Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel enthält über 30.000 Adressen von Verlagen, Buchhandlungen, Musikalienhandlungen und Verlagsvertretern im deutschsprachigen Raum. Es wurde 1839 von dem Leipziger Verleger Otto August Schulz (1803–1860) unter dem Namen „Allgemeines Adreßbuch für den deutschen Buchhandel, den Antiquar-, Colportage-, Kunst-, Landkarten- und Musikalien-Handel sowie verwandte Geschäftszweige“ begründet und von seiner Witwe und seinem (anfangs noch minderjährigen) Sohn Hermann Schulz bis einschließlich des fünfzigsten Jahrgangs 1888 fortgeführt.[1] Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler kaufte die Rechte und führte es seit 1889 als offizielles Adressbuch weiter, bearbeitet von seiner eigenen Redaktion.[2] Seit 1952 erscheint es in der Buchhändler-Vereinigung GmbH in Frankfurt am Main unter dem Namen „Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel“. Heute wird es von der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH herausgegeben. Es erscheint immer noch jährlich als dreibändige Buchausgabe und zweimal im Jahr als CD-Rom. Zusätzlich zu den Adressen sind die Verkehrsnummer und ISBN, Verbandszugehörigkeiten und weiteres angegeben. Seit 2012 erscheint es auch online.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wirtschaftsunternehmen Sortiment. Klaus-W.Bramann/C.Daniel Hoffmann. 2. Auflage. Bramann, Frankfurt am Main 2004.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Ein geschichtlicher Aufriss. Hrsg. im Auftrag der Historischen Kommission von Stephan Füssel, Georg Jäger und Hermann Staub in Verbindung mit Monika Estermann. Buchhändler-Vereinigung, Frankfurt am Main 2000.
  • Adressbuch für den Deutschen Buchhandel und verwandte Geschäftszweige. Konzept für die wissenschaftliche Aufarbeitung einer Quelle. Michael Hoffert. Verl.-Haus Monsenstein und Vannerdat, Münster 2012.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nachweis der digitalisierten Bände in der Zeitschriftendatenbank.
  2. Nachweis in der ZDB.