Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (Standesherr, 1834)

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Albrecht Friedrich August Carl Ludwig Christian Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (* 16. März 1834 in Berleburg; † 9. November 1904[1]) war ein deutscher Standesherr.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg war Angehöriger des Hochadelsgeschlechts der Fürsten Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Seine Eltern waren Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1777–1851) und dessen Ehefrau Christiane Charlotte Wilhelmine Gräfin zu Ortenburg (1802–1854). Sayn-Wittgenstein-Berleburg, der evangelischer Konfession war, starb kinderlos. Daher folgte ihm sein Neffe Richard als Standesherr nach.

Nach dem Tod seines Vaters wurde er als ältester Sohn 1851 Standesherr. Damit verbunden waren eine Reihe von Vorrechten, darunter eine Virilstimme auf dem Provinziallandtag der Provinz Westfalen. Entsprechend war er 1851 bis 1871 Mitglied des Provinziallandtags. Als Standesherr durfte er sich dort vertreten lassen. So ließ er sich auf dem Provinziallandtag 1868 durch seinen Bruder Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und 1865 und 1871 durch seinen Bruder Carl zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg vertreten. Als Standesherr war er auch Mitglied im Preußischen Herrenhaus. Er trat dort aber nie förmlich ein.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Alfred Bruns (Hrsg.), Josef Häming (Zusammenstellung): Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826–1978 (= Westfälische Quellen- und Archivverzeichnisse, Band 2). Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 1978, S. 537.
  • Gothaischer genealogischer Hofkalender nebst diplomatisch-statistischem Jahrbuch, Band 115, Gotha 1878, S. 167, (Digitalisat).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Das Wiener Salonblatt. 35 Jahrgang, Nr. 48, 26. November 1904, S. 13. (Digitalisat) nennt abweichend den 10. November als Todestag