Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2005-2

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Historiograf in Abschnitt Freigabe unter CC-BY-ND
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Ich habe ein Bild erstellt, welche sich aus anderen Bildern zusammensetzt. Die einzelnen Teile wurden stark verändert und bilden zusammen ein eindeutig neues Bild. Kann ich dass bei Wikipedia hochladen oder verletze ich dabei die Rechte von jemand anderen? (Es sind keine Banner, Flaggen, Wappen, Logos etc. enthalten!!!) Christoph

Leider lässt der Artikel einige fragen offen. Besonders in welchen Länder es überhaupt gilt und was ist wenn die Person unbekannt ist und somit nicht um Erlaubnis gefragt werden kann. Um Bilder wie [1] oder [2] wäre es wirklich schade, zumal Babasteve nur einen normalen account bei flickerl hat und damit jetzt für jedes Foto das er hochläd (nur 100 umsonst) eines aus der Datenbank verschwindet. -guety 23:06, 16. Feb 2005 (CET)

Erstens recherchiere doch bitte erst selbst und bringe deine Kenntnisse dann in den Artikel ein. Bist du nicht Manns genug, z.B. "model release" ggf. in Verbindung mit anderen Suchworten in Google einzugeben? Zweitens: Persönlichkeitsrechte gibt es mit vielen Varianten grundsätzlich weltweit. Wenn es sich nicht um eine prominente Person handelt und keine Zustimmung vorliegt, lautet die Devise: Finger weg. Drittens: Es ist auch um unendlich viele andere Bilder schade, die aufgrund unseres Meinungsbilds nicht hier veröffentlicht werden können. --Historiograf 20:17, 19. Feb 2005 (CET)
Erstens halte ich es für einen Fehler von einem Laien wie mir ergoogltes in Artikel einzutragen, da ich in dieser Sache nicht zwischen Unsinn und Richtigen unterscheiden kann. Zweitens: Danke das wollte ich wissen. Drittens: Wann gab es ein Meinungsbild über das Recht an eigenem Bild? -guety 05:33, 20. Feb 2005 (CET)

Software-generierte Karten

Habe einige Karten erzeugt, siehe Kategorie:GFDL-Bild-GMT mit der Software GMT, siehe Kategorie_Diskussion:GFDL-Bild-GMT. Benutzer:Stern stellt nun die berechtigte Frage, ob sich das mit GDFL deckt, denn die Software selbst ist Gnu, aber für die Topographie habe ich externe Daten benutzt: vom GLOBE Project des National Geophysical Data Center: http://www.ngdc.noaa.gov/mgg/topo/globe.html Die schreiben zum copyright: http://www.ngdc.noaa.gov/ngdcinfo/privacy.html#copyright. Reicht das für WP? --Captain Blood 23:33, 16. Feb 2005 (CET)

Geo- und Topographische Daten sind nicht urheberrechtlich schützbar, da keine Schöpfungshöhe. Bei Karten kann nur die Gestaltung und die Zusammenstellung geschützt werden, nicht aber die zugrundeliegenden Geodaten. Insofern sind die GMT-Karten imo problemlos nutzbar. -- Sansculotte - ? 23:23, 26. Feb 2005 (CET)

vg-bild-kunst mahnt für französische architekten ab

die VG Bild-Kunst hat im mai 2004 die deutsche website Structurae wegen (teilweise selbstgemachter) bilder von werken einiger französischer architekten abgemahnt. genannt wurden Paul Andreu, Roger Taillibert, Le Corbusier u.a.

da die formulierung dort etwas unklar ist, verstehe ich nicht, ob es sich bei den inkrimierten bildern nur um (nichtöffentliche) innenansichten handelt (die auf dieser website jedenfalls die minderheit ausmachen) oder ob das eventuell etwas mit der in frankreich nicht vorhandenen panoramafreiheit zu tun hat. letzteres wäre sehr unangenehm, da dann bilder wie Datei:DSC 1425-p01-co-ronchamp-01.jpg und Datei:Villa savoye cote.jpg in frage stünden. also nur zur sicherheit sei mir die dumme frage erlaubt, ob die nutzung solcher fotos, die in frankreich nicht erlaubt ist, in deutschland okay ist? oder gibt es da irgendwelche ekligen gegenseitige-anerkennung-automatismen?

grüße, Hoch auf einem Baum 04:40, 17. Feb 2005 (CET)

Es ging wohl um Innenansichten. Aber es ist ein schönes Beispiel wie frei ein freies Foto sein kann. Oder andersrum: Wenn man was erkennen kann ist schon verdächtig und müsste eigentlich gelöscht werden -- Stahlkocher 16:09, 17. Feb 2005 (CET)

Gff. sachdienliche Hinweise auf die Disk.seite zu Panoramafreiheit eintragen. Stahlkochers Sarkasmus führt uns in diesem Fall leider nicht viel weiter. --Historiograf 20:26, 19. Feb 2005 (CET)

Andere Bildlizenzen

Ich bin gerade über einige Bilder gestolpert, bei denen ich mir nicht sicher bin wie sie lizenstechnisch mit unseren Regeln übereinstimmen:

In der englischen Wikipedia und in den Commons gibt es für beide entsprechende Bausteine, bei uns jedoch nicht. Weder in Wikipedia:Bilder noch Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder konnte ich Hinweise darauf finden. Können die Bilder hier drinbleiben (was ich befürworte) und wenn ja, wie soll man sie taggen? Bild-GFDL ist jedenfalls falsch. --dbenzhuser 15:30, 17. Feb 2005 (CET)

Wenn das Bild in Commons liegt brauchen wir gar keinen Lizenztag - Wenn es in der englischen Wikipedia liegt und in de benutz werden soll, einfach in den Commons hochladen. Falls Merkwürdigkeiten bemerkt werden, am besten bei den entsprechenden Benutzern nachfragen, die das Bild hochgeladen haben.--Habakuk <>< 22:57, 17. Feb 2005 (CET)

Wappen - Stadt hat zugestimmt - verwirrt....

Hallo,

die von mir kontaktierte Stadtverwaltung hat der Verwendung ihres Wappens in Wikipedia folgendermaßen zugestimmt: "Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, das Wappen für den von Ihnen vorgesehenen Zweck zu verwenden."

Mittlerweile habe ich mich durch endlose Rechte-, Lizenzhinweis-und Vorlagenseiten gelesen. Es gibt soviel Infos, dass mir die Lage jetzt noch immer nicht klar ist.

Reicht die Zustimmung der Stadt, um das Wappen in Wikipedia zu nutzen?

Total ratlose Grüße --Toki3001 18:39, 18. Feb 2005 (CET)

Das Zitat liest sich schon merkwuerdig. Wuerde mich nicht wundern, wenn der Bearbeiter die Lizenz unter der das Wappen veroeffentlicht werden soll nichtmal gelesen hat...
Aber wenn du die Lizenz ausdruecklich in deiner Anfrage erwaehnt hast, dann ist es IMO eine Zustimmung. --Boris23 讨论 18:43, 18. Feb 2005 (CET)

Panoramafreiheit

Da ich mich (noch) nicht sehr ins Urheberrecht vertieft habe, waren mir die genauen Bestimmungen der Panoramafreiheit unbekannt. Doch offensichtlich ist es so, dass diese zwar Außenaufnahmen gestattet, aber nur an frei zugänglichen Orten, ohne Hilfsmittel wie zB Leitern und va nicht von anderen Gebäuden (wie zB eines Kirchturms) aus. So wie ich das nach Stichproben sehe, gibt es aber hunderte solcher Fotos in der Wikipedia, zum Beispiel in den Artikeln Berlin (Mauerfoto) und Nürnberg (von der Festung aus). Wie soll denn nun in solchen Fällen verfahren werden? --Moguntiner 19:27, 18. Feb 2005 (CET)

Wie ich bereits mehrmals anführte sind lediglich Fotos wirklich frei, auf denen nichts zu erkennen ist. Nach weiteren Stichproben muss ich auch feststellen, das es mehrere hundertmale Lemmas mit Markennamen benutzt wurden. Außerdem hat irgend so ein Hirsel für das Wikipedia-Logo Markenschutz beantragt, das werden wir dann wohl morgen mit Gewalt von der Hauptseite löschen müssen. Und wenn du es gar nicht aushällst nimmst du die Fotos und lädst sie alle auf die commonas und malst als Copyright-Tag US-PD dran. Sollte deine Frage auf meine etwas dünnen Nerven geplumpst sein bitte ich das zu Entschuldigen: Am besten gar nichts, bis jemand kommt, der Beweisen kann das dieses oder jene Foto tatsächlich gegen die Panoramafreiheit verstößt. -- Stahlkocher 20:14, 18. Feb 2005 (CET)
Kein Grund zur Entschuldigung notwendig, ich habe mir vorher Bildrechte-Diskussionen durchgelesen und kann einen gewissen Stressfaktor nachempfinden ;-). Mir erschien nur gerade dieser Punkt nocheinmal bemerkenswert, da ich selber vorhatte, Bilder aus solcher Perpektive zu machen. Die Mühe würde ich mir sparen, wenn sich alle diese Bilder dann als URV herausstellen würden. Wie auch immer...lang lebe das Urheberrecht--Moguntiner 20:39, 18. Feb 2005 (CET)
Halt, ihr übertreibt. Bei der Panoramafreiheit geht es um urherrechtlich geschützte Werke. Das betrifft in den Beispielen höchstens die Graffiti auf der Mauer, und ich glaube kaum das das Probleme gibt, zumal nicht das Hauptmotiv. Die Stadtansicht von Nürnberg ist sicher nicht geschützt. Soweit ich verstanden habe ist das gut für uns, im Gegensatz zu Frankreich ohne Panoramafreiheit, wo die Beleuchtung des Eiffelturms urheberrechtlich geschützt ist. -guety 20:51, 18. Feb 2005 (CET)
Im Artikel wird es am Olympiastadion erklärt...... achso, der Speer ist ja auch noch keine 70 Jahre tot. Dennoch sollte das präziser sein. Danke auf jeden Fall.--Moguntiner 20:55, 18. Feb 2005 (CET)
Und immer dran denken: Keine Innenaufnahmen in Neubauten!!! - Stahlkocher 21:36, 18. Feb 2005 (CET)
Nicht mal in allen Altbauten...leider.--Moguntiner 21:46, 18. Feb 2005 (CET)
Eigentlich auch garkeinen Altbauten. Aber wenn ich mir das hier so ansehe wundert es mich etwas warum ihr euch sorgen macht. Wurde denn jemals etwas gelöscht, ausser es wurde dazu expliziet durch den Rechteverweser aufgefordert? Das einzige Beipiel das mir einfällt ist Benutzer Diskussion:Thomas Ihle#Museumsfotos. -guety 21:55, 18. Feb 2005 (CET)
Wenn es nicht eindeutig als Urheberrechtsverletzung zu erkennen war sollte ich dazusagen. -guety 21:58, 18. Feb 2005 (CET)

Auch hier gilt: Sachdienliche Hinweise zum Artikel Panoramafreiheit, der dazu ja eine Wissenssammlung sein soll, auch auf dessen Diskussionsseite hinterlassen oder verlinken. Ist das denn so schwer, ein wenig Disziplin zu halten und nicht einfach irgendwo rumschmieren, ohne dass man sich Gedanken macht, ob es nicht dringend erforderlich wäre, auch an anderer Stelle einen Verweis vorzusehen? Bei der Panoramafreiheit ist das Veränderungsverbot zu beachten, was wir lieber nicht auf seine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der GNU FDL überprüfen wollen ... - Grundsätzlich würde ich bei der Panoramafreiheit mal die Kirche im Dorf lassen und beim Standpunkt beide Augen zudrücken. ist aber meine unmassgebliche Meinung. --Historiograf 20:43, 19. Feb 2005 (CET)

Wann ist ein Maler gestorben?

Hi, ich hab die allgeimen Frage: Ab wann gilt ein Maler als gestorben, wenn man sein wirkliches Lebensdatum nicht herausfinden kann. Im konkreten Fall geht es um das Bild [[5]] Es wurde 1906 von Wilhelm Zimmer gemalt. Ich konnte aber nciht herausfinden, wann dieser Maler gestorben ist. Der Dargestellte (Friedrich von Bodelschwingh der Ältere ist auf jeden Fall schon über 70 Jahre tot, aber ich meine mich zu erinnen, dass das unerheblich ist bei den Copyrights für Bilder. Also hab ich mal gerechnet, ist der Maler vor 1935 gestorben, ist das Bild PD. Wie kann ich jetzt herausfinden, wann er gestorben ist? Ich hab im Internet nichts über ihn gefunden. Und dann ist da noch diese Seite: [[6]] Kann mir jemand helfen? Das Bild non v. Bodelschwingh ist nämlich wirklich schön und eins der einzigen! --devilygirly 20:32, 19. Feb 2005 (CET)

Tja gestorben ist er dann, wenn er tot ist, hehe. Es gibt leider keine Faustregel, wann er als risikolos als 70 Jahre tot betrachtet werden kann, abgesehen davon, dass man natürlich davon ausgehen kann, dass er älter als 10 Jahre war, als er das Bild gemalt hat und sicher nicht länger als 110 Jahre gelebt hat *grins*. Rechtlich ist eine andere Schätzung leider ganz und gar unerheblich, unsere riesigen Probleme bei der Ermittlung von Lebensdaten kümmern Urheberrechtler leider ganz und gar nicht. Tipp: schau in ein gedrucktes grosses Kunstlexikon oder bitte eine grosse Kunstbibliothek per Mail um Hilfe bei den Lebensdaten von Wilhelm Zimmer. Es gibt auch viele spezielle gedruckte Künstlerlexika, die stehen in Fachbibliotheken. Nur ein winziger Bruchteil relevanten Wissens ist im Web. LG --Historiograf
Tja sieht nicht gut aus, wenn es dieser Wilhelm Zimmer ist:

Name: Zimmer, Wilhelm Carl August Geburtsjahr: 1853 Sterbejahr: 1937 Beruf: Genre-Maler Quelle: Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart / herausgegeben von Ulrich Thieme und Felix Becker. - Leipzig: Seemann, 1907-1950. - 37 Bde oder http://www.artrenewal.org/pages/artist.php?artistid=690 --Historiograf 20:57, 19. Feb 2005 (CET)

Wilhelm Zimmer. Ich überlege mir, was die Lemo-Leute mit dem Copyright angefangen haben. Oder andersherum: Wenn die fudeln.....-- Stahlkocher 21:26, 19. Feb 2005 (CET)

Wir sind in einer anderen Position als die Lemoleute. Wir haben hier andere Grundsätze und Bedingungen. Wenn du in 2 Jahren die ersten 10 Bildrechte-Abmahnungen zahlen möchtest, bitteschön (ich klinge schon wie Simplicius *grrr*) ... --Historiograf 22:35, 19. Feb 2005 (CET)

Pah, §51 wird es schon richten. Andernfalls überweisen wir einfach den zusätzlichen Gewinn. btw.: Hoffentlich fängt der Schuhverkäufer aus Reutlingen nicht an seine Markenrechte an Wikipedia im Artikel Schuhe und Socken auszuleben -- Stahlkocher 22:49, 19. Feb 2005 (CET)
Ja, ich denke historiograf hat recht, der Mann wird essein.. also ist das Bild 2007 erst PD? na dann... fröhliches Warten --devilygirly 17:14, 20. Feb 2005 (CET)
2008. --Anathema <°))))>< 21:40, 20. Feb 2005 (CET)

Die ESA und die Commons

Im Artikel Automated Transfer Vehicle ist das Bild Bild:ISS ESA ATV.jpg eingebunden, dass von der ESA stammt. Das Bild wurde von den Commons übernommen, wo auch die ESA Portal Multimedia Gallery Copyright Notice steht.

Unter Diskussion:Portal Astronomie#Antwort der ESA wurde jedoch festgestellt, dass die Bilder weder Public Domain noch GFDL kompatibel sind - enstprechend gelten Bilder der ESA als ungeeignet für die (deutsche?!) Wikipedia.

Offensichtlich Bedarf es eines deutlichen Hinweises, das die Commons für die deutsche Wikipedia nicht in jedem Fall als sichere Bildquelle angesehen werden dürfen, oder alternativ einer entprechenden Lizenz die diese Bilder unter den Bestimmungen der ESA für die Wikipedia zulässt. Vielleicht ist es angebracht auch innerhalb der Commons auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Da es wohl eine gezielte Anfrage bei der ESA gab und diese damit direkt aufmerksam gemacht wurde, ist anzunehmen, das die ESA u.U. die Einhaltung ihrer Richtlinien in der Wikipedia gezielt überprüft. Daher sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf - Es könnte unangenehm werden, wenn solche Bilder ohne Genehmigung der ESA auf der Wikipedia-DVD erscheinen würden. --Erzwo 13:35, 23. Feb 2005 (CET)

Löschantrag gestellt, Bilder auf Commons sind mit vorsicht zu genießen. ESA Bilder sind aber selbst mit lockeren Commons-Regeln nicht akzeptabel. -guety 03:03, 25. Feb 2005 (CET)

Screenshots

Diskussion:Bildrechte#Screenshots Archiv

Fair Use hat sehr wohl was mit Screenshots zu tun, das ist schließlich die deutsche Wikipedia hier und nicht die Wikipedia-Deutschland und für alle deutschsprachigen Bürger in Amerika (wo übrigens auch der deutsche Wikipedia-Server steht) oder sonstwo die hier für die deutsche Wikipedia schreiben ist es die übliche Rechtsgrundlage für Screenshots die man schon in der Schule lernt, wir können die nicht einfach aussperren und ständig deren Screenshots löschen weil hier Einige nationalistisch egoistisch nur auf das deutsche Urheberrecht bestehen und es allen anderen aufdrücken wollen!

Jeder der dafür eintritt der soll dann bitte auch 90% seines Einkommens dafür verwenden, deutsche Gesetzesbücher zu übersetzen und in alle Welt zu verschicken! Wer das nicht tut und nachweisen kann, der hat auch kein Recht meine Screenshots oder sonstwem seine zu löschen! Mich intressiert das Urheberrecht garnichts! Wikibär

Mich intressiert das Urheberrecht garnichts! Gut zu wissen...:-S Das Urheberrecht ist aber keineswegs eine deutsche Erfindung ohne internationale Bedeutung. Es gibt Gründe, warum Screenshots in der englischen Wikipedia nur als Fair Use und nicht unter der GFDL veröffentlicht werden - und diese Gründe liegen im Urheberrecht.--Waluigi 16:38, 6. Mär 2005 (CET)
Hallo Wikibär, deine großen Töne verraten leider, dass du dich noch ein wenig mehr in die Materie einlesen solltest:
  1. Deutsches Urheberrecht gilt auch in den USA. Wie das? Ganz einfach: Deutsche Staatsbürger die auf einem Server in den USA Inhalte einpflegen sind an das deutsche und das amerikanische Urheberrecht gebunden. Du glaubst das nicht? Dann lese mal ein paar einschläge Gerichtsurteile dazu. Und ja die USA vollstrecken sogar die Urteile und schalten die Server ab (auch wenn es im Einzelfall mal länger dauert).
  2. Selbst wenn wir nicht an das deutsche Urheberrecht gebunden wären würden wir trotzdem keine unfreien Screenshots zulassen. Wir wollen eine freie und nicht irgendeine Enzyklopädie erstellen (gibt ja schon ein paar andere gute unfreie) und dazu gehören nunmal freie Bilder. Du akzeptierst das nicht? Nun wir haben das mal so in einer Abstimmung vor Urzeiten entschieden. Es steht dir natürlich frei ein neues Meinungsbild anzustreben, aber glaub mir eins, da musst du konkrete harte Überzeugungsarbeit mit viel Freundlichkeit leisten, bis es dazu kommt. Es wurde ja schon eine Initiative begonnen, wäre nett wenn du dich da beteiligen könntest, wenn es dich so stört. Und so lange gilt unser altes Meinungsbild.
Nichts für ungut, Arnomane 18:11, 6. Mär 2005 (CET)

Ich meinte nicht Deutsche Staatsbürger die auf einem Server in den USA Inhalte pflegen, sondern "deutschsprachige US-Bürger die unter Fair Use auf quasi ihren Wikipedia Servern Bilder uploaden" wenn du da dem ein oder anderen Bürgerrechtler seinen Screenshot löschst mit Hinweis auf das deutsche Urheberrecht, dann riskierst du die ganze deutsche Wikipedia, wohlgemerkt wegen sowas: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Pac-man.png Du kannst nicht alle Amerikaner unter deutsches Recht stellen nach irgendwelchen Meinungsbildern. Das wäre früher oder später das aus für die Wikipedia! Wikibär

Könntest du bitte aufhören hier deine Privatmeinungen zu Fakten erheben zu wollen? Nochmal zum Durchlesen: Punkt 2 meiner obigen Ausführungen hat nichts mit Gängelung von Amerikanern mit deutschen Urheberrecht zu tun, dies haben sich die deutschsprachigen Wikipedianer (egal aus welcher Nation sie stammen) damals für die de-Wikipedia selbst auferlegt, dass sie nur freie Bilder wollen Punkt. Ende der Diskussion. Außerdem ist die en-Wikipedia technisch eindeutig von der de-Wikipedia getrennt (trotz, dass es dieselben Server sind), ein automatisches Übergreifen interner Regelungen gibt es nicht, falls du das meinst. Das sehen auch Gerichte so, dass sind zwei getrennte Homepages auf einem Server. Dass es in DE kein Fair Use gibt haben wir übrigens erst weit später realisiert, als wir es schon eh längst für de-Wikipedia abgelehnt hatten. Arnomane 08:30, 7. Mär 2005 (CET)

Tja vielleicht informiert man sich auch besser erstmal vor einer Abstimmung, hier Fair Use Wieso soll jemand eine Abstimmung annerkennen, die über Dinge abstimmt über die sie nicht aufklärt? Wahlbetrug ist auch nicht anderes!

Das stand ja auch nur der dubiose Satz: Es genügt, sich bei urheberrechtlich geschützten Bildern auf die auf der englischen Wikipedia gängige Praxis zu stützen. Was dort erlaubt ist, sollte auch hier erlaubt sein JA oder NEIN, als ob dort nur Indianer wohnen die nicht schreiben können. Die hatte nicht mehr Niveau wie Streichholzziehen!

Da die Server in den USA stehen, egal in welchem Schrank und wie getrennt spielt es aber auch sowieso keine Rolle, es gilt für die Inhalte US-Recht, viele Dinge sind erlaubt und viele andere eben nicht! Wenn das deutsche Urheberrecht MP3 Dateien erlauben würde und es wären auch alle dafür, würde man die Dateien dort trodzdem nicht uploaden können, da hält sich dann ja auch jeder an das US-Recht dort, einfach weil sonst nächste Bundesanwalt die Server sofort abschalten lassen würde! Da kann man mal sehen wie gültig Abstimmungen hier sein können, die sind nicht mehr als ein gefährliches Spiel mit Rechtslücken! Das MP3 Verbot passt uns, Fair Use nicht da wird schon nichts passieren... Wikibär

Ach komm, wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat soll man einfach mal schweigen. Arnomane 11:44, 7. Mär 2005 (CET)
@ Arnomane bzgl Wikibär: FullACK -- Meph666 11:49, 7. Mär 2005 (CET)
bist du sein Hund? Der soll sich lieber mal zum Thema melden! Wikibär
Auch wenn die obigen Ausführungen von Wikibär vermutlich ausser ihm niemand glaubt, möchte ich noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass sie Unsinn darstellen. Zum Thema (Holocaustleugnung statt Urheberrecht) empfehle ich googlen nach dem Fall Thoben.
Was hat jetzt der Holocaust mit Pacman und Co. Screenshots zu tun? Ich glaube eher ich bin der einzige der hier keinen Unsinn schreibt! Wikibär
Hättest du gegooglet und dir den Fall angesehen, würdest du diese Frage nicht stellen. --Avatar 13:19, 7. Mär 2005 (CET)
sorry, aber auf den ersten 40 Seiten zu "Thoben" hab ich nichts wirklich interessantes gefunden. vllt. mal nen Link oder nen besseren Suchstring zur Hand? --BLueFiSH ?! 13:21, 7. Mär 2005 (CET)
Hat er bestimmt nicht, das passiert doch immer, wenn man keine Argumente mehr hat, dann verweist man nur noch auf Google, Yahoo etc. und irgendwelche Romane...
Das Problem ist einfach, das es Leute gibt die nicht akzeptieren können, das es in anderen Ländern auch noch andere Rechtsauffassungen gibt, die weniger überreglementiert und bürokratisch sind als bei uns! Ausserdem sind es hier unbekannte also auch fremde mit denen sich viele garnicht beschäftigen wollen, sowas muss dann wie hier mit allen Mitteln verboten und unterdrückt werden. Angeblich natürlich nur für die "Rechtsinhaber" dabei hat sich von denen noch nie einer gemeldet! Wikibär
Ich bin durchaus fähig für mich selber zu sprechen. BLueFiSH.as: Das du nichts passendes gefunden hast, könnte daran liegen, dass ich ein 'h' zuviel eingebaut habe :-). Ein guter Startpunkt ist z.B. dieser Telepolis-Artikel. Aber wenn wir schon dabei sind gleich die Kurzzusammenfassung: Ausländer stellt auf Server im Ausland Inhalte in deutscher Sprache zur Verfügung und macht sich dadurch in Deutschland strafbar. --Avatar 14:13, 7. Mär 2005 (CET)
Ja und was hat das mit dem Thema zu tun? Ausländer also wir löschen allen deutschsprachigen Wikipedia Usern aus den USA, die Fair USE Screenshots die sie auf ihrem (er steht in den USA) deutschsprachigen Server uploaden, also machen nur Leute wie du, sich bestenfalls strafbar! Die User dort halten sich nämlich einfach nur an ihre Rechtsnormen weil sie ja auch auf dem englischen Server gültig sind und sie nie jemand bestritten hat! Das hier ein paar Deutschtümmler anderes Recht für den deutschsprachigen Wikipedia Server in den USA installieren wollen, gefährdet die ganze deutsche Wikipedia! Wikibär
Selbst wenn es uns erlaubt waere, Fair-Use auszunutzen weil die Server in den USA stehen, so steht immer noch das Meinungsbild dagegen. Es soll ein freies Gesamtwerk geschaffen werden und nach dem gueltigen Meinungsbild ist dafuer Vorraussetzung, dass der Kram auch kommerziell nutzbar ist. --Boris23 讨论 17:52, 7. Mär 2005 (CET)
Wie oben nachzulesen ist, können die entsprechenden Personen strafrechtlich belangt werden, sobald sie nach Deutschland kommen. Mir ist unklar, wie du da noch die Frage stellen kannst, was das mit dem Thema zu tun hat. Ansonsten schliesse ich mich Boris23 an. --Avatar 18:15, 7. Mär 2005 (CET)
Die Person hat sich nach deutschem Recht durch Hetze auf Menschen auch '(der Friedensstörung in Deutschland)' schuldig gemacht und konnte daher verurteilt werden, das war aber ein absolute Ausnahme und er wurde auch nicht wegen irgendwelche Copyrights verurteilt! Der Fall hat mit Screenshot Postern die in den USA auf deutschsprachige Server unter Fair Use uploaden, nichts zu tun und läßt sich überhaupt nicht übertragen! Jemand der einen Pacman Smilie postet gefährdet nämlich keinen Frieden!! oh man ich glaub das jetzt nicht... Wikibär
Ahja, sowas in der Richtung hab ich dahinter schon vermutet. Das hieße doch auf Bilder/MP3s übersetzt: Lädt man diese auf einen Server in einem anderen Land hoch, verstößt man gegen heimisches Urheberrecht und kann im eigenen Land angezeigt werden. Sehe ich das richtig? Im übrigen haben wir ein Meinungsbild zu den Bildern und daran sollte man sich bis zur Änderung dessen halten, anderenfalls sollte man sich über Bilderlöschungen nicht wundern. --BLueFiSH ?! 14:36, 7. Mär 2005 (CET)
Das ist korrekt. Im Extremfall, wie dem oben erwähnten, musst du nicht mal deutscher Staatsbürger sein. --Avatar 18:15, 7. Mär 2005 (CET)
Was hat bitte ein Screenshot mit Meinungsbild zu tun? Ich meine, wenn man die Leute umfassend informieren will, dann gehören halt auch die Bilder dazu. Und ist es nicht so, dass nur dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn man die Angelegenheit kommerziell nutzt, was hier aber gar nicht der Fall ist? Und schon gar nicht ist mir nachvollziehbar, warum etwas, das in USA geschieht, also dort ein Bild raufladen auf einen Server, in Deutschland strafbar ist, zumal wenn man die Bilder auf der englischen Version sowieso auch in Deutschland anschauen kann. Irgendwie ist da der Wurm drin. Hier ist nicht das Hochladen und zeigen der Bilder der Fehler, sondern die deutschen Gesetze sind offensichtlich fehlerhaft.--Maxl 19:33, 7. Mär 2005 (CET)

@Max und @Wikibär: Lest bitte das Meinungsbild durch: [[7]]. Das Ergebnis lautete: Nur freie Bilder gemäß der GFDL. Selbst wenn wir rein garnichts zu befürchten hätten: Wir akzeptieren nach diesem Meinungsbild kein Fair Use für Bilder ja noch nicht einmal nichtkommerziell, sondern nur freie Lizenzen. Es steht euch frei ein neues Meinungsbild anzustreben, aber solange gilt das alte, das ist quasi internes de-Wikipediagesetz, ob es euch gefällt oder nicht. Ja und ich habe mich schon bemüht dieses neue Meinungsbild voranzubringen. Ich würde mich freuen, wenn ihr euch dort beteiligt auf Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht. Arnomane 21:10, 7. Mär 2005 (CET)

Fair Use kommt garnicht drin vor, was soll das? Wenn ich einen Fair Use Screenshot einfüge dann steht da auch:

This is a screenshot of a copyrighted website, video game graphic, computer program graphic, television broadcast, or film. It is believed that screenshots may be exhibited on Wikipedia under the fair use provision of United States copyright law.

oder einfach nur Fair-Use, das gilt nämlich für den ganzen Server dort und nicht nur für die Festplatte die den deutschen Wikipedia Anteil speichert! Von was soll das bitte abgedeckt sein? Du kannst nicht den selben Mist zweimal verkaufen. Du kannst nicht jedes Ding von der Zeichnung aus einem Patent, bis zum Wappen oder Pressbild im Ausnahmekatalog einzeln abstimmen, wer soll das bitte im Kopf behalten? Es gibt nur weitgehenst freie Bilder also mit Fair-Use, oder nicht frei, dann mit nur mit Lizenzen!
Die Frage ist völlig falsch gestellt, es geht nicht darum ob man freie Lizenzen will, die gibt es in der eng. Wikipedia schon lange und keiner bestreitet sie, sondern will man den bereits praktizierten Fair Use für die vornehmlich von (deutschsprachigen Bürgern beschriebene Festplatte) also auch Schweizern und Österreichern ausschließen, mehr ist das hier nämlich nicht! Die Spenden Auforderung vor kurzem von 70.000 Dollar haben US-Bürger bezahlt, auch damit sie weiter ihre Rechte auf allen Serverteilen nutzen können und nicht um von ein paar Deutschtümmlern und ihrem selbsternannten (Anti-Fair USE-wir wollen nur Lizenzen) Heimatrecht ausgebootet zu werden! Wikibär
Warum geb ich mir eigentlich die Mühe, dir freundlich wenn auch bestimmt einen konstruktiven Weg aufzuzeigen, wie du das Packmanscreenshotproblem lösen kannst, wenn ich in deinem Augen doch eh ein bescheuerter, bornierter kleinkarrierter Deutscher bin?! Ist dir bewusst, dass wir schom mehrmals wegen weit geringer Probleme fasst massiven Ärger bekommen hätten? Vor ein paar Wochen ist bspw. folgendes passiert: Jemand hat in einem Museum in Deutschland eine Neandertalerrekonstruktion fotografiert und diese schöne Fotografie unter die GFDL hier in Wikipedia hochgeladen. Der Brockhausverlag hat aufeinmal angefragt ob er das Bild verwenden kann. Wir: "Ja klar, solange sie die Lizenz einhalten oder der Fotograf ihnen ne normale Erlaubnis gibt." So komischwerweise flatterte uns schriftlich kurze Zeit später nen Wisch an in dem das Museum in dem das Original steht uns ultimativ aufforderte dieses Bild zu entfernen, weil es ihr Urheberrecht an der Figur verletze und sie uns unter keinen Umständen (!) dulden dieses Bild in Wikipedia zu verwenden (in geschlossenen Räumen gilt das Hausrecht und das Museum war in der Tat auf der korrekten Seite des gültigen Rechts), ja sie wollten sogar demjenigen der das Bild hochgeladen hat nen fett unfreundlichen Brief zukommen lassen und deswegen auf Herausgabe des Namens gepocht. "Im Wiederholungsfalle..." usw. usw... So und nun sag mir bitte, dass dein Screenshot weit weniger problematisch ist, von Fair Use ganz zu schweigen. Arnomane 11:09, 8. Mär 2005 (CET)
Ja und da seid ihr selber schuld, wer einfach Fair USE ausschließt und meint er kann mit 2 Lizenzen leben, der kriegt auch mehr Ärger! Hättet ihr gesagt der Neandertaler-Screenshot befindet sich unter Fair-Use auf einem US-Server, wäre die Sache vergessen gewesen! (dort steht dieser übrigens immernoch als GFDL) Ihr seid es doch dir hier ein Fantasiegebilde "Wikipedia-Deutschland" kreieren, logisch das man sich dann auch mit deutscher Bürokratie rumschlagen muss und andere nicht! Wikibär
Ich habe eine Website gefunden, www.winhistory.de - da sind alle Versíonen von Windows und so weiter mit ziemlich vielen Bildern online vertreten. Ich muss daher doch noch mal drauf zurückkommen, dass man sich hier nicht so, sorry, "ins Hemd machen" soll, wenn die Screenshots nach Wikipedia kommen. ;)--Maxl 21:54, 9. Mär 2005 (CET)

Screenshots von Anwendungssoftware

(Betrachtung von Software als Werkzeug)

Laut dem Gutachten (ich zitiere aus link VII 3) a) "Dabei ist zu beachten, dass Benutzeroberflächen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie ein gewisses Maß an Individualität aufweisen. Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist, kann jedoch nicht zur Individualität beitragen." dürfte man die normalen Windows Schaltflächen nun als üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ansehen, und es dürfte somit den Screenshots von Firefox und Co. nichts mehr im Wege stehen, wenn man noch darauf achtet, dass die Oberfläche keine geschützten Icons und Symbole von Websites beinhaltet (z.B. Google) und das Firefox-Symbol könnte man mit einem dezenten und unauffälligen blauen Balken bedecken. Computerspiele sind davon allerdings nicht betroffen, bei denen dürfte alles beim alten bleiben. -- Meph666 17:09, 9. Mär 2005 (CET)

Seh ich nicht so, können ist nicht muss, auch das Google-Logo wird jetzt schon unter Fair-Use auf dem englischsprachigen Teil der Wikipedia gehandhabt, Computerspiel-Screenshots sowieso und das Firefox Symbol wird auch nicht versteckt und da unter unseren deutschsprachgen Wikipedianern hier auch viele Amerikaner sind, haben die auch ein Recht ihre Shots auf der .de Wikipedia einzustellen ohne Verstümmelungen und Zensur! Wikibär 21:58, 10. Mär 2005 (CET)
Du meinst, wenigstens die amerikanischen Deutschprachigen Wikipedianer haben ein Recht drauf, Gesetze zu verletzen, wenn schon die deutschen, österreichischen, schweizer und sonstigen deutschsprachigen Wikipedianer sich das nicht zugestehen wollen?
Bei einem internationalen Projekt kann man halt keine Rücksicht auf rechtliche Ausnahmen in einzelnen Ländern nehmen, der kleinste gemeinsame Nenner ist hier das Maß, und das sind im Fall der Urheberrechte die Regelungen der Berner Konvention, die die meisten Staaten anerkannt und in nationales Recht umgesetzt haben. -- Sansculotte - ? 22:25, 10. Mär 2005 (CET)
Diesen Dinosaurier kannst du vergessen, da gab es noch kein Internet. Die amerikanischen Deutschprachigen Wikipedianer verletzen keine Rechte wenn sie Bilder auf ihrem US-Server, im deutschsprachigen Wikipediateil einstellen und die Chinesen in Amerika werden sich genauso hüten, die chinesische Partei-Zensur zum kleinsten gemeinsamen Nenner zu erklären. Nur weil wir dort mitschreiben sind unsere Verbote nicht automatisch deren kleinster gemeinsame Nenner, den sie zu befolgen haben, was ist das für eine Perversion?
Wenn du dein deutsches Recht wahrnimmst, kannst du das gerne tun, du kannst es aber nicht anderen aufzwingen!
Wenn morgen Bayern sich für unabhängig erklärt und alle Bild-Lizenzen für seine Bürger verbietet, dann wäre das ja der kleinste gemeinsame Nenner für alle deutschen Wikipedianer in der Welt, irgendwie ist in deiner Logik ja wohl der Wurm drin! Wikibär 00:49, 11. Mär 2005 (CET)
Sorry, ich sehe das eher so, als würdest Du der deutschsprachigen Wikipedia eine Ausnahmeregelung aufnötigen wollen, die es eigentlich fast nur in den USA gibt. Wie auch immer. Die Inhalte der Wikipedia sollen frei sein und zwar unabhängig von irgendwelchen Bedingungen. Wenn jetzt jemand einen eigenen WP-Mirror in Deutschland oder Rußland aufmachen will oder die WP drucken will etc dann soll er die Inhalte genauso auch verwenden dürfen, denn genau für die vielfältigsten Nutzungen der WP-Inhalte wurde und wird diese ja gemacht. Mit Fair Use führt man die 'freie Enzyklopädie' ad absurdum. -- Sansculotte - ? 01:40, 11. Mär 2005 (CET)
Die Inhalte sind hier aber nicht frei und unabhängig, hier regieren nämlich im Moment nur kontrollwütige Lösch-Fetischisten die nur Zensur, Bevormundung, GNU-FDL und Publik Domain Lizenzen kennen und so jeden Tag viele Beiträge der User kaputt machen, erst Fair Use kann das ändern, das ist nämlich nur eine Ergänzung und schließt die bestehenden Regeln ja nicht aus, in den USA da wo die Server stehen schon garnicht! Diese "Ausnahmeregelung" ist dort geltenes Recht das wir hier nur ignorieren, der Lizenzwahn ist hier vollkommen unnötig den Benutzern aufgenötigt worden und nix anderes! Wikibär 03:07, 11. Mär 2005 (CET)

Wikibär, geht es dir eigentlich noch gut??? Ich glaube du nimmst dir eindeutig zu viel raus, wenn du demokratische Länder wie Deutschland, Österreich oder Schweiz mit einem totalitären Regime wie China vergleichst! Hallo ?? Das geht nun wirklich entschieden zu weit! Wenn das so weiter geht, werde ich vorschlagen, deine Kommentare mit einem Link auf die History hier zu entfernen! -- Meph666 07:40, 11. Mär 2005 (CET)

Die Wikipedia-Ordner hier sind doch nicht gleich Deutschland, Österreich oder Schweiz, ich kann mir nichmal vorstellen das aus der basisdemokratischen Schweiz, hier überhaupt jemand einen auf Lizenzwächter macht, egal ob das UrhR nun fast das selbe ist oder nicht!
Die Länder stehen für die Leute die hier schreiben und ihre Artikel auch frei illustrieren wollen, deswegen hat man die Wikipedia Server ja auch in den USA aufgemacht und nicht hier oder in irgendeinem Sultanat wo Frauen nichtmal schreiben oder lesen dürfen, also wahrscheinlich die ganze Wikipedia um 50% aller Inhalte gelöscht würde.
Wenn die Ordner oder chinesische Parteifunktionäre die Leute überwachen weil alle Bildrechte nur in ihren heimischen Lizenzen liegen sollen oder bei der Partei, dann wollen auch nur sie das selber und nicht die Länder bzw. die Bürger die das eben nicht wollen und unter der Bevormundung leiden! Wikibär 11:16, 11. Mär 2005 (CET)
Das ist - wie so vieles andere - falsch und irreführend. Die Server stehen genau deswegen in den USA, weil die englischsprachige Wikipedia dort entstanden ist. Bisher wurde aus technischen und organisatorischen Gründen in der Regel dafür entschieden alle Server zentral dort zu hosten. Mit den französischen Squids wurden die ersten Ausnahmen gemacht. In Zukunft ist davon auszugehen, dass evtl. auch an anderen Standorten Server stehen werden - der "doppelte Stromausfall" bei der Kolokation spricht nicht gerade für alleiniges zentrales hosten. --Avatar 11:31, 11. Mär 2005 (CET)
Also ich hoffe nicht das die Server jemals nach Deutschland kommen, die Wikipedia würde dann nach und nach bestimmt auseinander genommen, erst führt man Lizenzen ein, später noch ein paar Urheberrechtsauflagen dazu und am Ende ist sie 100% Deutsch und alle deutschsprachigen Bürger auf der Welt, müssen dann das deutsche Urherberrecht auswendig lernen, Deutsche in den USA, in Russland und überall, dann haben die Wikipedia-Ordner die jetzt übrigens schon anfangen das ""neue Meinungsbild"" von sämtlichen Alternativen zu löschen wohl gesiegt Das waren bestimmt nicht nur technische Gründe für die Standort Wahl verantwortlich waren!
Man sollte sich überhaupt viel mehr dafür einsetzen das die Server auch nur da wo sie stehen verwaltet werden, die Reife auch die Freiheitsrechte anderer zu akzeptieren hat hier doch überhaupt keiner! Wikibär 12:47, 11. Mär 2005 (CET)

Screenshots auf ein Neues

nun mal ernsthaft

Die Derzeitige Version des Absatzes verwirrt m.E. mehr, als er zur Klarstellung beiträgt. Das Tagesschaubeispiel ist wohl am Thema vorbei. Dort gelten die ganz normalen Urheberrechte wie für jeden anderen "Film"; ich darf auch nicht ein Einzelbild aus "Star Wars III" einfach so veröffentlichen, ganz egal ob ich das heimlich im Kino fotografierte, dem Filmvorführer aus dem Film geschnipselt oder als Screenshot konserviert habe. Das ist keine spezielle Screenshotproblematik.

Gleiches gilt für Screenshots von Computerspielen, anspruchsvoll gestalteten Internetseiten oder sonst etwas, wo der Bildschirminhalt die schöpferische Leistung anderer zeigt.

Eine gänzlich andere Situation haben wir m.E. bei Bildern wie Bild:Diskussionsscreenshot.png. Dieses nicht, aber das Ursprünglich hier eingesetzte Bild Bild:VOWEL I.JPG ist das Ergebnis eines möglicherweise komplizierten Versuchsaufbaus, an dem der Experimentator die Rechte hat. Dargestellt wurde es mittels eines Programms, das ausdrücklich dafür geschaffen wurde, solche Darstellungen zu ermöglichen, also kann der Programmautor wohl nur etwa so viele Rechte am dargestellten Sonogramm haben wie der Pinselfabrikant an der Mona Lisa.

Bleibt der Rahmen mit vielen netten Buttons, den das Programm um den "eigentlichen" Bildschirminhalt herum baut. Ich bin als Nicht-Fachmann der Ansicht, das das Zeigen in diesem Zusammenhang URV darstellt (so eine Art "Panoramafreiheit? sonst wäre ja auch das öffentliche Abspielen einer PowerPoint-Präsentation nur im "Full Screen Mode" zulässig, da sich sonst die Zuschauer ungesetzlicher Weise am WINDOWS-Bildschirmrahmen ergötzen ;-) ), der entstände wohl erst, wenn ich die Button-Darstellung klaue, um mir selbst für ein eigenes Programm Buttons zu bauen, sie auf mein T-Shirt drucke, ... . Aber da müsste ein Fachmann etwas zu sagen.

Meine These: Falls beim Beispielbild der "Programmrahmen" (Buttons ...) etc. keine Urheberrechtsprobleme bereitet, ist ein derartiger Screenshot lizenzrechtlich völlig unproblematisch. Anderenfalls müsste man aus dem Screenshot per Bildbearbeitung nur den "eigentlichen" Inhalt ausschneiden, schon kann man das Ergebnis ohne Probleme mit PD oder GFDL lizensieren. -- RainerBi 2. Jul 2005 10:22 (CEST)

Musste das Beispielbild austauschen, da das ursprünglich eingesetzte VOWEL I.JPG zur Vermeidung von Lizenzproblemen geändert wurde. -- RainerBi 3. Jul 2005 15:38 (CEST)

Logos (von Vereinen, Firmen, ...)

Es gibt ja schon ellenlange Diskussionen irgendwo versträut. Ich hoffe, jemand kann eine klärende Zusammenfassung auf die Artikelseite schreiben: Ob und wie Logos in dieser Wikipedia verwendet werden sollen?! (Mir ist's leider immer noch nicht klar.)
Bsp.: Datei:Logo scorpions.gif Datei:Apple Logo.JPG Datei:Seat logo 1999.JPG --H0tte 16:50, 3. Mär 2005 (CET)

Schau doch mal auf die Bildbeschreibungen: Das Logo der Scorpions wurde von dem Club freigegeben, die restlichen von den Autos oder dem Computer abfotografiert. Das Logo von Werder Bremen habe ich eben gelöscht. Ich habe den Verein um die Freigabe gegeben, dieser hat das Logo jedoch nur für nichtkommerzielle Zwecke fregeiben wollen. Kurz und bündig: Entweder von einem Produkt abfotografieren (Jedoch bitte dazu vorher die Bildrechte konsultieren, bzgl. zweidimensionalen Vorlagen) oder den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. --Leipnizkeks 17:00, 3. Mär 2005 (CET)

Wie immer argumentiert Benutzer Leibnizkeks nicht sauber und präzise. Soweit die Logos urheberrechtlich geschützte Werke sind, können sie allenfalls aufgrund der Panoramafreiheit (Mercedesstern im Stadtbild) im Rahmen des jetzigen Meinungsbilds Eingang finden. Es gibt aber auch viele Logos, die die nötige Schöpfungshöhe nicht erreichen. Hier gilt das Gleiche wie bei den Wappen: Ein allgemeiner Konsens hinsichtlich ihrer Verwendung mit oder ohne Genehmigung des Berechtigten existiert hier nicht. Ich kann nicht erkennen, dass die wiederholten irreführenden Aussagen von Benutzer Leibnizkeks diesem Projekt nützen. --Historiograf 17:17, 3. Mär 2005 (CET)

Ich stimme dir zu, daß kein allgemeiner Konsens hinsichtlich Logos besteht, laut Markenrecht hat meine Meinung zum Abfotografieren eines Produktes (z.B. eines Autos) Richtigkeit. Zitat: "Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar." Warum sollte man gemäß dieser Formulierung ein Auto fotografieren dürfen, jedoch nicht das Logo, das auf einem Auto angebracht ist? Daß weitere Rechtseinschränkungen bzgl. des Logos bestehen, möchte ich nicht bestreiten. --Leipnizkeks 17:33, 3. Mär 2005 (CET)

Du kannst Markenlogos benutzen. Jedoch sollte da {{Bild-PD-Markenrecht}} dranstehn. Logos wie ein S mit dem SEAT drunter ist wohl Urheberrechtlich nicht zu schützen, auch angekaute Äpfel gab es früher wie die Firma Äppel. Das Bildchen des Skorpions ist sicherlich Urheberrechtlich geschützt. Dabei spielt es keine Rolle ob Markenlogos fotografiert oder gescannt oder sonstwas wurden. Die geradezu groteske Meinung, das Abzeichnen oder Abfotografieren es ermöglicht urheberrechtlich geschütztes Material unter die GFDL zu stellen oder es uneingeschränkt kommerziell nutzen zu dürfen muss wohl aufgrund einer geistigen Steisslage entstanden sein. Sollte im Umkehrschluss das bisherige Meinungsbild genau dies verlangen würde es dabei nicht um Urheberrechte gehen, sondern um das Selbermachen. Wohlsein. -- Stahlkocher 07:55, 4. Mär 2005 (CET)

Stahlkocher zuviel Wikistress? Es reicht doch, wenn ich hier polemisch werde *smile**. Wir müssen generell auf das exakteste versuchen, die verschiedenen Rechtsgegebenheiten (Urheberrecht, Marenrecht, unser Meinungsbild usw.), die sich als konfuses Amalgam darstellen, auseinanderzuquirlen. Was Leibnizkeks schrieb, ist durchaus unrichtig, da er Markenrecht und Urheberrecht in ungeheuerlicher Weise vermengt. Wenn die Gestaltung eines Produkts urheberrechtlich geschützt ist, dann erfordert die Veröffentlichung einer Abbildung (es sei denn einer dauerhaft im Stadtbild befindlichem, siehe Panoramafreiheit) die Zustimmung des Urhebers und ist mit unserem derzeitigen Meinungsbild nicht vereinbar. Ich bitte aber doch auch mal zu beachten, was ich zum Thema ICE schrieb. --Historiograf 16:14, 4. Mär 2005 (CET)

Ich hab's mal gelesen und teile deine Einschätzung. Hast du die von dir dort aufgeworfenen Geschmacksmusterfrage eigentlich mal weiterverfolgt? Der Beispielfall ist ja ein deutlich anders gelagerter als bei der ICE- Abbildung, aber interssant ist's allemal. -- RainerBi 16:30, 4. Mär 2005 (CET)
Nein, habe ich nicht. Es hätte sich auch jemand anderes drum kümmern können, hier gibts genug Juristen. --Historiograf 01:58, 6. Mär 2005 (CET)
Hallo Historiograf, ja. Wenn Bilder gelöscht werden oder eben nicht weil sie auf bestimmten Seiten gefunden werden bleibt mir der Mund offen stehen. Geograv schätzt, das hier an die 1000 Wappen im Eilverfahren entfernt wurden. Wenn Leipnizkeks dann auch noch vollmundig die Meinung vertritt, das dieses oder jenes Wappen ja nunmal überhaupt keine Frage ist, weil es Voyager (dafür an sich erstmal danke, die Schweizer Wappen sind alle Klasse geworden) selbst gemalt hat, andere aber gelöscht werden weil sie eine URV von Seite XYZ sind beweist mir das, das die Jungs die da Rummwuseln von Urheberrechten soviel Ahnung haben wie eine Kuh vom Eierlegen. O-Ton Keks: Warum sollte man gemäß dieser Formulierung ein Auto fotografieren dürfen, jedoch nicht das Logo, das auf einem Auto angebracht ist? Daß weitere Rechtseinschränkungen bzgl. des Logos bestehen, möchte ich nicht bestreiten. Heute ist das Logo von Bremen gelöscht worden, weil der Verein der gewerblichen Nutzung nicht zugestimmt hat. Das ist bei einer markenrechtlich geschützten Abbildung auch nicht anders zu erwarten. Sonst wäre es ja keine Marke. Wobei eine gewerbliche Nutzung für die einen die Wikipedia-DVD ist, für die Vereine die Herstellung von Vereinswimpeln ;-) Wohlsein? Hauptsache! -- Stahlkocher 16:53, 4. Mär 2005 (CET)

Kann sein, dass ich die o.g. "verstreuten Diskussionen" übersehen habe, aber wie ist es nun mit Logos? Manche Logos (Apple, Seat) erwecken den Eindruck als seien sie ausgedruckt und fotografiert worden. Das erscheint mir dann doch etwas seltsam. Ist dieses Vorgehen in Ordnung (anscheinend ja, sonst wären die Logos schon weg)? Wieso darf man dann nicht direkt Logos hochladen, ohne Umweg des Ausdruckens/Abfotografierens? --Christoph 23:18, 8. Mai 2005 (CEST)

Bilder für Presse

Hallo,

ich hab schon einiges über Bildrechte gelesen, aber leider keine Aussage zu folgenden Fall gefunden: Wenn auf einer Homepage unter einem Link "Presse" mehrere Bilder (& Texte) zum Download angeboten werden, dann darf man die doch verwenden? (denkt zumindest ein nicht-jurist)

Nein, wir brauchen eine ausdrückliche Freigabe unter einer GNU FDL Lizenz (oder einer tolerierten CC-Lizenz) --Historiograf 18:35, 4. Mär 2005 (CET)

Bilder und WikiReader

Ich bastele gerade an einem WikiReader. Mit Bildern aus der deutschen WP gibt es keine Probleme, da sie ja GNU oder PD-lizensiert sind. Wie sieht es mit Bildern anderer Lizenzen von den Commons aus, die in deutsche WP-Artikel eingebunden sind? Beim Wikireader kann eine kommerzielle Nutzung ja nicht ausgeschlossen werden. Grüße Hadhuey 10:38, 5. Mär 2005 (CET)

Die Commons erlauben nur freie Lizenzen (also GNU, PD, CC-BY-SA etc.). Von daher sind die Commons also genauso zu handhaben wie de-Wikipedia. Allerdings werden auf den Commons auch mal Fehler gemacht, also im Grunde wie bei uns prinzipielles Vertrauen und kurzer kritischer Prüfung. Arnomane 10:56, 5. Mär 2005 (CET)
Lassen diese Lizenzen 'alle eine kommerzielle Nutzung zu, oder kriegen wir welche auf den Deckel, wenn wir Artikel aus der WP verkaufen? Hadhuey 11:09, 5. Mär 2005 (CET)
Ja alle zugelassenen Lizenzen erlauben kommerzielle Nutzung. Die Definition von frei bezieht sich auf die Freiheitsdefinition der Free Software Foundation. Also Recht auf freie Modifikation, Recht auf Nutzung zu jedem Zweck, Recht auf Distribution zu jedem beliebigen Preis usw... Natürlich muss man noch die individuellen Lizenbestimmungen beachten, aber diese schränken ja (sofern in der Lizenz überhaupt vorhanden) die obigen Rechte nicht ein, sofern die Rechte nicht benutzt werden um sie selber auszuhebeln. Arnomane 11:39, 5. Mär 2005 (CET)
Das ist die Theorie. Wolkenkuckucksland. Die Realität ist, das es nur so vor Urheberrechtsverstößen wimmelt. Der Rechteinhaber ist meist eh nicht bekannt. Dazu kommen Nutzungseinschränkung aufgrund von Gesetzen, die nichts mit dem UrhG Zusammenhängen. Gott sei Dank ist das im Rahmen der Wikipedia (und auch der Reader) problemlos. Nur für das Cover solltest du etwas Wasserdichtes nehmen. Siehe Wikireader Wale ;-) -- Stahlkocher 12:41, 6. Mär 2005 (CET)

Auch hier noch ein paar sachdienliche Vorschläge - Vorsicht Realität, nicht Satire:

  • Bitte nur bebilderte Artikel über eigene Haustiere schreiben, alles andere kann unter Umständen Probleme bereiten.
  • Bilder von Zootieren bedürfen der Genehmigung des Zoos
  • Bilder von Sachen bedürfen der Genehmigung ihres Eigentümers und des Eigentümers des Grund und Bodens, auf dem sie gemacht wurden.
  • Bilder von modernen Gebäuden (Außenansichten, keine Luftaufnahmen, keine Aufnahmen von Privatgrund) bedürfen der Genehmigung des Architekten, da mit der Panoramafreiheit, die z.B. nicht in Frankreich und Belgien gilt, ein Veränderungsverbot verbunden ist
  • Bilder von lebenden Personen und von Personen, die noch nicht Jahrzehnte tot sind, sind aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen zu problematisch, da eine GFDL-konforme Nutzung als Werbung nicht von einer möglicherweise zu erhaltenden Genehmigung des Betreffenden oder seiner Erben abgedeckt wird (Recht am eigenen Bild)
  • Bilder, bei denen nicht exakt der Fotograf und sein Todesdatum ermittelt werden kann, das 70 Jahre zurückliegen muss, sind zu problematisch
  • Bilder, die von angestellten Fotografen im Dienst gemacht wurden, brauchen sicherheitshalber die Zustimmung von Fotograf und Arbeitgeber
  • Bilder, die eine an sich passende CC-Lizenz aufweisen, sind zu problematisch, da es einige hier gibt, die den breiten Konsens, dass Bilder mit CC-BY und CC-SA bzw. CC-BY-SA akzepatbel sind, anzweifeln.
  • Bilder aus anderen Ländern, die aus den Commons geholt werden, sind zu problematisch, da die dortigen Lizenzbausteine oft fragwürdige Annahmen (z.B. über PD in Russland) enthalten
  • Bilder von US-Bundesregierungsbehörden sind problematisch, da sie nur in den USA Public Domain sind und man im Einzelfall die Zusicherung der Behörde braucht, dass gegen ausländische gewerbliche Nutzer nicht vorgehen wird
  • Alle aus Büchern gescannten Bilder von historischen Gemälden usw. sind problematisch, da es einige hier gibt, die die Ansicht anzweifeln, dass bei der Fotografie zweidimensionaler Vorlagen kein Lichtbild-Schutzrecht entsteht. Bei alten Büchern sollte man sicherheitshalber die 50-Jahresfrist nach Erscheinen abwarten, wenn man Fotos zweidimensionaler Vorlagen aus ihnen entnimmt
  • Es versteht sich von selbst, dass Bilder von ICEs, Marken, Logos, Wappen aus namens- und markenrechtlichen Gründen hochproblematisch sind
  • Es versteht sich von selbst, dass Bilder, die man aus dem Internet holt, problematisch sein können, da die Entnahme die Datenbankschutzrechte des Anbieters der Website verletzen können, auch wenn sie selbst Public Domain sein sollten


Ich hab sicher noch ne Menge vergessen ... --Historiograf 20:17, 6. Mär 2005 (CET)

d'Accord -- Stahlkocher 20:38, 6. Mär 2005 (CET)
... ich glaube ihr habt die Screenshots vergessen ... ;)
... Willkommen in Absurdistan -- Meph666 20:43, 6. Mär 2005 (CET)
Darf ich mal verlinken: Absurdistan --Historiograf 21:03, 6. Mär 2005 (CET)
Du bist ja traumatisiert. Ich geh lieber los und fang an mir GFDL-Carlos-Santana-T-Shirts drucken zu lassen. Weiß nur noch nicht ob ob ich die Lizenz auf die Innenseite drucken soll oder als Beipackzettel mit in die Verpackung....-- Stahlkocher 20:49, 6. Mär 2005 (CET)
Leute mit Polemik kommen wir hier nicht weiter. Mir war klar, dass das Zitat der Freiheitsdefinition das hervorrufen würde. Mensch ich weiß genauso wie ihr, dass das Urheberrecht nicht im luftleeren Raum existiert. Und ja ich fordere die auf die so sehr schimpfen, dass unfreie Bilder (nach unserer Richtlinie) gelöscht werden sich darum kümmern, dass diese Bilder frei werden. Also erstens mal die Fälle nach Relevanz sortieren (die PD-US-Problematik ist mit Sicherheit von geringer Relevanz) und dann mal die Schritt für Schritt abarbeitet und die Rechtseigentümer einfach mal anbettelt. Also ganz konkret Unternehmen wie die Bahn, Museen usw. höflich anfragen, dass sie Fotos ohne inhaltliche Vorbehalte (wie Änderung) zulassen (wenn man mit einer bestimmten Änderung die Persönlichkeitsrechte bspw. verletzt kann man immer noch dagegen vorgehen) solange sie nicht den Betrieb stören (also bspw. Blitzlichtverbot) und ihnen klarmachen, welchen geldwerten Vorteil (!) sie von einer Nutzung dieser Bilder in Wikipedia haben. Ich erinnere nur an das Neandertalerbild. Das Museum, das dumme, das die Löschung verlangt hat, hat sich damit ins eigene Fleisch geschnitten. Diese Bild war kostenlose Werbung für sie. Also Leute: Nicht nur über den Ist-Zustand meckern (Problemanalyse ist gut aber nicht alles), einfach mal höflich anfragen und klarmachen, dass wir kein dahergelaufenes unwichtiges Projekt sind. Ich kann es ja schließlich auch . Arnomane 21:09, 6. Mär 2005 (CET)
Hier zur Auflockerung vielleicht ein schönes und vorbildhaftes Beispiel    :) damit man guter Laune mit der Arbeit anfangen kann ... wobei, ob der Fotograf den Tierbesitzer um Erlaubnis gefragt hat (nur Spass soll keine Provokation sein ;) -- Meph666 23:35, 6. Mär 2005 (CET)
Tja, das ist in der Tat richtig. Dabei muss der Eigentümer und nicht der Besitzer gefragt werden ;-) Person und Pferd sind halt das zentrale Motiv. Und das Pferd ist eine Sache und hat halt einen Eigentümer. Ich persönlich kann über so etwas leider nicht lachen. Leider ist es so und man muss damit leben. Und schmecken tut mir das auch ganz und gar nicht. Ich bin ja schon glücklich wenn das Pferd kein Recht am eigenen Bild hat ;-)
Das Problem ist, solange wir keine rechtlichen Gutachten haben, müssen wir, wie Arnomane richtig sagt, fragen, fragen, fragen,... und das ist in erster Linie kein Paranoia sondern eine von selbst auferlege Beschränkung. Ich habe auch schon mehrere Städte und Ortschaften bezüglich Wappennutzung gefragt. Wenn ich nach der zweiten email keine Antwort bekomme, dann hat halt der Ort Pech gehabt. Die Leute von radio flora habe ich auch bezüglich des Logos und GFDL gefragt und eine Diskette bekommen. Ich habe gefragt ob ich überhaupt Fotos machen darf. Und den Typen auf dem Foto habe ich auch gefragt ob ich das Foto im Internet veröffentlichen darf, da er das recht am eigenen Bild hat. Als ich ihm das Problem erklärt habe warum ich diese Frage stellen muss, hat er sinngemäß geantwortet: "Mir ist das egal was Du damit machst". Fragen kostet einfach nichts. Und auch, wenn die eine oder andere Frage überflüssig war so sind alle glücklich :-) Und die Mitarbeiter von dem Sender sind super glücklich, dass sie jetzt auf externe Informationen verweisen können. Natürlich habe ich auch schon Fehler gemacht und musste deswegen auch Bilder wieder löschen. Niemand ist unfehlbar! mfg --Paddy 12:04, 7. Mär 2005 (CET)
Das Dumme mit den Gutachten ist nur, das es auch immer ein Schlechtachten ist. Je nach dem für wen. Auch ein Gutachten bietet keine Rechtssicherheit. Ich habe den Eindruck gewonnen, das in dem zitierten Meinungsbild die Meinung kundgetan wurde, das es was Selbstgemachtes sein sollte, was man unter die GFDL oder ähnliches zu stellen hat. Die Feinheiten des Urheber- und sonstigen Rechts wurden erst viel später in die Diskussion eingebracht. Die Endscheidungsmassstäbe waren zum Zeitpunkt des Meinungsbildes anders wie jetzt. Deshalb sollten wir es wiederholen. -- Stahlkocher 13:50, 7. Mär 2005 (CET)
Ja aber dieses "wir" benötigt zuerst Vorarbeit durch ein paar Leute, denen es wichtig ist. Es wurde ja bereits eine Innitiative unter Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht begonnen, die jedoch dringend Leute braucht, wenn sie nicht sang und klanglos untergehen will. Wir können hier noch lange über hätte, wäre und sollte disktutieren, wenn nicht konkrete Personen denen es wichtig ist, dort weitermachen. Sonst kommen wir nicht zum Ziel. Ich persönlich habe aber gerade an einer anderen Baustelle genug zu tun. Auf mich sollte man also nicht warten, dass ich was in der Richtung tue. Arnomane 14:05, 7. Mär 2005 (CET)
An deiner illegalen Abstimmung wird sich keiner beteiligen, das ist hier ein US-Server ob deutschsprachig oder nicht und deswegen gilt hier Fair USE und die üblichen Lizenzen! Das reicht für 99% der Bilder vollkommen aus und da jeder Idiot sieht, das in deiner Alternative 1 bis 4 Abstimmung immernoch kein normales Fair Use vorgesehen ist wird sich erstrecht keiner dran beteiligen! Wikibär
Nehmen wir mal an Wikibär wäre eigentlich gegen eine Auflockerung der bisher geltenden und (meiner Meinung nach) sehr strikten Regeln, dann ist es doch die beste Taktik, durch sein kindisches Verhalten, die Befürwörter einer weniger strengen Auffassung des Urheberrechts zu vergraulen. ... nur so ein Gedankenspiel -- Meph666 12:12, 9. Mär 2005 (CET)
Ich sehe im "Neues Meinungsbild Urheberrecht" keine Auflockerung, Alternative 1 bis 4 sehen da nachwievor als primär nur GNU FDL und Public Domain vor und alles andere nur als "Problemfälle" oder "Sekundärs" das erst Bild für Bild diskutiert werden sollen und für das es dann auch keine Rechtsgrundlage gibt! Was soll da bitte die Bilduterschrift mal werden, "tolerierte Ware" oder was?
Dieser Abstimmungs-Fake ist nur neue pseudo Aufmachung des ersten, der auch kein Fair Use vorgesehen hat! Eine Auflockerung wäre es die User nicht weiter mit den Unsinn dort zu verblöden und ihn erstmal zu löschen! Wikibär
Könntest du bitte endlich ein eigenes Meinungsbild starten? Oder magst du lieber doch nur weiterschimpfen? --Avatar 18:03, 9. Mär 2005 (CET)
Was beschwerst du dich denn noch? Du hast Alternative 5 - Fair Use im neuen Meinungsbild gelöscht und 1 bis 4 ist nur die alte neu verpackt, deine "Meinung" dürfen andere jetzt angeblich wählen, ich hab noch nie sowas absurdes gesehen! Wikibär
Das ist eine Lüge. Ich erwarte, dass du diese Behauptung zurückziehst. Desweiteren solltest du den zeitlichen Ablauf betrachten (das ist bei deinen Beiträgen sehr schwierig, weil du nicht korrekt unterschreibst). --Avatar 14:40, 11. Mär 2005 (CET)
Das geht doch nicht wenn man von Paddy gesperrt wurde "vergreift sich im Ton und ist unsachlich" also versuch ichs mal sachlich, jede der angeblichen 4 Alternativen fängt mit:
"Primär gilt: Bilder müssen GNU FDL (bzw. Creative Commons, aber nur CC-BY, CC-SA, CC-BY-SA) Public Domain oder äquivalent "frei" sein." an und das wars dann auch schon. Fair-Use kommt nicht drin vor, alles andere ist dann auch nur noch "Sekundär" oder "Problemfälle" die erst "disskutiert" werden sollen also was mit Sicherheit dann niemand machen wird nur für das einstellen eines Bildes! Mein Versuch nur den normalen Pacman Screenshot aus der en. Wikipedia einzustellen ist ja schon vollkommen gescheitert, siehe meine User-Diskussion darüber, wie soll das erst bei anderen Sachen dann aussehen? Somit bleib egal ob jetzt Alternative 1 bis 4 gewählt wird, alles beim alten! Niemand wird einen "Ausnahmekatalog" und seine Bausteine auswendig lernen oder sich auf eine Diskussion einlassen, die wieder nur darin endet, das das UrhR §51 das nicht abdeckt oder irgendwelche Konventionen aus der Mottenkiste!
Es gibt noch anderes ausser FDL und Publik Domain Lizenzbilder und das soll hier verboten bleiben und damit das niemand erkennt, macht ihr auch diese alberne Abstimmung nochmal! Die Alternativen verbieten zwar nicht alles mehr aber machen einen ähnlichen Gebrauch wie etwa auf der en. Wikipedia unmöglich! Wikibär 15:52, 11. Mär 2005 (CET)
Ich stelle fest, dass du deine Behauptung nicht zurückgezogen hast und ziehe daraus meine Schlüsse zu deiner Diskussionskultur. Ich weise hiermit etwaige Mitleser daraufhin, dass ich an dem von dir erwähnten neuen Meinungsbild keinen einzigen Edit vorgenommen habe und damit im speziellen auch keinen Beitrag von Benutzer Wikibär gelöscht habe. Möge daraus jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. --Avatar 23:39, 11. Mär 2005 (CET)

@Wikibär: Du hast keine Ahnung und davon ziemlich viel! Gestern kam eine Mail von "Ullstein Bild". Sie teilten uns darin mit, dass die Rechte an einem Bild von Adolf Hitler, von dem wir dachten es wäre gemeinfrei, sich weltweit (alle Staaten die der Berner Konvention beigetreten sind) im Besitz von "Ullstein Bild" befinden. Sie forderten uns (de-Wikipedia) darin ultimativ auf dieses Bild aus allen Wikipediasektionen zu entfernen. Ja auch der en-Wikipedia, die ja auch keine US-Wikipedia ist. Fair Use gibt es außerhalb der USA nicht. Einfach mal akzeptieren und schlucken. Ach übrigens von Wikimedia Deutschland wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches auch die Frage nach der internationalen Anwendung von Urheberrechten behandelt. Darin ist zu lesen, dass sich das Urheberrecht des Landes in dem sich der Server befindet und das Urheberrecht des Landes für das der Inhalt des Servers hauptsächlich gedacht ist, Anwendung findet. (was wir schon längst vermutet hatten) Ach ja das Gutachten ist von der namhaften Kanzlei JBB gemacht worden und kannst du hier in Ruhe auf Deutsch nachlesen: http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen . Und übrigens so extrem unterschiedlich ist das Urheberrecht international nicht. Fast überall gilt 70 Jahre nach dem Tod des Autors, bis ein Werk gemeinfrei wird, nur so als Beispiel. Arnomane 13:21, 9. Mär 2005 (CET)

Bitte ein paar Details mehr. Wer gackert, muss auch legen. Warum dachten wir, das Bild sei gemeinfrei? Und warum soll das Bild, wenn es keine blosse Illustration war, nicht nach Zitatrecht hier rechtmäßig eingestellt worden sein. Zitatrecht und fair use unterscheiden sich in vielen Punkten nicht gravierend. Mich kotzt es an, dass wichtige Hinweise hier in irgendwelchen Diskussionen, die zu 90 % nach 2 Tagen Makulatur sind, versteckt werden und man sie nach 8 Tagen nicht mehr wiederfindet. --Historiograf 23:56, 9. Mär 2005 (CET)

Das Bild wurde vor langer Zeit als erstes auf en geuploadet. Es wurde als PD gekennzeichnet, Fotograf unbekannt. Diese Kennzeichnung war falsch. Der Fotograf ist Walter Frentz, der letztes Jahr verstarb. Die exklusiven Rechte liegen bei Ullstein Bild die per Mail umgehende Löschung forderten. Das Bild wurde daraufhin in Commons und 10+ anderssprachigen WPs gelöscht. Momentan existiert es noch (aber hoffentlich nicht mehr lange) ungelöscht in 2 WPs (ko und hr). --Avatar 00:21, 10. Mär 2005 (CET)
""nur Anwendung findet"" heißt nicht zwangsläufig das es auch rechtsbindend ist, man kann genauso die Regelungen des Serverstandorts beachten und da die deutsche Wikipedia nunmal eben nicht ""hauptsächlich"" für Deutschland gedacht ist, sondern für alle deutschsprachigen Bürger auf der Welt kann man auch nicht mit deutschem Recht automatisch die Praxis wie sie am Serverstandort in den USA gehandhabt wird ausschließen! Ich find die jetzige Praxis sehr schlimm, denn jeden Tag werden hier bestimmt 150 Bilder aus der eng. Wikipedia gelöscht und die Autoren fragen sich natürlich, wofür sie überhaupt der Wikipedia in ihrem Land spenden, wenn ihre Inhalte mit Auslandsrecht (das sie garnicht kennen) gelöscht werden, wohlgemerkt in ihrem Land und nicht in Europa!
Das Fair Use nicht alles abdeckt habe ich nie bestritten, es gilt aber eben für Amerikaner die damit die Masse ihrer Beiträge schreiben, so wie Chinesen praktisch überhaupt keine Bilder uploaden dürfen was der Parteifunktionär nicht persönlich lizensiert hat, wir können denen nicht alle, unsere Rechtsauffassung aufdrücken wenn sie nichts taugt beim benutzen der deutschsprachige Wikipedia, die können nur darauf vertrauen, das ihre Auffassung am Serverstandort gültig ist, für den deutschen Serverteil gelten also keine anderen Regeln wie für den "Esperanto" auch! Der einzig wirklich gemeinsame Nenner aller Benutzer ist erstmal nur die Rechtsauffassunng der Betreiber am Serverstandort die uns auch jederzeit den Stecker ziehen können! Wikibär
Nein! Der gemeinsame Nenner aller Benutzer ist die Schittmenge der Rechtsauffassungen der größten Gruppen der Autoren und des Serverstandortes. Und nicht die Meinung eines einzelnen. -- Meph666 17:23, 9. Mär 2005 (CET)
eben das und darf aber niemand ausschliessen, wenn man das Recht der Serverstandort-Wikipedianer ignoriert, dann spenden sie nicht mehr und dann ist hier bald Licht aus! Jeder neugelöschte Fair-Use Screenshot ist ein Sargnagel mehr, die Bandbreite reicht schon heute kaum aus, den deutschen Server flüssig 24h am laufen zu halten! Wer will sich von den Lizenz-Fetischisten schon diktieren lassen?
Mal nebenbei, was glaubst du wieviel die Lizenz-Fetischisten in der ((Schittmenge der Rechtsauffassungen der größten Gruppen der Autoren)) ausmachen, die stellst du ja offenbar noch drüber also erzähl hier nicht, was die Leute wollen! Wikibär
Blickst du eigentlich selbst noch was du da von dir gibst? Du sagst wenn man etwas NICHT tut was in den USA möglich ist in Deutschland aber nicht, verstößt man gegen das Recht in den USA. (Wenn also in den USA das Waffentragen erlaubt ist und in Deutschland nicht, und ein deutscher fährt in die USA und trägt keine Waffe so verstößt er gegen das in den USA geltende Recht, du argumentierst nicht anders, wo ist da die Logik) Eine der größten Gruppe der Autoren in der deutschen Wikipedia kommt eben aus Deutschland, und die meisten von diesen Menschen akzeptieren nun mal deutsche Gesetze. Ausserdem willst du wohl nicht bestreiten, dass die Leute die hier mitwirken eine Enzyklopädie wollen, die aus FREIEN Inhalten besteht (wenn du genau wissen willst was frei nach der Wikipedia heisst, kannst du selber recherschieren). Also müssen wir nach uns daran halten was SOWOHL in Deutschland ALS AUCH in den USA geltendes Recht ist (induktiv auf Österreich, Schweiz usw. zu erweitern). Und wenn du nicht verstanden hast was Schnittmenge bedeutet, wirst du unter Mengenlehre fündig. Anscheinend weisst du es viel besser was die Leute hier wollen, stimmts? -- Meph666 20:58, 9. Mär 2005 (CET)
Sammel du erst mal deine Gedanken, ich hab nie gesagt, das wir gegen das Recht in den USA verstoßen, hier wollen es anscheind nur einige ignorieren, das ist was anderes, aber nicht weniger schlimm! Und deswegen gehören die Gnu-FDL und Publik Domain Lizenzen hier in D, Ch und At auch nochmals um die Regeln von dort erweitert, nur dann bekommen wir hier nämlich wirklich eine eine Enzyklopädie die aus FREIEN Inhalten besteht und nicht eine nach der nur deutsche, schweiz und österreichische Rechtsauffassungen berücksichtigt werden! Du kannst nicht Millionen potenzieller Wikipedianer in den USA unsere beschränkte Rechtsauffassung die nur Lizenzen kennt aufzwingen weil unsere kein Fair Use kennt, was intressiert die das? Die sind doch nicht dran schuld, das es die nicht überall bzw. "SOWOHL" in Deutschland, Österreich und Schweiz gibt! Sollen die etwa darauf warten, das in 10 Jahren irgendein deutscher Richter die Gesetze hier lockert, damit sie ihre Bilder (in den USA auf ihrem Server) mal posten können oder was? Wikibär

Wenn ich etwas nicht nutzen kann, weil es in den USA erlaubt, aber hier (in D) verboten ist, dann ist es für mich kein freier Inhalt und widerspricht eben diesem Anspruch der WP. Hadhuey 22:31, 9. Mär 2005 (CET)

@Wikibär Jetzt aber halb lang, und sage mir erst einmal, ob eine sachliche Diskussion mit jemandem, der nicht davor zurückschreckt, ganz dreist zu lügen, möglich ist? Du hast sehr wohl behauptet, dass unser Vorgehen hier gegen das in den USA geltende Recth verstoßen. Siehe link, Zeile 9, ich zitiere "... sondern zu den Inhalten und wenn die in den USA gegen die Rechtsauflagen verstossen ...". Wie lange müssen wir noch diesen Kindergarten hier etragen? -- Meph666 09:34, 10. Mär 2005 (CET)
Sorry vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich meinte "mißachten" das macht für mich aber keinen Unterschied Wikibär

Fotos von Gemälden

Nach überwiegender Meinung der Juristen auf der Mailing-Liste Urheberrecht (Uni Saarbrücken) entsteht durch eine zweidimensionale Kopie eines Werkes mittels Fotografie kein neues Werk, das eigenen Schutz genießt. ([8]) Lies natürlich: Kopie eines zweidimensionalen Werks. Wird von uns auch auf Bildrechte so gesehen. --Historiograf 18:32, 7. Mär 2005 (CET)

Na das ist ja mal ne schöne Nachricht. :-) Da war meine Arbeit einen Haufen fotografierter PD-alt Porträtschinken alter Astronomen nach dem Künstler und somit nach seinem Alter zu recherchieren und dann als eindeutig PD-alt zu markieren nicht für die Katz. Arnomane 18:44, 7. Mär 2005 (CET)

Dazu lesen wir denkbar vage im neuen Rechtsgutachten: Die Abgrenzung schutzfähiger Reproduktionsfotografie von bloßer technischer Reproduktion ist dabei im Einzelfall nicht immer leicht zu ziehen. Zum einen kann bedeutsam sein, ob ein Mindestmaß an eigener Leistung erbracht wurde, etwa durch die Wahl bestimmter Blickwinkel und/oder Beleuchtungen. Zum anderen kann es auch darauf ankommen, ob durch die eigene Leistung ein neues, selbständig verwertbares Wirtschaftsgut entsteht. Stets als Lichtbilder geschützt sind wohl jedenfalls Reproduktionen von dreidimensionalen Kunstwerken; hier kann sogar ein Schutz als Lichtbildwerk vielfach zu bejahen sein, da von der Beleuchtung bis zur Auswahl der Perspektive und des Fotopapiers zahlreiche Gestaltungsspielräume bestehen. Das ist nicht hilfreich. --Historiograf 20:46, 8. Mär 2005 (CET)

Auch auf die Gefahr hin, dass ich manchen hier an den Rand eines Nervenzusammenburch bringe ;-). Wenn ich sämtliche Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia zu Bildrechten (inkl. Diskussionsseiten) richtig verstanden habe (hat mich - in Etappen - immerhin ganze drei Tage gekostet), ist bzgl. zweidimensionalen Reproduktionen von gemeinfreien Werken (in diesem Fall Gemälde von Malern, die mind. 70 Jahre tot sind) rechtlich nichts wirklich abgesichert, da es sich widersprechende Gerichtsurteile, Rechtsgutachten etc. gibt. Ist das so korrekt? Ich frage deshalb, weil ich sich mir die Frage stellt, ob die Copyright-Vermerke sämtlicher, mir bekannter, deutscher Digital-Bildarchive von Museeen im Web an den auf ihren Websites präsentierten, zweidimensionalen Reproduktionen (hier: Fotografien) rechtens sind oder nicht. --Sir Gawain 19:52, 24. Mär 2005 (CET)

Ja, es ist rechtlich nichts abgesichert, aber in den Commons werden zweidimensionale Reproduktionen gemeinfreier Gemälde akzeptiert und ich behaupte, dass die überwiegende Meinung der Juristen in Deutschland das auch so sieht (auch wenn das neue "alternative" Urheberrechtsportal das anders sieht). Hier gab es noch keinen Negeraufstand gegen unsere (meine) Linie, die das bejaht. Simplicius hat mal das entgegenstehende Urteil des OLG Düsseldorf hervorgekramt, aber bislang kein Interesse daran gehabt, die Sache gross aufzubauschen. Es kann im übrigen jeder einen unberechtigten Copyrightvermerk straf- und folgenlos anbringen, allenfalls Mitbewerber könnten evtl. dagegen vorgehen, von unzulässiger Schutzrechtsberühmung spricht man im urheberrechtlichen Sinn eher selten. Also mach keinen Wirbel oder wenn dann richtig. --Historiograf 02:13, 25. Mär 2005 (CET)

Ich hatte gar nicht vor, deswegen eine Welle zu machen, sondern fragte mich vielmehr, ob wir in der Wikipedia hier dann nicht genau diese Reproduktionen verwenden könnten (gilt übrigens nicht nur für Museen, sondern auch für DigiBibs). -- Sir Gawain 09:49, 25. Mär 2005 (CET)
Sorry, ich kann das nicht nachvollziehen. Wir verwenden sie doch schon auf breitester Front, schau dir doch die hunderte Bilder an, die deshalb hier sind, bei denen auch kaum maln LA gestellt ward. DigiBibs: JEIN mit Tendenz zu nein, lies dir BITTE Datenbankwerk durch. --Historiograf 17:47, 25. Mär 2005 (CET)

Soeben gesehen: Ebenso können originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen (z.B. historische Kunstwerke, Gemälde) nach mehrheitlicher Auffassung ohne weiteres verwertet werden. http://deposit.ddb.de:8080/cocoon/xml-xsl/homepage/texte-neu/recht_abb.xml von 2005 --Historiograf 02:50, 25. Mär 2005 (CET)

Eldorado des Nichtwissens hat reagiert: Luftaufnahmen

hier wurde unserer Bildrechte-Artikel kritisiert. Die Sache mit dem Schutzbereichsgesetz habe ich nicht überprüft, kann das jemand tun? --Historiograf 19:10, 7. Mär 2005 (CET)

Das Gutachten ist da!

Es wird vorgeschlagen, über das Rechts-Gutachten http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005 auf der Seite zum neuen Meinungsbild zu diskutieren. --Historiograf 20:44, 8. Mär 2005 (CET)

Na also, da steht eindeutig:

Kompliziert wird die Problematik des anwendbaren Rechts dadurch, dass auch von (fast allen) anderen Staaten aus auf die deutschen Wikipedia-Seiten zugegriffen werden kann. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind gerichtlich nicht entschieden und in der rechtswissenschaftlichen Literatur stark umstritten. Dies hat dazu geführt, dass ganz unterschiedliche Vorschläge zum anwendbaren Recht gemacht werden. Diese reichen vom Recht des Staates, in dem sich der Server befindet, über das Recht des Staates, in dem der Betreiber der Website seinen Sitz hat, bis zu der Ansicht, dass die Urheberrechtsordnungen aller Staaten anwendbar sind, in denen ein Werk abrufbar ist.

Also nutze ich hier auch, weil wir hier auf einem US-Server sind Fair Use! Ich will jedenfall mein US-Recht wahrnehmen und das vorallem auch für die deutschsprachigen US-Bürger, sie sich nicht unter ein deutsches Urheberrecht erpressen lassen wollen das nur Lizenzen toleriert! Als ob Bilder vom z.B chinesischen Tianasquare-Massaker jemals lizensiert werden könnten...

und weiter steht ja dort auch:

Das Fehlen von einschlägigen Gerichtsentscheidungen in Deutschland trotz der inzwischen jahrelangen Nutzung des Internet zeigt, dass die Beachtung ausländischer Rechtsordnungen für Betreiber in Deutschland derzeit keine praktische Bedeutung hat.

Also was kein deutsches Gericht intressiert (wie auch? es ist und bleibt ein US-server auf dem ich Fair Use anwende) kann ich seelenruhig auch weiter anwenden! Wenn irgenwelche Gestalten die Bilder jeden Tag löschen, dann ist das nur Selbstjustiz, die kein deutsches Gericht jemals abgesegnet hat! Wikibär

Und wenn irgednein Staat jetzt das Urheberrecht abschafft, dann gilt für dich gar keins mehr im Internet? Das von Dir selbst zitierte dass die Beachtung ausländischer Rechtsordnungen für Betreiber in Deutschland derzeit keine praktische Bedeutung hat heißt genau das Gegenteil von dem, was Du Dir daraus ableitest: nämlich, dass sowas wie Fair Use oder sonstwas ausländisches für uns hier derzeit keine praktische Bedeutung hat, also "mein US-Recht", wie Du so schön schreibst, hier nix zu suchen hat. --AndreasPraefcke ¿! 12:31, 9. Mär 2005 (CET)

und wie kommst du darauf das ich hier bei dir wohne? Die deutsche Wikipedia hat mit Deutschland nichts zu tun, die ist für alle deutschsprachigen Bürger auf der Welt und auch für die, die nur deutsch lernen wollen! Was bitte deutsches Recht hier zu suchen ohne Fair Use? Es gilt erstmal nur das Recht vom Serverstandort also Fair Use! Wenn dem ersten US-Anwalt die Deutschtümmelei mit den Lizenzen auf dem Server nicht passt, dann schaltet er ihn nämlich einfach ab, weil er deutschsprachige US-Bürger die Fair Use gewohnt sind, diskriminiert sieht!
Wenn du 100% lizensierte Inhalte in der deutschen Wikipedia haben willst, dann mach dir deine eigene in Deutschland auf, kupfervekabelt und mit einer Anbindung die wahrscheinlich nicht über Bielefeld hinausreicht! Wikibär
Bitte die Diskussion zum Gutachten auf dieser Seite führen: Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht#Das Gutachten ist da! --Erzwo 12:51, 9. Mär 2005 (CET)
Ja bitte und das Diskutierte dorthin verschieben. --Historiograf 18:23, 9. Mär 2005 (CET)

Fotografie privater Sachen - Rumgeeier des Rechtsgutachtens

Verschoben nach Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf 13:43, 7. Aug 2005 (CEST)

Flaggen und Wappen

in der wikipedia hat jeder staat oder territorium seine flagge. teilweise selbsterstellt (namibia), aus dem cia factbook (internetversion) oder andere quellen. ist es grundsätzlich erlaubt, flaggen von staaten zu zeigen? bzw. sind sie automatisch GFDL oder PD? wenn ja, wie sieht es denn dann mit den staatswappen aus? müssten die nicht unter die selben regelungen fallen wie die flaggen? und warum ist es dann so schwer, wappen von innerstaatlichen administrativen einheiten zu zeigen, bzw. deren flaggen, soweit vorhanden? wenn eine gemeinde eine eigene flagge hat, ist sie genauso zu behandeln wie die flagge eines staates? die urheberrechts-problematik treibt einen noch in den wahnsinn. --Dirk 10:37, 10. Mär 2005 (CET)

Bitte unter Wikipedia:Wappen diskutieren. Danke --Historiograf 23:22, 10. Mär 2005 (CET)

Ack! Siehe Wikipedia:Wappen#Urheberrechtliche Aspekte sowie Diskussionsanstoß dazu bei Wikipedia Diskussion:Wappen#Urheberrechte für Wappendarstellungen -- RainerBi 18:59, 17. Mär 2005 (CET)


Neues Meinungsbild läuft!

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neues_Meinungsbild_Urheberrecht --Historiograf 23:51, 14. Mär 2005 (CET)

Büste

Wie sieht es mit den Bildrechten bei einem selbstgeschossenen Foto einer Büste aus? Sie ist im Eingangsbereich eines offen zugänglichen Gebäudes. Der Künstler ist sehr wahrscheinlich noch keine 70 Jahre tot.--130.209.6.40 20:24, 18. Mär 2005 (CET)

Wenn die Büste vor der Eingangstür steht, dann kannst du sie fotografieren nach der Panoramafreiheit. Arnomane 20:32, 18. Mär 2005 (CET)
Panoramafreiheit: nicht zulässig --Historiograf 20:35, 18. Mär 2005 (CET)

Sonderfälle bei Photos

Passbilder (Urheberrecht)

Auf Benutzer Diskussion:Elke Philburn#Bild:Manfred riebe2.jpg hat sich eine ganz interessante Diskussion entwickelt, die wir hier möglichst abschließend klären und dann in den Bilderrechteartikel aufnehmen sollten. Es scheint klar, dass ein Passbild aus dem Automaten nicht urheberrechtlich geschützt ist, und mir erscheint logisch, dass ein Photographenbild, das sich nicht nennenswert vom Automatenbild abhebt, auch nicht urheberrechtlich geschützt ist, und irgendwo geht die Chose dann zum kunstvoll gestalteten „Bewerbungsphoto“ über, für das ein solcher Schutz dann doch bestehen dürfte. Meinungen? Rechtsgrundlagen? Artikelformulierung? Experts to the front! -- RainerBi 09:50, 20. Mär 2005 (CET)


Hallo Rainer, das erscheint mir ein wenig verkürzt (und allgemeine Logik hat bekanntermaßen nicht unbedingt was mit juristischem Recht zu tun..;-)):

  • Es gibt automatengefertigte Bilder (diese entsprechen Bildern mit Selbstauslöser, da der Fotografierte selber die Aktion ausführte), diese sind jedoch auch urheberrechtsgeschützt! Nur hat hier der Aufgenommene gleichzeitig das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht.
  • Bei Passbildern eines Fotografen hat dieser das Werk erstellt und damit das Urheberrecht. Hier sind zwei Rechtsarten zu unterscheiden:
  • Das einfache Lichtbild nach §72 UrhG:
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt für Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist; für alle anderen Lichtbilder tritt an die Stelle der Frist von fünfzig Jahren eine Frist von fünfundzwanzig Jahren. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
  • Das 'Lichtbildwerk' nach §2 (Geschützte Werke):
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Bei 'einfachen' Passbildern findet §72 Anwendung, was mit geringerem Schutz, aber keinesfalls mit Wegfall des Urheberrechts einhergeht. (Aus diesem Grund hat auch der Arzt das Urheberrecht an den bei Ihm gefertigten Röntgenaufnahmen u.ä. ...). Aus diesem Grund sind auch solche einfachen 'Ausftragsphotos' (wie auch sonstige 'einfache' Fotos von Feiern, Umzügen, etc., denen häufig die künstlerische Schöpfungshöhe fehlt) im Recht geteilt: der Aufgenommene darf das Foto nicht frei verwenden (Urheberrecht des Fotografen), aber auch der Fotograf kann das Foto nicht frei verwenden (Recht am eigenen Bild - besser: der Abbildung - des Aufgenommenen, sofern die Darstellung bildrelevant ist).
Dass beim Passbild ein gewisser Rahmen für private Kopien existiert, ist hier unerheblich, da die GFDL auch die kommerzielle Verwendung umfasst und damit über die Rechte der Privatkopie hinausgeht. --NB > + 11:22, 20. Mär 2005 (CET)
  • Möglicherweise gelten für Admins andere Gesetze :-))) Anders kann ich mir nicht erklären, daß NB noch nicht eingegriffen hat. -- Littl 12:38, 20. Mär 2005 (CET)
    • Gähn – nicht so viel diskutieren, einfach machen! (Was ich zwischenzeitlich tat) -- RainerBi 14:45, 20. Mär 2005 (CET)
    • Was tatest Du zwischenzeitlich? Das Bild von Benutzer:Echoray ist doch noch da? Kann ich Dein Statement so werten, daß man alle Passfotos von Wikipedia löschen darf? -- Littl 17:30, 20. Mär 2005 (CET)
Er hat beim Benutzer angefragt, wie es sich mit den Bildrechten verhält. Wieso sollte man alle Passfotos von Wikipedia löschen? Die Regeln oben sind doch eigentlich klar, oder? --NB > + 17:43, 20. Mär 2005 (CET)

´

Heute, am Sonntag, wurde also der Fotograf befragt? -- Littl 17:47, 20. Mär 2005 (CET)
Hab's grad nachgelesen :-) Die Fotografin wurde offensichtlich nicht befragt, stattdessen (habe ich das richtig verstanden ?) soll ein neues Bild hochgeladen werden. Na fein, dann ist ja alles klar :-))) Bin mal gespannt, wann das Bild gelöscht wird! Nix für ungut -- Littl 18:00, 20. Mär 2005 (CET)
Entschuldigt bitte, ich habe mein Passbild am Automaten gemacht. Muß ich den jetzt fragen, ob ich das Bild hier hochladen darf ;-) --Markus Schweiß, @ 18:28, 21. Mär 2005 (CET)
Wenn Du unbedingt jemanden fragen willst, kannst Du ja den Automatenaufsteller/Hersteller fragen. Dein Bild hat ja bestimmt auch einen (geschützten) Bildhintergrund und eine definierte Belichtung, bei der sich jemand was gedacht hat? ;-) -- Littl 18:32, 21. Mär 2005 (CET)
Mensch, jetzt weckt bloß keine schlafenden Hunde, sonst haben wir die nächste Gesetzesinitiative... :-O --NB > + 18:53, 21. Mär 2005 (CET)

Zoobilder

Verschoben nach Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf 23:15, 7. Aug 2005 (CEST)

Schöpfungshöhe erreicht?

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen, ob das Bild en:Image:Flag_of_padania.png die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um unter Copyright gestellt zu werden? Danke, rdb? 13:57, 21. Mär 2005 (CET)

Keine Ahung, so etwas entscheiden Gerichte. Ich hätte Zweifel. --Historiograf 16:45, 21. Mär 2005 (CET)


Verwirrt bez. Bildrechte

Hallo,

Ich habe zwei Bilder, bei denen eines in meinem Schreibwettbewerbsbeitrag vorkommt, und ein anderes ist gerade Kandidat für ein exzellentes Bild.

Clemens XI auf einer versilberten Bronzemünze von Ferdinando Sevo aus dem Jahren (1706-1707)
Ghibertis Beitrag zum Portalwettbewerb.

Beide Bilder sind in einem Museum gemacht, in dem das fotgrafieren, wie ich danach herausgefunden habe, eigentlich verboten ist. Die Werke selber sind jedoch so alt, dass das Uhrheberreccht abgelaufen ist. Nachdem ich das Rechtsgutachten gelesen haben bin ich so klug wie zuvor. Muss ich die Bilder nun löschen, oder nicht? Richardfabi 18:18, 22. Mär 2005 (CET)

Frag die Leute vom Verein, die sind für das Schlechtachten zuständig. Ich hab keine Lust die Suppe auszulöffeln, die das Gutachten uns eingebrockt hat. Es gibt zu dieser Frage kein Meinungsbild, aber die generelle Tendenz hier ist den Schwanz einzuziehen, wenn ein Museum kommt und die Bilder entfernt haben will. --Historiograf 02:05, 25. Mär 2005 (CET)

Laut dem Rechtsgutachten müssen wir in diesen beiden Fällen im Nachhinein nichts befürchten, auch wenn dort explizit steht, dass man derartiges aus Gründen der Höflichkeit nicht machen sollte (Exakt um diese Frage ging es, ob Reproduktionsfotos gemeinfreier Werke, die in einem Raum mit Fotoverbot gemacht worden sind, im Nachhinein beanstandet werden können.) Die Bilder kannst du also hier ruhig verwenden. Arnomane 10:52, 29. Mär 2005 (CEST)

Verwendung des Logos

Hallo, in diesem Artikel wird das Logo verwendet, das jedoch laut der Bildbeschreibungsseite urheberrechtlich geschützt ist und nicht der GNU-FDL unterliegt. Ich habe daher auf der Diskussionsseite des Artikels vorgeschlagen, das Logo darum aus dem Artikel zu entfernen. Als Einwand kam dort, dass Jimmy Wales sicher nichts dagegen hat, dass wir das Logo hier verwenden. Außerdem dürfe das Foto auch außerhalb der Wikipedia eingesetzt werden, es komme nur auf den Fall an. Solange mir dies nicht klar sei, solle ich das Logo nicht aus dem Artikel herauszunehmen. Ansonsten solle eine Anfrage an Jimmy Wales schicken. Außerdem könne ich diese Diskussion auf dieser Seite führen, hier werde mir sicher fachlich viel besser Auskunft gegeben: "Wahrscheinlich hast du recht, wenn du dort eine kleine rechtliche Lücke siehst. Aber wie gesagt, das Bild soll drinbleibend im Artikel." Meiner Meinung nach sollten wir aber mit Bildrechten nicht anders als sonst verfahren, nur weil sich der Artikel inhaltlich auf uns selbst bezieht und nicht einen anderen Gegenstand hat. Ich sehe darin eine Sonderbehandlung, die ich nicht nachvollziehen kann. Unsere selbst aufgestellten Regeln müssen wir meiner Meinung nach auch und gerade dann einhalten, wenn es um uns selbst geht.

Ich freue mich über den Hinweis auf diese Diskussionsseite, die ich bisher noch nicht kannte. Bitte lest Euch die ganze Diskussion hier durch und helft mir mit Eurem Rat weiter, ob wir das Logo hier verwenden sollten oder nicht. Viele Grüße --Eilmeldung 23:30, 28. Mär 2005 (CEST)

Zur Position von Schusch auf besagter Diskussionsseite gibt es nichts hinzuzufügen. Seelenlose Prinzipienreiterei bringt uns nicht weiter. Lass bitte deine Obstruktion dieses Projekts, Eilmeldung. --Historiograf 04:04, 29. Mär 2005 (CEST)

Wie formuliere ich am sinnvollsten einen Genehmigungsantrag

Unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen habe ich einen Beitrag mit der selben Überschrift angelegt (Nr. 44). Da ich dringend Hilfe benötige und nicht alles mehrmals schreiben will, verweise ich von hier auf diesen Beitrag. Als Einsteiger verliert man leider schnell den Überblick über die Lizenzen, Diskussionsseiten, Rechtsfragen, ..... usw. Sorry! MfG --Osi 23:26, 30. Mär 2005 (CEST)

eigenes Recht

Ich habe bei mir zuhause private Fotos meiner verstorbenen Verwandten, diese Fotos sind teilweise über 100 Jahre alt. Habe ich damit jegliches Recht an diesen Fotos verloren? Es ist doch mein Privateigentum. Darf jeder jetzt kommen, und sich Kopien dieser Fotos anfertigen, ohne, dass ich rechtlich dagegen vorgehen kann (außer natürlich wegen Hausfriedensbruch)?

Außerdem: was hat es mit Christos Verhüllung des Reichstags mit Bildrechten zu tun? Ist es verboten worden, von diesem Objekt Fotos anzufertigen?

Danke, --Abdull 10:14, 31. Mär 2005 (CEST)

Die Urheberrechte an den Fotos besitzt/besaß der Fotograf, das warst, alleine vom Alter her, ja nicht Du. Wenn die Fotos Dir gehören, Dir vererbt wurden, hast Du natürlich die Eigentumsrechte an den Negativen/den Abzügen. Solange Du die Fotos niemanden gibst um sie zu scannen, darf sie auch niemand veröffentlichen. Alles andere wäre Diebstahl. Wegen den Schutzfristen des Fotografen kommt es dann noch auf das Land an, aus dem ihr stammt/wohnt/die Fotos gemacht wurden. Da wage ich jetzt keine Aussage zu.
Der verhüllte Reichstag ist ein nicht dauerhaftes Kunstobjekt. Fotografieren durfte man ihn, aber eine kommerzielle Verwertung ist dem Künstler vorbehalten. Und im übrigen gilt: IANAL. --Raymond 10:45, 31. Mär 2005 (CEST)
Raymond, wäre es zuviel verlangt gewesen, auf Panoramafreiheit hinzuweisen, in dem die Reichstagsfrage geklärt ist? @ Abdul, wir sind hier ebensowenig wie auf Ich brauche Hilfe ein Rechercheservice. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens, wenn du hier Fragen stellst, die ersichtlich nichts mit dem Projekt der Wikipedia zu tun haben. --Historiograf 17:52, 2. Apr 2005 (CEST)

Portraits

Ich habe von dieser Homepage: [9] die folgenden Bilder bezogen:

Meiner Ansicht nach sind diese Bilder ohne weiteres gemeinfrei, aus dem Gründen, welche ich bei den Bildern beschrieben habe.

Inzwischen habe ich aber auf der genannten Homepage diese Passage: [10] gefunden:

Bilder und Texte, die auf unseren Webseiten veröffentlicht werden, können für private oder geschäftliche Zwecke in begrenztem Umfang genutzt werden. Private Homepages dürfen bis zu 5 Bilder mit den zugehörigen Texten unter einer Domain kostenlos und lizenzfrei verwenden. Möchten Sie das Material geschäftlich nutzen, beispielsweise für Webseiten, so ist das in dem Umfang von 3 Bildern mit zugehörigen Texten je Domain ebenfalls kostenlos. Sie müssen dann aber Bilder und Texte mit folgendem Copyright-Vermerk versehen:

  (c) 2001 by Antiquariat Klaus Hille / Berlin

Bei Verwendung auf Webseiten muss dieser Copyright-Vermerk mit einem Hyperlink auf unsere Homepage

          http://www.portrait-hille.de

versehen werden. Weitergehende Nutzung unserer Inhalte bedarf einer schriftlichen Genehmigung.

Meine Frage ist nun:

  • Hat das irgendeine Bedeutung, wenn die Künstler seit über 70 Jahren tot sind und das Einscannen usw. keine eigene Schöpfungshöhe hat?
  • Wenn ja, ist die o.a. Lizenz für unsere Zwecke ausreichend?

--Antaios 12:36, 2. Apr 2005 (CEST)

Zitat: " Werden hingegen Zeichnungen, Gemälde oder andere zweidimensionale Werke fotografisch reproduziert, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass hierin keine schutzfähige Arbeit des Fotografen zu sehen sei mit der Folge, dass derartige Reproduktionsfotos als solche nicht urheberrechtlich geschützt werden. Außer für Lichtbildwerke besteht jedoch nach dem Urheberrechtsgesetz auch für einfache Fotos, so genannte Lichtbilder, ein Leistungsschutzrecht. Der Schutz für den Fotografen ist faktisch der gleiche wie bei Lichtbildwerken, jedoch ist die Schutzdauer auf 50 Jahre ab Herstellung oder Erscheinen reduziert. Werden zur Erstellung der Reproduktion lediglich Kopierverfahren, etwa Einscannen mittels Flachbettscanner, eingesetzt, entsteht kein Lichtbild und damit auch kein Leistungsschutzrecht. - OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1996, 20 U 115/95, GRUR 97, 49". Ich würde mit dem Zitat beim Antiquariat einfach mal offiziell anklopfen... --NB > + 12:58, 2. Apr 2005 (CEST)

NB, wir haben hier einen auf Bildrechte und Diskussionsseite beschriebenen Konsens, demzufolge wir das Urteil des OLG Düsseldorf nicht akzeptieren. Du fällst uns in den Rücken, wenn du statt auf unsere Seite Bildrechte auf die Seite des renommiertesten Fotografen-Lobbyisten unter den Urheberrechtlern, RA Seiler, verlinkst. Das ist absolut nicht akzeptabel. Wozu habe ich seit Mitte 2004 dutzende Beiträge auf den Diskussionsseiten der Bildrechte geschrieben, wenn jeder herkommen kann und sich über den mühsam erreichten Diskussionsstand hinwegsetzen? Die Bilder sind m.E. gemeinfrei und daran ändert auch nichts der gegenteilige Vermerk auf der Website. Allerdings unterliegt die Website dem Datenbankschutz als einfache Datenbank, was aber bei der Entnahme einzelner Bilder wohl nicht zu beachten ist. Ein rechtsgültiger Vertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen) kommt bei Besuch der Website nicht zustande, da man den Rechtevorbehalt auch überlesen kann, also keine wirksame Einbeziehung vorliegt. Aber höflicher wäre es natürlich, anzufragen. Bei zwei Bildern würde ich keinen zwingenden Widerspruch zu den Lizenzbedingungen der WP sehen, wenn wir wie gewünscht in der Bildbeschreibung verlinken. --Historiograf 18:03, 2. Apr 2005 (CEST)

Nachtrag: Besonders empört mich, dass bei kurzem Hochscrollen auf dieser Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Fotos_von_Gem.C3.A4lden das Problem bereits als behandeltes festgestellt werden hätte können. --Historiograf 18:28, 2. Apr 2005 (CEST)

Hallo Historiograf, wenn Du meine Zeilen liest, wirst Du feststellen, dass ich vorschlug, im Hinblick auf das Urteil beim Antiquariat anzufragen - als freundlich-höfliche Anfrage, da ein OLG-Urteil gegenüber (vermeintlichen) Rechteinhabern nun mal argumentativ mehr hergibt als ein WP-interner Konsens (auch wenn Historiograf druntersteht ;-)). Mehr habe ich nicht geäußert (schon gar nicht, 'feste Vorgaben' der WP umzustoßen), von daher erscheint mir jede Empörung unnötig, ok? ;-) --NB > + 11:22, 3. Apr 2005 (CEST)

Es geht hier darum, dass du die bisherige Diskussion hier bewusst ignoriert hast und darüber rege ich mich nach wie vor auf. Du darfst hier gerne deine Meinung sagen, aber ich finde sie ganz und gar unbeachtlich. Meine Meinung --Historiograf 20:09, 3. Apr 2005 (CEST)

Ich bitte Dich, die obige Behauptung (die bisherige Diskussion hier bewusst ignoriert hast') zu belegen. Ganz im Gegenteil ging ich durch die Fragestellung davon aus, dass die Lösung oben noch nicht zu finden gewesen wäre und habe -hier bekenne ich mich vollumfänglich für 'schuldig'- daher dies eben leider nicht noch einmal kontrolliert. Wie wäre es mit etwas 'assume good faith'? Ich bin Dir ja auch nicht böse ;-) --NB > + 20:31, 3. Apr 2005 (CEST)
Den auf der Seite Bildrechte behaupteten Konsens von Historiograf gibt es wohl nur in Personalunion von Historiograf mit sich selbst. Was Historiograf akzeptiert oder nicht ist im übrigen so interessant wie wenn ein Sack Reis in China umkippt.
Es bleibt nur festzuhalten, dass es die Rechtsprechung überwiegend nicht so sieht, dass Reproduktionen zweidimensionaler, gemeinfreier Vorlagen urheberrechtlich als Fotografien geschützt sind.
Mit Sprüchen wie "Du fällst uns in den Rücken" macht Historiograf wie so oft deutlich, dass er hier vorzugsweise nur agitiert. -- Simplicius 13:14, 15. Mai 2005 (CEST)

Verlag pleite?

Wie sieht es mit Bildern aus Büchern aus, deren Verlag oder Herausgebener nicht mehr existiert und kein Fotograf genannt wird? DIV, Flominator 15:20, 2. Apr 2005 (CEST)

Zum besseren Verständnis: zu dieser Frage geht es konkret um diesen Sachverhalt. --Hypnosekröte 16:12, 2. Apr 2005 (CEST)

Es handelt sich um Fotos aus einem Film. Ob es sich um einfache Lichtbilder oder um Lichtbildwerke handelt, kann ohne Kenntnis der Bilder nicht beurteilt werden. Die Rechte zur Digitalisierung dürften gemäss § 31 IV beim Lichtbildwerk wieder beim Fotografen = Kameramann oder Rechtsnachfolger 70 Jahre pma liegen. Normalerweise nennen Filme den Kameramann. Gibt der die Erlaubnis, können die Bilder hier verwendet werden. Red dich nicht raus, das alles sei viel zu aufwaendig, das zieht nicht. Also lass es lieber, uns Ärger einzubrocken. --Historiograf 18:23, 2. Apr 2005 (CEST)

"Red dich nicht raus, das alles sei viel zu aufwaendig, das zieht nicht. Also lass es lieber, uns Ärger einzubrocken." Entschuldigung, aber kennen wir uns? Bisher wurde nur laut nachgedacht und gefragt. Dass Sie mir gleich "Ärger einbrocken" zu wollen, unterstellen, finde ich mehr als unhöflich. Hypnosekröte 18:48, 2. Apr 2005 (CEST)

Das war etwas zu salopp formuliert, tut mir leid. --Historiograf 18:57, 2. Apr 2005 (CEST)

Schon okay. Ich überlege übrigens wirklich herauszufinden, ob die Bilder verwendet werden dürfen, doch dafür muss noch geklärt werden, um welchen Film es sich genau handelt (zur Auswahl stehen zwei Stummfilme aus 1921 und ein Tonfilm aus 1934) und solange das nicht klar ist, bringt weiteres nachforschen und nachfragen noch nichts. Hypnosekröte 19:03, 2. Apr 2005 (CEST)

Wie sieht das mit alten Nachschlagewerken (1954) aus, deren Verlag nicht mehr existiert? --Flominator 20:36, 2. Apr 2005 (CEST)

Bezüglich der dort abgedruckten Bilder oder bezogen auf die Texteinträge? --Hypnosekröte 21:15, 2. Apr 2005 (CEST)
Beides! --Flominator 09:13, 3. Apr 2005 (CEST)

Eine Rechteklärung in solchen Fällen erscheint zu aufwändig, da neben den Rechten der Autoren noch Rechte des Herausgebers gegeben sein können und da entgegen meinen obigen nicht ganz richtigen Aussagen § 31 IV vor 1966 nicht gilt, können Nutzungsrechte bei Rechtsnachfolgern des Verlags liegen. Wer diese sind, muss durch archivalische Quellen oder Befragung von Zeugen ermittelt werden unter Berücksichtung der damaligen Konkurs-Rechtslage. Ich würde mal sagen, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Klärung beauftragt, kann man ein paar tausend Euro für die Rechteklärung abdrücken und hat dann noch keine Zustimmung zur Nutzung. --Historiograf 20:14, 3. Apr 2005 (CEST)

Vanity Fair und andere

Ich habe im Internet das hier gefunden. Hier gibt es eingescannte alte Karten, Portraits usw., nicht zuletzt sehr schöne, gekonnte und treffende gezeichnete Bilder historischer Persönlichkeiten und Genrebilder (Richter, Dplomaten usw.) aus der viktorianischen Zeitschrift "Vanity Fair", vgl hier: [11] Ich frage mich, ob das etwas für unsere Public-Domain-Bilderquellen sein könnte, zumindestens im Rahmen einer Positivliste der jeweiligen Zeichner.

Natürlich muß man im Einzelfall sehen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinfreiheit vorliegen. Das ist jedoch mE der Fall bei den folgenden Zeichnern, die seit mehr als 70 Jahren tot sind, vgl. [12] einerseits und [13] andererseits:

  • "Spy" ist Leslie Ward, 1851-1922.
  • "Coide" ist James Jacques Tissot, 1836-1902, s. a. hier: http://en.wikipedia.org/wiki/James_Tissot (Dort ist auch ein Bild aus den Commons eingebunden, von welchem angegeben wird, daß es PD sei.)
  • "Ape" ist Carlo Pellegrini, 1838-1889.
  • Auf den genannten Seiten sind weitere Zeichner aufgeführt. Die drei genannten sind aber die wichtigsten, da mit ihnen soweit ersichtlich die meisten Karikaturen abgedeckt sind. Andere Zeichner müßte man im Einzelfall prüfen.

Im nächsten Schritt fragt sich, ob die Digital-Reproduktionen unter irgendeinem Gesichtspunkt irgendeine Schöpfungshöhe aufweisen könnten. Das ist aber nicht der Fall; die Homepage sagt selbst, die Dinger seien eingescannt ("Our initial listing is available now, with scans of every cartoon").

Irgendwelche Äußerungen des Seiteninhabers, daß er was einzuwenden hätte (berechtigt oder unberechtigt), kann ich der Homepage nicht entnehmen.

Ich meine daher, daß Bilder dieser Domain, jedenfalls soweit sie von den genannten seit mehr als 70 Jahren toten Zeichnern stammen, PD sind. Oder übersehe ich irgend etwas?

--Antaios 10:45, 3. Apr 2005 (CEST)

Würdest du dich BITTE mit den etwas höher gemachten Ausführungen zum Datenbankschutz auseinandersetzen? Danke --Historiograf 20:16, 3. Apr 2005 (CEST)

US-Bundesregierungsbehörden-Public Domain gilt nicht weltweit

Da Arnomane mit der falschen Behauptung durch die Lande (und Commons) zieht, US PD GOV gelte weltweit, möchte ich entschieden betonen, dass http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html nach wie vor den gültigen Kenntnisstand repräsentiert. Ich darf doch einmal aus den dort angeführten US-Gesetzgebungsmaterialien zitieren: "The prohibition on copyright protection for United States Government works is not intended to have any effect on protection of these works abroad. Works of the governments of most other countries are copyrighted. There are no valid policy reasons for denying such protection to United States Government works in foreign countries, or for precluding the Government from making licenses for the use of its works abroad." Ist eine offiziellere Fesstellung möglich als durch den US-Gesetzgeber? Die Tatsache, dass die US-Bundesbehörden bisher, soweit bekannt ist, davon abgesehen haben, kommerzielle ausländische Nutzer zur Verantwortung zu ziehen, besagt nichts über die Rechtslage. Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich begrüsse es, dass diese Bilder in allen Wikipedias problemlos akzeptiert werden (auch wenn sie de jure außerhalb der USA unfrei sind), aber man sollte bitte damit aufhören, falsche Behauptungen aufzustellen. This does not apply worldwide! --Historiograf 02:55, 9. Apr 2005 (CEST)

Siehe dazu jetzt auch http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_talk:Copyrights#US_Government_PD_is_not_worldwide_PD.21 --Historiograf 01:35, 5. Mai 2005 (CEST)

Verwendung des Logos II

Hallo, da ist ja die Bildrechte-Diskussion auf Diskussion:Wikipedia. Ich habe darauf verwiesen, dass die Diskussion nach hier verlagert werden soll, weil hier ja die Experten zum Thema sitzen, aber dennoch gab es dort noch Beiträge und dort habe ich dann auch noch eine Antwort dazu geschrieben. Da die Diskussion aber hierher gehört, kopiere ich die Beiträge nach hier mit der Bitte, die Diskussion hier zu führen. Liebe Grüße --Eilmeldung 10:45, 9. Apr 2005 (CEST)

Hallo Eilmeldung, ich wollte mich an der stelle nur mal eben für dein engagement und deine argumentation in der diskussion bedanken. deine argumente waren in der etwas längeren diskussion stehts nachvollziehbar und überzeugend. was man von manch anderen nicht behaupten kann. DANKE Gary Luck 12:05, 31. Mär 2005 (CEST)

Sorry, aber ist der Begriff des Zitats -hier:Bildzitats- geläufig? Auf der Artikelseite steht 2* obiges Logo. Einmal als Zeichen für den Herausgeber des Gesamtwerks (das darf niemand ohne Urheberrecht in der Form benutzen) und im Artikel als bildliche Erläuterung des Lemmas (dies darf jeder in einem Artikel über WP als Bildzitat nutzen). --NB > + 16:56, 31. Mär 2005 (CEST)

Hallo NB, danke für Dein Interesse an der Diskussion und Deinen Beitrag. Du hast völlig Recht: Neben einem Artikel, der sich mit der Wikipedia beschäftigt, darf das Logo der Wikipedia stehen. Dies ist gesetzlich kein Problem. Die Wikipedia hat sich jedoch neben den gesetzlichen Vorschriften noch eigene Vorschriften auferlegt. Dazu zählt, dass Wikipedia eine Enzyklopädie ist, dass alle Artikel einen neutralen Standpunkt haben sollen und - der hier entscheidende Punkt - dass alle Inhalte unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation stehen. Demnach dürfen nur Bilder in die Wikipedia aufgenommen werden, die frei zur Verfügung stehen und nicht nur in einem Artikel zu diesem Thema verwendet werden dürfen, sondern auch alleine stehend. Ich habe mal überprüft, wie die Wikipedia ansonsten mit der Abbildung von Markenlogos vorgeht und bin die Liste der 20 wertvollsten Marken der Welt durchgegangen: In den Wikipedia-Artikeln Microsoft, IBM, Intel, Nokia, Disney, Toyota, Hewlett-Packard, Citibank, Ford, American Express, Gillette, Cisco, Honda, BMW und Sony ist das Logo gar nicht zu sehen, in den Artikeln McDonald's, Coca-Cola, Marlboro und Mercedes-Benz ist ein Foto von Werbung der jeweiligen Marke, und darauf ist auch das Logo zu sehen. Kein einziger Artikel druckt jedoch das Markenlogo 1:1 ab, so wie es beim Wikipedia-Artikel der Fall ist. Daher auch mein Engagement in dieser Sache: Ich finde, die Wikipedia kann nur glaubwürdig bleiben, wenn sie an sich selbst die gleichen Regeln anlegt wie sie auch bei allen anderen Artikeln gelten. --Eilmeldung 10:26, 9. Apr 2005 (CEST)
Wäre demnach ein Digitalfoto der linken oberen Ecke eines Monitors, der einen Browser zeigt, der eine Wikipedia-Seite zeigt eine zwar umständliche aber akzeptable Möglichkeit, das WP-Logo in einem Artikel abzubilden, ohne dass damit dessen Rechte bloßgelegt würden? Vorausgesetzt, der Browser ist nicht eindeutig zu erkennen? Nennt man das Panoramafreiheit? --Hypnosekröte 00:18, 10. Apr 2005 (CEST)
@Eilmeldung: Ich denke, Du hast das Problem gut erkannt: die anderen Rechteinhaber würden einem Gebrauch hier im Zweifel widersprechen, wenn das Risiko eines Missverständnisses besteht. Bei der WP müssen diese Sorgen nicht gehegt werden. Das erinnert mich an eine hiesige Abstimmung, an der J.Wales teilnehmen wollte, ein Benutzer dem aber widersprach, da dieser noch keine 50 Edits habe... ;-)) --NB > + 00:31, 10. Apr 2005 (CEST)
Hallo, es geht nicht um den Gebrauch des Logos hier. Ist ja klar, dass das keine Probleme macht! Es geht darum, dass ein Gebrauch des Logos anderswo Probleme machen würde. Und dass wir uns selbst verpflichtet haben, nur Inhalte zu benutzen, die überall (also auch außerhalb der Wikipedia) frei verwendet werden dürfen. Viele Grüße --Eilmeldung 09:20, 11. Apr 2005 (CEST)

Bilder aus PD-Filmen

Wie sieht es mit Bilder aus Filmen aus, die Public Domain sind? Dürfen diese zur Illustration von Artikeln über Schauspieler, fiktive Charaktere aus diesen Filmen oder Cartoonfiguren benutzt werden? Beispiel: Die Comicfigur Bugs Bunny ist urheberrechtlich geschützt und eine normale Zeichnung der Figur daher in der Wikipedia nicht zulässig. Dennoch gibt es mehrere BB-Trickfilme aus den 40ern, die nach amerikanischen Recht Public Domain sind. Kann demnach ein Bild aus diesem Film auf dem Bugs Bunny zu sehen ist unlizensiert verwendet werden? (wenn man dies in der Bildunterschrift entsprechend angibt wie z.B. "Bild aus dem Trickfilm 'Falling Hare'")? --YmG 00:53, 10. Apr 2005 (CEST)

Wir sind hier nicht in den USA, für uns ist deutsches Urheberrecht maßgeblich. Wir können solche Fälle hier nicht beantworten. Im Zweifel heisst die Devise: Finger weg. Du darfst aber gern einen Rechtsanwalt auf deine Kosten mit einer Überprüfung beauftragen. --Historiograf 23:33, 11. Apr 2005 (CEST)

Ganz generell: kann die Wikipedia nicht selbst einen Anwalt/Anwälte zu einer Überprüfung dieses und diverser anderer Bild- und Urheberrechte beauftragen? Zu einem Spendenaufruf diesbezüglich Aufgerufene werden bestimmt gerne ein wenig Taschengeld opfern. Vielleicht ist es ja schon längst so gemacht worden, nur habe ich diese Gutachten überlesen? Für einen Tip wäre ich dankbar. Miastko 10:51, 15. Apr 2005 (CEST)

Wie wärs wenn du ein wenig auf dieser Seite herumliesest: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Das_Gutachten_ist_da.21 Ein Anwalt ist nach meiner Ansicht zu teuer. --Historiograf 17:27, 15. Apr 2005 (CEST)

Anfrage

Meine Frage bezieht sich auf dieses Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Schapur_I.jpg. Es stammt von www.livius.org, wo bezüglich der Bilder folgende Regelung vorgegeben ist: http://www.livius.org/mail2.html. Es war mit Sternen gekennzeichnet, wurde also von Livius freigegeben. Meine Frage: ist das so nun in Ordnung oder muss es gelöscht werden? Danke im voraus. --Benowar 13:09, 14. Apr 2005 (CEST)

Auch wenn wir dafür keinen eigenen Lizenzbaustein haben, sind die Konditionen IMO nicht inakzeptabel, aber ich kann mir vorstellen, dass Leibnizkeks das weniger liberal sieht. --Historiograf 17:41, 15. Apr 2005 (CEST)

Danke (mit Verspätung - gucke hier so selten rein). --Benowar 14:51, 1. Aug 2005 (CEST)

GFDL durch Minderjährige

Nun mal zu einer eine ganz anderen Problematik (so es denn eine ist) (betrifft im Grunde wohl auch Texte) – dürfen Minderjährige Bilder unter GNU-FDL lizensieren, oder Bedarf es dazu der Zustimmung der Eltern ? Ist die GNU-FDL Lizensierung durch minderjährige rechtlich wirksam ? Kann die durch einen Minderjährigen ohne Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erfolgte GNU-FDL-Lizensierung durch diese widerrufen werden ? Erzwo 10:06, 15. Apr 2005 (CEST)

aus Geschäftsfähigkeit: Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind (Taschengeldparagraph). Hm wenn Computer (Eltern) und Gehirn ("Natur" mit Zustimmung der Eltern) zur freien Verfügung stehen und als Mittel ausreichen, dürften sie's wohl. :-) --AndreasPraefcke ¿! 10:20, 15. Apr 2005 (CEST)

Bitte solche Fragen einem unserer Juristen (z.B. Bubo) stellen, hier gehts um Bildrechte und nicht um bürgerliches Recht. --Historiograf 17:45, 15. Apr 2005 (CEST)

Ich werde Deiner Bitte gerne nachkommen, aber leider fehlt mir der Überblick welche Wikipedianer Juristen sind. Einen Benutzer Bubo kann ich leider nicht finden. Erzwo 18:55, 15. Apr 2005 (CEST)

Benutzer:Bubo bubo --Thomas G. Graf 19:28, 15. Apr 2005 (CEST)
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Bubo_bubo/Verteiler --Historiograf 20:07, 15. Apr 2005 (CEST)
Ich habe es nun überstanden, aber auch ich habe als Minderjähriger hier Texte verfasst/bearbeitet und demnach unter der GFDL lizensiert. Ich, als Deutscher in Deutschland, handelte wohl dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte entsprechend. In diesem werden Minderjährige nicht erwähnt. Auch im Artikel zur Minderjährigkeit finden sich keine weiteren direkten Hinweise. Allerdings wird gesagt, dass Minderjährige altersabhängig entweder geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig seien. Die Lizensierung unter der GFDL ist meiner Meinung nach ein Rechtsgeschäft.
Mal angenommen ein achtjähriger Knirps verfasst ein Werk, welches sehr großes kapitales Potential hat. Er lizensiert’s unter GFDL oder vergleichbarem. Die Eltern bemerken, dass ihnen dadurch ein Haufen Geld durch die Lappen gegangen ist… Für Werke, die im Rahmen der Wikimedia-Projekte erstellt werden, ist so ein Szenario mehr als unwahrscheinlich respektive unmöglich.
Recht muss für alle Parteien immer auch verhältnismäßig sein, also starrt nicht auf ein Problem, das zwar da ist, aber keinen kümmert… Falls dann doch mal aus Versehen ein Elter oder Vormund „Halt!“ schreit, gibt’s ja immer noch den Löschknopf…
Hm, ich wohne zwar in der Nähe von Bubo bubo, aber ich bin kein (Berufs-)Jurist… :D --Blaite 20:20, 15. Apr 2005 (CEST)
Bubo stimmt Blaite zu. Ich habe die Frage hier bewusst unter Bildrechte gestellt, da hier insbesondere bei Bildern sehr auf eine saubere GFDL-Lizenz geachtet wird. Diese scheint mir bei Bildern die durch Minderjährige unter GFDL hochgeladen werden fraglich zu sein. Sicher - es dürfte schwierig sein das Alter anonymer Wikipedianer festzustellen - es ist auch sicher nicht im Interesse der Wikipedia Minderjährige von der Mitarbeit auszuschließen. Aber es wurde beispielsweise an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass GFDL unwiderruflich ist. Im Falle von Minderjährigen scheint es aber nun so zu sein, dass die GFDL zunächst einmal nicht rechtswirksam ist bzw. widerrufen werden kann. Erzwo 20:25, 16. Apr 2005 (CEST)
Das ist hier doch tatsächlich der Streit um des Kaisers Bart. Natürlich kann doch kein Mensch feststellen, wer hier wie alt ist. Ich behaupte ja auch dauernd schon über 50 zu sein, bin aber doch tatsächlich erst frühreife 14 Jahre. --Pelz 02:22, 17. Apr 2005 (CEST)

Anonymes Bild

Das hier ([14]) ist ein Bild von Karl Kraus, welches ich gerne hochladen würde, wenn es als gemeinfrei angesehen werden sollte. (Fotos aus diesem Katalog, bei welchen der Urheber benannt ist, können leider soweit ersichtlich ausnahmslos nicht herangezogen werden, weil Kraus' Photographen und Portraitzeichner, mit Verlaub, eine etwas ärgerliche Langlebigkeit aufweisen und nachweislich allesamt nach 1935 verstorben sind.)

Ich finde dieses Bild in einem gedruckten Katalog zu einer Ausstellung des Jüdischen Museums Wien aus dem Jahr 1999 wieder. Dort heißt es: "Unbezeichnete Portraitfotografie, um 1913 [Fotopapier verso bedruckt: "Cartolina postale]". In einem weiteren Katalog (Marbacher Katalog, 1999) heißt es zum selben Photo schlicht: "Photographie. Um 1913." Beide kennen also den Urheber wohl nicht, obwohl sie ihn sonst sehr penibel aufführen.

Ist das Anhaltspunkt genug, um ein Erlöschen des Urheberrechtsschutzes 70 Jahre nach Erscheinen, also 1983, und somit PD annehmen zu dürfen?

--Antaios 23:42, 16. Apr 2005 (CEST)

Bitte exakt mit Rechtsgrundlagen argumentieren. 70 Jahre nach Erscheinen statt 70 Jahre pma bezieht sich nur auf sog. anonyme Werke. Wie kommst du auf die Idee, dass das Bild 1913 erschienen ist also irgendwo abgedruckt wurde. Wegen Cartolina postale? Es wurde damals hergestellt und nur wenn es nicht innerhalb von 50 Jahren nach Herstellung erschienen ist, gilt diese Frist. Also angenommen es ist 1950 erstmals publiziert worden, dann müssen wir bis 2020 warten. Nach altem Recht gilt die Frist 70 Jahre pma, falls sich der Fotograf doch irgendwann einmal (und sei es nur mündlich im Wiener Karl-Kraus-Verein 1927) geoutet hat. Welche Insitutionen oder Personen hast du bisher konkret kontaktiert? --Historiograf 17:13, 17. Apr 2005 (CEST)

Abbildung von 1790

Hier befindet sich eine alte Abbildung des Klosters Bronnbach, die ich gerne als Bild hochladen würde. Laut Begleittext ist das Bild von ca. 1790 [15]. Man sollte also davon ausgehen können, dass das Bild als solches inzwischen gemeinfrei ist. Die fragliche Website behauptet, auf alle Texte und Bilder ein Copyright zu haben [16]. Ist das von irgendeiner Relevanz für dieses alte Bild, bzw., spricht etwas dagegen, es hochzuladen und als Public Domain kennzuzeichnen?--Rosenzweig 17:53, 17. Apr 2005 (CEST)

Ein Urheberrechtlicher Schutz kann nicht mehr vorliegen. Es gilt 70 Jahre pma - der Urheber ist auf alle Fälle schon vor weit mehr als 70 Jahren gestorben. Ich habe die jetzt trotzdem mal ganz frech angeschrieben, und gefragt, auf welcher Grundlage das Bild geschützt sein soll. Auf die Antwort bin ich gespannt. Erzwo 19:17, 17. Apr 2005 (CEST)

Die LAD behauptet im allgemeinen ein allgemeines Schutzrecht auch ohne Rechtsgrundlage. Im Zweifel wird ein Leistungsschutzrecht für den Scan beansprucht. Oder man verweist auf eine öffentlichrechtliche Norm, die eine Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Behörde erlaubt. Für diese Herrschaften gibts kein Gemeinfrei. Halte uns bitte auf dem laufenden. --Historiograf 20:30, 18. Apr 2005 (CEST)

Sobald ich die Antwort habe gebe ich sie hier wieder. Bis jetzt kam noch nichts. Das wird wohl eine Weile dauern - wenn überhaupt eine Antwort kommt. Erzwo 23:21, 18. Apr 2005 (CEST)

Abbildung von Fahrzeugen

In der ICE Diskussion hat sich ja (so weit ich das beim durchlesen der akutellen Artikel mitbekommen habe) die Meinung durchgesetzt, dass Abbildungen von Fahrzeugen trotz Gebrauchsmusterschutz zulässig sind. Wie weit ist das jetzt auf beliebige Fahrzeuge wie Autos übertragbar ? Markenrechtlich ist scheinbar nach Rechtsfragen März 2005 dageben nichts einzuwenden. Sind also Abbildungen von z.B. Autos wie auf VW_Golf problemlos in die Wikipedia zu integrieren, bzw. sind die dort verwendeten Bilder einwandfrei ? - BerlinDresden

Frag bitte die hier tätigen Juristen --Historiograf 20:34, 18. Apr 2005 (CEST)


Zunächst wäre zu klären ob das jeweilige Auto Marken- oder (wohl eher) Geschmacksmusterrechtlich geschützt ist.
Die Problematik stellt sich mir dann wie folgt dar: Für die Wikipedia an sich ist juristisch gesehen die Abbildung von Marken und Markenrechtlich geschützter Objekte unproblematisch. Der Markeninhaber kann allenfalls von uns Verlangen, dass wir einen Hinweis hinterlegen, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt. Die Nutzung in einem Nachschlagewerk wie der Wikipedia ist grundsätzlich möglich.
Ein Geschmacksmuster ist wieder etwas anderes. eine Wiedergabe zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre ist zulässig (soweit die normale Nutzung des Geschmacksmusters dadurch nicht über Gebühr beeinträchtigt wird). Im redaktionellen Kontext innerhalb der Wikipedia sind in der Regel keine Probleme zu erwarten.
Nicht zuletzt gibt es da auch §51 des Urheberschutzgesetzes, der ebenfalls im für den Zweck gebotenen Maße Zitate zulässt.
Fotos von Autos, ICEs oder sonst was sind in der Wikipedia rein formal rechtlich in der Form wie sie hier allgemein praktiziert wird problemlos.
Das eigentliche Problem ist folgendes: beim Hochladen von Bildern in der Wikipedia erscheint (derzeit) der Hinweis, dass die Bilder entweder unter GNU-Lizenz oder gemeinfrei sein müssen.
Das Marken- und Geschmacksmusterrecht ist jedoch inkompatibel zu GNU-FDL und Gemeinfreiheit. Wir dürfen (zumindest moralisch gesehen) meiner Einschätzung nach ein markenrechtlich geschütztes Objekt nicht unter GFDL Lizenz stellen, da dies zur Folge haben kann dass ein Dritter Bilder aus der Wikipedia unter Vertrauen auf die Freiheiten gemäß GFDL jedoch unter Verletzung des Markenrechts verwendet, indem er ein eigenes Produkt damit kennzeichnet oder es entsprechend einem angemeldeten Geschmacksmuster gestaltet.
Diese Einschränkung hat sich die Wikipedia bzw. haben sich die Wikipedianer selbst auferlegt. Man kann also sagen solche Bilder liegen in einer Grauzone zwischen dem was rechtlich möglich ist, und den Grenzen, die die Wikipedia sich selbst gesteckt hat. Es liegt in den Händen der Wikipedianer selbst diese Grenzen zu definieren.
Ein Bild eines ICE als GNU-FDL zu deklarieren wie z.B. beim Bild:Ice.jpg geht m.E. nicht. Es stellt sich jedoch auch noch die Frage ob schon das Einstellen eines Marken-/Gebrauchsmustergeschützten Bildes unter GFDL in die Wikipedia einen Rechtsbruch darstellt, oder erst die tatsächlich rechtswidrige Verwendung. Ich würde es nicht Riskieren.


Das alles gilt wohlgemerkt aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland, und ich bin kein Jurist. Hier gibt es eine schöne Übersicht der Wikipedianer nach Wissensgebieten: Wikipedia:Die Wikipedianer/nach Wissensgebieten Erzwo 17:28, 19. Apr 2005 (CEST)

Mit Verlaub: Es wird immer wieder behauptet, was du schreibst, aber durch Wiederholungen wird etwas nicht richtiger. Die GFDL ist eine Lizenz, die eine Vereinbarung hinsichtlich des Urheberrechts und keines anderen Rechts trifft, das in das lizenzierte Werk eingeflossen ist. Die Befugnis zur gewerblichen Nutzung des Fotos eines ICEs unter GFDL erstreckt sich nur auf die Leistung des Fotografen, nicht auf die Leistung des Zugdesigners bzw. das Geschmacksmuster-Schutzrecht. Andere Rechte werden grundsätzlich nicht berührt. Wir haben keine universale Garantenstellung, dass jemand, der ein Foto unter GFDL in irgendeiner beliebigen GFDL-konformen Weise nutzt, keine Probleme mit Inhabern anderer Rechte bekommt. Warum weiss jemand, der ein Prominentenfoto unter GFDL auf ein T-Shirt druckt und vom Anwalt des Prominenten verklagt wird, automatisch, dass sein Vorgehen nicht aufgrund der GNU FDL erlaubt ist, aber derjenige, der eine Wort-Bild-Marke oder ein Geschmacksmuster abbildet, nicht? Das war die Begruendung laut JakobVoss dafuer, dass im Schlechtachten vom Maerz 2005 abgeraten wird, Logos und Wappen unter GFDL anzubieten. Aber konsequenterweise duerfen wir dann auch kein einziges Personenbild unter GFDL anbieten und auch kein einziges modernes Gebaeude, da aus der GFDL die Veraenderbarkeit folgt, die Panoramafreiheit aber die Veraenderbarkeit untersagt. Dass du einem fundamentalen Denkfehler unterliegst zeigt sich schon an GFDL/PD: ein Logo ohne die noetige Schoepfungshoehe kann nur unter PD freigegeben werden. Die Missbrauchsmoeglichkeiten sind aber bei PD noch viel groesser als bei GFDL, da eine beliebige Verwertung moeglich ist. Das wurde hier aber alles schon hier x-mal geschrieben, aber jeder muss hier ja das Rad neu erfinden ... --Historiograf 19:34, 19. Apr 2005 (CEST)

Dass hier jeder das Rad neu erfunden muss, mag daran liegen, dass sich immer wieder neue User der Wikipedia anschließen die sich erst in die weit verzweigte Historie dieser Thematik einarbeiten müssen. Es liegt wohl auch daran, dass jeder User beim Hochladen von Bildern früher oder später mehr oder weniger sanft auf möglicherweise zutreffende Urheberrechts – oder sonstige verwandte Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht wird.
Es mag auch daran liegen das es bislang keine konsensfähige Klärung gab und selbst eine von Juristen im Auftrag der Wikimedia erstellte Stellungnahme – mit der ich mich mit meiner Meinung im Übrigen im Einklang sehe – von einigen Wikipedianern angezweifelt wird. Ich möchte nicht behauten, dass mir das so gefällt – ich wünschte es würde Dir oder einem anderen Wikipedianer gelingen mich von Deiner Auffassung dass GFDL sich lediglich auf rein urheberrechtliche Aspekte bezieht und Marken-, Geschmacksmuster- Namens- Wappen- und ähnliche Rechte außen vor bleiben zu überzeugen. Bis jetzt sehe ich das jedoch nicht. Wenn die GFDL sagt, dass ich die unter diese Lizenz gestellten Bilder auch kommerziell frei verwenden kann dann widerspricht das diesen anderen Rechten da dort diese Freiheiten beschnitten sind. Ich sehe mich auch durch die Äußerungen von Benutzer:kh80 auf der Diskussionsseite zum Portal Recht eher in meiner Einschätzung bestätigt.
Wenn Du schreibst „Das wurde hier aber alles schon hier x-mal geschrieben“ – dann entgegne ich meinerseits „aber durch Wiederholungen wird etwas nicht richtiger“. Vielleicht gelingt es Dir aber doch noch mich zu überzeugen, wenn Du dich mal weniger etwas umständlich ausdrückst.Erzwo 00:42, 20. Apr 2005 (CEST)

Was habe ich davon dich zu überzeugen? Nichts. Also lass ichs. --Historiograf 17:44, 20. Apr 2005 (CEST)

Meine Sorgen hatte oben schon einer sehr trefflich zusammengefasst:

Die Inhalte sind hier aber nicht frei und unabhängig, hier regieren nämlich im Moment nur kontrollwütige Lösch-Fetischisten die nur Zensur, Bevormundung, GNU-FDL und Publik Domain Lizenzen kennen und so jeden Tag viele Beiträge der User kaputt machen, erst Fair Use kann das ändern, das ist nämlich nur eine Ergänzung und schließt die bestehenden Regeln ja nicht aus, in den USA da wo die Server stehen schon garnicht! Diese "Ausnahmeregelung" ist dort geltenes Recht das wir hier nur ignorieren, der Lizenzwahn ist hier vollkommen unnötig den Benutzern aufgenötigt worden und nix anderes! Wikibär 03:07, 11. Mär 2005 (CET)

Kommerzielle Nutzung; Bilder von Regierungsservern etc.

So ist es. Um mich hier nicht zu wiederholen, verweise ich auf diese Diskussion.

Mir hat noch niemand klar machen können, a) weshalb Bilder zwingend auch kommerziell verwendbar sein dürfen und b) das Fair-Use-Prinzip (freie Verwendung für nicht-kommerzielle und edukatorische Zwecke, wofür ja gerade eine Enzyklopädie da sein sollte!) keine Anwendung findet. Man begibt sich hier ohne Not zahlreicher Bildquellen (inkl. meiner ganz persönlichen; ich habe kein Problem, unter Fair-Use-Bestimmungen Fotos etc. in die Wikipedia einzustellen, ich habe aber im Einzelfall sehr wohl was dagegen, das jemand mit meiner Arbeit sein Geld verdient.

Kann mal wirklich schlüssig erläutert werden, weshalb eine kommerzielle Nutzung möglich sein muss? Ich vermute da ganz andere Hintergründe, die was mit der drohenden Vergoogelung dieses Projekt zu tun haben könnten...

Danke im Voraus. Schöne Grüße - wolpertinger 13:27, 21. Apr 2005 (CEST)

Das liegt ganz einfach an der GFDL, die eine kommerzielle Weiterverwendung erlaubt. Die Inhalte der Wikipedia stehen unter ihr, daher müssen Bilder zu ihr kompatibel sein (Wenn man sich an sie hält, was die dt. Wikipedia zu tun versucht). Wenn du "sehr wohl was dagegen" hast, daß "jemand mit meiner Arbeit sein Geld verdient", bist du hier im falschen Projekt, da dies jederzeit möglich ist und auch passiert (Siehe z.B. Wikipedia-Mirrors mit Werbeanzeigen). --Leipnizkeks 13:58, 21. Apr 2005 (CEST)
Leibnizkeks ist ein ausgewiesener Befürworter des durch eine Abstimmung rechtskräftig abgelösten bisherigen Meinungsbildes. Sollte es dazu die noch nicht abgestimmte Durchführungsvorschrift geben, werden wir in ganz geringem Umfang Ausnahmen zulassen können, wenn die Befürworter der angeblichen Freiheit der Wikipedia nicht jede Ausnahme niederknüppeln. Wolpertinger: Ich glaube nicht, dass man mit Verschwörungstheorien (Vergoogelung) weiterkommt. Da die kommerziellen Klone nie Bilder übernehmen, soweit ich das sehe, kann ich deine Zweifel ansatzweise nachvollziehen, zumal im Bereich des Hausrechts, wenn sich unsere Juristen-Bedenkenträger durchsetzen, unabsehbare Bildkontinente für uns untergehen (alle Aufnahmen privater Sachen wie Innenräume oder Zootiere oder Bahnhöfe oder Museen ohne Zustimmung des Eigentümers zur kommerziellen Nutzung, die derzeit einfach nicht zu bekommen ist). Und könntest bitte auch du zur Kenntnis nehmen, dass für dieses Projekt deutsches Recht gilt und wir uns allein auf das Zitatrecht und nicht auf irgendeinen fair use, den es im deutschen Recht nicht gibt, berufen können. --Historiograf 14:34, 21. Apr 2005 (CEST)
Ganz einfach betrachte Wikipedia als genauso etwas wie Linux. Wikipedia ist ohne Übertreibung das Linuxäquivalent für Wissen. Zu unserer Freiheit gehört explizit dazu, dass wir anderen die Freiheit geben wollen mit unserer harten Arbeit Geld zu verdienen. Und wir wollen einfach, dass das mit allen unseren Inhalten möglich ist. Nenn es verbohrt, nenn es spinnert, nenn es blauäugig, nenn es sozialromantische Träumerei. Ist uns vollkommen egal, wir wollen es nicht anders. Stell dir vor es wäre plötzlich erlaubt in Linux Code einfügen der nur für nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Linux wäre über kurz oder lang tot. Und ja es gibt genau diese Software die nur für nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden darf, aber sie wird aus genau diesem Grund niemals in dieser Welt wirklich von Bedeutung sein. Nur ein Paradebeispiel: Es nennt sich Minix. Wäre Minix frei im Sinne von Freier Software gewesen hätte Linus Torvalds niemals Linux erfunden und alle Welt würde statt von Linux heute von Minix reden. Wem diese "Linuxphilosophie" (die aber ja von jemand ganz anderes erfunden wurde nämlich Richard Stallman mit seinem GNU-Projekt) nicht passt, der passt nicht zu Wikipedia. Sorry dass ich das so hart sage, aber das ist Fakt. Und ja aus genau dem Grund habe ich nichts aber auch wirklich nichts dagegen, ganz im Gegenteil wenn Google unsere Inhalte nutzt und damit Geld verdient, solange sie sich an die Spielregeln der GFDL halten. Wir haben keine Angst vor Google, wir wollen vergooglet sein und ja wir würden es als einen unserer größten Siege betrachten wenn wir auch eng "vermicrosoft" in der MSN-Suche sind. Das wir schon so gut wie "veryahoot" sind macht mich stolz. Wem unsere "Textwüste" nicht gefällt hat drei Möglichkeiten: Er macht ein eigenes Projekt auf oder er versucht, die Bildeigentümer dieser Welt dazu zu bewegen ihre Bilder GFDL-frei freizugeben oder er kreiert eigene multimediale Inhalte und stellt sie GFDL-frei. P.S. Nur als Präventivmaßnahme: Ich habe damit nicht gewisse eng umgrenzte Ausnahmeregeln die kommerzieller Weiterverwertung nicht im Wege stehen verneint. Arnomane 14:56, 21. Apr 2005 (CEST)

Urheberrecht an Kunstwerken

Per Zufall bin ich in en-Wikipedia auf folgendes Bild gestoßen: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Barlach_Magdeburger_Ehrenmal.jpg. Der Fotograf hat wirklich alle Anstrengungen unternommen alle erforderlichen Genehmigungen der Besitzer der Skulptur zu bekommen (und hat sie auch bekommen). Leider behauptet jedoch jemand, dass es eine ominöse Bildverwertungsgesellschaft gäbe, die die Rechte an Kunstwerken von Ernst Barlach besitzt und auch durchsetze (so ein Ullstein-Bilder-Äquivalent), obwohl sich diese spezielle Skulptur in Eigentum des Gemeinde des Magdeburger Doms befindet. Auf der zugehörigen Diskussionsseite des Bildes wird eigentlich mehr oder weniger im Nebel rumgestochert, wer nun wirklich die Rechte an der Skulptur besitzt, da keiner dort wirklich Ahnung von deutschen Urheberrecht zu haben scheint. Ich habe mir daher erlaubt dieses Bild mal hier in de-Wikipedia zur Diskussion einzustellen, um die Sache zu klären. Arnomane 22:52, 21. Apr 2005 (CEST)

Ächz. Einmal mehr ein Problem unserer mangelnden Informationsaufbereitung hinsichtlich der Diskussionsseiten. Das Thema ist abschliessend geklärt, es gab meiner Erinnerung nach eine Löschdiskussion auf Commons (Bild wurde gelöscht) und in den letzten Tagen wurde ein Löschantrag für die Ratzeburger Barlach-Lizenzverwaltung diskutiert (war eine URV, aber mit Weblink http://www.ernst-barlach.com/ ). Die Lage ist sonnenklar. Der Eigentümer kann die Veröffentlichung hier nicht genehmigen. Da Barlach keine 70 Jahre tot ist und für Innenräume die Panoramafreiheit NICHT gilt, können wir das Bild abschreiben. Ist eigentlich ganz einfach, aber ich schreib solche Trivialiäten auch zum 1000. Mal geduldig wie ein Schaf ... ;-) --Historiograf 23:07, 21. Apr 2005 (CEST)

Upsi ich hab die Seite ja ne ganze Weile verfolgt, aber diese spezielle Diskussion ist mir wohl entgangen... Asche auf mein Haupt. Es ist mir klar, dass Barlach keine 70 Jahre tot ist usw usw. und dass wir hier schon x-fach über Fotos von Skulpturen geredet haben aber:
  • Der Magdeburger Dom besitzt diese Skulptur, niemand sonst.
  • Dem Fotografen wurden alle erforderlichen Genehmigungen erteilt (Fotoerlaubnis im Dom, Fotoerlaubnis für diese Skulptur, Genehmigung der Eigentümer der Skulptur mit dem Bild zu tun und zu lassen was er will)
  • Jetzt kommt eine dahergelaufene in meinen Augen mehr als fadenscheinige Firma und behauptet am Eigen- und Besitztum von anderen Rechte zu haben. Wie soll das gehen? Daher habe ich dieses Bild eingestellt. Aus keinem anderen Grund. Arnomane 23:18, 21. Apr 2005 (CEST)

Leider haben wir Fachkenntnisse, die normalen Eigentümern fehlen, ums mal ganz arrogant zu sagen. Ich würde bei fadenscheinige Firma mal ganz vorsichtig sein. Wenn die Barlach-Erben sie beauftragt haben, kannn sie von Rechts wegen - es sei denn es greift eine Schranke wie das Zitatrecht - alle Bilder Barlachs in den Medien kontrollieren. Wozu bräuchte es die (umstrittene) Katalogbildfreiheit des UrhG [17], wenn der Eigentümer Bilder seines Eigentums verbreiten dürfte? Er darf dies nur, wenn der Urheber oder seine Erben zustimmen! Diese ganz triviale und simple Grundtatsache scheint aber im öffentlichen Bewusstsein nicht präsent zu sein. Ist daher meine Empörung, unendlich oft Banalitäten hier verkünden zu müssen, gegenstandslos?? --Historiograf 00:06, 22. Apr 2005 (CEST)

Hm also ich bin immer davon ausgegangen, wenn ich ein materielles Werk schaffe und dann dieses Werk an sich verkaufe, dann verkaufe ich auch alles sonst an dem Werk es sei denn ich habs im Kaufvertrag anders geregelt. Wenn ich bpsw. ein Auto baue und dieses Auto verkaufe dann darf der Käufer mit dem Ding ja auch tun und lassen was er will, es sei denn ich habe ein Geschmacksmusterschutz beim DPMA darauf angemeldet (was ja jeder Autohersteller macht, deswegen darf ich nicht einen Mercedes auseinandernehmen und (un-)modifiziert produzieren, selbst wenn im unwahrscheinlichen Falle keine Patente drauf wären)... Meinetwegen kann der Käufer es in ein eigenes Kunstwerk integrieren, das jeder frei fotografieren darf, aber wird mich sicher nicht vorher um Erlaubnis bitten müssen. Eine Skulptur ist ja in meinen Augen etwas anderes als bspw. ein Buch, dessen Inhalt ja nicht an eine ganz spezielle materielle Form gebunen ist... Um bei diesen nichtstofflichen Werken dem Autor angemessene Schutzrechte zukommen zu lassen gibt es ja das Urheberrecht. Nagut bei Gebäudefassaden gibts komischerweise auch Urheberrechte (fänd es wesentlich logischer wenn es auf alle stofflichen Werke nur Geschmacksmuster- und Patentschutz gäbe) und mir ist es im Falle des Gymnasiums von Eckental bekannt bei dem der Architekt dem Direktor und der Gemeinde mit gerichtlichen Schritten untersagt hat das Gebäude zu modifizieren (es ging um eine Schattenregelung durch Sonnensegel, weil der Achitekt Pfusch konstruiert hat: Ausrichtung nach Süden ohne Gebäudeüberhitzungsschutz bei knallender Sonne im Sommer und schwarzen Fußböden, nen Sonnenkollektor funktioniert nicht anders *g*), weil er an dem Gebäude Rechte besitzt, allerdings war die Gemeinde damals auch noch so dumm und hat genau einen derartigen Passus im Vertrag mit dem Architekten drin... Aber ich kann mir bei Barlach nun wirklich nicht vorstellen, dass er der Kirchgemeinde irgendwelche Rechte an ihrer Skulptur vorenthalten hat... Naja diese Erbverwerter ohne eigene Kreativität werden das wohl anders sehen... Nur noch eine Frage: Barlach hat ja auch Skulpturen im öffentlichen Raum. Bilder von denen darf ich ja dank Panoramafreiheit auch kommerziell ungefragt nutzen. Wenn nun die Kirchgemeinde eine Fotografie erlaubt, mithin also dieselben Rahmenbedingungen wie bei Panoramafreiheit gegeben sind, wiso darf dann aufeinmal ein Dritter sagen, dass ungefragte kommerzielle Nutzung dieses Bildes nicht erlaubt ist? Sorry nur hakt da grad mein gesunder Menschenverstand aus. :-( Arnomane 00:58, 22. Apr 2005 (CEST)
Nein es sind eben nicht die gleichen Rahmenbedingungen gegeben, lies dir bitte § 59 UrhG durch und arbeite dann die Artikel Panoramafreiheit und Ausstellungsrecht durch. Ausserdem empfehle ich dir dringend http://www.bildkunst.de/body_museen.html anzuschauen. Pikantes Detail am Rande: Plastische Nachbildungen von Kunstwerken sowie die öffentliche Zugänglichmachung im Internet sind nicht gestattet. (§ 59) Die VG lehnt also eine Ausdehnung der Panoramafreiheit für das Internet ganz ab, wir könnten also einpacken. Ist aber sicher eine Fehlinterpretation. Ich fürchte, du solltest mal nen Kurs Urheberrecht belegen, denn deine intuitiven Vorstellungen gehen in die falsche Richtung. Normalerweise werden bei Kunstverkäufen keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte mitübertragen. --Historiograf 01:17, 22. Apr 2005 (CEST)
Ruhig Blut ! Das mit dem zugänglich machen im Internet bezieht sich m.E. auf die plastischen Nachbildungen, nicht auf Bilder vom öffentlich zugänglichen Original - der Satz ist nur etwas unglücklich formuliert. Das ist zumindest die einzig logische Erklärung, denn §59 ist von dieser Regelung kein Wort zu finden. Der letzte Satz bezieht sich wohl eher auf den mutmaßlichen Versuch das Verbot Kunstgegenstände in geschlossenen Räumen abzubilden, durch Abbildung einer Nachbildung zu umgehen. Das wiederum ist jedoch nicht durch §59, sondern durch §16 abgesichert.Erzwo 15:34, 22. Apr 2005 (CEST)

Und um auf den Konkreten fall zurückzukommen, kann ich Historiograph bestätigen - Nicht der Eigentümer, sondern immer nur der Urheber, bzw. dessen Erben haben die Kontrolle über das Urheberrecht und damit auch die Nutzungsrechte, deren Wahrnehmung sie natürlich einem Bildverwerter übertragen können. Urheberrechte sind UNVERÄUSSERLICH - sie können lediglich vererbt werden, in keinem Fall aber mit oder ohne das Werk verkauft. Erzwo 15:42, 22. Apr 2005 (CEST)

Öhm das ist mir klar aber ich kann Nutzungsrechte verkaufen (und in diesem Sinne ist es eine Tautologie von Unveräußerlichkeit des Urheberrechts zu sprechen) nichts anderes machen wir hier tagtäglich indem wir unsere Werke unter GFDL stellen. Ich wage mal die Behauptung, dass Künstler auch alle Nutzungsrechte an ihren Werken mit dem Werk zusammen verkaufen können und es in den meisten Fällen auch eigentlich tun wollen solange sie unbekannt sind. Aufgrund der Eitelkeiten in Kunstmarkt ("sie sind jetzt berühmt wir hofieren sie jetzt mal ein bischen") beruft man sich jedoch gerne im Nachhinein auf seine Originalität (oder die des genialen Vorfahren) und das Urheberrecht und möchte bspw. seine Bilder nicht neben denen des ach so schrecklichen Erzfeindes aufgehängt sehen (es gibt Regalkilometer an Urteilen zum Aufhängen von Bildern, die abstrusesten Fälle schaffen es regelmäßig in die Tagesschau)... Arnomane 18:54, 22. Apr 2005 (CEST)


Sicher, der Urheber kann die Nutzungsrechte vertraglich an Dritte übertragen, in der Regel wird er aber nicht die weitergehenden ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Liegt der Gemeinde denn ein schriftlicher Vertrag mit den Details des Nutzungsumfangs vor ? Das wird doch zu klären sein. Im Zweifel liegen alle Rechte nach wie vor beim Urheber bzw. dessen Erben. Da auf der Homepage der Lizenzverwaltung steht, das die Rechte durch Rechtsnachfolge dort liegen ist anzunehmen, dass Barlach sie dieser testamentarisch vermacht hat. Erzwo 15:32, 23. Apr 2005 (CEST)

Ja ich zweifle nur in diesem konkreten Fall den Anspruch dieser Firma an, weil auf deren Homepage außer "wir wollen euer Geld" und "wir haben das Recht dazu" und dann noch ein paar verdächtig erscheinenden Links ("Wir betten uns in den Kontext der anerkannten Institutionen ein, die sich mit Barlach beschäftigen, somit sind wir genauso seriös.") nichts aber auch wirklich nichts an Substanz zu finden ist. Weder wird klar auf welchem Wege sie an diese Rechte gekommen sind, noch andere konkrete belastbare Punkte. Für mich stellen die eine Behauptung in den Raum, die ich solange nicht glaube solange die mir nicht nachvollziehbar beweisen können, dass sie Recht haben. Naja 2009 spätestens ist eh mit dieser Firma Schluss, dann ist diese moderne Wegelagerei dank 70 Jahre pma vorbei... Arnomane 18:55, 23. Apr 2005 (CEST)

Portraits PD?

weiß jemand, ob die Portraits von http://portrait.kaar.at/ unter PD stehen und in der Wikipedia verwendet werden duerfen? Ihc habe diesbezüglich keinen Hinweis gefunden. Prolineserver 13:01, 24. Apr 2005 (CEST)

Auf einer anderen Seite von kaar.at steht: Die Bilder können unter den folgenden Bedingungen kostenlos in beliebigen Medien verwendet werden: 1) Die Bilder dürfen nicht weiterverkauft werden. 2) Neben oder unter jedem Bild muss ein Vermerk in der Art Foto: Marcus Kaar zu sehen sein. Bei Webseiten muss dieser Schriftzug zusätzlich mit dem Link auf http://foto.kaar.at unterlegt sein. 3) Eine kurze mail an foto@kaar.at mit Zeit und Ort des Erscheinens. Grundsätzlich sind originalgetreue Scans gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen nach unserer Auffassung nicht schutzfähig. Bei der Entnahme einzelner weniger Bilder kommt auch der Datenbankschutz für die Sammlung nicht in Betracht. Der Betreiber dieser Seite wird das aber anders sehen (Anfrage). --Historiograf 18:29, 24. Apr 2005 (CEST)

So wie ich das verstehe bezieht sich dieser Hinweis auf seine eigenen Fotos (=http://foto.kaar.at) und nicht auf die portrais (=http://portrait.kaar.at). Oder sehe ich das falsch? Gibt es irgenwo eine "vorgefertigte" Mail für diese anfragen? Prolineserver 19:58, 24. Apr 2005 (CEST)

Hi, ich bin der Betreiber der angesprochenen Seite. Mich stört es nicht, wenn einzelne Bilder irgendwo verwendet werden. (das gibts auch per email). Allerdings möchte ich, obwohl die Bilder sorgfältig ausgewählt wurden, keine Garantie dafür übernehmen, dass es nicht jemand anderen stoert. Die ganze Sammlung (oder einen größeren Teil) einfach auf seinen Server kopieren geht nicht. Ich hab mir die entsprechenden (v.a. österreichischen) Gesetze zu dem Thema angesehen, und finde einige Stellen recht verwirrend. Im Zweifelsfall bin ich daher eher vorsichtig. Die Fotos auf foto.kaar.at sind eine eigene Geschichte. lg, M.K.

Selbst erstellte Grafiken

Servus, wie sieht es mit Grafiken aus, die ich selbst erstellt habe. Kann ich z.B. eine Datei, die ich mit Photoshop erstellt wurde, ohne Probleme hochladen? --Flominator 12:18, 25. Apr 2005 (CEST)

Na aber logisch. Dokumente die du mit Microsoft Word schreibst gehören ja auch dir ganz allein. Solange du keine Clip Arts und andere komplexen Fremdbausteine verwendest kannst du mit dem Bild tun und lassen was dir gefällt. Selbst wenn Adobe dir es per "Lizenzvereinbarung" verbieten wollte mit Photoshop erstellte Bilder unter die GFDL zu stellen, sie haben keine rechtliche Handhabe gegen dich, wenn du es trotzdem machst. Arnomane 18:12, 25. Apr 2005 (CEST)

Verwendung von Schriftarten

Ich möchte gerne ein Bild erstellen unter Verwendung einer Schriftart, die mit folgender Lizenz veröffentlicht ist:

"Tengwar Parmaite is created by Måns Björkman © 1998-2005. It is licensed as freeware, meaning you are free and even encouraged to make copies of this font and share it with others. The accompanying files, including this documentation, should for practical reasons always be distributed together with the font. You may not alter the contents the font or any of its accompanying files without written consent of the author. Distributors of shareware collections are asked to contact the author before including this font and its accompanying files in any of their distributions."

Darf ein mit einer Schriftart unter dieser Lizenz erstelltes Bild auf de.wikipedia geladen werden? J. 'mach' wust 14:14, 25. Apr 2005 (CEST)

Der Satz "It is licensed as freeware, meaning you are free and even encouraged to make copies of this font and share it with others." meint ja wohl kurzgefasst: "Fühl dich ausdrücklich aufgefordert, Gebrauch davon zu machen und auch die dazugehöriogen Dateien zu kopieren und weiterzuverbreiten". Wieso sind da Fragen offen? -- WHell 15:38, 25. Apr 2005 (CEST)
Ich frage nach, weil kürzlich ein Bild von mir wegen der Lizenz der darin verwendeten Schriftart gelöscht wurde. Es handelte sich dabei allerdings um eine restriktivere Freeware-Lizenz, worin der Autor verlangte, dass er im Falle einer kommerziellen Verwendung der Schriftart eine Gratiskopie des betreffenden Erzeugnisses erhalte (die Tengwar-Schriftart annatar von Johan Winge). Jetzt bin ich mir unsicher, was für eine Lizenz eine Schriftart haben muss, damit sie verwendet werden darf. J. 'mach' wust 01:04, 26. Apr 2005 (CEST)

Anders formuliert: Kann ein Bild unter die GFDL fallen, das unter Verwendung einer Freeware-Schriftart erstellt worden ist (mit obiger Lizenz)? J. 'mach' wust 15:14, 27. Apr 2005 (CEST)

Naja, wenn das Bild beispielsweise alle Symbole der Schriftart enthält, dann könnte man das Bild zerstückeln. Diese leicht nachbearbeiten und fertig hat man die freistehenden Symbole der Schriftart. Packen, oder wie das so funktioniert, und man hat wieder die Schriftart… --Blaite 15:52, 27. Apr 2005 (CEST)

Ich wusste das diese esotherische Frage mal kommen würde... Ich hatte sie mal vor einiger Zeit als Witz im Wikipedia-IRC formuliert. Ihr macht euch über Schriftarten Gedanken bei denen ich nichtmal nachdenken würde. So ganz nebenbei: Ein Großteil der GFDL-frei lizensierten Grafiken und Diagramme in Wikipedia nutzt Schriftarten von Microsoft für Beschriftungen und deren Lizenzbedingungen sind nun nicht gerade "frei". Aus den Pixeln einer Grafik kann man keinen Schriftart rekonstruieren, weil zum einen moderne qualitativ hochwertige Schriftarten allesamt Vektorschriften sind und zum anderen selbst bei Bitmapschriften man eine bestimmte Schriftgröße verwendet, möglichweise verlustbehaftet komprimiert und bestimmte Informationen wie Kerning usw. nicht aus der Bitmap ablesbar sind. Der Aufwand aus einer Grafik eine Schriftart zu erstellen ist genauso groß, wie eine neue zu machen. Arnomane 17:57, 27. Apr 2005 (CEST)

Ich habe zwar keine Ahnung von Esotherik, aber auf diese Antwort habe ich gewartet. Danke für die Klarstellung. :) --Blaite 19:10, 27. Apr 2005 (CEST)
Hier gibt es weitere juristische Argumente: Benutzer:Pjacobi/Schriftarten in Bildern. Ich muss allerdings sagen, dass ich nicht ganz schlau daraus werde. Ist nun jede Rastergrafik GFDL-konform, die eine Schriftart verwendet? Angenommen, jemand verbietet sich in einer Freeware-Lizenz jegliche kommerzielle Verwendung seiner Schriftart (so bei Annatar): Gilt dieser Schutz dann für Rastergrafiken nicht? J. 'mach' wust 05:42, 28. Apr 2005 (CEST)
Eine kurze Nachricht eines Wikipedia-Urlaubers: Benutzer:Pjacobi/Schriftarten in Bildern ist nicht mehr im Wikipedia-Namensraum, sondern eine Unterseite bei mir, da es unseren Urheberrechtsexperten völlig klar und nicht näher erwähnenswert schien, dass die bloße Benutzung eines Fonts in einer Rastergrafik keine Rechte des Fontautors begründet. Nur die Weitergabe in einer Form, die wieder als vollwertiger Font benutzt werden kann, ist geschützt. Der einzige oft diskutierte Grenzfall ist ein "Font" der nicht Schriftzeichen enthält, sondern Bilder nichttrivialer Schöpfungshöhe, die nur aus technischen Gründen als Font gespeichert sind, zum Beispiel Schachfigurensymbole in künstlerischer Ausführung. --84.144.94.24 12:17, 28. Apr 2005 (CEST)
Das klingt überzeugt (vielen Dank für die prompte Antwort). Das Dumme ist nur, dass es keinen Konsens zu geben scheint, denn mir sind derartige Bilder schon wiederholt gelöscht worden. Was soll ich tun, damit sie nicht gelöscht werden? J. 'mach' wust 12:31, 28. Apr 2005 (CEST)
Auf Benutzer:Pjacobi/Schriftarten in Bildern verweisen, mit Benutzer:Historiograf drohen, Commons benutzen. Ungeachtet der rechtlichen Lage, würde ich bei freien Fonts geneigt sein, die besonderen Wünsche des Designers zu berücksichtigen bzw. ihn explizit über die geplante Nutzung befragen. --84.144.94.24 13:11, 28. Apr 2005 (CEST)

Sind Stimmzettel gemeinfrei?

Sind Stimmzettel - konkret: zur Sozialwahl der BfA - gemeinfrei oder gibt es Beschränkungen? Spricht etwas dagegen, einen Scan als Bild hochzuladen? --Rosenzweig 19:15, 27. Apr 2005 (CEST)

Siehe Diskussion um amtliche Werke. Die Antwort lautet prinzipiell "Ja, sie sind gemeinfrei". --Danimo 19:21, 28. Apr 2005 (CEST)

Wiederaufleben von Schutzrechten an ehemaligen Staatsgeheimnissen ausgeschlossen ?

Wenn ich die vorausgegangene Diskussion über ein Wiederaufleben von Schutzrechten richtig verstanden habe, ist eine Voraussetzung dafür, dass das Schutzrecht wiederauflebt, dass der Schutz am 1.7.1995 in ein einem anderen Land der EU noch Bestand hatte. Bei einem ehemaligen deutschen Staatsgeheimnis bzw. einer geheimen Kommandosache (darunter fallen viele technische Dokumente und Fotos aus der Zeit des zweiten Weltkriegs) ist sicher nicht anzunehmen, dass es in einem anderen Land veröffentlicht wurde um damit dort einen urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Kann ich demnach davon ausgehen, dass Bilder aus solchen Dokumenten inzwischen gemeinfrei sind ? 84.171.145.181 00:27, 28. Apr 2005 (CEST)

Nein. Eine Veröffentlichung in einem anderen Land ist nicht erforderlich, da seit dem Beitritt dieses Landes zur EU deutsche Urheber wie Inländer zu behandeln waren. Angesichts der 80jährigen Schutzfrist in Spanien pma beim Beitrittszeitpunkt führt dies nach ganz überwiegender juristischer Ansicht zum Wiederaufleben der Schutzrechte auch von Lichtbildwerken deutscher Urheber. --Historiograf 19:59, 28. Apr 2005 (CEST)

Amtliche Werke

Die Hinweise zu den amtlichen Werken waren nicht ganz korrekt: Keinen urheberrechtlichen Schutz genießen nur "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" (§ 5 Abs. 1 UrhG). Dagegen unterliegen andere amtliche Werke einem Änderungsverbot (§ 5 Abs. 2 UrhG) – und dürfen daher nicht ohne weiteres unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden. --kh80 •?!• 14:08, 28. Apr 2005 (CEST)

Moment mal, ich bin mir nicht sicher ob das so richtig formuliert ist, denn Absatz 2 beginnt mit „Das gleiche gilt für andere amtliche Werke...“ – also auch diese „genießen keinen urheberrechtlichen Schutz“ wie die genannten Beispiele in Absatz 1 - wenn auch mit der „Einschränkung“ im Bezug auf Quellenangabe und Änderungsverbot. Nach meiner Auffassung heißt das übersetzt: auch diese anderen amtlichen Werke unterliegen zwar nicht dem Urheberrecht, sind aber dennoch nicht kompatibel zu einer freien Lizenz weil die genannten Einschränkungen dem widersprechen. Man mag das Wortklauberei nennen, aber ist das damit nicht wieder so ein typischer Fall zur Fragestellung: bezieht sich GFDL nur auf den sogenannten „urheberrechtlichen Aspekt“ oder auch auf darüber hinausgehende Nutzungseinschränkungen ? Erzwo 17:52, 28. Apr 2005 (CEST)

Sehe ich auch so. Damit ist das Dokument Public Domain mit Einschränkungen, und könnte in der Wikipedia ähnlich gehandhabt werden wie Hoheitszeichen (Wappen, Flaggen), die schließlich auch bei uns Aufnahme finden. Insofern ist die Unterscheidung sehr wichtig. --Danimo 18:08, 28. Apr 2005 (CEST)

@Kh80: Nun ja ich war einfach mal mutig gewesen und hab den Abschnitt mit den amtlichen Dokumenten mal eingefügt (der Dank für die Recherche gebührt aber Danimo, der damit die polemische Diskussion, die wir schon öfter um Scans von Faksimiles amtlicher Verlautbarungen und amtlich verordneter Symbole des Dritten Reichs hatten, hoffentlich damit beenden konnte). Ach ja zum mitdiskutieren für andere, der Paragraph ist hier im Wortlaut: [18].
@Erzwo und Danimo: Ich würde es unsaubere Formulierung im Gesetz nennen. ;-) Weil Quellenangabe und Änderungsrechte sind ja Teile des urheberrechtlichen Schutzes. Im Grunde heißt das für amtliche Werke die nur zur Kentnisnahme sind (ich vermute mal ein Sitzungsprotokoll wäre ein solcher Fall), dass diese unter der CC-BY-ND stehen. Aber ich bezeichne mich ausdrücklich als Laien, deswegen bin ich mir da auch nicht sicher... Arnomane 18:27, 28. Apr 2005 (CEST)

Unter den Blinden ist der Einäugige König. Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass hier niemand rumpfuscht, ohne einen maßgeblichen urheberrechtskommentar durchgelesen zu haben? Also Dreier/Schulze 2004 oder Schricker ²1999? Mit euren Schmalspur-Googeleien stiftet ihr nur Verwirrung. Ich distanziere mich vorsorglich von allem, was oben Erzwo, Danimo und Arnomane geschrieben haben. Das meiste ist nur mit grossem Kopfschütteln zu quittieren. Lasst euch bitte mal beim Portal Recht über die Sachlage belehren, ich habe dazu keine Lust mehr. --Historiograf 20:06, 28. Apr 2005 (CEST)

Histo ich bin gerne mutig und pfusche gerne rum, wenn ich mir meiner Sache sehr sicher bin noch viel lieber. Ach ja, der Server hier ist sicher Google-Halbwissen: [19]. Ich kann Quellen lesen, dazu brauch ich keinen Kommentar. Arnomane 20:16, 28. Apr 2005 (CEST)
Histo: Wir sind hier keine Volljuristen, nicht mal halbe. Aber das ist in der Wikipedia nunmal so. Ich habe zwei Probleme mit deinem Kommentar:
  1. Es ist nicht ersichtlich warum wir keine Ahnung haben, also was an unserer Interpretation falsch ist.
  2. Ich weiss, dass es problematisch ist mit Leuten zu reden, die vom Sachstand her nicht auf dem selben Level ist wie man selber. Dann sollte es aber dein Bestreben sein das zu ändern anstatt pauschal draufzuhauen. Nebenbei wirkt das ziemlich arrogant, und das ist der Sache nicht wirklich dienlich.
Danimo --20:29, 28. Apr 2005 (CEST)

Siehe Diskussion Portal:Recht. Lieber arrogant als das Feld einer Laienspielschar zu überlassen. Ein jur. Laie grüßt herablassend --Historiograf 20:42, 28. Apr 2005 (CEST)

Genau mit dieser Einstellung bist du in der Wikipedia falsch. Nur damit wir uns verstehen: Die Wikipedia ist kein Freibrief für absichtlichen Dillitantismus, da stimme ich dir zu. Aber wenn eben keiner mit Fachwissen und Bereitschaft zur Kooperation da ist, muss man halt mutig sein. Sonst würde es gar nicht voran gehen, immerhin gibt es immer jemanden, der "mehr" weiss. --Danimo 20:57, 28. Apr 2005 (CEST) (erstmal Portal Recht lesend)

Über zwei Punkte sind wir uns hoffentlich einig:

  1. An den in § 5 Abs. 2 UrhG genannten Werken dürfen entsprechend § 62 Abs. 1 UrhG keine Änderungen vorgenommen werden.
  2. Die GFDL erlaubt ausdrücklich Änderungen.

Nun verrate mir doch bitte, lieber Historiograf, warum eine Unvereinbarkeit zwischen diesen beiden Punkten "Unsinn" sein soll.
Im übrigen steht dieser "Unsinn" schon seit der ersten Fassung sinngemäß im Artikel (siehe die letzten beiden Sätze). --kh80 •?!• 21:17, 28. Apr 2005 (CEST)

Ich war einfach mal so dreist und so mutig und habe das Mutterkreuz und den alten Inhalt in leicht geänderter (positiver klingender) Form wieder eingefügt. Der Grund dafür, dass ich mich als Laie erdreiste derartiges zu wagen ist einfach der, dass ich vergeblich auf Erleuchtung durch Dritte gewartet habe und die bisherige Argumentation von Danimo, Kh80, Erzwo und mir für hinreichend begründet und mit Quellen belegt halte. Arnomane 00:10, 29. Apr 2005 (CEST)

Ich habe revertiert, da Unsinn auch durch Mehrheitsbeschluss nicht richtig wird.

  • Solange wir Bilder nach der Panoramafreiheit akzeptieren, die ebenso ein Veränderungsverbot vorsieht und, von Kolossos angeregt, Patentschriften (Fall von Abs. 2) auf der geplanten Ausnahmeliste erscheinen und wir Personenfotos unter GFDL einstellen (obwohl das Bundesverfassungsgericht neulich jede fotografische Manipulation von Personenfotos, also auch eine nach GFDL zulässige Veränderung verboten hat) und gemeinfreie Logos akzeptieren, deren Entstellung nach Markenrecht unzulässig wäre usw. usw. ist die apodiktische Behauptung, dass ein Veränderungsverbot mit einer freien Lizenz unvereinbar ist, Unsinn.
  • Hinsichtlich der Illustration ist auf dieser Seite, die allgemeinverständlich einführen soll (und von daher wäre der ganze Absatz über amtliche Werke entbehrlich, da von minimaler Bedeutung für uns) nur ein Bildbeispiel, das nicht etliche Zweifelsfragen aufwirft, akzeptabel, z.B. ein Scan aus dem Bundesgesetzblatt oder einer amtlichen Bekanntmachung. Das Mutterkreuzbild ist unbrauchbar, da Zweifel an seiner urheberrechtlichen Schutzfähigkeit bestehen, es unveröffentlicht ist und es einen Einzelfall betrifft - genug Gründe, es als "untypisch" rauszuwwerfen. --Historiograf 14:08, 29. Apr 2005 (CEST)
Aha. Jetzt erst verstehe ich worauf du eigentlich hinaus willst. Ich dachte schon du zweifelst die Existenz des Paragraphen oder zumindest seine konkrete Anwendung an... Also eine Analyse dessen was du sagen willst:
  1. Ich darf also davon ausgehen, dass wir beide derselben Ansicht sind, beim Mutterkreuz Paragraph 5 Absatz 1 UrhG (und evtl. zusätzlich andere Schranken des Urheberrechts) anwenden können, das Mutterkreuz samt Urkunde also in jedem Falle gemeinfrei ist.
  2. Dir geht es ums Prinzipielle. Du zweifelst garnicht die durch den Paragraphen eingeräumte Freiheit an, sondern du möchtest uns auf Inkonsistenzen in unserer Vorgehensweise hinweisen in bezug auf Panoramafreiheit, Persönlichkeitsrecht usw. Und nur deswegen startest du einen Rundumschlag gegen alle, die diesen Paragraphen für unsere Bildproblematik entdeckt haben. Nun mit gewissen Inkonsistenzen kann ich sehr gut leben, solange sie sich in Grenzen halten und sie sich nicht vermeiden lassen. Ich wüsste nicht wo es im realen gesellschaftlichen Leben die reine Lehre gibt (nur der Papst und einige andere ultrakonservative Religionsführer bspw. des Islam glauben das noch).
Vielleicht ist dir entgangen, aber Erzwo und Danimo haben ganz in deinem Sinne argumentiert. Sie haben analog der Panoramafreiheit nur ein klitzekleines bischen weiter oben in genau dieser Diskussion geschrieben, dass Absatz 2 sowas wie die Einschränkung der Panoramafreiheit darstellt und daher nicht mit der GFDL an sich kollidiert. Wir waren also noch mitten in der Bewertung des Absatz 2 und somit auch der Formulierung in bezug auf amtliche Werke, als du dazugekommen bist.
Wieso hast du den Abschnitt herausgenommen, der auf die Anwendbarkeit dieses Paragraphen auf die Vorgängerstaaten der Bundesrepublik hinwies? Das sind doch Tatsachen, die sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurden. Dir ist sicher bewusst, dass schon des öfteren Scans von offiziellen Dokumenten des dritten Reichs gelöscht wurden. Hier hätten wir endlich den Paragraph der dieses Thema zumindest etwas entschärfen kann (die hochwertigen Ullstein-Hitlerbilder freilich können wir uns damit auch nicht aneignen, die sind ja von einer Privatperson, auch wenn ich stark bezweifle, dass der sich damals nicht als Teil des offiziellen Staatsapparats gesehen hat und sicher seine Bilder als offizielle von Amts wegen veröffentlichte Fotografien betrachtet hat...)
Wieso hast du eigentlich auch das Bild vom Denkmal gelöscht? Gerade das Beispiel zum Text macht die anschauliche Stärke dieses Tutorials aus. Und ich finde die Urkunde schon sehr offiziell und ziemlich genau auf das Gesetz passend (habs sogar begründet). Sie kam ja von ganz oben und war kein reiner Beschluss des Dorfschulzen von Hintertupflingen. Arnomane 15:14, 29. Apr 2005 (CEST)
Unsinn ist es, aus der bloßen Praxis, dass hier Bilder aus der Panoramafreiheit, Personenbilder Logos etc. unter GFDL akzeptiert werden abzuleiten, dass diese auch tatsächlich GFDL konform sind. Das ist doch kein Beweis ! Viel stichhaltiger war mir hier das Beispiel aus §5 Absatz 2, da hier sogar innerhalb des UrhG selbst ein Unterschied zwischen „urheberrechtlichem Schutz“ und gewissen Nutzungseinschränkungen gemacht wird. Dass GNU-FDL sich nur auf den urheberrechtlichen Aspekt bezieht ist damit aber dennoch noch nicht Bewiesen. Im Gegenteil – GNU-FDL lässt das Urheberrecht an einem Werk selbst völlig unbeschadet (das erschien mir bisher auch allgemein als unbestritten) es gibt lediglich Vorgaben für die Nutzung bzw. verzichtet auf gewisse Nutzungsbeschränkzungen. Und wie Historiograph selbst schreibt ist z.B. bei Personenbildern eine Manipulation verboten nach GFDL ist sie jedoch ausdrücklich erlaubt – das lässt doch nur einen logischen Schluss zu: solche Bilder können nicht unter GFDL gestellt werden ! Erzwo 18:41, 29. Apr 2005 (CEST)


Ich hab echt keine Lust mich mit einer Laienspielschar auseinanderzusetzen. Ich werde da nur aggressiv, da ich nicht im mindestens Fachkenntnisse registriere, tut mir leid, ist mein Fehler. Wenn es hier um die Optimierung von Inkompetenz geht, bin ich in der Tat hier offenbar ganz falsch. Ich habe ausführlich begründet, wieso der Scan ein sehr schlechtes Beispiel ist. EOD. Ein gemeinfreies Denkmal ist ein noch schlechteres Beispiel. Korrekte Quellenangabe eines modernen Denkmals nach Panoramafreiheit z.B. hier. --Historiograf 19:20, 29. Apr 2005 (CEST)

Dein Argument ist also, dass wir auch bei Bilder nach der Panoramafreiheit ein Auge zudrücken? Wenn wir Bilder, die einem Veränderungsverbot unterliegen, akzeptieren, ändert sich dadurch weder die GFDL noch das UrhG.
Vor jedem Upload wird darauf hingewiesen, dass es erlaubt sein muss, die hochgeladenen Dateien zu verändern. Einem Benutzer den Eindruck vermitteln zu wollen, dass ein Upload trotzdem okay sei, ist ziemlich verantwortungslos, da er sich dadurch der Gefahr von zivilrechtlichen Schritten aussetzt. --kh80 •?!• 20:38, 29. Apr 2005 (CEST)


Na, da haben wir ja mal die gewünschte Stellungnahme eines Juristen aus dem Portal Recht - die Historiograph aber vermutlich nicht selbiges ist. Um nochmal auf Historiographs Anregung zurückzukommen: "Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass hier niemand rumpfuscht, ohne einen maßgeblichen urheberrechtskommentar durchgelesen zu haben? Also Dreier/Schulze 2004 oder Schricker ²1999?" - Nein können wir nicht und wollen wir auch nicht - ich zumindest nicht. Maßgeblich sind die Gesetzestexte und der Wortlaut der GNU-FDL nicht die Kommentare dazu - auch wenn sie sicher hilfreich sein können - aber dem Durchschnittswikipedianer ist es nicht zuzumuten sich derart teure Wälzer als Legitimation zur Bearbeitung eines Artikels zuzulegen. Das würde dazu führen das nur noch einer hier herumpfuscht. Diese Forderung ist - mit Verlaub - eine Unverschämtheit³. Erzwo 00:19, 30. Apr 2005 (CEST)

Diese Interpretation der Selbstverständlichkeit, dass man einfach die Schnauze hält, wenn man keine Ahnung hat, spricht für sich. Leute, denen die Existenz von Bibliotheken ein Rätsel ist wie Dir Erwzwo sollten vielleicht lieber anderswo spielen. --Historiograf 01:03, 3. Mai 2005 (CEST)

Eine Frage anläßlich des Bildes "Mutterkreuz": Obwohl das Bild nicht unter das Urheberrecht fällt (§5 UrhG). Ist es es als amtliche Urkunde (die Urkunde) bzw. als Orden (das Kreuz selbst) ja dennoch durch andere Gesetze geschützt. Sollte nicht bei allen "amtlichen" Bildern ein entsprechender, der Vorlage:Wappenrecht vergleichbarer, Hinweis eingefügt werden? Immerhin sind die Bilder zwar gemeinfrei, aber dennoch nicht absolut unbeschränkt in der Nutzung?! --Koffer 14:22, 2. Mai 2005 (CEST)

Jein. Für amtliche Werke im Sinne von §5 Abs.1 gelten keine weiteren Einschränkungen, diese sind nur für Amtliche Werke im Sinne von §5 Abs. 2 relevant. Um jedoch nicht immer in die Verlegenheit zu kommen abzuschätzen unter welche Kategorie das jeweilige Werk nun fällt wäre es durchaus sinnvoll einen allgemeinen Hinweis für amtliche Werke anzubringen, in dem auf die Unterschiede hingewiesen wird. Dazu ist jedoch zumindest noch die rechtliche Lage in Österreich und der Schweiz abzufragen. Ich kann mich der Einschätzung anschließen dass es sich hier um einen Fall von "Gemeinfrei mit Einschränkungen" handelt. Ich bin Momentan allerdings überfragt welche(s) Gesetz(e) bezüglich des Kreuzes selbst relevant sein könnten. Erzwo 14:45, 2. Mai 2005 (CEST)

Eigene Zeitung + Bilder GNU-Lizenz!

Hallo,

ich plane mit einigen Schulfreunden eine Zeitung zu Geschichtlichen und Kulturellen Themen herauszugeben. Allerdings steht bei uns die Frage der Bilder im Raum: soweit ich weiß, darf ich Bilder die unter die GNU-Lizenz gestellt worden sind, in meiner Zeitung veröffentlichen. Doch wie mache ich das? Muss ich den gesamten Lizenztext abdrucken, reicht ein Vermerk unter dem Bild/am Anfang?

Hoffe hier einige Antworten zu finden, Shanul 12:44, 2. Mai 2005 (CEST)

Also zunächst einmal sind die Bilder hier ja unter einer Reihe von Lizenzen, neben GFDL. Am praktischen für Druckmedien sind sicher die Creative Commons Lizenzen. Sie erfordern lediglich Angabe des Autors und kurze Nennung der Lizenz mit URL zum Lizenztext, bspw. könnte man kleingedruckt irgendwo am Bildrand schreiben "Bild: Hans Mustermann, freigegeben unter CC-BY-SA, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/", was also sehr änlich wie bei "normalen" Angaben in Zeitschriften wäre. Oder falls jemand ein Bild gemeinfrei freigegeben hat. "Bild XYZ: Hans Mustermann, gemeinfrei". Bei GFDL geht das natürlich nicht so einfach. Und in dem Fall empfielt sich ein anderes Vorgehen. Hinten in der Zeitung einen gesonderten Quellennachweis für die einzelnen Bilder (kann man auch oft bei Zeitschriften sehen), dort kann man dann erstmal sagen: Bild: Hans Mustermann, freigegeben unter GFDL, siehe abgedruckten Lizenztext". Damit ist man in jedem Fall auf der richtigen Seite. Ich persönlich würde sagen, wenn man eine Onlineversion der Zeitung mit Lizenztext der GFDL auf dem selben Server anbietet und in der Printversion in der Quellenangabe explizit darauf hinweist und sich somit das Abdrucken des Lizenztextes der GFDL erspart wäre der Sache auch Genüge getan (wäre so in der Art wie unser "Gentlemen"-Agreement für Wikipedia-Klone), aber ich fürchte das sehen ein paar Leute anders. Ansonsten wenn du schöne freie Bilder suchst, empfehle ich dir neben Wikipedia die Wikimedia Commons: http://commons.wikimedia.org. Arnomane 13:07, 2. Mai 2005 (CEST)


Wie auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen zu sehen, wurden die Lizenzbestimmungen zur Anwendung in Print-Medien leider noch nicht ausgearbeitet. Den Satz wie unter "Praktische Anwendung in Online-Medien" dort würde ich weitestgehend übernehmen. Bei Printmedien ist zudem folgendes zu beachten: der Text der GNU-FDL-Lizenz muss hinterlegt sein, sowie eine Liste der Autoren. Wie das praktisch umgesetzt werden soll kann ich Dir leider auch nicht sagen - abtippen wäre das einfachste, aber der Umfang dieser Daten macht das Ganze dann doch wenig praktikabel. U.U. ist auch eine Angabe der enstprechenden Internetlinks ausreichend. Vielleicht stellst Du Deine Frage auch unter Wikipedia Diskussion:Lizenzbestimmungen. Soweit es sich - wie hier offensichtlich der Fall - um Bilder (mit in aller Regel nur einem Autor) handelt, kannst Du aber auch bei dem Autor selbst nachfragen. Dieser kann Dir als Urheberrechtsinhaber die Benutzung auch unabhängig von GNU-FDL unmittelbar unter vereinfachten Bedinungen erlauben. Erzwo 13:11, 2. Mai 2005 (CEST)

Siehe auch : Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Abruck von Bildern aus WP. Gruß Erzwo 13:23, 2. Mai 2005 (CEST)


Gute Materialsammlung zu Screenshots

Hier --Historiograf 13:08, 6. Mai 2005 (CEST) Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/1._Mai_2005#Vorlage:Bildschirmfoto --Historiograf 22:55, 6. Mai 2005 (CEST)

Bild:Alan Turing.jpg nicht PD?

Hallo, sehe ich das recht, das obiges Bild nicht PD ist und eigentlich gelöscht werden muss, da der Fotograf von der Quelle nicht ermittelbar ist? In den anderen Wikipedias schwebt es auch zumeist mit einem unknown-Status o. ä. rum. --Svencb 16:51, 7. Mai 2005 (CEST)

Siehst du richtig, solange die Umsetzung des neuen Meinungsbilds ausbleibt. --Historiograf 17:56, 7. Mai 2005 (CEST)

Bilder von EU-Parlamentariern

Es werden von Benutzer:NoSoftwarePatents ständig Bilder von EU-Parlamentariern mit dem Lizenzhinweis: (Quelle:[20] Wiedergabe mit Quellenangabe ist gestattet. Die Aufnahme stammt vom 20. Juli 2004) eingestellt. Der Hinweis variert natürlich von Bild zu Bild wegen Link und Aufnahmedatum. Reicht dieser Hinweis? --172.176.57.44 00:18, 9. Mai 2005 (CEST)

Nein, Benutzer anschreiben, Bildlöscher (Leipnizkeks, Crux) informieren. Wir brauchen eine klare Aussage von dem Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte/Fotografen --Historiograf 00:46, 9. Mai 2005 (CEST)

FreeArt - Lizenz

Gibt es bereits eine Entscheidung, ob wir Bilder mit der Free ArtLibre-Lizenz (Free Art) (deutsch) auch in de.wikipedia verwenden? Das Thema wurde weiter oben bereits einmal angesprochen, allerdings ohne eindeutige Antwort. Bei den Commons gibt es dazu, im Gegensatz zu de.wikipedia, einen Lizenzbaustein: commons:Template:FAL. Im Kern ist diese Lizenz mit der GFDL vergleichbar: sie erlaubt die freie Weiterverwendung und -verbreitung des so lizenzierten Werkes bei Nennung des Urhebers und der Lizenz, auch kommerziell. --Tsui 09:51, 13. Mai 2005 (CEST)

Zweidimensional

Ist das hier:

zweidimensional genug, um für uns in FRage zu kommen?

Pjacobi 00:33, 15. Mai 2005 (CEST)

Ich würd mal sagen ja. --Historiograf 00:37, 15. Mai 2005 (CEST)

Baersche Regel

Können wir dieses Bild ([21] von hier verwenden? Der Autor des Buches ist vor 1900 gestorben, aber das wäre ja trotzdem von ner anderen Homepage geklaut. Schaut mal bitte und gebt Feedback, danke, -Lennert B 23:45, 19. Mai 2005 (CEST)

Beidesmal die gleiche Abbildung. Durch den Scan entsteht kein eigenes Schutzrecht. Im übrigen geht es nicht um den Buchautor, sondern um den Zeichner. Der muss 70 Jahre tot sein. --Historiograf 04:02, 20. Mai 2005 (CEST)

Das einemal war's bloß die Homepage von der es kommt. Als Quelle quasi. Da der Autor des Buches in dem das Bild erscheint 1872 gestorben ist, würde es mich sehr überraschen, wenn der Zeichner (obwohl ich mir relativ sicher bin, das Zeichner und Autor derselbe ist) weniger als 70 Jahre tot ist. Also kann ich's verwenden? -Lennert B 10:22, 20. Mai 2005 (CEST)
Ja du kannst es hochladen. Gib aber an wann das Buch veröffentlicht wurde und wann der Autor starb, bspw. so wie hier: commons:Image:Anders-Celsius-Head.jpg. Lad das Bild am besten in den Wikimedia Commons hoch, dann ist es in allen Wikimediaprojekten sofort verwendbar. Arnomane 10:52, 20. Mai 2005 (CEST)
Das wollte ich doch wissen. Herzlichen Dank sagt Lennert B 11:30, 20. Mai 2005 (CEST)

Bilder von der Wikipedia auf cityreview.de

Ich habe zufällig festgestellt, dass die Seite www.cityreview.de anscheinend Bilder von der Wikipedia nimmt, um damit die Artikel über die Städte zu illustrieren. Das freut mich natürlich, auch dazu ist unser Projekt ja da :-). Allerdings werden wohl alle Bilder als "(Lizenzstatus: GNU FDL)" und "by: Cityreview Team" gekennzeichnet. Zum ersten ist GNU FDL wahrscheinlich nicht immer richtig (PD-Bilder), außerdem verstößt imho die Nicht-Nennung der Autoren gegen die GNU FDL. Hat jemand einen Vorschlag wie wir vorgehen? Aufgefallen ist mir der Sachverhalt bei Bild:Reichstag_mit_Wiese.jpg von Dbenzhuser, das sich hier bei Cityreview findet. Man findet aber leicht ähnliche Fälle (z.B. Fernsehturm). Siehe auch Diskussion Dbenzhuser Gruß,--King 13:43, 22. Mai 2005 (CEST)

Ich wuerde sie einfach freundlich auf das Fehlverhalten hinweisen und dabei auf den entsprechenden Teil der Lizenz verweisen. Ideen wie so eine Mail aussehen kann, gibt es unter Wikipedia:Textvorlagen. Siehe aber auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien --Boris23 讨论 18:07, 23. Mai 2005 (CEST)
Hat schon jemand dort eine Email hingeschickt? Bei den Bildern von Essen zum Beispiel werden die korrekten Urheber angegeben, allerdings ist die Lizenz falsch. Dort ist die GPL mit Linktext GNU verlinkt und nicht die GFDL unter der die Bilder lizenziert sind. --Baikonur 19:23, 23. Mai 2005 (CEST)
Ich habe denen heute eine E-Mail geschickt. Ich habe 6 meiner Fotos dort entdeckt, nur eins war mit meinem Usernamen als Urheber zu identifizieren, die anderen 5 waren "by: Cityreview Team". Wenn ich eine Antwort erhalte, melde ich mir hier wieder. --Raymond 15:09, 8. Jun 2005 (CEST)
Ich habe heute auch noch eine relativ ausführliche E-Mail hingeschickt und melde mich wieder wenn ich was Neues weiß. --Baikonur 20:01, 14. Jun 2005 (CEST)
Ich erhielt heute eine kurze Antwort, begründet durch den derzeitig stattfindenden Umzug der Firma/der Seite(?). Bilder ohne bzw. mit falschen Urheberangaben wurden vorläufig gelöscht. Lokale Kopie der Lizenz wurde versprochen und ein Hinweis à la "Gentlemen-Agreement" soll von heute an in 2-3 Wochen kommen. Zum "Gentlemen-Agreement" siehe auch Wikipedia Diskussion:Lizenzbestimmungen#Korrektur am "Gentlemen-Agreement" für Bilder --Baikonur 15:01, 15. Jun 2005 (CEST)
Ich habe heute auch eine Antwort erhalten, ähnlich wie die von Baikonur. Wobei in meiner E-Mail der Hinweis auf die 2-3 Wochen fehlt. Deswegen habe ich sie vorhin nochmal angeschrieben mit der Bitte Rücklinks auf die Bildbeschreibungsseiten auf Commons anzulegen. Ansonsten war alles ok für mich. Zum "Gentlement-Agreement" habe ich gerade noch was geschrieben. --Raymond 10:46, 16. Jun 2005 (CEST)

OT: Marke (Rechtsschutz)

Sorry, dass ich etwas offtopic bin, aber eventuell weiß jemand von euch die Antwort auf meine Frage in Diskussion:Marke (Rechtsschutz). DiV, Flominator 14:19, 23. Mai 2005 (CEST)

Anonymisierung (Augenbalken)

Ist es erlaubt von personen, welche irgendwas tun oder ähnliches einen Balken wor die Augen zu setzten und dann als PD zu lizenzieren, wenn man das Foto selbst gemacht hat und so das "Recht am eigenen Bild" des anderen zu umgehen? --Stefan-Xp 19:03, 24. Mai 2005 (CEST)

Die Lizenz und das Recht am eigenen Bild sind 2 ganz verschiedene Stiefel. Entscheidend ist die Erkennbarkeit, die sich aus begleitenden Umständen ergeben kann. Selbst Augenbalken beseitigen diese nicht notwendigerweise (Dreier in Schulze/Dreier, UrhG, 2004, S. 1547 § 22 KUG Rdnr. 3). Daher ist äusserste Vorsicht bei Augenbalken geboten. --Historiograf 19:11, 24. Mai 2005 (CEST)

Jetzt hab ich deinen Beitrag von weiteroben gesehen, wenn man danach geht ist recht viel nicht erlaubt, bzw. es ist einfach alles zu verschachtelt und kompliziert. Aber wenn die Person nicht erkennbar ist, ist es zulässig oder? --Stefan-Xp 20:43, 24. Mai 2005 (CEST)

Lies dir Augenbalken und die Weblinks bzw. das Ergebnis einer Google-Suche nach Augenbalken durch. Die Person kann auch erkennbar sein, wenn du denkst, dass sie nicht erkennbar ist, weil z.B. seine Freunde wissen, dass sie am xx.xx.xxxx in genau dieser Situation fotografiert wurde. Und wenn man nur ihren Rücken sieht. Ich möchte dich dringend bitten, nicht einen Laien-Begriff von Erkennbarkeit zugrundezulegen. --Historiograf 20:57, 24. Mai 2005 (CEST)

Ah ok, versteh ich nicht --Stefan-Xp 21:07, 24. Mai 2005 (CEST)

Gut. Also kein Bild mit Augenbalken einbringen. Soweit klar? --Historiograf 00:56, 26. Mai 2005 (CEST)

Ok --Stefan-Xp 16:49, 26. Mai 2005 (CEST)

Dinge die einem nicht selbst gehören

Ist es Erlaubt Dinge die einem nicht selbst gehören zu fotografieren und bei WP einzustellen? --Stefan-Xp 19:24, 24. Mai 2005 (CEST)

Lies diese Seite aufmerksam durch. --Historiograf 19:56, 24. Mai 2005 (CEST)

Du hast recht, tut mir leid jetzt sah ichs auch im Absatz. Also darf ich im Klartext von öffentlichen oder meinem Grund aus alles Fotografieren, was ich kann, bzw. nicht das Persöhnlichkeitsrecht oder andere Rechte bricht. --Stefan-Xp 20:07, 24. Mai 2005 (CEST)

Ja, wobei auf der Disku zum Portal:Recht noch weiteres zum Thema (mir zu bedenksam). --Historiograf 20:14, 24. Mai 2005 (CEST)

Warum ist das WP Logo nicht GNUFDL oder PD? in dem Fall müsste es doch eigentlich gelöscht werden... --Stefan-Xp 19:34, 24. Mai 2005 (CEST)

Acha ja da wäre auch noch eine Frage eines anderen Mitglieds: 1:

Darf ich das Bild in meiner Schülerzeitung zu einem Artikel über Wikipedia abdrucken? Benutzer:Thobach

Auch dazu gibt es hinreichende Diskussionen hier. Such sie selber. Abdruck des Logos nach dem Zitatrecht zulässig. --Historiograf 19:57, 24. Mai 2005 (CEST)

Ich habe jetzt alle seiten überflogen, (um alle zu lesen benötigt man wohl mehrere Tage Studienzeit) aber warum es nicht GNUFDL ist konnte ich nirgens finden... --Stefan-Xp 20:39, 24. Mai 2005 (CEST)

An dem Logo hält die Wikimedia Foundation alle Rechte (wie auch an an allen anderen Logos der anderen Wikimediaprojekte). Die Logos sind geschützt, weil sie einen hohen Wiedererkennungswert haben und bspw. sonst missbräuchlich von anderen benutzt werden könnten um sich als Wikipedia auszugeben (und ja genau das wird leider oft genug von dreisten Klones gemacht, die so tun als wären sie wir). Die Problematik mit der Unfreiheit wird aber ebenfalls von der Foundation erkannt und auch geteilt und man ist gerade dabei eine gute Formulierung zu finden wie man sowohl freie Verwendung haben kann und trotzdem missbräuchliche Vereinnahmung rechtlich unterbinden kann. Leider ist die Foundation gerade mit zig anderen Dingen ebenfalls beschäftigt, die Lösung kann also noch ein bischen dauern. Arnomane 10:19, 26. Mai 2005 (CEST)
P.S.: Ansonsten darfst du das Logo in jedem Fall verwenden, wenn du durch den Kontext klarstellst dass du nicht offiziell im Auftrag von Wikipedia / der Wikimedia Foundation handelst. In einem Artikel über Wikipedia musst du dir also keine Gedanken machen. Arnomane 10:22, 26. Mai 2005 (CEST)
Gibt es in den USA kein „starkes“ Markenrecht? Selbst wenn in Deutschland ein Logo wegen der nicht vorhandenen Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt ist, darf es auch nicht von jedermann verwendet werden, falls es zu eine Verwechslung kommen könnte. --Blaite 14:23, 26. Mai 2005 (CEST)


Eine Frage noch: warum ist ein Screenshot eines freien Browsers wie dem Konqueror mit der Seite der Wikipedia unter der GFDL veröffentlichbar? Da ist doch auch das Logo drauf, ist das vereinbar? Bzw., warum ist das vereinbar? --Liquidat 11:07, 23. Jun 2005 (CEST)

Ich wusste das irgendwann ein Schlaubischlumpf das Logo auf meinem Screenshot finden und beanstanden würde... ;-) Arnomane 23:00, 23. Jun 2005 (CEST)
Der Grund warum ich das beim Logo im Screenshot entspannt sehe ist der, dass wir uns selber wohl keinen Strick daraus drehen werden, wäre ein wenig schizophren. *g* Aber ich weiß Person XYZ kann nun wieder das Logo da rausschnippeln und weiterverwenden wollen was ja nicht geht (auch wenn das alles rein hypotehetisch ist). Bloß sollte ich jetzt nen Wikipediascreenshot ohne Logo machen? Naja irgendwann kriegen wir unser Logoproblem schon noch zu aller Zufriedenheit gelöst (leider gibt es genug Klones die sich als uns ausgeben (nicht das Klones schlecht wären im Gegenteil aber sollten halt als solche sich auch ausgeben). :-( Und bis dahin seh ich das in den Screenshot jetzt als rein akademisches Problem an, aber das ist ausdrücklich meine Privatmeinung. ;-) Arnomane 23:06, 23. Jun 2005 (CEST)

Freigabe unter CC-BY-ND

Wahrscheinlich ist es so, daß ich den Kern der Sache nicht sehe. Aber auch nach einigem Durchlesen der FAQ und diverser Diskussionen (wobei das ob der Struktur und mehrerer Archive weder einfach, noch zügig zu bewältigen ist) ist mir nicht klar, was an der CC-BY-ND so schlimm ist.

Meiner Meinung nach macht sich die Wikipedia das Leben selbst schwer und beraubt sich vor allem im Bereich Bild&Ton wichtiger Resourcen. Denn ich kann mir vorstellen, daß vielen Erstellern die Freigabe ohne Lizenzgebühren für jedermann überall wenig Probleme macht. Schwierig wird wirklich die Erlaubnis, daß jeder z.B. mein Bild bearbeiten oder gar verunstalten darf. In meiner Begriffswelt gibt es einen Unterschied zwischen Verwendung und Bearbeitung. Und letztere zu erlauben ist IMO wirklich nicht nötig.

Und ja, es mag sein, daß diese Frage schon gestellt wurde und Stahlkocher sie schon genervt beantwortet hat. Aber wie ich oben schon angesprach, ist die Struktur der Dokumente hierzu und vor allem der Diskussionen meiner Meinung nach nicht für eine schnelle, eindeutige Übersicht geeignet.

So habe ich Infos zu den per Konsens zugelassenen CCs auf Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder gefunden. Auch das ist IMHO etwas versteckt – ich hätte eine Übersicht aller dort aufgefundenen unter Wikipedia:Bildrechte oder Wikipedia:FAQ_Rechtliches erwartet. Und vor allem könnte die Erwähnung der nicht zugelassenen Lizenzen bzw. nicht zugelassene Varianten zugelassener Lizenzen dort wohl einige Diskussionen ersparen.

So, genug – jetzt kommt entweder ein Donnerwetter oder nicht. --jailbird 14:38, 26. Mai 2005 (CEST)

Das ND ist bei CC-BY-ND schlimm.
Die Fehlen von ND erlaubt nicht die Verunstaltung, aber die Bearbeitung, durch die das Bild freier wird.
Die Bearbeitung eines Bildes kann sehr vieles umfassen. Zuschneiden. Farbfoto zu S/W-Foto.
Bei der Unübersichtlichkeit mancher Seiten und Abschnitte kann ich nur zustimmen. --Blaite 14:47, 26. Mai 2005 (CEST)
Wie mein Vorredner schon sagte, wir sind einfach so frei uns selbst in der Freiheit der Lizenzauswahl zu beschränken und uns gefällt es ganz prächtig so und glauben, dass wir die Welt davon überzeugen können, es uns gleichzutun. Wie man am Resultat der Wikipedia sieht mit einigem Erfolg. Wenn Institution XYZ keine Bilder unter freien Lizenzen möchte nun dann hat Institution XYZ hier in Wikiedia halt leider nur nen nackten Artikel ohne Bilder. Es ist nicht so sehr Pech für uns, sondern Pech für die Institution: Wikipedia wird sehr häufig gelesen und auch gerne von Journalisten. Worum es hier auf dieser Diskussion geht sind hauptsächlich Problemfälle wo nicht klar ist ob und wer nun überhaupt welche Art von Rechten an dem Bild hält und wie genau man es nun mit diesen Rechten Dritter nehmen muss, aber wenn einer sagt Ich geb meine Bilder nur unter CC-BY-ND frei: No chance.
Ansonsten ist das Bilderhochladen in Wikipedia selber auch veraltet. Es ist erwünscht die Bilder nur noch in Wikimedia Commons hochzuladen, da sie dann für alle Wikimediaprojekte sofort verfügbar sind ohne doppelt und dreifach gespeichert zu werden. In dWikimedia Commons sind ebenfalls nur freie Lizenzen zugelassen und dort gibt es auch sehr gute (und gut verlinkte) Artikel was geht und was nicht. Arnomane 15:38, 26. Mai 2005 (CEST)
Daß die Benutzung der Commons erwünscht ist, ist mir klar und benutze die auch. Ebenso habe ich keine Probleme, meine Bilder unter einer Lizenz freizugeben, die die Weiterbearbeitung erlaubt.
Und ja, ohne ND wird das Dokument freier, bei Textbeiträgen geht es ja sowieso nicht ohne Bearbeitungserlaubnis. Nur ist es meiner Meinung nach so, daß frei nicht schlecht oder ungenügend sein muß, nur weil es noch freier geht.
Die Anzahl der Dokumente in den Commons spricht auch dafür, daß die aktuell erlaubten Lizenzen angenommen werden, nur sehe ich halt auch die sehr sehr vielen Artikel ohne Bebilderung. Und da bin ich halt der Meinung es liese sich mehr erreichen mit einer nicht so furchtbar freien Lizenz. --jailbird 21:37, 26. Mai 2005 (CEST)

Der Ansicht bin ich auch. Bei der Panoramafreiheit und bei Personenfotografien sind beliebige Veränderungen ebenfalls nicht zulässig, weshlab bereits die Axt an unseren diesbezüglich etwas liberaleren Usus gelegt wurde. Mir leuchtet nicht ein, wieso beispielsweise historische Fotos verändert/manipuliert werden dürfen. Logos und Wappen dürfen auch nicht entstellt werden. Obige Gegenarghumente sind sattsam bekannt, reine Orthodoxie von Leuten, die unfähig sind, andere Standpunkte ansatzweise fair zu würdigen. --Historiograf 02:03, 27. Mai 2005 (CEST)

Sollte man nicht die Pressestellen oeffentlicher Einrichtungen z.B. http://www.presse.fh-koeln.de/service/fotos.htm bitten ihre Aufnahmen prinzipiell fuer die Wikipedia freizugeben? Hier koennte jeder, der an einer solchen Institution arbeitet, einen Versuch machen.

eecc


Das nützt ja nix: für die Wikipedia. Da sind viele dafür, aber wir haben nix davon, da wir auf einer beliebigen kommerziellen Nutzung und Veränderbarkeit bestehen. Jeder miese Pornowebmaster oder Neonazi könnte das Bild dann ebenfalls nutzen. Wie soll man das den Pressestellen vermitteln? --Historiograf 00:00, 1. Jun 2005 (CEST)

Bildrechte von Kupferstichen?

Wie sieht es eigendlich mit den Bildrechten von Kupferstichen aus? Ich habe z.B. in einem Ortsmuseum ein Abdruck eines Kupferstichs von Wilhelm Dillich (1571 - 1650) fotografiert. Es wurde von ihm in der "Neuen Chronik" im Jahre 1605 veröffentlicht. Kann ich diese Foto hier unter "public domain" hochladen? Wie sieht es mit anderen Stichen (z.B. von dem wesendlich bekannteren Matthäus Merian) aus, wenn ich die im www finde? Grüße --2micha 13:09, 5. Jun 2005 (CEST)

Ja kannst du problemlos, das Urheberrecht an diesen Abbildungen ist schon lange erloschen. Und der korrekte Ausdruck dafür ist Gemeinfreiheit. Gruß --finanzer 13:19, 5. Jun 2005 (CEST)
Siehe aber Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv3#Exponate Naturkundlicher Museen, insb. den Hinweis auf die Schloss-Tegel-Entscheidung des BGH. --kh80 •?!• 16:30, 5. Jun 2005 (CEST)

Der Einwand von Kh80 ist nicht hilfreich, denn der typische Fall von Museumsfotografien betrifft gewiss nicht dutzenfach vorhandene Kupferstiche. An denen hat das Museum bestimmt kein Recht. Im übrigen halte ich die gesammelte juristische Weisheit, die sich bedenkenträgerhaft auf der Disku zu Portal:Recht zu Wort gemeldet hat, nicht für beachtlich. Die entschiedene Kritik an der Entscheidung Schloss Tegel im Schrifttum sollten gerade Befürworter freier Inhalte nicht ignorieren. Ich bin dafür diese Sacheigentumsproblematik vorerst zu ignorieren und flexibel bei Klagen bzw. Ansprüchen zu reagieren. Im übrigen möchte ich kh80 mal die folgenden Worte aus BGH Friesenhaus ins Stammbuch schreiben, da er diese Fortbildung wohl nötig hat: "Die bürgerlich-rechtliche Besitz- und Eigentumsordnung dient dem Schutz der Sachherrschaft über die körperliche Sache, während Gegenstand des Urheberrechts das unkörperliche, geistige Werk ist (vgl. BGHZ 44, 288, 293 f - Apfel-Madonna). Dementsprechend ist die (tatsächliche und rechtliche) Sachherrschaft des Eigentümers über die konkrete Sache von der dem Urheber vorbehaltenen Werkverwertung in den Verwertungsformen der §§ 15 ff UrhG zu trennen. Die äußere, wertfreie Sachgestaltung, die nicht nur durch den Anblick des körperlichen Gegenstandes, sondern auch durch sein Abbild vermittelt wird, wird vom Eigentumsrecht nicht erfaßt; ist sie das Ergebnis einer geistigen Schöpfung, so unterfällt sie ausschließlich den dem Urheber zugewiesenen Befugnissen (vgl. Kübler aaO. S. 59). Die Abbildung einer Sache stellt sich dann als eine Vervielfältigung des immateriellen, geistigen Werkes dar; sie unterfällt dem urheberrechtlichen Verwertungsrecht. Die Zubilligung eines entsprechenden Ausschließlichkeitsrechts zugunsten des Sacheigentümers würde dem Wesen des Urheberrechts und seiner Abgrenzung gegenüber der sachenrechtlichen Eigentumsordnung zuwiderlaufen. Die Regelung der Abbildungsfreiheit für die an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindlichen Bauwerke in § 59 UrhG (früher § 20 KUG) läßt erkennen, daß dem Gesetzgeber des UrhG - und vor ihm dem des KUG - selbstverständlich war, daß dem Eigentümer kein Nutzungs- und Verbietungsrecht zusteht. Andernfalls wäre es unverständlich, daß er die Abbildungen von Bauwerken urheberrechtlich freigibt, wenn sie gleichwohl aus dem Eigentumsrecht bürgerlich-rechtlich zu untersagen wären." --Historiograf 22:09, 5. Jun 2005 (CEST)

PS: Im übrigen wird bei Druckgrafik in der Regel niemand feststellen können, welchen konkreten Abdruck eine Abbildung wiedergibt. Wir sollten die Kirche schon im Dorf lassen. --Historiograf 22:13, 5. Jun 2005 (CEST)

Du willst also sagen, wenn jemand das Schloß Tegel dutzendfach nachgebaut hätte, wäre die BGH-Entscheidung anders ausgefallen? Schloß Tegel ist ein Werk, der Kupferstich ist ein Werk. Die Urheberrechte an Schloß Tegel sind erloschen, die Urheberrechte an dem Kupferstich sind erloschen.
In der Entscheidung des OLG Köln (25. Februar 2003, Az. 15 U 138/02), auf die Du selbst hingewiesen hast, heißt es – Du magst ja Zitate –: "Anders ist das Erfordernis einer Erlaubnis nur zu werten, wenn sich der abgebildete Gegenstand an einer für die Öffentlichkeit unzugänglichen Stelle befindet und die Herstellung der Aufnahme in legaler Weise nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich ist. Die Verwendung unerlaubt hergestellter Aufnahmen kann der Eigentümer verbieten lassen." Und weiter: "[Es ist] das natürliche Vorrecht des Eigentümers [...], den gewerblichen Nutzen, der aus seinem nur mit seiner Erlaubnis zugänglichen Eigentum gezogen werden kann, für sich zu beanspruchen." Wenn das Foto unter der GFDL veröffentlicht wird, dann wird aus dem Eigentum des Museums gewerblicher Nutzen gezogen. --kh80 •?!• 18:32, 6. Jun 2005 (CEST)

Die Entscheidung des OLG Köln ist für mich nicht maßgeblich (ich erinnere mich auch an eine Kritik von RA Seiler daran) und deine Meinung mit Verlaub auch nicht. Ich habe mich seit Anfang der 1990er Jahre intensiver als jeder andere wissenschaftlich mit dieser Problematik befasst. Sie ist umstritten, aber das Thema am Beispiel eines höchst verbreiteten Werks der Druckgrafik abzuhandeln, so ridikül, dass ich für meinen Teil hier EOD verfüge. --Historiograf 00:26, 7. Jun 2005 (CEST)

Ja, die Rechtslage ist unklar. Daher habe ich auch auf Deinen Beitrag hingewiesen, in dem Du dargestellt hast, dass die Rechtslage unklar ist. Mehr nicht. :-) Und da selbst bei unklarer Rechtslage ein – wenn auch geringes – Risiko besteht, abgemahnt oder vor Gericht gezerrt zu werden (vgl. Benutzer:Asb#Aktuelles), ist man dem Benutzer zumindest einen Hinweis auf die Problematik schuldig ... Meine Meinung will ich hier nicht propagieren und habe ich im übrigen auch nicht propagiert. --kh80 •?!• 01:42, 7. Jun 2005 (CEST)

GFDL-Verletzung vom Tessloff-Verlag ("Was ist Was")

Der Tessloff Verlag, der die Bücherreihe "Was ist Was" herausgibt, benutzt in seinem Internetangebot einige Fotos von mir und anderen Wikipedianern. Gefunden habe ich Architekt des Größenwahns und Vor 100 Jahren wurde Deng Xiaoping geboren. Meine Fotos habe ich unter die GFDL gestellt und den Verlag heute angeschrieben, doch bitte die GFDL zu beachten. Vielleicht schauen andere auch nochmal nach, ob sie betroffen sind. --Raymond 15:24, 8. Jun 2005 (CEST)

  • Fehlt doch eigentlich nur noch der Link zur GFDL oder noch mehr? Darkone (¿!) 18:05, 8. Jun 2005 (CEST)
    • Nach meinem Verständnis auch ein Link auf das Originalbild in der Wikipedia. Der Verlag hat mir heute geantwortet, sehr freundlich und korrekt. Sie werden die Änderungen in Kürze vornehmen. Im übrigen steht der Redakteur der Wikipedia und GNU FDL sehr positiv gegenüber. Hat sich richtig gefreut :) --Raymond 15:16, 10. Jun 2005 (CEST)

Gibt es da eigentlich schon eine abschließende Bewertung? Das hier wirkt auf mich eher vrwirrend, der zugehörige Textbaustein signalisiert Inkompatibilität mit unseren "Freiheitsvorstellungen" in de.wikipedia, die Gesamtbewertung scheint mir mehr Richtung "Fair Use" zu deuten. Hineingestolpert bin ich in das Thema über Bild:Short Stirling bomber N6101.jpg und Bild:Short Stirling with a Horsa glider.jpg, meine Einschätzungen zunächst eher gefühlsmäßig, ohne mich wirklich kundig gemacht zu haben. -- RainerBi 12:38, 12. Jun 2005 (CEST)

Hi Rainer, ich hatte mich vor einiger Zeit im Chat mit einigen über dieses Thema unterhalten. Konsens war, dass Bilder mit angegebenem crown-copyright nach 50 Jahren ablaufen, wenn sie commerziell veröffentlicht worden waren, bspw. in Presse und im Besonderen von offiziellen britischen Fotografen der Marine, RAF oder Armee gemacht wurden. Das Imperial War Museum gibt bei den Bildern auch an Access: Unrestricted. Daher sind die Bilder frei. Gruß von --W.Wolny - (X) 12:57, 12. Jun 2005 (CEST)
PS.: Hier der Link zum Bild: [22]
Danke für die prompte Rückmeldung! Ich habe die Bildbeschreibungen auf de und commons entsprechend ergänzt, vielleicht kannst du bei weiteren Bildern, die du eingestellt hast, noch einen ähnlichen Link direkt zur Quell-Bildbeschreibung ergänzen, das erspart dir zukünftige Rückfragen.
In einer Reihe der englischen Pendants zu von Benutzer:Jumbojet eingestellten Artikeln gibt's bisher nur "Fair Use" Bilder, wenn du da schon Recherche-Erfahrung hast, wärst du geradezu prädestiniert für Aufräum- und Ergänzungsarbeiten mit Bildern von iwmcollections :-) -- RainerBi 14:41, 12. Jun 2005 (CEST)

Einige im Chat sind nicht relevant. Tatsache ist, dass in Europa, also auch in England die EU-Schutzdauerrichtlinie von 1993 gilt, die für Werke (wozu auch Fotos zählen) eine einheitliche Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestimmt. Der Urheber kann also außerhalb des UK Rechte in dieser Frist z.B. vor einem deutschen Gericht Rechte geltend machen. Die Rechtslage ist extrem kompliziert (siehe http://archiv.twoday.net/stories/294947/ m.w.N.), ich empfehle daher eine Revision vor dem Portal:Recht. --Historiograf 17:14, 16. Jun 2005 (CEST)

Nachtrag: Das Thema wurde in einer unserer ML diskutiert. M. Soufron [23] wandte sich unter Hinweis auf die Berner Konvention gegen die Mitteilung der HMSO Policy material published in 1954, and any Crown copyright material published before that date, would now be out of copyright, and may be freely reproduced throughout the world. In der weiteren Debatte hob Mr. Newton hervor, dass der gesetzliche Inhaber der Rechte entschieden habe, diese weltweit nach Auslaufen der Crown-Copyright-Schutzfrist freizugeben. M. Soufron stimmte dem letztendlich zu. Wir können also festhalten, dass der Rechtsinhaber nach UK-Recht entschieden hat (die Krone), nicht gegen ausländische Nutzungen vorzugehen (eine solche generelle Entscheidung liegt für die US-Regierungsbehörden generell nicht vor, auch wenn wir sie im Einzelfall haben). Die Frage ist, ob der UK-Beamte (saloppe Übersetzung von servant) bzw. sein Erbe vor einem deutschen Gericht aktivlegitimiert ist, die 70-Jahre-Schutzfrist, die nach dem Prinzip der Inländerbehandlung hierzulande auch für alle EU-Bürger gilt, einzuklagen. Zu § 43 UrhG im Auslands- und internationalen Recht habe ich Schricker, UrhG ²1999, § 43 UrhG Rdnr. 3-4 herangezogen (UK: Arbeitgeber erwirbt Urheberschaft originär). Nach deutschem Recht kann der Arbeitgeber die Rechte des Arbeitnehmers nur mit Zustimmung an Dritte weiterübertragen (§§ 34, 35 UrhG), Schricker aaO Rdr., es sei denn dies ist arbeitsvertraglich geregelt oder es erfolge stillschweigend, wenn die Weitergabe noch vom Betriebszweck erfaßt werde (übrigens eine gewisse Hürde, wenn Firmen dienstliche Fotos ihrer Angestellten hier unter GNU FDL stellen). Ein UK-Beamter weiss, dass seine Dienstwerke im UK dem Crown-Copyright unterliegen, dies wird man als Bestandteil seines Treue-Verhältnisses zur Krone betrachten dürfen. Daher erscheint es mir nun doch vertretbar, solche Werke hier zu verwenden, wenn die Schutzfrist in dem UK abgelaufen ist. Allerdings wäre es nicht korrekt, sie als PD zu taggen. Es wäre auf Commons zu formulieren, dass es Werke sind, die in der EU der üblichen Schutzfrist unterliegen, aber aufgrund der Entscheidung des Rechteinhabers, der Krone, für beliebige Nutzungen freigegeben, also de facto weltweit gemeinfrei sind. Wenn das von mir unterrichtete Portal Recht nicht widerspricht, sollten wir das entsprechend umsetzen. IANAL! --Historiograf 19:29, 16. Jun 2005 (CEST)

ACK! Für den Fall, dass das bei der Diskussion über die Bilder, die mich zu meiner Rückfrage hier führten, nicht ganz klar geworden ist: Bei der angegebenen Quelle gab es widersprüchliche Copyrightangaben, eine generelle Crown Copyright und bei bestimmten Bildern, die wir dann in Wikipedia eingestellt haben, Unrestricted, was dann für diese speziellen sicher als PD einzstufen und auch zu Taggen ist.
Für alles, was tatsächlich unter Crown Copyright steht, gelten natürlich Historiografs Überlegungen, und solche Bilder sind sicher nicht einfach PD. -- RainerBi 19:43, 16. Jun 2005 (CEST)

Anfrage bei Rechteinhabern

Eventuell kann mal jemand von euch einen Blick auf Wikipedia Diskussion:Textvorlagen werfen? DiV, --Flominator 21:24, 16. Jun 2005 (CEST)

Finnland

Hat jemand spezielle Kenntnisse über die dortige Bilder-Urheberrechtssituation, die z.B. bei Bild:Urho Kekkonen.jpg weiter helfen könnten? -- RainerBi 07:17, 17. Jun 2005 (CEST)

Finnland gehört zur EU und da gilt generell 70 Jahre pma. --Historiograf 07:59, 17. Jun 2005 (CEST)
Das ist schon klar, ich dachte jetzt mehr an irgend so eine "das Parlament benutzt nur Bilder, die vom Schöpfer unter PD lizensiert wurden" Regelung (ähnlich wie {{Bild-PD-US}}). Ich weiß halt nicht, wie es die Finnen da halten. BTW, pma ist eine BKS ;-) -- RainerBi 12:17, 17. Jun 2005 (CEST)

GFDL-Verletzung durch http://www.lexi-tv.de (Sendung vom MDR)

Beim gogglen bin ich über die Seite http://www.lexi-tv.de gestolpert und ein Bild von mir dort gefunden, das unter der GFDL steht. Auch Bilder von anderen Fotografen (u.a. Stefan Kühn sind vorhanden. Die Site gibt zwar meinen Namen als Urheber an, aber verweist weder auf die WP zurück noch auf die GFDL. Ich habe sie heute angeschrieben. Wenn ich was höre lass ich es hier wissen. --Raymond 14:36, 27. Jun 2005 (CEST)

Diagramme wissenschaftlicher Arbeiten

Hallo, auch auf die Gefahr hin, dass es dazu schon einmal eine Diskussion und Klärung gab, die ich übersehen habe, traue ich mich auch mal eine Anfrage (zitter):

Das Problem: Ich würde gern für den Artikel River Continuum Concept ein wissenschaftliches Diagramm verwenden, welches die Daten, die diesem Konzept zugrundeliegen darstellen. Das einzig dafür geeignete Bild befindet sich in der Originalpublikation des Konzepts unter http://www.colorado.edu/geography/geomorph/envs_5810/vannote_1980.pdf auf der Seite 4. Dabei handelt es sich um ein Diagramm verschiedener hypothetischer Gradienten entlang eines Flußlaufs basierend auf einem riesigen Datensatz aus den 1970ern. Die Grafik ist also eine Exptrapolation der Daten zur Darstellung der Hypothese. Wie muss ich damit umgehen, wenn ich diese Grafik mit deutscher Übersetzung unter GFDL verwenden möchte? Eine sonderlich große schöpferische Höhe ist sicher nicht gegeben, wohl aber eine extreme wissenschaftliche Hintergrundleistung. Über Kommentare wäre ich dankbar. Gruß -- Achim Raschka 14:40, 30. Jun 2005 (CEST)

Hallo Achim, wenn du mir nen Link auf das Datenfile geben kannst (am besten so eine Megatextdatei mit lauter Zahlen in Spalten im stinknormalen Ascii-Format, und/oder die Funktionsparameter der extrapolierten Funktionen) plotte ich gerne für dich ein ansehnliches Diagramm, dass du dann in Postergröße ohne Pixelprobleme aufblasen kannst (Den Scan einfach so zu verwenden ist vermutlich heikel und hätte auch keine besonders gute Qualität).
Wenn nicht kann ich zur Not die Zahlenwerte aus dem Scan ablesen und dann da eigene sehr änliche Kurven daraus extrapolieren.
Auf die Zahlen an sich kann ja kein Urheberrecht erhoben werden und die Methode hätte auch den Vorteil, dass ein selbsterstelltes Diagramm wesentlich bessere Qualität hätte. Außerdem haben wir dann das Quellfile mit dem das Diagramm erstellt wurde und können jederzeit die Beschriftung ohne Probleme ändern. Arnomane 17:26, 30. Jun 2005 (CEST)
Hallo Arnomane: Ich habe genau dieses von mir angegebene pdf, einen Ausdruck desselben sowie eine Version mit deutschen Bezeichnungen in einem Lehrbuch, also weder Datenfiles noch ähnliches. Etwas "ähnliches" wäre imho nicht hilfreich, da ja genau diese Grafik das Konzept beschreibt. Meine FRage ist deshalb, ob es bildrechtlich problematisch ist, die Grafik aus dem Scan auszuschneiden, die englischen Bezeichnungen gegen deutsche auszutauschen und das ganze dann unter GFDL zu nutzen oder ob die Grafik als geschützte Grafik angesehen werden muss und deshalb nur im Sinne des Zitatrechtes genutzt werden darf (und somit für die WP flachfällt). Gruß -- Achim Raschka 17:47, 30. Jun 2005 (CEST)
Ich denke schon, dass man das Diagramm als geschützt ansehen könnte (sicher bin ich mir nicht), da sie ja eine konkrete graphische Realisierung gegebener Zahlenwerte darstellt die auch hätte anders aussehen können und somit der Ersteller "kreativ" tätig wurde, aber das ist alles ausdrücklich meine private Laienmeinung. *g* Da die Vorlage aber eh nicht so berauschend ist setz ich mich dran und versuch mit Gnuplot was anständiges daraus zu machen was wirklich die gegebenen Daten originalgetreu reproduziert. Würde es dir was bringen wenn ich dir bis morgen Mittag 12 Uhr zwei Diagramme präsentieren kann und du dann entscheiden kannst ob es für deine Zwecke gut genug ist? ;-) Nochmal zur Sicherheit, du meinst die Diagramme auf Seite 133 des Papers richtig? Das erste Diagramm ist kein Problem (die Funktionen sind ja erklärt), die einzige wirkliche Schwierigkeit ist nur die Zitterkurve des zweiten, die wird ein bischen Arbeit machen. Arnomane 18:42, 30. Jun 2005 (CEST)
Ya, ich meine die Diagramme. Die Zitterkurve ist allerdings keine Kurve sondern ein Nebeneinander von Varianzbalken. Wenn du Lust daran verspürst, dass zu machen fände ich es prima, danke. Gruß -- Achim Raschka 20:55, 30. Jun 2005 (CEST)
So hab jetzt nach dem ersten Diagramm Bild:River-Continuum-Concept-1-de.png auch das zweite fertig Bild:River-Continuum-Concept-2-de.png. Aufgabe erledigt. Das zweite kann nun auch in den Artikel eingebaut werden. :-) Arnomane 1. Jul 2005 20:56 (CEST)

Verwendbar in der Wikipedia?

Servus zusammen, ich hoffe ich bin hier auch richtig mit meiner Frage. Und zwar geht es um die Bilder auf dieser Webseiten: [24] - [25] - [26]. Ein paar dieser Bilder würde ich gern für den Artikel Balaton verwenden weiß aber auf grund meiner eher "mangelnden" Sprachkenntnisse nicht wie es mit den Lizenzstatus aussieht. Vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen. --Devil m25 20:50, 30. Jun 2005 (CEST)

Da könnte dir u.U. Wikipedia:Babel weiterhelfen! --Flominator 4. Jul 2005 00:43 (CEST)
Zumindest Bild 2 kann man problem selbst mit NASA World Wind erstellen. Aber vielleicht reicht ja schon, das von mir heut hochgeladene Bild? --BLueFiSH ?! 4. Jul 2005 01:31 (CEST)

Frage zu NASA-Foto

Sorry, falls das redundant weil schon woanders beantwortet ist. Es heisst ja immer NASA Fotos könnten ohne weiteres in de.WP verwendet werden. ich hätte gerne entweder dieses Bild [27] was in en.WP als PD vorhanden ist, oder dieses [28] direkt von der NASA.

In den NASA policies werden allerdings Einschränkungen gemacht, die auf beide Bilder zutreffen.

  1. 2. This general permission does not include the NASA insignia logo (the blue "meatball" insignia), the NASA logotype (the red "worm" logo), and the NASA seal. These images may not be used by persons who are not NASA employees or on products (including web pages) that are not NASA sponsored.
    Trifft zu, da der Herr das NASA-Logo auf der Brust hat
  2. 12. NASA emblems should be reproduced only from original reproduction proofs, transparencies, or computer files available from NASA Headquarters. Please be advised that approval must be granted by the Public Services Division (see above) before any reproduction materials can be obtained.
    ebenso
  3. 14. Photographs are not protected by copyright unless noted. If copyrighted, permission should be obtained from the copyright owner prior to use. If not copyrighted, photographs may be reproduced and distributed without further permission from NASA. If a recognizable person appears in the photograph, use for commercial purposes may infringe a right of privacy or publicity and permission should be obtained from the recognizable person.
    Trifft auch zu, da ja eine Person abgebildet ist.

Darf ich diese Bilder nun benutzen oder nicht? dankbar für Auskünfte aller Art: schizoschaf -?!- 1. Jul 2005 14:53 (CEST)

IMO absolut überflüssige Bedenken. Es geht um das NASA-Logo nicht als Beiwerk, sondern als zentraler Bildgegenstand. Absoluter Unsinn ist die Annahme, die Probleme mit Personenabbildungen seien NASA-spezfisch. Genau das gleiche kann von allen Fotos lebender Personen hier gesagt werden. Sind diese nach deutschem Recht (siehe Recht am eigenen Bild) zustimmungsfrei abbildbar, so nehmen wir die Bilder, auch wenn eine beliebige gewerbliche Nutzung durch Dritte nicht möglich ist. --Historiograf 1. Jul 2005 22:11 (CEST)

Danke für die Antwort. Hatte ich auch so gedacht, aber ich wollte mal lieber sichergehen. Bildrechte halte ich an der ganzen Wikipediaarbeit für das komplizierteste. --schizoschaf -?!- 2. Jul 2005 14:35 (CEST)

Reicht wahrscheinlich PD?

Auf http://www.allpictures.org/janis-joplin-pictures.html wird folgendes behauptet: Disclaimer: All celebrity photos showed on this site are believed to be public domain. Pictures were gathered in the world wide web. As far as I know, there is no copyright on these images. If you have the copyright of one of the pictures email me and i will remove it. This site has not been authorized by one of the persons presented on it and is not associated with them.

Das reicht nicht für die deutsche WP, oder?

Wenn ich schonmal am Fragen bin:: Ist alles von der Library of Congress PD? Darf ich das Woodstock-Logo von http://www.loc.gov/loc/lcib/9711/eyes.html benutzen? --Flominator 4. Jul 2005 00:49 (CEST)

1. Nein, das reicht nicht, das ist eine recht durchsichtige PD-Behauptung. 2. Nein, es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Bild von einer Regierungsbehörde stammt (US PD GOV) bzw. von der LoC gemacht wurde oder in den USA UND in Europa PD ist. --Historiograf 4. Jul 2005 01:45 (CEST)
Danke für die Antworten. Wie finde ich das heraus? --Flominator 7. Jul 2005 12:00 (CEST)

Wenns nicht dabeisteht: keine Chance. --Historiograf 7. Jul 2005 23:11 (CEST) PS: ich meine vergiss es. Der Urheber muss 70 Jahre tot sein, damit es in Europa PD ist. Die anderen Dinge sollten dabeistehen. --Historiograf 7. Jul 2005 23:13 (CEST)

Moderne Faksimiles

Wäre es erlaubt, ein modernes Faksimile eines historischen (gemeinfreien) Buches zu scannen und verbreiten? Phrood 03:35, 10. Jul 2005 (CEST)

Kurze bündige Antwort: Ja. Eine unveränderte Neuauflage (zumal Faksimile) eines alten Werkes besitzt nicht die notwendige Schöpfungshöhe (es ist genau dasselbe wie bei einem Scan). Ein Faksimile eines gemeinfreien Werkes ist somit auch gemeinfrei. Arnomane 15:01, 10. Jul 2005 (CEST)


altes Bild

Ich habe eine Kopie von einem Bild, das 1979 in einer Zeitung erschienen ist. Das Original dieses Bildes (ein Porträt) wurde 1887 gemacht. Das Original ist somit 118 Jahre alt. Die Person, die darauf dargestellt ist, ist erst seit 50 Jahren verstorben. Das eigentliche Bild, das ich hier veröffentlichen möchte, ist eine Kopie einer Fotokopie aus einer Zeitung, und ich habe es digital etwas verändert, um eine bessere Qualität zu erzielen. Was schreibe ich in die Lizenzangabe???--Oma 07:49, 13. Jul 2005 (CEST)

Wenn du das ganze schlüssig in der Bildbeschreibung erwähnst, kannst du es problemlos als PD-alt kennzeichnen. Es sind in jedem Fall (egal wie man es mit der Veröffentlichung dreht) alle Schutzfristen für dieses Bild abgelaufen. Arnomane 09:18, 13. Jul 2005 (CEST)
Danke!!! --Oma 11:02, 15. Jul 2005 (CEST)
Ach ja falls du den Namen des Fotografen und dessen Todesjahr weißt trag das auch noch in der Bildbeschreibung ein (auch wenn dieser aufgrund der lange zurückliegenden Aufnahme eh mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor über 70 Jahre verstorben ist). Arnomane 12:43, 15. Jul 2005 (CEST)

Briefmarken der DDR

Dass Briefmarken der Bundesrepublik grds. nicht verwendet werden können, ist ja u. a. in [29] dokumentiert. Wie schaut es aber mit Briefmarken der DDR aus? Gibt es hier eine abweichende Rechtslage? --213.54.170.6 13:51, 23. Jul 2005 (CEST)

Nein, für DDR-Werke gilt grundsätzlich bundesdeutsches Recht. --Historiograf 14:40, 23. Jul 2005 (CEST)

dort sind einige bilder mit dem vermerk eigene Grafik, bzw. angelehnt an Grafik von http://www.city-cards.de/ welche vielleicht kein scann aber mit Sicherheit eine sehr detailgetreue Kopie sind ...vielleicht könnte jemand mit entsprechendem wissen sich das mal angucken und wenn es nicht okay ist ggf. die löschung veranlassen!? ...Sicherlich Post 10:05, 24. Jul 2005 (CEST)

Bildindex Foto Marburg

Das wurde bestimmt schon irgendwo diskutiert, aber ich habe nichts gefunden: Unter http://www.bildindex.de gibt es ein großes Bildarchiv, darunter viele Bilder bzw. Abbildungen von Werken, deren Urheber >70 Jahre tot sind, sodass diese eigentlich gemeinfrei sind. Hier auf der Bildrechte-Seite steht, dass Reproduktion selber nicht geschützt sind. Das Bildarchiv schließt jedoch in den Nutzungsbedingungen kommerzielle Nutzung aus. Die haben die Werke auf Mikrofiche verfilmt, mit Quellenangaben u.ä. Zusätzen versehen und in einer Datenbank online gestellt. Können die also tatsächlich jegliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken (nach GNU-FDL) verbieten oder nur bestimmte Nutzungen (Übernahme der kompletten Datenbank etc.)? --Jofi 23:51, 27. Jul 2005 (CEST)

Eine heikle Frage, ob wir uns mit dem Bildarchiv anlegen möchten bzw. den dort zuliefernden Institutionen. Es handelt sich um kein Datenbankwerk, sondern um eine einfache Datenbank (§ 87a UrhG), deren systematische Nutzung durch uns möglicherweise nicht unproblematisch ist. Vielleicht magst du auch beim Portal:Recht anklopfen, ab und zu ist da jemand wach. --Historiograf 00:01, 28. Jul 2005 (CEST)

Die Angelegenheit ist nicht dringend. Ich weiß nicht, was genau unter "systematischer Nutzung" zu verstehen ist, aber ein systematisches Kopieren der Bilder wird wohl, da Wiki, nicht stattfinden. Es würde ja nur in einigen (relativ) wenigen Artikeln einige wenige Bilder hinzugefügt werden. Wenn von den 1,7 Mio Bildern 1.000 übernommen würden, wäre das schon extrem viel. Mit irgendjemandem Anlegen möchte ich mich prinzipiell ungerne, auf der anderen Seite ist die Datenbank eine sehr gute Quelle historischer Bilder. --Jofi 00:12, 28. Jul 2005 (CEST)
Konkret geht es mir im Moment um die Kupferstiche von Matthäus Merian. Einige davon sind schon aus anderen Quellen in der Wikipedia, bis zu 50 weitere gibt es noch im Bildarchiv, die man sinnvoll in Wikipedia nutzen könnte. Aber es gibt auch noch eine Reihe weiterer Bilder, die für Wikipedia interessant sein könnten. --Jofi 00:27, 28. Jul 2005 (CEST)

Letzendlich entscheidet ein Gericht, was systematische Nutzung heißt. Bei Foto Marburg wird man eine entsprechende Anfrage unsererseits sicher nicht positiv bescheiden. Ich denke, Merianstiche gibt es anderswo z.T. in besserer Qualität, ich könnte mir z.B. vorstellen, dass du keine Ahnung hast, wo das Theatrum Europaeum komplett digitalisiert ist. --Historiograf 01:48, 28. Jul 2005 (CEST)

Mich interessierte mehr die Topographia Germaniae und ich wusste tatsächlich nicht, dass es Teile davon seit 1 Monat online gibt. Auf jeden Fall möchte ich es nicht auf Rechtsstreitigkeiten ankommen lassen. So wichtig sind die Bilder für Wikipedia nicht und in der jetzigen Form ist die Datenbank immerhin noch für rein private Zwecke gut nutzbar. Es gibt halt Fälle, in denen die Betreiber von Websites mit dem Urheberrecht hoch pokern, in dem Bewusstsein, dass das ohnehin vor Gericht keinen Bestand haben kann. Für mich ist die Sache erstmal erledigt, es sei denn, es kämen Signale von Foto Marburg, dass die Nutzung der Bilder in der Wikipedia okay wäre. --Jofi 22:20, 28. Jul 2005 (CEST)