Amtsgericht Fischhausen

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Das Amtsgericht Fischhausen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Fischhausen, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Fischhausen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Königsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Fischhausen. Aufgehoben wurde die Gerichtsdeputation Fischhausen beim Kreisgericht Königsberg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Fischhausen ohne den Teil, der den Amtsgerichten Königsberg und Pillau zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1888 zwei Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Fischhausen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 399, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online