Amt Arnstadt

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Das Amt Arnstadt war ein Amt in der Schwarzburg-Sondershäuser Oberherrschaft.

Das Amt Arnstadt bestand ursprünglich aus den Orten

Im Jahr 1725 wurden zusätzlich Görbitzhausen und Siegelbach als Bestandteile genannt. Am Ende des 18. Jahrhunderts ging das Amt Käfernburg im Amt Arnstadt auf. Bereits vorher waren sie vom gleichen Amtmann verwaltet worden.

1834 wurden die Patrimonialgerichte Geschwenda und Kleinbreitenbach aufgehoben und die Rechtsprechung dem Amt Arnstadt übertragen, zum 1. Juli 1850 kam noch das Patrimonialgericht Behringen hinzu.[1]

1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Arnstadt, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Arnstadt zuständig.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen. In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, Jena, 1943, S. 92. online (PDF; 911 KB)
  2. Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850 (S. 281–284http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509708~SZ%3D291~doppelseitig%3D~LT%3DS.%20281%E2%80%93284~PUR%3D)