Amtsgericht Bad Urach

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Amtsgericht Bad Urach

Das Amtsgericht Bad Urach ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zu den sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Tübingen.

Gerichtsbezirk und -sitz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sachlich zuständig ist das Amtsgericht für alle erstinstanzlichen Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Der Gerichtsbezirk des AG Bad Urach umfasst die Gemeinden Bad Urach, Dettingen/Erms, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben, Metzingen, Riederich, Römerstein und St. Johann.[1]

In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Tübingen[2] zuständig. Zwangsversteigerungssachen werden beim Amtsgericht Reutlingen durchgeführt. Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sind beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert.

Dem Amtsgericht Bad Urach ist das Landgericht Tübingen übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht befindet sich Beim Schloss 1 in 72574 Bad Urach.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Amtsgerichtsbezirk Bad Urach, abgerufen am 11. September 2022
  2. Zuständigkeiten Orts- u. Gerichtsverzeichnis, 11. April 2012

Koordinaten: 48° 29′ 31″ N, 9° 23′ 51,2″ O