Abstammungsurkunde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wurde bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthält unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.
Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.
Die Abstammungsurkunde wurde am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Grund hierfür ist, dass der Hauptzweck der Abstammungsurkunde, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen, kaum praktische Bedeutung hat. Ob eine Adoption vorliegt, ist dann nur noch aus einem „beglaubigten Registerausdruck″ des Geburtseintrags ersichtlich, da dort - wie bisher auch in der Abstammungsurkunde - die leiblichen Eltern vermerkt werden.
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |

