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Amt Löffingen

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Löffingen um 1680, Gemälde von Martin Menrad

Das Amt Löffingen war in napoleonischer Zeit eine Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden. Es bestand von 1807 bis 1813.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Historischer Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amtshaus in Löffingen

Das Amt ging auf das von einem Obervogt geleitete Obervogteiamt Löffingen zurück.[1] Es war eines von fünf Ämtern, in denen das Haus Fürstenberg zu Zeiten des Heiligen Römischen Reiches seine Besitzungen in der Baar organisiert hatte.[2]

In badischer Zeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Orte des Amtes Löffingen

Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Haus Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum Fürstenberg zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dessen Regierung errichtete daher im Sommer 1807 das standesherrschaftliche Amt Löffingen, das sich, neben der namensgebenden Stadt, aus den Orten Krähenbach, Rötenbach, Göschweiler, Stallegg, Räuberschlössle, Dietfurt, Reiselfingen, Seppenhofen, Urach, Dittishausen, Röthenbuch, Weiler, Unadingen, Neuenburg und Bachheim zusammensetzte. Im Rahmen der Verwaltungsstruktur des Landes wurde es der Provinz des Oberrheins, auch Badische Landgrafschaft genannt, zugeordnet.[3] Der bisherige Obervogt Franz Konrad Braun blieb mit der Leitung beauftragt.[4]

Im Dezember 1807 wurde das Amt Löffingen dem landesherrschaftlichen Obervogteiamt Bonndorf unterstellt.[5] In Umsetzung des Novemberedikts von 1809 wurde diese Konstellation Anfang 1810 aufgehoben, beide Ämter unterstanden nun dem neu errichteten Donaukreis.[6]

Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte, war vorgesehen, das Amt Löffingen auf die Bezirksämter Neustadt und Hüfingen aufzuteilen.[7] Dies wurde aber nicht umgesetzt, stattdessen entstand aus dem fürstenbergischen Amt Löffingen das großherzogliche Bezirksamt Löffingen.[8]

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie ursprünglich vorgesehen, wurde das Bezirksamt Löffingen 1821 dann doch aufgeteilt. Drei Gemeinden gingen an das Bezirksamt Hüfingen, Löffingen und die übrigen zum Bezirksamt Neustadt.[9] Aus diesem ging 1939 der 1956 in Landkreis Hochschwarzwald umbenannte Landkreis Neustadt hervor. Bei dessen Auflösung Anfang 1973 kamen Löffingen und Umgebung zum Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die drei an Hüfingen abgegebenen Gemeinden kamen später zum Landkreis Donaueschingen. In zwei Schritten 1936 (zum Bezirksamt Neustadt) und 1973 kehrten sie wieder zurück, sie zählen daher ebenfalls zum Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Abschnitt zum Obervogteiamt Löffingen im Staats- und Addresshandbuch des schwäbischen Reichs-Kraises, 1799, Band 1, S. 386.
  2. Franz Ludwig Baumann: Die Territorien des Seekreises. Badische Neujahrsblätter, Viertes Blatt, 1894, S. 37.
  3. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 96.
  4. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
  5. Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 281.
  6. Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 404.
  7. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 133.
  8. Siehe diese Bekanntmachung vom 5. Juli 1813, veröffentlicht am 24. Juli 1813 im Großherzoglich Badischen Anzeigeblatt für den See-, Donau-, Wiesen- und Dreisam-Kreis.
  9. Die Aufhebung des Amts Löffingen betreffend. Beschluss vom 28. September 1821, veröffentlicht am 17. Oktober 1821 im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft XVII, S. 124f.