Amtsgericht Tapiau

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Das Amtsgericht Tapiau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Tapiau, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Tapiau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Königsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Tapiau. Aufgehoben wurde die Gerichtskommission Tapiau beim Kreisgericht Wehlau.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Wehlau den Stadtbezirk Tapiau und die Amtsbezirke Bieberswalde, Bonslack, Eremitten, Großfritschienen, Gauleden, Genslack, Goldbach, Forst Greiben, Grünhayn, Grünlaufen, Imten, Kapkeim, Kleinhof, Forst Leipen, Pomauden, Pomedien, Pregelswalde, Starkenberg und die Landarmen- und Korrigenden-Anstalt Taiaup.[1]

Am Gericht bestanden 1888 zwei Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Tapiau.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online