Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/05

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Innenaufnahmen einer Kirche in Italien

Hallo, ich habe eine Frage zu Innenaufnahmen einer Kirche in Italien. Diese Aufnahmen wurden von einen Wikipedia Autor gemacht und auch dementsprechend lizenziert. Ich habe bereits mitbekommen, dass Innenaufnahmen problematisch sein können, habe aber keine Ahnung wie die Rechtlage dazu in Italien aussieht. Die Kirche ist alt, die abgebildeten Fresken, Bilder, Plastiken und Altäre sicherlich deutlich über 150 Jahre alt. Können diese Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden? Danke & Gruß, --Alpenhexe (Diskussion) 22:22, 7. Mai 2024 (CEST)

Wenn nichts urheberrechtlich Geschütztes (eben z. B. weil sehr alt) abgebildet wird ist das völlig unproblematisch. -- Chaddy · D 00:25, 8. Mai 2024 (CEST)
Danke, Chaddy, das hilft schon mal. Wo ist den die Grenze von nicht mehr alt genug? Wie bei Bildern 120 Jahre? Danke, --Alpenhexe (Diskussion) 00:44, 8. Mai 2024 (CEST)
70 Jahre nach dem Tod des*der Urheber*in. Wenn diese*r nicht ausfindig zu machen ist, dann wenden wir als pragmatische Regelung 100 Jahre an. Die 120 Jahre sind die ähnliche pragmatische Regelung auf Commons. -- Chaddy · D 02:20, 8. Mai 2024 (CEST)
Vielen Dank! --Alpenhexe (Diskussion) 11:38, 8. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:10, 8. Mai 2024 (CEST)

Wenn in der alten Kirche moderne Elemente enthalten sind, muß man klären, ob es Kunstwerke sind oder (wenn sie es sind), ob sie nur Beiwerk sind. Moderne Stühle im Chor sind in der Regel nicht als Kunstwerk anzusehen. Eine moderne Statue, die irgendwo nebenbei herumsteht, beeinflußt das Gesamtbild nur dann, wenn das Kunstwerk bildbestimmend ist. Man muß das individuell betrachten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:20, 8. Mai 2024 (CEST)

Video von Musiker/Band

Hallo, wenn man bei einem Konzert ein sehr kurzes Video (sagen wir 10-20 Sekunden) macht, auf dem die gespielte Musik zu hören ist, wäre das bei Veröffentlichung die gleiche URV, oder ist womöglich so ein ultrakurzer Schnipsel noch von sowas wie "De minimis", "Zitatrecht" oder Ähnlichem gedeckt? MfG --A.Savin (Diskussion) 14:12, 8. Mai 2024 (CEST)

Außerhalb von Wikipedia könnte man entsprechend argumentieren, wir akzeptieren so etwas hier aber nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:37, 8. Mai 2024 (CEST)
Ja, das Zitatrecht akzeptieren wir hier nur bei Textzitaten. Es wird immer mal wieder diskutiert, ob wir nicht Bildzitate zulassen können, diese Diskussionen haben aber bis jetzt nicht zu einer Änderung der Praxis geführt. Musikzitate (in Form von Audio/Video) in der de-WP wurden m.W. bislang noch nicht mal in Erwägung gezogen. De minimis würde ich bei einem Konzertvideo auch nicht sehr plausibel finden - wenn das Video insgesamt 10-20 Sekunden lang ist und die Musik während der ganzen Länge des Videos zu hören ist, ist sie dann nicht ein wesentlicher Bestandteil des Videos, das ja einen Eindruck vom Konzert vermitteln soll - wozu die Musik gehört? Es würde sich dabei ja gerade nicht um irgendwelche Musik handeln, die zufälligerweise im Hintergrund gespielt wird, wie es beim vom Chianti genannten Festumzug vielleicht der Fall wäre... Gestumblindi 20:25, 8. Mai 2024 (CEST)
Mir ging es eher darum, ein Video für den Wikidata-Item des/der Künstler beizusteuern. Dort gibt es ja für Personalien die Eigenschaft "Video", das dann sehr oft fehlt. Und da dachte ich halt, im Fall von Musikern ist das repräsentativste mögliche Video eine Konzertaufnahme, und sei es nur ein wenige Sekunden kurzer Ausschnitt davon. Und sowas ohne Ton hochladen ist ja auch doof. Na ja, dann werde ich halt versuchen, solche Videos zu machen auf denen die Musik gar nicht erst zu hören ist. MfG --A.Savin (Diskussion) 14:38, 9. Mai 2024 (CEST)
De minimis wäre ein Video z.B. eines Festumzugs, auf dem im Hintergrund urheberrechtlich geschützte Musik zu hören ist (unvermeidlicher, für das Hauptmotiv aber unwesentlicher Bestandteil).
Vom Zitatrecht gedeckt wäre ein Video z.B. mit einer Konzertbesprechung, in dem der kurze Ausschnitt kommentiert, analysiert etc. würde.
Beides trifft nicht zu, wenn nur der kurze Ausschnitt online gestellt wird. Auch außerhalb der Wikipedia. --Chianti (Diskussion) 17:43, 8. Mai 2024 (CEST)
Rein theoretisch wäre das möglich, wenn die Rezeption direkt beim Upload gemacht wird, aber das sieht Commons nicht vor. Ein Upload auf .en wäre denkbar mit der fair-use-Klausel, damit müßten sich die Amis beschäftigen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:17, 8. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:02, 10. Mai 2024 (CEST)

Bild von USPTO

Hallo Zusammen, kann man dieses Bild vom Server der USPTO.gov nutzen (für den Artikel Drei-Wege-Katalysator und ggfls. der zugehörigen Personenartikel)? Das Bild wurde im Zusammenhang mit der Verleihung der National Medal of Technology and Innovation veröffentlicht. Einen Copyrightvermerk konnte ich nicht finden. --Mister Pommeroy (Diskussion) 09:54, 14. Mai 2024 (CEST)

Ich denke nicht, so haben wir zu wenig Infos zu den Fotos. Zwar sind Werke amerikanischer Bundesbehörden in den USA public domain und wir akzeptieren diese (z.B. Fotos der NASA) auch hier; ob die beiden Fotos vom USPTO stammen oder auf seiner Website nur gezeigt werden (und Werke dritter Fotografen sind, die nicht für das USPTO arbeiten), können wir so aber nicht sagen. Gestumblindi 11:35, 14. Mai 2024 (CEST)
Ok, danke! --Mister Pommeroy (Diskussion) 13:15, 14. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 13:15, 14. Mai 2024 (CEST)

Hallo an die Experten,

besteht hier eine URV? Der Inhalt wurde aus einer externen englischsprachigen externen Quelle übersetzt. --Belchaki (Diskussion) 12:27, 15. Mai 2024 (CEST)

Schöpfungshöhe sehe ich in dem sehr kurzen Text zwar nicht, aber das war sowieso kein enzyklopädischer Artikel und wurde darum gelöscht. Ich denke, das ist damit erledigt. Gestumblindi 19:42, 15. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 19:42, 15. Mai 2024 (CEST)

Abfotografieren öffentlich zugänglicher Bilder

Die beiden folgenden Aufnahmen wurden von öffentlich zugänglichen Infotafel in Arco (Italien) abfotografiert und als gemeinfrei deklariert c:File:Brücke in Arco über den Sarca 1945.jpg, c:File:Brunnen in Arco, Stadteil Stranfora um 1950.jpg. Beide sind auf Wiki.de eingebunden. Nach meinen Verständnis stellt das Abfotografieren von Fotografien keine Eigenleistung dar. Da die Bilder zudem nicht älter als 100 Jahre alt sind, sollten sie auch auf Wiki.de auch nicht gemeinfrei sein. Mit der Bitte um Klärung. Danke! --Robertk9410 (Diskussion) 08:31, 10. Mai 2024 (CEST)

Hallo @Robertk9410: Hier greift gegebenenfalls die Panoramafreiheit, die es aber in Italien leider nicht gibt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:56, 10. Mai 2024 (CEST)
Hallo @Alpenhexe: die Lizenz ist dennoch falsch. Wer sich beim Verbreiten auf die Panoramafreiheit beruft, muss das Änderungsverbot beachten und dass die Panoramafreiheit in vielen Ländern, u.a. Italien, wo die Infotafeln stehen, nicht gilt. Ich habe daher die entsprechenden Bausteine ergänzt. und: die Vermutung, etwas sei auf Initiative der Stadt veröffentlicht worden, macht es noch lange nicht zu einem gemeinfreien Werk der Regierung! --Chianti (Diskussion) 16:00, 10. Mai 2024 (CEST)
Neben der fehlenden Panoramafreiheit in bella Italia ist auch das Problem, dass die Fotos wohl nicht bleibend angebracht sind.--Oursana (Diskussion) 18:30, 10. Mai 2024 (CEST)
Italien hat keine Panoramafreiheit, auf Commons geht das also schon mal gar nicht. Hier lokal in der deutschsprachigen Wikipedia berufen wir uns ja gerne auf das Schutzlandprinzip, um Bilder aus Staaten ohne Panoramafreiheit unter Verweis auf Panoramafreiheit in DACH hochzuladen (was ich fragwürdig finde), aber wenn die Fotos nicht einmal bleibend angebracht sind, geht auch das nicht. Ich stelle Löschanträge auf Commons. Gestumblindi 13:00, 11. Mai 2024 (CEST)
Jetzt habe ich doch noch eine andere Idee: Die Fotos sind von ca. 1945 und 1950 und aus Italien, damit dürfte {{PD-Italy}} anwendbar sein. Die Schwelle für Werke der Fotokunst, die für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt sind, scheint in Italien hoch angesetzt zu sein, und solche Bilder ("einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens", siehe deutsche Fassung der Vorlage) fallen wohl nicht darunter, sondern nur unter den italienischen Lichtbildschutz von 20 Jahren ab Erschaffung. Die Bilder können damit für Commons "gerettet" werden, ich werde diesen Baustein einbinden. Gestumblindi 13:08, 11. Mai 2024 (CEST)
Ich habe die beiden Fotos jetzt entsprechend gekennzeichnet. Ob wir sie auch in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden können, hängt davon ob, ob die Tafeln dauerhaft angebracht sind - Alpenhexe kann sich vielleicht noch dazu äussern? Dann hier müssten wir uns wohl schon auf die Panoramafreiheit berufen, da PD-Italy bei uns nicht anwendbar ist. Gestumblindi 13:12, 11. Mai 2024 (CEST)
Hallo @Gestumblindi, das Foto von der Brücke ist auf einer Infotafel, die fest im Boden einbetoniert ist. Das würde ich schon als dauerhaft bezeichnen. Anders sieht es mit dem Foto vom Waschplatz aus: dieses ist sehr groß, aber nur aufgehängt - das würde ich nicht als dauerhaft bezeichnen. Ich fand es deshalb reizvoll, weil es direkt über dem Waschplatz aufgehängt ist, den es vor 70 Jahren zeigt.
ich hoffe, diese Information hilft. Brauchst du noch mehr? Liebe Grüße, --Alpenhexe (Diskussion) 08:55, 12. Mai 2024 (CEST)
Danke, ich denke, das reicht - wenn das Foto vom Waschplatz nicht dauerhaft angebracht ist, können wir es hier in der deutschsprachigen Wikipedia wohl nicht einbinden, aber auf Commons kann es bleiben. Das andere können wir dann unter Berufung auf die Panoramafreiheit wohl sogar verwenden. Gestumblindi 19:00, 12. Mai 2024 (CEST)
Prima, das ist eine klare Aussage. Danke! --Alpenhexe (Diskussion) 20:00, 15. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:04, 16. Mai 2024 (CEST)

Für den Artikel Siebzehneck würde ich gerne im Abschnitt Vorkommen diese Datei einbinden. Was mich im Moment daran hindert, ist der Hinweis im Abschnitt Lizenz. In dieser Briefmarke stammt das Portrait von Gauß höchstwahrscheinlich von diesem (historischen) Gemälde. Es stellt sich deshalb die Frage:

Erreicht dann die Bearbeitung für die Briefmarke und die Grafik mit Zirkel, Kreis und Dreieck überhaupt Schöpfungshöhe?

Mit Gruß--Petrus3743 (Diskussion) 10:31, 14. Mai 2024 (CEST)

Wir müssen das zuerst auf Commons prüfen. Ich würde mich deiner Einschätzung anschliessen, dass das Porträt von Gauss direkt vom genannten Gemälde abgeleitet ist und damit keine eigenständige Schöpfung darstellt (im Prinzip nur eine Übertragung dieses Gemäldes in ein anderes Medium) und der Rest "vorbekannte Motive" sind, d.h. keine Schöpfungshöhe. Damit wäre die Briefmarke auf Commons neu mit entsprechenden Bausteinen zu versehen - es gibt noch sehr viele deutsche Briefmarken auf Commons mit diesem Prüfungsbaustein, der Rückstau ist hoch, aber in diesem Fall werde ich mich gerne darum kümmern, jedoch wohl nicht mehr heute. Gestumblindi 11:40, 14. Mai 2024 (CEST)
Servus Gestumblindi, vielen Dank für deine rasche Rückmeldung; auch ein Dankeschön im Voraus für deine Bemühungen! Mit Gruß--Petrus3743 (Diskussion) 11:47, 14. Mai 2024 (CEST)
Dieser pauschale Bauklotz kann erstmal ignoriert werden, den hat jemand in vorauseilendem Gehorsam blind in alle Briefmarken eingetragen. Ich wüßter nicht, daß auch nur eine einzige Marke aus der DDR nicht gemeinfrei wäre. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:04, 14. Mai 2024 (CEST)
Ich habe den Bauklotz auf Commons aus den DDR-Briefmarken entfernt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:12, 14. Mai 2024 (CEST)
Servus Ralf, herzlichen Dank für deine Bemühungen! Liebe Grüße--Petrus3743 (Diskussion) 15:27, 14. Mai 2024 (CEST)
Servus @Ralf Roletschek:, der im Abschnitt Lizenz noch verbliebene grüne Balken mit dem Hinweis Previous public domain rationale, no longer applicable verbietet mir eigentlich noch die Nutzung der Datei File:Stamp Carl Friedrich Gauß.jpg. Mit Gruß--Petrus3743 (Diskussion) 22:41, 14. Mai 2024 (CEST)
@Gestumblindi: kannst du diese Änderung bitte überprüfen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:45, 14. Mai 2024 (CEST)
Hallo Ralf (und auch Petrus3743); ich bin aus den oben angeführten Gründen zwar der Ansicht, dass diese Briefmarke gemeinfrei ist, aber wir mussten doch schon längst - leider - feststellen, dass die pauschale Begründung "amtliches Werk" auch für historische Briefmarken - auch aus der DDR - nicht anwendbar ist; siehe Loriot-Entscheidung des Landgerichts Berlin 2012. Gemäss dem LG Berlin ist § 5 Abs. 1 UrhG nur für Sprachwerke anwendbar, kommt also für Briefmarken (und andere bildliche Darstellungen) gar nicht in Frage - der Hinweis "Previous public domain rationale, no longer applicable" ist also richtig, der Baustein ging einfach von der falschen Annahme aus, dass Briefmarken jemals amtliche Werke sein konnten. Zumindest denke ich - und das ist m.E. auch Konsens auf Commons - dass wir uns an dieser Entscheidung orientieren müssen, solange sie Bestand hat. Wir müssen also jede Briefmarke einzeln überprüfen, ob sie ein geschütztes Werk ist bzw. geschützte Werke zeigt, und wenn sie gemeinfrei ist, mit passenden Bausteinen versehen - {{PD-GDR stamps}} ist obsolet und sollte nicht mehr verwendet werden. Dementsprechend werde ich deine Änderung an der Vorlage revertieren und bei der Gauss-Briefmarke Bausteine einsetzen, die die wirkliche Begründung der Gemeinfreiheit reflektieren. Gestumblindi 19:31, 15. Mai 2024 (CEST)
Servus Gestumblindi und auch Ralf, ein herzliches Dankeschön für diese rasche Bearbeitung. So sieht es jetzt im Siebzehneck aus. Liebe Grüße--Petrus3743 (Diskussion) 07:30, 16. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:03, 16. Mai 2024 (CEST)

Verleihung der National Medal im Weißen Haus

Dieses Foto wurde anlässlich der Verleihung der National Medal of Technology and Innovation aufgenommen. Ich weiß nicht, von wem es aufgenommen wurde, aber kann man davon ausgehen, dass solche Fotos von einem Mitarbeiter des United States Government aufgenommen wurden und verwenden? Oder gibt es vielleicht eine Webseite des Weißen Hauses, wo Fotos von offiziellen Anlässen gespeichert werden? --20:07, 15. Mai 2024 (CEST) --Mister Pommeroy (Diskussion) 20:07, 15. Mai 2024 (CEST)

Kannst du vielleicht noch den Kontext des Fotos verlinken; die Seite, auf der es eingebunden ist, nicht nur das Foto selbst? Das würde vielleicht bei der Beurteilung helfen. Gestumblindi 20:47, 15. Mai 2024 (CEST)
Hallo Gestumblindi, die Webseite, die auf die Verleihung hinweist, ist hier, das Bild selbst ist unter anderem hier zu finden, unten Mitte. --Mister Pommeroy (Diskussion) 20:55, 15. Mai 2024 (CEST)
Hallo Mister Pommeroy, das hilft weiter, leider auf eher unerfreuliche Weise: Ganz unten auf https://nationalmedals.org/laureate/carl-d-keith/ findet sich folgender Hinweis "Copyright © 2024 The National Science and Technology Medals Foundation is a 501(c)3 public charity headquartered in the District of Columbia and is not affiliated with the U.S. Government." (Hervorhebung von mir). D.h. dass die verleihende Institution keine Regierungsbehörde der USA ist und damit sind ihre Veröffentlichungen leider nicht public domain. Ich würde mal davon ausgehen, dass der Fotograf entweder dieser Institution angehört (also nicht PD) oder ein externer (Presse-)Fotograf ist (erst recht kein PD); es bräuchte schon einen expliziten Hinweis darauf, dass der Fotograf für eine Regierungsbehörde der USA tätig war, sehe ich nicht... Gestumblindi 21:04, 15. Mai 2024 (CEST)
Schade, aber nicht zu ändern. Danke! --Mister Pommeroy (Diskussion) 22:48, 15. Mai 2024 (CEST)

Hallo Gestumblindi, nur zur Info, aus dem Artikel: die National Medal of Technology and Innovation ist eine Auszeichnung, die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten an Erfinder und Innovatoren verliehen wird [...] Es handelt sich um die höchste Auszeichnung, die in den Vereinigten Staaten für Leistungen auf dem Technologiesektor vergeben werden kann. Wie die Nationalmedals.org da rein spielt, weiß ich nicht, aber die vergeben die Medaille nicht. --Mister Pommeroy (Diskussion) 15:04, 16. Mai 2024 (CEST)

@Mister Pommeroy: Interessant, dann lass uns das doch noch einen Moment näher anschauen! Ich ent-erledige hier mal und werde mich wieder melden, vielleicht find' ich ja noch etwas heraus... Gestumblindi 20:04, 16. Mai 2024 (CEST)
Bei Alamy kann man die Fotos käuflich erwerben (was ich nicht vorhabe), mit dem Vermerk This image is a public domain image, which means either that copyright has expired in the image or the copyright holder has waived their copyright. --Mister Pommeroy (Diskussion) 20:18, 16. Mai 2024 (CEST)
Dann wäre die Herausforderung nun wohl, die ursprüngliche Quelle zu finden, die somit wohl doch eine amerikanische Regierungsbehörde ist, und von der auch Alamy die PD-Bilder bezieht (und frech "charges you a fee for access to the high resolution copy of the image"). Die National Science and Technology Medals Foundation, deren Website mich verwirrte, scheint eine unabhängige Organisation zu sein, die zwar Medaillenträger im "STEM"-Bereich zusammenbringen möchte, aber in der Tat nichts mit der Verleihung selbst zu tun hat. Gestumblindi 22:00, 16. Mai 2024 (CEST)
Mmh, von der Alamy-Seite als Screenshot ginge ja, nicht in high resolution, aber immerhin. Wäre das erlaubt? Dieses Foto der Preisverleihung 2006 ist wohl vom .gov-Server heruntergeladen worden, aber der Link führt jetzt nur zum "Briefing Room", zumindest habe ich es nicht geschafft, andere Fotos zu sehen. --Mister Pommeroy (Diskussion) 22:27, 16. Mai 2024 (CEST)
@Mister Pommeroy: Es wäre eben (nur) dann erlaubt, wenn wir davon ausgehen können, dass das Foto wirklich von einer US-Behörde stammt und deshalb gemeinfrei ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:48, 17. Mai 2024 (CEST)
Hallo Gnom, eine Anfrage auf der WP:Auskunft hat dank einer hilfreichen IP tatsächlich weitergeholfen. Die Bilder sind zB hier zu finden, ich nehme an, damit kann man die Bilder problemlos auf Commons hochladen. --Mister Pommeroy (Diskussion) 11:34, 17. Mai 2024 (CEST) P.S.: als "creator" ist das "Department of Commerce. Office of the Secretary" angegeben, gibt es da eine spezielle Lizenz (wie zB für NASA), oder reicht der allgemeine Hinweis auf das Werk eines Mitarbeiters des US Governments? --Mister Pommeroy (Diskussion) 11:43, 17. Mai 2024 (CEST)

Hat sich erledigt, ich wurde gerade auf das NARA Template hingewiesen. Und nochmals Dank an Gestumblindi für das ent-erl., ich hätte sonst vermutlich nicht mehr weiter gesucht. --Mister Pommeroy (Diskussion) 12:08, 17. Mai 2024 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 12:08, 17. Mai 2024 (CEST)

Liebe Urheberrechtsexperten, könnt Ihr Euch das hier mal ansehen bitte? Wenn ich das richtig sehe, stammt das 1:1 von hier. Dort steht es unter CC-Lizenz, so dass ich annehme, dass sich das durch einen ordentlichen Import heilen ließe.

Was mich aber sehr viel bedenklicher stimmt, ist, dass der Text auch dort schon so klingt, als ob er aus irgendeiner Festschrift abgekupfert wurde, was ja ein ernsthaftes URV-Problem wäre. Nur kann ich online nichts finden. Wie ist damit umzugehen? Laufenlassen, bis jemand in der Offline-Literatur auf was stößt? --2003:C0:8F10:A100:A476:A5D8:2034:6E85 00:17, 5. Mai 2024 (CEST)

Tja, dazu müssten wir den Fürthwiki-Benutzer "Web Trefoil" befragen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:31, 5. Mai 2024 (CEST)

Public Administration

Hi, gehe ich recht in der Annahme das es kein problem sein sollte dieses Logo auf Commons zu laden, da es nur buchstaben und einfache Geometrische Formen zeigt?!? --Calle Cool (Diskussion) 12:52, 8. Mai 2024 (CEST)

Ich gehe davon aus, daß das sogar auf Commons problemlos sein sollte. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:13, 8. Mai 2024 (CEST)

Dieser Artikel nutzt vor allem zwei Werke als Quellen: Max Döllner "Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt bis 1933" und Wolfgang Mück "NS-Hochburg in Mittelfranken: Das völkische Erwachen in Neustadt an der Aisch 1922–1933" (beide urheberrechtlich geschützt), erkennbar durch 254 bzw 110 Einzelnachweise.
Manche Sätze sind wortwörtlich übernommen, viele mäßig paraphrasiert.
Die anderen referenzierten Quellen konnte ich mangels Zugriff nicht prüfen.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob dies noch zulässiges Zitieren oder schon ein Plagiat ist. Vor allem wenn man den Stil des Textes betrachtet (der meinem persönlichem Empfinden eh schon eher ein Essay denn ein Wikipedia-Artikel ist), fällt schon auf, dass der WP-Autor sich viele Begrifflichkeiten und Wertungen der zitierten Quellen zueigen macht.
Ich wäre hier für fachkundige Einschätzung sehr dankbar. --Aischgründer (Diskussion) 23:51, 9. Mai 2024 (CEST)

Hallo @Aischgründer, magst du hier einmal drei bis fünf knackige Beispiele wiedergeben? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:01, 10. Mai 2024 (CEST)

Frida Kahlo wird zum 1.1.2025 gemeinfrei – aber nicht in Mexiko

Hallo, nach dem 1. Januar ist vor dem 1. Januar – und damit kann man die Vorbereitungen für den nächsten Tag der Gemeinfreiheit gar nicht früh genug beginnen. Eine der prominentesten Figuren des kommenden Jahres wird wohl Frida Kahlo, die 1954 verstarb und deren Werke damit zum 1.1.2025 gemeinfrei werden. Das Problem: In Mexiko gilt tatsächlich eine 100-jährige Schutzfrist (die längste weltweit), weshalb wir nichts auf Commons hochladen können, sondern alles lokal hosten müssen. Dasselbe Problem haben die anderen Wikipedias. Deshalb zunächst meine Frage in die Runde: Seht ihr das auch so? Danke und Gruß, (nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 17:12, 5. Mai 2024 (CEST))

Ja, das Ley Federal del Derecho de Autor ist da recht eindeutig:
Artículo 29. Los derechos patrimoniales estarán vigentes durante
1. La vida del autor y, a partir de su muerte, cien años más
.
--sуrcrо.педія 17:29, 5. Mai 2024 (CEST)
Danke – wollen wir dann alle ihre Werke hier lokal hochladen? Und die französischsprachige Wikipedia etc. macht bei sich dasselbe? Mir kommt das irgendwie blöd vor. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:32, 5. Mai 2024 (CEST)
Ich habe hier mal eine Seite angelegt, an der die Informationen zusammen getragen werden können: commons:Talk:Frida Kahlo --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:30, 8. Mai 2024 (CEST)
Mir kommt's auch blöd vor, sehe aber ebenfalls keine andere Möglichkeit... Gestumblindi 20:15, 8. Mai 2024 (CEST)
@Gestumblindi und @Syrcro: Und das amerikanische Urheberrecht interessiert uns hierzuwiki einfach gar nicht? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:33, 11. Mai 2024 (CEST)
Das amerikanische oder das US-Recht? Die aktuelle Ausstellung zur Künstlerin in Berlin ist schon eine klare Urheberrechgtsverletzung. Ich finde es nicht gut, wenn wir uns hier auf DACH-Recht beziehen. Rechtlich sicher machbar(?), moralisch grenzwertig. Das Welturheberrechtsabkommen und die RBÜ sehen vor, daß kein längerer Schutz als im Ursprungsland gewährt werden muß. Der umgekehrte Fall wie hier bei Mexico ist scheinbar so selten, daß das im Gesetz nicht vermerkt wird. Die Frida Kahlo Corporation ist nicht gerade zimperlich, was Fragen des Urheber- und Markenrechts angeht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:55, 11. Mai 2024 (CEST)
Hm, ich muss sagen, dass mir auch etwas unwohl bei dem Gedanken ist, hier Werke von Frida Kahlo zu hosten, wenn diese sowohl in ihrem Ursprungsland Mexiko als auch in den USA, wo die WMF sitzt, noch nicht gemeinfrei sind. Allerdings sind wir und die WMF ja in den USA durch den DMCA einigermassen geschützt: Wenn die Frida Kahlo Corporation beschliessen sollte, in den USA (in Deutschland besteht ja keine Gefahr) wegen in der deutschsprachigen Wikipedia gehosteten Bildern von Frida Kahlo gegen die WMF vorzugehen, müsste sie erstmal nur eine "DMCA takedown notice" senden, also formell verlangen, dass die Bilder entfernt werden. Wenn die WMF dieser nachkommt - was sie wohl tun würde -, sind dann einfach die Bilder weg, weiteren Ärger hätten wir nicht. -Gestumblindi 13:31, 11. Mai 2024 (CEST)
Moralische Rechtfertigung gibt es für 100 pma oder die 95 Jahre nach Veröffentlichung in den USA nicht, das ist lediglich die Perpetuierung von einer nur zeitlich beschränkt rechtfertigbaren Monopolisierung von Ausdrücken der Kommunikation, Kunst und Wissenschaft für kommerzielle Verwertungszwecke. --sуrcrо.педія 20:21, 11. Mai 2024 (CEST)
Moralisch bin ich mit dir völlig einig, das sehe ich dann aber auch bei 70 Jahren pma schon so - ich sage immer, dass das Urheberrecht kein Urenkelrecht sein sollte. 20 Jahre pma, damit die unmittelbaren Erben noch von den Rechten profitieren können, wären meines Erachtens völlig ausreichend, schliesslich laufen Patente schon noch 20 Jahren (und gar noch zu Lebzeiten des Erfinders) ab. Aber das müssen vorerst Wunschträume bleiben und hier geht's ja nicht darum, was wir moralisch richtig finden, sondern was rechtlich möglich ist. Gestumblindi 20:29, 11. Mai 2024 (CEST)
Ich finde auch 50 Jahre nach Erstveröffentlichung völlig ausreichend (womit Werke dann häufig sogar noch zu Lebzeiten des*der Urheber*in gemeinfrei wären). Die Idee des Urheberrechts ist ja eigentlich, dass Kunst und Kultur Gemeingut sind und nur für begrenzte Zeit monopolisiert werden dürfen. 70 Jahre pma führt hingegen dazu, dass Werke de facto sogar für über 150 Jahre geschützt sein können, womit sie effektiv für ganze Zeitalter monopolisiert sind. Das ist nicht gut. -- Chaddy · D 23:44, 11. Mai 2024 (CEST)
@Gestumblindi: Du meinst also, dass die WMF im Fall einer DMCA takedown notice die bei uns gehosteten Fotos löschen müsste? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:11, 12. Mai 2024 (CEST)
Ich vermute, dass sie die Fotos löschen würde (wie sie das vor ein paar Jahren auch bei einer DMCA takedown notice für einige (*) Fotos dauerhaft aufgestellter Skulpturen von Claes Oldenburg im öffentlichen Raum Deutschlands getan hat, obwohl diese ja in Deutschland unter die Panoramafreiheit fallen - in den USA, wo es Panoramafreiheit nur für Werke der Architektur gibt, allerdings nicht) - ob sie es wirklich müsste, ist eine etwas andere Frage, aber ich glaube eigentlich auch - zumindest wenn wir hier im grossen Stil Bilder von Kahlo hochladen würden, auch solche, die nicht in einem Artikel der deutschsprachigen Wikipedia Verwendung finden. Wenn wir uns auf letzteres beschränken würden, könnte die WMF m.E. vielleicht damit argumentieren, dass es sich hier um Uploads mit einem Zielpublikum ausschliesslich im DACH-Raum handle, aber ich bezweifle, dass sie das tun würde. (*) Einige Fotos von Skulpturen, d.h.: nur genau die Fotos, die in der DMCA takedown notice genannt waren; andere Bilder hatten die Vertreter von Oldenburg wohl übersehen oder aus unbekannten Gründen geduldet, diese wurden nicht gelöscht. Gestumblindi 18:59, 12. Mai 2024 (CEST)
@Gestumblindi: Okay, danke dir. Haben wir diese "Regel" für lokale Uploads irgendwo dokumentiert? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:03, 12. Mai 2024 (CEST)
Du meinst die "Regel", dass wir Bilder, die zwar in DACH gemeinfrei sind, im Herkunftsland und/oder in den USA aus unterschiedlichen Gründen (z.B. fehlende Panoramafreiheit) aber nicht (und daher nicht nach Commons können), hier als lokale Uploads akzeptieren? Etwas steht hier, allerdings speziell bezogen auf die Panoramafreiheit: Wikipedia:Bildrechte#Schutzlandprinzip. Gestumblindi 20:12, 12. Mai 2024 (CEST)

Bilder aus Buch

Es gibt einige Bücher zur Ortschronik meines Heimatortes (um 2002 veröffentlicht). Die Bilder stammen aus Archiven und Privatbesitz und wurde für die Bücher zur Verfügung gestellt. Auch Fotos von Stichen und alten Gemälden sind enthalten. Was darf hochgeladen werden? Alle Bilder ie älter als 100 Jahre oder deren Fotografen mehr als 70 Jahre tot sind? Auch die Bilder, die aus Privatbesitz stammen? Und wie sieht es mit den Fotos der alten Kunstwerke aus? SG, --JPF just another user 10:11, 12. Mai 2024 (CEST)

Im oben verlinkten Artikel Wikipedia:Bildrechte findest du die wesentlichen Informationen zu deinen Fragen. Ob eine Abbildung aus Privatbesitz ist, ist urheberechtlich nicht relevant dann relevant, wenn das Bild während der Regelschutzfrist nicht veröffentlicht wurde und der Herausgeber somit das Recht der editio princeps (Urheberrecht) für sich beanspruchen kann. Das erlischt nach 25 Jahren. Für die Fotos von alten Stichen und Gemälden gilt WP:BR#Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken.--Chianti (Diskussion) 11:14, 12. Mai 2024 (CEST)
@J. Patrick Fischer: Ergänzend zu @Chiantis Antwort: Stelle gern Fragen zu einzelnen Fällen, immer mit jeweils allen Angaben die du zu dem fraglichen Foto oder Stich hast. Nur so können wir dir belastbare Antworten geben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:05, 12. Mai 2024 (CEST)
Tja, da gibt es verschiedene Beispiele. In dem Buch von 2002 (Seitenangabe für mich):
  1. Eine Postkarte mit Ortsansicht aus dem Jahre 1900 ohne weitere Angaben (S.139)
  2. Die Fotos von vier Bürgermeistern (Amtszeit 1870-1924), Quellenangabe: "Fremde Fotos" (S. 122)
  3. Gemälde der Feuersbrunst von 1749. Foto von Theo Kemper (S. 115)
  4. Bild des 1893 abgebrochenen Rathauses, "eigen" (S.111)
  5. Luftaufnahme von Markt Schwaben (1934), "Fremde Fotos" (S. 104)
--JPF just another user 18:42, 12. Mai 2024 (CEST)
"Fremde Fotos" ist ja eine ganz tolle Quellenangabe, und "eigen" für ein Foto eines 1893 abgebrochenen Gebäudes finde ich auch eher... eigen. Mir ist sowas nicht neu; Heimatforscher haben oft keine rechte Vorstellung von urheberrechtlichen Fragen, was dann in diesbezüglich unsauberer Arbeit mündet und einerseits darin, dass Bilder verwendet werden, die vielleicht gar nicht frei sind bzw. einer Genehmigung bedürften, und andererseits Schutzrechte für gar nicht Schützbares (z.B. Reproduktionsfotos alter Kunstwerke) in Anspruch genommen werden. Meine Einschätzung zu deinen Fällen: 1) Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder bist du sehr vorsichtig. Der Buchautor hat keine weiteren Angaben zur Postkarte gemacht - das heisst aber nicht, dass es keine gibt. Auf der Rückseite der Postkarte (ich nehme an, er zeigt nur die Vorderseite?) könnte ein Fotograf genannt sein, und dieser könnte auch bei einer Postkarte von 1900 vor weniger als 70 Jahren gestorben sein (z.B. 1870 geboren und 1960 gestorben oder so). Dann wäre die Karte noch geschützt. Wenn du sehr vorsichtig bist, lädtst du sie also nicht hoch. Du könntest aber auch etwas frech behaupten, dass keine weiteren Informationen zum Fotografen vorliegen, die Postkarte würde auf Commons wahrscheinlich mit {{PD-old-assumed}} akzeptiert (da älter als 120 Jahre). 2) Ähnlicher Fall; wenn du bei einer Fotografie davon ausgehen kannst, dass sie über 120 Jahre alt ist, würde sie auf Commons wohl akzeptiert, hier lokal eventuell auch etwas "neuere" Fotos, die älter als 100 Jahre sind, mit {{Bild-PD-alt-100}} - wobei die Voraussetzung dafür eigentlich ist, dass "das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann"; aber nur weil der Buchautor den Urheber nicht angegeben hat, muss man nicht zwingend annehmen, dass er allgemein unbekannt ist bzw. seine Lebensdaten nicht zu ermitteln sind. Auf Commons gäbe es auch noch {{PD-anon-70-EU}}, aber das hat für Deutschland seine eigenen Schwierigkeiten... 3) Das ist unproblematisch, sofern das Bild nur das Gemälde selbst zeigt und es sich um ein historisches, zeitgenössisches (also von ca. 1749) Gemälde handelt. Wenn Theo Kemper nur das Gemälde abfotografiert hat, hat er keine Rechte daran, siehe den letzten Absatz in Lichtbild und § 68 UrhG. Du bräuchtest diesen Kemper dann also nicht mal zu erwähnen bzw. verzichtest sogar am besten darauf; nicht dass sich da jemand noch eine Schutzrechtsberühmung einfallen lässt. Sollte es ein modernes Gemälde der Feuersbrunst von 1749 sein, würde es natürlich anders aussehen. 4) Handelt es sich um eine Fotografie oder ein zeitgenössisches Bild, keine spätere Zeichnung o.ä.? Dann kann das Bild ja spätestens 1893 entstanden sein. Damit wäre es ein Fall wie 1), aber die Gefahr, dass der Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, ist noch etwas geringer. 5) Das geht nicht. Ein Foto von 1934 ohne ausreichende Urheberangaben ist zu neu (es gibt vielleicht Leute, die einfach behaupten würden, es sei anonym, und daher {{PD-anon-70-EU}} anwendbar, aber abgesehen von der Problematik in Deutschland, ist doch einfach zu sagen, dass ein Werk nicht automatisch anonym ist, nur weil ein Buchautor den Urheber nicht nennt). - Das alles mal davon ausgehend, dass in keinem Fall die von Chianti angesprochene editio princeps vorliegt. Bei einer Postkarte sicher nicht - das sind ja Veröffentlichungen, die in Auflagen produziert und verbreitet werden. Bei editio princeps eines gemeinfreien Werks im Jahr 2002 könnte derjenige, der es veröffentlicht hat, noch bis 2027 diesen Schutz in Anspruch nehmen... Gestumblindi 23:20, 12. Mai 2024 (CEST)
Danke für die ausführliche Antwort. --JPF just another user 06:05, 13. Mai 2024 (CEST)
Gerne. Das Ironische an der Sache ist ja, dass der einzige "Urheber", der namentlich erwähnt wird (Kemper), ausgerechnet der ist, der rechtlich gesehen kein Urheber ist (wenn er nur ein altes Gemälde fotografiert hat) und bei dem es völlig egal ist... im Gegensatz zu den anderen genannten Beispielen, bei denen es wichtig wäre, den Urheber zu kennen. Gestumblindi 23:17, 13. Mai 2024 (CEST)

2 Seiten aus einem Werk von 1913

Folgende Publikation stammt laut Fachliteratur aus dem Jahr 1913: Опыты художественной обработки народныхъ песенъ (= Труды музыкально-этнографической комиссии. Band IV). Band I. Музыкально-этнографическая комиссия, Москва 1903, hier S. 51-52 (шаркы негавенд. -2.- любавная.) (russisch, prlib.ru – Труды Этнографического отдела, т. 118, т. 18). Auch verfügbar auf: Опыты художественной обработки народных песен. In: Известия Императорского общества любителей естествознания, антропологии и этнографии, состоящего при Московском университете (= Труды музыкально-этнографической комиссии. Band IV). Band 118. Музыкально-этнографическая комиссия, Москва 1907, hier S. 51-52 (шаркы негавенд. -2.- любавная.) (russisch, 240 + 8 S., elib.rgo.ru – Труды Этнографического отдела, т. 18). Ich bin mir nicht ganz sicher, wie man es richtig zitiert. Mich verwirren die Angaben 1903 und 1907 neben 1913, aber es ist nach keiner (mir bekannten) Angabe jünger als 1913. Auf Seite 51 und 52 findet sich ein historisch bemerkenswertes Notenblatt, das laut Fachliteratur wichtig zur Klärung des Ursprungs des betreffenden Liedes sein könnte. Meine Frage nun: kann ich bei dem Titel von 1913 etwas falsch machen, wenn ich die Seiten 51 und 52 per Screenshot in WikiCommons hochlade? Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 20:01, 11. Mai 2024 (CEST)

@Anglo-Araneophilus: Um deine Frage zu beantworten, benötigen wir die Angabe des Jahrs, in dem der Autor des fraglichen Texts gestorben ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:07, 12. Mai 2024 (CEST)
Ah, verstehe. Naja, mir liegen neben den oben genannten Literaturzitaten nur die Angaben aus der Sekundärliteratur (z.B. Buchanan, in: Buchanan, 2007) vor, nach der das Werk 1913 in Moskau von der musikethnologischen Kommission der ethnographischen Abteilung der Reichsgesellschaft von Amateurnaturforschern, Anthropologen und Ethnographen an der Reichsuniversität in Moskau unter Leitung des Komponisten Alexander Gretschaninow publiziert wurde: Donna A. Buchanan: Chapter 1: "Oh, Those Turks!" Music, Politics, and Interculturality in the Balkans and Beyond. In: Donna A. Buchanan (Hrsg.): Balkan popular culture and the Ottoman ecumene. Music, Image, and Regional Political Discourse (= Philip V. Bohlman, Martin Stokes [Hrsg.]: Europea: Ethnomusicologies and Modernities. Nr. 6). Scarecrow Press, Lanham, Md u. a. 2007, ISBN 978-0-8108-6021-6, S. 3–54, hier S. 6–8: „Further evidence that Üsküdara circulated as a şarkı comes from Russia, where it appears in the compendium Opyty Hudozhestvennoi Obrabotki Narodnykh’ Piesen’, Tom 1 [Experiments in artistic arrangements of folk songs, Volume 1], published in Moscow in 1913 under the direction of composer Aleksandr Grechaninov by the Musical-Ethnographic Commission of the Ethnography Department of the Imperial Society of Amateur Naturalists, Anthropologists, and Ethnographers at Moscow’s Imperial University. Die Autorin (Buchanan, in: Buchanan, 2007) zitiert das Werk als: "Muzykal’no-Etnograficheskaya Komissiya. 1913. Opyty Khudozhestven noi Obrabotki Narodnykh Piesen, Tom 1. (Trudy Etnograficheskogo Otdela, Tom 18; Trudy Muzykal’no-Etnograficheskoi Komissii, Tom 4.) Moskva: Muzykal’no-Etnograficheskaya Komissiya." Und Buchanan gibt dazu weiter an, dass in dem Werk von 1913 zwar unter den Autoren einige gut bekannte Namen genannt, aber nicht den einzelnen Beiträgen zugordnet sind: Donna A. Buchanan: Chapter 1: "Oh, Those Turks!" Music, Politics, and Interculturality in the Balkans and Beyond. In: Donna A. Buchanan (Hrsg.): Balkan popular culture and the Ottoman ecumene. Music, Image, and Regional Political Discourse (= Philip V. Bohlman, Martin Stokes [Hrsg.]: Europea: Ethnomusicologies and Modernities. Nr. 6). Scarecrow Press, Lanham, Md u. a. 2007, ISBN 978-0-8108-6021-6, S. 3–54, hier S. 8: „Although their arrangements are not attributed by name, the contributors include well-known figures such as Reinhold Glière, Grechaninov, Mikhail Ippolitov-Ivanov, Aleksandr Kastal’sky, and Sergey Taneyev (Yanchuk 1913:iv). One of two Turkish selections incorporated into the volume is Üsküdara, which is presented under the title Sharky Negavend: Lyubovnaya [Şarkı Nihavent: Love song], together with a variant of its Turkish text transliterated into Cyrillic and translated into Russian (...).“ Als Quelle für diese Aussage wiederum gibt Buchanan (in Buchanan, 2007) uter Fußnote 5 einen Beitrag von N. Yanchuk (1913, also ebenfalls in dem Werk, um das es hier geht) an: Donna A. Buchanan: Chapter 1: "Oh, Those Turks!" Music, Politics, and Interculturality in the Balkans and Beyond. In: Donna A. Buchanan (Hrsg.): Balkan popular culture and the Ottoman ecumene. Music, Image, and Regional Political Discourse (= Philip V. Bohlman, Martin Stokes [Hrsg.]: Europea: Ethnomusicologies and Modernities. Nr. 6). Scarecrow Press, Lanham, Md u. a. 2007, ISBN 978-0-8108-6021-6, S. 3–54, hier S. 8: „Yanchuk, N. 1913. “Ot Muzykal’no-Etnograficheskoi Komissii.” In Opyty Khudozhestvennoi Obrabotki Narodnykh Piesen, Tom 1, iii–v. (Trudy Etnograficheskogo Otdela, Tom 18; Trudy Muzykal’no-Etnograficheskoi Komissii, Tom 4) Moskva: Muzykal’no-Etnograficheskaya Komissiya. Also zusammengefasst: Uns werden zwar laut Buchanan (in: Buchanan, 2007) durch Yanchuk (1913) einen paar Namen (Reinhold Glière, Alexander Grechaninov, Mikhail Ippolitov-Ivanov, Aleksandr Kastal’sky und Sergey Taneyev, davon war Alexander Grechaninov leitend) für die Autoren des Werkes von 1913 genannt, aber wir wissen nicht, welcher Autor oder welche Autoren nun unsere Seiten 51-52 zusammengestellt hat bzw. haben. Viel mehr habe ich nicht in der Hand. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 17:59, 12. Mai 2024 (CEST)
Von welcher Jahreszahl wäre denn im "schlimmsten" Fall auszugehen, also wann starb der längstlebende potenzielle Autor? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:02, 13. Mai 2024 (CEST)
Das weiß ich leider nicht. Von den genannten Autoren ist der letzte den entsprechenden Personenartikeln der Wikipedia zufolge 1956 verstorben. Aber ich kann nicht sagen, ob nicht doch auch andere Autoren mitgewirkt haben. Ich fürchte, da fehlen mir einfach explizite Angaben und ich verzichte dann vielleicht besser auf einen Upload. Ich danke dir in jedem Fall für deine schnelle Hilfe und muss mich noch entschuldigen, dass ich erst so spät geantwortet habe. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 17:50, 14. Mai 2024 (CEST)

Abgesehen von der fehlerhaften Grammatik und der möglicherweise fehlenden Relevanz des Artikels, der Inhalt ist von [1] übernommen, zwar nicht zur Gänze und nicht wort-wörtlich, aber die Übereinstimmung einzelner Passagen ist eindeutig. Löschen? --At40mha (Diskussion) 22:04, 19. Mai 2024 (CEST)

Wir lesen Wikipedia:Textplagiat--Historiograf (Diskussion) 15:20, 20. Mai 2024 (CEST)

Nachnutzung von Digitalisaten und § 68 UrhG (D)

Gibt es zu https://archivalia.hypotheses.org/201658 hinreichend substantielle Erörterungen im Wikiversum, die es zu berücksichtigen gilt? Die Definition von WP:BR, wonach visuelle Werke alle Werke sind, die visuell wahrnehmbar seien, stimmt nicht zur von mir zitierten Kommentarliteratur (obwohl ich ihr gern zustimmen möchte). Ich lehne die Ansicht ab, dass eine Ausweitung auf nicht Schutzfähiges nicht geht, wie seht ihr das? --Historiograf (Diskussion) 18:50, 14. Mai 2024 (CEST)

Was genau ist mit "nicht Schutzfähiges" gemeint? Ein visuelles Werk ohne Schöpfungshöhe? Zur Konkretisierung "visuell wahrnehmbar" habe ich in WP:BR einen Hinweis ergänzt. P.S: aus der Gesetzesbegründung wörtlich: Dabei geht es also um Kunstwerke, die visuell wahrnehmbar sind.. Aus dem von dir in Fn.1 zitierten Text aus dem Schulze/Dreier: Entsprechend der in ErwG 53 der DSM-RL genannten Zweckbestimmung der Regelung ... sind unter visuellen Werken also alle Kunstwerke zu verstehen, die visuell wahrnehmbar sind. Wo ist da eine fehlende Übereinstimmung?--Chianti (Diskussion) 21:21, 14. Mai 2024 (CEST)

Naja. Ein typographischer Text ohne Abbildungen wird weder gehört noch gefühlt, sofern nicht in Blindenschrift ausgeführt. Er wird also mit den Augen wahrgenommen, ist aber wohl kein von der Begründung gemeintes Kunstwerk. Jetzt ist es klarer, aber die Formulierung suggeriert immer noch, dass mit den Augen wahrgenommen hinreichende Bedingung ist.

Natürlich zielt meine Formulierung gemäß dem Zitat aus dem Kommentar auf Objekte ohne Schöpfungshöhe. Ein laufendes Auge aus dem 15. Jahrhundert, fotografiert von einem Berufsfotografen, fiele dann nicht unter § 68 UrhG.--Historiograf (Diskussion) 01:17, 15. Mai 2024 (CEST)

Zumindest dann, wenn es sich um ein einfaches Lichtbild (wie bei einem Reprofoto) und nicht um ein Lichtbildwerk handelt. --Chianti (Diskussion) 09:29, 15. Mai 2024 (CEST)
Verstehe ich nicht. Beispiel? --Historiograf (Diskussion) 20:52, 15. Mai 2024 (CEST)
Berufsfotografen machen oft auch Fotos, die nicht nur bloße Vervielfältigungen (d.h. ein Lichtbild#Juristischer Begriff) sind. Man kann ein Objekt oder eine Zeichnung, die keine Schöpfunghöhe aufweist, durchaus so fotografieren, dass dabei ein Werk mit Schöpfungshöhe (d.h. ein Lichtbildwerk) entsteht (farbige/verfremdende Beleuchtung, ungewöhnliche Perspektive usw.). --Chianti (Diskussion) 22:16, 15. Mai 2024 (CEST)
Das halte ich für Unsinn. Der Düsseldorfer Fall zu Beuys Zeichnungen wurde falsch entschieden. --Historiograf (Diskussion) 16:55, 16. Mai 2024 (CEST)
Herr Dreier hat mir zu dem Punkt der Objekte ohne Schöpfungshöhe geantwortet. Bei dem UrhG gehe es ja nur um Schutzfähiges. Das scheint mir ein Denkfehler.
Fall 1a: Ein Berufsfotograf erstellt das einfache Lichtbild eines einzeiligen nichtkalligrafischen nichtillustrierten Himmeroder Besitzvermerks (dieser hat keine Schöpfungshöhe) aus einer mittelalterlichen Handschrift. Gilt die Entscheidung des LG Köln (vor 2021), das ihm Recht gab, immer noch?
Fall 1b: Nun ist die Vorlage eine aufgrund Alters gemeinfreie Illustration ohne Schöpfungshöhe. Gilt § 68 UrhG trotzdem? (Es liegt ja kein Werk vor.)
Fall 2: Ein Berufsfotograf erstellt ein kreativ verfremdetes Foto (Lichtbildwerk!) einer gemeinfreien Vorlage, die 2- oder 3D ist. Nach § 68 UrhG sind nur originalgetreue Reproduktionen für die Wikipedia nutzbar, diese kreative Leistung ist es nicht, da ganz normal nach §2 UrhG geschützt. Dies ist der Fall bei farbiger Beleuchtung, ungewöhnlicher Perspektive, wobei die Rspr. bei Fotos dazu tendiert, die Hürde der Schöpfungshöhe niedrig anzusetzen.
Fall 3: Eine Vorlage, die kein visuelles Werk im Sinn des §68 ist, beispielsweise nach Ansicht der ULB Halle eine Karte, wird mit einem Aufsichtsscanner mit fest installierter Kamera digitalisiert, wobei diverse Einstellungen gewählt werden können. Sind die Digitalisate rein technische Reproduktionen wie bei einem Flachbettscanner/Fotokopierer (nicht schutzfähig) oder entsteht ein Lichtbild nach §72 UrhG? Die Position der Trägerin der Wikimediaprojekte ignoriert aufgrund Bridgeman v. Corel diese Möglichkeit (kein Schutz für originalgetreue Reproduktionen von 2-D-Vorlagen). --Historiograf (Diskussion) 17:40, 16. Mai 2024 (CEST)
Ich versteh die Diskussion nicht so ganz. § 68 UrhG sagt: "Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt." Da steht einfach ganz allgemein "gemeinfrei". Es gibt keine Einschränkung auf irgendwelche bestimmten Gründe für die Gemeinfreiheit. Also greift der Paragraf selbstverständlich auch für Werke, die mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei sind. -- Chaddy · D 23:13, 16. Mai 2024 (CEST)
Es heißt nicht gemeinfreie Objekte, sondern Werke. Daher kam ja auch ein Kommentator auf die Idee, Schutzunfähiges auszuschließen (siehe die Anmerkung meines oben zitierten Beitrags in Archivalia). Werke müssen immer Schöpfungshöhe haben: § 2 UrhG. Wir lesen dazu auch § 70 UrhG um zu verstehen, dass der Gesetzgeber differenziert: Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte. Hier müsste es dann wohl "visuelle Werke oder Darstellungen heißen" --FrobenChristoph (Diskussion) 22:24, 17. Mai 2024 (CEST)
Ja, theoretisch könnte man das so auslegen (und faktisch hab ich mich in meinem vorherigen Kommentar auch zu vereinfacht ausgedrückt, denn ohne Schöpfungshöhe ist es genau genommen erst gar kein Werk). Aber so ist die rechtliche Regelung kaum gemeint. -- Chaddy · D 04:50, 18. Mai 2024 (CEST)
Vorsicht: fehlende urheberrechtliche Schöpfungshöhe bedeutet noch nicht Gemeinfreiheit. Designschutz z.B. kann dennoch vorliegen. --Chianti (Diskussion) 22:31, 17. Mai 2024 (CEST)
Vorsicht: wer zu häufig „ich weiß auch was“ sagt, läuft Gefahr das Thema zu verfehlen --Historiograf (Diskussion) 23:20, 18. Mai 2024 (CEST)
Es ist jedenfalls Unsinn, bei einer Fotografie nicht zwischen Vervielfältigung (Reprofoto), Lichtbild und Lichtbildwerk zu unterscheiden, wenn es um Urheberrechtsfragen geht. Wer sich ungenau ausdrückt, muss damit klarkommen, dass auf wesentliche Unterschiede hingewiesen wird. --Chianti (Diskussion) 18:51, 20. Mai 2024 (CEST)
Ich habe mich nicht ungenau ausgedrückt. Als Autor eines Urheberrechtskommentars sind mir die Unterschiede ausgesprochen geläufig --Historiograf (Diskussion) 16:55, 21. Mai 2024 (CEST)
„Kunstwerke, die visuell wahrnehmbar sind“ ist dem Wortlaut nach nicht dasselbe wie „Werke der bildenden Kunst, die visuell wahrnehmbar sind“. Ein Roman ist auch ein Kunstwerk. Vermutlich ist das anders gemeint, aber dann hätte man es unmissverständlicher formulieren müssen. --Jossi (Diskussion) 12:51, 15. Mai 2024 (CEST)

Nachbildungen auf Medaillen

Hallo miteinander, derzeit läuft eine Serie von Löschanträgen auf Fotos von Medaillen, unter anderem auf 1000 Jahre Marktkreuz und Marktkreuz white background. Als die Fotos zur Bewertung und Auszeichnung als „wertvoll“, „Qualitätsbild“ und „exzellent“ vorgestellt wurden, hatte niemand Bedenken wegen des Urheberrechts. Meine Frage: Ist dennoch die Schöpfungshöhe dieser Nachbildungen so hoch, dass die Bilder in den Commons nicht weiter geduldet werden dürfen? Freundliche Grüße --Lothar Spurzem (Diskussion) 22:24, 22. Mai 2024 (CEST)

Ja, leider. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:32, 22. Mai 2024 (CEST)
Ich sehe hier eine mögliche Analogie zu der DDR-Briefmarke von neulich mit dem Bild von Gauss: Dort wurde schnell und ohne jeden Widerspruch davon ausgegangen, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt, weil klar ein vorhandenes Bild nachgeahmt wurde. Ich hätte dort eigtl. erwartet, dass jemand dies als eigenständige kreative Bearbeitung der Vorlage einstuft (reduktive Umsetzung eines komplexen Bildes in eine Briefmarkendruckvorlage, mit neuer Farbgebung usw. ohne heutige Softwaretools, dazu die Komposition der zugefügten, aber vorbekannten Symbole). Wenn diese Briefmarkengestaltung keine SH erreicht, wieso dann das Herstellen einer Medaillennachbildung? Diese ist ja ebenfalls - so nehme ich jetzt mal aufgrund von Lothars Argumentation an - keine eigene neue Schöpfung, sondern nur eine handwerkliche 1:1 Reproduktion von etwas vorhandenem, ggf. unter Zufügung vorbekannter Symbole. Ich halte als Laie die handwerkliche Komplexität der Nachbildung einer Münze/Medaille für sehr aufwendig, aber wir haben ja kein "sweat of the brow". Wie gesagt, die Analogie fiel mir auf... --Ryzen7000 (Diskussion) 09:19, 23. Mai 2024 (CEST)
Das sehe ich ebenso. Ralf Roletschek (Diskussion) 12:11, 23. Mai 2024 (CEST)
Danke und viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 16:50, 23. Mai 2024 (CEST)
Das auf der Münze abgebildete Marktkreuz ist eben keine bloße Nachahmung bzw. Reproduktion eines gemeinfreien Originals oder eine Zusammenstellung einfacher geometrischer Formen wie bei der Gauß-Briefmarke, sondern eine Neuschöpfung mit den Umrissen des Trierer Marktkreuzes. Das ist der wesentliche Unterschied. --Chianti (Diskussion) 15:22, 24. Mai 2024 (CEST)
Ich hätte es für eine Reproduktion von https://de.wikipedia.org/wiki/Marktkreuz_(Trier)#/media/Datei:Trier,_Marktkreuz_S%C3%BCdwestseite_(2009-09-21_Sp).JPG gehalten - sogar die Beinhaltung des Lammes ist 1:1. --Ryzen7000 (Diskussion) 17:45, 24. Mai 2024 (CEST)

Noch mal hallo, wie ich sehe, laufen auch Massenlöschanträge auf viele andere von Pallauence05 hochgeladene Fotos, unter anderem auf Abbildungen von über hundert Jahre altem Notgeld. Derzeit sind über 30 Fotos von Palauenc05 betroffen, an denen bisher niemand Anstoß nahm. Ich fände es schlimm, wenn die Arbeit des Kollegen willkürlich vernichtet würde und die Bilder für Wikipedia verloren gingen. Es wäre dankenswert, wenn Ihr helfen könntet, die Löschanträge zurückzuweisen. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 17:11, 23. Mai 2024 (CEST)

Besagtes Notgeld ist zwar über 100 Jahre alt, hat aber bekannte Urheber, die in den besagten Fällen auch draufstehen. Und die sind eben nicht in allen Fällen vor mindestens 70 Jahren gestorben, sondern in manchen Fällen (teils deutlich) später. Ihre Werke sind daher noch bis zu 70 Jahre nach ihrem Tod urheberrechtlich geschützt. Nachdem Commons und de.wp nun mal nur freie Inhalte wollen, müssen die Dateien gelöscht werden (sind aber bereits für die Wiederherstellung 70 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Urheber eingetragen). --Rosenzweig δ 18:23, 23. Mai 2024 (CEST)
@Rosenzweig: Ich kenne Deine Funktion in Wikipedia bzw. Wikimedia nicht, nehme inzwischen aber an, dass Du beauftragt bist, eventuellen Verstößen gegen das Urheberrecht peinlich genau nachzugehen und sie zu melden. Merkwürdigerweise hatte bisher (leichtsinnigerweise?) niemand Bedenken gegen die Veröffentlichung von Fotos dieser alten Geldscheine. Aber statt nun massenweise Löschanträge zu stellen, sollte in einem Gemeinschaftswerk wie Wikipedia zunächst versucht werden, eine Bildfreigabe zu erreichen, was freilich aufwendig werden kann, wie ich aus Erfahrung weiß. Denn zuerst wäre zu klären, wer die möglichen Rechteinhaber sind. Sind es Enkel, Urenkel oder Ururenkel? Oder haben die Grafiker die Rechte an ihre möglicherweise nicht mehr bestehenden Auftraggeber abgetreten? Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:32, 23. Mai 2024 (CEST)
Das kannst du gerne versuchen, wenn du willst, es kann auch derjenige versuchen, der solche Dateien hochladen will, oder wer sonst will. Auf alle Fälle hätte dies geschehen sollen, bevor entsprechende Dateien hochgeladen werden, die ganzen Urheberrechtshinweise beim Hochladen sind nicht nur zur Dekoration da. Es ist aber keinesfalls eine Verpflichtung für denjenigen, der Urheberrechtsverstöße feststellt und meldet bzw. Löschanträge stellt, sich in irgendeiner Weise um Freigaben für dieselben zu bemühen. Das ist primär die Aufgabe desjenigen, der hochlädt. Falls ein solches Einverständnis von Rechteinhabern eingeht und akzeptiert wird (c:COM:VRT), können übrigens auch gelöschte Dateien nachträglich wiederhergestellt werden. Gruß --Rosenzweig δ 21:03, 23. Mai 2024 (CEST)
Es ist sicher keine Verpflichtung desjenigen, der Urheberrechtsverstöße feststellt, sich um die Bildfreigabe zu bemühen. Es wäre aber ein Zeichen von Kollegialität und Freundlichkeit in einem Gemeinschaftsprojekt, wenn er es übernehmen würde. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:15, 23. Mai 2024 (CEST)
Dann ist es aber auch nichts, was man einfordern kann. --Rosenzweig δ 21:30, 23. Mai 2024 (CEST)
Ich fordere nichts und ich fordere nichts ein, sondern bitte und rege an. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:32, 23. Mai 2024 (CEST)

Echolied (dt. Übersetzung) von Orlando di Lasso

Ist der Text dieser deutschen Übersetzung gemeinfrei (und wie kann ich den verlinken)? https://sachsen.digital/werkansicht?tx_dlf[id]=27762&tx_dlf[page]=1 --Teppich-Stripper (Diskussion) 21:33, 23. Mai 2024 (CEST) PS: Oder irgendein anderer (sangbarer)?

Dein Link ist kaputt.
Ich habe mittels Google folgende Fassung gefunden: http://noten.bplaced.net/weltlich/scherz/diLasso_Echolied.pdf - laut Fußzeile für nicht-gewerbliche Nutzung freigegeben (also - falls das stimmen sollte - für den privaten Chor okay, aber nicht für die Wikipedia). --Ryzen7000 (Diskussion) 23:23, 23. Mai 2024 (CEST)
Der Text unter

https://sachsen.digital/werkansicht?tx_dlf[id]=27762&tx_dlf[page]=1
ist von 1937. --Teppich-Stripper (Diskussion) 02:19, 24. Mai 2024 (CEST)

Hallo @Teppich-Stripper, kannst du auch herausfinden, wer der Autor dieser Übersetzung war? Das Urheberrecht läuft bekanntlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:54, 24. Mai 2024 (CEST)
Kurze Info dazu: falls die Übersetzung vom Kreuz-Chor-Leiter Rudolf Mauersberger selbst gewesen sein sollte: der lebte bis 1971. Der Permalink zu der Seite wird als http://digital.slub-dresden.de/id880547324-1937031701/1 angegeben.--Ryzen7000 (Diskussion) 11:28, 24. Mai 2024 (CEST)
Und falls nicht? --Teppich-Stripper (Diskussion) 07:40, 25. Mai 2024 (CEST) PS: Gibt es da keine ältere gemeinfreie?

Es gibt diese Übertragung von Max Pohl (gestorben 1928, siehe hier: [2] und hier): [3]. Die ist gemeinfrei. Dass es auch wirklich dieser ist, kann man auch hier sehen: [4]. --Mautpreller (Diskussion) 15:05, 25. Mai 2024 (CEST)

Vermutlich gibt es auch eine ältere von Adolf Sandberger, die ebenfalls gemeinfrei ist, aber die habe ich im Netz nicht finden können.--Mautpreller (Diskussion) 15:23, 25. Mai 2024 (CEST)
@Teppich-Stripper: Alle Übersetzungen, deren (nachweisliche) Autoren lämnger als 70 Jahre tot sind, können wir hier nutzen, alle anderen nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:51, 25. Mai 2024 (CEST)
Naja, bei Pohl ist es doch eindeutig. Wird im "Volksliederbuch für gemischten Chor" als Textautor ausgewiesen, ist 1928 gestorben => Urheberrecht seit 1998 abgelaufen.--Mautpreller (Diskussion) 19:57, 25. Mai 2024 (CEST)

Screenshots von Fernsehsendungen

Wenn ich bei einer Diskussionsendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen den Bildschirm abfotografiere / einen Screenshot anfertige auf dem nur das Portrait einer einzigen Person zu sehen ist, keine Deko etc - ist das nach unserem Regeln hier zulässig? Bin ich dann der Rechteinhaber oder verletze ich das Recht das womöglich ein Fernsehsender (Kameraperson?) innehat? --Dieter Zoubek (Diskussion) 13:57, 25. Mai 2024 (CEST)

@Dieter Zoubek Das ist nach unserern Regeln nicht zulässig. Die Urheberrechte am Fernsehbild liegen u.a. bei der Sendeanstalt, der Kameraperson, ggfs. auch der Produktionsfirma usw usf. --Raymond Disk. 14:04, 25. Mai 2024 (CEST)
Danke Raymond! Gibt es dazu Regularien, die ich nachlesen kann? Ich würde das gerne vertiefen --Dieter Zoubek (Diskussion) 14:13, 25. Mai 2024 (CEST)
Ja, es gäbe dazu commons:Commons:Screenshots/de. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:33, 25. Mai 2024 (CEST)

Denkmäler aus Ruanda

Nach Wiki Loves Monuments haben ziemlich alle Fotos zu Denkmälern aus Ruanda wegen dort fehlender Panoramfreiheit Löschanträge auf Commons bekommen, siehe zum Beispiel c:Commons:Deletion requests/Files in Category:Campaign Against Genocide Monument. Können die nach Schutzlandprinzip auf die de-Wikipedia? Und wenn ja, wie? Ich habe bisher immer nur Bilder bei Commons hochgeladen. Kann man die irgendwie direkt von dort transferieren? Muss ich die Commons-url als Quelle angeben, aber die Bilder gibt es ja dann bald nicht mehr dort? --Lupe (Diskussion) 14:35, 12. Mai 2024 (CEST)

Was ist eure Einschätzung: Ist das Logo Commons fähig? --Calle Cool (Diskussion) 10:36, 29. Mai 2024 (CEST)

Ich würde es nicht riskieren, siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/04#Europäische_Arzneimittel-Agentur. --Chianti (Diskussion) 22:09, 29. Mai 2024 (CEST)
Bei einer solchen stilisierten Säule wäre ich entspannt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:41, 29. Mai 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:05, 12. Jun. 2024 (CEST)

Denkmäler aus Ruanda

Nach Wiki Loves Monuments haben ziemlich alle Fotos zu Denkmälern aus Ruanda wegen dort fehlender Panoramfreiheit Löschanträge auf Commons bekommen, siehe zum Beispiel c:Commons:Deletion requests/Files in Category:Campaign Against Genocide Monument. Können die nach Schutzlandprinzip auf die de-Wikipedia? Und wenn ja, wie? Ich habe bisher immer nur Bilder bei Commons hochgeladen. Kann man die irgendwie direkt von dort transferieren? Muss ich die Commons-url als Quelle angeben, aber die Bilder gibt es ja dann bald nicht mehr dort? --Lupe (Diskussion) 14:35, 12. Mai 2024 (CEST)

@Lupe: Gute Frage, ich weiß spontan nicht, wie wir dazu stehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:30, 12. Jun. 2024 (CEST)

Denkmäler aus Ruanda

Nach Wiki Loves Monuments haben ziemlich alle Fotos zu Denkmälern aus Ruanda wegen dort fehlender Panoramfreiheit Löschanträge auf Commons bekommen, siehe zum Beispiel c:Commons:Deletion requests/Files in Category:Campaign Against Genocide Monument. Können die nach Schutzlandprinzip auf die de-Wikipedia? Und wenn ja, wie? Ich habe bisher immer nur Bilder bei Commons hochgeladen. Kann man die irgendwie direkt von dort transferieren? Muss ich die Commons-url als Quelle angeben, aber die Bilder gibt es ja dann bald nicht mehr dort? --Lupe (Diskussion) 14:35, 12. Mai 2024 (CEST)

@Lupe: Gute Frage, ich weiß spontan nicht, wie wir dazu stehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:30, 12. Jun. 2024 (CEST)