Allianz-Lizenz

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Das Ziel der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Allianz-Lizenzen ist es, allen Nutzern in Deutschland Zugriff auf wissenschaftliche Literatur zu ermöglichen. Dazu werden laufend (elektronische) Zeitschriften, Datenbanken und E-Books erworben und dann deutschlandweit den Nutzern, u. a. in öffentlichen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Staats- und Landesbibliotheken, zur Verfügung gestellt. Allianz-Lizenzen tragen ebenso wie die DFG-geförderten Nationallizenzen und FID-Lizenzen zur überregionalen Literaturversorgung bei.

Unterschiede Allianz- und Nationallizenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ab 2011 geförderten Allianz-Lizenzen sind die Fortsetzung der von 2004 bis 2010 geförderten Nationallizenzen im Kontext der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen.[1] Im Gegensatz zu den komplett durch die DFG finanzierten Nationallizenzen haben Allianz-Lizenzen ein Lizenz- und Finanzierungsmodell, das auf einer Konsortialstruktur basiert. Die beteiligten Bibliotheken müssen eine Eigenbeteiligung von ca. 75 % der Gesamtkosten aufbringen.

Teilnehmende Einrichtungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Einrichtungen sind zur Teilnahme an den Allianz-Lizenzen berechtigt:[1]

  • Öffentlich und privat geförderte Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Die Deutsche Nationalbibliothek
  • Sämtliche Staats- und Landesbibliotheken sowie zentrale Fachbibliotheken
  • Forschungsbibliotheken und wissenschaftliche Spezialbibliotheken in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
  • Forschungsinstitute in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, bzw. von Bund und Ländern getragene Forschungseinrichtungen, einschließlich der von der Bundesrepublik Deutschland im Ausland getragenen wissenschaftlichen Einrichtungen wie bspw. der Deutschen Historischen Institute

Nutzer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Einrichtungen können die lizenzierten Produkte ihren Nutzern zugänglich machen. Als autorisierte Nutzer gelten:[1]

  • Studenten, Angehörige des Lehrkörpers, weitere Beschäftigte
  • Personen, die gegenwärtig eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllen, aber für die Nutzung der Informationsdienstleistungen der Einrichtung von Computer-Arbeitsplätzen innerhalb der Räumlichkeiten zugelassen sind („Walk-in Users“)
  • Für bestimmte Materialien Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland

Verhandelnde Bibliotheken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verhandlungen der Allianz-Lizenzen erfolgen durch ausgewählte Bibliotheken. Diese sind:[2]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Nationallizenzen – Allianz-Lizenzen. Abgerufen am 1. März 2016 (nationallizenzen.de).
  2. Nationallizenzen – Nationallizenzen "Classics". Abgerufen am 1. März 2016 (nationallizenzen.de).