt bin ich auch einmal zum Lesen gekommen: Zur Einleitung: Gleich im ersten Satz stolpere ich über "Grundwert" - das ist eigentlich ein Begriff, den ich nur aus der Politikwissenschaft kenne und weniger aus der Rechtswissenschaft. In Deutschland sprechen wir ja eigentlich durchgehend vom Prinzip. Ist in der Schweiz tatsächlich Grundwert geläufiger? / Persönlich finde ich Wörtern in Klammern eher etwas hinderlich beim Lesen, vielleicht kann man diese noch in die Sätze integrieren? / "Grundrechte bleiben toter Buchstabe" - Der Satz passt so nicht, ein Institut kann nicht ein toter Buchstabe (wenn eher tote Wörter) sein, nur die niedergeschriebenen Wörter können es. Vielleicht eher: Die niedergeschriebenen Grundrechte bleiben wirkungslos, wenn ... / Ich würde hier auch noch die verschiedenen Verfassungen mit Wikilink versehen / Du schreibst, dass die französische Regierung die Grundrechte stärkte. Aber war das nicht eher die Helvetische Republik, die einfach ein französischer Satellitenstaat war? Denn so stelle ich mir eine direkte Kontrolle durch Paris vor.

Zu Eingrenzung des Begriffs: Das Zitat von Diggelmann sollte eingeordnet werden. Zwar ist klar, dass das übernommen wird, aber wenn der genaue Wortlaut so wichtig ist, sollte auch in den Text, wer das gesagt hat. / Es ist mir nicht ganz klar, wie hier die internationalen Einflüsse wirken. Übernehmen die Rechtswissenschaftler etwas oder der Gesetzgeber? / "Rechtsstaat bedeutet nach tradierter Auffassung" - was ist die Tradition? Gerade hört der Leser noch, dass der Rechtsstaatsbegriff vielen Einflüssen ausgesetzt war und unterschiedlich ausgeprägt ist. Daher stellt sich hier die Frage, was die Tradition ist. / Vor EN 11 hast du einen Beleg in Klammern, das würde ich auch lieber in Fließtext umwandeln. / Auch das Zitat von Schindler als Zusammenfassung braucht eine kleine Einleitung.

Zu Historische Entwicklung: Also ich finde der Verweis tut dem Abschnitt nicht so gut, so fühlt man sich manchmal, als ob man springt. Ich wäre eher dafür, dass du einzelne Abschnitte aus Grundrechte (Schweiz) noch ergänzt. Ja, das sind dann Dopplungen, aber im Zweifel liest der Leser nur einen der beiden Artikel und der jeweilige Artikel sollte ja alleine vollständig sein. / Du schreibst, dass man in Deutschland versuchte die monarchische Regierung gerichtlicher Kontrolle zu unterwerfen. Aber, wenn ich mich richtig erinnere, enthielt jede Verfassung bis 1918 die Unverletzlichkeit des Monarchen, nur einzelne Handlungen konnten ab und zu mal aufgehoben werden. Vor allem aber war der Monarch immer noch der oberste Gerichtsherr, Urteile ergingen im Namen des Monarchen, seine Gerichte konnten also schwerlich seine Handlungen aufheben. Man behalf sich manchmal dadurch, dass man die Handlungen der Minister angreifen konnte. Da das aber hier nicht Thema ist, würde ich folgende andere Formulierung vorschlagen: " mithilfe des Rechts zu binden und staatliches Handeln einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen" - so ist die Formulierung ein wenig abgeschwächt. / Im Abschnitt Mediation schreibst du, dass die Inquisition wieder eingeführt wurde. Das bezweifele ich. Die Inquisition war ohnehin nur in den katholischen Gebieten sehr aktiv, daher ist das für die Schweiz eher zu bezweifeln, noch konnte sie eingeführt werden, es ist ja eine Institution der Kirche über die der Staat wenig Einfluss hat. Er kann sie höchstens verbieten oder erlauben. Es ist vermutlich das Inquisitionsverfahren gemeint? / Im Abschnitt zur Bundesverfassung von 1848 frage ich mich beim letzten Abschnitt - Wie? Also wie unterstützen Bundesrat und Bundesversammlung die Verwirklichung der Grundrechte. Das ist insbesondere interessant, da ja vorher das System als bedenklich bezeichnet wird. / Im letzten Satz im letzten Absatz schreibst du, dass das Bundesgericht sechs neue Grundrechte anerkannte. Da könnte man gut die sechs einfach nennen.

Zu Gewaltenteilung: Vor EN 149 ist ein internationaler Vergleich mit 23 Ländern. Da stellt sich die Frage, welche 23 Länder, warum nur die 23? Wieso nicht alle Länder? Also da sollte dieser Vergleich, zumindest im EN noch ein wenig erläutert werden. / "Von der internationalen Gemeinschaft wird die Gewaltenteilung in der Schweiz zuweilen kritisiert" - wer verbirgt sich hinter der internationalen Gemeinschaft? Die UN-Generalversammlung? Der UN-Menschenrechtsrat? Da wäre eine Spezifizierung zur Einordnung toll.

Zu Verwaltungsgerichtsbarkeit: Es wäre noch interessant in diesem Abschnitt zu erfahren, von wann bis wann diese Phasen gingen. / Im ersten Abschnitt steht, dass 2005 Kommissionen im BVerwG zusammengefasst wurden, im dritten Abschnitt steht, dass es 2007 eingeführt wurde. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Zu Internationale Bewertung: Dieser Abschnitt erscheint ein wenig fehl am Platz. Er sollte am besten irgendwo eingebaut werden. Aber vor allem ist hier wieder nicht klar - was ist eine internationale Warte? Die meisten Juristen sind national sozialisiert, sie schreiben also aus einer nationalen Warte oder aus ihrer persönlichen Ansicht. Daher würde ich das eher irgendwo einbauen und dann halt sagen, dass von Nicht-Schweizer Juristen gewisse Kritik kommt.

Ein schöner Artikel, wo ich wirklich einiges gelernt habe. Falls irgendetwas in meinen Anmerkungen nicht klar ist, versuche ich die gerne zu konkretisieren. Allgemein könnte man noch ein paar Rotlinks ergänzen, vor allem bei Rechtstexten und bei Gerichten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:27, 12. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt "Faktischer Zugang zum Recht" fällt mir positiv auf, da er sehr verständlich und erfrischend klar formuliert ist. Der kurze Text zur Drittwirkung (derzeit Rotlink) im Abschnitt "Grundrechte" ist hingegen nicht wirklich laienverständlich, hier wäre es hilfreich, das etwas konkreter auszuformulieren. --Carolin 04:43, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
@Carolin. Ich habe den Teil zur Drittwirkung ausgeführt und einen Link auf einen Abschnitt, der die Thematik ausführlicher erläutert, gesetzt. Ist es so besser? --FWS AM (Diskussion) 15:48, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
@Ichigonokonoha. Ad Einleitung: Ja, Grundwert ist in der Schweizer Rechtswissenschaft gebräuchlich. / Die Klammer-Begriffe finde ich sinnvoll, weil so die Fachbegriffe nicht direkt im Text vorkommen und er so allgemeinverständlicher ist. / Die Formulierung bei den Grundrechten habe ich angepasst, danke. / Helvetik: Verfassung wurde verlinkt, und ich korrigierte die "französische Regierung".
Ad Eingrenzung: Je nach Stadium übernahmen die Rechtswissenschaftler und die Staatsorgane die internationalen Einflüsse. Als sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts das Verwaltungsrecht als Wissenschaft (und nicht mehr blosse Staatspolitik) herauszubilden begann, waren deutsche Rechtswissenschaftler einflussreich. Im Abschnitt zur Rechtsstaatsidee geht es indes vornehmlich um das Bundesgericht und die Bundesversammlung. Wie weiter unten ausgeführt wird, führte die Ratifizierung der EMRK zu einer (in der Schweiz weitgehend unbekannten) Einführung einer, wenngleich zurückhaltenden, Verfassungsgerichtsbarkeit, ohne dass Volk und Stände darüber befanden. Der EGMR regte mit seiner Rechtsprechung (Belilos g. Schweiz) auch den Gesetzgeber an, die Verfahrensrechte auszubauen. In Bundesbern wollte man verhindern, dass die Schweiz, sollte sie die EGMR-Rechtsprechung nicht übernehmen, sich immer wieder vor dem Europarat wegen EMRK-Verletzungen erklären muss. / Die "tradierte Auffassung" ist tatsächlich nicht ganz geglückt. Mir geht es darum anzumerken, dass das Recht ursprünglich, d.h. im ausgehenden Mittelalter und in der frühen Neuzeit bis in die Aufklärung, zur Friedenssicherung diente. Erst später (Bill of Rights, Déclaration des Droits de l'Homme) kamen die Forderungen nach Grundrechten. Ich überlege mir da noch etwas Besseres. / Meines Erachtens ist das Zitat von Schindler selbsterklärend: Es zeigt die Dimensionen der Rechtsstaatlichkeit von einem anderen Blickwinkel aus. Ich wüsste nicht, was ich da noch einleiten könnte.
Ad Entwicklung: Ich habe die historischen Abschnitte beider Artikel abgeglichen und konnte nicht erkennen, was für den Rechtsstaats-Artikel genau fehlt bzw. wo "gesprungen" wird. Hast du da konkrete Passagen im Sinn? / Danke für deinen Formulierungsvorschlag, den ich so übernommen habe; bei Deutscher Rechtsgeschichte befinde ich mich auf unbekanntem Terrain. / Inquisition: Habe ich korrigiert. / Ich habe präzisiert, dass die Bundesbehörden mittels Rechtsprechung die Grundrechtsverwirklichung vorantreiben. Eine genaue Darstellung dieser Praxis ist indes ein Desiderat.
Ad Gewaltenteilung: Was du ansprichst, ist die Methodik der Studie; das muss m.E. nicht im Artikel ausgeführt werden. / Habe ich umformuliert, zumal das System auch in der Schweizer Rechts- und Politikwissenschaft kritisiert wird; darüber hinaus prangerte die GRECO das System an.
Verwaltungsgerichtsbarkeit: Der angegebene Beleg sagt nichts über die Dauer der Phasen. So eine Phase abzugrenzen, ist auch immer schwierig. Wo beginnt man? Mit den ersten Forderungen nach externer Verwaltungskontrolle? Mit der Übertragung der Rechtsprechungskompetenzen? Je nachdem, wo man anfängt, dauert die Phase rund 100 Jahre – in den 1890er kam der Anstoss dazu von Fritz Fleiner und Gustav Vogt. Ich habe das umrissen. / 2007 war richtig.
Ad Bewertung: Ich habe den Abschnitt bei der Rechtsstaatsidee eingebaut und die "internationale Warte" entfernt.
Ich werde versuchen, Rotlinks zu setzen. Du bist indes herzlich eingeladen, selbst welche zu setzen. Ich danke dir sehr für die genaue Lektüre und die hilfreichen Anmerkungen. --FWS AM (Diskussion) 15:39, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Danke, FWS AM – wieder ein sehr schöner Artikel aus deiner Feder! (oder eher deiner Tastatur …) Zwei Fragen/Bemerkungen: Du schreibst, «Die Alte Eidgenossenschaft konsolidierte sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts als amorphes Gebilde.» Stützt sich das «zu Beginn des 16. Jahrhunderts» auf Literatur? Dünkt mich doch recht spät, das wäre kurz vor der Reformation oder sogar während der Reformation – letztere war das Gegenteil einer Konsolisierung der Schweiz. Historiker wie Meissen, Stettler und Sablonier setzen die Bildung eines festeren Gebildes früher an, die ersteren beiden (wenn ich sie richtig verstehe) auf 1450, den Friedensschluss nach dem Alten Zürichkrieg (vgl. im einschlägigen WP-Artikel den Satz «Nach dem Friedensbeschluss von Einsiedeln im Jahr 1450 wurde aus einem lockeren Bündnisgeflecht innerhalb der Eidgenossenschaft ein geschlossener Bündnisverbund, der die bisherigen Landfriedenseinungen an Zusammenhalt weit übertraf», zit. Stettler/Meissen). Deshalb gefällt mir – zweite Bemerkung – auch der Begriff «amorph» nicht – ab 1450 war die Alte Eidgenossenschaft nicht mehr amorph, sondern ein festes Gefüge, das trotz fehlender Zentralmacht unter anderem auch die Spaltung infolge der Reformation überstehen konnte. LG, --Freigut (Diskussion) 11:14, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

@Freigut. Danke für dein Review: Das Datum habe ich korrigiert – keine Ahnung, woher ich das hatte. «Amorph» finde ich hingegen passend. Die Eidgenossenschaft hatte sich zwar als stabile Entität etabliert. Ihre (juristische, politische) Gestalt bleibt indes diffus; sie ist weder Bundesstaat noch Staatenbund. Es ist nicht ohne Weiteres klar, was die Eidgenossenschaft zu dieser Zeit genau war – ein Bündnisverbund ist keine ausreichende Antwort. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. --FWS AM (Diskussion) 15:57, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
«Bundesstaat» und «Staatenbund» sind doch moderne Begriffe, die sich nicht einfach so aufs Spätmittelalter übertragen lassen. Ich wurde unbedingt auf Begriffe zurückgreifen, die beispielsweise Rechtshistoriker verwenden. Ich mache mich einmal bei Pahud de Mortanges schlau (hätte ich eigentlich schon früher machen können ...). --Freigut (Diskussion) 16:46, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Mit der früheren schweizerischen Geschichte kenne ich mich nun wirklich nicht aus, und in der zitierfähigen Literatur habe ich die Bezeichnung «amorph» nicht gefunden, sondern nur in einem Vorlesungsskript – immerhin eines Verfassungshistorikers. --FWS AM (Diskussion) 17:13, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten