Almuth Hirt

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Almuth Hirt (geboren 1940) ist eine deutsche Juristin. Sie war bis 2005 Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, am Bayerischen Obersten Landesgericht und Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.[1]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lange Jahre war Almuth Hirt am Oberlandesgericht München als Vizepräsidentin und als Vorsitzende Richterin tätig.[2][3][4] Später wurde Almuth Hirt an das Bayerische Oberste Landesgericht in München berufen und war dort Vorsitzende Richterin. Sie wurde Ende 2005 in den Ruhestand verabschiedet.[1]

Am 15. Mai 1997 wurde Hirt vom Bayerischen Landtag mit 117 von 119 Stimmen für acht Jahre zum berufsrichterlichen Mitglied der Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Sie löste damit Paul Nappenbach ab, der zu 31. Mai 1997 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit endete am 1. Juni 2005.[3][1]

In Zusammenarbeit mit dem Richter am Amtsgericht Stuttgart, Christoph Maisack, und der Veterinärdirektorin am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim, Johanna Moritz, hat Almut Hirt ein Standardwerk zum Tierschutzgesetz verfasst, das 2023 in der 4. Auflage veröffentlicht wurde. Reiner Tillmanns hat zur doppelt umfangreichen zweiten Auflage 2008 eine Rezension in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NZfVR) und Schröter in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.[5][6][7] Ulrich Wollenteil rezensierte die dritte Auflage.[8] In diesem Buch wird der jeweilige Status quo vor allem in Bezug auf die Massentierhaltung beleuchtet und kritisiert. Das Buch ist das Grundlagenwerk für das Tierschutzrecht und wird vielfältig zitiert.[9][10][11][12][13]

Hirt engagiert sich auch im Ruhestand für den Tierschutz. Sie ist Mitglied bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT).[14] Als solches hat sie sich mit Kollegin Christina Patt gegen den Abschuss von Wölfen in verschiedenen Bundesländern ausgesprochen und in einer Stellungnahme dafür Bundesrecht und europäisches Recht beleuchtet.[15][16] Des Weiteren hat sie Stellung bezogen zum Thema, ob Tierschutzorganisationen, die ausländische Hunde nach Deutschland bringen, strenger kontrolliert werden sollten. Sie grenzt die Tätigkeit von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen gegenüber Akteuren ab, die durch den Handel mit Tieren Gewinnmaximierung anstreben.[17]

Seit 2006 ist Hirt Geschäftsführerin der Olympia-Reitanlagen in München.[18]

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Bayerischer Landtag: Plenarprotokoll Nr. 15/49 vom 21. Juli 2005. S. 3753–3754, 3775 (PDF; 491 kB).
  2. Prozesse: Münchner Kessel. In: Die Tageszeitung: taz. 5. Dezember 1995, ISSN 0931-9085, S. 2 (taz.de [abgerufen am 23. April 2021]).
  3. a b Bayerischer Landtag: Plenarprotokoll Nr. 13/79 vom 15. Mai 1997. S. 5706–5707, 5720 (PDF; 551 kB).
  4. Das Zugpferd Nr. 2/1997. Degreif-Verlag, abgerufen am 23. April 2021.
  5. Tillmanns, Reiner: Buchbesprechung: Almuth Hirt, Christoph Maisack, Johanna Moritz, Tierschutzgesetz. Kommentar, 2. Aufl. - (Rechts-) Gutachten HSPV NRW. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 2008, abgerufen am 22. April 2021.
  6. Michael W. Schröter: Tierschutzgesetz – Kommentar. Captcha - beck-online, 2008, abgerufen am 22. April 2021.
  7. Petra Mayr, Judith Benz-Schwarzburg, Regina Binder, Silke Bitz, Gieri Bolliger, Arianna Ferrari, Claus Günzler, Ingrid Kuhlmann-Eberhart, Erwin Lengauer, Jörg Luy, Cecilia Muratori, Silke Schicktanz, Norbert Walz: Mensch und Mitgeschöpf unter ethischem Aspekt. 2008, abgerufen am 24. April 2021.
  8. Ulrich Wollenteit: Buchbesprechung: Tierschutzgesetz, Kommentar mit TierSchHundeV, TierSchNutztV, TierSchVersV, TierSchTrV, EU-Tiertransport-VO, TierSchlV, EU-Tierschlacht-VO, von Almuth Hirt, Christoph Maisack und Johanna Moritz, 3. Auflage, 2016. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ). 2016, S. 1463 f.
  9. Irene Wiegand: Informationspapier Rechtslage. Provieh – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., September 2009, archiviert vom Original am 23. April 2021; abgerufen am 23. April 2021.
  10. Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG). Deutscher Bundestag, 2008, abgerufen am 23. April 2021.
  11. Intensivtierhaltung verstößt gegen geltendes Recht. Provieh, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 23. April 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/provieh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  12. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Barbara Rütting (Bündnis 90/Die Grünen). Bayerischer Landtag, 26. Februar 2004, abgerufen am 24. April 2021.
  13. Volker Mariak: Konkurrierende Staatsziele – Religionsfreiheit vs. Tierschutz. 2016, abgerufen am 23. April 2021.
  14. Joop van Reeken: Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Sächsische Wolfsverordnung von Almuth Hirt. In: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. 1. Februar 2019, abgerufen am 21. April 2021 (deutsch).
  15. Schlagwort: Almuth Hirt. Niedersächsische Wolfsverordnung des Olaf Lies: Vom Umwelt- zum Unweltminister. Wolfsschutz-Deutschland e.V., 26. Mai 2020, abgerufen am 22. April 2021.
  16. Einbeziehung weiterer Jägerinnen und Jäger bei der Entnahme des Problemwolfs GW924m - Geplante Allgemeinverfügung. Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., 23. September 2019, abgerufen am 24. April 2021.
  17. Bedarf die gemeinnützige Hilfe für ausländische Hunde durch inländische Tierschutzorganisationen mehr staatlicher Kontrolle? Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., 30. Juni 2011, abgerufen am 23. April 2021.
  18. Olympia-Reitanlagen GmbH in München, HRB 135288. Abgerufen am 22. April 2021.